Robert-Martin Montag
Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Bilanz nach sechs Jahren in einem solch gesellschaftlich zentralen Thema wie der Digitalisierung und dem Nutzen der Chancen von Digitalisierung für unseren Freistaat doch recht übersichtlich, man kann auch sagen ernüchternd, ist
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wieder-
holen Sie doch erst mal!) – Wiederholung ist die Mutter der Pädagogik, Herr Bilay, das wissen Sie, da verstehen Sie das auch noch mal –, dann ist immer die Zeit des Parlaments, dann ist es nämlich an uns, Vorschläge zu machen, Tempo zu machen, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Landesregierung einen Rahmen hat, in dem sie handeln kann. Ausgehandelt, bearbeitet werden soll das aus unserer Sicht am besten in einer inter- und überfraktionellen Arbeitsgruppe, wie sie eben eine Enquetekommission darstellt. Denn man muss sagen, die Bilanz nach sechs Jahren ist nun einmal ernüchternd. Wenn man konkret hinter die einzelnen Projekte der Landesregierung bei der Digitalisierung schaut, muss man auch sagen, es herrscht große Ratlosigkeit, und das über das gesamte Kabinett und auch über die einzelnen Kompetenzen hinweg. Denn, Herr Minister Tiefensee, Sie werden sicherlich wissen und sehen es auch, dass die Digitalisierung, gerade auch der Breitbandausbau, in Thüringen lückenhaft ist und noch zu langsam vorangeht. Das hat sicherlich viele Ursachen, die nicht nur allein im Regierungshandeln liegen. Aber es wird auch zu wenig getan, was die Frage bei Wissenschaft und Forschung ist, beispielsweise bei der Frage neuer Gesundheitstechnologie, bei E-Health usw. Da ist es natürlich symbolhaft, wenn Sie sich als Wirtschaftsminister vor Bergen von Papieranträgen ablichten lassen, anstatt genau diese Anträge digital zur Verfügung zu stellen, Sorge zu tragen, dass diese digitalen Anträge dann auch durch smarte Algorithmen schnell beschieden werden können. Aber da sind Sie nicht allein im Kabinett. Auch Herr Minister Maier hat in seiner durchaus inspirierenden Rede während seiner Reise damals in der Schweiz in einem MDR-Interview vor zwei Jahren gesagt, dass sie die Kommunen mitnehmen wollen, überzeugen möchten, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Leider ist auch da die Bilanz übersichtlich, denn es gibt keine einzige Verwaltungsleistung, die der Freistaat Thüringen bisher gebaut hat und die in allen Kommunen genutzt werden kann. Ein Hinderungsgrund ist das Schriftformerfordernis, das als Hemmschuh der Digitalisierung gilt. Da ist bisher keine Vereinfachungsinitiative gekommen. Wir Freien Demokraten sagen: Wir sind Serviceopposition, Sie finden einen entsprechenden Antrag in diesem Plenum.
(Unruhe SPD)
An Minister Holter – er ist leider gerade nicht im Raum, trotzdem wird er zuhören –: Auch die Frage der verpflichtenden Verankerung von Informationstechnologie im Thüringer Lehrplan ist nicht geschehen. In der Debatte, die wir in dem Hohen Hause auch führen – was eigentlich die Auswirkungen der Corona-Krise sind und wie wir handeln, wie wir zukünftig vielleicht einen Distanzunterricht sicherstellen können –, haben wir bisher noch keine erfolgreichen Regelungen gesehen. Aber – und das möchte ich vielleicht als vorletzten Punkt bei der Einbringung des Antrags sagen – wir haben auch einen sogenannten Chief Information Officer der Landesregierung namens Dr. Schubert, Staatssekretär im Finanzministerium. Seine Aufgabe ist es, die versteckten Zuständigkeiten in Sachen Digitalisierung und vor allen Dingen OZG irgendwie zu koordinieren. Das ist leider bisher ebenfalls nicht wirklich erfolgreich gelungen, denn das Finanzministerium hat es in den letzten drei Jahren noch nicht mal geschafft, eine Übersicht über die zu digitalisierenden Leistungen zu erstellen. Das heißt, die Ministerien, die das umsetzen sollen, wissen gar nicht, welche OZG-relevanten Verwaltungsleistungen – und damit die Prozesse, die sich dahinter befinden – sich in ihrer eigenen Zuständigkeit oder jeweiligen Zuständigkeit befinden. Das wirft dann schon die Frage auf, was eigentlich seit Beschluss des OZG in Thüringen passiert ist. Da ist unsere erste Conclusio, unser Fazit: nichts bis gar nichts, und das ist immer viel zu wenig. Ich glaube, man muss konstatieren, dass hier scheinbar zunächst mal die Kraft fehlt, in der ersten Reihe der politischen Verantwortung die wichtigsten Organisationsreformen durchzusetzen, und auch kaum eine Idee davon vorhanden ist, wie man dieses umfangreiche und bedeutsame Politikfeld der Digitalisierung in der notwendigen Vernetzung der Akteure in Thüringen voranbringen kann. Ich habe am Anfang gesagt: Wenn es in der Regierung klemmt, dann muss das Parlament handeln, das ist dann auch die Stunde des Parlaments. Deswegen unser Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission, in der wir neun große Problemkomplexe ausgemacht haben, für die es Lösungen gibt. Andere Bundesländer gehen da voran, davon können wir lernen, ohne natürlich darauf zu verzichten, selbst Vorschläge zu machen. Wir können Experten einladen, das sollten wir tun. Ich freue mich auf die anschließende Debatte in der Aussprache und dann, hoffentlich, vor allen Dingen auf eine positive und fruchtbringende Diskussion im Rahmen einer Enquetekommission. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
