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Lutz Liebscher

SPD 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Fragestunde

Herr Präsident, Situation der Thüringer Veranstaltungswirtschaft Die Veranstaltungs- und Kulturbranche ist auch in Thüringen einer der im Zuge der Corona-Krise am stärksten betroffenen Sektoren. Auf ihre Situation hat die vielfältige Branche, die über 150 Gewerke und Spezialdisziplinen in sich vereint, am 22. Juni 2020 mit der „Night of Light“ hingewiesen. Dabei ist auch die Thüringer Staatskanzlei illuminiert worden. Private wie öffentliche Veranstalter müssen seit Beginn der Pandemie massive Einbußen hinnehmen. Erstgenannte sind zum großen Teil in ihrer Existenz bedroht. Ein Konzertbetrieb ist angesichts der Abstandsregelungen auch nach der Wiederermöglichung von Konzerten auf absehbare Zeit nicht in einer annähernd kostentragenden Weise zu betreiben. Zum Teil müssen nach geltender Abstandsregelung mögliche Konzert- und Veranstaltungsräume mit bis zu 80 Prozent weniger Publikumskapazität rechnen. Noch schwieriger ist die Lage für Tanzlokale, Diskotheken und Klubs, die aufgrund der Hygieneregelungen in näherer Zeit wohl keine Perspektive auf Wiederaufnahme eines kostendeckenden Betriebs haben. Damit droht auch im Freistaat eine massive Schließungswelle von privat betriebenen Kultureinrichtungen, Konzertsälen und Klubs. Laut der zum Zeitpunkt der Anfragestellung geltenden Thüringer Verordnung sind Konzerte und Veranstaltungen nach § 12 Abs. 5 in Räumen nur mit sehr begrenztem Publikum möglich. Open-Air-Kulturveranstaltungen sind angesichts der Abstandsregelungen nur unter Inkaufnahme großer finanzieller Verluste und wenig attraktiv zu veranstalten. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Welche Hilfsmaßnahmen für private Kultureinrichtungen und -veranstalter wie Klubs oder private Konzerthäuser wurden bisher durch Land und Bund aufgelegt und welche sind noch geplant? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der zur Verfügung stehenden Hilfsprogramme für die Veranstaltungswirtschaft und welche Schlüsse zieht sie daraus? 3. Unter welchen hygienisch-organisatorischen Bedingungen sollen nach dem 31. August und in der neuen Spielzeit wieder kulturelle Veranstaltungen in Thüringer Kultureinrichtungen stattfinden? 4. Wie können die Kommunen und Einrichtungen bei der Umsetzung dieser Veranstaltungen auch nachhaltig finanziell unterstützt werden? Vielen Dank.

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