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Thomas L. Kemmerich

FDP 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der zweiten Lesung brauchen wir wenig wiederholen, was wir in der ersten besprochen haben. Ich möchte zunächst auf zwei sehr interessante Punkte im Entschließungsantrag der AfD eingehen, weil ich glaube, nicht alle machen sich die Mühe, und erst recht die Öffentlichkeit nicht, sich diese Dinge durchzulesen. Sie haben in 28 Punkten ziemlich viel Unsinn zusammengeschrieben, aber zwei Dinge fallen mir besonders auf. Zunächst geht es um die Tatsache, dass Sie dort niederschreiben, dass Digitalisierung und Inklusion keine Pflichtfächer für die Lehrerausbildung sein sollen. Wir wissen ja, dass Sie sich die alte, kuschelige Zeit der Heimatfilme zurückwünschen, aber in der Lehrerausbildung komplett auf Digitalisierung zu verzichten, dies auch noch groß und breit in der Begründung auszuwälzen, zeigt doch, dass Sie nicht vorhaben, dieses Bildungssystem entsprechend modern aufzustellen, die Chancen der Digitalisierung auch den jungen Menschen nahezubringen, nein, im Gegenteil vielleicht sogar Menschen von der Bildung abhalten wollen. (Beifall FDP) Der zweite Punkt – und, Herr Prof. Kaufmann, auch das haben wir hier schon mal diskutiert –: Sie wollen die Thüringer Studierenden besonders bevorzugt wissen und sprechen sich inzident gegen ausländische Studenten an Thüringer Universitäten aus. Man kann es nicht genug betonen: Die Universität ist ein Punkt des Austauschs auch junger Menschen aus allen Ländern, aus allen Fakultäten, aus allen Fachrichtungen. Das ist umso wichtiger, dass das hier in Thüringen an den Universitätsstandorten, die wir anbieten können, stattfindet. Die Thüringer profitieren davon, wenn sie an den ausländischen Fakultäten studieren können und Wissen mit nach Thüringen transportieren. Wir werden als Gesellschaft davon profitieren, dass wir uns mit anderen Menschen in Europa und der ganzen Welt austauschen, auch an den Universitäten. Dieser Duktus, den Sie in Ihren Entschließungsantrag einbringen, lässt hier anderes vermuten. Nein, nicht nur vermuten, sondern das ist wohl Ihre Auffassung. Uns ist es ganz wichtig, dass die Öffentlichkeit auch weiß, welchen Duktus Sie da pflegen und unseren tollen Standort Thüringen damit abschotten wollen. Dem widersprechen wir. Zur Hochschulrahmenvereinbarung kann ich nur sagen: Gut, dass wir einen stabilen Rahmen finden. Das haben wir in der ersten Lesung schon betont. Was wir bedenklich finden, ist, dass die Lehrerausbildung dort nicht den entsprechenden Wert findet. Wir schlagen die Schools of Education vor, die die Lehrerausbildung bündeln und damit die Qualität deutlich verbessern können. Kern- und Kritikpunkt bleibt, dass zwar von Digitalisierung gesprochen wird, wir aber das Konzept, die Strategie vermissen. Die Strategie, auf der die Digitalisierung der Universitäten beruht, stammt aus dem Jahr 2017. Ich habe mit dem Staatssekretär im Ausschuss schon diskutiert, dass das ja noch nicht lange her ist. Aber im Bereich der Digitalisierung ist das Jahr 2017 lange her. Deshalb vermissen wir eine nach vorn gerichtete Strategie für die Digitalisierung. Nicht nur jetzt durch die Corona-Pandemiefolgen, sondern insgesamt merken wir, dass die Universitäten nicht ausreichend auf die Digitalisierung vorbereitet, ausgestattet, auch umgestellt sind. Es liegt an dem Engagement sehr guter Hochschulprofessoren, die das sehr leicht hinbekommen haben, aber es fehlt oft der rechtliche Rahmen. Wir haben das dieser Tage schon beim Thema „Schule“ diskutiert. An einigen Universitäten wird Zoom benutzt. Wir wissen um die Datenunsicherheit, die Registrierung ist sehr schwierig. Es gibt dieses WISEflow in Erfurt, bei dem man die Personenfeststellung nicht datensicher machen kann. All das sind Dinge, die wir einfordern, wirklich den Schritt zur Digitalisierung zu gehen. Die Rahmenvereinbarung kratzt das nur am Rande. Deshalb muss da nachgearbeitet werden. Gleichwohl ist es erst mal ein guter und wichtiger Schritt, finanzielle Stabilisierung im Hochschulbereich stattfinden zu lassen. Ob das am Ende aber reicht, insbesondere nach den Folgen der CoronaAuswirkungen, das wird die Zukunft einfach zeigen. Dafür ist ein Zeitraum von fünf Jahren immer sehr schwierig, das von heute aus bis dahin zu beurteilen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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