Prof. Dr. Hoff
Fragestunde
Ich habe eigentlich mit dem Kollegen Bühl, nachdem ich ihm gestern schon den Antwortzettel gegeben hatte, vereinbart, dass er die Frage zurückzieht. Insofern lese ich aber gern in Abwesenheit von Herrn Bühl noch mal vor, was ich ihm gestern schon zur Verfügung gestellt habe. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Touristische Hinweisschilder an Autobahnen richten sich insbesondere an den touristischen Kfz-Verkehr und dienen als Hinweis auf touristisch besonders bedeutsame Ziele. Die dort angesprochenen Ziele sollen entweder von der Autobahn aus sichtbar sein oder grundsätzlich nicht weiter als 10 Kilometer Luftlinie von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. Die verkehrsrechtlichen Anordnungsvoraussetzungen sind in der bundesweit gültigen Richtlinie für die touristische Beschilderung vorgegeben. Durch die aufgrund der aktuellen Corona-Situation hervorgerufenen Änderungen in der Freizeit- und/oder Urlaubsgestaltung kommt den touristischen Hinweistafeln eine besondere Aufmerksamkeit zu. Gleichwohl gilt es aber, aus Verkehrssicherheitsgründen die Beschilderung für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht zu überfrachten. Zu Frage 2: Im Frühjahr 2019 wurde das Verfahren zur Aufstellung von touristischen Unterrichtungstafeln zwischen den Anschlussstellen Arnstadt-Süd und Ilmenau-Ost wieder aufgenommen. Unter Beachtung der Komplexität von sieben zu bewertenden touristischen Einrichtungen lagen erst im März 2020 alle Unterlagen in dem dafür zuständigen Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vor. Nicht alle Anträge erfüllen die notwendigen Voraussetzungen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Richtlinie. Zudem sind nicht für alle Anträge geeignete Standorte verfügbar. Insofern ist derzeit die Erteilung von Ausnahmen zu prüfen. Da für die Prüfung der Ausnahmetatbestände das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig ist, wurden diesem die entsprechenden Unterlagen vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Ende Mai 2020 zur Prüfung und Zustimmung übergeben. Diese Prüfung dauert noch an. Zu Frage 3: Da verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.
