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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Schard, niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen. Wenn man mal in die Geschichte schaut, weiß man, was passieren kann. (Beifall AfD) Dann zitiere ich noch sinngemäß Herrn Juncker: Wir stellen ein Thema in den Raum, warten ab und wenn niemand protestiert, dann führen wir es ein und setzen es durch. Das nur mal als Einführung zu diesen Dingen, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben Ihren Alu-Hut vergessen!) wenn ein Thema wie die Impfpflicht schon mal von Gesundheitsminister Spahn in den Raum gestellt und dann abgewartet wird. Es gab ja großen Widerspruch und Proteste; dann erst wurde es wieder weggenommen, sonst hätten wir schon eine Impfpflicht. (Beifall AfD) Bei den Masern – das war auch schon ein Testballon gewesen – wurde auch die Masernimpfpflicht eingeführt. Ich bin mir da nicht ganz sicher, ob die Impfpflicht nicht doch immer noch auf der Agenda steht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Womit? Mit Wasser oder was?) Dann hat Herr Schard auch noch gesagt, dass wir das jetzt nicht mehr so aktuell haben. Aber warum haben wir das nicht mehr aktuell? Denn es wurde sich mit Händen und Füßen gewehrt, dass das Thema rechtzeitig auf die Tagesordnung kommt bzw. dass die Tagesordnung behandelt worden ist, darum ist es jetzt schon das dritte Plenum. Heute kommt es erst dran, weil es heute drankommen muss. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hätten es doch platzieren können, haben Sie aber nicht gemacht!) Es wurde verhindert, dass wir dieses Thema rechtzeitig im Plenum diskutieren konnten. (Beifall AfD) (Unruhe CDU, DIE LINKE) Herr Plötner, zu Ihrer Bemerkung über die USA: Sie hatten darüber gesprochen, dass das Infektionsgeschehen so hoch ist. Ich denke immer, man sollte auch berücksichtigen, zu unterscheiden zwischen Infektion und Erkrankung. (Beifall AfD) Das ist ganz wichtig, genauso wie Erkrankte und an COVID Verstorbene oder wo COVID nur mit dabei war. Das muss man alles unterscheiden, um das Infektionsgeschehen besser beurteilen zu können. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie das doch mal den Angehörigen!) Dann, Herr Montag, noch auf Ihren Beitrag eingehend: Wir fordern überhaupt nicht, dass hier in Thüringen Entscheidungen getroffen werden. Wir haben nur festgestellt, dass diese epidemische Notlage noch mal geprüft werden muss, denn das ist ganz klar Bundeskompetenz, das wissen wir auch. Nun zu meiner eigentlichen Rede: Die gegenwärtige Pandemie fordert unsere Gesellschaft in beispielloser Form heraus. Die getroffenen rigorosen, massiven und flächendeckend freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurden damit gerechtfertigt, das deutsche Gesundheitssystem könnte sonst an seine Kapazitätsgrenzen gelangen. Zu einer Unterversorgung behandlungsbedürftiger Personen mit COVID-19 ist es in Deutschland zu keiner Zeit gekommen, auch nicht in Thüringen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, weil wir Maßnahmen getroffen haben!) Allerdings ist es jetzt schon zu schwerwiegenden Nebenfolgen für die wirtschaftliche und psychosoziale Lage gekommen. Bei besonders vulnerablen Personengruppen kommt es zu erheblichen Folgelasten, nicht zuletzt für deren gesundheitliche Situation. Umso erstaunlicher ist es, dass die Bundesregierung sich bereits vor acht Jahren mit der Auswirkung von Coronaviren auf die deutsche Gesellschaft beschäftigte. 2012 veröffentlichte sie einen Bericht zum Bevölkerungsschutz, in dem sie eine Risikoanalyse zum Thema „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ vorstellte. 2013 stellte sie eine Risikoanalyse zum Coronavirus MERS-CoV vor. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ja!) Vor diesem Hintergrund erscheint mir dieser viel zitierte Satz, das Coronavirus stelle unsere Gesellschaft vor bisher unbekannte Herausforderungen, doch etwas zweifelhaft. (Beifall AfD) Es ist nicht der erste Fall der internationalen Ausbreitung einer ernst zu nehmenden Erkrankung und wird auch nicht der letzte sein. Es war also nie fraglich, ob die nächste Pandemie ausbrechen würde, sondern wann und wie vorbereitet Deutschland und auch Thüringen auf so einen Krisenfall sein würden. (Beifall AfD) Spezifische Therapeutika und Impfstoffe sind noch nicht verfügbar, und qualitativ zufriedenstellend werden sie auch in naher Zukunft nicht vorliegen. Wollen wir jetzt weiterhin die Fallzahlen drehen und wenden, abwarten, bis wir die gewünschte statistische Kurve hingemogelt bekommen, oder wollen wir endlich den Tatsachen ins Auge blicken und den Bürgern ihre Freiheit zurückgeben? (Beifall AfD) Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass sich Frau Merkel um Kopf und Kragen rechnet. Von einer studierten Physikerin sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass sie mit Zahlen umgehen kann. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von einem promovierten Arzt sollte man meinen, dass er sich in seiner Profession auskennt!) Ja, sie rechnet fleißig und künstlich, um eine Legitimationsgrundlage für ihre freiheitsberaubenden Maßnahmen zu haben. Weil auch die Bundesregierung zunehmend merkt, dass der Bürger in Mathe besser aufgepasst hat als Herr Spahn. Und da diese zweifelhafte Legitimationsgrundlage ins Wanken zu geraten droht, muss man auf das Gaspedal drücken und den Bürgern mit einer zweiten Pandemiewelle drohen. In parlamentarischer Lichtgeschwindigkeit hat der Bundesgesundheitsminister erneut versucht, an der Öffentlichkeit vorbei eine Zwangsimpfung einzuführen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind Mediziner?) Ich betone das noch mal: Er hat es versucht. Nun war der Bürger doch wacher als gedacht und hat es gemerkt. Er hat gemerkt, was Herr Spahn hier im Schilde führt: Die CDU will den Bürgern einen Handel aufzwingen, den Handel „Freiheit gegen Daten“. Dieser Handel ist sittenwidrig und mit Buchstaben und Geist des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Fake News!) Egal, ob dieses Ding nun Immunitätsausweis oder verpflichtender Impfausweis heißt – oder wer weiß, welche andere Begrifflichkeit sich Herr Spahn noch einfallen lassen wird –, sind die Bürger erst einmal in die Falle gelockt, ist dem Missbrauch zu willkürlicher Diskriminierung auch in vielen anderen Bereichen Tür und Tor geöffnet. Das sehen wir in aller Deutlichkeit bei dem, was Herr Holter in den Kitas im Schilde führt, indem er den vollständigen Regelbetrieb an das Vorliegen eines Impfstoffs geknüpft hat. (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Was?) So steht es schwarz auf weiß im Konzept für den Übergang von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb in Thüringer Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Kontext der Corona-Pandemie 2020. (Beifall AfD) Derartige Übergriffe auf die Freiheitsrechte der Bürger und die informationelle Selbstbestimmung tragen wir nicht mit. Mit derartigen Vorstößen droht eine Zweiklassengesellschaft, in der die Wahrnehmung zentraler Grundrechte an die vorbehaltlose Preisgabe persönlicher Daten geknüpft wird. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) Solche Bestrebungen müssen frühzeitig in aller Deutlichkeit sichtbar gemacht und mit allen Kräften rechtzeitig ausgebremst werden. Das wollen wir mit diesem Antrag tun. (Beifall AfD) Nun zu Ihrem Alternativantrag, liebe CDU: (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) Es ist erfreulich, dass die CDU-Fraktion unserem Antrag folgt, indem sie anerkennt, dass die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit zahlreichen Grundrechtseingriffen verbunden ist, und ebenfalls zugesteht, dass es Gesetzeslücken gibt. Besonders problematisch finde ich hier den Punkt I.2. Ob die Regelungen und Maßnahmen im Einzelnen tatsächlich durch Verfassung und Recht gedeckt sind, ist eine Frage, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) die im Zweifel von den Gerichten zu entscheiden ist. Das gilt für alle getroffenen Maßnahmen. Insbesondere liegt keineswegs auf der Hand, dass alle Grundrechtseingriffe verhältnismäßig waren. Im Alternativantrag selbst wird auch beiläufig darauf hingewiesen, dass manche Maßnahmen von Gerichten gekippt wurden. Zweifel an der Verfassungskonformität sind durchaus berechtigt, darauf haben wir auch immer wieder hingewiesen. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Dann klagen Sie doch!) Eine Ausschussüberweisung wird nicht beantragt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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