Stefan Schard
Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Lauerwald, Sie haben ja eindringlich gesagt, was Sie von einer studierten Physikerin verlangen. Ich kann Ihnen auch sagen, was ich von einem studierten Arzt verlange,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) nämlich mindestens Seriosität und nicht Realitätsverweigerung. Das verlange ich von einem Arzt und ich finde auch, Sie tun dem Berufsstand mit Ihrer Rede überhaupt nicht gut,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) vor dem ich im Übrigen bisher sehr viel Achtung hatte, auch weiter haben werde – Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich möchte dennoch, weil ich das als unwahrscheinlich wichtig empfinde, etwas zum Thema „Impfen“ sagen, weil mit Ihrem Antrag auch das Thema „Impfen“ und die Erfolge des Impfens generell mindestens abgewertet werden. Vor der Entwicklung der Impfstoffe starben jährlich weltweit bis zu 2 Millionen Kinder. Es wird geschätzt, dass Impfungen generell in den letzten Jahren ca. 21 Millionen Todesfälle verhindert haben. Wie gesagt, ich rede von Impfungen generell und nicht von einer Impfpflicht, die Sie immer wieder suggerieren etc. Die Ausrottung der Pocken, die allein durch Impfungen gelungen ist, kann man getrost als einen der größten Erfolge der Medizin bezeichnen. Keine andere Erfindung der Menschheitsgeschichte soll mehr Leben gerettet haben als Impfungen.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Natürlich muss man sich auch mit den Argumenten der Impfgegner beschäftigen – das ist ganz klar –, aber man muss das sachlich machen. Es ist nicht zu unterschätzen, dass es nach wie vor Länder auf der Welt gibt, in denen Impfstoffe nicht kostenlos verfügbar sind. Auch daran sollten Sie denken, wenn Sie das nächste Mal ins Flugzeug steigen und irgendwo auf dieser Welt Urlaub machen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das gibt es
auch in Deutschland!) Und nach all diesen Erfolgen eine sachliche Auseinandersetzung im Keim ersticken zu wollen, ist meiner Meinung nach mindestens fahrlässig, aber es ist auf jeden Fall gefährlich, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Es stellt niemand in Zweifel, dass die Bevölkerung im Kampf gegen Corona mit den umfangreichsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik und der jüngeren Geschichte Thüringens konfrontiert wurde. Es stellt niemand in Zweifel, dass umfangreiche Kompetenzverschiebungen verfassungsrechtlich zumindest bedenklich sind und im gewaltengeteilten Staat immer – auch in Krisenzeiten – die gegenseitige und unabhängige Kontrolle der Gewalten gewahrt bleiben muss, meine Damen und Herren. Unsere Pflicht ist, einen unaufgeregten und sachlichen Diskurs zu führen und das beste Ergebnis für die Bevölkerung dieses Landes zu erreichen. Geboten, angemessen und verhältnismäßig – das sind die Grundsätze, nach denen wir verfahren müssen. Dazu gehört unserer Auffassung nach auch die Diskussion über jede Möglichkeit der Lockerungen von diesen Grundrechtseinschränkungen oder auch der Austausch von schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen gegen weniger belastende Maßnahmen da, wo sie nötig sind. Oder man kann Ängste schüren und heizt diese Ängste noch an, verbreitet Falschinformationen und nutzt die Sehnsucht der Menschen nach Normalität für die eigenen Zwecke aus. Mein Weg, der Weg meiner Fraktion ist der erste. Und es ist klar, für welchen Weg Sie sich entschieden haben. Ihnen ist es wichtig, sich mit Begriffen wie „Impfzwang“ bei denen anzubiedern, die von Corona-Diktatur, von Überwachungsstaat fantasieren. Das hat mit Verantwortungsgefühl und Verantwortungsbewusstsein nichts zu tun.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn es brennt, meine Damen und Herren, braucht man Leute, die das Feuer austreten, und nicht welche, die es noch anfachen.
(Beifall CDU, SPD)
Oder, wie ein SPD-Bundeskanzler vom alten Schlag mal gesagt hat: „In der Krise beweist sich der Charakter.“
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Deshalb lehnen wir Ihren Antrag auch entschieden ab. Wie man verantwortungsvoll mit der Thematik – das habe ich vorhin schon anklingen lassen – umgehen kann, das sehen Sie an unserem Alternativantrag. Wir wollen, dass in Zukunft klarer geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt bzw. wieder aufgehoben werden muss. Wir wollen, dass der Bundesrat in Zukunft bei der Frage der Feststellung und Beendigung der epidemischen Lage verbindlich einbezogen wird, denn es sind auch die Bundesländer, die weitestgehend für die Bewältigung dieser Lage zuständig sind. Und wir wollen – das ist auch schon angeklungen – den Landtag mehr in die Krisenbewältigung einbeziehen. Wir wollen die Stellung des Landtags bei der Frage erheblicher Grundrechtseingriffe stärken. Auf frühere Ausführungen von Frau Ministerin Werner zurückkommend, muss man sagen, dass es auch nicht reicht, eine Abwägung vorzunehmen. Man muss diese Abwägung auch richtig machen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang am Rande an die Entscheidung zur Eröffnung der Fitnessstudios. Die von mir angesprochene Korrektivfunktion des Landtags hätte hier unter Umständen eine rechtlich nicht zulässige Situation vermieden. Zur rechtlichen Bewertung unseres diesbezüglichen Antrags möchte ich nochmals betonen, dass Artikel 80 Abs. 4 des Grundgesetzes den Landesparlamenten entgegen dem Gesagten einräumt, dass, soweit durch Bundesgesetz oder aufgrund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, die Länder zu einer Regelung durch Gesetz befugt sind. Die in einer früheren Landtagsplenarsitzung in diesem Zusammenhang geäußerten rechtlichen Bedenken halte ich für nicht zutreffend. In der Sache – und das betone ich an dieser Stelle gern noch einmal – geht es um eine Stärkung des Parlaments bei erheblichen Eingriffen. Dies ist meines Erachtens nicht nur angebracht, sondern auch geboten. Insofern werbe ich an dieser Stelle für unseren Antrag und für Ihre Zustimmung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP)
