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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

AfD 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Meine Frage betrifft die: Vergleichbarkeit der Abiturnoten bei der Zulassung zum Studium In einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2020 hat die Senatorin für Kinder und Bildung des Bremer Senats mitgeteilt, dass die Abiturnoten im Fach Mathematik im Land Bremen 2020 pauschal um zwei Punkte angehoben werden. Die der Abiturprüfung im Fach Mathematik zugrunde liegenden Prüfungsfragen stammten „zum größten Teil aus dem zentralen Abi-Pool der Bundesländer“. Durch diesen Aufgabenpool soll die Vergleichbarkeit der Abiturnoten sichergestellt werden. Abiturienten aus Bremen werden damit im Fach Mathematik gegenüber anderen Bundesländern bessergestellt. Ähnliches gilt für Sachsen, da dort auch die Abiturnoten im Fach Mathematik um einen Punkt angehoben wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur nachträglichen Änderung der Mathematiknoten? 2. Sind an Schulen in Thüringen im Jahr 2020 pauschale Änderungen von Abiturnoten durchgeführt worden oder geplant und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? 3. Wie werden Bewerber aus dem Land Bremen und anderen Ländern mit veränderten Abiturnoten durch die Thüringer Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen, bei denen die Abiturnote ein Auswahlkriterium ist, behandelt? 4. Wie wird durch die Thüringer Hochschulen sichergestellt, dass insbesondere in MINT-Fächern nur geeignete Bewerber für ein Studium zugelassen werden, wenn die Mathematiknoten in einzelnen Bundesländern angehoben wurden?

Protokoll ↗