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Lutz Liebscher

SPD 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Überbrückungshilfen des Bundes übernehmen ja bis zu 80 Prozent der Fixkosten von Klubs und Diskotheken sowie Kulturveranstaltern, aber die verbleibenden 20 Prozent müssen natürlich dennoch bezahlt werden. Benannte Einrichtungen haben seit März keine Veranstaltungen und damit auch keine Einnahmemöglichkeit, und die Rücklagen der Klubs und der Kulturschaffenden sind weitestgehend aufgebraucht. Deswegen meine Frage: Ist es angedacht, die wirtschaftlichen Hilfen noch zu flankieren, um hier den Einrichtungen hundertprozentig unter die Arme zu greifen, oder können die genannten Kulturmittel für die von mir genannten Klubs und Kultureinrichtungen eingesetzt werden und wenn nein, warum nicht?

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