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Feller

17.07.2020 Sitzungen 7/21

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dem römischen Staatsmann Cato – manche von Ihnen werden ihn kennen – wird der schöne Satz nachgesagt, er habe jede Sitzung des Römischen Senats beendet mit dem Satz: „Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass Karthago zerstört werden muss.“ Angewendet auf die Thüringer CDU-Fraktion könnte man sagen: Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass Bürokratie abgebaut werden muss. Das ist eine wohlfeile Forderung, aber es ist auch eine Forderung, die gar nicht so einfach umzusetzen ist. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber sie ist weniger zerstörerisch als die von Cato!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ma- chen Sie es doch einfach!) Zu dem Antrag ist weiterhin zu sagen: Das, was Sie als neue Wege aus der Corona-Krise fordern und beschreiben, nämlich einen Normenkontrollrat einzurichten, ist natürlich gar kein neuer Weg, das ist ein alter Hut. Wir haben das mit dem Gremium im Rahmen des Bürokratieabbaus, das wir gesetzlich geregelt haben, schon 2016 eingeführt, und seitdem arbeitet der Clearingbeirat aus meiner Sicht ganz gut. Jetzt zu den Punkten im Einzelnen: Zu den Nummern II und III werden wir natürlich schriftlich bis zum 01.09. berichten. Da bin ich wirklich sehr bei Herrn Abgeordneten Kemmerich, der sagte: Warum sollen wir darauf warten, für jede neue Regelung zwei alte abzubauen? Lassen Sie uns schauen, welche Regelungen, welche Verordnungen, welche Gesetze Sie als Landtag beschlossen haben und darüber nachdenken, ob die notwendig oder nicht notwendig waren, um dann auch, wenn wir viele unnötige entdecken, sehr viel schneller zum Abbau von bürokratischen Regelungen zu kommen. (Beifall FDP) Dafür braucht es keine Regelung, die sagt: Nur wenn eine neue Verordnung kommt, können zwei weitere abgebaut werden. Ich möchte aber auf das zurückkommen und näher ausführen, was wir in diesem Bereich gemacht haben, weil das wirklich ein alter Hut ist. Wir haben in diesem Landtag 2016 und 2017 intensiv darüber beraten, Bürokratieabbau und Bürokratievermeidung als dauerhafte Aufgabe der Landesregierung zu verankern. Sie sind gesetzlich geregelt und im Verfahren zur Normsetzung systemimmanent. Das lässt sich anhand einer langen Praxisliste gut veranschaulichen. 2018 wurde das Arbeitsprogramm „Deregulierungsprüfung“ aufgestellt und gesetzlich normiert. Danach haben alle Stellen der Landesverwaltung die Rechtsvorschriften bzw. innerorganisatorische Regelungen erlassen, auf einen Abbau von Normen und Standards hinzuwirken und diese auf ihre Notwendigkeit sowie auf ihren jeweiligen bürokratischen Aufwand hin zu überprüfen. Alle Verfahrensregelungen sind dabei auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Deregulierungsprüfung von Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Anordnungen, Rechtsverordnungen und Gesetzen wird von jedem Ministerium in seiner Zuständigkeit durchgeführt. Vor Erlass bzw. Bekanntmachung prüft die Thüringer Staatskanzlei ein zweites Mal. Zentrales Element dieser Deregulierungsprüfung sind Prüffragen für Thüringer Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Wesentliche Prüfpunkte sind die Notwendigkeit, die Relevanz und Auswirkung, Fragen zum Vollzug, Art und Umfang der Regelung, finanzielle Auswirkungen, Standards und deren Notwendigkeit und natürlich auch die Auswirkungen auf die Thüringer Wirtschaft. Der Erfüllungsaufwand und die Belastung für die Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung, die von neuen bzw. von Änderungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen ausgehen, werden durch das jeweilige Fachressort frühzeitig im Rahmen der Rechtsetzung in den Blick genommen und beziffert. Insbesondere Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden in diesem Zusammenhang intensiv geprüft, da gesetzliche Regelungen für KMU oft einen weit größeren Aufwand bedeuten als für große Unternehmen. Bei neuen Regelungen, die voraussichtlich zu einer erheblichen Belastung für KMU führen, ist deswegen zusätzlich eine standardisierte Prüfung von Regelungsalternativen vorzunehmen. All das haben wir geregelt und all das ist handlungsleitend für die Landesregierung und die Verwaltung. Mit gesonderten Prüffragen, dem sogenannten KMU-Test, wird systematisch überprüft, ob es notwendig und verhältnismäßig ist, KMU in die Regulierung einzubeziehen, oder ob es spezielle KMUfreundliche Regelungen geben könnte. Diese umfangreichen Prüfungen gewährleisten, dass alle Deregulierungs- und Rechtsvereinfachungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden und die Normsetzung auf ein unvermeidbares Mindestmaß beschränkt bleibt. Im Zuge des Arbeitsprogramms „Deregulierungsprüfung“ wurde auch die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung und die Ministerien sowie die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen angepasst. Sie enthält nun die Verpflichtung für die Landesregierung, dass alle Rechtsverordnungen und Gesetzentwürfe den Grundsätzen der Deregulierung, der Verfahrensbeschleunigung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu genügen haben. Eine nochmalige Deregulierungsprüfung über das bereits bestehende System der Deregulierungsprüfung hinaus durch ein zusätzliches Gremium, wie Sie es mit dem Thüringer Normenkontrollrat fordern, ist aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend. Nach Ziffer IV des Antrags soll sich der geforderte Thüringer Normenkontrollrat aus Experten, aus Kammervertretern der Wirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und des Landtags zusammensetzen. Aber genau diese Verbände und Institutionen gehören zu denjenigen Experten, deren Sachverstand regelmäßig und in unterschiedlichen Phasen der Erstellung eines Gesetzentwurfes hinzugezogen wird, und zwar schon vor und während der Entstehung einer Regelung – also in einem frühen Stadium der Normerstellung. Dies geschieht in der Phase der Vorbereitung eines Referentenentwurfs durch die Erstellung von Gutachten, durch Werkstattgespräche und natürlich auch durch die Diskussion des Clearingbeirats im Wirtschaftsministerium, der immer dann angerufen wird, wenn eine Vorlage die Wirtschaft betrifft und belastet. Referentenentwürfe der Landesregierung werden intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Spitzenorganisationen, den Gewerkschaften, den Berufsverbänden diskutiert und auch in die Anhörung anderer Stellen und der Öffentlichkeit gegeben. Auch bei der Behandlung des Normenentwurfs im Landtag sieht der Weg der Gesetzgebung vor, dass nach erster Beratung eines Gesetzentwurfs entschieden wird, welche Fachausschüsse über diesen im Detail zu beraten haben. Diese Fachausschüsse können dann den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Online-Diskussionsforums des Landtags die Möglichkeit einräumen, über den Gesetzentwurf zu diskutieren. Die Fachausschüsse holen sich zudem im Regelfall zur Meinungsbildung externen Sachverstand ein, häufig der Kammern der Wirtschaft und kommunalen Spitzenverbände und hören Betroffene unmittelbar an. Die bestehenden umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten Betroffener bzw. von Experten sind aus Sicht der Landesregierung sehr gut und insgesamt auch ausreichend. Ein weiteres Gremium, das dann danach als Thüringer Normenkontrollrat auf all das noch einmal draufschaut, ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Aber der Vorschlag der Fraktionen ist ja da, um diese Vorlage, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Da werden wir die Gelegenheit haben, weiter über diese Fragen zu diskutieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗