Steffen Dittes
Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Walk, Sie haben in Bezug auf den Punkt I unseres Antrags darauf hingewiesen, die Polizeianwärter vermehren sich nicht einfach so, sondern grundlegend sind Entscheidungen ...
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Die vermehren sich an sich auch!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Ja, aber nicht als Polizeibeamte – als Menschen schon, aber nicht als Polizeibeamte. Das ist ja das Problem, was wir in vielen Bereichen haben, das muss man mal deutlich sagen: Wir beklagen einen Personalmangel in den Dienststellen, und wenn wir hier Änderungen beschließen, dann haben wir die Wirkung in den Dienststellen in der Regel erst vier bzw. fünf Jahre später, weil wir von einer Ausbildungszeit von zwei bzw. drei Jahren ausgehen müssen – und dann noch die Einsatzbewährung der Bereitschaftspolizei. Das heißt, wenn wir heute versuchen, Probleme in den Dienststellen durch Personalentwicklung zu lösen, merken wir die Auswirkungen erst in fünf Jahren in den Dienststellen. Herr Walk, das zeigt auch die Herausforderung, bei dieser Frage nicht immer nur kurzfristig über andere Zahlen zu diskutieren,
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist kein
Gesetz!) sondern wirklich eine Personalentwicklung zugrunde zu legen, die einmal deutlich macht, wie eigentlich die Altersstruktur in der Thüringer Polizei ist und wie dann auch die Stellenentwicklung ist, die darauf aufbaut, und wie ich dem möglicherweise periodisch oder auch antizyklisch begegnen muss. Das haben wir hier in diesem Landtag gemacht. Wir haben gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert und Anwärterzahlen nicht einfach nur politisch und opportunistisch gegenüber Gewerkschaften festgelegt, sondern hinterfragt, wie denn die Entwicklung bei der Polizei aussieht, und haben hier dann mit Beschluss des Haushalts 2020 auch Anwärterzahlen für die nächsten Jahre bis 2024 festgelegt. Wenn Sie darauf verweisen, dass frühere Fehler, die Sie kritisiert haben, auch dadurch zustande kamen, dass die Rahmenbedingungen andere warten, dann will ich Ihnen aber entgegenhalten, dass auch vor der Landesregierung von Linken, SPD und Grünen galt, was heute gilt: Jeder Mensch wird jedes Jahr ein Jahr älter. Auch Sie konnten damals sehen, dass wir in diese Situation der Altersabgänge, die wir jetzt zu verzeichnen haben, hineingeraten. Deswegen ist es gut, wenn wir jetzt auch gemeinsam am Strang ziehen, eine Perspektive zu entwickeln, die über Wahlperioden hinausreicht, und uns vielleicht den politischen Debatten um Anwärterzahlen, in denen es immer auch um Überbietungswettbewerbe geht, sachlich stellen. Das heißt, wir müssen uns auch die Ausbildungssituation in Meiningen anschauen und die Kapazitäten, die wir dort baulich haben, von der Unterbringungssituation zu den Lehrsälen, und eben natürlich auch die Kapazitäten, die durch das vorhandene Lehrpersonal begrenzt sind. Wir haben uns letzte Woche in der Tat als rot-rotgrüner Arbeitskreis „Innen“ in Meiningen ein Bild gemacht. Herr Walk, ich verstehe das so, dass Sie wünschen, dass wir, wenn wir zukünftig als Regierungsfraktion unterwegs sind, auch die CDU einladen. Das können wir gern machen. Ich freue mich dann auch auf die Einladung, wenn Sie als Arbeitskreis in Thüringen unterwegs sind; ich würde dann immer von Fall zu Fall entscheiden, ob ich mit Ihnen dann auch tatsächlich vor Ort bin.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)
(Unruhe CDU)
Aber Stabilitätsabkommen mit der CDU hin oder her – das heißt ja nicht, dass wir auch alles gemeinsam machen müssen. Lassen Sie uns auch ein paar Dinge als Regierungskoalition allein tun wie etwa diese Gespräche in Meiningen. Wir führten diese Gespräche mit Polizeibeamten auch in den letzten Jahren und haben auch deswegen als Linke – ich darf das sagen – diesen Antrag initiiert, den wir aber mit SPD und Grünen gemeinsam entwickelt und hier eingebracht haben. Wir haben natürlich auch unsere Erfahrungen aus diesen Gesprächen mit in diesen Antrag einfließen lassen. Ich denke, wenn wir konstatieren müssen, dass eine Vielzahl der positiv beschiedenen Bewerber im letzten Jahr ihren Ausbildungsdienst in Thüringen nicht mehr angetreten hat, weil sie beispielsweise in anderen Bundesländern die Ausbildung angetreten hat, dann sollten wir über den Einstellungstermin, über das Einstellungsverfahren reden. Das wollen wir, Herr Walk, das wollen auch Sie. Wir müssen über den 1. September reden, wir müssen über eine schnelle Bescheidung der Einstellungsvoraussetzungen reden, damit wir tatsächlich auch die, die wir wollen, in die Ausbildung bekommen. Das sichert qualitätsvolle Arbeit auch in der Zukunft und das heißt für uns auch – und da blicke ich in Richtung Innenministerium –, dass wir uns noch mal anschauen müssen, wie denn die Abteilung für die Eignungs- und Auswahlverfahren personell ausgestattet ist, ob wir da auch die entsprechenden Voraussetzungen haben. Ich habe vorhin schon bei der Einbringung deutlich gemacht, dass die Anforderungen an den Polizeiberuf stetig steigen. Die verfassungsrechtlichen Debatten will ich nicht wiederholen. Auch die sind wichtig, aber natürlich sind auch die technischen Anforderungen beim Fahr- und Sicherheitstraining, beim Schießtraining gestiegen, aber auch die Fragen der Psychologie, der Berufsethik. Aber natürlich erfordern auch neue Kriminalitätsdelikte und Phänomene viel stärker und intensiver fachlich ausgebildete Polizeibeamte. Wir haben auf der einen Seite gestiegene Anforderungen, auf der anderen Seite aber auch – und das müssen wir auch konstatieren – eine gestiegene Zahl an Abbrechern. Wir haben hier jahrelang immer so kalkuliert, dass 10 Prozent ihre Ausbildung nicht beenden. Der Anteil ist gestiegen und deswegen müssen wir schauen, ob wir wirklich optimale Ausbildungsbedingungen haben und tatsächlich auch die optimalsten Bewerber in die Ausbildung bringen. Deswegen wollen wir tatsächlich über die Ausbildungsdauer diskutieren, weil wir im Prinzip eines der wenigen Bundesländer sind, die noch eine zweijährige Ausbildung haben. Ich habe das vorhin gesagt: Wir bilden Polizeibeamte in zwei Jahren in dem aus, was sie 40 Jahre lang anwenden sollen. Da müssen wir mal über dieses Verhältnis diskutieren. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt ja auch die Ausdehnung auf zwei Jahre und sechs Monate, wie es auch die meisten anderen Bundesländer tatsächlich haben.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir müssen
flexibel werden!)
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Es heißt
Aus- und Fortbildung!) Der Dialog mit Ihnen findet statt, indem Sie nach der Geschäftsordnung hier vorne reden dürfen, und wenn ich hier vorne stehe, rede ich. Wir müssen aber auch über eines sehr kritisch reden – Herr Walk, ich weiß, dass Sie da vorsichtig sind –, die sogenannte Y-Ausbildung oder geteilte Ausbildung. Wir wissen, dass wir in einem Konkurrenzkampf mit anderen Bundesländern sind, auch um die besten Auszubildenden. Was wir aber auch berücksichtigen müssen, ist, dass wir eine Situation vorfinden, in der junge Menschen durchaus unterschiedliche Motive haben, zur Polizei zu gehen. Wir haben auf der einen Seite natürlich junge Männer und junge Frauen, die in der Schutzpolizei als Vollzugsbeamte tätig werden wollen. Dafür bieten wir auch optimale Ausbildungsvoraussetzungen, und die kriegen auch ein Know-how mitgeliefert, das sie später auch bei der Kriminalpolizei einsetzen können. Wir haben aber auch junge Menschen, die sich durchaus vorstellen können, Kriminalpolizist zu werden, weil sie dort im fachlichen, im wissenschaftlichen Bereich sehr spezialisiert arbeiten und etwas für die öffentliche Sicherheit tun können. Die wiederum werden eher abgeschreckt, wenn sie wissen, dass die Ausbildung, die sie auf diesem Weg hin absolvieren, nicht zwangsläufig dazu führt, dass sie wirklich Kriminalist werden, sondern sie praktisch erst einmal über mehrere Jahre in der Bereitschaftspolizei tätig sind und dann erst über ihre Verwendung entschieden wird. Ich glaube, dass wir unsere Ausbildung in Thüringen attraktiver gestalten können, wenn wir jungen Menschen sagen können: Wenn du dich als Kriminalist bei uns bewirbst, dann wirst du als Kriminalist ausgebildet. Du kriegst auch die Grundausbildung, um in der Schutzpolizei eingesetzt werden zu können, diese Erfahrung und Kompetenz musst du mitnehmen, das ist Voraussetzung für jeden Polizeibeamten. Aber wir garantieren dir dann auch die Möglichkeit des Einsatzes bei der Kriminalpolizei und wir bieten dir auch die Möglichkeit, dich tatsächlich in dem entsprechenden Deliktsbereich zu qualifizieren.
(Beifall FDP)
Wir haben natürlich auch Bereiche zur Verwissenschaftlichung der Ausbildung angesprochen. Wir sind sehr stolz – Sie haben das auch angesprochen – auf den Bachelorstudiengang in Thüringen. Ich finde, das ist der richtige Weg, den Thüringen da gegangen ist. Wir müssen den auch weiter verfolgen und wir müssen die Qualität sichern. Der Reakkreditierungsprozess ist nicht einfach, der wurde auch beim letzten Mal schon mit sehr vielen kritischen Nachfragen durch das zuständige Institut begleitet. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass dieser wissenschaftliche Teil mit den hohen Anforderungen auch weiterhin in Meiningen stattfinden kann. Ich weiß, das TMIK ist da mitunter skeptisch, weil die Stärkung der Wissenschaft und Freiheit von Lehre und Forschung natürlich einen geringeren Einfluss durch die Polizeiabteilung im Innenministerium bedeuten. Das sieht man dort immer ein bisschen skeptisch. Aber wir sollten darüber diskutieren, ob wir dadurch wirklich einen Gewinn für die Polizei in Thüringen haben. Das ist der alleinige Maßstab, nicht die Möglichkeit für den einen oder anderen Beamten des Ministeriums, dort mitreden zu dürfen, sondern das, was wir qualitativ für die Polizei daraus ableiten können. Ich nehme Ihren Redebeitrag dankend auf und schlage Ihnen tatsächlich vor, dass wir dann heute über die Nummern I und II abstimmen, weil II das Innenministerium in die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag darüber setzt, was bisher in Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen geleistet wurde. Und lassen Sie uns über die Nummer III und die Teile darin einfach noch mal gemeinsam im Ausschuss reden. Sie haben an vielen Stellen gesagt, damit wären Sie einverstanden. An anderen Stellen haben Sie gesagt, das sehen Sie skeptisch. Ich weise darauf hin, dass wir an einigen Stellen auch einfach nur Prüfaufträge formuliert haben, weil uns genau die Argumente bekannt sind, die für oder gegen hier vorgeschlagene Maßnahmen sprechen. Aber darüber sollten wir dann im Ausschuss diskutieren. Wir nehmen auch gern, Herr Bergner, Ihren Antrag in den Ausschuss mit. Aber ich muss Ihnen schon sagen, an einigen Stellen kommt der einfach zu spät. Sie machen Vorschläge zur Digitalisierung, zum Messengerdienst. Das hat der Thüringer Landtag auf Antrag von Linke, SPD und Grüne schon 2018 beschlossen. Das Konzept liegt der Landesregierung vor. Wo ich aber mit Ihnen einer Meinung bin: Wir sollten über den Umsetzungsstand dieser Beschlüsse und des Konzepts im Ausschuss reden.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist das
Thema!) Dazu bietet Ihr Antrag Gelegenheit. Trotz der in einzelnen Fachfragen sehr unterschiedlichen Positionen entnehme ich zumindest aus den Wortbeiträgen, dass es eine große Einigkeit der Koalitionsfraktionen mit der CDU und der FDP-Fraktion darin gibt, über die Qualität und fachliche Weiterentwicklung der polizeilichen Ausbildung in Thüringen produktiv und konstruktiv im Ausschuss zu diskutieren. Dafür vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
