Martin Henkel
Fragestunde
Ich habe eine Frage zum: Sicherheitsgutachten zur Bundesstraße B 62 in der Ortslage der Krayenberggemeinde Zur Bundesstraße B 62 existiert für die Ortslage der Krayenberggemeinde in der Ortsdurchfahrt von Merkers und Dorndorf eine Sicherheitsanalyse bzw. Bestandsanalyse, welche im Sommer 2018 erstellt wurde. Eigentümer der Analyse ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Region Südwest. Auch nach mehreren Nachfragen sowie der ausdrücklichen Aufforderung durch den Bürgermeister der Krayenberggemeinde wurde die Sicherheitsanalyse bisher nicht der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Außerdem wird die Richtigkeit einer offiziellen Verkehrszählung für die B 62 im Bereich der Krayenberggemeinde sowohl von der Gemeinde als auch von der örtlichen „Bürgerinitiative B 62 Merkers“, die jeweils eigene Zählungen vorgenommen haben, angezweifelt. Abhilfe könnte hier die Installation einer sogenannten Zählschleife schaffen, um zu objektivem und belastbarem Zahlenmaterial zu gelangen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum erhält die Krayenberggemeinde auch im Hinblick auf das Thüringer Tranzparenzgesetz nach ausdrücklicher Aufforderung das oben genannte Gutachten vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr nicht? 2. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um die Engstelle in der B 62 insbesondere im Ortsteil Merkers – dort, wo kein Begegnungsverkehr von LKW möglich ist – zu entschärfen? 3. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um diesen Abschnitt der B 62 wieder in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen? 4. Wie steht die Landesregierung zum Einsatz der oben genannten Zählschleife?
