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Prof. Dr. Hoff

17.07.2020 Sitzungen 7/21

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Abgeordneter Henkel, ich antworte für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die Ortsdurchfahrten Dorndorf und Merkers im Zuge der B 62 wurde – wie Sie wissen – im Oktober 2018 durch ein Ingenieurbüro als Gutachter ein Handlungskonzept erarbeitet. In diesem Gutachten wurden Handlungsempfehlungen formuliert, die zunächst im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und in der Verkehrsbehörde im Landratsamt des Wartburgkreises geprüft und bewertet wurden. Die von den beiden Behörden als umsetzbar eingeschätzten Empfehlungen wurden der Gemeinde mitgeteilt. Hierzu hat die Gemeinde mit EMail vom 5. Dezember 2018 gegenüber dem Landesamt für Bau und Verkehr Stellung genommen. Weiterhin wurden die Maßnahmenvorschläge mit fünf Vertretern der Bürgerinitiative und dem Bürgermeister am 11. Juni 2019 im Landratsamt des Wartburgkreises erörtert. Wie das Landesamt für Bau und Verkehr mitteilt, wurde dort sowohl über den Inhalt der umsetzbaren als auch der nicht realisierbaren Handlungsempfehlungen gesprochen. Eine ausdrückliche Forderung unter Bezug auf das Thüringer Transparenzgesetz, das vollständige Gutachten der Krayenberggemeinde zur Verfügung zu stellen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Jetzt ist es bekannt und dann werden wir uns damit auseinandersetzen und eine entsprechende Festlegung dazu treffen. Sofern eine solche Forderung erhoben werden würde, werden wir die prüfen und bescheiden. Zu Frage 2: Durch die zuständige Verkehrsbehörde des Wartburgkreises wurde in Merkers von der westlichen Ortseinfahrt bis zum Bahnübergang zwischenzeitlich eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 30 km/h angeordnet. Bauliche Veränderungen zur Verbreiterung der Fahrbahn werden wegen der naheliegenden Wohnbebauung als nicht umsetzbar eingeschätzt. Zu Ihrer Frage 3: Die Planungen für eine Ortsumgehung der B 62 für Dorndorf und Merkers sind im Rahmen der Erstellung von Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 vom Bund bewertet und im Ergebnis dieser Bewertung nicht in die Pläne aufgenommen worden. Hintergrund ist, dass aus Sicht des Bundes kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegt. Eine erneute Überprüfung wird erst im Rahmen der vom Bundesverkehrsministerium zu veranlassenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans möglich sein. Ich schätze die Chancen als nicht übermäßig hoch ein, sofern wir nicht tatsächlich zu einer positiven Kosten-Nutzen-Bilanzierung kommen. Die Rahmenbedingungen seit 2016 haben sich nicht wesentlich verändert. Insofern sollten wir mit der Positionierung der Bundesverkehrswegeplanung nicht übermäßig stark argumentieren, weil das letztlich auch Hoffnungen macht, die im Zweifel nicht erfüllt werden können, sondern wir sollten Realismus an den Tag legen, so schwierig die Situation auch ist. In der Einschätzung der schwierigen Situation haben wir überhaupt keinen Dissens. Das ist für diejenigen, die dort wohnen, eine extrem angespannte Situation und gleichzeitig sind die Bedingungen, unter denen der Bund eben KostenNutzen-Verhältnisse feststellt, welche, die sich nicht nur zwingend an der Frage, wie eine Situation individuell wahrgenommen wird, orientieren. Das ist die Schwierigkeit, mit der wir auch an anderen Stellen zu tun haben – das ist ja regelmäßig auch im Verkehrsausschuss hier im Landtag Thema, auch andere Orte, bei denen es ähnlich ist. Deshalb ist aus meiner Sicht diese Bedingung mit zu formulieren. Gleichwohl sehen wir die Situation aus der Betroffenenperspektive als genauso schwierig an und haben Interesse daran, dass das, was wir tun können, auch getan wird, um zu einer Entspannung der Situation zu kommen. Das sei hier ausdrücklich deutlich gemacht. Sie haben dann in der Frage 4 zum Einsatz der oben genannten Zählschleife gefragt. Im Bereich der B 62 unweit des westlichen Ortseingangsbereichs von Dorndorf ist bereits seit einigen Jahren eine Dauerzählstelle mit Zählschleife in Betrieb. Die im Rahmen des genannten Gutachtens durchgeführten Verkehrszählungen werden im Hinblick auf die an der Dauerzählstelle erhobenen Werte als ausgesprochen plausibel angesehen. Aufgrund dessen wird aber auch kein Erfordernis für die Installation zusätzlicher Zählschleifen gesehen, weil wir kein Evidenzproblem haben, sondern wir haben ein praktisches Umsetzungsproblem, weil die Zahlen, die schon für das ursprüngliche Gutachten erhoben wurden, eine problematische Situation zeigen, die durch die Dauerzählstelle, die wir dort haben, bestätigt wird. Ansonsten stehe ich Ihnen auch gern noch mal im direkten Gespräch zur Verfügung, um das Thema noch weiter zu erörtern und zu schauen, wie wir zu Verbesserungen in der Situation kommen, die natürlich nicht einfach ist.

Protokoll ↗