Dr. Heesen
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Betreuungssituation im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stellt sich auf Basis der wöchentlichen Abfrage des TMBJS wie folgt dar: 79 Prozent der Kinder werden genau acht Stunden täglich, 8 Prozent der Kinder werden über acht Stunden täglich und 8 Prozent der Kinder werden sechs Stunden täglich in den Einrichtungen betreut. Insgesamt besuchten laut dieser Meldung – Stand 10. Juli 2020 – 94 Prozent der angemeldeten Kinder die Einrichtungen. 6 Prozent der Kinder sind nicht anwesend, weil sie krank oder mit ihren Eltern im Urlaub – oder wo auch immer – sind. Es liegt jedenfalls nicht an der Einrichtung, dass sie nicht betreut werden können. Die Grundschulen befinden sich aktuell im eingeschränkten Regelbetrieb, was auch eine eingeschränkte Betreuung einschließt. Das bedeutet, dass in den Grundschulen eine tägliche Betreuung von sechs Stunden abgesichert ist, acht Stunden angestrebt werden. Zu den Besuchszahlen in den Schulen liegen uns keine konkreten Informationen vor, die fragen wir nicht regelmäßig ab. In den ab Montag beginnenden Ferien wird eine Ferienhortbetreuung angeboten. Diese kann von allen im Grundschulhort angemeldeten Kindern in Anspruch genommen werden. Auch hier wird eine tägliche Betreuung von sechs bis acht Stunden angestrebt. In den bereits zu Schuljahresbeginn festgelegten Schließzeiten der Horte wird wie jedes Jahr eine Ausweichregelung durch Schulträger und Schulamt organisiert. Zu Frage 2: Gemäß § 8 der KiSSP-Verordnung vom 12. Juni 2020 bieten die Kindertageseinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzes ein verlässliches Betreuungsangebot an. Das Betreuungsangebot wird im eigenen Wirkungskreis vor Ort auf Basis der individuellen Gegebenheiten geregelt. Zu Frage 3: Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt für den Kindergartenbereich noch nicht umfänglich beantwortet werden, da die aktualisierte KiSSP-Verordnung noch nicht in Wirkung getreten ist. Zu Frage 4: Das TMBJS informiert die Jugendämter, die Spitzenverbände sowie den Gemeinde- und Städtebund über die aktuellen Vorgaben des Landes. Zugleich berät es die genannten Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten in der Umsetzung. Nach § 11 des Thüringer Kita-Gesetzes haben die Einrichtungen Anspruch auf eine fachberaterische Begleitung, die auch gewährleistet ist. Darüber hinaus unterstützt jeder Träger der Kindergärten als Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorge- und Aufsichtspflicht sein pädagogisches Fachpersonal. Die Erzieherinnen und Erzieher in den Grundschulhorten werden wie gewohnt von den Schulämtern und dem ThILLM unterstützt. Dazu gehört zum Beispiel das Festhalten an den bereits genannten Schließzeiten, da so gewährleistet werden kann, dass auch die Hortnerinnen und Hortner ihren Jahresurlaub antreten können. Abschließend weise ich aber noch einmal darauf hin, dass es bezüglich aller angefragten Maßnahmen keine Sonderregelungen für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt.
