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Götze

17.07.2020 Sitzungen 7/21

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Informationen der Thüringer Polizei wurden seit dem 01.03.2020 insgesamt 461 Strafverfahren gemäß § 75 Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Zu Frage 2: Bis zum 13.07.2020 wurden nach aktuellem Kenntnisstand bei den Ordnungsämtern 5.221 Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Zu Frage 3: Die zehn häufigsten Verstöße bei den Bußgeldverfahren im Sinne der Frage gliedern sich wie folgt: 1. Verstöße gegen das Verbot von Veranstaltungen, Ansammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, 2. Verstöße gegen das Verbot von Veranstaltungen, Ansammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im privaten Raum, 3. Verstöße gegen den Mindestabstand, an vierter Stelle: Verstöße gegen die Pflicht zur MundNasen-Bedeckung, an fünfter Stelle: Verstöße gegen das Verbot der Öffnung von Betrieben, an sechster Stelle: Verstöße gegen das Verbot der Öffnung von Gaststätten, an siebter Stelle: Nichteinhaltung von Auflagen im Einzelhandel, an achter Stelle: Verstöße gegen die angeordnete häusliche Quarantäne bzw. Quarantäneauflagen, an neunter Stelle: Verzehr von Speisen vor Ort und schließlich an zehnter Stelle: fehlendes Infektionsschutzkonzept. Die Antwort zu Frage 4 lautet wie folgt: Valide Informationen aus anderen Bundesländern liegen nicht vor, eine vergleichende Bewertung kann daher nicht vorgenommen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗