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Prof. Dr. Hoff

17.07.2020 Sitzungen 7/21

Fragestunde

Danke. Die Landesregierung spricht hier grundsätzlich mit einer Stimme, aber zum Teil in zwei unterschiedlichen Personen. Die Staatssekretärin für Kultur hat in verschiedenen Informationsschreiben die Verbände der Kultur, aber auch Kulturwirtschaftsakteure über die aktuelle Situation, auch die Förderprogramme und Fördermöglichkeiten in Kenntnis gesetzt. Die Förderrichtlinie zum Sondervermögen ist inzwischen so weit, dass die Ressortabstimmung dieser Verordnung als weitgehend abgeschlossen gelten kann, sodass ich davon ausgehe, dass in der nächsten oder übernächsten Woche die Förderrichtlinie in Kraft tritt. Zu den von Ihnen gefragten Möglichkeiten der Pandemiebewertung und dann auch der Frage, wie Veranstaltungen durchgeführt werden können: Die Rückmeldung, die wir bekommen, jenseits von Klubs in geschlossenen Räumen, ist, dass das, was schon seit geraumer Zeit als Hinweise für Veranstaltungsdurchführungen von der Landesregierung als Vorgaben und Durchführungsempfehlungen veröffentlicht worden ist, als sehr guter Handlungsmaßgeber gesehen wird. In denjenigen wenigen Fällen, in denen Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten, wurde auch von denjenigen, die sie angemeldet haben, festgestellt, dass es weniger an restriktiven Auflagen der Landesregierung, sondern an der nicht ausreichenden Fähigkeit liegt, diesen Gesundheitsschutzaspekten Rechnung zu tragen.

Protokoll ↗