Jörg Kellner
Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat zu dem Antrag der rot-rot-grünen Fraktion einen Änderungsantrag gemacht, aber nicht weil wir den Antrag ablehnen, sondern wir wollen ihn ergänzen. Ich denke, es ist gelungen, mit unserem Änderungsantrag entsprechende Ergänzungen einzubringen bzw. vorzulegen. Die Untersuchungsausschüsse 5/1, 6/1, die sich mit dem NSU beschäftigt haben, sind beendet, aber die Aufarbeitung noch lange nicht. Deswegen ist es wichtig und richtig – so wie der Antrag von Rot-RotGrün eingebracht wurde –, die Akten zu sichern, sodass sie nicht vernichtet werden können, dass sie bis 31.12. erst mal gesichert werden, damit hinterher keine Verluste an dem entstehen, was für Aufarbeitung, wissenschaftliche Aufarbeitung, aber auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Wir haben damals im Untersuchungsausschuss 6/1 gemeinsam eine entsprechende Empfehlung beschlossen. Nach Abschluss des Untersuchungsausschusses 6/1 gab es eine Handlungsempfehlung, die unterstrich, dass mit größtmöglicher Transparenz mit der Arbeitsweise und den Arbeitsergebnissen umzugehen ist. Die Landesregierung soll dafür Sorge tragen, dass alle Unterlagen der Untersuchungsausschüsse dem Landesarchiv und der Öffentlichkeit zugeführt werden. Das war unser Anliegen und ich denke, das ist berechtigt. Die aktuelle Thematik, was Rechtsextremismus anbelangt, zeigt, dass es wichtig ist, dass Akten bewahrt, aber auch wissenschaftlich ausgewertet werden und dass Forschung stattfinden kann. Das war unser Anliegen und wir werden heute mit unserem Änderungsantrag dazu beitragen, dass dieses Kapitel nicht abgeschlossen, sondern weiter im Blick behalten und aufgearbeitet werden kann. Wir haben weiterhin in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, die Landesregierung zu bitten, zu berichten und entsprechende Schritte einzuleiten, inwieweit und mit welchem Ergebnis im Rahmen der Kultusministerkonferenz bisher darauf hingewirkt wurde, dem Beispiel Thüringens zu entsprechen und Unterlagen bundesweit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch das war ein wesentlicher Punkt. Wir sind nur Thüringen, die Untersuchungsausschüsse haben den Bereich Thüringen bearbeitet. Aber es ist ja ein nationales Problem und war national aufgetreten. Es gab Untersuchungsausschüsse in anderen Bundesländern, fast allen Bundesländern, auch der Bundestag hat den Untersuchungsausschuss diesbezüglich geführt. Da ist es aus unserer Sicht wichtig, dass man im Gespräch mit den Kollegen der anderen Länder, die Minister untereinander eine Vereinbarung treffen bzw. einen Weg finden, wie die Akten zusammengeführt werden können, weil sie eben auch Grenzen überschreiten. Das ist auch ein großes Anliegen im Abschlussbericht des letzten Untersuchungsausschusses gewesen, dass man darauf großen Wert legt, damit eben nicht nur Thüringen bearbeitet wird, sondern insgesamt alle Bundesländer dazu beitragen, dieses aufzuklären und aufzulösen. Was für uns an der Stelle auch wichtig ist, ist, dass die Akten ordentlich gesichert werden, aber auch so gesichert werden, dass die Zugänglichkeit gegeben ist. Deswegen schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, die Akten ins Landesarchiv Thüringen zu überführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Landesregierung, das Innenministerium, entsprechende gesetzliche Regelungen macht und die Möglichkeit schafft, dass das auch umgesetzt werden kann, damit wir die auch ins Archiv bekommen, wo wir letztendlich das personelle Know-how haben, aber auch die bauliche Ausstattung, die es ermöglicht, die vielen Akten aufzunehmen. Die Landesregierung bzw. das Innenministerium ist bis heute dieser Aufforderung leider nicht nachgekommen. Wir haben deswegen den Termin 31.12.2020 gesetzt. Bis dahin sollte und muss eine entsprechende Regelung vorgelegt werden, damit die Akten aus dem Landtag in das Landesarchiv überführt werden können. Es ist wichtig, dass die Grundlage dafür erst einmal geschaffen wird, damit es keine Verluste gibt. In diesem Zusammenhang muss auch das Archivgesetz angefasst werden, damit die Fristen, was die Einsichtnahme anbelangt, gegeben sind, sodass man unverzüglich mit der Forschung beginnen kann und die Aufarbeitung damit letztendlich unterstützt. Das ist unser Antrag. Ich denke, er steht nicht im Widerspruch zum Antrag von Rot-Rot-Grün, ganz im Gegenteil, er bereichert ihn. Im Interesse der Sache ist es wichtig, dass wir alle hier in diesem Haus gemeinsam an der Aufarbeitung weiterarbeiten und versuchen, mehr Licht in dieses Dunkel zu bringen, dass wir die Akten für die Nachwelt erhalten und damit letztendlich auch die Geschichte, die sich in Deutschland an der Stelle in der Form abgespielt hat. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU)
