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14. Sitzung (WP20)

15.12.2022 · 261 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (46)CDU (28)FDP (28)GRÜNE (14)SSW (12)

Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Präsidium aus einen schönen guten Morgen. Herzlich willkommen zum zweiten Tag unserer Plenartagung. Ich eröffne die Sitzung und begrüße auch die Gäste auf der Tribüne sowie die Pressevertreterinnen und -vertreter. Bevor wir mit der Tagesordnung anfangen, darf ich mitteilen, dass erkrankt sind: von der CDU-Fraktion die Kolleginnen Wiebke Zweig und Seyran Papo, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bina Braun, Silke Backsen, Jasper Balke und Anna Langsch, von der Fraktion der SPD Sandra Redmann, Thomas Hölck und Birgit Herdejürgen, von der FDP-Fraktion Annabell Krämer und von der Fraktion des SSW Christian Dirschauer. Von der Landesregierung ist nach wie vor Ministerin Professorin Dr. von der Decken erkrankt. Wir wünschen alle gute Besserung! (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind heute Nachmittag für die Landesregierung Herr Ministerpräsident Günther und Frau Ministerin Heinold abgemeldet. Auf der Besuchertribüne begrüße ich ganz herzlich eine Gruppe vom Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein, Bereich Besoldung, und eine Gruppe vom Landeskriminalamt, Abteilung 3 SG 311. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/479 Windkraftpotenziale weiter nutzen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/539 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ein langes Jahr für uns. Deswegen bitte ich, meine Stimme ein bisschen zu entschuldigen. (Zurufe) – Es waren die vielen intensiven Auseinandersetzungen hier. Frau Heinold, Herr Günther und Herr Goldschmidt, wir haben uns in diesem Jahr oft getroffen, und Sie haben oft eine Zahl gehört: 2.981. Wie viele Windkraftanlagen gab es nach der Küstenkoalition und vor dem Start von Jamaika in Schleswig-Holstein? – 2.981. Und wie viele waren es am Ende von Jamaika fünf Jahre später? – 2.981. (Zurufe) Jetzt stellt sich eine interessante Frage. Wir sind ja etwas weiter. Wie viele Windkraftanlagen standen denn im Juli dieses Jahres in diesem Land? Was war die letzte Zahl, die das LLUR berichtet hat? – 2.985, vier mehr. (Beifall SPD) Bravo! Wenn es noch eine Zahl brauchte, um zu zeigen, dass Sie nicht in den Tritt gekommen sind, dann ist es doch diese. Sie haben sich unheimlich gerühmt dafür. – Ich glaube, der Kollege Kilian möchte eine Frage stellen.

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Beate Raudies

Ja, Herr Abgeordneter, ich wollte Sie gerade fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kilian zulassen.

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Lukas Kilian CDU

Vielen Dank. – Herr Kollege, Sie sprechen jetzt über die absolute Anzahl von aufgestellten Anlagen. Ich weiß, es liegt der SPD manchmal etwas fern, sich an gewissen Dingen zu messen, aber was halten Sie davon, die installierte Leistung als Kriterium zugrunde zu legen? (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) – Herr Kilian, das mache ich sehr gern. Zwischen 2017 und 2022 sind im Schnitt 120 Megawatt installierte Kapazität dazugekommen. Damit Sie Ihre Ziele erreichen, hätte es aber ein Vielfaches davon gebraucht. Ich wollte das ein bisschen später in meiner Rede machen, aber ich möchte die geschätzte Kollegin (Thomas Losse-Müller) Täck mit ihrer und mit der Erlaubnis der Präsidentin zitieren. Ich will tatsächlich auch Rechnungen von anderen nutzen, damit diese nicht immer nur von der SPD kommen. Das macht es Ihnen in Ihrem Kopf immer so einfach, zu glauben, dass die Rechnung nicht stimmt. Frau Täck sagt: Im Koalitionsvertrag steht als Ziel für 2030, dass wir 15 Gigawatt installierte Windleistung an Land erreichen müssen. Status jetzt sind sieben Gigawatt, also müssen jetzt noch einmal acht Gigawatt dazukommen. Wenn wir jährlich nur rund 170 Megawatt dazu bauen, brauchen wir 47 Jahre, um das Ziel 15 Gigawatt zu erreichen. Dann sind wir im Jahr 2069 und nicht im Jahr 2030. Herr Kilian, diese Rechnung stimmt. Jedes Jahr müsste jetzt ein Gigawatt installierte Kapazität dazukommen. Der Schnitt in Ihrer Regierungszeit betrug 120 Megawatt. Jetzt gab es eine Ausschreibung und es kommen 170 Megawatt dazu. Aber wir brauchen das Fünffache an Ausbau. Sie haben sich im Landtagswahlkampf damit gerühmt, dass die Anzahl der Neugenehmigungen sehr hoch war. Das stimmt, 2021 waren es über 200. (Tobias Koch [CDU]: Platz eins im Bundesdurchschnitt!) – Ja, Herr Koch, und in diesem Jahr? Im Oktober waren es gerade einmal 90. Das heißt, wir sind bei allen Genehmigungen schon wieder eingebrochen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Weil die FDP fehlt!) Sie sind überhaupt nicht auf dem Platz, Herr Ministerpräsident, aber Sie haben gesagt, dass Sie die Meisterschaft beim Titel erstes klimaneutrales Industrieland gewinnen wollen. Wenn man eine Meisterschaft gewinnen will – das haben wir böse erlebt in diesem Monat –, dann muss man die Vorrunde überstehen, und die Vorrunde für ein klimaneutrales Industrieland ist der Windkraftausbau. (Beifall SPD) Herr Günther, Herr Goldschmidt, wir brauchen Tempo, und wir brauchen Flächen! (Werner Kalinka [CDU]: Mein Guter, wir sind ja schon im Halbfinale!) Fraunhofer hat gerade untersucht, ob die zwei Prozent an Fläche für Windkraftaufbau, die wir dringend brauchen, überhaupt erreicht werden können. Und wir kommen auf das Ergebnis, dass mit modernen Anlagen in Schleswig-Holstein mit Ihrer Planung überhaupt nur 1,3 Prozent der Fläche zu bebauen sind. Das heißt, uns fehlt jetzt schon Fläche. Da reden wir noch nicht einmal über die Flächen, die wir brauchen, um wirklich die 15 Gigawatt zu erreichen. Mehr Fläche, mehr Tempo! Herr Ministerpräsident, wir legen heute einen relativ einfachen Antrag vor. Wir wollen, dass die Genehmigungsdauer für Windkraftanlagen auf zwölf Monate begrenzt wird – nicht 20 Monate wie 2020, nicht 14 Monate wie 2021, nicht 16 Monate wie im Moment, sondern zwölf Monate –, damit wir das Tempo überhaupt aufnehmen können, das wir brauchen, um 2030 fertig zu sein. Das heißt, wir brauchen Prozessanalysen. Sie müssen sich den Prozess angucken und alles beschleunigen, damit wir nach vorne kommen. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dazu wären wir bereit, absolut. Aber es geht auch ohne eine solche harte Grenze, wir müssen bloß die Prozesse beschleunigen. Und die zweite Forderung, die wir stellen, ist, (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Wortmeldung Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) dass die Privilegierung der Windenergie – – Ich nehme die Frage gerne an.

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Beate Raudies

Ja, Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau von Kalben? – Ja.

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Eka von Kalben GRÜNE

Weil Sie sagen, wir machen eine Begrenzung der Dauer – ich bin ja auch dafür, dass das schneller geht –: Es kann ja sein, dass derjenige, der den Antrag stellt, zur Verzögerung beiträgt, weil bestimmte Unterlagen nicht beigebracht werden oder weil bestimmte Gutachten, die der Mensch, der den Antrag stellt, einholen muss, nicht da sind. Sagen Sie dann, dass es nach zwölf Monaten keine Bewilligung geben soll, wenn es zu einer Verschleppung kommt? Ich meine, es kann ja von beiden Seiten zu einer Verschleppung kommen. Ist dann Schluss? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, das ist wirklich unser größtes Problem!) Ich frage Sie: Wenn Sie sagen, die Frist darf nicht länger als zwölf Monate sein, gilt das dann in jedem Fall, oder gilt es nur, wenn es von Behördenseite aus zu lange dauert?

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Thomas Losse-Müller SPD

Danke für die Nachfrage. Sie gibt mir auch noch einmal die Gelegenheit, zu klären, dass wir wollen, dass nach zwölf Monaten genehmigt wird, dass also, wenn die maximale Bearbeitungsdauer überschritten ist, der Schluss daraus ist, dass es eine Genehmigung gibt. Dafür wäre ich, das würde ich für absolut sinnvoll halten. Das ist unter verschiedenen Abwägungen wahrscheinlich nicht möglich. Unser Problem ist nicht, dass die Unterlagen nicht beigebracht werden. Für den Genehmigungszeitraum messen wir ja die Zeit von Vollständigkeit der Unterlagen bis zur endgültigen Genehmigung. Diese Zeit ist sehr lang, länger als die Zeit bis zur Beibringung der Unterlagen. Wir müssen also darüber nachdenken, ob wir nicht sogar eine Fiktion der Vollständigkeit einführen wollen, damit die Bearbeitung schon einmal anfangen kann. Denn oft geht es ja in diesem Prozess nur um Kleinigkeiten. Aber um ehrlich zu sein: Es kann nicht unsere Aufgabe sein, hier im Parlament die einzelnen administrativen Details vorzubringen, sondern mir würde es darum gehen (Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – und diesen Satz will ich gerade noch sagen, bevor ich die Frage zulasse –, dass wir als Parlament das Ziel von 12 Monaten setzen – nicht 20, nicht 14, nicht 16 – und dass wir die Landesregierung dazu auffordern, den Prozess entsprechend zu optimieren.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter erlaubt die Zwischenfrage des Kollegen Petersdotter. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. Ich habe nur eine Verständnisfrage. Wenn Sie sagen, die Prozesse sind so viel wichtiger als die Zwölfmonatsfrist, warum wird dann im SPD-Antrag nur von der Zwölfmonatsfrist geschrieben und nichts zu den Prozessen gesagt? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Zuruf Lukas Kilian [CDU])

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Thomas Losse-Müller SPD

Herr Petersdotter, ich halte es nicht für unsere Aufgabe, der Landesregierung im Detail vorzuschreiben, an welcher Stelle der Prozess wie zu verbessern ist. (Beifall SPD – Zuruf CDU: Oh!) Ich halte es für notwendig, in den nächsten Monaten – wenn wir diese Fortschritte monitoren – einzelne Fragen auch hier im Parlament zu diskutieren. Aber ich würde gern mit der einfachen Feststellung beginnen, dass es das Ziel sein muss, dass jeder Antrag in Schleswig-Holstein nach zwölf Monaten beschieden ist und dass die Landesregierung darauf hinarbeitet. (Beifall SPD)

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, auch der Kollege Kalinka möchte eine Zwischenfrage an Sie richten.

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Werner Kalinka CDU

Herr Kollege, mögen Sie einmal darlegen, wo die Fiktion der Vollständigkeit bei Ihnen beginnt? 50 Prozent Antragsvolumen? 70 Prozent? Oder weniger? (Serpil Midyatli [SPD]: Sollen wir die ganze Arbeit der Landesregierung machen?) – Ich glaube, Sie sind nicht gefragt, da Zwischenbemerkungen zu machen. (Heiterkeit und Beifall CDU und FDP – Zurufe Martin Habersaat [SPD], Dr. Kai Dolgner [SPD] und Niclas Dürbrook [SPD] – Unruhe)

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Beate Raudies

Das Wort für die Zwischenfrage hat jetzt der Abgeordnete Kalinka. – Ich finde es beachtlich, dass mir Abgeordnete der SPD bei einer Frage dazwischenreden dürfen, ohne dass dazu etwas gesagt wird. (Zuruf SPD: Oh!) Und das Zweite ist der Punkt – – – Herr Abgeordneter Kalinka, vielleicht haben Sie es gerade nicht mitgekriegt, aber ich habe gerade darauf hingewiesen, dass Sie das Wort haben. Ich weise also diesen Vorwurf, ich hätte nichts gesagt, ausdrücklich zurück. – Die zweite Frage ist die: Können Sie uns einmal sagen, welche Einspruchsmöglichkeiten und Rechte von Bürgern Sie denn reduzieren wollen? (Vizepräsidentin Beate Raudies) (Zuruf CDU)

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Thomas Losse-Müller SPD

Herr Kalinka, das sind doch jetzt beides Nebelkerzen, die wieder nur darauf hinauslaufen, dass Sie es gut finden, dass Genehmigungsprozesse lang sind. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU] – Weiterer Zuruf CDU: Oh!) Damit zerstören Sie die Grundlage dessen, worum es hier geht. Wir brauchen viel und günstige Windenergie, (Zuruf CDU: Ja!) damit Heizen günstig ist, damit Mobilität günstig ist, damit wir Industrieland sein können. Darum geht es hier. Ihr Anspruch, klimaneutrales Industrieland zu werden, funktioniert nur, wenn wir Flächen ausweisen – wir brauchen mehr Fläche – (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) und wenn wir das Tempo beschleunigen. Und das haben Sie nicht gemacht. (Beifall SPD und SSW) 2020: 20 Monate Genehmigungszeit. 2021: 14 Monate Genehmigungszeit. Jetzt: 16 Monate. Sorgen Sie doch dafür, dass die von Ihnen getragene Regierung an dieser Stelle ihren Job macht! Und kommen Sie hier nicht mit irgendwelchen spitzfindigen Zwischenfragen! Die Frage, ob die Fiktion möglich ist und ab welchem Prozentsatz, kann die Landesregierung beantworten. Stellen Sie ihr diese Frage. (Zurufe CDU) Mein Ziel ist es, zwölf Monate Genehmigungszeit als das absolute Ziel in Schleswig-Holstein festzustellen. Anders wird es nicht gehen. (Beifall SPD und SSW)

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter Losse-Müller, der Kollege Kalinka möchte eine weitere Frage stellen.

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Werner Kalinka CDU

Herr Kollege, können Sie sich vorstellen, dass das keine spitzfindigen Fragen sind, sondern Dinge, die beide Seiten, die betroffen sind, sehr konkret interessieren und die darüber entscheiden, ob sie dafür oder dagegen sind?

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Thomas Losse-Müller SPD

Absolut. Ich halte die Frage, ob wir eine Genehmigungsfiktion frühzeitig einführen können, für eine absolut relevante Frage bei der Beschleunigung des Prozesses. Das heißt, dass wenn wir das Ziel von zwölf Monaten hier festhalten, meine Erwartung wäre, dass die Landesregierung das beantwortet, und zwar genauso konstruktiv, wie Sie Ihre Frage gemeint haben. (Heiterkeit und Beifall SPD – Martin Habersaat [SPD]: Dann wird das nie was!) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Abschluss: Wir brauchen Tempo, wir brauchen Flächen. Unser zweiter Punkt – und die Zeit will ich mir gern noch nehmen – besagt: Wir haben es geschafft, die Windenergie zu privilegieren, aber das muss jetzt auch in die Genehmigungspraxis übersetzt werden. Das ist im Wesentlichen eine Führungsfrage, Herr Goldschmidt und Herr Günther. Herr Günther, die Frage, ob wir Industrieland werden, hängt von Ihnen ab. Sie hängt davon ab, ob Sie sich dafür einsetzen, dass Ihre gesamte Verwaltung der Windkraft diejenige Privilegierung gibt, die es jetzt braucht, und dass wir Tempo aufnehmen. Mir würde es schon reichen, wenn Ihr Social-MediaTeam bei einer Ihrer Fotoaufnahmen vom Jogging mal eine Windkraftanlage draufnehmen würde. (Zurufe CDU: Oh!) Aber es braucht mehr. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Lassen Sie mich mit einem kleinen Vorwort beginnen. Herr Losse-Müller, ich wollte eigentlich auf Ihren Antrag eingehen. Nach der Zahlenkolonne, die Sie gebracht haben, und auch angesichts der Antworten auf die Nachfragen kann man ganz klar wieder zu (Andreas Hein) dem Ziel kommen. Wir haben die Debatte ich weiß nicht wie oft in den vergangenen Jahren geführt. Wenn Sie ganz am Anfang eine vernünftige und rechtskonforme Planung vorgelegt hätten, dann wären wir heute schon weiter. Wir haben das in den vergangenen fünf Jahren gemacht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe SPD und lieber SSW, Ihr Antrag läuft leider ins Leere. Ich sage Ihnen auch, warum. Sie behaupten, dass die Genehmigungsverfahren zu lange dauern würden. Sie wollen eine Dauer von zwölf Monaten – hervorragend. Nun zeigen aber sowohl die Auswertungen der Fachabteilung als auch die des Bundes, also des Länderkooperationsausschusses Erneuerbare Energien, dass Schleswig-Holstein mit der Kürze der Genehmigungsverfahren einen vorderen Platz belegt und das mit einem Durchschnittswert von 6,7 Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter Hein, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Losse-Müller?

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Thomas Losse-Müller SPD

Herr Hein, nur damit Sie nicht ganz zu billig davonkommen: Die 6,9 Monate vergleichen sich nicht mit den 16, 14 oder 20 Monaten. Können Sie uns sagen, wie groß die Gesamtdauer in Schleswig-Holstein ist? – Herr Losse-Müller, wenn Sie meiner Rede noch einen kleinen Moment lang gelauscht hätten, dann hätte ich die Antwort darauf gegeben. Das mache ich aber auch sehr gern so. Das spart nämlich Zeit. Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Genehmigungsdauer 6,7 Monate. Die Gesamtgenehmigungsdauer beträgt 14 Monate, wie Sie es richtig gesagt haben. Das ist deshalb der Fall, weil die Unterlagen leider nicht vollständig eingereicht werden. Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht sind, haben wir 6,7 Monate. Das sollte auch klar sein. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann man auch nicht genehmigen. Das ist in anderen Fällen auch so, nicht nur bei Windkraftanlagen, sondern bei anderen auch. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Nachfrage?

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin, entschuldigen Sie die Zahlenschlacht, aber manchmal ist es wichtig. (Zuruf CDU: Alles nur Nebelkerzen!) Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Zahl, die das LLUR gerade berichtet, nicht 14 Monate, sondern 16 Monate ist? – Laut der jüngsten Bund-Länder-Auswertung sind es 14 Monate. Das ist im letzten Bericht veröffentlicht worden. – Okay. Die aktuelle Zahl ist 16 Monate hier im Land. – Das ist die Losse-Müller-Zahl, oder wo haben Sie die her? (Heiterkeit und Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das ist die Angabe Ihrer Landesregierung. – Hervorragend. Herr Losse-Müller, ich finde es gut, dass Sie Ihre eigenen Zahlen haben. Sicherlich liegt das auch daran, dass wir jetzt insgesamt schneller vorankommen, dass die Antragsteller sich im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht um die Vollständigkeit der Unterlagen sorgen. Das ist auch sehr gut so. Wir bitten weiterhin, dass sich die Vorhabenträger rechtzeitig und frühzeitig mit den Genehmigungsbehörden austauschen; denn so ist es möglich, dass wir gemeinsam schneller vorankommen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur wird im Bereich des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weitere Personalverstärkungen vornehmen, sodass eine Genehmigung für eine Windkraftanlage künftig noch schneller erfolgen kann. Eines ist klar: Wir wollen viel mehr Energie aus erneuerbaren Energien und brauchen dafür auch entsprechend geschultes Personal. (Andreas Hein) Ihr Antrag geht außerdem auf die Übernahme eines „überragenden öffentlichen Interesses“ im EEG ein. – Meine Damen und Herren von SPD und SSW, das ist längst in Arbeit. Der Landtag begrüßt daher auch den in § 2 des EEG festgeschriebenen Rechtsgrundsatz, wonach die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie dazugehöriger Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit wir in Zukunft noch schneller zu Genehmigungen kommen, setzen wir außerdem auf weitere standardisierte Verfahren und natürlich auch auf weitere Digitalisierungsprozesse. Eine wesentliche Bedeutung kommt der Erprobung sogenannter Zwei-Typen-Genehmigungen zu. Daher bitten wir die Landesregierung, die Ergebnisse dieses Projekts zu evaluieren und Vorschläge für ein typenunabhängiges Genehmigungsverfahren auszuarbeiten. Auch daran sehen wir, dass Schleswig-Holstein unter Schwarz-Grün bestens funktioniert und bestens aufgestellt ist. Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner angedachten Rede beginne, möchte ich kurz etwas mit Blick auf die Zahlen richtigstellen. Zahlen kann ich im Übrigen ganz gut. Die Zahlen, die Herr Thomas Losse-Müller vorgetragen hat, stimmen. Herr Losse-Müller, Sie haben aber die falschen Schlüsse daraus gezogen, weil Sie nicht verstanden haben, wie diese zustande kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Nun möchte ich Ihnen das gern im Rahmen meiner Rede erklären. Außerdem bitte ich Sie, bei Nachfragen zunächst zu warten. Ich kann viel aufklären. Wenn ich am Ende nicht alles gesagt habe, dann stellen Sie bitte eine Frage. (Serpil Midyatli [SPD]: Immer aufschreiben!) – Immer aufschreiben. Genau. – Monatelang war ich unterwegs und habe mit Windkraftbetreibern und den entsprechenden Verbänden gesprochen und ihnen zugehört. Durchgängig bekam ich die gleiche Rückmeldung, dass die Genehmigungsverfahren zu lange dauerten. Ich habe aber nicht nur Rückmeldungen bekommen. Die Akteure in der Windkraftbranche waren aufgebracht. Entsprechend fühlt sich das an, wenn man auf einer Veranstaltung ist und dort gegrillt wird, obwohl man den Ausbau der erneuerbaren Energien genauso schnell haben möchte. Ich bin mir sicher, dass meine energiepolitischen Kollegen aller Fraktionen ähnliche Erfahrungen gemacht haben. (Zuruf CDU: Bei jedem Thema!) – Immer müssen wir leiden. Die mir vorgetragenen Punkte waren sehr vielfältig. Sie hatten aber nicht alle einen Bezug zur Genehmigungsgeschwindigkeit. Eine Veranstaltung habe ich sehr verzweifelt verlassen und mir gedacht: Hier die echten Ursachen zu finden, ist ungefähr so schwer, wie einen Flummi an die Wand zu nageln. Wir Politiker müssen aber darauf reagieren. Außerdem müssen wir das Entgegengebrachte ernstnehmen. Das bedeutet, wir müssen herausfinden, was los ist, für Fakten sorgen und daraus Handlungen ableiten. Schauen wir uns die Fakten an. Ich möchte mich zunächst einmal beim Kollegen Timmer für die Anfrage bedanken, die die Fakten geliefert hat. Auf exakte Zahlen möchte ich hier nicht eingehen. Die haben wir hier schon genug gehört. Vielmehr möchte ich zu den Schlussfolgerungen kommen. Ich fasse zusammen: Je mehr Anträge, desto länger ist die Bearbeitung. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Genehmigungsbehörden richtig viel zu tun haben. Die Mengenabhängigkeit der Genehmigungsdauer zeigt, dass ein Punkt die Personaldecke ist. Da dieses aber eine Angelegenheit ist, die im Rahmen des Haushaltsverfahrens stattfindet, kann unser Antrag nicht darauf eingehen. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Ich habe Sie doch gebeten, später zu fragen. (Martin Habersaat [SPD]: Ich habe aber doch gar nichts gefragt!) (Ulrike Täck) Des Weiteren kann anhand der Zahlen festgestellt werden, dass Prioritäten natürlich eine Rolle spielen. Das Genehmigungsverfahren für das LNG-Terminal hat temporär zu einer Prioritätenverschiebung geführt, was die Verfahren etwas verlängert hat – von 2021 auf 2022 gesehen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle möchte ich einen großen Dank an die Landesregierung aussprechen, dass sie das gemacht hat. Der unsägliche Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise haben zwangsläufig die Prioritäten verschoben. Dafür kann keiner was. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aus den Zahlen, die aus der Anfrage resultieren, konnte man aber auch erkennen, dass es bei der Genehmigungsdauer einen sehr großen Unterschied in Abhängigkeit davon gibt, ob die Antragsunterlagen vollständig waren. Unvollständige Unterlagen verlängerten die Dauer erheblich. Damit haben wir unsere drei P: Personal, Prioritäten, Prozesse. Wie schon gesagt, Personal ist eine Haushaltsangelegenheit, auf die ich jetzt nicht eingehe. Bei den Prioritäten ist das Thema LNG-Terminal weitgehend vom Tisch – ein Glück! Trotzdem möchten wir mit unserem Alternativantrag das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien hervorheben. Dies hat zwar keinen Einfluss auf die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesse, spielt aber bei der Regionalplanung durchaus eine Rolle. Wir begrüßen deshalb, dass dies nun im EEG festgeschrieben ist. Nun meine letzten Sätze. Zu einem flüssig laufenden Genehmigungsprozess gehören vollständige Antragsunterlagen. Der Landtag nimmt freudig zur Kenntnis, dass die Genehmigungsbehörden den Windkraftakteuren schon vor Antragstellung eine Beratung anbieten. Zum Erfolg einer Beratung gehört aber auch, dass sie bekannt ist und angenommen wird.

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Beate Raudies

Frau Abgeordnete, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Ja. – Damit im Genehmigungsprozess nichts übersehen wird, was hilfreich ist, um den Ausbau erneuerbarer Energien zügig umzusetzen, begrüßen wir die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Normenscreening.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Jetzt muss ich leider aufhören.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Ich hätte gern noch länger gesprochen. – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort. (Christopher Vogt [FDP]: Endlich wieder!)

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für eine Vorbemerkung, die ich gern machen würde, keine Zahlen mitgebracht. Aber ich will trotzdem etwas in Erinnerung rufen. Der Kollege Hein hat recht: Als 2017 der Regierungswechsel kam, hat man Windpläne und auch sehr viel Protest vorgefunden. Deswegen haben wir die Windkraftplanung modifiziert fortgeführt. Wir haben vieles geändert – ja, gar nicht mal so vieles, aber wir haben bei den Abständen etwas geändert, und das führte dazu, dass die Proteste deutlich nachgelassen haben. Logischerweise ist aufgrund des Moratoriums – das wissen Sie als ehemaliger Chef der Staatskanzlei; Sie haben das Moratorium ja selbst in die Wege geleitet – in den ersten Jahren weniger Windkraft gebaut worden. Aber der zweite Punkt – und den vergisst die SPD immer, der stand jetzt nicht auf dem Zettel dessen, was Sie aus alten Reden von Ralf Stegner genommen haben – wird immer vergessen: Es gab nämlich von der Großen Koalition auf Bundesebene auch eine Änderung des EEG, und das führte dazu, (Oliver Kumbartzky) dass weniger Windkraftanlagen gebaut worden sind. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Täck, Sie sagen hier, vieles ist haushaltsrelevant, da müssen wir dann im Haushalt mal gucken. Ich meine, gestern mal eben so einen 1,4-Milliarden-Nachtragshaushalt zu machen, das geht dann. Da hätte man doch die Chance gehabt, auch solche Punkte schon mal einzupflegen. (Beifall FDP und SPD) Nun kommen wir mal zum aktuellen Thema, um das es heute geht. Das ist das Thema der Genehmigungen. Fakt ist, 360 Windkraftanlagen warten noch auf eine Genehmigung. Diese Zahl ist groß, diese Zahl lässt aufhorchen. Die Verbände fordern, dass die Landesregierung den Turbo beim Ausbau der Erneuerbaren zünden müsse. Zudem fordern sie Verlässlichkeit und Planbarkeit. Deswegen bin ich den Fraktionen von SPD und SSW dankbar, dass sie dieses Thema heute in den Landtag gebracht haben. Wir werden diesem Antrag auch sehr gern zustimmen; denn eines ist doch klar: Die Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden. (Beifall SPD und SSW) Dann möchte ich gern einiges zum Alternativantrag der schwarz-grünen Koalition sagen. Sie schreiben darin tatsächlich: „Der Landtag betont, dass Schleswig-Holstein bei der durchschnittlichen Genehmigungsdauer von Windkraftanlagen bereits deutlich schneller ist als der Bundesdurchschnitt.“ Ich meine, ist das Ihr Anspruch? Ist es Ihr Anspruch, irgendwie gerade mal so Durchschnitt zu sein? Wir wollen doch das Energiewendeland Nummer eins sein. Dann muss doch der Anspruch sein, dass wir an der Spitze der Bewegung stehen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dass die Grünen so etwas mit unterschreiben: Lasst das mal nicht Robert hören! Und dann fordern Sie, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzen solle, dass die Genehmigungsverfahren auf Bundesebene beschleunigt werden. Es ist ja immer relativ einfach, auf den Bund zu zeigen. Es soll der Bund also dafür sorgen, dass die Genehmigungsverfahren schneller laufen. Ich finde das ein bisschen unkonkret und ideenlos. Aber, das habe ich Ihnen immer zugesagt, ich helfe gern, und auch hier möchte ich Ihnen einen konkreten Vorschlag machen, insbesondere Ihnen, Herr Goldschmidt: Wer wirklich eine durchgreifende Beschleunigung der Genehmigungsprozesse erreichen will, der muss vor allem für bundesweit einheitliche Leitlinien und Standards für die Bewertung umweltfachlicher Fragestellungen sorgen. Heute müssen doch viel zu häufig Fachgutachten in jedem Einzelfall beigebracht werden, die dann schlimmstenfalls vor Gericht mit Gegengutachten wieder angegriffen werden. Das kostet so viel Zeit. Hier braucht es endlich bundeseinheitliche Standards, beispielsweise für die Frage, wann im Hinblick auf den Artenschutz bei einer Windkraftanlage für Großvögel die Tötungsgefahr signifikant erhöht ist. Denn das ist immer ein ganz großer Punkt bei den Genehmigungen. Hier ist der Umweltminister gefordert, so ein Thema schnellstmöglich auf die Tagesordnung der nächsten Umweltministerkonferenz zu setzen. Noch einmal zum Antrag von CDU und Grünen. Sie schreiben dort, dass die Landesregierung „Vorschläge für ein typenunabhängiges Genehmigungsverfahren“ ausarbeiten möge. Das schreiben Sie dort. Das steht auch im Koalitionsvertrag, und ich hätte erwartet, dass so ein Thema schon längst angegangen worden wäre, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie sind jetzt auch nicht nur eine Woche im Amt, sondern es ist durchaus schon ein halbes Jahr, und die Zeit läuft. Gerade bei so einem dringenden Thema erwarte ich, dass dort etwas passiert. Ich hätte erwartet, dass diese Prüfung schon längst erledigt wäre. Apropos erledigt: Erledigt hat sich seit gestern auch die Forderung nach einer Anhebung der EEGHöchstwerte. (Beifall FDP, SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Es ist gerade gestern im Bundestag beschlossen worden, dass die Bundesnetzagentur bei Wind- und PV- sowie Innovationsausschreibungen die Höchstwerte für Gebote um bis zu 25 Prozent erhöhen kann. Bisher waren es nur 10 Prozent. Dann finde ich es sehr verwunderlich, dass Sie in Ihrem Antrag ein ganz wichtiges großes Thema aussparen. Das ist das Thema Repowering. Repowering ist doch jetzt gerade der große Punkt. Dazu haben Sie sogar was im Koalitionsvertrag ste- (Oliver Kumbartzky) hen, wohlgemerkt, einen Prüfauftrag. Aber Sie wollen prüfen, „ob und wie ein nichtflächengleiches und zeitversetztes Repowering ermöglicht werden kann, sodass zu repowernde Windkraftanlagen noch länger in Betrieb bleiben können“. Ich frage mich, und ich frage Sie, Herr Minister: Hat diese Prüfung schon stattgefunden? Denn eine längere Nutzung von zu repowernden Anlagen macht gerade in der Energiekrise Sinn. Auch hier gilt das Motto: Jede Kilowattstunde zählt. (Beifall FDP und SPD) Also, wir stimmen dem Antrag von SPD und SSW gern zu. Ich will abschließend nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir auch das Thema der Netzentgelte sowie die Nutzbarmachung von sogenanntem Abschaltstrom – Stichwort: Sektorenkopplung – nicht aus den Augen verlieren dürfen. Auch das ist ein ganz großer Punkt, den wir unbedingt angehen müssen. Auch da ist Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gefragt. Wir werden auf jeden Fall auch bei dem Thema nicht lockerlassen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Beate Raudies

Das Wort für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede jetzt in Stellvertretung für unseren Kollegen Christian Dirschauer. Von dieser Stelle aus auch noch einmal schöne Grüße. Für andere Wortbeiträge, die ich noch übernehmen werde, soll das natürlich auch gelten. (Beifall) Die Windenergie an Land ist für Schleswig-Holstein von großer Bedeutung – da sind wir uns alle einig –, und zwar nicht nur für eine gelingende Energiewende, sondern auch als Wirtschaftsfaktor, der Wertschöpfung und Arbeitsplätze schafft. Dennoch ist es uns in den letzten Jahren mit der Gesamtleistung im Bereich der Onshore-Windanlagen nicht gelungen; sie ist zurückgegangen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Im Grunde wissen wir seit Jahren, dass wir den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen müssen. Und seit genauso vielen Jahren benötigen wir für die Genehmigungsverfahren für neue Windanlagen fast zwei Jahre. Natürlich können wir argumentieren, wie es die CDU und die Grünen in ihrem Änderungsantrag tun – na ja, Sie begrüßen, Sie betonen, Sie stellen fest und begrüßen wieder –, dass wir schon viel schneller sind als die anderen Länder. Aber wollen wir uns an Bundesländern messen, die, wie zum Beispiel Hessen, fast fünf Jahre für die Genehmigung einer Windanlage brauchen? Das kann doch nicht unser Anspruch sein. Dazu kam noch die Uneinigkeit der Jamaikakoalition zum Thema Windenergie bis 2021, wo wir fast vier Jahre Windkraftausbau verschlafen haben. So wird das nichts mit einem echten Zubau an Windenergie bei uns im Land. Ende Oktober dieses Jahres waren 377 Neugenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen bei der zuständigen Behörde anhängig. Das sind 377 potenzielle Anlagenbetreiber, die da ausgebremst werden, weil die Genehmigungsverfahren so schleppend vorankommen, potenzielle Anlagenbetreiber, die den Willen haben zu investieren, die entsprechende Kredite bei der Bank beantragen und dann sitzen und auf die Genehmigung vom Land warten. Und warten und warten. Und wenn sie fertig gewartet haben und die Baugenehmigung vorliegt, kommt die Bank und sagt: „Nee, lieber Investor, nun haben sich die Rahmenbedingungen geändert, den Kredit können wir doch nicht gewähren!“ – Das ist traurige Realität hier bei uns im Land. So kommen wir mit dem Ausbau der Erneuerbaren nicht voran. Natürlich ist immer eine Güterabwägung vorzunehmen. Wir dürfen Klima- und Naturschutz nicht gegeneinander ausspielen. Wir wollen auch keine Genehmigungsverfahren in Wildwestmanier, (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) weil wir wissen: Nicht jede Fläche eignet sich für den Windkraftausbau, und das ist auch gut so. Sicherlich müssen wir perspektivisch noch einmal auf die geeigneten Flächen schauen, aber aktuell fehlt es nicht an Flächen, sondern am Tempo bei den Genehmigungsverfahren. Auf der anderen Seite sehen wir nun, wie schnell es gehen kann, Planungsrecht für ein LNG-Terminal und die entsprechenden Zuleitungen zu schaffen. Und eh man es sich versieht, wird schon gebaut. Das mag in der aktuellen Situation aus Sicht der Landesregierung richtig sein, dennoch bleibt mehr als ein schaler Beigeschmack. Das LNG-Terminal zeigt: Wenn der politische Wille da ist, dann ist plötzlich alles möglich. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW und SPD) Ja, wo ist er denn, der viel beschworene politische Wille auf Seiten der Regierenden beim Thema Ausbau der Erneuerbaren? (Zuruf SPD) Mit Lippenbekenntnissen kommen wir hier nicht weiter, und „betonen“, „begrüßen“, „feststellen“ und so weiter bringt uns auch nicht näher ans Ziel. Schon heute können in Schleswig-Holstein an einem windigen und sonnigen Tag 140 Prozent unseres Strombedarfes aus den Erneuerbaren gedeckt werden, und immer wieder hört man, SchleswigHolstein sei der Vorreiter bei den Erneuerbaren. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir aktuell dabei sind, unsere gute Position zu verspielen, weil wir mit dem Zubau der Windenergie an Land seit Jahren nur schleppend vorankommen. Wollen wir das erste klimaneutrale Industrieland – oder grüne Industrieland, whatever – in Deutschland werden, können wir uns nicht erlauben, in diesem Tempo weiterzumachen. Dann müssen wir jetzt schauen, welche Faktoren entscheidend dafür waren, dass wir bei der Genehmigung für die LNG-Infrastruktur so schnell waren. Ich meine ja, es war der politische Wille. Und wie können wir das auch für die Windkraft realisieren? – Es wird Zeit, die Ärmel hochzukrempeln und alles dafür zu tun, dass uns andere die Poleposition im Bereich der Windenergie nicht wegnehmen – für die Wirtschaftskraft in unserem Land, für qualifizierte Arbeitsplätze und für die Energiewende. (Beifall SSW, SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Beate Raudies

Wir kommen jetzt zu den Kurzbeiträgen. Zu einem ersten Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Kilian, wir hatten schon letzte Wahlperiode das Vergnügen, dass Sie versucht haben, die Zahl der zugebauten Anlagen durch das Kriterium der installierten Leistung zu ersetzen. Ich habe Ihnen das in der letzten Wahlperiode schon einmal vorgerechnet, aber da ein Großteil Ihrer Fraktion noch einmal geklatscht hat – sie sind zugegebenermaßen auch neu hier – machen wir den Vergleich gerne: In der Küstenkoalition wurden 3.700 Megawatt oder 3,7 Gigawatt zugebaut, also mehr als die Hälfte der installierten Leistung – mehr als die Hälfte! Wenn Sie im Tempo der Küstenkoalition hätten weitermachen können, wären Sie am Ende dieser Wahlperiode fertig gewesen. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Ich nehme hier einfach vom Kollegen Kilian, der sich auch gern an den Kopf fassen kann, nur den Maßstab: zugebaute Leistung. (Christopher Vogt [FDP]: Ihr seid doch abgewählt!) – Warum seid ihr nicht in der Regierung? (Lukas Kilian [CDU]: Herr Vogt hat es gesagt, ihr wurdet abgewählt!) – Sie können schreien, so viel Sie wollen. Zugebaute Leistung bei Ihnen: 700 Megawatt. Das ist ein Fünftel davon. Das ist ein Fünftel! Der Altkanzler: Mal gucken, was hinten rauskommt. – Wissen Sie, was bei Ihnen hinten rauskommt? – Nüscht! (Lukas Kilian [CDU]: Doch!) Sie müssen sich mit den Ursachen beschäftigen. Frau Kollegin Täck, ich habe Ihre Facebook-Einträge sehr wohl verfolgt, und ich fand das auch alles richtig. Ich weiß, Sie haben die richtigen Erkenntnisse. Bloß: Wir haben zu wenig Stellen. – Okay, wenn das die Ursache statt der Prozessgenehmigungsfragen ist, dann habe ich einen Tipp: Sie sind Haushaltsgesetzgeber. Sie können die Stellen dafür schaffen. Übrigens hat auch die Windenergiebranche eine Prozessoptimierung gefordert. Wer ernsthaft behauptet, dass man keine Prozessoptimierung für Genehmigungsverfahren braucht – da braucht man gar keine gesetzlichen Grundlagen zu ändern oder Anhörungsrechte einzukürzen –, sollte erst einmal schauen: Wie sind die Prozesse? Wer ist daran beteiligt? Kann man die Prozesse zusammenfassen? – Das nennt sich Prozessoptimierung. Nur einmal so als Beispiel zu einer Sache. Zu dem Thema: „Haben Sie das nicht versaut mit der Fortschreibung der Regionalplanung?“ – Es war der Regionalplan 2012. Wissen Sie, unter wessen Regierung der entstanden ist? – Unter SchwarzGelb! Das beruht auf der Landesplanung 2010. Die Rechtswidrigkeitsgründe im Aufhebungsurteil des OVG Schleswig waren Dinge, die vor der Übernahme der Küstenkoalition – – (Zurufe ) (Dr. Kai Dolgner) – Ja, ist so. Stell mir eine Zwischenfrage, dann kann ich das noch näher erläutern. (Serpil Midyatli [SPD]: War so! – Lukas Kilian [CDU]: Deine Zeit läuft ab!) – Komm! Machst du nicht, weiß ich, ist klar! (Heiterkeit – Wortmeldung Oliver Kumbartzky [FDP]) – Er traut sich wenigstens! Komm!

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter Dolgner, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kumbartzky?

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Oliver Kumbartzky FDP

Lieber Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, dass einer der Gründe des OVG auch war, dass die vierte Auslegung fehlte, die Ihre Koalition hätte machen müssen? (Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Beifall CDU) – Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, dass auch Ihre – – (Zurufe) – Ich darf antworten, wie ich will! (Werner Kalinka [CDU]: Das merkt man!) Herr Kollege Kumbartzky, stimmen Sie mir denn darin zu, dass auch bei Ihnen eine vierte Auslegung nicht mehr vorgesehen war, weil Sie bereits drei Jahre gebrauch hatten, den Regionalplan zu entwickeln? – Sonst fragen Sie doch den ehemaligen Staatssekretär Dornquast dazu. (Christopher Vogt [FDP]: Da habe ich die Nummer nicht mehr, das ist schon so lang her! – Zuruf Werner Kalinka [CDU])

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Dr. Kai Dolgner SPD

Okay, dann war das meine Antwort. (Zurufe) Hinterher ist man immer schlauer. Und übrigens, Herr Kollege Kalinka: Auch die Bürgerbeteiligung ist damals stark kritisiert worden. Ich habe letztes Mal schon etwas dazu gesagt, das kann ich mir an der Stelle schenken. (Werner Kalinka [CDU]: Warum denn?) Übrigens, Frau Kollegin Täck, uns verbindet ja die Material- respektive die Werkstoffwissenschaft. Wenn Sie einen Flummi an die Wand nageln wollen, müssen Sie ihn unter die Glasübergangstemperatur bringen, anbohren und dann können Sie ihn nageln. Da müssen Sie etwas kalt machen, damit die Prozesse im Polymer langsamer werden. (Zurufe Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Martin Balasus [CDU])

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Das ist nicht richtig, weil Flummis nicht mehr aus Gummi bestehen. Natürlich haben sie eine Glasübergangstemperatur.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Die ist bloß unterhalb des normalen Gefrierpunkts.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ich habe eine thermische Analyse geleitet.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ja, ich komme zu meinem letzten Satz.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ich komme zu meinem letzten Satz.

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Beate Raudies

Nein, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Beate Raudies

Sie haben mit der Kollegin Täck wissenschaftlich diskutiert, aber das ging zulasten Ihrer Redezeit. (Beifall SPD, SSW und Martin Balasus [CDU] – Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich um ein bisschen Ruhe bitten. – Danke. Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Marc Timmer von der SPD-Fraktion das Wort. (Lukas Kilian [CDU]: Die fühlen sich wohl in der Opposition!)

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Losse-Müller hat darauf hingewiesen, dass wir von außen natürlich keine Organisations- oder Ablaufuntersuchung vornehmen können, wo Beschleunigungspotenziale sind, um die zu identifizieren. Das ist klar. Trotzdem möchte ich ein paar Anregungen geben und möchte als erstes – „Mathe macht stark“, das hatten wir – eine kleine Rechenaufgabe mitgeben. Aus den Kleinen Anfragen, die ich gestellt habe, stammen folgende Zahlen: Das Ziel ist ein Gigawatt. Zehn Mitarbeiter sind derzeit beschäftigt. Die bearbeiten 20 Genehmigungen pro Mitarbeiter. Die Anlagenleistung ist etwa vier Megawatt. Das heißt: Wenn man das zusammenfasst, kommt man auf 800 Megawatt. Da muss ich noch einen Stopp reinsetzen, weil die Befassungsdauer eines Mitarbeiters in etwa über eineinhalb Jahre geht. Also sind wir bei 530 Megawatt pro Jahr. Das ist ein Punkt, an dem man feststellen kann: Das aktuelle Personal reicht einfach nicht, und perspektivisch gibt es eigentlich nur die Möglichkeit, einen Personalaufwuchs herbeizuführen. Klar, das ist nur eine Stellschraube von vielen. Wie gesagt, wir können von außen keine Orga- oder Ablaufuntersuchung vornehmen. Aber es gibt noch etwas: Derzeit werden pro Windanlage ungefähr 20 Leitz-Ordner versandt. Bei zehn Windkraftanlagen ist es ein kleiner Lkw, der verschickt wird. Die Digitalisierung wurde genannt und kommt auch im Antrag vor. Ich bin gespannt zu erfahren, wie der Stand bei der Digitalisierung ist, weil das natürlich ein ganz wichtiger Punkt ist. Da hätte ich gern auch einen Fahrplan, wie das aussieht, wann solche Prozesse digitalisiert werden können. Weitere Punkte. Zur Vollständigkeitserklärung: Es herrscht dort Unklarheit, wann eine Vollständigkeit vorliegt. Manchmal wird die Vollständigkeitserklärung aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Also auch da gibt es Regelungsbedarf. Eine Parallelisierung von Prozessen kann stattfinden. Es muss nicht gestoppt werden, wenn eine Unterlage fehlt, sondern es kann weiter geprüft werden. Denkbar ist ein Case-Manager, der wirklich als One-Stop-Shop bereitsteht und die Prozesse von vorne bis hinten durchführt. Es gibt die Möglichkeit, Erlasse zu erstellen beziehungsweise die bestehenden Erlasse mit Blick auf § 2 EEG zu überprüfen – das überragende öffentliche Interesse. Auch das muss geschehen. Es gibt viele Ansätze. Repowering wurde erwähnt. Herr Kumbartzky hat es berichtet. Im Moment gilt zwei für eins: Wenn ich eine Anlage aufstellen will, muss ich zwei schließen. Das ist eine Verpflichtung aus dem Regionalplan. Jede Kilowattstunde zählt, da kann ich nur zustimmen. Die Flächenkulisse haben wir angesprochen. Da ist wirklich einiges zu machen. Wenn ich mir dann den Antrag angucke: begrüßt, prüft. Auch da würde mich interessieren: Wie ist der Stand bei der Digitalisierung? Ich finde das auch gut: Normscreening. Wie ist der Stand, wie ist der Fahrplan, wie sieht es da aus? Die Frage der typenoffenen Genehmigung beziehungsweise der ZweiTypen-Genehmigung hat Auswirkungen auf das Beschleunigungspotenzial. Die Frage ist völlig offen, weil zum Beispiel Schallgutachten dann vielleicht doppelt gemacht werden müssen. Es ist gar nicht gesagt, dass dadurch eine Beschleunigungswirkung eintritt.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte langsam zum Schluss.

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Marc Timmer SPD

Damit komme ich zum Schluss. Es gibt viele Anregungen für Beschleunigungspotenziale. Nutzen Sie sie. Ich bin gespannt auf die Rede des Ministers. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zum Privileg der Opposition, einfache Antworten für komplexe Fragestellungen zu liefern. Das gelingt der SPD hier heute Morgen ausgesprochen gut. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe FDP und SSW) Ich halte es gleichwohl für eine Scheindebatte, die wir hier im Augenblick führen. Wenn die Situation so gewesen wäre, dass zu SPD-Regierungszeiten die Genehmigungsverfahren 12 Monate gedauert hätten, zu Zeiten von Jamaika die Dauer dann auf 14 oder 16 Monate angestiegen wäre und jetzt bei Schwarz-Grün bei 20 Monaten läge, würde ich Ihnen recht geben. Dann hätten wir wirklich ein Problem, weil offensichtlich ein Flaschenhals besteht, weil das Personal nicht ausreicht und sich ein Stau aufbaut. Wenn aber die Genehmigungsdauer mal 20 Monate beträgt, dann im letzten Jahr nur 14 Monate und jetzt bei 16 Monaten liegt, dann zeigt sich: Wir haben da keinen Personalstau. Es wird abgearbeitet. Es dauert offenbar ungefähr 18 Monate, bis eine solche Genehmigung ausgesprochen wird. Das ist der Erfahrungswert der letzten Jahre. Man merkt auch: Wenn die Anträge vollständig eingereicht sind, dauert es eben nur 6,7 Monate. Das ist eine extrem kurze Genehmigungsdauer. Das Problem liegt nicht so sehr in der Genehmigungsphase. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich wäre es schön, wenn die schneller genehmigt werden. Das Entscheidende aber ist doch: Es würde durch eine schnellere Genehmigung anschließend keine einzige Anlage mehr entstehen. Wir genehmigen das, was beantragt wird. Nicht alles kann genehmigt werden, weil auch Anträge gestellt werden, die am Ende gar nicht genehmigungsfähig sind, zum Beispiel auf Flächen, die gar nicht für Windenergie vorgesehen sind. Die müssen am Ende abgelehnt werden. Es kommt darauf an, was am Ende herauskommt. Der Kollege Kilian hat das in der letzten Plenartagung schon gesagt. Da sind wir spitzenmäßig unterwegs. Wir waren im letzten Jahr auf Platz eins bundesweit mit den genehmigten Windkraftanlagen. Sie haben selbst darauf hingewiesen. Sie haben es für dieses Jahr infrage gestellt. Dabei liegen wir auch in diesem Jahr in der Spitzengruppe. Wahrscheinlich haben Sie schon die Zahlen für Ende Oktober vorliegen. Ich habe jetzt nur die Zahlen für das erste Halbjahr recherchieren können. Da waren wir wieder in der Spitzengruppe: Zweiter Platz mit den meisten Genehmigungen bundesweit noch vor Niedersachsen – SPD-regiert, deutlich größer als wir. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die genehmigen nur 57 Anlagen, wir genehmigen 61! Das ist doch hier kein landespolitisches Problem. Wir haben im Augenblick gerade bundesweit eine Windkraftflaute. Bundesweit werden nicht genügend Windkraftanlagen genehmigt. Sie hatten das Glück, zu einem Zeitpunkt zu regieren, als wir bundesweit Höchstwerte hatten. Das war ja damals während der Küstenkoalition auch kein alleiniger schleswig-holsteinischer Effekt. 2014 und 2015 wurden bundesweit ganz viele Windkraftanlagen genehmigt. Im Augenblick läuft es bundesweit nicht. Das ist kein Schleswig-Holstein-Problem. Daher muss man nicht bei Genehmigungsverfahren hier bei uns im Land ansetzen, sondern man muss fragen: Welche Rahmenbedingungen haben wir bundesweit für den Bau von Windkraftanlagen? – Das wäre der Punkt gewesen, und nicht, hier über 12, 14 oder 16 Monate zu diskutieren. Sie machen hier eine Scheindiskussion auf. Das hilft uns an dieser Stelle gar nicht weiter. (Lebhafter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Timmer?

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Tobias Koch CDU

Von dem Kollegen Timmer sehr gerne.

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Marc Timmer SPD

Vielen Dank. – Angesichts der wirklich rasanten Entwicklung, die wir machen müssen – ein Gigawatt pro Jahr – sehen Sie keinen Bedarf zur Beschleunigung? Ja oder nein? – Sie würden mir schon recht geben, dass wir nur das genehmigen können, was auch an Anträgen vorliegt? (Tobias Koch) (Thomas Losse-Müller [SPD]: 370 sind da!) – Ja, wir haben die ganzen letzten Jahre immer diese Zahlen gehabt, dass so viele Anträge gestellt worden sind. Wenn die sich jetzt zu einem Antragsstau aufbauen würden, würde ich Ihnen recht geben: Dann hätten wir da ein Problem. Aber wir haben keinen Antragsstau. Wir haben immer eine größere Zahl an Anträgen, die eingegangen ist. Offensichtlich können am Ende nicht alle genehmigt werden. Oder würden Sie Anträge genehmigen wollen, die nicht genehmigungsfähig sind? (Marc Timmer [SPD]: Nein, darum – – – Zurufe CDU: Ah! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wer fordert das?) Ich kenne Menschen, die sagen: Ich würde gern eine Windkraftanlage bauen. Die liegt aber nicht in einem Windvorranggebiet. – Das kann man am Ende nur ablehnen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Frau Nitsch, deswegen hilft es am Ende auch nicht weiter zu sagen: Da sind irgendwie 377 Anträge, die auf Genehmigung warten. Von denen werden am Ende wahrscheinlich nicht alle genehmigt werden können. (Sybilla Nitsch [SSW]: Woher wissen Sie das denn genau, dass die alle nicht genehmigt werden können?)

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischenfragen – –

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Tobias Koch CDU

Herr Kollege Timmer, die Antwort war: Nein, das ist nicht das entscheidende Problem. Das entscheidende Problem ist: Welche Rahmenbedingungen haben wir? Welche Flächen haben wir zu Verfügung? – Die Rahmenbedingungen setzt der Bund, an den Flächen arbeiten wir. Davon hängt am Ende ab, wie viele neue Windkraftanlagen gebaut werden können. Wir sind uns wohl alle einig: Wir brauchen mehr Windkraftanlagen. Die Genehmigungsdauer ist aber nicht das entscheidende Problem an dieser Stelle. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Unruhe) Ich möchte einmal – wenn ich darf – kurz spiegeln, wie diese Debatte unter meinen Kolleginnen und Kollegen der Energieministerkonferenz wahrgenommen werden würde. Gut und gern ein Dutzend der Kollegen würden sich die Augen reiben und fragen: Wie redet ihr eigentlich über euren Standort? Ihr in Schleswig-Holstein seid unser Vorbild! Bei euch läuft es, wir würden alles dafür geben, dass es bei uns genauso läuft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf CDU: Sehr gut) Trotzdem ist es bei dem Thema so, dass die erneuerbaren Energien – da sind wir uns hier ja alle einig – die Grundlage für die Zukunft unseres Landes und für die Wirtschaftsentwicklung sind. Deswegen kann gut nicht gut genug sein, und wir müssen natürlich darüber reden, wo wir besser werden können. Gut ist schon einmal, dass wir im Koalitionsvertrag klar sind: 15 Gigawatt wollen wir bis 2030 im Land installieren. Eines der ersten Gespräche, das Sabine Sütterlin-Waack und ich geführt haben, war zu der Frage: Wie können wir das schaffen? Wie können wir den Prozess aufsetzen? Im Haushaltsentwurf steht ein ganzes Referat für das Thema Ausweisung neuer Flächen. Da wird auch die Frage zum Repowering beantwortet werden. Wir sind also schon mitten dabei, weitere Flächen in die Ausweisung zu bringen. Das ist der wichtigste Punkt, um in Schleswig-Holstein mehr erneuerbare Energien zu sehen. Wir stehen auch schon gut da. Wenn wir uns anschauen, wie viel Windkraftanlagen pro Fläche installiert sind, dann sind es in Schleswig-Holstein 442 Kilowatt pro Quadratkilometer. Das zweite Bundesland ist Brandenburg mit 266 Kilowatt pro Quadratkilometer installierter Leistung. Alle diese Anlagen sind einmal genehmigt worden, und dafür bin ich wirklich dankbar. Wo stehen wir bei den konkreten Genehmigungen? Die Zahlen sind heute genannt worden. Im letzten Jahr sind 1.037 Megawatt installierte Leistung genehmigt worden und können jetzt gebaut werden. Das Baurecht ist da. Das zweitbeste Bundesland war Niedersachsen mit 850 Megawatt. Die haben aber die dreifache Landesfläche. Das heißt: Wir (Minister Tobias Goldschmidt) machen unsere Arbeit, die Dinge funktionieren in Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dann schauen wir auf die Genehmigungsdauer. Zwischen Einreichung der Unterlagen bei den unteren Genehmigungsbehörden und der Erteilung der Genehmigung vergehen 14 Monate, bezogen auf das Jahr 2021. Wenn wir den vollständigen Eingang der Unterlagen zugrunde legen, wenn das Genehmigungsverfahren formal eröffnet wird, sind es 6,5 Monate. Damit sind wir wirklich gut. Der bundesweite Durchschnitt liegt im Übrigen bei 23 Monaten. (Zurufe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Ich habe gesagt: Natürlich kann man immer besser werden. Ich möchte jetzt einmal sagen, wie ich glaube, wie wir besser werden können. Wir haben im Haushaltsentwurf Stellen drin. Das ist hier ja auch gefordert worden: ein Dutzend neue Stellen in den Genehmigungsbehörden in den Dezernaten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Tobias Koch [CDU]) Ich freue mich auf Unterstützung dafür in den Haushaltsverhandlungen. Ich bitte darum, anzuerkennen, was diese Kolleginnen und Kollegen für unser Land und für die Energiesicherheit getan haben. Sie haben LNG-Projekte genehmigt, sie haben Leitungen genehmigt, sie haben den Fuel Switch genehmigt, die Umstellung von Gas auf andere Energieträger, und sie haben sich um unsere Perle in der Ansiedlungspolitik, um Northvolt, gekümmert und dieses Vorhaben beraten. Das alles haben sie gemacht. Ich bitte darum, das einmal zu würdigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Selbstverständlich schauen wir uns auch die Prozesse an. Wir geben nicht nur neues Personal rein, und dann wird das schon irgendwie. Wir schauen uns die Prozesse natürlich an. Wir brauchen, gerade weil wir verschiedene Regionaldezernate haben, mehr Vereinheitlichung und bessere Prozesse. Es ist zugesagt, dass wir das mit den neuen Stellen tun werden. Das Thema Digitalisierung steht ebenfalls obenan. Das ist hier heute schon mehrfach zur Sprache gekommen. Das ist ein OZG-Projekt. Wir wissen, dass die OZG-Projekte nicht alle so schnell vorangekommen sind, wie sie vorankommen sollten. Ein Grund dafür war, dass die Bundesregierung irgendwann den Geldhahn zugedreht hat. Wir mussten sehr darum kämpfen, dass die Finanzierung der OZG-Projekte weitergehen kann. Das Projekt Anlagengenehmigung wird im nächsten Jahr fertig werden. Das hat mir Dirk Schrödter gerade noch einmal versichert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Viel Zeit in den Genehmigungsverfahren vergeht auch damit, dass viele Abstimmungen zwischen Trägern öffentlicher Belange, also zum Beispiel zwischen unteren Naturschutzbehörden und Genehmigungsbehörde, stattfinden. Dann wartet man noch auf Stellungnahmen. Wir haben im Energiewende- und Klimaschutzgesetz in der letzten Legislaturperiode schon eine Priorität für erneuerbare Energieanlagen und für den Klimaschutz eingeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert, vor der Frist Stellung zu beziehen und diese Themen prioritär zu bearbeiten. Ich glaube, wir können da noch besser werden; wir können da auch noch Zuständigkeiten beim Land konzentrieren. Das haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Auch das gehört zur Prozessoptimierung. (Beate Raudies [SPD]: Oh, da war doch was!) – Ja, ich habe gerade von Prozessoptimierung gesprochen. (Serpil Midyatli [SPD]: Da ist Herr Kalinka schon mal vorgewarnt! – Unruhe SPD) Dann schaue ich noch einmal, was nach der Genehmigung an Zeit zu sparen ist. Es ist selbstverständlich so, dass wir heute weit über ein Gigawatt Anlagengenehmigungen draußen haben. Das heißt, das Baurecht besteht, aber die Anlagen kommen nicht. Woran liegt das? Das liegt auch an unterbrochenen Lieferketten und an Problemen in der Zuliefererindustrie. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir dieses Thema angehen. Das Bundeswirtschaftsministerium ist dran. Wir brauchen gerade in der Erneuerbare-EnergienAnlagentechnik wieder mehr heimische Produktion. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Wir müssen auch das Fachrecht angucken, denn die Kolleginnen und Kollegen in den Genehmigungsbehörden machen ja nichts anderes, als zu prüfen, ob sich das, was der Gesetzgeber vorgegeben hat, auch (Minister Tobias Goldschmidt) in den Vorhaben entsprechend widerspiegelt, das heißt, ob sie rechtmäßig sind. Wir müssen uns auch das vorgelagerte materielle Recht angucken. Das tun wir, das haben wir lange getan. Beim Artenschutzrecht sind ja gerade Vereinheitlichungen vorgenommen worden. Die setzen wir jetzt auf Landesebene um. Wir kriegen möglicherweise Go-to-Areas von der Europäischen Kommission, also Bereiche, wo man hingehen kann. Das ist ein tolles Instrument, um erneuerbare Energien und den Artenschutz zusammenzukriegen. Ich bin sicher, dass auch in anderen Rechtsbereichen der Vorrang und das öffentliche Interesse an den erneuerbaren Energien Einzug finden müssen. Da müssen wir alle mithelfen, auch der Gesetzgeber. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Werner Kalinka [CDU]) Auch die Antragsteller können mithelfen. Wir legen sehr viel Wert darauf, in den Genehmigungsverfahren den Antragstellern, den Windkraftbetreibern frühzeitig zu sagen, was sie alles im Genehmigungsverfahren machen müssen. Wir machen sehr viel Beratung. Das wird nicht immer in Anspruch genommen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Wirtschaft das künftig mehr in Anspruch nimmt, und appelliere auch daran, es zu tun. Wir werden das personell noch einmal verstärken. Möglicherweise müssen wir darüber diskutieren, ob wir da zu einer Verpflichtung kommen. Lassen Sie mich noch eines zum Abschluss sagen: Wir haben gestern darüber gesprochen, dass die Klimakrise unser Land verändern wird. Auch die erneuerbaren Energien werden unser Land verändern. Wir haben 3.000 Anlagen im Land stehen. Wir werden noch zusätzlich etwas machen. Die Anlagen werden höher. Sie sind 200 Meter hoch. Es geht darum, sie gut ins Land zu stellen, mit dem Landschaftsbild und den Belangen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen und dabei gute Akzeptanz zu erreichen. Nur dann wird man uns in anderen Bundesländern folgen. Deswegen ist es gut und richtig, die Genehmigungsbehörden so auszustatten, dass sie die Verfahren gut abwickeln können und dass es gute Planungen gibt. Davon haben einerseits die Bürgerinnen und Bürger etwas, die durch die Genehmigungsverfahren vor Schattenschlag, Lärm, elektromagnetischen Feldern, Flugunsicherheiten und Eingriffen in die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden. Andererseits hat auch die Wirtschaft etwas davon, weil sie rechtssichere Genehmigungen und keine Klagen mehr zu befürchten hat. Schleswig-Holstein ist ein Land mit sehr wenigen Klagen. All das hat damit zu tun, dass die Genehmigungsbehörden sehr gut aufgestellt sind, und wir werden sie noch besser aufstellen. Das würde ich gern mit Ihrer Unterstützung tun. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Die Landesregierung hat die zur Verfügung stehende Redezeit um vier Minuten ausgeweitet. Wenn gewünscht, steht diese Redezeit nun auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört, deswegen stimmen wir in der Sache ab. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/479, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, SSW und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/539, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Neujustierung und gezielte Weiterentwicklung der Beziehungen des Landes Schleswig-Holstein zu China Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/411 Neuausrichtung der China-Beziehungen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/550 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Vizepräsidentin Beate Raudies) Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um die Beteiligung des chinesischen Staatsreedereibetriebs COSCO an einem Hafenbetreiberterminal im Hamburger Hafen hat zu einer – wie ich finde – kontroversen, teilweise sehr undifferenzierten und zugespitzten Diskussion über die Beziehung zu China im wirtschaftlichen Bereich geführt, von der ich glaube, dass wir ein bisschen zur Rationalität zurückkommen müssen. (Vereinzelter Beifall FDP, CDU und SPD – Zuruf Rasmus Vöge [CDU]) – Ja, Herr Kollege Vöge, das hat zu ganz merkwürdigen Konstellationen geführt: Der Ministerpräsident findet sich eng an der Seite des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg, der eine Drittelbeteiligung befürwortet hat. Das wird dann gemeinsam mit Olaf Scholz auf eine 24,9-Prozent-Beteiligung reduziert, die der Kollege Koch öffentlich begrüßt, während der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion der CDU, Johann Wadephul, das für vom Teufel hält. (Beifall FDP, SPD und SSW) Da sieht man: Es braucht offensichtlich ein bisschen Sortierung. Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um eine Beteiligung an kritischer Infrastruktur in Deutschland, sondern es geht in der Tat auch darum, dass wir angesichts einer immer aggressiveren Wirtschaftspolitik, die eingesetzt wird, um staatliche Vorherrschaft durch chinesische Unternehmen zu bewirken, darüber nachdenken müssen, wie wir als Land Schleswig-Holstein mit unseren Beziehungen zu China umgehen. Dabei ist es aus meiner Sicht ebenso wenig zielführend, dass wir zulassen, dass Beteiligungen zum Beispiel im Hamburger Hafen stattfinden, wie die Tatsache, dass sich zwei grüne Bundesminister – ein Bundeswirtschaftsminister und eine Bundesaußenministerin – quasi gegenseitig in Papieren überbieten, die den Anschein haben, als sollten wir die Handelsbeziehungen zu China komplett kappen oder jedenfalls sanktionieren. Beides halte ich für grundfalsch. Aber es muss darum gehen, dass wir in unseren Beziehungen zu China einfach einmal der Frage nachgehen – die Frage hat Robert Habeck öffentlich gestellt –: Ist es eigentlich richtig, dass wir staatliche deutsche Unternehmen dabei flankieren, politisch begleiten, wenn sie in China Geschäfte machen, oder chinesische Unternehmen auf unserer Seite, die bei uns Geschäfte machen? – Meine Antwort ist und bleibt klar: Ja, das ist und bleibt richtig. Denn es gibt heute keinen Anhaltspunkt dafür, dass Wandel durch Handel nicht positive Erfolge haben könnte. Die Tatsache, dass es Gegenbeispiele gibt, wie etwa in der Russlandpolitik, mag dagegensprechen, ist aber kein Beweis dafür, dass Abschottung gegenüber solchen Regimen in irgendeiner Form etwas Positives bewirkt. Im Übrigen ist eine Abschottung gegenüber chinesischen Wirtschaftsbeziehungen für die Bundesrepublik Deutschland inzwischen nahezu unmöglich. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Es macht auch gar keinen Sinn. Deswegen finde ich es richtig, was die WTSH auch weiterhin in Hangzhou macht, dass wir deutsche Unternehmen dort begleiten. Ich finde es richtig, dass staatliche – auch staatliche – Unternehmen aus China in Deutschland investieren. Ich sage einmal: Bei dem berühmten Lokomotivhersteller in Kiel – dessen Name in eurem Antrag irgendwie nicht genannt werden darf –, bei Vossloh, wären viele hundert Arbeitsplätze weggefallen, wenn die Chinesen nicht eingestiegen wären. Deshalb ist es eine durchaus positive wirtschaftliche Entwicklung. Es muss uns aber darum gehen, Abhängigkeiten zu reduzieren. Abhängigkeiten bestehen schon auch insbesondere dann, wenn wir solche Beteiligungen an kritischer Infrastruktur in Deutschland zulassen. Herr Ministerpräsident, das gilt auch für Minderheitsbeteiligungen im Hamburger Hafen. Allein die Tatsache, wie diese Diskussion geführt worden ist, dass ein staatliches chinesisches Unternehmen sagen kann: Wir wissen nicht, ob Ihr in diesem Hafen ein präferierter Partner seid, wenn wir nicht eine Beteiligung an der Betreiberfirma bekommen. Wir haben sie schließlich auch in Antwerpen und Rotterdam. – Das ist doch in Wahrheit nichts anderes als ein erster Schritt zur Erpressung. Wir dürfen uns insoweit auf der einen Seite auch bei solchen Infrastrukturthemen nicht erpressen lassen. (Beifall FDP) Auf der anderen Seite sage ich einmal kritisch im Hinblick auf den Antrag der CDU, Herr Kollege Kilian: Der sammelt ja tatsächlich den Ministerpräsidenten an der Stelle wieder ein bisschen ein, denn (Dr. Bernd Buchholz) auch Beteiligungen unter 25 Prozent sollen zukünftig kritisch begleitet werden können. Das ist eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, die diese Landesregierung dann hoffentlich im Bundesrat unterstützt. Aber Abhängigkeiten gilt es dann auch in anderer Weise zu verhindern. Heute schon bestehen nicht unerhebliche Abhängigkeiten bei Rohstoffimporten, und zwar in bestimmten Branchen, die man nicht unbedingt direkt auf dem Zettel hat. 65 Prozent der Rohstoffe für Elektromotoren und 53 Prozent der Rohstoffe für Fotovoltaiktechnologien stammen aus China. Das allerdings muss dazu führen, dass wir mit Anreizmaßnahmen dafür sorgen, dass sich solche Industrien und solche Wirtschaftsthemen in Europa auch selbst bilden können. Das ist die Herausforderung. Keine Herausforderung ist aus meiner Sicht, dass wir – wie betreutes Unternehmertum – den Unternehmern sagen, welche Risiken sie haben oder vermeiden sollten. Ich bin überrascht – nein, bei Robert Habeck bin ich nicht überrascht –, dass man Unternehmen sagt: Klumpenrisiken gilt es zu vermeiden. – Liebe Leute, wenn ein Unternehmen ein solche Klumpenrisiko eingeht, ist es das eigene unternehmerische Risiko. Das gilt übrigens auch für VW, wenn es über 50 Prozent seiner Absätze in China realisiert. Staatliche Aufgabe ist doch – –

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ja, wobei es für dieses Thema schon unangemessen ist, das innerhalb von fünf Minuten abzuhandeln. (Vereinzelte Heiterkeit)

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Beate Raudies

Das geht alles von Ihrer Redezeit ab, Herr Abgeordneter.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ich komme zum Schluss. – Es geht nicht um betreutes Unternehmertum. Es geht um eine Nachjustierung der Beziehungen zu China. Diese Diskussion sollte im Wirtschaftsausschuss fortgesetzt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW])

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab ein paar Bemerkungen zum Hamburger Hafen: Es ist durch den Einstieg des Staatskonzerns COSCO kein Anteil am Hamburger Hafen verkauft worden. Das muss ich nach der Rede des Kollegen Buchholz hier noch einmal klarstellen. Der Hamburger Hafen ist im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Es geht um die Beteiligung an einem Containerterminal (Christopher Vogt [FDP]: Hat er gesagt! – Unruhe FDP – Zuruf: Der Betreibergesellschaft!) der Betreibergesellschaft. Nun noch ein zweiter Satz vorweg, bevor ich mit der eigentlichen Rede beginne: Wir sprechen über kritische Infrastruktur, und ich behaupte einfach einmal, dass der Einstieg von 24,9 Prozent am kleinsten Containerterminal Deutschlands – wir haben an der Nordsee acht Containerterminals, und beim kleinsten wird eingestiegen – kein Verkauf kritischer Infrastruktur ist. Sollte das Terminal morgen schließen, werden Sie das im Supermarkt oder anderswo gar nicht merken, meine Damen und Herren, weil es genügend andere Kapazitäten an der Nordseeküste in Deutschland und den Westhäfen gibt. Es ist wichtig, dass man das einmal vorweg sagt, weil tatsächlich in der Debatte vor einigen Wochen, die deutschlandweit hochgejazzt wurde, so viel Falsches zum Hamburger Hafen gesagt wurde, dass es hier einer Klarstellung bedarf. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ich danke der FDP – –

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Lieber Kollege Vöge, die spannende Frage, die Sie sich wahrscheinlich auch stellen, ist, was die Chi- (Rasmus Vöge) nesen mit ihrem Staatskonzern auf längere Sicht bewirken wollen. Die zweite Frage, die sich in dem Zusammenhang stellt, ist die, wie es an der Stelle denn weitergeht. Werden die Chinesen mit ihrem Staatskonzern größere Anteile, Beteiligungen an weiteren Terminals oder Betreibergesellschaften – wie Sie zu Recht gesagt haben; das hat der Kollege Buchholz übrigens auch richtig dargestellt – verlangen? Darum geht es: Was lässt man zu, und wo stellt man das Stoppschild hin? Da würde es mich schon interessieren: Wo würden Sie denn anfangen, das Stoppschild hinzustellen, wenn Sie hier gar kein Problem sehen? – Ich rate allen einmal zu einem Blick auf die Hafenkarte des Hamburger Hafens. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Das Containerterminal Tollerort hat eine sehr schwierige nautische Anfahrt. Der Kunde COSCO wird seit über vier Jahrzehnten dort abgefertigt, und der Hafenkonzern HHLA hat Millionen in neue Kräne und Suprastruktur investiert, um die Containerschiffe der neuesten Generation mit 24.000 Standardcontainern Ladefähigkeit dort abzufertigen. Die Hansestadt Hamburg hat durch ihre Port Authority Millionen investiert, um die nautische Zufahrt zu erledigen. Der Einstieg von COSCO an diesem Terminal – sozusagen der Schifffahrtsallianz, weil COSCO nicht allein, sondern unter anderem auch mit der taiwanesischen Reederei Evergreen zusammen in einer Allianz fährt –, diese Investition hat abgesichert, dass COSCO dieses Terminal trotz der schwierigen nautischen Bedingungen auch in Zukunft anfährt. Das nächste ist: Es ist in nahezu allen Containerhäfen der Welt – außer in China – durchaus üblich – da kommen wir im weiteren Verlauf noch zu –, dass sich Reedereien an Terminals beteiligen. So hat zum Beispiel auch die Reederei Hapag-Lloyd einen Anteil am Containerterminal Altenwerder in Hamburg. Es gibt das auch in anderen Häfen. Insofern ist der Einstieg mit 24,9 Prozent eine verständliche Investition. Es ist das falsche Beispiel, das gewählt wird, um unsere Abhängigkeit von China deutlich zu machen und genau daran eine mögliche Abkehr von China festzumachen. (Beifall CDU)

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Beate Raudies

Danke für die ausführliche Antwort, aber der Kollege Koch möchte – – (Zuruf: Vogt!) – Entschuldigung, ja: Es ist der Kollege Vogt – Herrn Koch kann ich hinter den breiten Schultern Herrn Vöges jetzt noch nicht einmal sehen. (Heiterkeit) Aber der Kollege Vogt möchte noch eine Frage stellen.

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Christopher Vogt FDP

Herr Kollege Vöge, das war eine hochinteressante und in der Tat sehr ausführliche Antwort, die der Kollege Kilian nicht hätte geben können. (Widerspruch CDU) – Deshalb bin ich ja heute hier. – Genau, deswegen. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]: Abgemeldet! – Heiterkeit) – Du bist jetzt nicht dran. – Herr Kollege Vöge, jetzt bin ich aber genauso schlau wie vorher. Denn meine Frage war eine andere – nicht dazu, dass Sie das gut finden. Das habe ich verstanden. Die spannende Frage ist: Wo würden Sie das Stoppschild hinstellen, und glauben Sie nicht auch, dass COSCO und die Chinesen in den nächsten Jahren deutlich mehr verlangen werden? – Das ist ja der Kern der Debatte. Dass Sie das in Ordnung finden, habe ich verstanden, aber: Wo würden Sie das Stoppschild hinstellen? Das ist doch die entscheidende Frage. – Es ist richtig, dass wir ein Stoppschild aufstellen, wenn es um Investitionen in kritische Infrastruktur in Deutschland geht. Dass das Beispiel des Hamburger Hafens benutzt wird, aber gleichzeitig der deutsche Mittelstand weiter aufgekauft wird und da ständig Genehmigungen erteilt werden, das ist doch ein Problem. Beim Hamburger Hafen sehe ich bei diesem Beispiel kein Problem. In Zukunft muss jedes Beispiel einzeln betrachtet werden. Deshalb kann ich Ihnen jetzt auf diese Frage, wie wir das in 5 oder 10 oder 20 Jahren bei anderen Anfragen an- (Rasmus Vöge) ders beurteilen, natürlich keine Antwort geben. Ich glaube, das ist auch richtig so. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn wir leben ja nicht in einer Plan- und Staatswirtschaft, sehr geehrter Herr Kollege Vogt. So, jetzt komme ich zu meiner Rede mit dem ersten Satz: Ich danke der FDP – so wollte ich eigentlich einsteigen (Beifall und Heiterkeit FDP und SSW) für den Antrag zu den Beziehungen zu China. Es ist wichtig, meine Damen und Herren, dass wir uns am Ende dieses Jahres über unsere Beziehungen zur Volksrepublik China unterhalten und beide vorliegenden Anträge, der von der Koalition und auch der von der FDP, hierbei eine Neujustierung anstreben. Gerade am Ende dieses Jahres, das so fundamentale Veränderungen in der europäischen und internationalen Ordnung gebracht hat, bedarf es eines mutigen und klaren Blicks auf die neuen Verhältnisse. Sie drängen geradezu dazu, bisherige Positionen zu überdenken und neue Antworten zu finden. Dem möchte ich gerne ein paar Punkte voranstellen. Seit dem Beitritt Chinas zur WTO 2001 hat Deutschland und die deutsche Wirtschaft von der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas sehr stark profitiert. Unsere Industrie konnte ihren Absatz in China deutlich steigern. China erzielte zwischenzeitlich zweistellige Wachstumsraten – Ihnen ist das bekannt –, und hunderte Millionen von Chinesen sind dadurch auch zu Wohlstand gekommen. Das chinesische Wachstum war für alle Bereiche der Industrie ein starker Markt: Automobilbranche, Metallund Elektroindustrie und chemische Industrie. Auf den Delegationsreisen deutscher Politiker befand sich stets das Who‘s who der deutschen Wirtschaft mit an Bord. Es wurden Verträge in Milliardenhöhe unterzeichnet. Dabei – nach 20 Jahren muss man das eben auch feststellen – sind auch Fehler unterlaufen. Strategisches Denken, muss man resümieren, spielte offenbar eine untergeordnete Rolle, denn die Abweichungen Chinas von den in der WTO vereinbarten Regelungen haben wir 20 Jahre hingenommen, insbesondere den ständigen Know-how-Transfer durch die Verpflichtungen, Joint Ventures mit chinesischen Partnern zu gründen, der Schutz des geistigen Eigentums und so weiter. Es gibt dafür viele Beispiele. Dadurch sind wir in eine große Abhängigkeit geraten. Obwohl die chinesische Staats- und Parteiführung – bei China handelt es sich, das muss man noch einmal betonen, immerhin noch um eine kommunistische Einparteiendiktatur – nach dem Amtsantritt von Xi Jinping 2013 die innerstaatlichen Repressionen verstärkte, nach außen deutlich machtbewusster auftrat – Stichworte: Inselbau im Südchinesischem Meer; Hongkong, wo Demonstranten niedergeprügelt wurden; die Nichteinhaltung von Abmachungen mit Großbritannien und nicht zuletzt die Seidenstraßeninitiative, eine Strategie, mit der weltweite Hegemonie verfolgt werden soll –, haben die Europäische Union und Deutschland nur sehr zögerlich darauf reagiert. Selbst die Versuche, die EU mit dem Format 16+1 zu spalten, haben kaum Reaktionen ausgelöst. Das ist jetzt anders. EU, NATO und auch die Bundesregierung reagieren. China ist Handelspartner, aber eben auch systemischer Rivale, wirtschaftlich und politisch. Darauf müssen wir eingehen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dazu drei Punkte aus dem Antrag: Wir bekennen uns zu freiem Handel. Globalisierung ist richtig, Protektionismus lehnen wir ab. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir brauchen eine Diversifikationsstrategie der deutschen Wirtschaft, um neue Märkte zu erschließen. Die muss natürlich politisch flankiert werden. Außerdem müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern in Europa Antworten auf die chinesische Expansionsstrategie finden. (Vereinzelter Beifall CDU) Nun hatte ich in meinem Redemanuskript noch ein paar Sätze zum Hamburger Hafen, die habe ich zu Beginn meiner Rede schon gebracht. Kollege Buchholz, das war das falsche Beispiel. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Koalition. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüße ich im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Küstengymnasiums aus Neustadt. – Herzlich willkommen! (Beifall) (Vizepräsidentin Beate Raudies) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Vorsitzende, der Abgeordnete Lasse Petersdotter, das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die geopolitische Lage wirkt derzeit wie komplett durchgeschüttelt – und das seit ein paar Jahren. Vertraute Orientierungspunkte scheinen nicht mehr zu gelten. Wir erleben Krieg in Europa; wir beobachten eine massive politische Unsicherheit in den USA – und das alles in Zeiten multipler Krisen. Die globalen Auswirkungen dieser Krisen erleben wir alle in Mosaiksteinen unseres Alltags. Und dann ist da China. China hat seit Längerem, aber insbesondere seit etwa zehn Jahren, eine Strategieänderung vorgenommen, und zwar verfolgt China eine gezielte Abhängigkeitspolitik. Der globale Einfluss Chinas steigt, nicht vordringlich auf militärischer Basis, sondern auf wirtschaftlicher Basis, und zwar mit dem Instrument der Abhängigkeit. Das sehen wir beispielsweise im Hafen von Khartum im Sudan, wo Infrastruktur gebaut wird, gleichzeitig aber auch vergünstigte Abgabemöglichkeiten über den Hafen, was Erdölexporte angeht, erzielt werden. So beobachten wir das auf der ganzen Welt. Abhängigkeit kann dabei viele Gesichter haben: Sie kann finanziell sein, organisatorisch, in der Infrastruktur, im Know-how oder auch in der Technologie, was in diesen Tagen ganz besonders herausfordernd wird. In der Coronapandemie sind viele Abhängigkeiten exemplarisch offengelegt worden. Es wäre jetzt also falsch, diese Lage nur mit einem zerknautschten Gesicht und Kopfschütteln zu begleiten. Unser Weg muss es sein, dass wir damit selbstbewusst umgehen und einen klaren Kurs behalten. Zu diesem klaren Kurs gehört unverändert, dass die Menschenrechte universell gelten. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Das gilt auch für die Minderheit der Uiguren in China. Auch internationale Handelsbeziehungen funktionieren nur dann wirklich gut, wenn internationale Abkommen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konsequent eingehalten werden. Auf der anderen Seite braucht es den Handel mit China. China ist einer der wichtigsten Handelspartner für Schleswig-Holstein. Der rasant wachsende Wohlstand in China ist eine positive Folge des sich verändernden Wirtschaftssystems. Schleswig-Holstein ist offen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen, und SchleswigHolstein hat auch ein Interesse an der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen. Aber Schleswig-Holstein darf dabei nicht naiv sein. Die Strategie der gezielten Abhängigkeit ist bekannt. Deswegen müssen wir insbesondere bei der kritischen Infrastruktur etwaige Beteiligungen sehr genau und kritisch überprüfen. Das gilt auch für Beteiligungen von unter 25 Prozent, weil damit oft Informationsrechte einhergehen, die vielleicht nicht im Interesse Schleswig-Holsteins sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rasmus Vöge [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dabei werbe ich dafür, nicht nur eine Einzelfalldiskussion zu führen, sondern die Strukturen zu beobachten. Damit sind wir bei der Debatte um die Beteiligung am Hamburger Hafen, und wir sehen, dass es auch in Düsseldorf eine Beteiligung COSCOs gibt. Wir müssen die Strukturen beobachten und danach bewerten und nicht nur nach den Einzelfällen. Denn am Ende ist die Summe der Abhängigkeiten das eigentliche Problem, nicht die kleine Abhängigkeit für sich. Das ist im Prinzip wie bei der Überwachung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deutschland, aber ebenso Schleswig-Holstein, muss die internationalen Handelsbeziehungen stark diversifizieren. Dabei gilt es, Klumpenrisiken zu verhindern. Damit meine ich nicht vornehmlich die unternehmerischen Klumpenrisiken, sondern die volkswirtschaftlichen Klumpenrisiken. Deshalb brauchen wir volkswirtschaftliche Strategien, um hier zu diversifizieren, und deshalb halte ich es auch für richtig, dass Robert Habeck das Konzept der Investitionsgarantien verändert, um diese auf breitere Füße zu stellen und in ein breiteres Portfolio an Ländern zu investieren. Auf unserem Weg zu einem klimaneutralen Industrieland werden wir internationale Partner brauchen, auch Partner aus China. Wichtig bei all diesen Beziehungen – das betrifft China ebenso wie Katar und andere Länder – ist die Augenhöhe, die wechselseitige Augenhöhe, der Respekt voreinander und das gemeinsame Ziel. – Vielen Dank. (Lasse Petersdotter) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Lars Harms [SSW])

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, dem Abgeordneten Thomas Losse-Müller, das Wort.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht gleich vorab: Ich würde mich freuen, wenn wir beide Anträge in den Ausschuss überwiesen. Das ist eine Diskussion, die in ihrer gesamten Komplexität, die sich gerade schon entfaltet hat, hier nicht geführt werden kann. Das gibt uns dann auch die Möglichkeit, den Antrag der regierungstragenden Fraktionen, der heute Morgen nach 10 Uhr eingetroffen ist – das hätte man früher haben können – erst einmal zu lesen, um diese Diskussion dann weiterzuführen. Das Thema ist groß. Das ist eines der vier bis fünf großen Themen, die wir in den nächsten Jahren besprechen müssen. Wir erleben eine Zeitenwende in vielen Dimensionen und an vielen Fronten. Lieber Kollege Buchholz, das Scheitern einer naiven Version von Wandel durch Handel, so will ich es einmal nennen, müssen wir anerkennen. Die Idee, dass sich irgendwie automatisch unsere eigenen Werte und unsere eigenen Interessen durchsetzen, weil wir die Hoffnung haben, dass andere Länder, andere Nationen ebenso der Idee nachleben, dass wirtschaftlicher Wohlstand das Wichtigste ist, ist gescheitert. Wir müssen anerkennen, dass viele andere Länder nationale Interessen und die Möglichkeit, ihre Interessen durchzusetzen, über die Frage von marktwirtschaftlichem Wohlstand stellen. Sie wollen ihre Interessen durchsetzen. Es ist schon mehrfach gesagt worden, das ist in China spätestens seit Xi Jinping bewusste Politik. Dem haben wir im Moment als Bundesrepublik Deutschland, als Europa, aber auch als SchleswigHolstein nicht viel entgegenzusetzen, weil wir immer an eine andere Politik geglaubt haben. Viele Unternehmen hier in Schleswig-Holstein haben auf China gesetzt. Es gibt, so glaube ich, unter den großen Produktionsunternehmen hier in SchleswigHolstein nicht eines, das nicht auch eine Dependance in China hat. Wir haben die auf unseren Reisen in unsere Partnerregion Hangzhou oft besucht. Ja, jetzt brauchen wir eine Diversifizierung. Es geht nicht nur um China. Mir ist wichtig, dass wir anerkennen, dass dieser naive Blick auf die geopolitische Lage und andere Länder, dass diese naive Idee von Wandel durch Handel scheitert. Dies müssen wir ersetzen durch eine Politik, in der wir erst einmal selber unsere eigenen Interessen und Werte formulieren. Ich sage ganz bewusst Interessen, weil die Durchsetzung der Werte – demokratische Werte und Nachhaltigkeit – uns wichtig und unser politisches Interesse sind. Das passiert nicht einfach nur, weil es gut ist, sondern weil wir in der Lage sein müssen, damit in der Welt zu agieren und diese durchzusetzen. (Beifall SPD) Wir setzen auf strengere Regeln beim Datenschutz und beim Schutz der Privatsphäre. In China sind Daten im Wesentlichen eine Machtressource für den Staat. Wir wollen hier einen hohen Schutz bei Arbeitsbedingungen und Menschenrechten. In China gibt es Zwangsarbeit und verheerende Menschenrechtsverletzungen. In der Forschung setzen wir in Schleswig-Holstein und in Deutschland bewusst auf strenge ethische Standards bei der Gentechnik und auch bei der Künstlichen Intelligenz. In China wurde der erste menschliche Klon erzeugt. Künstliche Intelligenz wird dort als ein Machtinstrument verstanden, egal was mit den Daten dahinter passiert und was dieses Machtmittel mächtig macht. Wir werden die industrielle Transformation in Deutschland, in Schleswig-Holstein und in Europa nur hinbekommen, wenn wir unsere Industrie an den Außengrenzen von Europa vor Konkurrenz aus Ländern schützen, die niedrigere Klimastandards haben. Das heißt tatsächlich so etwas wie Grenzausgleichsmechanismen einzuführen. Kollege Buchholz, ich glaube, hier haben wir den Bedarf, mit unseren Unternehmen zu sprechen. Ich meine nicht betreutes Unternehmertum. Der Kollege Vöge und ich sowie einige andere waren beim Neujahrsempfang des UVNord, als Professor Krause aus Kiel relativ deutlich gesagt hat: Russland ist nicht unser Problem, sondern China. Er hat auch ausgesprochen: Was passiert denn, wenn China in Taiwan einmarschiert? Was passiert, wenn wir dann Sanktionen haben müssen und wenn wir diese Konfrontation haben? Die Reaktion der Unternehmerinnen und Unternehmer dort war nicht, dass sie gesagt haben: Oh, wir sind darauf vorbereitet. Sie sind alle zu uns gekommen und haben gefragt: Was haltet ihr denn jetzt davon? Was sollen wir denn jetzt machen? – Ich glaube, wir brauchen diesen Dialog mit unseren Unternehmern. Das wäre einmal eine schöne Rede, (Thomas Losse-Müller) eine schöne Diskussion beim UVNord oder im Kaufmann hier oder in der Lübecker Kaufmannschaft. (Beifall SPD) Wir brauchen diese Form von Auseinandersetzung. Es muss klar sein, dass wir das gemeinsam schaffen müssen. Was heißt das für die Landesregierung? Was heißt das für das Land? Ja, es bedeutet weiterhin ein Büro in Hangzhou, aber auch Büros woanders. Wasserstoff ist das große Thema. Hier würde ich mir wünschen, dass wir mit den Ländern, aus denen wir importieren, Partnerschaften aufbauen.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Losse-Müller, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Thomas Losse-Müller SPD

Wir müssen uns unabhängig machen. Wir müssen nicht nur auf die Infrastruktur gucken, sondern auch auf Technologien. Das Thema 5G hat uns schon vor ein paar Jahren beschäftigt. Es geht jetzt natürlich auch um die Software und um die Frage, welche Software wir benutzen.

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Peter Lehnert

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist jetzt nun wirklich abgelaufen.

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Thomas Losse-Müller SPD

Also: Souveränität – lassen Sie uns darüber reden. Das Thema ist größer, als fünf Minuten Redezeit hergeben, auch das merke ich gerade. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Ich erteile das Wort für die SSW-Fraktion der Kollegin Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte sagen, dass wir es als SSW natürlich sehr begrüßen, dass wir das Thema im Ausschuss diskutieren, federführend im Wirtschaftsausschuss, aber ich würde auch empfehlen, mitberatend den Europaausschuss dazuzunehmen, da wir im Kern auch viele Forderungen an die europäische Ebene haben und dort gegebenenfalls mit Stellungnahmen Einfluss nehmen können. Eine Sache noch: Ich werde nicht auf den schwarzgrünen Antrag eingehen. Das ist einfach der Komplexität und der fehlenden Zeit geschuldet, weil ich eben zu einem anderen Tagesordnungspunkt gesprochen habe. Ich konnte den Antrag nur knapp überfliegen. Wenn wir den Antrag im Ausschuss diskutieren, dann sind wir alle dabei, die Regierungskoalition und die Opposition, und wir können dann dort die Komplexität walten lassen. Gut. – Die aktuelle Statistik hat im Sommer noch einmal bestätigt, dass China das mit Abstand wichtigste Herkunftsland für Schleswig-Holstein ist, wenn es um Importe geht. Chinesische Waren hatten ein Handelsvolumen von rund 4,4 Milliarden Euro. Weit dahinter liegt zum Beispiel Dänemark als zweitwichtigster Importpartner mit etwas mehr als der Hälfte, nämlich mit einem Volumen von 2,4 Milliarden Euro. In jedem Haushalt findet sich also mittlerweile ein Produkt made in China oder auch mehrere. Mit jedem Euro unterstützen die Kundinnen und Kunden ein System, das zunehmend repressiver wird. Noch vor etwas mehr als 20 Jahren machte das Geschäft mit China weniger als ein Prozent des deutschen Handelsvolumens aus. Das hat sich rasant verändert: 2022 kommen mehr als ein Zehntel der deutschen Importe aus China. Diese schleichende Entwicklung müssen wir im Auge behalten – sowohl positiv als auch negativ. Von daher begrüße ich ausdrücklich den Antrag der Kollegen von der FDP-Fraktion, denn er rückt ins Bewusstsein, dass es im Außenhandel eben nicht nur um wirtschaftlichen Austausch geht. Eine einseitige Abhängigkeit – und mit der haben wir es letztlich bei China zu tun – ist immer gefährlich. Von einem Kunden abhängig zu sein, ist meist das Ende eines lebendigen Betriebes. Genau das gleiche gilt für Nationalwirtschaften, wie uns die Abhängigkeit von russischem Gas in diesem Jahr sehr deutlich vor Augen führte. Von daher erwarte ich auch von der Landesregierung deutliche Impulse. Wir sollten nicht länger tatenlos dabei zusehen, wie die Wirtschaft in eine ungesunde Abhängigkeit von China hineinschlittert. Ich empfinde die Abhängigkeit von chinesischen Importen besonders bei der Produktion von Solarund Batterietechnik als gefährlich, weil damit die Maßnahmen zum Umbau der schleswig-holsteinischen Wirtschaft zu mehr Klimafreundlichkeit stehen und fallen. Dies müssen wir im Auge behalten. Wir müssen als Abnehmerland auf die Produktions- (Sybilla Nitsch) bedingungen im Herkunftsland achten. Es muss eine Rolle spielen, wie Waren hergestellt werden. Soziale Standards wie Mindestlohn und gute Arbeitszeiten sollten ebenso beachtet werden wie die Umweltfaktoren. Im Falle Chinas kommen die politischen Faktoren dazu, ganz klar. Im letzten Jahrhundert konnte man sich nicht so umfassend informieren, wie das heute der Fall ist. Viele NGOs haben aber inzwischen die Strukturen in chinesischen Fabriken offengelegt. Das betrifft vor allem die Zustände in der autonomen Provinz Xinjiang, wo Uiguren systematisch unterdrückt werden und in sogenannten Umerziehungslagern ausgebeutet werden. Diese Befunde müssen Konsequenzen haben. Waren, die in Zwangslagern produziert worden, sollten meines Erachtens genauer angeschaut werden und gegebenenfalls nicht mehr importiert werden. Das musste sich nicht zuletzt VW vorwerfen lassen. Umgekehrt heißt das aber auch, dass Pauschalierungen uns nicht weiterbringen. Wir müssen im Rahmen der Wirtschaftsbeziehungen genau hinschauen und kontrollieren. Dieses Augenmaß erwarte ich von einer modernen Wirtschaftspolitik. Das gilt insbesondere für die bereits seit vielen Jahrzehnten bestehenden Kontakte in der Partnerregion Zhejiang; einer Region mit immerhin fast 60 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Gegenseitige Besuche und Stipendiatenprogramme sind meines Erachtens der richtige Weg, um die beiden Wirtschaftsregionen gut miteinander zu vernetzen. Miteinander zu reden ist in der Wirtschaftspolitik besser, als übereinander zu reden, und verheißt auch mehr Erfolge. Denn in dieser Kooperation kann Schleswig-Holstein wirklich etwas bewirken. Letztendlich muss aber die EU ihre Einflüsse geltend machen, um die Zustände in China zu verbessern. Wir sollten deshalb entsprechend klare Signale auch nach Brüssel senden. Das Gesagte gilt aber nicht nur für Importe: Die chinesische Seidenstraßenpolitik ist eine aggressive Kolonialisierungsstrategie, die darauf ausgerichtet ist, Entscheidungen aus europäischer Verantwortung in chinesische zu überführen. Kritische Infrastruktur – das wurde heute schon gesagt – muss effektiv vor chinesischer Kontrolle geschützt werden. Aber wir müssen darauf gucken, welchen Konsens wir haben und wie die kritische Infrastruktur zu definieren ist. Darum sollten wir diesen Punkt im Ausschuss ausgiebig und vertiefend beraten, gern auch mit Unterstützung von Experten, bevor wir die wirtschaftliche Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und China neu justieren. – Danke schön. (Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Peter Lehnert

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Dr. Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beiträge von Herrn Vöge und von Herrn LosseMüller veranlassen mich, zu zwei Themen nochmal etwas zu sagen. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meiner nicht?) Kollege Vöge, ich finde es interessant, dass Sie in Ihrer Rede an zwei Stellen den Widerspruch gar nicht erkennen. Sie kritisieren zu Recht, dass die chinesische Seidenstraßenpolitik, die One-BeltOne-Road-Strategie eine Machtausübungsstrategie ist. Aber Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass der Hamburger Hafen ein Punkt in dieser Politik ist. Tollerort mit 24,9 Prozent chinesischer Beteiligung ist klein und für sich genommen sicherlich nicht so wichtig. Aber Tollerort ist Teil einer chinesischen Gesamtstrategie, deren Bausteine Sie überall auf der Welt besichtigen können. Es ist die Strategie, über die Minderheitsbeteiligung an einem Terminal eine Mehrheitsbeteiligung daran zu gewinnen, dann diese Beteiligung auszubauen und zum Schluss ein hundertprozentiger Eigentümer wie in Piräus zu sein. Das ist so angelegt. (Rasmus Vöge [CDU]: In Piräus war es von Anfang an so!) – In Piräus war es von Anfang an so. Aber in vielen anderen Häfen wird es noch genauso werden. Und deshalb sage ich Ihnen: Orientieren Sie sich lieber an dem Kollegen Wadephul als an dem Kollegen Ministerpräsidenten – zumindest in dieser Frage –, denn er hat recht, wenn er sagt, dass das eine Fehlentscheidung ist! (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wir hätten die Entscheidung lieber anders treffen sollen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit Serpil Midyatli [SPD]) (Dr. Bernd Buchholz) Kollege Losse-Müller spricht von einer naiven Politik in Bezug auf Wandel durch Handel. Naivität ist immer falsch. Niemand sollte im Umgang mit China jemals naiv gewesen sein. Als ich das erste Mal in China war, 2000, hatte man nicht das Gefühl, dass es sich um ein weltoffenes, demokratisches, tolerantes Regime handelte, aber man hatte den Eindruck, dass sich in China etwas in eine liberalere und grundsätzlich positivere Richtung bewegen könnte. Das Gegenteil ist eingetreten. Trotzdem sollte uns das nicht dazu bringen, auf der Welt eine – ich sage einmal – besserwisserische Abschottungshaltung einzunehmen. Wir neigen dazu, mit dem moralischen Zeigefinger auf ganz viele Länder der Erde zu zeigen, statt uns mit ihnen auseinanderzusetzen, Handel zu treiben und darüber hoffentlich Veränderung herbeizuführen – nicht naiv, aber trotzdem: Es ist kein Gegensatz und sollte nicht zur Abschottung führen. Das war mir wichtig. Die dritte Bemerkung dazu. Natürlich haben Sie recht, dass wir mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in diesem Land reden sollten, denn sie erwarten von der Landesregierung und von uns allen auch ein Stückchen Orientierung: Was sollen sie denn eigentlich machen? Können sie weiterhin mit einer politischen Flankierung ihrer Chinageschäfte rechnen oder nicht? Der Kollege Wirtschaftsminister ist jetzt nicht da. Er wird in der Landeszeitung mit dem folgenschweren Satz zitiert, dass für ihn besonders wichtig sei, dass wir uns immer wieder vergewisserten, welche Haltung wir verträten. – Ui! Daran kann man sich die Hände reiben; das ist nun in der Tat Orientierung. Nein! Wir müssen schon sagen, dass wir an dieser Handelspolitik festhalten wollen, dass wir die Beziehungen zu China ausbauen wollen. Daran liegt mir viel. Natürlich müssen wir mit den Unternehmern reden, aber wir müssen den Unternehmern dann trotzdem ihre Entscheidung überlassen, ob sie Risiken eingehen oder nicht, und wir dürfen nicht einseitig durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen nur noch die begünstigen, die wir gerade politisch bevorzugt im Fokus haben. Das wäre Planwirtschaft.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Buchholz, da muss ich Ihnen jetzt leider sagen, dass die Redezeit abgelaufen ist.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Ich habe noch zwei weitere Dreiminutenbeiträge: zunächst Herrn Losse-Müller von der SPD und dann Kollege Vöge.

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Thomas Losse-Müller SPD

Herr Präsident! Ich bin dem Kollegen Buchholz sehr dankbar, dass er den Punkt noch einmal anspricht, denn wir haben da ein gemeinsames Verständnis. Uns geht es doch darum: Es gibt eine naive Form von Wandel durch Handel, die nicht anerkennt, dass es auf der anderen Seite Interessen gibt, die nicht gut für uns sind und die sich nicht dadurch erledigen, dass wir noch mehr Handel versuchen. Vielmehr müssen wir unsere Interessen klar haben und definieren und dann auch bereit sein, sie mit Maßnahmen zu unterlegen. Ich teile, dass es in den letzten 20 Jahren eine Auffassung von Handelspolitik gab, die genauso naiv war, die nämlich davon ausging, dass Wandel durch Handel passiert und wir dann auch noch unsere Menschenrechte durchsetzen können. Das ist auch falsch. Das ist eine ebenso naive Handelspolitik, weil sie davon ausgeht, dass wir so mächtig sind und eine so große Rolle spielen, dass wir einfach so – weil wir es wollen – unsere Werte durchsetzen. Worum es mir geht, ist Folgendes: Wir müssen beim Thema Resilienz jetzt darüber sprechen, dass wir eine andere und neue Form von Industriepolitik in Europa brauchen, weil es darum gehen wird, bestimmte Produktionsformen mit Anreizen – dazu gehört aber auch das Bauen von Gewerbegebieten – zu unterstützen, um Unternehmen hier anzusiedeln. Wir reden nicht über ein Northvolt, sondern über mindestens 20 Northvolts. (Lars Harms [SSW]: Autobahnen! – Serpil

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Serpil Midyatli SPD

Genau!) – Autobahnen bauen! Wir müssen mit den Unternehmen über die komplexen Lieferketten sprechen und darüber, wer eigentlich wann springt, weil ja eine kollektive Pfadabhängigkeit zu überwinden ist. Das wird nicht ohne staatliche Unterstützung gehen. Wir müssen über Technologie- und Forschungspolitik sprechen, die bewusst in bestimmte Bereiche investiert, und zwar jenseits von Grundlagenforschung, weil wir eine emissionsorientierte Innovationspolitik brauchen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) All diese Punkte sind doch Ableitungen aus der naiven Politik, die davon ausging, dass sich durch ein (Thomas Losse-Müller) bisschen Handel schon alles fügen wird. Das wird nicht so sein. Wir brauchen eine andere Perspektive. Hier dürfen wir tatsächlich etwas von Asien und China lernen: Die haben diese Instrumente so entwickelt und geschärft, dass wir gerade ein bisschen blank und hilflos davorstehen. Wir müssen jetzt einfach aufholen. Das wäre der Punkt, den ich gern weiter diskutieren würde. (Beifall SPD und vereinzelt FDP)

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Peter Lehnert

Nun hat der Kollege Vöge das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Dreiminutenbeitrag des Kollegen Buchholz muss ich natürlich noch einmal antworten, weil der herausgearbeitete Widerspruch überhaupt nicht besteht. Das will ich in aller Deutlichkeit noch einmal sagen – das kann so nicht stehen bleiben, weil es nämlich auch falsch ist. Die Seidenstraßenpolitik der chinesischen Partei- und Staatsführung geschieht doch über Kredite und Infrastrukturmaßnahmen in vornehmlich Dritte-WeltLändern, die dadurch in Abhängigkeiten geraten. Das kann bei diesem Beispiel doch überhaupt nicht der Fall sein. Dass etwa in Sri Lanka oder in Afrika Häfen oder Flughäfen gebaut werden – weitere Beispiele sind genannt worden –, können sie mit dem Einstieg am Containerterminal Tollerort nicht vergleichen. Das wollte ich an dieser Stelle noch einmal darstellen. Es gibt hier keinen Widerspruch. Hier einen Keil in die große Volkspartei CDU zu treiben, Herr Kollege Buchholz, auch das gelingt Ihnen nicht. (Beifall CDU – Lachen FDP – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Bei Eurer inhaltlichen Flexibilität!) Der Ministerpräsident hat dazu Kluges gesagt. Wir als Fraktion haben das unterstützt, und wir glauben auch, dass wir im norddeutschen Verbund die richtigen Antworten zur Sicherung des Hamburger Hafens gegeben haben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Peter Lehnert

Nun hat der Ministerpräsident Daniel Günther für die Landesregierung das Wort.

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Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Seit 36 Jahren pflegt Schleswig-Holstein eine Partnerschaft mit der chinesischen Provinz Zhejiang. Zu Beginn dieser Partnerschaft ging es um deutsche Wirtschaftshilfe – das Kräfteverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China war vor 36 Jahren ein grundlegend anderes. Ein Jahr nach Gründung der Partnerschaft entstand das Unternehmen Huawei. Huawei stellte damals Elektroteile für Telefone her. Vor zwei Jahren haben wir in Europa darüber diskutiert, wie wir unsere Datensicherheit wahren und ob uns Huawei trotzdem dabei helfen kann, schnell ein flächendeckendes 5-G-Netz aufzubauen. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Seit Beginn unserer Partnerschaft hat sich Chinas Beitrag zum globalen Bruttoinlandsprodukt von 2 Prozent auf knapp 20 Prozent verzehnfacht. Das Handelsvolumen Chinas und Deutschlands ist in dieser Zeit um den Faktor 50 gewachsen. Wirtschaftlich haben sich unsere Staaten immer enger verflochten. Die Abhängigkeiten, die uns seit Ausbruch der Pandemie deutlich geworden sind, haben sich über Jahre entwickelt. Politisch hingegen sind die Unterschiede eher noch größer geworden. Nach innen herrscht die Kommunistische Partei autoritär. Bürger- und Minderheitenrechte gelten nicht. Die chinesische Führung leitet aus dem ökonomischen Bedeutungszuwachs einen globalen Gestaltungsanspruch ab. Wer in China überall in der Welt offene Türen einfordert, sei es zu Unternehmen, zu Hochschulen oder zu politischen Institutionen, schließt sich selbst im eigenen Land viele Türen schlicht nach Belieben. Der Ton wird dabei rauer. Die Drohgebärden gegenüber Taiwan nehmen zu. Natürlich müssen wir unseren Umgang mit China kontinuierlich prüfen. Im Übrigen schauen wir in den Bundesländern schon seit einigen Jahren sehr genau auf die chinesischen Aktivitäten, die uns betreffen. Dazu sind wir untereinander und mit dem Auswärtigen Amt im stetigen Austausch. China ist unser Wettbewerber, unser Partner, aber auch unser systemischer Rivale. Mir ist es wichtig, dass wir alle drei Rollen immer im Blick haben und dass wir natürlich zu Menschenrechtsverletzungen nicht schweigen, sondern auch hier klare Linien gegenüber China ziehen. (Beifall ganzes Haus) Dazu gehört aus Sicht der Landesregierung aber auch: Wenn chinesische Unternehmen hier privat- (Ministerpräsident Daniel Günther) wirtschaftliche Investitionen tätigen, dann ist uns das willkommen. Über die chinesischen Investitionen in das Kieler Lokomotivwerk Vossloh – ich spreche das auch aus, Herr Kollege Buchholz – waren wir in Schleswig-Holstein sehr froh. Genauso wichtig ist beispielsweise das Engagement für ein modernes Müllheizkraftwerk in Stapelfeld. Doch wenn es um die Kontrolle kritischer Infrastruktur geht oder darum, in großem Stil Technologien und Wissen abzuschöpfen, müssen wir uns dem klar entgegenstellen. Dort dürfen wir uns nicht abhängig machen. Die Kompetenzen für strategische Schlüsselthemen und Zukunftstechnologien müssen wir im eigenen Land behalten. Das gilt im Übrigen nicht nur gegenüber China. Unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit hängt generell davon ab, dass wir unsere Kompetenzen schützen und ausbauen, dass wir gleichzeitig internationale Wirtschaftszusammenarbeit zulassen und in sensiblen Bereichen die volle Kontrolle behalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Schleswig-Holstein zeigen wir im Übrigen auch in relevanten Bereichen, wie wir uns unabhängig machen, aktuell beim Thema LNG und seit Jahren beim konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien. Insgesamt müssen wir uns in Deutschland abgestimmt und einig positionieren. Schleswig-Holstein wird sich deshalb an der neuen Chinastrategie des Bundes orientieren, die für Anfang 2023 angekündigt ist, so wie es andere Länder auch tun werden. Die Bundesstrategie wird wiederum in die europäische Chinastrategie eingebettet sein müssen. Nur so stellen wir sicher, dass wir in Europa einheitlich vorgehen. Solange das nicht gesichert ist, können wir zwar Terminalbeteiligungen in Hamburg ablehnen. Das hat aber eher einen symbolischen Wert. In der derzeitigen Situation halte ich die Einigung auf eine Finanzbeteiligung COSCOs von unter 25 Prozent für eine vernünftige Lösung. Weil das eben ein bisschen verdrängt worden ist, betone ich nachrichtlich, dass es eine Entscheidung der Bundesregierung gewesen ist. Bei den Äußerungen des Kollegen Buchholz konnte man manchmal den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung diese Entscheidung getroffen hätte. Bei allem Frust über die Ampel in Berlin sollte man diesen aber nicht an dieser Landesregierung auslassen. (Beifall CDU)

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Peter Lehnert

Herr Ministerpräsident, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Buchholz?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Ministerpräsident, zunächst einmal war es nicht meine Absicht, so zu tun, als ob es Ihre Entscheidung gewesen wäre. Sind Sie bereit, mir zuzustimmen, dass es auch keine Entscheidung der Bundesregierung war, weil bei Beteiligungen von unter 25 Prozent das Außenwirtschaftsgesetz derzeit gar keine Einflussnahmemöglichkeit vorsieht? – Das widerspricht aber nicht dem, dass der Bund trotzdem sein Einvernehmen dazu herstellen musste. Deswegen ist es auch dort entschieden worden. Deswegen bleibe ich dabei, was ich auch öffentlich gesagt habe, dass ich es für vertretbar halte, dass diese Entscheidung getroffen worden ist. Ich verweise noch einmal darauf, dass nicht diese Landesregierung entscheidungsbefugt war, sondern wir eine Haltung zu diesem Thema haben, weil der Hamburger Hafen eine extrem wichtige Bedeutung auch für uns in Schleswig-Holstein hat. Als Ministerpräsident nehme ich mir das Recht heraus, eine Meinung dazu öffentlich zu äußern. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Herr Ministerpräsident, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Buchholz?

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Daniel Günther

Herr Kollege Buchholz, Sie hatten bereits mehrfach Gelegenheit, Ihre Position zum Ausdruck zu bringen. Ich habe eine Frage beantwortet. Jetzt würde ich gerne bis zum Ende meiner Rede kommen, zumal ich meine Redezeit bereits überschritten habe, was ich als Ministerpräsident normalerweise nicht so gern tue. Mit dieser Entscheidung ist ein Weg gefunden worden, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken, ohne dass strategisches Know-how sowie IT- und Vertriebsdaten aus der Hand gegeben werden. (Ministerpräsident Daniel Günther) Unabhängig davon gilt es, dass wir uns in keinem wichtigen Bereich allein auf China stützen. Diese Lektion sollten wir alle aus der russischen Aggression gelernt haben. Deshalb unterstützt die Landesregierung alle Bemühungen, die Kontakte in andere Staaten zu intensivieren, zum Beispiel mit der Ostseestrategie. Diese Diversifizierung wird helfen, die einseitige Abhängigkeit von China zu verringern und anderen Volkswirtschaften neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Vielen Dank. – Das wird aber Zeit brauchen. Bis dahin begrüße ich es, wenn wir in Schleswig-Holstein, in Deutschland und in der EU gegenüber China einheitlich auftreten und faire Handelsbedingungen durchsetzen. Deswegen werden wir weiterhin mit der WTSH in Hangzhou vertreten sein. Wir müssen Beziehungen zu China aufrechterhalten; denn die großen globalen Herausforderungen werden ohne China nicht gelöst werden können. Deswegen werden wir unsere Beziehungen zu China klug und abgewogen in den nächsten Jahren weiterentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Der Herr Ministerpräsident hat seine Redezeit um eine Minute und 49 Sekunden erweitert. Diese würde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung stehen. Mir liegen allerdings keine Wortmeldungen vor. Dann schließe ich die Beratung. Wenn ich es richtig gesehen habe, ist Ausschussüberweisung beantragt worden. – Ich sehe Nicken. Überwiesen werden soll federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf: Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer anheben Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/501 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat das Wort für die FDP-Fraktion deren Vorsitzender Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die steuerliche Bewertung von Immobilien muss im Jahressteuergesetz des Bundes angepasst werden, da angesichts einer schon älteren verfassungsgerichtlichen Entscheidung im vergangenen Jahr durch die schwarz-rote Koalition im Bund beziehungsweise durch den damaligen CSU-Bundesbauminister Horst Seehofer – die Älteren werden sich erinnern – die Immobilienwertermittlungsverordnung des Bundes entsprechend geändert wurde. Ich freue mich zumindest, dass ich mit dem Namen noch Begeisterung auslösen kann, Herr Ministerpräsident. Dies sollte aus unserer Sicht unbedingt auch eine Anpassung der entsprechenden Freibeträge nach sich ziehen, damit eine reale Steuererhöhung vermieden wird. (Zuruf CDU: Dann machen Sie es!) Die Freibeträge sollten zukünftig generell automatisch an die Inflation angepasst werden, was ein Gebot der Fairness wäre. Der Erwerb von Wohneigentum ist von immenser Bedeutung für den Aufbau eines privaten Vermögens und insbesondere für die Absicherung im Alter. Wir müssen gerade in diesen Zeiten der hohen Immobilien- und Baupreise sowie der steigenden Zinsen dafür sorgen, dass es sich wieder viel mehr Menschen als aktuell leisten können, überhaupt Wohneigentum zu erwerben. (Beifall FDP) Die im europäischen Vergleich sehr niedrige Quote an Eigentümern in Deutschland ist im Zusammenspiel mit unserem umlage- und zunehmend auch steuerfinanzierten Rentensystem ein echtes Problem. Deshalb sollte es auch entsprechende Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien geben. Die Landesregierung plant ja die Wiedereinführung der Eigenheimzulage auf Landesebene. Auch dies könnte natürlich helfen und sollte nun schnellstmöglich durch CDU und Grüne konkretisiert werden. Ich gehe mal stark davon aus, dass die Rednerinnen und Redner der Koalition auch sagen werden, wie der aktuelle Stand bei diesem Thema ist. Ein in der Familie vorhandenes Eigenheim wurde bereits umfangreich versteuert. Wenn es dann in der Familie weitergegeben wird, ist das aus unserer Sicht eine gute Sache. Wir setzen uns deshalb in (Christopher Vogt) unserem Antrag dafür ein, eine angemessene Anpassung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzunehmen. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden seit 13 Jahren nicht mehr erhöht. Aber allein seit 2017 sind die Immobilienwerte in Schleswig-Holstein um fast 60 Prozent gestiegen. Hinzu kommt jetzt noch die rechtlich notwendige veränderte steuerliche Bewertung. Die aktuellen Freibeträge berücksichtigen dies alles leider nicht. (Zurufe) Es ist ja bekannt – dies auch an die Zwischenrufer aus der Unionsfraktion –, dass SPD und Grüne bei der Anhebung der Freibeträge bekanntermaßen sehr zurückhaltend sind, um es ausgesprochen freundlich auszudrücken. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag setzt sich wie die FDP für eine Anpassung der Freibeträge ein. Nun wird es hochinteressant: Ausgerechnet Bayern beziehungsweise die CSU – schönen Gruß noch mal an Herrn Seehofer – machten nun im Bundesrat, Herr Günther, besonders ehrgeizige Vorschläge, wie man das kennt. Wie Sie alle wissen, stehen die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ja den Ländern allein zur Verfügung. Deshalb ist es auch richtig, dass wir hier darüber diskutieren. Es war in der Tat eine äußerst schwere Geburt, so will ich das einmal nennen. Aber ich begrüße es sehr, dass sich die Ampelkoalition vorgestern darauf verständigt hat, einer Initiative des Bundesrates zur Erhöhung der Freibeträge folgen zu wollen. Ein, ich sage mal, hochinteressantes und kreatives politisches Verfahren, (Michel Deckmann [CDU]: Kreativ ist das wirklich!) das hoffentlich auch zu guten Ergebnissen führt. Wir schlagen eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um 25 Prozent und eine regelmäßige Anpassung an die Inflation vor. Ich appelliere heute vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und an den Herrn Ministerpräsidenten: Lassen Sie Ihre Bundestagsfraktion nicht im Stich und stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall FDP) Aus verlässlicher, aber durchaus vertraulicher Quelle weiß ich, dass der Herr Ministerpräsident heute Abend nach Berlin muss, um einen netten Abend mit Herrn Merz und Herrn Söder zu verbringen. (Ministerpräsident Daniel Günther: Ohne Herrn Söder! – Beate Raudies [SPD]: Dann wird es vielleicht nett!) – Dann ist es ja nur ein Viertel so schlimm. Aber wir werden heute Abend an Sie denken, Herr Ministerpräsident, und wir drücken Ihnen alle Daumen. Also, setzen Sie sich gemeinsam mit Ihren Kollegen und mit uns für eine gemeinsame Erhöhung der Freibeträge ein. Das wäre ein Gebot der Fairness. Das wäre wichtig für das Wohneigentum auch in Schleswig-Holstein. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Erfolg in Berlin, Herr Günther. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Neuregelung der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Immobilienwertermittlungsverordnung hat der Bund auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Als Ergebnis dieser Anpassung werden zukünftig auch Immobilien mit ihrem Verkehrswert bei der Ermittlung der Höhe der Erbschaft angesetzt. Dementsprechend werden die Bewertungsregelungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vereinheitlicht. Das ist nachvollziehbar und war das Ziel des Bundesverfassungsgerichts. Was nicht das Ziel des Bundesverfassungsgerichts war, ist eine indirekte Erhöhung der anfallenden Erbschaftsteuer. Und genau das ist auch die Position der CDU in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und FDP) Eine überbordende Besteuerung von Erbschaften innerhalb von Familien lehnen wir strikt ab und ist mit unserer Auffassung von Artikel 6 unseres Grundgesetzes, dem besonderen staatlichen Schutz der Familie, nicht vereinbar; (Beifall CDU) ist es doch ein zentraler Leistungsanreiz für viele Menschen, etwas für kommende Generationen zu schaffen, seinen Kindern und Enkeln etwas mitzu- (Michel Deckmann) geben und diesen ein solides Fundament, auf dem sie ihr Leben gestalten können, zu errichten. (Beate Raudies [SPD]: Amen!) Die im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 eingebrachte Änderung der Immobilienwertermittlungsverordnung, welche deutlich höhere Besteuerungsgrundlagen zur Folge hat, ohne eine gleichzeitige Anpassung der Freibeträge sehen wir daher äußerst kritisch. Darüber hinaus sehen wir allerdings noch mehr Punkte, welche bei einer näheren Betrachtung der Erbschaftsteuer thematisiert werden müssen. Das ist beispielsweise die gegenwärtig rechtlich nicht klar definierte Frist, bis zu welcher das Elternhaus bezogen sein muss, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Die in der gängigen Rechtsprechung geltende Regelung von knapp sechs Monaten kann in komplizierten Nachlassfällen – Erbengemeinschaften, große Sanierungsanliegen – äußerst knapp sein. Für diese Fälle, in denen sich die Lebensrealität noch nicht in der Gesetzgebung widerspiegelt, müssen die Fristen klarer definiert werden und auch näher dran an der Lebensrealität sein. (Beifall CDU und Lars Harms [SSW]) Vor diesem Hintergrund habe ich mich tatsächlich gefreut, als dieser TOP auf der Tagesordnung unserer heutigen Sitzung platziert worden ist, ist die aktuelle Debatte doch präsenter denn je. Ich hatte erwartet, dass uns ein fachlich ausgewogener und äußerst präziser Antrag serviert wird. (Serpil Midyatli [SPD]: So wie eure Anträge!) – Leider, liebe FDP – zur SPD komme ich heute gar nicht mal –, hält der Antrag dem bei näherer Betrachtung noch nicht ganz stand. Denn das gastronomische Pendant zu dem uns vorliegenden Antrag ist die Wassersuppe. Es fehlt schlicht an Inhalt. Bereits auf den ersten Blick hat mich der fehlende Schleswig-Holstein-Bezug, beispielsweise die Folgen der Reform auf die Eigenheimbesitzer auf unseren Inseln und Halligen sowie in unseren beliebten Tourismusregionen, irritiert, dort, wo der Wert des Eigenheims aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren den baulichen Wert deutlich überschreitet. Wenn diese Häuser nicht binnen kürzester Zeit selbst bezogen werden, kann die anfallende Erbschaftsteuer zum Verlust der Elternhäuser führen. (Beate Raudies [SPD]: Was für ein Quatsch!) Dieses und viele weitere Themen hätten Sie ansprechen können, aber Sie haben die Gelegenheit dafür versäumt. Allerdings ist der fehlende SchleswigHolstein-Bezug auf den zweiten Blick gar nicht mehr verwunderlich. So handelt es sich bei dem vorliegenden Antrag doch um eine Eins-zu-EinsKopie eines Antrags aus Nordrhein-Westfalen, welchen Sie ohne jegliche Änderung hier bei uns einbringen.

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Peter Lehnert

Entschuldigung, Herr Kollege Deckmann. Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Kollege, vielen Dank für den fulminanten Auftritt. Aber wenn Sie den mangelnden Inhalt kritisieren: Ich hatte da zum einen auf Sie gesetzt, aber Sie haben mich leider enttäuscht; denn ich habe keinen Alternativantrag von Ihnen gesehen. – Dazu komme ich noch. Der Bundesrat tagt ja morgen. Also, eine Ausschussüberweisung wäre vielleicht auch nicht so schlau. – Zu dem Punkt komme ich noch. – Ah ja, gut. Ich bin ja noch nicht ganz am Ende. (Martin Balasus [CDU]: Lauwarmes Wasser!) Mal wieder zeigt sich: Gut kopiert ist nicht gleich gut gemacht. Etwas Eigenleistung hätte dem Antrag nicht geschadet. Darüber hinaus ist eines ganz eindeutig, liebe FDP: Es handelt sich um ein schlichtes Ablenkungsmanöver, ein Manöver, um den Schwarzen Peter den Ländern zuzuspielen, was von einer mangelhaften Leistung beim Bund leider ablenken soll. Es zeigte sich bereits im November, dass das von der FDP geführte Finanzministerium in Berlin das Thema nicht auf dem Schirm hatte. (Christopher Vogt [FDP]: Oh!) So wurde am 21. November 2022 ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht, in welchem das FDP-geführte Ministerium noch die Einschätzung vertrat, dass es sich bei den Neube- (Michel Deckmann) wertungen um keine steuererhöhende Maßnahme handelt.

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Peter Lehnert

Kollege Deckmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Raudies?

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Michel Deckmann CDU

Ja. (Lukas Kilian [CDU]: Jetzt darf die SPD wieder mitspielen!)

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Beate Raudies SPD

Lieber Kollege Deckmann, würden Sie mir und dem geneigten Plenum, vor allem dem Kollegen Kilian, noch einmal erklären, wem das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zusteht? (Lukas Kilian [CDU]: Das weiß ich, ich bin Notar!) – Das hat der Kollege Kilian praktisch schon beantwortet. Natürlich steht es den Ländern zu. Allerdings ist für die Gesetzgebung nun mal der Bund in Berlin verantwortlich, und das wissen Sie auch. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Deckmann, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin?

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Beate Raudies SPD

Danke schön, Herr Kollege. – Da wir beide ja einer ähnlichen Profession angehören, will ich die Frage dann gern noch mal genauer stellen: Ist es nicht gerade Ihre Kritik in den letzten Wochen und Monaten auch in diesem Haus gewesen, dass die Bundesregierung bei ihren steuerpolitischen Entscheidungen leider zu häufig keine Rücksicht auf die Länderfinanzen genommen hat, und ist nicht das, was jetzt in Berlin entschieden wurde, genau ein Weg, auf die Länderfinanzen Rücksicht zu nehmen? – Zu 50 Prozent kann ich Ihre Frage noch im Laufe meiner Rede beantworten, auf das andere gehe ich jetzt schon ein. Wäre tatsächlich eine Beteiligung der Länder gewünscht, hätte man das nicht wenige Tage vor Beendigung des Prozesses und vor Verabschiedung des Jahressteuergesetzes eingebracht, sondern schon vor Monaten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenige Tage nach dem 21. November 2022 fiel dieser Fehler wohl endlich jemandem auf. Seitdem ist dieses Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen nämlich kommentarlos zurückgezogen worden. Darüber hinaus kann man festhalten, dass die wichtigste Debatte zur Anpassung der Freibeträge bereits geführt worden ist, und zwar am 1. Dezember 2022 im Deutschen Bundestag. Dort gab es die Möglichkeit, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer unkompliziert und zügig zu erhöhen. Diesbezüglich lag sogar ein Antrag von CDU/CSU vor. Und wer hat den abgelehnt? – Neben den erwartbaren Ablehnungen von Linke, SPD und Grünen war es die FDP, (Tobias Koch [CDU]: Nein!) die sich einer Erhöhung der Freibeträge in den Weg gestellt hat. Im Anschluss an dieses Votum nun in den Ländern mit dieser Forderung aufzuschlagen, ist eine offensichtliche Nebelkerze, um von diesem Abstimmungsverhalten abzulenken. Dieses Spiel werden wir hier nicht mitspielen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher stimmen wir heute Ihrem Antrag nicht zu, (Christopher Vogt [FDP]: Ah!) werden das Thema aufgrund der beschriebenen Wichtigkeit allerdings im Ausschuss weiter beraten und den notwendigen Schleswig-Holstein-Bezug herstellen. – Vielen Dank, liebe Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Lieber Kollege Deckmann, ich werte das jetzt als Antrag auf Ausschussüberweisung. (Michel Deckmann [CDU]: Ja!) Als nächstes hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Reden wir über Entlastungen bei der Erbschaftsteuer. Ich finde es einen spannenden Moment, aber es ist Teil der Debatte, die wir gerade und auch schon seit ein paar Wochen bundesweit erleben. Oft bekämpft, hält sich doch die Erbschaftsteuer als eine der wenigen in ihrer Reihe. Die Vermögensteuer wurde bereits aufgegeben, aber die Erbschaftsteuer ist noch da – seit 1906. Zu Beginn der Debatte möchte ich aber gern einmal betonen: 70 Prozent der Menschen in Deutschland erben nichts, gar nichts. Das heißt, 70 Prozent der Menschen in Deutschland müssen ihren Wohlstand erarbeiten. (Werner Kalinka [CDU]: Na, na, na, also! – Zuruf: Hört, hört! – Zuruf: Wie furchtbar!) Das wird immer schwieriger – mit dramatischen Folgen. Ohne Erbe gibt es in vielen Regionen Deutschlands und auch Schleswig-Holsteins überhaupt gar keine Chance auf Eigentum mehr. Das ist ein Problem, denn es ist eigentlich der Kern unseres Wirtschaftssystems, dass man sich Eigentum erarbeiten kann und dass man weiß, nach harter Arbeit irgendwann ein Haus zu haben, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) ein Auto zu haben, gut eine Familie ernähren zu können und gut den Ruhestand erleben zu können. Aber kommen wir zurück zur Steuer: Es gibt an vielen Stellen Diskussionen und Kritik an der Erbschaftsteuer. Wenig überraschend führe ich gern diese Diskussion, und ich habe auch viel Kritik an der Erbschaftsteuer, beispielsweise an der Tatsache, dass wir in Deutschland eine massive Vermögensungerechtigkeit haben. Laut der World Inequality Database 2021 verteilten sich 29,7 Prozent des Nettovermögens auf ein Prozent der Gesellschaft. Die ärmere Hälfte der Gesellschaft teilte sich 3,35 Prozent des Nettovermögens. Ein anderer Fun Fact: Von 171 Milliarden Euro steuerbefreiten Unternehmensübertragungen in den Jahren 2011 bis 2014 gingen 37 Milliarden Euro an Minderjährige, davon 29,4 Milliarden Euro an 90 Erben unter 14 Jahren. Das ist wirtschaftspolitisch komplett dysfunktional und zeigt, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuern verändert werden müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wenn wir über die Erbschaftsteuer diskutieren, kann man nicht nur über Freibeträge diskutieren. Wir müssen auch über die Ausnahmen bei hohen Erbschaften sprechen. Ich möchte gern ein Zitat anführen. „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha, wo kommt das denn her?) Das klingt heute schon fast nach Sozialismus, de facto ist es Artikel 123 Absatz 3 Satz 1 der Bayerischen Landesverfassung. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn sich ein Ministerpräsident in Bayern dem genauso verpflichtet fühlen würde wie den Freibeträgen, dann hätten wir im Bundesrat andere Debatten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Aber stattdessen diskutieren wir über einen Inflationsausgleich bei den Freibeträgen. Ich glaube ehrlicherweise, dass dies ein vorgeschobenes Argument ist. Ja, die Neubewertung bei den Immobilienwerten kann zu einer Erhöhung der zu leistenden Erbschaftsteuer führen – in einigen wenigen Fällen. Aber warum kommt es denn dazu? – Weil unser Bundesverfassungsgericht dazu einen Beschluss gefasst hat, dass die bisherige Bewertung schlichtweg verfassungswidrig ist. Es ist natürlich wichtig, das dann auch irgendwann einmal umzusetzen. Das ist keine Steuererhöhung, sondern wir reduzieren eine Steuerungerechtigkeit, die vorher bestand. (Christopher Vogt [FDP]: Nein!) Aber wie ist denn die Lage bei den Freibeträgen? – Zunächst einmal: Vererbte Immobilien bis 200 Quadratmeter, die danach selbst genutzt werden, sind komplett steuerfrei. Es geht hier darum, dass man Omas kleines Häuschen, das man erbt, plötzlich weggeben müsste. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Dann gibt es sehr hohe Freibeträge. Die Freibeträge bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern betragen 500.000 Euro, die Freibeträge bei Kindern betragen 400.000 Euro, bei Enkeln 200.000 Euro. Die sum- (Lasse Petersdotter) mieren sich sogar noch, wenn man gemeinschaftlich erbt. Danach wird nicht enteignet oder Ähnliches, danach wird besteuert, und zwar nicht einmal besonders hoch. Also, um Omas Häuschen handelt es sich meiner Auffassung nach bei dieser Debatte nicht. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist ja toll, was hier erzählt wird! Nicht besonders hoch?) Vielmehr kommt diese Debatte zu einer Unzeit. Lieber sollten wir gemeinsam die Wirtschaftspolitik verändern, sodass mehr Menschen überhaupt etwas vererben können. Ich bin für ein bisschen mehr Wohlstand für alle. Das wäre sehr schön. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW])

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Peter Lehnert

Jetzt hat die Kollegin Beate Raudies für die SPDFraktion das Wort.

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Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Petersdotter hat es gerade gesagt: In Deutschland werden jährlich 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt – von 30 Prozent der Bevölkerung. (Zuruf CDU: Das ist auch alles erarbeitet! – Lachen SPD) Der Staat, also wir alle, profitiert davon, aber wissen Sie, mit welchem Anteil? – 11 Milliarden Euro! Das ist weniger als der Landeshaushalt SchleswigHolsteins. Das ist nicht viel. Wenn ich einmal von dem höheren Betrag, von 400 Milliarden Euro, ausgehe, stelle ich fest, das sind nicht einmal drei Prozent Steuern. Durchschnittliches Arbeitseinkommen wird mit ungefähr 25 Prozent besteuert, nur um das einmal wieder ins Verhältnis zu rücken. (Zuruf – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ja auch schon mal versteuert worden, Frau Kollegin!) Das liegt vor allem daran, dass viele Erbinnen und Erben gar keine Steuern zahlen müssen, weil Erbschaften bis zu 500.000 Euro bei Ehegatten und 400.000 Euro je Kind steuerfrei bleiben. (Unruhe)

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Peter Lehnert

Entschuldigung, Kollegin Raudies. Ich würde doch sehr darum bitten: Es fällt dem Präsidium schwer, die Rednerin zu verstehen, weil die Geräuschkulisse so laut ist. Ich bitte doch um Aufmerksamkeit für die Rednerin. – Entschuldigung. Kollegin Raudies, Sie haben das Wort.

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Beate Raudies SPD

Danke schön, Herr Präsident. – Ich habe die Erbschaftsteuerfreibeträge genannt und will damit auf den Kollegen Deckmann antworten: Unter einer überbordenden Besteuerung stelle ich mich persönlich etwas anderes vor als 500.000 Euro oder 400.000 Euro Freibetrag je Kind. (Vereinzelter Beifall) Was darüber hinausgeht – das ist auch schon gesagt worden –, wird mit nicht wahnsinnig hohen Steuersätzen versteuert. Außerdem können diese Freibeträge alle zehn Jahre bei Schenkungen genutzt werden. Wohlhabende Menschen haben damit die Möglichkeit, ihren Kindern alle zehn Jahre Vermögen im Wert von 400.000 Euro zu übertragen – steuerfrei. Das hat dann zwar zur Folge, dass die Erbmasse ein bisschen geringer ist, und manchmal wird es auch hinzugerechnet, aber diese Möglichkeit haben viele der Leute, auf die Sie hier rekurrieren, schon gar nicht. Warum nun also diese Debatte über die Anpassung der Freibeträge? – Es ist bereits gesagt worden: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung vom Immobilien, dem wir – das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode sehr eifrig diskutiert – die Neubewertung der Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer zu verdanken haben. Das Verfassungsgericht hat nämlich entschieden, dass bei Erbschaften ein realistischer Wert für Immobilen angelegt wird. Der Wert von Immobilien ist in den letzten Jahren in vielen Lagen stark gestiegen. Das Verfassungsgericht verlangt nichts anderes, als dass Immobilien mit Blick auf ihre Bewertung nicht anders behandelt werden dürfen als etwa Aktiendepots. Das finde ich, das finden wir richtig! (Beifall SPD) Weil nun, auch das ist schon gesagt worden, das neue Bewertungsverfahren eingeführt wird, erklingen landauf, landab die Unkenrufe, dass durch die neue Erbschaftsteuer möglicherweise die kalte Enteignung von Familienvermögen drohe. Wir haben es gehört: bei 30 Prozent der Bevölkerung viel- (Beate Raudies) leicht. In dieses Horn tuten nun auch hier CDU und FDP.

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Peter Lehnert

Kollegin Raudies, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Deckmann?

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Michel Deckmann CDU

Verehrte Kollegin Raudies, Sie haben vorhin die Freibeträge von 400.000 bis 500.000 Euro angesprochen. Was sagen Sie denn dazu, dass wir bereits heute die Situation haben, dass in dem Fall, wenn Familienangehörige, Kinder es nicht schaffen, fristwahrend einzuziehen, der volle Verkehrswert der Immobilie angesetzt wird und in vielen Fällen – in Kiel, an unseren Tourismusstandorten wie Timmendorfer Strand oder Sankt Peter-Ording – teilweise eine sechsstellige Summe an Erbschaftsteuer fällig wird? (Serpil Midyatli [SPD]: Ich will auch solche Verwandte haben!) – Lieber Herr Kollege, im Laufe meiner Rede werden Sie noch sehr deutlich hören, dass ich zur Erbschaftsteuer ein sehr klares Verhältnis habe. Ich finde, Erbschaftsteuern sind wichtig. Sie dienen dazu, einen Vermögenszuwachs abzuschöpfen, der mir zufällt, für den ich selber nicht gearbeitet habe. Die Erblasserin oder der Erblasser haben dafür gearbeitet. Für mich selbst, die es erbt, ist es ein Einkommen, das ich einfach so erwerbe. Deswegen finde ich es richtig, es zu besteuern. (Beifall SPD) Ich will den Kollegen und Kolleginnen in der FDP gern zugutehalten, dass das Thema niedrige Steuern bei ihnen zur politischen DNA gehört. We agree to disagree. Ich glaube, soweit sind wir uns einig. (Zurufe FDP) Auch wenn es jetzt in Berlin die Verständigung gibt, eine eventuelle Einigung der Länder zu übernehmen, halten wir diesen Vorschlag für falsch. Ich will Ihnen noch sagen, warum: Gestern haben Sie den Nachtragshaushalt abgelehnt, weil Sie wegen der hohen Steuereinnahmen trotz der Belastungen durch den Ukrainekrieg und die Folgen im kommenden Jahr keine Notlage sehen. Gleichzeitig entgehen Schleswig-Holstein durch das Inflationsanpassungsgesetz und andere steuerliche Maßnahmen, die unsere Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, im Jahr 2023 rund 400 Millionen Euro an Einnahmen. Ich habe der Finanzministerin sehr gut zugehört. (Christopher Vogt [FDP]: Ich auch!) Nun fordern Sie auch noch höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und wissen doch genau, dass das ganz allein zulasten der Länderkassen gehen wird. Das funktioniert doch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Peter Lehnert

Liebe Kollegin Raudies, Entschuldigung. Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Kollegin, wir haben dort tatsächlich unterschiedliche Ansichten. Ich finde es aber immer interessant, dass Sie und ja auch die Grünen die Verhinderung von Steuererhöhungen als Entlastung oder Steuersenkung betrachten und so tun, als wäre es nachher sozusagen weniger als vorher. Das ist der spannende Punkt an dieser Stelle: Es geht darum, dass eine verfassungsgerichtliche Entscheidung umgesetzt werden muss. Das Verfassungsgericht hat aber nach meiner Wahrnehmung nicht beabsichtigt, dass höhere Steuern gezahlt werden müssen, sondern dass die Bewertung anders vorgenommen werden muss. Das führt aber zu einer realen Steuererhöhung, die aus meiner Sicht vom Verfassungsgericht gar nicht gewünscht ist. Dass jetzt das Parlament sagt: „Das wollen wir verhindern“, finde ich vernünftig. Das ist aber keine Entlastung oder Steuersenkung, wenn man Steuererhöhungen, die politisch eigentlich nicht gewollt sind, verhindert. (Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP]) – Sehr geehrter Kollege Vogt, die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist in dem Urteil sehr gut nachlesbar. Ob dahinter andere, geheime Gründe standen, wissen weder Sie noch ich. Nichtsdestoweniger streite ich mit Ihnen politisch sehr gern darüber, dass ich dafür bin, höhere Steuereinnahmen zu erzielen. Ich will auch gleich sagen, warum. Woher soll das Geld denn kommen, wenn wir nicht auch mal über eine Erhöhung der Staatseinnahmen (Beate Raudies) reden? Wir haben gestern über die Krankenhäuser geredet. Ich sage gerne noch einmal: 628,5 Millionen Euro fehlen uns da.

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Peter Lehnert

Kollegin Raudies, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Deckmann?

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Michel Deckmann CDU

Ich wollte mir ja erst einen Schnurrbart aufsetzen, das habe ich jetzt aber gelassen. (Heiterkeit) – Ich habe Ihren Versuch durchschaut! Sehr geehrte Frau Kollegin Raudies, tatsächlich hat mich die Nachfrage von Herrn Vogt dazu animiert, noch einmal eine Frage zu stellen. Sie haben über die geheimen Gründe des Bundesverfassungsgerichts gesprochen und gesagt, dass Sie die nicht kennen. Tatsächlich sind die gar nicht so geheim. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits bestätigt, dass Erbschaften innerhalb der Familie größtenteils nicht besteuert werden sollen. Es hat gesagt: Die Familie hat einen geschützten Rahmen. Eine kurze Frage dazu: Wie schätzen Sie denn die Auswirkungen dieser Veränderungen in der Wertverordnung im Vergleich zum Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts auf Schutz der Familie auch im Rahmen der Erbschaftsteuer ein? – Lieber Kollege Deckmann, Sie haben mich ganz bewusst missverstanden. Ich habe gesagt: Die Gründe hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung aufgezählt und dargelegt. Von etwaigen geheimen Gründen weiß ich nichts. – Das habe ich gesagt und nicht das, was Sie mir jetzt in den Mund gelegt haben. (Martin Habersaat [SPD]: Stimmt!) – Hat sie die Frage beantwortet? (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, hat sie! Sechs, setzen!)

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Peter Lehnert

Es entscheidet die Rednerin, in welcher Art und Weise sie die Frage beantwortet. (Michel Deckmann [CDU]: Ich glaube, da kommt keine Antwort mehr! – Serpil

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Serpil Midyatli SPD

Ich wollte ja nur behilflich sein!)

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Beate Raudies SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche noch einmal, den Abschluss meiner Rede zu finden: Wer einen leistungsfähigen, starken Staat will – von dem reden wir alle, von dem haben wir in der Pandemie geredet und von dem reden wir jetzt in der Ukrainekrise, von dem reden wir beim Thema Transformation und Bekämpfung des Klimawandels –, wer diesen leistungsfähigen, starken Staat will, der muss ihn mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten. Deswegen brauchen wir eher mehr als weniger Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, zum Beispiel beim Betriebsvermögen. Das findet sogar der Focus. Da gab es in der letzten Woche einen ganz interessanten Artikel.

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Peter Lehnert

Kollegin Raudies, entschuldigen Sie. Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kalinka?

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Beate Raudies SPD

Ich glaube, das war die Meldung zu einem Dreiminutenbeitrag.

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Peter Lehnert

Entschuldigung! Sie sind weiter dran.

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Beate Raudies SPD

Wir sind munter dabei heute, sehr schön! Ich freue mich, dass wir uns mal so offensiv über Steuerpolitik unterhalten. Da sind wir als Land manchmal zu zurückhaltend. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind überzeugt davon, dass mehr Steuergerechtigkeit der zukunftsweisende Weg zu einer Gesellschaft ist, die sich an den Werten Gemeinwohl, Chancengleichheit und Zusammenhalt orientiert. Diejenigen, die viel besitzen, können, ja sie müssen einen höheren Beitrag leisten. (Beifall SPD) Oder, um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache. Wir lehnen den Antrag der FDP deshalb ab. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Das Wort für die SSW-Fraktion hat dessen Vorsitzender, der Abgeordnete Lars Harms.

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Lars Harms SSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die stark gestiegene Inflation betrifft quasi alle Lebensbereiche und somit auch uns alle. Alles wird teurer, und gleichzeitig wird das Geld weniger wert. Der Staat soll sich jedoch nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger daran bereichern. Entsprechend sind wir durchaus offen dafür, inflationsbedingte Anpassungen in den verschiedensten Bereichen des Lebens zu diskutieren. Die FDP-Fraktion nimmt sich hier nun die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vor, welche sie „den aktuellen Gegebenheiten anpassen“ möchte. Tatsächlich ist dies ein gutes Stichwort. Als SSW wollen wir uns dieser Thematik allerdings aus einem etwas anderen, übergeordneten Winkel nähern. (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Die Anpassung an aktuelle Gegebenheiten bedeutet für uns, dass wir an das Steuersystem insgesamt und an die Definition von Begrifflichkeiten heranmüssen. Hier sehen wir ja, dass auf Bundesebene tatsächlich etwas passiert. Ab dem kommenden Jahr wird das Inflationsausgleichsgesetz in Kraft treten und zumindest einige inflationsbedingte Mehrbelastungen temporär ausgleichen. Dies ist immerhin ein richtiger Schritt. Viel bedeutsamer und nachhaltiger sind aber die aktuellen Diskussionen rund um die Begrifflichkeiten und entsprechend die Auswirkungen unter anderem auf das Steuerrecht. Neben der traditionellen Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es heute sehr vielfältige Lebens- und Familienmodelle. Der Familienbegriff mit all seinen Rechten und Pflichten hat sich weiterentwickelt. Auf Bundesebene wird ja aktuell über eine sogenannte Verantwortungsgemeinschaft diskutiert: Familie ist überall dort, wo Menschen langfristig Verantwortung füreinander übernehmen. Entsprechend sollte das Recht und damit auch das Steuerrecht diesen Lebensrealitäten angepasst werden. Entsprechend müssen wir hier dann eben auch über Erbschafts- und Schenkungsmöglichkeiten sprechen und uns fragen: Passen die aktuell geltenden Freibeträge, die Staffelung der Steuerklassen und die komplexen Regelungen gemäß Verwandtschaftsgrad vom Grundmodell her noch in die heutige Zeit? Sind die aktuell geltenden Freibetragsgrenzen in dieser Form angemessen? – Immerhin sprechen wir hier je nach Verwandtschaftsgrad über Freibeträge von 20.000 Euro bis 500.000 Euro. Hier tun sich in unseren Augen ungerechte Regelungen auf. Ist ein Paar verheiratet beziehungsweise lebt in einer eingetragenen Partnerschaft, gilt der großzügige Freibetrag. Lebt ein Paar seit Jahrzehnten zusammen, übernimmt füreinander Verantwortung, aber es fehlt dieser amtliche Zettel, dann gilt eine höhere Steuerklasse und eine deutlich niedrigere Freibetragsgrenze. Und wie sieht es bei Patchworkfamilien aus? Dort gelten für die Kinder unter Umständen sehr unterschiedliche Freibeträge. Ist dies eigentlich eine moderne und gerechte Regelung? Sollten stattdessen vielleicht alle gleichgestellt werden, und wenn ja, zu welchen Freibetragsgrenzen? Schließlich drückt sich Vermögen nicht nur in Geldsummen aus, sondern beispielsweise auch in Aktien, Immobilien und weiteren Gegenständen. Natürlich sollten die ganz normalen Durchschnittsleute weiterhin das Haus ihrer Eltern erben und das Erbe antreten können, ohne sich dafür absurderweise verschulden zu müssen. (Beifall Sönke Siebke [CDU]) Auch die steuerfreie Weiterreichung von hart erarbeitetem Vermögen soll weiterhin in einem gewissen Umfang möglich sein. Schließlich soll Doppelbesteuerung vermieden und der Aufbau von leistungsbasiertem Vermögen honoriert werden. Gleichzeitig müssen wir an die exorbitant hohen Vermögen ran. Wir müssen das Steuersystem insgesamt endlich einmal wirkungsvoll reformieren. Das Steuerrecht gehört insgesamt einfacher, unbürokratischer und gerechter gestaltet. Insofern benennt der vorliegende Antrag nur ein kleines Stellschräubchen, zumal grundsätzlich noch einmal im Detail darüber beraten werden müsste, für wen eigentlich welche Freibetragsgrenzen gelten sollten, für wen aus welchen Gründen nicht und ob das aktuelle System überhaupt noch in diesem Maße mit der Realität und im Hinblick auf die Gerechtigkeitsfrage in Einklang zu bringen ist. Meine Damen und Herren, darüber können wir gern im Ausschuss noch einmal diskutieren. Sehen wir uns dagegen einmal die Familie Klatten und BMW an. Will ich die hoch besteuern? Ich sage Ihnen: Ja! Wenn da etwas vererbt wird, dann soll das hoch besteuert werden. Und das kleine Haus oder das kleine Vermögen, das irgendwelche Eltern (Lars Harms) hart erarbeitet haben und ihren Kindern vererben wollen, das soll nicht besteuert werden. Darüber müssen wir reden. (Beate Raudies [SPD]: 400.000 Euro!) Ich glaube, der Ansatz der FDP ist ein bisschen zu klein, um es freundlich zu formulieren. Wenn wir es machen, wenn die Aufforderung ist, dass die Länder jetzt mit einer Initiative kommen sollen, dann finde ich, dass wir dieses Thema größer diskutieren sollten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Da der Kollege Kalinka auf seinen Dreiminutenbeitrag verzichtet, erteile ich jetzt das Wort für die Landesregierung der Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahressteuergesetz sind Regelungen enthalten, die die Grundstücksbewertung für erbschafts- und schenkungsrechtliche Zwecke an die im Jahre 2021 geänderte Immobilienwertverordnung anpassen. Mit der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 wurde den Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt Rechnung getragen. Die vorgesehenen Anpassungen der Bewertungsvorschriften durch das Jahressteuergesetz 2022 führen insgesamt zu einer realitätsnäheren Immobilienbewertung und tragen damit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, die Besteuerung von Immobilienübertragungen anhand von Verkehrswerten sicherzustellen. (Christopher Vogt [FDP]: Bis hierhin ist alles richtig!) – Vielen Dank, das gibt mir Sicherheit. (Heiterkeit) Die dadurch höheren steuerlichen Grundbesitzwerte spiegeln also den tatsächlichen, höheren Verkehrswert wider. Das ist richtig und verfassungsrechtlich geboten. Meine Damen und Herren, wie sehen die derzeitigen Regelungen aus, wenn Familienmitglieder Immobilien erben? In diesem Fall gibt es weitreichende Begünstigungen für den Erwerb von Immobilien: Es gibt eine vollständige Befreiung des Familienheims bis 200 Quadratmeter Wohnfläche bei Erwerb durch Ehegatten und durch Kinder, wenn die Immobilie weiterhin als Familienheim genutzt wird. Der oder die Vererbende muss grundsätzlich bis zum Tod in der Wohnung gelebt haben, es sei denn, es gibt zwingende Gründe, dies nicht zu tun, wie zum Beispiel den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Die geerbte Wohnung muss unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken des Erben als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken vom Erben genutzt werden. Sie sehen also, die Notwendigkeit, eine Immobilie zu veräußern und Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu entrichten, ist eher eine Ausnahme, zumindest wenn Kinder oder Ehegatten die Familienimmobilie erben. Auch für diese Ausnahmefälle sieht das Erbschaftund Schenkungsteuergesetz in § 28 eine zehnjährige Stundungsmöglichkeit vor, die im Fall des Erbes sogar zinslos ist. Die Freibeträge wurden genannt. Sie betragen 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder – bei zwei Kindern logischerweise das Doppelte, also für jedes Kind 400.000 Euro. Dann wird es deutlich weniger: 200.000 Euro je Enkel und für alle anderen Erbenden 20.000 Euro. Welche Debatte hören wir nun gerade auf der politischen Ebene? Es geht um die Frage, ob die Freibeträge angepasst werden sollten. Natürlich ist es im Steuerrecht so, dass bei allen Freibeträgen immer wieder geschaut wird: Ist es noch angemessen, oder ist es nicht mehr angemessen? Diese Diskussion wird es auch künftig geben. Als Landesregierung sind wir noch in der Meinungsbildung. Das ist nach dieser Debatte nicht ganz überraschend. Als Finanzministerin kann ich Ihnen sagen: Meine Haltung ist, dass in einer Zeit, in der wir in Land und Bund eine anerkannte Notsituation haben, in der wir als Staat von Notkrediten leben und in der wir zielgerichtet den Menschen helfen, die es zurzeit am nötigsten brauchen, unseren Kommunen helfen, unserer Wirtschaft helfen, eine Erhöhung der Freibeträge das falsche Signal wäre. Sie würde dazu führen, dass wir als Staat weniger Geld hätten, als wenn wir die Freibeträge nicht erhöhen. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind in der Meinungsbildung. Schauen wir einmal, was dabei herauskommt. Meine einzige Bitte ist, die Dinge immer vernetzt zu denken. Krankenhausfinanzierung, steuerliche Auswirkungen von Beschlüssen und vieles andere: Wir haben als Staat (Ministerin Monika Heinold) viel zu tun. Daran werde ich Sie immer wieder erinnern. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD])

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Herr Präsident! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit verweise ich auf die Vorlage.

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Peter Lehnert

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich das Wort für die Aussprache, die ich damit eröffne, zunächst für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Kinder, die Eltern und die Fachkräfte in den Kitas fest im Blick. Das gilt ganz besonders für die Eltern, die wenig Geld haben. Ihnen wollen wir finanziell helfen. Mit der geplanten Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes – sprich des Kitagesetzes – packen wir das an. Die Energiekrise und die damit verbundenen krassen Preiserhöhungen in fast allen Bereichen schlagen besonders dort zu Buche, wo das Geld ganz besonders knapp ist. Deswegen werden wir mehr Eltern, die knapp bei Kasse sind, durch die Befreiung und Ermäßigung der Kitabeiträge helfen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir senken die Bemessungsgrundlage auf 25 Prozent des anrechnungsfähigen Einkommens. Wir sorgen dafür, dass schätzungsweise zusätzlich 30.000 Eltern ab Januar 2023 für sieben Monate diese Ermäßigung erhalten werden. Diese Leistungen sind ein wichtiger Teil unseres Acht-Punkte-Entlastungspakets zur Unterstützung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Unis. Wir ändern das Kitagesetz auch für die Kinder, die eine intensive Sprachförderung benötigen. Denn im Herbst ging eine riesige Welle der Entrüstung um, als die Ampelkoalition im Bund verkündete, dass das erfolgreich arbeitende Projekt der Sprach-Kitas ab dem kommenden Jahr nicht mehr finanziert werden sollte. Dieser Schritt ist und bleibt für uns alle nicht nachvollziehbar. Für uns in Schleswig-Holstein würde das 234 geförderte Sprach-Kitas treffen, die diese Bundesförderung erhalten. Dieses drohende Aus, verursacht durch den Bund, gefährdet das erfolgreiche Projekt. Es wäre das Ende für zusätzliche sprachliche Bildung im frühkindlichen Bereich für viele Kinder gewesen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die intensiven Gespräche mit der Bundesregierung haben leider nicht dazu geführt, dass Sprach-KitaProgramm langfristig abzusichern. Der Bund war lediglich bereit, für sechs Monate – ein halbes Jahr – die Finanzierung weiterlaufen zu lassen, um Übergangsmodelle auf den Weg zu bringen. So war es denn an uns, die finanzielle und gesetzliche Basis für die Fortführung der Sprach-Kitas auf (Katja Rathje-Hoffmann) den Weg zu bringen. Das machen wir mit dieser Gesetzesänderung. Wir wollen, dass es mit der Sprachbildung weitergeht, der Chancengleichheit, der Inklusion und der Teilhabe. (Beifall CDU) Sprache hilft dabei, Ausgrenzung zu verhindern. Unser eigenes Landesprogramm Sprach-Kitas lehnt sich stark an das jetzige, auslaufende Bundesprogramm an. Die 7,5 Millionen Euro, die veranschlagt sind, sind wirklich sehr gut angelegtes Geld. Wir helfen den Kindern und Eltern und dem Fachpersonal mit dieser Gesetzesänderung in dieser Zeit des akuten Fachkräftemangels – es ist wirklich an der Tagesordnung, dass Kitas einzelne Gruppen schließen müssen, weil sie derzeit nicht ausreichend Personal haben – auch mit den Auswirkungen, dass der Fachkraft-Kind-Schlüssel befristet nur 1,5 oder 1,75 Fachkräfte auf 20 Kinder beträgt. Hier wollen wir pragmatische Hilfe für den Alltag anbieten und – freiwillig – möglich machen. Mit den sogenannten Helfenden Händen wollen wir für notwendige Entlastungen des Fachpersonals sorgen. (Unruhe SPD) Mit einem verringerten Betreuungsschlüssel von 1,5 können die helfenden Hände für die nicht besetzten 0,5 Stellen an Betreuungszeit als Betreuungskräfte zur Entlastung der Fachkräfte eingesetzt werden. (Beifall CDU – Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Werner Kalinka [CDU]: Gibt es ein Problem da drüben?) Der Bereich, um diese Fachkräfte einzusetzen, ist groß, und zwar geht es um das Umziehen, das Reinigen von Spielzeug, Einkaufsgänge, Materialbestellungen und vieles mehr, das nicht direkt – – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das steht im Gesetz anders drin, Katja!) – Ja, aber wir haben darüber gesprochen, und wir sind da, glaube ich, auseinander. Wer das nicht will, muss es auch nicht machen. So werden pädagogische Fachkräfte wirksam entlastet. Zudem bietet sich durch die Beschäftigung die Möglichkeit einer Weiterbildung bei Eignung als Zweitkraft in der Kita an.

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Peter Lehnert

Kollegin Rathje-Hoffmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin Rathje-Hoffmann. In Ihrem Änderungsantrag steht drin: „Die Betreuungskraft kann die Fachkraft insbesondere beim Basteln, Spielen, Anziehen und Essen begleiten und unterstützen.“ Das gilt aber doch hoffentlich den Kindern und nicht den Fachkräften, oder? (Heiterkeit SPD – Werner Kalinka [CDU]: Ogottogott, simpler geht es nicht mehr! – Unruhe) – Das sowieso, aber das ist keine selbstverantwortliche – –

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Peter Lehnert

Einen Augenblick! – Ich bitte um Ruhe und Aufmerksamkeit, damit jetzt die Kollegin Rathje-Hoffmann die Gelegenheit hat, auf die Frage zu antworten.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Sie müssen auch alles lesen! Es ist so, dass das gemacht werden kann, aber es muss natürlich immer eine Fachkraft dabei sein. Diese Zusatzkräfte, die Helfenden Hände, dürfen nie allein mit den Kindern sein. Sie dürfen diese Arbeiten machen, wenn jemand dabei ist. (Anhaltende Unruhe) – Ich verstehe die Aufregung nicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dass ich darauf nicht gekommen bin! – Heiterkeit SPD) Meine Damen und Herren, diese Zusatzkräfte in der Kita einzusetzen, ist eine Win-win-Situation – sowohl für die Kinder als auch für die Bediensteten, das Fachpersonal dort. Dadurch bieten sich Möglichkeiten, dass sie besser und länger am Kind arbeiten, anstelle diese Arbeiten, die ja gemacht werden müssen, zu machen. Das wissen Sie doch alle. Ich hoffe, jeder von Ihnen hat schon einmal eine Kita besucht. Wir ändern das Kitagesetz auch, um die jüngsten Tarifveränderungen im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Künftig gibt es zwei Tage zur Entspannung und Regeneration mehr, mehr Vorbereitungszeit, höhere monatliche Zuwendungen, Praxisanleitungen.

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Peter Lehnert

Liebe Frau Kollegin Rathje-Hoffmann, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Oh ja – Mensch! Ich könnte noch weitererzählen, weil es wirklich eine gute Gesetzesänderung ist. Die Alternative, nämlich nichts zu machen, ist keine. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Änderungsgesetz. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Vielleicht noch ein kurzer technischer Hinweis: Wenn die Redezeit anfängt zu blinken, hat das nichts mit der Vorweihnachtszeit oder Schwankungen im Stromnetz zu tun, sondern es ist ein dezenter Hinweis für die Rednerin oder den Redner, dies bitte entsprechend zu beachten. (Heiterkeit) Als nächstes hat für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit der Kitareform aus der vergangenen Legislaturperiode wurden die zum Teil exorbitant hohen Elternbeiträge gedeckelt. Dass diese inzwischen der Vergangenheit angehören, ist gut. Mit dieser Kitareform muss man vor allem auch den Entstehungsprozess verbinden. Es ist ein Reformprozess gewesen, an dem die Beteiligten über eineinhalb Jahre mitgewirkt haben und der von allen Beteiligten getragen wurde, obwohl die vereinbarten Ziele von allen als – sagen wir einmal – nicht ausreichend definiert wurden. Die Träger wollten noch mehr Qualität, die Eltern noch weniger Beiträge und die Kommunen noch mehr Geld. Also war klar, dass mit der Kitareform sofort, wie das im Gesetz verankert ist, auch ein Evaluierungsprozess losgeht. Jetzt hat die schwarz-grüne Landesregierung zum ersten Mal sozusagen die Chance, ihre Vorstellungen als Gesetzentwurf einzubringen, wie sie die Kitareform weiterentwickeln möchte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird Sie jetzt insbesondere nach der Anhörung wenig verwundern: Das ist gründlich in die Hose gegangen, Frau Ministerin; Sie sind gerade dabei, die Kitareform an die Wand zu fahren, und zwar mit Karacho. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich halte mich jetzt gar nicht groß damit auf, dass Sie am liebsten die gesamte Reformanpassung schnell mal eben ohne Anhörung durchgewunken hätten. Ich bin froh, dass die Anhörung auf Betreiben der Opposition stattgefunden hat. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Im Übrigen hätten Sie sich an der einen oder anderen Stelle so den einen oder anderen Murks ersparen können. Kommen wir zunächst einmal zur Elternentlastung über die Sozialstaffel. Die von Ihnen häufig kritisierte Bundesregierung – an der Sie übrigens beteiligt sind – hat mit dem Wohngeld Plus zumindest dafür Sorge getragen, dass in Zukunft sehr viel mehr Eltern mit Kindern gar keine Kitabeiträge mehr bezahlen müssen. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Insofern ist das, was Sie als große Entlastung für Familien mit Kindern anpreisen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, schlicht ein Scheinriese. Eine echte Entlastung wäre zum Beispiel gewesen (Serpil Midyatli [SPD]: Beitragsfreiheit! – Beifall SPD) – ja, Beitragsfreiheit, wir als FDP-Fraktion sind da ja systematischer; wir bewegen uns innerhalb der Systematik –, wenn Sie einfach unserem Antrag folgen würden oder schon gefolgt wären, den Deckel weiter abzusenken. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Stattdessen setzen Sie auf ein Konstrukt, Frau Ministerin, bei dem ich sehr gespannt bin, ob es ab dem 1. Januar 2023 läuft, dieses Konstrukt Scheinriese – Entlastung über die Sozialstaffel. Den zweiten Punkt finde ich allerdings noch nicht einmal mehr lustig, sondern bedenklich. Das sind nämlich die sogenannten Helfenden Hände. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns vollkommen einig darüber, dass die Fachkräftesicherung, Fachkräftegewinnung und Fachkräfteentlastung ein wichtiger Fokus ist. Deswegen sind Helfende Hände grundsätzlich als schnelle Lösung eine richtige Antwort. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) (Dr. Heiner Garg) – Ja, Herr Koch, dann muss man es aber auch richtig machen und nicht einen massiven Fehlanreiz zur Qualitätsabsenkung im Gesetzentwurf verankern. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Koch, ich freue mich, dass Sie bei der Anhörung so gut zugehört haben. Ihr Antrag ist in der Luft zerrissen worden, und zwar von allen Anzuhörenden. Warum? – Zu Recht! (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie ermöglichen nämlich den Einsatz der Helfenden Hände nur dort – da nutzt Ihnen auch die Passage, die der Kollege Habersaat zitiert hat, nichts –, wo die Kitas von der Übergangsregelung nach § 57 Absatz 4 Gebrauch machen, also bei denen der Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 gar nicht eingehalten werden kann. Das ist doch Unsinn, was Sie hier gerade zur Abstimmung vorlegen. Das ist doch pädagogisch nicht durchdacht. (Beifall FDP, SPD und SSW – Dagmar Hildebrand [CDU]: Sie sollten einmal zuhören!) Das ist falsch, Herr Koch. Darüber sollten Sie über Weihnachten noch einmal nachdenken. Gestern im Ausschuss war die Kollegin Nies so freundlich, das und die Nachbesserungen sehr ruhig und freundlich zu erklären. Die Kollegin von Kalben hat gesagt, das Wichtigste sei doch der Erhalt der Sprach-Kitas. Ja, das ist richtig. Nachdem die Opposition Sie wochenlang getrieben hat, entsprechende Erklärungen abzugeben, haben Sie das jetzt ins Gesetzeswerk gegossen. (Zurufe CDU) Wenn das das Wichtigste gewesen wäre, hätten Sie ein getrenntes Verfahren machen müssen und uns den Murks über Elternentlastung, die keine wirkliche Elternentlastung ist, über Qualitätssicherung, die eine Qualitätsverschlechterung ist, ersparen können und uns Ihre Reformpläne in einem ordentlichen Verfahren mit der ordentlichen Beteiligung aller im nächsten Jahr vorlegen können.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Dr. Garg, wir haben wieder das Problem mit dem blinkenden Zeitzeiger.

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Dr. Heiner Garg FDP

Ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Präsident. – Wenn Sie so weitermachen, Frau Ministerin, dann haben Sie das Kind an die Wand gefahren, dann haben Sie nicht auf einen Prozess aufgesetzt, sondern dann wird die Weiterentwicklung der Kitareform, für die Sie bisher keinen Plan haben, für die Sie bisher keine Vorstellung haben, wie es weitergehen soll, (Uta Wentzel [CDU]: Redezeit!) krachend scheitern. Das wäre in der Tat verheerend für Schleswig-Holstein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder einzelne Punkt dieses Gesetzes ist wichtig, Herr Garg, nicht nur der eine. SchwarzGrün handelt, und zwar in allen wichtigen Bereichen, ob mit dem Landesentlastungspaket, bei der Bekämpfung von Pandemiefolgen, der Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung geflohener Menschen oder bei der Entlastung der Kitas, der Kindertagespflege und der Familien in diesen schwierigen Zeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mit dem heutigen Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes stärken wir mit 15 Millionen Euro gezielt die soziale Ermäßigung und werden tausende Eltern bei den Kita-Elternbeiträgen entlasten, und zwar bis zum Ende des aktuellen Kitajahres im Juli 2023, wie es unser Änderungsantrag vorsieht. Ab dem 1. Januar 2023 werden mehr Eltern berechtigt, einen reduzierten Beitragssatz zu zahlen. Diejenigen, die bereits in der sozialen Ermäßigung sind, zahlen noch weniger als bisher. Hinzu kommen viele Familien, die aufgrund der Ausweitung der Wohngeldberechtigung komplett vom Kitabeitrag befreit werden. Und ja, Herr Garg, es ist ein Gesamtpaket. Durch Zuschläge helfen wir Kitas und Kindertagespflege mit 5 Millionen Euro bei den Energiekosten. Außerdem setzen wir rückwirkend die wichtige Tarifsteigerung im Sozial- und Erziehungsdienst zum Juli 2022 um. Und wir retten die Sprach-Kitas in Schleswig-Holstein. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das heißt, wir sichern damit 238 Arbeitsplätze in 221 Kindertageseinrichtungen. Wir halten also wichtiges Fachpersonal in der frühkindlichen Bildung, indem wir das auslaufende Bundesprogramm bei uns im Land ab Juli eigenständig fortführen. Die dazugehörigen Fachberatungen werden begleitend in der Richtlinie zu den Kompetenzteams für Inklusion verankert, damit mehrere Kitas weiterhin als Verbund kollegial zusammenarbeiten können und die Qualität sichern. Wir brauchen Pädagoginnen und Pädagogen, die Zeit haben, unsere Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung zu fördern – auch die leisen, die zurückhaltend sind, auch diejenigen, die mehrsprachlich aufwachsen, auch diejenigen, die zu Beginn vielleicht noch etwas Lernschwierigkeiten haben, aber mit Zutrauen, Geduld und Begeisterung auf ihren Weg gebracht werden. Der Anfang im Bildungssystem muss so gestaltet sein, dass diejenigen, die zu Beginn langsam starten, am Ende alle überholen können. Das ist Chancengerechtigkeit. Wir brauchen einen Blick für das einzelne Kind. Das schaffen wir nur mit Personal, das genau dafür Zeit hat, und mit der langjährigen Expertise unserer Sprach-Kitas. Deshalb werden wir in Schleswig-Holstein als eines der ersten Bundesländer das Bundesprogramm Sprach-Kitas landesgesetzlich verankern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Was bringen wir heute noch auf den Weg? Wir unterstützen mit den Helfenden Händen Fachkräfte an den Kitas mit der größten Personalnot. Wir nutzen also die Ressourcen, die wir haben, dort, wo sie am meisten gebraucht werden – keine Gießkanne, sondern ganz gezielt. Wenn Sie es anders hätten haben wollen, Herr Garg, frage ich: Warum haben Sie in letzten Haushaltsverhandlungen dafür kein Geld zur Verfügung gestellt? (Zurufe: Oh! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ja, mit den Helfenden Händen ermöglichen wir den Einsatz und die Bezahlung von Betreuungskräften als Entlastung der Fachkräfte und als Überbrückung, bis der Fachkräfteschlüssel wieder erreicht werden kann. Außerdem laufen Kitas mit Personalnot durch die neue Regelung nicht mehr Gefahr, Sachmittelbezüge im Fall eines abgesenkten Fachkraft-Kind-Schlüssels zu verlieren. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, Herr Garg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das war nämlich bisher der Fall. Sie waren ja bis vor sechs Monaten Kitaminister. Anders, als Sie in Ihrem Antrag zu suggerieren versuchen, geht es uns nicht darum, dass Helfende Hände Leitungstätigkeiten übernehmen sollen. Das ist völlig absurd. Ich frage mich, woher Sie das nehmen. Ich weiß, dass es sowohl Hoffnungen als auch Ängste in Bezug auf die Einführung der helfenden Hände gibt. Das respektiere ich. Wir werden das Instrument natürlich evaluieren, gut begleiten und gegebenenfalls nachjustieren. Wir sind aber davon überzeugt, dass der Clou an den Helfenden Händen ist, dass sie flexibel eingesetzt werden können. Diese Flexibilität werden wir den Kitas nicht nehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bin selbst Mutter eines Kleinkindes, und ich bin davon überzeugt, dass Dinge wie Eingewöhnung, Wickeln, Elterngespräche in die Hände von Fachkräften gehören. Natürlich müssen die Tätigkeitsbereiche der Helfenden Hände von denen der Fachkräfte abgesteckt werden. Die Kitaleitungen wissen das am besten – auch, was vor Ort gebraucht wird , und werden nach dortiger Lage und entsprechend der Vorerfahrung der helfenden Hand dann entscheiden.

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Peter Lehnert

Kollegin Nies, es tut mir sehr leid, aber Ihre Redezeit ist abgelaufen. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hier wurde nichts angezeigt. Das ist das Problem.

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Peter Lehnert

Ah, ja. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Da steht kein Problem, da stehe ich!) Ah, das ist sehr gut. Das löst einen Teil des Problems. Der Kollege Dr. Garg hat eine Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist irgendwie schade, dass es hier jetzt gerade so –

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Peter Lehnert

Sie können jetzt die Zwischenfrage zulassen. Das wird nicht auf Ihre Redezeit angerechnet. Ein kleiner Tipp von mir wäre, sie zuzulassen. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau. – Aber ich würde meine Rede gern noch zu Ende bringen.

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Peter Lehnert

Tut mir leid. Auch wenn die Redezeit nicht angezeigt wird, ist sie zu Ende. – Also, Sie erlauben die Zwischenfrage? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, klar. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich mache einen Dreiminutenbeitrag!)

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Peter Lehnert

Ja, gut. – Dann bitte ich Sie, zum Ende der Rede zu kommen. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Okay. – Wir stehen am Anfang dieser Legislatur noch vor den ersten Haushaltsverhandlungen. Seien Sie also gewiss, dass wir um die Fortführung und die Verstetigung einzelner Projekte im nächsten Jahr weiterkämpfen werden. Räumen wir mit den geplanten Änderungen alle Herausforderungen aus, vor denen wir derzeit in der Kitapolitik stehen? – Nein. Schaffen wir echte Verbesserungen gezielt an den Stellen, an denen sie bitter nötig sind? – Ja, das tun wir. Ich bitte Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und den Antrag der FDP abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Vielen Dank. – Wir behalten das im Auge. Es tut mir sehr leid, Frau Abgeordnete, dass die Redezeit nicht angezeigt worden ist. Jetzt hat für die SSW-Fraktion die Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort. (Zuruf) – Entschuldigung, mein Fehler. – Für die SPDFraktion hat die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörungen zum Entwurf des Gesetzentwurfes haben im Wesentlichen die Positionen und Forderungen, die wir mehrmals als Opposition aufgestellt haben, gestärkt. Das Entlastungspaket bezüglich der Anhebung der Sozialstaffel war ein guter Ansatz, wird aber kaum greifen, weil die neu hinzukommenden Familien bereits über die Beantragung des Wohngeldes aus den Kitagebühren fallen. Es bleibt also ein Scheinpaket. Herr Garg, ich stimme Ihnen da voll zu. (Beifall SPD, FDP und SSW) Echte Entlastungen für alle Eltern in SchleswigHolstein durch Gebührenfreiheit oder die Übernahme der Verpflegungskosten für das Jahr 2023, wie von uns vorgeschlagen, wurden von Schwarz-Grün einfach abgelehnt. Wir wissen: Von den Sprach-Kitas profitieren alle Kinder, aber insbesondere Kinder, die aus schwierigeren Familienverhältnissen stammen oder Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung den Fortbestand der Sprach-Kitas sichert. Doch schafft sie mit dem Vorschlag im Entwurf des Kitagesetzes keine wirkliche Sicherheit. Anstelle einfach die Kriterien des Bundesprogrammes zu übernehmen, wird ein neues Programm – angelehnt an das Bundesprogramm – aufgelegt, sodass nicht alle Sprach-Kitas ihre Arbeit werden fortsetzen können. Das sorgt bei den Trägern vor Ort nicht für Sicherheit. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ebenso bleibt es unverständlich, warum die Bewerbungen nicht wie im Bundesprogramm einfach von den Trägern an das Ministerium gestellt werden. Nein, es muss über die Standortgemeinden laufen. Dies sorgt für unnötige Bürokratie, und das in einer (Sophia Schiebe) Zeit, in der unsere kommunalen Verwaltungen eh schon so viele Aufgaben zu bewältigen haben. Durch die vorgeschlagenen Personalergänzungen der Helfenden Hände droht, wie wir es schon die ganze Zeit über sagen, ein realer Verlust an Betreuungsqualität in unseren Einrichtungen. Der Eindruck, dass dies als Vorwand genutzt wird, um pädagogisch geschultes Personal durch niedriger qualifiziertes zu ersetzen und so den Fachkraft-KindSchlüssel abzusenken, wurde nicht entkräftet, (Katja Rathje-Hoffmann [CDU]: Das stimmt nicht!) denn Helfende Hände dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Fachkraft-KindSchlüssel abgesenkt wird. Welche Kita wird sich für so ein Modell entscheiden und so auf eine mögliche pädagogische Fachkraft verzichten? Wenn sie es dann tut, wird sie doch weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, um schnell Erzieherinnen und Erzieher oder SPAs zu finden, um eine qualitative Betreuung zu gewährleisten. (Beifall SPD und SSW – Dagmar Hildebrand [CDU]: Unterstellung!) Auf diese Weise schaffen wir lediglich prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Ganz ehrlich: Wenn ich nach ein paar Wochen als Helfende Hand gleich wieder entlassen werde, dann weiß ich doch, wie hoch meine Motivation ist, dann eine Ausbildung beispielsweise als SPA anzugehen. Helfende Hände sind sinnvoll für nicht-pädagogische Aufgaben, die das Fachpersonal entlasten und dann – ich betone es noch einmal – zusätzlich in die Kitas kommen. Die Sozialministerin Frau Touré hat immer wieder darauf verwiesen, dass die Helfenden Hände vor allem Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Nur wundert es mich dann, warum genau das nicht im Gesetz wiederzufinden ist. (Beifall SPD, FDP und SSW) Anstelle dessen werden Aufgaben wie Anziehen, Essenbegleitung und Basteln aufgezählt. In der Anhörung wurde wirklich von allen Anzuhörenden gesagt und immer wieder betont, dass bitte keine pädagogischen Aufgaben von den Helfenden Händen übernommen werden dürfen. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass Anziehen, Essensbegleitung und Basteln eben pädagogische Aufgaben sind. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil frühkindlicher Bildung. Die rasant gestiegenen Kosten in vielen Bereichen stellen eine enorme finanzielle Belastung für die Kindertagespflegepersonen dar. Auch hier bleibt der Gesetzentwurf hinter den notwendigen Pauschalen zurück. Es braucht eine reale Erhöhung, damit die Kindertagespflegepersonen ihren Beruf nicht verlassen, was einige uns bereits angekündigt haben. Aber leider wurde auch hier unser Vorschlag im Sozialausschuss abgelehnt. Ich werde nicht die einzige sein, die beinahe täglich von Eltern die Nachricht erhält, dass Gruppen oder ganze Kitas geschlossen werden, weil das Personal fehlt. Der Personalmangel und die Rahmenbedingungen führen viele Kitas und ihre Fachkräfte an die Belastungsgrenzen. Die Probleme werden mit dem Gesetzentwurf aber mitnichten angepackt. Wir brauchen jetzt dringend eine echte Fachkräfteinitiative. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Ausbildung muss endlich vergütet werden, und der Quereinstieg in die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung mit mehr vom Land finanzierten PiA-Plätzen muss endlich erhöht werden. Hier wäre das Geld besser angelegt als bei der Einführung der Helfenden Hände. Unser Fazit: Mit dem neuen Kitagesetz schafft die Landesregierung neue Probleme, ohne die bestehenden zu lösen. Daher bleibt uns nichts anderes übrig, als den Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion hat die Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei allen Herausforderungen und Problemen im Kitabereich ist mir eines besonders wichtig zu betonen: Wir vom SSW sind all denen, die die frühkindliche Bildung am Laufen halten, sehr dankbar. Die hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nicht zuletzt unter Pandemiebedingungen Großartiges geleistet. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) (Jette Waldinger-Thiering) Viele von ihnen arbeiten seit Jahren am Limit und darüber hinaus. Deshalb will ich hier und heute ganz deutlich sagen: So ein Einsatz ist alles andere als selbstverständlich und verdient unseren vollen Respekt und unsere Anerkennung. Das allein reicht aber nicht: Die hier Beschäftigten verdienen vor allem auch unsere volle Unterstützung für ihren Arbeitsalltag in den Einrichtungen. Bitte verstehen Sie es nicht falsch: Ich sage damit ausdrücklich nicht, dass es vonseiten der Landespolitik keine Unterstützung für Kitabeschäftigte gab oder gibt. Mit Blick auf die Aus- oder Weiterbildung, aber auch auf die konkreten Arbeitsbedingungen wurde in den vergangenen Jahren durchaus etwas bewegt, aber Fakt ist nun einmal, dass Menschen, die in der Kita arbeiten, hier im Schnitt nur fünf Jahre bleiben. Fakt ist auch, dass die Arbeitsbelastung viel zu oft viel zu hoch ist. Noch dazu müssen wir uns bewusst machen: Mit der Umsetzung der Kitareform, den Herausforderungen durch die Pandemie und mit der Integration geflüchteter Kinder oder von Kindern mit Handicaps wurden hier riesige Zusatzaufgaben geschultert. Gleichzeitig gibt es schon seit Jahren so gut wie kein freies Fachpersonal mehr in diesem Bereich. Da kann es aus Sicht des SSW kaum verwundern, dass das Kitasystem am Limit der Leistungsfähigkeit ist. Ich will weder die umfassende Reform der Vorgängerregierung zerreden, noch der jetzigen Regierung ihre guten Absichten absprechen. Aber wenn ich nicht nur meine persönliche Erfahrung zugrunde lege, sondern auch die wirklich alarmierenden Einschätzungen von Bildungsexperten und Gewerkschaften lese, dann frage ich mich vor allem eines: Ist das, was Land und Bund hier an Unterstützung organisieren, auch nur ansatzweise ausreichend, um die Qualität der Betreuung zu erhalten und unser Kitasystem dauerhaft zu stabilisieren? Namhafte Wissenschaftler warnen derzeit vor nicht weniger als dem Kollaps des Kitasystems. Sie sehen deutliche und vermehrte Anzeichen für eine starke Belastung dieses Bereichs, und sie weisen darauf hin, es gelinge – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten „den pädagogischen Fachkräften trotz unermüdlicher Anstrengungen kaum mehr, ihre pädagogische Arbeit qualitätsgerecht zum Wohl der Kinder und ihrer Entwicklung auszuüben und dabei konstruktiv und vielfaltssensibel mit den Familien zusammenzuarbeiten“. Ich muss ehrlich sagen, dass mich diese Worte sehr nachdenklich stimmen, denn wir haben uns hier unzählige Male gegenseitig darauf hingewiesen, wie wichtig die frühkindliche Bildung ist, (Vereinzelter Beifall SPD) welchen Beitrag sie zur Chancengerechtigkeit leisten kann und wie nachhaltig Investitionen in diesen Bereich sind. Doch offenbar muten wir nicht nur denjenigen, die hier tagtäglich ihren Einsatz bringen, viel zu viel zu, sondern wir nehmen auch in Kauf, dass Kitas aufgrund fehlender Ressourcen tendenziell zu Aufbewahrungsorten werden. Dabei sind wir uns doch eigentlich alle darüber einig, dass wir keine Entwicklung in eine solche Richtung wollen. Wir teilen doch die grundsätzlichen Ziele wie etwa den Wunsch nach einer Betreuung von möglichst hoher Qualität oder nach einer Entlastung des Kitapersonals. Die Realität vor Ort zeigt, dass wir ganz offensichtlich gut beraten sind, unseren Einsatz kritisch zu hinterfragen. Das sollte auch mit Blick auf die vorliegende Gesetzesänderung gelten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer überaus kritischen Anhörung fragen wir uns, ob der Ansatz der Helfenden Hände oder die geplante temporäre Sozialermäßigung wirklich weit genug gehen. Zum einen wird der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand als enorm bewertet. Zum anderen wird von verschiedenen Seiten mit erheblichen Qualitätseinbußen gerechnet, um überhaupt noch eine flächendeckende Kinderbetreuung sicherstellen zu können. Wenn wir ehrlich sind, dann brauchen wir absehbar ganz andere Maßnahmen. Aus Sicht des SSW müssen wir deutlich mehr Ressourcen für unser Kitasystem aufbringen, denn nicht nur die dringend notwendige Schaffung der attraktiveren Arbeitsbedingungen durch einen verbesserten Fachkraft-KindSchlüssel und die bessere Bezahlung der Kitabeschäftigten kosten Geld. Auch eine echte Ausbildungsoffensive und eine Elternentlastung, die ihren Namen verdient, gibt es nicht zum Nulltarif. Aber hieran führt nun einmal kein Weg vorbei. Das ist mittlerweile hoffentlich allen klar. (Beifall SSW, SPD, Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Peter Lehnert

Wir haben hier jetzt eine ganze Reihe von Dreiminutenwortbeiträgen. Zunächst hat der Kollege Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich auf den Beitrag der Kollegin Nies gerne eingegangen wäre, und zwar in allem Ernst – Sie waren bei der Anhörung ja dabei. Es ist relativ selten, dass Anzuhörende mit einem Gesetzentwurf oder auch einem Änderungsentwurf – im Ton natürlich höflich und verbindlich, wie es sich gehört – in der Sache unisono so vernichtend umgehen. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!) Gerade im Hinblick auf die Helfenden Hände sage ich noch einmal: Sie haben die Kritik nicht aufgenommen. Einen abgrenzenden Kriterienkatalog von Aufgaben, die administrativer Art hätten sein sollen, so wie das alle Anzuhörenden gefordert haben, haben Sie nicht definiert. Stattdessen stehen da natürlich auch pädagogische Aufgaben drin. Ich will noch einmal an etwas Anderes erinnern: Wir haben rund 1.800 Kitas im Land. Die Anzahl der Gruppen schwankt in der Regel zwischen eins und sechs; es gibt in Schleswig-Holstein natürlich auch Kitas mit zehn und mehr Gruppen. Die Lösung, die Sie mit den Helfenden Händen anbieten – die sich ja selbst finanzieren sollen, weil sie überhaupt kein zusätzliches Geld dafür in die Hand nehmen – betrifft 294 Gruppen. Ich bleibe dabei: Mit dieser Definition schaffen Sie einen massiven Fehlanreiz, und zwar für alle, die sich unglaublich bemühen, den Fachkraft-Kind-Schlüssel einzuhalten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, ich sage das, weil mich die Anhörungsergebnisse wirklich erschüttert haben. (Zuruf SPD: Ja!) Da waren Beteiligte da, die noch vor anderthalb Jahren die Kitareform mitgetragen haben. Ich weiß, dass sie damit noch immer nicht ihren Frieden gemacht haben. Aber damals ist es gelungen, ganz unterschiedliche Gruppen unter einen Hut zu bekommen. Heute fordert die Arbeiterwohlfahrt nicht, sich von der Kitareform zu verabschieden, sondern dass Sie sich von Ihren merkwürdigen Reformplänen verabschieden, Frau Ministerin – auch wenn das formal ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist. Ich finde es wirklich schade, dass diese Gemeinsamkeit mit höchst bedenklichen Änderungsversuchen an dieser Reform aufs Spiel gesetzt wird. Deshalb wäre es richtig und notwendig gewesen, Sie hätten es bei der Sprach-Kita belassen. Auch hier fehlt mir im Übrigen bisher jede Erklärung, warum Sie bei der Sprach-Kita-Regelung alle Kitas im Land mit ein bis drei Gruppen von vornherein ausschließen. Damit schließen Sie 980 Kitas im Land aus. Die können keine Sprach-Kitas werden – auch das ein Ergebnis der Anhörung.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Dr. Garg, wir haben zwei Probleme: Das eine ist, dass das Blinken wieder eingesetzt hat, was dadurch zustande kommt, dass die Redezeit abgelaufen ist. Zum anderen möchte die Kollegin Nies gern eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie diese ausnahmsweise noch zulassen, bevor die Redezeit beendet ist?

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Dr. Heiner Garg FDP

Diesmal klappt es mit uns, ja. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist total nett, weil ich das mit der fehlenden Zeit vorhin nicht koordiniert bekommen habe. Herr Garg, Sie sprechen über die Helfenden Hände, und Sie haben über die Anhörung gesprochen. Ich habe das in der Anhörung tatsächlich sehr viel ausdifferenzierter verstanden, nämlich dass es den Verbänden in erster Linie noch zu wenig war und sie sich eine Ausweitung gewünscht hätten. Auch Sie sprechen ja davon, dass die Helfenden Hände zusätzlich da sein sollen. Wir brauchen, um Helfende Hände für alle Gruppen in Schleswig-Holstein anzubieten, 180 Millionen Euro. Ich würde Sie gerne fragen, woher Sie das Geld jetzt gerade nehmen möchten. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf) – In etwa, ja. Meine zweite Frage bezieht sich darauf, dass Sie immer von diesem negativen Anreiz sprechen. Ich sehe den tatsächlich nicht und habe auch Ihren Punkt noch nicht verstanden. Es ist ja so: Ich kriege die Helfende Hand bei diesem ersten Modell nur in dem Moment, in dem ich einen abgesenkten Fachkraft-Kind-Schlüssel habe. Das heißt, dass mir dann ja ein Teil Fachkraft fehlt, 0,5 oder 0,25 – – (Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Dr. Heiner Garg) – Darf ich bitte meine Frage stellen? (Beate Raudies [SPD]: Ja, ich darf aber auch dazwischenrufen!) – Ja, aber ich würde mich gerne konzentrieren. – Die Frage ist einfach: Welcher Kita trauen Sie denn wirklich zu, freiwillig auf eine Fachkraft zu verzichten, ihr also aktiv zu kündigen, um dafür im Gegenzug eine Helfende Hand zu bekommen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf CDU: Bravo! – Tobias Koch [CDU]: Das ist der Punkt!) Ich verstehe es halt einfach nicht. Ich glaube, dass dieser negative Anreiz bei der Variante, die wir jetzt gewählt haben, nicht besteht. Der Punkt, dass die Sachkosten nicht wie bisher abgesenkt werden, ist eher positiv und wird positiv ankommen. Das ist wirklich eine sehr ernst gemeinte, wichtige Verbesserung von unserer Seite. Ich fände es schön, wenn wir darüber nicht ideologisch reden würden, sondern wirklich an der Sache orientiert. – Das sind meine zwei Fragen. (Birte Pauls [SPD]: Ha! An der Sache orientiert! Was ist denn das für eine Bemerkung!)

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Peter Lehnert

Jetzt gäbe ich gerne dem Kollegen Dr. Garg die Möglichkeit, auf die gestellten Fragen zu antworten.

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Dr. Heiner Garg FDP

Der Kollege Garg versucht auch, ganz sachorientiert auf die Fragen zu antworten. (Zurufe CDU: Oh!) Erstens, Frau Kollegin Nies, lasse ich Ihnen das Haushaltsargument schon allein deswegen nicht durchgehen, weil Sie, wenn Sie – damit meine ich nicht Sie persönlich – den politischen Willen und die politische Überzeugungskraft innerhalb der Koalition gehabt hätten, mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts eine Summe X, die ich gar nicht beziffern will, für zusätzliche finanzielle Ressourcen zur personellen Verstärkung hätten verabschieden können. – Kein Argument für mich, sorry. (Beifall FDP, SPD und SSW) Zweitens. Die Frage des Fehlanreizes haben die Trägerverbände so glasklar in der Anhörung dargelegt! Selbstverständlich entlässt keine Kita eine Fachkraft, um eine Helfende Hand zu bekommen. Aber welchen Anreiz, den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu erfüllen, setzen Sie denn bei den Kitas, die ihn im Moment noch nicht erfüllen? (Tobias Koch [CDU]: Weil sie ihn Zukunft erfüllen müssen!) Überhaupt keinen mehr. Den Vorwurf des Fehlanreizes haben Sie doch genau so von den Trägerverbänden gehört, und ich teile diesen Vorwurf. Ich würde sogar noch weitergehen: Es droht, weil schlicht und ergreifend die personellen Ressourcen fehlen, ein Rückfall in eine Zeit vor der Kitareform. Denn die Kitareform hat einen Mindeststandard gesetzt, wissend, dass er nicht sofort und überall erfüllt werden kann – deshalb die Übergangsvorschrift nach § 57 Absatz 4 Kitagesetz. Aber wir wollen die Kitas natürlich auch dazu bringen, alle Anstrengungen zu unternehmen, dieses Fachpersonal zu gewinnen. Sie machen gerade wieder einen Schritt rückwärts. Deswegen werden Sie verstehen, dass wir Ihrem Gesetzentwurf heute nicht nur nicht zustimmen, sondern ihn ablehnen.

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Peter Lehnert

Kollege Dr. Garg, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Koch?

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Dr. Heiner Garg FDP

Nö, der kommt ja jetzt gleich ans Rednerpult. Dann kann er erzählen, was er zu erzählen gedenkt.

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Peter Lehnert

Gut. – Dann hat jetzt die Kollegin Serpil Midyatli für einen weiteren Dreiminutenbeitrag das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht alle hier in diesem Hause haben damals die Debatten um die Kitareform miterlebt, deswegen eine kurze Erinnerung für diejenigen, die schon länger hier sind, und etwas für die Neuen. Ich habe es damals schon gesagt, und ich wiederhole es noch einmal: Diese Kitareform wird scheitern, (Zuruf SPD: So ist es!) und zwar in allen drei Zielen, die Sie sich vorgenommen haben. Genau das ist jetzt auch eingetreten. Es gibt einen Hauptgrund dafür, weshalb diese Kitareform scheitern wird. Das habe ich ihr von An- (Serpil Midyatli) fang an vorgeworfen. Eine Kitareform wird nur dann funktionieren, wenn man parallel dazu auch eine Fachkräfteoffensive macht. Das wurde aber nicht getan. (Beifall SPD) Wir haben fetzige Debatten geführt. Ich stehe weiterhin dazu, dass die beste Entlastung für die Eltern die Beitragsfreiheit ist, dies insbesondere in diesen schwierigen Zeiten, in denen sie hohe Belastungen haben. Das bedeutet 2.500 Euro für die Eltern. Das wäre zumindest etwas, womit man die Eltern sofort zielgerichtet entlasten könnte. Dann hätten Sie zumindest eines Ihrer Ziele erreicht. Das ist aber nicht eingetreten. (Beifall SPD und SSW) Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass eine grüne Sozialministerin – (Wortmeldung Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Nein, Eka, wir haben das so oft ausdiskutiert. Du kannst gerne einen Dreiminutenbeitrag machen. Die Grünen haben ständig die Qualitätsverbesserung vor die Beitragsfreiheit gestellt. Sie haben immer gesagt: Nein, wir wollen keine Beitragsfreiheit. – Die Qualität stehe im Vordergrund. Die größte Qualitätsverbesserung in dieser Kitareform ist der Fachkraft-Kind-Schlüssel. Und was haben Sie schon während der Reform gemacht? Sie haben den Schlüssel – – Das habe ich damals auch schon vorgeworfen. Jetzt gehen Sie selbst an Ihr hochgestecktes Ziel, die Qualität im Land zu verbessern, noch einmal ran und meinen, mit den Helfenden Händen die Qualität noch einmal zu verbessern. Sie haben gerade Herrn Garg eine Frage gestellt. Wissen Sie, was passieren wird? Die Fachkräfte, die wir jetzt in den Kitas haben, sind sehr stark überlastet. Während der Pandemie waren sie diejenigen, die den Laden am Laufen gehalten haben. Sie waren nicht im Homeoffice. Sie waren in den Kitas. Ich erinnere daran, dass sie anfangs noch nicht einmal Masken hatten, um sich zu schützen. Sie werden reihenweise weglaufen. Das heißt, das Fachkräfteproblem wird sich durch Ihre Gesetzesänderung noch einmal verschärfen. Wissen Sie, was auch noch ein Problem ist? Wir haben noch nicht einmal genügend Fachpersonal. Außerdem fehlen noch zigtausend Kita- und Krippenplätze in diesem Land. Auch für diese haben wir keine Fachkräfte. Ich bleibe dabei: Diese Kitareform war von Anfang an zum Scheitern verurteilt, weil Sie es nicht von Anfang an richtig angepackt haben. Es gibt eine Bundesfamilienministerin, die für die Erzieherausbildung zuständig ist. Ich habe diesen Teil in Berlin selbst mitverhandelt. Setzen Sie sich dafür ein, dass wir endlich die PiA-Ausbildung als Regelausbildung bekommen, sodass wir endlich eine vergütete Ausbildung bekommen! Gehen Sie das Problem der Fachkräfte endlich an! (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Peter Lehnert

Als Nächster hat zu einem Dreiminutenbeitrag der Kollege Kalinka das Wort.

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Werner Kalinka CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Garg, wir schaffen keine Fehlanreize, sondern wir eröffnen Chancen, Defizite zu beseitigen. Das ist die Geschichte, um die es hier geht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gestern haben Sie im Sozialausschuss noch gesagt, Helfende Hände schafften Fehlanreize zur Qualitätssicherung. Zugleich haben Sie gesagt, das sei im System finanziell abgebildet. Was gilt denn nun? Wenn ich mir anhöre, was hier erzählt wird über die gestrige Anhörung im Sozialausschuss, kann man nur noch staunen. Wir haben für Helfende Hände keine Kritik bekommen, sondern wir haben positive Worte bekommen. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP] – Zurufe) – Sie können noch so sehr darüber lachen. Das ist genauso glaubwürdig wie die Äußerung vorhin, die Kitareform habe eigentlich gar nichts getaugt. Insofern hat mich sehr erschrocken gemacht, was Sie gesagt haben, lieber Heiner Garg.

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Peter Lehnert

Herr Kalinka, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schiebe?

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Werner Kalinka CDU

Ich würde gern etwas sagen. Zu Ihnen sage ich gleich auch etwas. (Werner Kalinka) (Beifall CDU) Herr Kollege Garg, Sie haben gesagt, wir seien dabei, die Kitareform an die Wand zu fahren. Was ist das eigentlich für ein Spiegelbild einer eigentlich guten Arbeit? Wir reden heute über Sprachkitas und über Helfende Hände. Sie können doch nicht ernsthaft der Meinung sein, das würde diese hervorragende Leistung in Frage stellen. Das erschließt sich mir nicht. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Frau Abgeordnete Schiebe, nun zu Ihnen und dazu, was Sie zum Thema Sprachkitas gesagt haben. Das ganze Problem wäre doch gelöst gewesen, wenn der Bund an seiner Förderung festgehalten hätte. Dorthin ist die Kritik zu richten, aber doch nicht an uns. (Beifall CDU) Wir sind diejenigen, die das ausgleichen müssen, aber doch nicht anders herum. Noch einmal ganz deutlich: Es geht in keiner Form um eine Absenkung von Standards. Es geht ausschließlich darum, da wir nicht genug Fachkräfte haben – das müsste eigentlich auch der Kollege Garg einräumen –, eine Lösung zu finden, um Angebote zu schaffen, damit entsprechende Personalmöglichkeiten und -kapazitäten da sind. Nur darum geht es. Stünde hingegen eine Qualitätsabsenkung im Raum, dann griffe die Fachaufsicht sofort ein. Es hat auch niemand die Absicht, so etwas zu tun. Vielmehr sind Helfende Hände eine gute Möglichkeit, all jene, die die Chance haben, jemanden einzustellen, der dies vor Ort machen kann, als Unterstützung und Ergänzung für die Fachkräfte zu nehmen. Dagegen ist nicht das Geringste einzuwenden, sondern das ist eine gute Lösung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Tobias Koch das Wort.

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Peter Lehnert

Die Uhr scheint kaputt zu sein. Das müssen wir in der Mittagspause klären.

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Tobias Koch CDU

Dann habe ich ja unbegrenzte Redezeit. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einen Punkt aufgreifen, den die Kollegin Nies vollkommen zu Recht angesprochen hat. Herr Minister a. D. Dr. Garg, welche Logik hatte es, dass Kitas, die den Fachkräfteschlüssel nicht erfüllen können, die Sachkostenerstattung gekürzt bekommen? Das war ein Konstruktionsfehler der damaligen Kitareform. Das müssen wir einräumen. Das Ärgerliche ist, dass ich dazu einen intensiven Schriftwechsel mit Ihrem Haus geführt haben. Vor einem Jahr war Ihr Haus nicht bereit, diesen Konstruktionsfehler zu beseitigen. Die Sachkosten reduzieren sich doch nicht, wenn man zu wenig Fachkräfte hat. Kosten für Material fallen doch trotzdem in gleicher Höhe an. Genau dieser Punkt war Anlass für viele Kitas, ihre Gruppen zu schließen, Frau Kollegin Schiebe. Ich habe immer gefragt: Warum schließt ihr die Gruppen? Ihr könntet doch von der Übergangsklausel Gebrauch machen und euer Personal reduzieren? Ihr könnt doch auf 1,75 oder 1,5 heruntergehen. Da haben die Kitas gesagt: Wir verlieren aber trotzdem Geld. Wir verlieren nämlich Geld bei den Sachkosten. – Das war der Konstruktionsfehler. Deswegen wurden Gruppen geschlossen. Genau diesen Konstruktionsfehler beseitigen wir jetzt, indem wir die Möglichkeit geben, wie es der Kollege Kalinka gerade brillant ausgeführt hat, diese Lücke zu schließen. Mit dem Instrument der Helfenden Hände kann das aufgefüllt werden, was bisher an Fachkräften gefehlt hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß, dass in der Anhörung die Behauptung vorgetragen worden ist, dass dadurch ein Fehlanreiz gesetzt werde. Die Behauptung ist aber trotzdem falsch. Wir setzen damit keinen Fehlanreiz. Wir helfen dort, wo eine Lücke ist. Dort, wo ein Fachkraftschlüssel von 2,0 erreicht ist, welche verantwortungsvolle Kita wird dann diese Fachkräfte wieder nach Hause schicken oder laufen lassen? Wieso sollte jemand weglaufen, wenn er jetzt Hilfe bekommt? Diese Behauptung ist doch absurd. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Anreiz ist doch weiterhin gegeben, sich um Fachkräfte zu bemühen; denn in zwei Jahren, im Jahr 2025, gilt diese Übergangsfrist nicht mehr. Alle Kitas wissen, dass sie in zwei Jahren den (Tobias Koch) 2,0-Schlüssel erreichen müssen. Der Anreiz, Fachkräfte nicht zu entlassen und nicht laufen zu lassen, besteht doch in vollem Umfang. Dort, wo es aufgrund einer schwierigen Personalsituation im Augenblick nicht gelingt, einen Fachkraftschlüssel von 2,0 zu erreichen, kann mit Helfenden Händen diese Lücke geschlossen werden. Das ist doch eine sehr gute Lösung für die jetzige Notsituation. Warum können wir das jetzt machen? – Herr Dr. Garg, Sie sind doch Spezialist für die erste und zweite Tranche. Das ist im Grunde genommen die erste Tranche. Wir bewegen uns systemkonform. Wir können das innerhalb des Systems abbilden. Für zwei Personen bezahlen wir bereits jetzt die Personalkosten. Deswegen brauchen wir für diesen ersten Schritt keine zusätzlichen Haushaltsmittel in Anspruch zu nehmen. Um Helfende Hände allen Kitas zu ermöglichen oder das zumindest auszubauen, dafür brauchen wir Haushaltsmittel. Wir werden schauen, wie wir mit dem Haushalt 2023 einen Schritt vorankommen. Da sind wir optimistisch, dass wir in einem zweiten Schritt weiter vorangehen können. Wir versuchen, jetzt sofort zu helfen. Wir versuchen auch, bis März 2023 schon die ersten Ergebnisse zu haben und die Kitas nicht länger hängen zu lassen. Alles Weitere kommt mit dem Haushalt 2023. Da gehen wir dann weitere Schritte bei den Helfenden Händen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Koch, es ist bewundernswert, wie Sie auf die Sekunde genau drei Minuten abstoppen können, ohne dass die Uhr vorne läuft. (Zuruf Tobias Koch [CDU] – Heiterkeit) Jetzt haben wir einen weiteren Dreiminutenbeitrag. Kollegin von Kalben.

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Eka von Kalben GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte noch einmal auf den Vorwurf reagieren, dass wir uns nicht genügend um Fachkräfte gekümmert haben und dass deshalb die Schwierigkeiten da sind. Ich teile die Position, dass die Erzieherinnen und Erzieher im Land komplett überlastet sind. Ich glaube, es ist niemand hier im Haus, der das nicht sieht und nicht sieht, was das für eine Herausforderung ist. Aber ich widerspreche dem Eindruck, dass wir uns in den letzten fünf Jahren, als wir die Kitareform auf den Weg gebracht haben, nicht auch um das Thema Fachkräfte gekümmert hätten. Wir haben die Zahl der Schulplätze erhöht, und zwar wirklich deutlich, und wir haben einen Einstieg in das PiA-System gemacht. Insofern: Ja, man muss da noch viel mehr tun. Ich bin auch sehr froh über das, was Sie im Ampelvertrag mit erreicht haben, was da an Unterstützung noch kommen wird. Wir müssen da noch mehr tun. Ich bin mir sicher, die Ministerin sagt noch etwas dazu. Aber es ist falsch, dass wir dafür nichts getan hätten. Zu dem zweiten Vorwurf, dass wir die Qualität absenken. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel 2.0, den wir eingeführt haben, bleibt. Dazu hat Tobias Koch schon das Richtige gesagt; zurzeit ist es so, dass nur im Ausnahmefall eine Absenkung gemacht werden darf. Diese Ausnahme haben wir geschaffen. Was ist dann mit dem Geld, das wir für das Personal zahlen? – Das liegt bei den Kommunen und kann von den Kitaträgern nicht genutzt werden. Was wir jetzt machen – das ist das Einzige, das ist kein Versprechen für mehr Qualität, das ist noch nicht der große Wurf. Wir sorgen dafür, dass das Geld, das jetzt bei den Kommunen liegt, von den Kitas für sogenannte genutzt werden kann Helfende Hände. Das ist ein richtiger Schritt. Das ist weder eine Qualitätsabsenkung noch eine Qualitätsverbesserung, sondern einfach ein kluger, pragmatischer erster Schritt, den wir hier gehen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat die Kollegin Catharina Nies das Wort. (Serpil Midyatli [SPD]: Das wird auch wieder scheitern!) Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird auch wieder schlimm? – Sehr geehrter Herr Präsident! Ein einziger Punkt, weil hier in der Debatte einiges durcheinandergeraten ist und damit kein falscher Eindruck in der öffentlichen Wahrnehmung entsteht und Kitas nicht verunsichert werden. Steht in unserem Gesetzentwurf, dass wir den Fachkraft-Kind-Schlüssel absenken werden? – Nein, das steht da nicht drin. – Danke. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Nun erteile ich das Wort für die Landesregierung der Ministerin Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nur einmal zur Erinnerung: Die Debatte, die wir gerade führen, führen wir aus drei Gründen – erstens aufgrund der Energiekrise, zweitens aufgrund dessen, dass wir einen massiven Fachkräftemangel haben, und drittens aufgrund der Tatsache, dass der Bund die SprachKitas nicht weiter fördert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Werner Kalinka [CDU]: Genauso ist es!) Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen, weil hier gerade Dinge durcheinandergeworfen worden sind – gerade von der Opposition – und so getan wird, als führten wir bei diesem Tagesordnungspunkt die Debatte zur Kitareform und Evaluation. Diese Debatte führen wir aber gerade nicht. Es geht dezidiert um Änderungsanträge, die die Fraktionen gestellt haben, um auf Akutsituationen zu reagieren. So ehrlich muss man bei der Debatte schon bleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben uns als Koalition, und zwar als Parlament wie auch als Regierung, als Erstes mit der Frage auseinandergesetzt: Wie können wir Familien in einer solchen Krisensituation entlasten? – Ich weiß nicht, ob Sie an der Stelle eine Amnesie haben. (Serpil Midyatli [SPD]: Hallo! Frau Ministerin!) Der Punkt war, dass wir vor sechs Monaten dastanden und darüber diskutiert haben, dass wir als Land ein Entlastungspaket schnüren sollten, und zwar bevor der Bund ein Entlastungspaket schnürt. Wir haben immer gesagt, dass es eine Situation geben könnte, bei der der Bund ein Entlastungspaket schnürt, weil die Maßnahmen noch nicht greifen, die wir noch nicht abschätzen können. Jetzt wissen wir, dass es die Wohngeldreform gibt. Wir kennen nun die Parameter der Wohngeldreform. Sie haben völlig recht, dass wir die Maßnahmen und Maßgabe sozusagen dieser Reform erst im Januar 2023 sehen werden, genau wie die des Entlastungspakets des Landes. Wir haben nichtsdestotrotz, weil wir der Überzeugung waren, dass wir als Land handlungsfähig sein wollen, ein Entlastungspaket auf Landesebene geschnürt und die Sozialermäßigung erweitert, um Familien im mittleren und niedrigen Bereich entlasten zu können, und das ist eine gute Maßnahme, die wir getroffen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Gerne.

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Birte Pauls SPD

Frau Ministerin, vielen Dank. Ich muss gestehen, dass Sie dem Parlament, der Opposition Amnesie vorwerfen, finde ich nicht richtig, und das ist Ihrer Position auch nicht angemessen. Das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen. (Zurufe CDU: Zuhören! Das hat sie nicht getan!) Sie haben sich mit den Formulierungshilfen an die Koalition vor der eigenen Verbandsanhörung gedrückt. Haben Sie die Verbandsanhörung, die dann das Parlament durchgeführt hat, zur Kenntnis genommen, und was hat Sie bewogen, die meisten Dinge in die zweite Formulierungshilfe nicht mit aufzunehmen? Wie ist es dazu gekommen – die Ausdrücke „Basteln“, „Spielen“, „Anziehen“ und „Essen“ sind ausdrücklich pädagogische Tätigkeiten; da habe ich mich noch einmal in der Fachwelt erkundigt, es sind ausdrücklich pädagogische Tätigkeiten –, dass genau das da drinsteht, aber nicht das, was Helfende Hände eigentlich machen sollten, nämlich diese Unterstützungstätigkeiten? (Zuruf) – Ich rede jetzt, vielen Dank. – Warum ist es dazu gekommen, dass die Kommunen diese Anträge stellen müssen, und warum geht das Geld nicht direkt zu den Trägern der Kita? Und was sagen Sie zu den heutigen Pressemitteilungen, vernichtenden Pressemitteilungen, (Ministerin Aminata Touré) (Unruhe) der LAG der Wohlfahrtsverbände und des VEK? – Danke für Ihre Fragen. Dazu kann ich gerne etwas sagen. Der erste Punkt ist – ich glaube, das ist völlig klar –, dass es, wenn man politische Debatten darüber führt und Lösungsvorschläge ausarbeitet, wie man in einer Akutsituation handeln kann, immer unterschiedliche Positionen dazu gibt. Aber dass man deswegen handlungsunfähig ist und sagt, deswegen ändern wir diese akute Situation nicht, das ist nicht die Art und Weise, wie wir hier Politik machen. Wir haben uns angeguckt: Wie können wir gerade die Kitas entlasten, die vor der Herausforderung stehen, dass sie nicht genügend Fachkräfte haben, nicht genügend Personal haben? Das ist doch keine Situation, die die schwarz-grüne Landesregierung vor sechs Monaten geschaffen hat. Das ist doch eine Realität, die wir anerkennen müssen im Land und in der gesamten Bundesrepublik. Natürlich kann man auf ein Gesetz verweisen und sagen, das sind die Qualitätsstandards, die wir eingezogen haben, und daran halten wir uns. Die Abgeordnete Nies hat das angesprochen. Daran schrauben wir auch nicht. Aber was machen wir denn? Was ist denn die Antwort darauf, dass wir Einrichtungen haben, die nicht genügend Personal haben? – Ich bin doch selber im Austausch mit Verbänden, mit Kitaleitungen, mit Eltern, Erzieherinnen, allen Möglichen, und die sagen: Uns fehlt das Personal. – Deswegen ist Teil dieser Änderungsanträge zu schauen, wie man gerade die Einrichtungen entlasten kann, die nicht genügend Personal haben. Diese Vermutung und die Annahme, dass sich Einrichtungen denken: „Bevor ich eine volle Fachkraft nehme, nehme ich eine Helfende Hand, geht doch an der Realität vorbei. (Birte Pauls [SPD]: Das habe ich nicht gesagt!) – Ich sage auch nicht, dass Sie es gesagt haben. Aber ich möchte darauf reagieren, welche Vorwürfe im Raum stehen. Die Realität, die ich erfahre, wenn ich als Kitaministerin im Land unterwegs bin, ist, dass die Menschen händeringend Fachkräfte suchen und dass sie sagen: Das Konzept der Helfen Hände finden wir richtig an einigen Stellen. Andere haben auch Befürchtungen, dass es möglicherweise nicht in die Richtung laufen könnte. Es ist normal, dass es bei politischen Entscheidungen unterschiedliche Positionen gibt. Das macht mich deswegen aber nicht handlungsunfähig. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Pauls? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.

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Birte Pauls SPD

Frau Ministerin, ich finde es bedauerlich, dass wir diese Diskussion hier führen müssen. Ich hätte sie gern mit Ihnen oder der politischen Hausspitze im Ausschuss geführt. Sie waren wieder nicht vertreten, deshalb habe ich diese Fragen hier gestellt. Ich stelle fest, dass Sie mir jetzt nicht die Fragen beantwortet haben, die ich gestellt habe. – Frau Pauls, ich finde es ein bisschen problematisch, dass Sie uns unterstellen, dass wir als politische Hausspitze nicht im Ausschuss sind. Wir kommen immer zum Ausschuss, wenn wir dazugebeten werden. Wir haben noch nie gesagt: Wir kommen nicht vorbei. Wir haben immer eine Fachbegleitung im Ausschuss. Wenn Sie möchten, dass wir akut in einer Situation in den Ausschuss kommen, dann tun wir das. Ich finde es ein bisschen problematisch, wenn Sie so tun, als hätten wir als politische Hausspitze noch nie im Sozialausschuss gesessen und zu Kitathemen gesprochen. Das entspricht nicht der Realität. (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich möchte gern zu den Helfenden Händen kommen. Die setzen wir nicht ein, um pädagogische Fachkräfte zu ersetzen, sondern um die pädagogischen Fachkräfte in den Gruppen, die vorübergehend einen abgesenkten Betreuungsschlüssel haben, zu entlasten, gerade diejenigen, die mit Personalmangel zu kämpfen haben. Es geht nicht darum, zu sagen: Mensch, ihr habt zwar eigentlich Personal, aber nutzt trotzdem Helfende Hände! – Das entspricht nicht der Realität in den Kitas vor Ort. Damit senken wir auch nicht die Qualität, sondern reagieren auf den akuten Mangel, der in den Einrichtungen herrscht. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) (Ministerin Aminata Touré) Ich fand die Antworten der Opposition zu der Frage: „Was machen wir eigentlich in der akuten Situation, in der die Fachkräfte fehlen?“, bisher nicht überzeugend. Wir sind uns doch alle in der Problemanalyse einig, aber wir sind uns eben nicht einig in der Frage, wie wir das beantworten können. (Serpil Midyatli [SPD]: Ich habe fünf Jahre lang Vorschläge gemacht, alles abgelehnt worden hier im Haus!) Dann möchte ich auf den dritten Punkt der Änderungsanträge eingehen. Wir setzen unser eigenes Landesprogramm Sprach-Kitas um, weil der Bund sein Versprechen gebrochen hat, an dieser Stelle auch Fachkräfte zu sichern und Kindern die frühestmögliche und beste Sprachbildung zu ermöglichen. Viertens zahlen wir die offenen Mittel der Tarifanpassung für 2022 nach. Fünftens entlasten wir Kitaeinrichtungen und Kindertagespflege durch einen Energiekostenzuschlag und die Erhöhung des Landesanteils bei Sachkosten. Ich finde, dass sich das alles innerhalb von sechs Monaten mehr als sehen lassen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) All diese Maßnahmen haben wir als Koalition in einer Zeit auf den Weg gebracht, in der viele Menschen zu Recht finanzielle Sorgen sowie Zukunftsängste haben. Diese Zeiten können einen beunruhigen. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Politik, Menschen die Zuversicht zu geben, dass wir politische Antworten haben. Die Anpassungen im Kitagesetz beantworten nicht alle Herausforderungen im Kitabereich. Das war aber auch nicht der Anspruch dieser Änderungsanträge. Wenn hier in den Raum gestellt wird, dass nicht alle Grundsatzfragen der Kitapolitik beantwortet oder finanziert werden, dann gebe ich Ihnen zu hundert Prozent recht. Sie wissen, dass wir die Strukturfragen der Kitapolitik mit der Evaluation Ende 2023 besprechen werden; das wissen Sie alle ganz genau. Das bedeutet aber nicht, dass mein Ministerium und ich genau an diesen politischen Antworten nicht arbeiteten. Einige dieser politischen Maßnahmen kennen Sie bereits. Wir haben eine Fachkräftegewinnungsstrategie auf den Weg gebracht, bei der wir mehr als ambitioniert sind, diese kurz-, mittel- und langfristig umzusetzen. Mir ist es wichtig, das zu betonen, denn nur, weil wir jetzt einen Schritt eines Konzepts gehen, heißt das nicht, dass die anderen Schritte nicht gegangen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir sagen kurzfristig, dass wir Entlastung durch die Helfenden Hände haben wollen, dass wir den Quereinstieg erleichtern und dass wir die Aufstiegsmöglichkeiten für die SPA verbessern möchten. Wir möchten mittelfristig mehr Anleiterstunden durch die Erhöhung der Verfügungszeiten, Kleinsteinrichtungen gezielt unterstützen, mehr PiA-Plätze und auch mehr Ausbildungsplätze für SPA und Erzieherinnen und Erzieher, und wir wollen langfristig einen verbesserten Betreuungsschlüssel von 2,5. Ich kann Ihnen jetzt schon einmal versprechen, dass Sie im Rahmen der Haushaltsverhandlungen und auch im Entwurf sehen werden, dass wir dort einen politischen Schwerpunkt formuliert haben. (Vereinzelter Beifall CDU)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Timmer? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.

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Marc Timmer SPD

Entschuldigung, dass es jetzt ein bisschen länger gedauert hat. Zu den Helfenden Händen – ich bin nicht vom Fach, deshalb musste ich noch einmal länger darüber nachdenken –: Können Sie sich vorstellen, dass ich als Vater eines Kitakindes Sorge habe, dass Helfende Hände pädagogische Tätigkeiten ausüben und ich nicht weiß, welche Voraussetzungen die Helfenden Hände erfüllen müssen? – Das Konzept der Helfenden Hände – damit Sie das wissen: ich kann die Sorgen, die Sie angesprochen haben, durchaus verstehen; natürlich möchte man, dass die eigenen Kinder die möglichst beste pädagogische Betreuung haben, daran schrauben wir auch nicht – gibt es schon. Das ist nichts, was ich mir in den letzten sechs Monaten ausgedacht habe, sondern dieses Konzept wird schon angewandt. Die Frage, ob an der Stelle immer pädagogische Fachkräfte da sind, um ihr Kind zu betreuen, die kann man mit Ja beantworten. Das Konzept soll (Ministerin Aminata Touré) keine pädagogischen Fachkräfte ersetzen, sondern diese bei ihrer Arbeit unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Timmer, ich würde vorschlagen, dass Sie das Mikrofon etwas in der Höhe verstellen und etwas dichter herantreten.

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Marc Timmer SPD

Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Sie sagten gerade, dass von den Helfenden Händen keine pädagogische Tätigkeit ausgeführt werden soll. Gerade habe ich aber gehört, dass Basteln – was war das noch? –, Anziehen und Essen pädagogische Tätigkeiten sind. Jetzt bin ich verwirrt. (Werner Kalinka [CDU]: Was ist denn daran verkehrt? Mein Gott noch einmal!) Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Der Punkt ist ja, dass man als Erzieherin und Erzieher weitaus mehr Dinge tut als die, die wir gerade beschrieben haben. Wir sagen an dieser Stelle, dass keine Helfende Hand allein in einer Einrichtung unterwegs sein und fünf Kinder betreuen soll, sondern es soll eine Unterstützung für die pädagogischen Fachkräfte sein. Wir wollen sie nicht davon isolieren, solche Dinge unterstützend mit zu tun, sondern wollen, dass es eine tatsächliche Unterstützung für die pädagogischen Fachkräfte ist. Es gibt den Einsatz dieser Helfenden Hände tatsächlich schon, in ganz vielen unterschiedlichen Realitäten, von Haushaltshilfe bis zur Hilfe beim An- oder Ausziehen oder bei anderen Dingen. All dies findet immer nur als Unterstützung der pädagogischen Fachkraft statt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, es gibt noch den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ach da. – Ja, bitte.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Frau Ministerin, sind Sie mit mir einer Meinung, dass wir dem Kollegen, der eben hier gesprochen hat, ich glaube, das war Herr Timmer, einmal sagen, dass es in Kiel 80 Kitas mit Helfenden Händen gibt. Vielleicht kann er sich einmal anschauen, wie das dort funktioniert. (Beifall CDU) – Ja. Zu den Vorschlägen der Opposition kann ich Folgendes sagen: Wir haben noch keine Beitragsfreiheit in Schleswig-Holstein. Ich finde es dennoch richtig, dass es in der vergangenen Legislatur zumindest eine Deckelung gegeben hat. Ich bin davon überzeugt, dass wir perspektivisch eine Beitragsfreiheit brauchen. Die Beitragsfreiheit ist in der Vergangenheit nicht am politischen Willen gescheitert, sondern an den finanziellen Möglichkeiten. Gestern haben Sie es in der Rede der Finanzministerin gehört: Wir investieren über 600 Millionen Euro in Kita, weil uns die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kleinsten sehr viel wert ist. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich weiß, dass es immer populär ist zu sagen, dass es die Finanzministerin sei, die dazu einfach Nein sage. Aber so einfach kann man es sich nicht machen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Finanzministerin ist – und zwar unabhängig davon, wer das Ressort parteipolitisch zu verantworten hat – immer eine Fürstreiterin für eine auskömmliche Kitapolitik gewesen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns für die akute Situation überlegt, wie wir zumindest für ein halbes Jahr die Familien entlasten können, die gerade mit steigenden Energieund Lebensmittelpreisen zu kämpfen haben. Deshalb die Erweiterung der Sozialermäßigung. Davon bin ich übrigens auch perspektivisch viel mehr überzeugt, nämlich zu schauen, dass man gerade Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen im Vergleich zu reichen Menschen entlastet. Sie können es sich im Zweifel eher leisten, solche ge- (Ministerin Aminata Touré) deckelten Beiträge zu leisten. Ich bin von gezielten sozialen Maßnahmen in einem begrenzten finanziellen Spielraum stärker überzeugt als vom Gießkannenprinzip. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir werden Anfang nächsten Jahres sehen, wie die Entlastungspakete des Bundes und des Landes ineinandergreifen und für Entlastung sorgen werden. Zum Schluss ist mir wirklich wichtig, den Eltern, die sich das hier anhören, noch Folgendes zu sagen: Stellen Sie unbedingt noch in diesem Monat einen Antrag, auch wenn Sie bisher vielleicht noch nicht berechtigt waren. Möglicherweise profitieren Sie von der sozialen Ermäßigung! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, es ist zum Jahresende ein wichtiges Signal, dass wir als Parlament und Regierung gemeinsam diese Änderungen im Kitagesetz vornehmen, um Familien finanzielle Entlastungen zu ermöglichen, um durch Helfende Hände Fachkräfte zu entlasten, um Sprach-Kitas zu sichern, um die Tarifanpassung durchzuführen und Kitaeinrichtungen in der Energiekrise zu entlasten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat die Redezeit für die Landesregierung um drei Minuten ausgeweitet. Diese stünde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung. – Mir liegen allerdings keine Wortmeldungen vor, deshalb schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/395. Ich lasse über diesen Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung – das ist die Drucksache 20/477 – abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und des SSW. (Zuruf: Jawoll!) Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich komme dann zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/502. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und des SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit wird Tagesordnungspunkt 11 jetzt nicht mehr aufgerufen. Er wird heute Nachmittag nach den gesetzten Tagesordnungspunkten eingereiht. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. (Unterbrechung: 13:51 bis 15:04 Uhr)

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Kristina Herbst

Wir fahren mit der Tagung fort. Begrüßen wir am Anfang bitte gemeinsam eine Besuchergruppe vom FDP-Kreisverband Dithmarschen, unter anderem ist auch unsere ehemalige Kollegin Veronika Kolb auf der Tribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir machen jetzt auch gleich weiter mit der Tagesordnung, damit Sie etwas zu hören und zu sehen bekommen. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Ungewollt Kinderlose besser unterstützen – diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlung ermöglichen Antrag der Fraktionen von SSW, SPD und FDP Drucksache 20/366 (neu) – 2. Fassung Einheitliche Lösung für Familien mit Kinderwunsch Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/515 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Dagmar Hildebrand das Wort zu ihrer ersten Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall)

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Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute zu dem Thema meine erste Rede halten darf. Frau Waldinger-Thiering hat es gerade gesagt: Es ist noch gar nicht so lange her, dass Sie hier standen. Ich würde jetzt mit meiner ersten Rede starten wollen und fange einmal an. Kinder sind unsere Zukunft, und ohne Kinder haben wir keine Zukunft. Doch so einfach ist es oftmals nicht mit dem Kinderwunsch. Nach Angaben (Dagmar Hildebrand) des Bundesfamilienministeriums – das sagten Sie schon – ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten einer medizinischen Kinderwunschbehandlung liegen je nach Art der Behandlung und Anzahl der Versuche bei bis zu 50.000 Euro. Wie ist die Lage bisher? – Bislang sieht es so aus, dass sich 12 unserer 16 Bundesländer an der Finanzierung der Kinderwunschbehandlung beteiligen, vier davon allerdings nicht – unter anderem Schleswig-Holstein. Eben wurde schon erwähnt: Der Bund stellt seit April 2012, also seit über zehn Jahren, Geld für die Behandlung von Kinderlosen zur Verfügung. Dies gilt allerdings nur, wenn sich das Land mit einem Förderanteil in gleicher Höhe beteiligt. Die Tatsache, dass Menschen hier in SchleswigHolstein leben und nicht etwa in Niedersachsen oder in Nordrhein-Westfalen, wo die Kosten anteilig gefördert werden, darf kein Nachteil mehr sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Sache sind wir uns bewusst. Wir haben es Mitte des Jahres ganz klar in unserem Koalitionsvertrag verankert, in dem es unmissverständlich heißt: „Wir werden uns für eine bundeseinheitliche Lösung für eine finanzielle Unterstützung bei einer Kinderwunschbehandlung einsetzen, damit möglichst viele Familien ihren Kinderwunsch realisieren können.“ (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben dem Wohnsitz der Antragsteller und der finanziellen Unterstützung gibt es jeweils noch andere Probleme, auf die ich eingehen möchte, die allerdings nur der Bund lösen kann. So erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung nur, wenn gewisse Dinge eingehalten werden. Das heißt, Frauen dürfen ein Höchstalter von 39 Jahren haben, bei Männern liegt es bei 49 Jahren. Das Mindestalter muss 25 Jahre sein. Ob es noch sinnvoll ist, diese Altersgrenze zu halten, wage ich hier jetzt nicht zu entscheiden. Das ist eine Sache, die auf Bundesebene im Ethikrat geklärt werden muss. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch derzeit auch, dass Paare miteinander verheiratet sein müssen. Dabei spielt die sexuelle Orientierung immer noch eine große Rolle. Die Frage, ob ein Paar heterosexuell ist oder nicht, sollte sich im Jahre 2022 jedoch nicht mehr stellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Insofern ist es sicher angemessen, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei und unabhängig von Familienstand und sexueller Identität fördern zu wollen. Auch die Beschränkungen beim Alter und den Behandlungszyklen sollen geprüft werden. Außerdem heißt es: „Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung.“ Zudem plant der Bund, die Kosten komplett zu übernehmen. Das klingt gut. Etwas irritierend ist tatsächlich nur die Formulierung im Koalitionsvertrag. Dort heißt es nämlich: „Wir wollen … Kinderlose besser unterstützen“, und nicht: „Wir werden“ sie besser unterstützen. Wer sich im Koalitionsdeutsch auskennt, der weiß, was das heißt. Hier gibt es einen klaren Unterschied. (Christopher Vogt [FDP]: Aber immerhin! Wir wollen prüfen!) Wir fordern hier eine klare Formulierung. Aber das ist Sache der Bundesregierung. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Genau!) Für die CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist dagegen klar: Wir bitten unsere Landesregierung, sich weiterhin für eine bundeseinheitliche Lösung bei der finanziellen Unterstützung zur Kinderwunschbehandlung einzusetzen – unter Beachtung der veränderten gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Außerdem bitten wir die Landesregierung, eine Kostenübernahme in Kooperation mit dem Bund zu prüfen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es gesagt: Nicht allen Menschen (Eka von Kalben) ist es vergönnt, Kinder zu haben, auch wenn sie es wollen, und viele leiden unter dieser ungewollten Kinderlosigkeit. Nicht jedem Paar gelingt es, sich eine andere Perspektive oder einen anderen Lebensinhalt aufzubauen. Wir reden hier auch nicht von einer kleinen Randgruppe, sondern von – auch das wurde gesagt – von fast jedem zehnten Paar, das betroffen ist, und zwar mit zunehmender Tendenz. Klar ist auch: Es gibt kein Recht auf Elternschaft. Aber Paare haben das Recht darauf, bei der Chance auf Elternschaft unterstützt und nicht benachteiligt zu werden. Das sehen wir Grüne so, das sieht die Koalition so, und das steht auch in unserem Koalitionsvertrag. Eine Umfrage und der Bericht des Bundesgesundheitsministeriums „Ungewollt kinderlos 2020“ zeigen, dass Frauen durch Kinderlosigkeit deutlich stärker belastet sind als Männer. Das liegt sicher an einem traditionellen Rollenbild. Es muss auch Schluss sein mit der Stigmatisierung von Frauen, die nicht Mutter sind – gewollt oder ungewollt. Frauen können Mütter sein, sie müssen es aber nicht. Und doch: Ungewollte Kinderlosigkeit ist keine einfache Sache, weder für Männer noch für Frauen. Viele Partnerschaften zerbrechen unter der Belastung. Deshalb brauchen Paare eine individuelle Beratung, gute Behandlung und Zugang zu einer diskriminierungsfreien Finanzierung der Kinderwunschbehandlung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Bei der Kinderwunschbehandlung – im Fachsprech: der heterologen Insemination – darf es keine systematische Benachteiligung geben. Es muss eine bundesweit einheitliche Finanzierung geben. Darüber haben wir schon gesprochen. Da sind wir uns im Grunde auch einig. Das hat zum Glück auch die Ampelparteien im Bund geeint. Deshalb haben sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Leider ist es – um es einmal auf den Punkt zu bringen – einfach so: Natürlich kann die Opposition hier im Land sagen: „Macht sofort oder mittelfristig“ – oder wie es auch immer genannt wird – „ein Landesprogramm, um es zu finanzieren“, genauso wie wir dann sagen: „Warum schreibt der Bund nicht ein ,werden‘ statt ‚wollen‘ in sein Programm?“. Alles hängt natürlich immer davon ab, wie es finanziert werden kann. Insofern: Ja, wir fordern jetzt eine bundesweit einheitliche Regelung zulasten des Bundes, und die Opposition wird das Land auffordern, das Geld zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir keinen Flickenteppich haben, dass wir nicht sozusagen einen Tourismus haben, dass man in das Bundesland ziehen muss, in dem man seinen Kinderwunsch besser erfüllen kann. Ich finde es neben den finanziellen Mitteln wichtig, dass wir genau darauf hinweisen – Frau Hildebrand hat es schon erwähnt –, dass nicht nur der finanzielle Aspekt wichtig ist. Ich kenne auch junge, insbesondere lesbische Paare, die bei der Hochzeit sagen: Wir wünschen uns Geld, wir fangen jetzt schon an zu sparen für unseren Kinderwunsch. – Das ist etwas, was einen wirklich nachdenklich machen muss. Die Regeln müssen für Männer und Frauen, für hetero- und homosexuelle Partnerschaften gleichermaßen gelten, und das auch ohne Trauschein oder Eintragen der Lebenspartnerschaft. Auch das Lebensalter – zu jung bei unter 25, zu alt bei über 40 bei Frauen und bei über 50 bei Männern – darf kein grundsätzlicher Ausschlussgrund sein. Die aktuellen Regelungen müssen der Lebenswirklichkeit der Menschen in unserer Gesellschaft angepasst werden, nicht umgekehrt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie ein: Stimmen Sie unserem Antrag zu, geben Sie Menschen neu Hoffnung, die Eltern sein wollen, und lassen Sie uns aus Schleswig-Holstein ein eindeutiges Signal an den Bund richten, diesen Punkt im Ampel-Koalitionsvertrag schnell umzusetzen! – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich nicht an der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“. Daher wird dort eine finanzielle Förderung nicht gewährt. Das ist eine ernüchternde Information des Informationsportals Kinderwunsch für nach Unterstützung suchende kinderlose Paare in Schleswig-Holstein. Allein in Deutschland wünscht sich jede beziehungsweise jeder Zehnte zwischen 25 und 59 Jahre Kinder, kann sich diesen Wunsch aber auf natürlichem Wege nicht erfüllen. Die Inanspruchnahme einer Kinderwunschbehandlung kann hier vielen Menschen die Unterstützung gewähren, die sie sich (Sophia Schiebe) wünschen. Nach Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes sind diverse medizinische Methoden der Behandlung möglich, die höchst vielversprechend sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Erfüllung des Kinderwunsches ermöglichen. Nach den vorangegangenen Belastungen ist es für Paare meist kaum vorstellbar, dass die Familiengründung endlich erfolgreich ist. Oft genauso unvorstellbar sind jedoch die Kosten der Behandlung. Selbst nach Abzug des Krankenkassenanteils – falls überhaupt gegeben – und trotz des großen Kinderwunsches sind sie für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen meist nicht zu stemmen. Zwischen 3.000 und 6.000 Euro sind als Behandlungskosten angesetzt. In einigen Fällen ist es sogar mehr. Um diesen finanziell ungleichen Zugängen entgegenzuwirken und eine Unterstützung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung 2012 die Initiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Vorausgesetzt ist, dass die jeweiligen Bundesländer ein eigenes Förderprogramm vorlegen und die Hälfte der Bezuschussung tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein ist eines der letzten drei von 16 Bundesländern und zehn Jahre später immer noch kein Teil dieser Initiative. Ich weiß, die SPD hat in der Küstenkoalition erst einmal auf eine bundeseinheitliche Lösung gehofft und gewartet. Aber irgendwann muss das Warten auch ein Ende haben. (Beifall SPD und SSW) Nach zehn Jahren muss die eigene Verantwortung nun ernst genommen werden. Das hat die SPD getan und im Landtagswahlprogramm einen Beitrag zur Initiative festgeschrieben. Von einer Koalition, die sich für Gerechtigkeit und Teilhabe für alle einsetzt und versichert, alle Menschen gleichermaßen zu respektieren und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, hätte ich Ähnliches erwartet. Schleswig-Holstein und die Landesregierung beweisen damit, dass es doch einen Unterschied macht, in welchem Bundesland man lebt, und zwar nicht im positiven Sinne. Eine bundeseinheitliche, vollständige, diskriminierungsfreie und damit wohnortunabhängige finanzielle Lösung ist mittelfristig anzustreben. Dafür stehe ich ausdrücklich mit voller Überzeugung. Bis dahin muss das Land jedoch handeln. Dies nicht zu tun, ist für mich unvorstellbar und zeugt von einem fehlenden Handlungswillen seitens der Landesregierung. (Beifall SPD) Dass das aktuelle Bundesunterstützungsprogramm noch einiges an Reformen benötigt, bevor es als bundeseinheitlicher Standard übernommen werden kann, will ich jedoch ebenfalls klarstellen. So erfahren gleichgeschlechtliche beziehungsweise queere Paare, aber auch Alleinstehende oder Menschen jenseits festgelegter Altersgrenzen nach wie vor Diskriminierung. Sie haben keinerlei Anspruch auf eine Kostenübernahme der Behandlung durch Bundesmittel oder die Krankenkassen. Dass dies diskriminierend ist und in keiner Weise der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht wird, sollte uns allen klar sein. Ich begrüße daher die Aussagen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dass ungewollt Kinderlose besser unterstützt werden sollen – unabhängig von Familienstand und sexueller Identität. Zudem sollen die Altersbeschränkungen überprüft werden. Diese Umsetzung passiert aber nicht von heute auf morgen. Dass das Warten auf den Bund nicht immer der richtige Weg ist, zeigen die Länder RheinlandPfalz, Berlin, Saarland und Bremen. Sie nehmen schon jetzt auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare oder Regenbogenfamilien im Allgemeinen in ihre Landesförderungsprogramme auf. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der richtige Weg für den Übergang zu einer diskriminierungsfreien und zugangsgleichen Unterstützung, die wir auch für Schleswig-Holstein brauchen und fordern. Liebe Landesregierung, bringen Sie endlich und vor allem schnell ein Landesförderprogramm auf den Weg, welches die Vielfalt widerspiegelt, und setzen Sie sich parallel für eine mittelfristige bundeseinheitliche Lösung ein, die allen Menschen eine Familienplanung ermöglicht – unabhängig von ihrer Sexualität, unabhängig von ihrem Familienstand, unabhängig von ihrem Einkommen. Wir haben es als Land in der Hand, ob wir handeln oder warten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich will es einmal vorweihnachtlich friedlich versuchen, weil es in Wahrheit um etwas wirklich Schönes geht. Ich sehe, wie im Freundes- und Be- (Dr. Heiner Garg) kanntenkreis, aber auch wie Kolleginnen und Kollegen, die Mütter oder Väter von Kindern geworden sind, dann auf einmal – wie der Kollege Kilian – ganz bezaubernd werden. (Heiterkeit – Lukas Kilian [CDU]: Nicht persönlich werden!) Die Kollegin Hildebrand hat es eben in ihrer Jungfernrede sehr deutlich gesagt. Wir reden über etwas unglaublich Schönes, das aus Sicht der Freien Demokraten allen Menschen zuteilwerden soll, die sich wünschen, Eltern zu werden. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Kollegin Hildebrand, Sie haben den Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin zitiert. Dort haben wir in der Tat miteinander vereinbart, uns genau auf diesen Weg zu begeben. Ich habe mir kurz vor dieser Rede noch einmal den Check des Bundesfamilienministeriums angesehen. Es ist schon frustrierend, wenn du gleich bei der ersten von elf Fragen aussortiert wirst, weil du im falschen Bundesland lebst. Die Kollegin Schiebe hat es dargestellt: Die Küstenkoalition hat sich – genauso wie die Jamaikakoalition – sehr dezidiert und mit Nachdruck auf den unterschiedlichsten Ebenen dafür eingesetzt, um dies zu ermöglichen. Wir sind immer noch dabei, dass Menschen aus Schleswig-Holstein bereits bei der ersten von elf Fragen beim sogenannten Fördercheck rausfliegen, weil sie im falschen Bundesland sind. Vor diesem Hintergrund finde ich, die Oppositionsinitiative ist bis zu einer bundeseinheitlichen Lösung richtig, um den Menschen auch in Schleswig-Holstein die Möglichkeit zu geben, an Bundesprogrammen zu partizipieren. Das ist genau die richtige Antwort auf diese Herausforderung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich teile den Ansatz aus dem schwarz-grünen Antrag, nach wie vor auf eine bundeseinheitliche Lösung hinzuwirken. Das sieht übrigens der Koalitionsvertrag vor. Frau Kollegin Hildebrand, ich finde es an dieser Stelle ehrlicherweise bemerkenswert, dass nun ausgerechnet die schwarz-grüne Koalition in ihren Änderungsanträgen selbst Prüfungen überprüfen möchte, wie wir gestern gelernt haben. Ich finde es ein bisschen kleinkariert, sich an „wollen“ oder „werden“ aufzuhalten. Ich bin sehr überzeugt davon und sehr zuversichtlich, dass die Ampelkoalition gerade bei gesellschaftspolitischen Fragen dankenswerterweise ausgesprochen fortschrittlich ist. Wir wollen nicht vergessen, woran das in den vergangenen Legislaturperioden unter Schwarz-Rot gescheitert ist. Es ist nicht an den Sozialdemokraten, sondern eher an der Union gescheitert. (Beifall SPD und SSW) Deswegen: Herzlichen Glückwunsch, willkommen in der Realität. Vor diesem Hintergrund werden wir selbstverständlich dafür werben, sich der Initiative von SPD, SSW und FDP anzuschließen. Wir werden aber auch Ihrem Antrag zustimmen, weil wir einfach wollen, dass in Zukunft allen SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern mit Elternwunsch diese Möglichkeit eröffnet wird. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat die Ministerin Aminata Touré das Wort Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie man bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützt wird – das haben Sie gerade beschrieben –, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Anzahl der Behandlungszyklen ist unterschiedlich und auch die Höhe der Höchstbeträge. Das ist eine Ungerechtigkeit, die der gemeinsame Antrag von SPD, FDP und SSW und genauso auch der Koalitionsantrag mit Recht formulieren. Damit machen sie auch das Problem dahinter deutlich: Wir sollten überall in Deutschland die gleichen Lebensbedingungen haben. Es geht doch im Kern darum, dass es egal ist, ob Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hier wohnen oder in Hessen oder ob Menschen aus Hessen hier in Schleswig-Holstein leben. Das ist der Grund, warum es eine bundeseinheitliche Lösung braucht – das teilen wir alle. In der letzten Legislatur gab es auf Bundesebene schon erste Versuche, eine solche Lösung auf den Weg zu bringen. Es gab Anträge zur Änderung der Voraussetzungen und Art der Kostenübernahme. Alle wurden in den Ausschüssen von der ehemaligen Regierungskoalition abgelehnt. In den Bundeskoalitionsvertrag, und zwar genau in den Absatz, den ich mitverhandeln durfte – wo es um die reproduktiven Rechte geht –, haben wir hineinformuliert: „Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Inse- (Ministerin Aminata Touré) mination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung.“ Ehrlich gesagt glaube ich, dass die Beteiligung des Bundes noch viel höher sein sollte. Ich möchte später noch einmal zu dem Punkt kommen, ob man diesem Bundesprogramm zum jetzigen Zeitpunkt beitreten sollte oder nicht. Nach den aktuellen Leistungen der Krankenkassen ist es noch immer so, dass gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen mit Kinderwunsch nicht unterstützt werden. Damit ist die derzeitige Förderung weit weg von den Lebensrealitäten der Menschen heutzutage. Zusätzlich muss die Festlegung der Altersgrenzen in den Blick genommen werden – Sie haben es bereits angesprochen. Seit 2004 müssen beide Personen mindestens 25 Jahre alt sein. Dabei darf die Frau das vierzigste und der Mann das fünfzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der vermeintliche Grund dafür: Das Mindestalter soll die Chance auf eine Spontanschwangerschaft erhalten. Das Maximalalter wiederum soll die Abnahme der Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung berücksichtigen. Mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die gesellschaftlichen Entwicklungen wird jedoch deutlich, dass diese Aspekte entweder angepasst oder überprüft werden müssten. Das ist ein Zustand, den wir alle schlichtweg nicht akzeptieren. Ich halte es für sinnvoll, zuerst für eine bundeseinheitliche und diskriminierungsfreie Förderung einzutreten. Wenn wir das derzeitige Bundesprogramm, das immer noch diskriminiert, unterstützten, würden wir jetzt Mittel bereitstellen, obwohl wir einen anderen Anspruch daran haben, wie so etwas aussehen soll. Der SSW, die SPD und die FDP fordern in ihrem Antrag aber, jetzt schon beizutreten. Und natürlich kann man sich dafür entscheiden. Das würde dann bedeuten, dass man sich im Haushaltsverfahren dafür einsetzt, 500.000 Euro bereitzustellen, um einem Bundesprogramm beizutreten, das noch nicht diskriminierungsfrei ist. Ich würde es für sinnvoller erachten – selbst wenn die Kofinanzierung 50 oder 75 Prozent bedeuten würde , sich erst einmal dafür einzusetzen – und das vor allem auf Bundesebene, wie Sie eben alle angesprochen haben –, das Programm diskriminierungsfrei zu machen und dann in einem zweiten Schritt zu überlegen, wie man die Kofinanzierung auf Landesebene organisieren möchte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wer kein Kind bekommen kann, obwohl er oder sie es möchte, leidet oft leise. Und es gilt noch immer als gesellschaftliches Tabu, über ungewollte Kinderlosigkeit zu sprechen. Es ist gut, dass der Bund ungewollt Kinderlose unterstützen möchte. Diese Unterstützung muss sich aber an der Vielfalt von Familienformen orientieren und gleiche Lebensbedingungen in ganz Deutschland sichern. Deshalb werde ich den Bund bei der Ausgestaltung einer bundeseinheitlichen und diskriminierungsfreien Initiative unterstützen – so, wie es im Bundeskoalitionsvertrag und auch in unserem Landeskoalitionsvertrag steht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch mitteilen, dass der Abgeordnete Claus Christian Claussen nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt hat, dass er an der Teilnahme an der heutigen Nachmittagssitzung verhindert ist. Ein Antrag auf Ausschussüberweisung liegt nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen von SSW, SPD und FDP, Drucksache 20/366 (neu) – 2. Fassung –, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Dann ist der Antrag bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/515, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit ist der Antrag einstimmig mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW angenommen. Ich rufe dann die Tagesordnungspunkte 13 und 37 auf: Gemeinsame Beratung (Präsidentin Kristina Herbst) a) Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Initiative der Bundesregierung „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/373 Maßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum weiter umsetzen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/542 b) Mieter:innen und Vermieter:innen in der Krise entlasten – Sozialen Ausgleich auf dem Wohnungsmarkt herstellen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/508 Änderungsantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/524 Schleswig-Holstein entlastet alle von der aktuellen Situation Betroffenen auf dem Wohnungsmarkt Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/549 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Serpil Midyatli.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen feststellen, dass sich die bereits sehr angespannte Wohnungsmarktlage in Deutschland und in Schleswig-Holstein weiter verschärft. Diejenigen, die eine Wohnung haben, sorgen sich darum, ob sie die Wohnung überhaupt noch halten können, und für die anderen, die eine Wohnung suchen, ist die Suche mittlerweile zu einer Never Ending Story geworden. Heute geht es genau um diese beiden Gruppen. Vier Anträge liegen hier nun vor. Ich stelle fest, dass die Problemanalyse von allen geteilt wird. Aber – und darauf wird es am Ende vor allen Dingen ankommen – ziehen wir auch die richtigen und die zwingend notwendigen Schlüsse, um endlich zu einer Entlastung zu kommen? Nach Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft stiegen die Angebotsmieten im dritten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich. In Schleswig-Holstein ist der Anstieg der Angebotsmieten sogar überdurchschnittlich. Eine angemessene Wohnung zu finden, die bezahlbar ist, und sie dann auch noch halten zu können, ist schon längst wieder zu einer sozialen Frage in unserem Land geworden. Daher – ich wiederhole es – war es ein Riesenfehler, die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung abzuschaffen. Wir werden nicht müde, diese Maßnahmen weiterhin einzufordern. (Beifall SPD und Lars Harms [SSW]) Denn oft mussten wir uns anhören: „Die Mietpreisbremse funktioniert doch gar nicht; was will die SPD eigentlich?“ – Ja, die Mietpreisbremse kann auch nicht überall im Land funktionieren, weil wir nicht überall einen Mietenspiegel haben. Aber damit Sie diese Ausrede nicht mehr bringen können, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir einen wunderbaren Antrag gestellt. Der Bund fördert ja Mietenspiegel für Städte ab 50.000 Einwohnern. Wir schlagen Ihnen jetzt vor, die Mietenspiegel bei den kleinen und mittleren Zentren zu übernehmen, damit wir überall im Land eine Mietpreisbremse installieren können. Also: Es gibt keine Ausreden mehr. (Beifall SPD und SSW) Dann haben wir Sie ja endlich dazu gebracht, zumindest einzusehen, dass eine Kappungsgrenzenverordnung vernünftig ist. Das haben Sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Und, was steht im Antrag von Schwarz-Grün? – Eins, zwei, drei: „Prüfen“! (Lukas Kilian [CDU]: Wir sind doch hier kein Bierzelt!) Das ist mit der Landesinfrastrukturgesellschaft ja genauso. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Bauministerin, es ist nur eine Verordnung, kein Gesetz. Es sind, glaube ich, maximal zwei oder drei Zahlen – wahrscheinlich noch das Datum –, die Sie ändern müssen. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Das gab es ja schon einmal. Also, es ist gar nicht so schwer. Das hätten Sie schon in den ersten 100 Tagen machen können. Wir warten auf die Kappungsgrenzenverordnung. (Beifall SPD und SSW – Lars Harms [SSW]: Jawohl!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, parallel zu den steigenden Mieten geht aber die Zahl der fertigge- (Serpil Midyatli) stellten Wohneinheiten kontinuierlich zurück. Die Landesregierung hält nach eigenen Angaben den Ausbau von 1.500 öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr für notwendig. Dieses Ziel wurde aber seit Jahren nicht annähernd erreicht. Ich bin da nicht ganz so kleinlich, weil wir wissen, dass die erneuten Krisen dazu geführt haben. Klara Geywitz hat ihr Ziel auch nicht zu 100 Prozent erreicht. (Zuruf CDU: Wer ist das?) – Ruhe, Jungs. Jetzt rede ich. Wir wissen, dass die Krise zu vielen Problemen geführt hat. Wir kennen die Probleme: Lieferketten. Baukosten sind gestiegen, Materialien sind nicht zu finden, von Fachkräften will ich gar nicht erst sprechen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass der Druck die Flächen betreffend auch für diejenigen enorm groß ist, die noch bauen wollen. Insofern erwarten wir, dass Sie das Baulandmobilisierungsgesetz viel beherzter anpacken. Sie können sich das einmal anschauen. In Hamburg haben Ihre Kolleginnen und Kollegen sofort alle Verordnungen auf den Weg gebracht. Auf diese Impulse warten wir in Schleswig-Holstein immer noch. Das muss schneller gehen. (Beifall SPD und SSW) Es geht in der Debatte auch um die Mieterinnen und Mieter. Auch auf Bundesebene haben wir noch einige Hausaufgaben zu machen. Hier ist es zwingend notwendig, die Mieterinnen und Mieter gut durch den Winter zu bringen. Liebe FDP, wir warten auf Minister Buschmann. Sie wissen, worauf ich zu sprechen kommen möchte. (Zuruf CDU: Der ist heute aber nicht da!) Es geht um das Mietrecht und die Mietrechtsreform. Sie wissen, wir wollen mit der Wohngeldreform nicht nur die Kaltmieten der Menschen unterstützen, sondern auch die Heizkosten sind mittlerweile inkludiert. Dafür braucht es aber noch einiges an Unterstützung, was die Indexmieten angeht, was die Schonfristen angeht. Im kommenden Januar und im kommenden Februar wird es enorm darauf ankommen. Legen Sie deshalb bitte noch einmal ein Wort bei Herrn Buschmann ein. Die Reform liegt bereits bei ihm im Ressort. Er muss nur endlich zu einer Abstimmung kommen. Die Wohngeldreform ist eine der größten sozialpolitischen Leistungen dieser Bundesregierung. Ich stelle fest, dass Schwarz-Grün das in seinem Antrag auch so würdigt. Das ist eine der wenigen konkreten Maßnahmen. – Vier Anträge, fünf Minuten Redezeit – das muss besser werden. Wir wissen alle, dass wir weiterhin bauen, bauen, bauen müssen. Nur diesen Grundsatz vor sich herzutragen, das wird nicht reichen. Wir müssen wirklich alles gemeinsam unternehmen. Da hilft natürlich eine Landesinfrastrukturgesellschaft. Wer hat es erfunden? – Die SPD. Schwarz-Grün hat sie übernommen – geschenkt. Setzen Sie diese aber auch bitte ein. Es reicht nicht, immer nur die Worte in den Raum zu schmeißen. Es müssen jetzt wirklich Taten folgen. Insbesondere sind wir alle gemeinsam in der Pflicht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bauen wird bundesweit und auch in Schleswig-Holstein immer teurer. Laufende Projekte, die kurz vor der Umsetzungsphase sind, müssen in Teilen gestoppt werden, da die ursprünglichen Kalkulationen kaum noch haltbar sind. Das gilt sowohl für Privatleute, die ihr Eigenheim errichten wollen, als auch für die vielen Bauunternehmer im Land, die den benötigten Wohnraum schaffen wollen. So sehen wir allein im Zeitraum 2021 auf 2022 durchschnittliche Baupreissteigerungen für Wohngebäude um 20 Prozent. Zimmer- und Holzbauarbeiten kosten im Vergleich zum Jahr 2020 heute sogar fast 50 Prozent mehr als vor zwei Jahren. Diese Kostenentwicklung sehen wir aber nicht nur bei den Preisen für die Errichtung des Gebäudes. Auch bei den Erschließungskosten von Bauland ist dieser Trend spürbar. Dieser Trend stellt den Wohnungsbau, insbesondere den Bau von Dauerwohnraum, vor immense Schwierigkeiten. Wir halten fest: Der Kostendruck auf den Wohnungsbau nimmt bundesweit zu, im Hochbau, im Tiefbau und auch bei der Erschließung von Grundstücken. Dieser Trend in Kombination mit den langen Zeiträumen für die Planung und die anschließende Realisierung von Wohnprojekten ist Gift für die Schaf- (Michel Deckmann) fung von mehr bezahlbarem Wohnraum in unserem Land. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode – nicht ich persönlich, sondern die Kollegen der Jamaikakoalition – die Grundlage geschaffen, um Projektphasen zu verkürzen. Die in diesem Jahr in Kraft getretene neue Landesbauordnung beispielsweise ist eine Maßnahme davon. Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen für ein komplett digitales Baugenehmigungsverfahren geschaffen, beispielsweise durch den Wegfall des Schriftformerfordernisses für Bauanträge oder über das Einreichen der Bauanträge direkt bei den Bauaufsichtsbehörden und nicht mehr bei den einzelnen Gemeinden. Auch die rechtlichen Grundlagen für unsere Genehmigungsverfahren haben wir mit der neuen Landesbauordnung angepackt, beispielsweise über eine Ausweitung der Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze (Beifall CDU und FDP) oder über eine Erweiterung der möglichen Fälle, die am vereinfachten Baugenehmigungsverfahren teilnehmen können. Auch in Zukunft werden wir die Landesbauordnung weiter anpassen – im Sinne beschleunigter Genehmigungsprozesse für Bauvorhaben im Land. Man muss aber auch sagen: Die Schaffung von sozialem Wohnraum ist mehr als die Straffung unserer Verwaltungsprozesse. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Wir müssen auch die heutige Förderkulisse in den Blick nehmen. Die Erhöhungen der Fördersumme für den Quadratmeter in den vergangenen Jahren auf mehr als 1.000 Euro waren richtig. Das ist eine stattliche Summe. Die Baukostenentwicklungen sind aber weiter vorangeschritten. EU-beihilferechtlich wird jede weitere Aufstockung schwierig. Vor dem Hintergrund der geschilderten Baukostenentwicklung müssen wir aber auch hier noch einmal einen drauflegen und jede Möglichkeit nutzen, um den sozialen Wohnungsbau im Land aufrechtzuerhalten.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise Anmerkung der Abgeordneten Midyatli?

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Serpil Midyatli SPD

Ich stimme Ihnen da absolut zu. – Sehr schön. (Beifall CDU)

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Serpil Midyatli SPD

Es fühlt sich nicht gut an, wenn die CDU klatscht. Klatscht mal bitte mit! Ich stimme Ihnen da absolut zu. Auch wir haben damals die Quadratmeterpreise angepasst. Es gibt den sozialen Wohnungsbau und den bezahlbaren Wohnungsbau. Hierzu sind damals zu Zeiten der Küste Kriterien eingeführt worden. Sie haben das nachher dann fortgeführt. Ich sage einmal so: Sie erhöhen die Quadratmeterpreise, und ich sorge dafür, dass das mit der Beihilfe auf EU-Ebene geklärt wird. – Sie meinen die Förderung pro Quadratmeter. Ganz genau. Ja. – Wahnsinnig schön. Da freut sich die Landesregierung sicherlich. (Lars Harms [SSW]: Begeisterung in den Gesichtern!) Dabei dürfen wir nicht in das Dogma verfallen, dass wir probieren, einzig über die Förderung den Preisexplosionen entgegenzuwirken. Wir müssen auch über eine wohlabgewogene Erhöhung der Maximalmieten im sozialen Wohnungsbau sprechen, um letztlich den sozialen Wohnungsbau im Land aufrechtzuerhalten und um kurz- und mittelfristig die Aktivitäten im Land zu sichern. Darüber hinaus müssen wir aber mit noch mehr aufwarten, um die Menschen in unserem Land mit ausreichendem Wohnraum zu versorgen und die Bauwirtschaft im Land am Laufen zu halten. Das werden wir beispielsweise mit der Fortsetzung des Programms „Neue Perspektive Wohnen“ tun. Damit werden wir auch weiterhin Investoren, Maßnahmenträger und Kommunen bei der Entwicklung moderner und ansprechender Wohnquartiere unterstützen. Auch die aktuelle Landesplanung müssen wir in Angriff nehmen. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beispielsweise muss flexibilisiert und angepasst werden. Das Instrument des gemilderten Geschosswohnungs- (Michel Deckmann) baus kann in Kombination damit für eine deutlich vereinfachte Schaffung von Wohnraum auch außerhalb der Zentren sorgen. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, die Realisierung von mehr Wohnraum ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen, Land und Bund. Nur gemeinsame Anstrengungen werden den Wohnungsbau im Land beflügeln und die Situation entspannen. Ich werbe für die vorliegenden Anträge von Schwarz-Grün. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede für die erkrankte Abgeordnete Bina Braun. 263.000 – diese Zahl hat uns letzte Woche noch einmal klargemacht, wie dringend wir mehr bezahlbaren Wohnraum benötigen. 263.000 Menschen in Deutschland sind nach dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung wohnungslos, davon 11.000 in Schleswig-Holstein. Für ein Land wie das unsere ist das eigentlich beschämend. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist auf einem Höchststand, und die Probleme in der Baubranche sind vielfältig. Es wird sehr schwer, angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen das Ziel von jährlich 15.000 neuen Wohnungen zu erreichen. Wenn ein Bauunternehmen wirtschaftlich arbeiten möchte, und das tun ja nun mal eigentlich alle, baut es keine Sozialwohnungen. Denn die einfache Wahrheit ist: Es lohnt sich nicht. Die Unterstützungen für den sozialen Wohnungsbau sind bereits seit Jahren hoch wie nie, beihilferechtlich geht schlicht nicht mehr. Schon vor Corona und dem Angriffskrieg auf die Ukraine hatten wir einen erheblichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während Corona sind Lieferketten unterbrochen worden, was uns eindringlich die Abhängigkeit von globalen Märkten verdeutlicht hat. Mit dem Krieg kamen die Auswirkungen auf den Energiemarkt und die damit einhergehenden gestiegenen Kosten für uns alle, aber besonders für die energieintensiven Betriebe dazu. Damit sich der Neubau von Wohnungen heute lohnt, sind weiterhin hohe Investitionen und Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau vonnöten, um die explodierenden Kosten aufzufangen. Ansonsten entstehen auch keine bezahlbaren Mietwohnungen. Hier ist das Land in der Verantwortung; denn Wohnen ist ein Menschenrecht. In der letzten Wahlperiode, aber gerade auch in den ersten Monaten der neuen Regierung, haben wir schon viel auf den Weg gebracht, etwa die Erarbeitung einer Gebietskulisse nach § 201 a BauGB für die Kappungsgrenzenverordnung. Sie wird im nächsten Jahr vorliegen. Auch ein Wohnraumschutzgesetz wird bereits im kommenden Jahr auf den Landtag zukommen. Dazu gibt es diverse Anpassungen der Landesbauordnung und Vereinfachungen von Genehmigungsverfahren. Unser im Jahre 2021 mit 20 Millionen Euro gestartetes Sonderprogramm für von Armut und Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte soll fortgesetzt werden. Dieses bietet besonders günstige Förderkonditionen, um Wohnraum für Personen zu schaffen, die besonders schwer eine Wohnung finden, wie beispielsweise Wohnungslose oder Frauen aus Frauenhäusern. Das Förderprogramm richtet sich nicht nur an Investoren und Investorinnen, sondern auch an Ämter, Gemeinden und Verbände. Das war damals neu. Weiterhin muss künftig eine Erhöhung der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung pro Quadratmeter geprüft werden. Und bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen soll künftig ein stärkerer Fokus auf die netto-kaltmietenneutrale Sanierung gelegt werden. Dann gibt es noch immer deutlich zu wenig Plätze in Studentenwohnheimen. In der Zeit von 2021 bis 2024 bekommt das Studentenwerk zwar jährlich 3,75 Millionen Euro aus dem Corona-Notfallpaket zusätzlich, aber die werden von der Steigerung der Baukosten vermutlich aufgefressen werden. Kurzfristig können wir als Land durch viele Fördermaßnahmen dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht und Neubaukosten aufgefangen werden. Langfristig aber müssen wir auch überlegen, wie wir Baukosten senken können. Das könnte zum Beispiel durch veränderte und weiter vereinfachte Bauvorschriften erfolgen. Ein weiterer Appell geht an die Kommunen: Die Ausweisung neuer Baugebiete ohne einen erhebli- (Jan Kürschner) chen Anteil an Geschosswohnungsbau mit sozialer Bindung ist nicht mehr zeitgemäß. (Werner Kalinka [CDU]: Da können wohl die Kommunen noch selbst entscheiden, was sie wollen!) Wir müssen auch kreativ denken und überlegen, wie sich vorhandene Flächen im urbanen Raum – beispielsweise Büroflächen vor dem Hintergrund des vermehrten Trends zum Homeoffice – und im ländlichen Raum – beispielsweise nicht mehr genutzte Bauernhäuser oder Gasthöfe – in Wohnungen umwandeln lassen. Diese Überlegungen sind auch deshalb wichtig, weil die Flächen begrenzt sind und unser enormer Flächenverbrauch letztlich einer der größten Treiber der Klima- und Biodiversitätskrise ist. Der Zielkonflikt der Wohnraumschaffung mit der Reduktion der Inanspruchnahme neuer Flächen ist eine zusätzliche Schwierigkeit, doch beide Ziele sind unverzichtbar. Als letzten Punkt möchte ich noch auf den Mangel an kommunalem Wohnraum eingehen. Momentan ist es für eine Gemeinde der mit Abstand einfachste Weg, gemeindeeigene Grundstücke einfach an einen Investor zu verkaufen. Der baut da natürlich dann das, was ihm am meisten einbringt, und das sind meistens keine bezahlbaren Wohnungen, sondern Eigenheime. Aktuell ist es für die Kommunen eine große Herausforderung, genügend Mietwohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten zu finden. Auch dafür wäre es wichtig und sinnvoll, über mehr eigenen Wohnraum zu verfügen. Als Koalition haben wir uns die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft auf die Agenda gesetzt. Mit dieser wollen wir zukünftig insbesondere den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau gezielt stärken und unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Lage ist innerhalb des letzten halben Jahres durch steigende Baukosten und inzwischen auch durch Inflationsdruck in der Tat extrem viel schwieriger geworden. Aber sie ist auch davor schon schwierig gewesen. Was mir bei der Debatte hier in diesem Hause fehlt, ist, dass wir uns selbst einmal ehrlicherweise eingestehen, dass wir alle zur Verteuerung der Baukosten in den letzten Jahren reichlich beigetragen haben. (Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt!) Steigende Auflagen, immer neue Auflagen aus dem Umweltbereich, immer neue Auflagen an bestimmte andere Themen haben dazu geführt, dass Baukosten schon lange vor der Pandemie in einem deutlich höheren Maße gestiegen sind. Und die Verteuerung, Frau Kollegin Midyatli, die jetzt das IfW aufzeigt, ist die Verteuerung durch die Neubauten, die dazukommen. Ich finde, wir dürfen an dieser Stelle auch sagen, dass die Vermieterinnen und Vermieter von Bestandsimmobilien in diesem Land äußerst moderat mit ihren Mietpreisen umgehen und dementsprechend gerade nicht zur Erhöhung der Mieten beitragen. Auch das ist etwas, was man in einer Debatte einmal sagen muss. (Beifall FDP und CDU) Bauen, bauen, bauen ist die einzige Chance, und deshalb ist es ganz vernünftig, dass wir alle uns hier, was den Antrag der Koalition angeht, irgendwie einig sind, dass es richtig ist, die Initiative der Bundesregierung, das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, zu unterstützen. (Zuruf) – Herr Kollege – auch wenn Sie das jetzt einschränken wollen –: Ja, das ist richtig. Wir werden nur – das wissen wir heute schon – das Ziel von 400.000 Wohnungen im Jahr definitiv nicht erreichen. Trotzdem finde ich es richtig, daran festzuhalten. Und auch im Lande ist die Situation ja nicht so, Frau Midyatli, dass ich jetzt erwarte, dass kurzfristig innerhalb des nächsten Jahres die 15.000 Wohnungen, die wir uns vorgenommen haben, erreicht werden. Nach meinen Kenntnissen und einem Gespräch mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein, also denjenigen, die die größten Wohnungsbaufinanzierer im Lande sind, ist die Pipeline derzeit eigentlich noch ganz gut voll. Im nächsten Jahr droht da nicht so viel. Aber Aufträge und neue Planungen liegen in der Tat nicht mehr vor. Das hat schlicht und ergreifend – der Kollege Kürschner hat das gerade auch gesagt – mit bestimmten Konstellationen zu tun, bei denen wir jetzt auch am Anschlag sind. Die Förderung von sozialem Wohnungsbau ist beihilferechtlich am Anschlag. Mehr geht da nicht. Das wissen auch die Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsbauunternehmen, die gerne in diesem Bereich tätig werden wollen, die aber ob (Dr. Bernd Buchholz) dieser gestiegenen Baukosten und dem Inflationsdruck, der die Finanzierung der Projekte extrem viel schwieriger macht, an bestimmte Grenzen kommen und sagen: Das lohnt wirklich nicht mehr. – Hier bedarf es in der Tat neuer, kreativer Lösungen und kreativer Ansätze. Auch die Privaten, die bauen wollen, sagen sich heute eher: Wenn ich nicht weiß, wie hoch die Inflation in der nächsten Zeit ist, und wenn ich heute mit einem Annuitätendarlehen von 3,5 bis 4 Prozent umgehen muss, das noch vor einem Jahr bei 0,15 Prozent gelegen hat, dann warte ich doch vielleicht eine bestimmte Entwicklung ab. – Und das hemmt die Entwicklung insgesamt. Hier mehr Druck und mehr Feuer zu machen, wäre sehr wichtig. Das allerdings setzt in der Tat einen gezielten Förderrahmen voraus. Also, die KfW-Förderung mal eben kurzfristig anzuhalten, war sicherlich nicht der geschickteste Schachzug an dieser Stelle. (Beifall FDP, CDU und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich frage mich, was ein Mietpreisdeckel oder Ihre Mietpreisbremse dazu immer noch beitragen soll. Es vergeht keine Sitzung in diesem Landtag, ohne dass nicht aus dem Aktenordner von Herrn Hölck diese Klarsichthülle herausfällt, (Beifall FDP und CDU) bei der das immer wieder gebetsmühlenartig betont wird. Dabei führt auch in den Ländern, in denen eine Mietpreisgrenze gilt, (Serpil Midyatli [SPD]: Sie kennen das Wort ja noch nicht einmal!) Dies nicht dazu, dass die Mieten dort günstiger werden. Ich bitte einfach noch einmal darum, dass man die Realitäten annimmt, auch aufseiten der Sozialdemokratie, dass man guckt: Was passiert denn da, wo diese Dinge gültig sind? – Da wird noch weniger gebaut, was nicht unverständlich ist, weil schlicht und ergreifend die Investoren an der Stelle sagen: Mein Gott, dann lasse ich es lieber. Ja, Berlin ist da ein schönes, aber leider offenbar didaktisch nicht so wertvolles Beispiel, weil es immer noch nicht in Ihren Köpfen angekommen ist, dass Eingriffe in Preisbildungssysteme, dass Eingriffe in eine Nachfrage- und Angebotssituation schlicht und ergreifend nicht zur Besserung des Themas führen. (Beifall FDP) Ein kleiner freundlicher Hinweis an die Koalitionsfraktionen und dazu, warum ich Ihrem Antrag nicht zustimmen kann: Ehrlich gesagt war ich überrascht, dass Sie sich im Koalitionsvertrag auf die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft geeinigt haben. Aus meiner Sicht entsteht durch diese Landesentwicklungsgesellschaft keine einzige Wohnung mehr.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Wir haben jetzt keinen unglaublichen Bedarf an zusätzlichen Menschen, die dafür zuständig sind, Wohnraum zu schaffen. Deshalb braucht es diese Landesentwicklungsgesellschaft aus meiner Sicht überhaupt nicht. Was wir brauchen, sind kreative Anreize, tatsächlich jetzt zu bauen und zu bauen und zu bauen. Daran fehlt es. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Buchholz, hat gerade gesagt, dass Herr Hölck aus seiner Klarsichthülle immer die gleiche Rede herausholen würde. (Zuruf: Die er dir geklaut hat!) Das eine ist: Ein pädagogisches Prinzip ist die ständige Wiederholung. Die scheint auch notwendig zu sein. (Beifall SPD) Das andere, lieber Kollege, ist aber auch: Ihre Antwort ist aus der gleichen Klarsichthülle, die ist nämlich auch immer dieselbe. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW] –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Stimmt!) Ich glaube, wir können alle zusammen feststellen: Es fehlt an Wohnraum, vor allen Dingen an Wohnraum für mittlere und geringe Einkommen und für Leute, die auf Sozialwohnraum angewiesen sind. Das ist einfach so. Es sind tatsächlich 11.000 Menschen in diesem Land, die noch nicht einmal eine Wohnung haben. Das ist doch irre, und darauf müssen wir reagieren. Das ist keine neue Situation, sondern Sie alle im (Lars Harms) Hohen Haus wissen es: Das geht schon seit Jahren so. Die gestiegenen Energiekosten machen die Sache nicht einfacher, im Übrigen ebenso wenig wie das Bevölkerungswachstum bei uns in Schleswig-Holstein. Wir werden drolligerweise immer mehr, wir kriegen Zuwanderung, was die Märkte wieder enger macht. Gipfeltreffen, Bündnisse, Gesprächskreise – all dies wird immer wieder aufs Neue praktiziert. Das ist auch wichtig, denn jede Stellschraube, an der gedreht werden kann, zählt. In jeder einzelnen sozial geförderten Wohnung steckt ein ganzes Leben, manchmal auch das einer ganzen Familie oder Wohngemeinschaft. Wohnen bedingt so vieles im Leben: Ob ich mein Studium wahrnehmen kann, hängt von einer Bude ab. Ob ich mit dem Auto oder Fahrrad zur Arbeitsstelle fahren kann, hängt vom Wohnort ab. Ob ich eigenständig wohne, welche Haustiere ich habe und so weiter. Ich könnte lange so weitermachen. Wohnen ist nicht nur irgendetwas, sondern – das habe ich auch schon in früheren Reden gesagt – Wohnen ist ein Zuhause oder sollte es bieten. Nicht nur vor diesem Hintergrund unterstützen wir als SSW natürlich den Antrag des Kollegen Hölck. Es gibt Punkte im Antrag der SPD, die wir als SSW durchaus kritisch sehen, aber die Richtung dessen, was er da beantragt hat, stimmt doch. Für uns etwa steht fest, dass die Bundesregierung sich in ihren baupolitischen Zielen absolut verkalkuliert hat. Unrealistische Vorgaben – so finde ich – helfen niemandem, weil sie etwas suggerieren, was da kommen wird, was tatsächlich nicht kommen wird. Das führt eher zu Frust als zu Begeisterung. Aber ebenfalls niemandem hilft, wenn gut situierte Leute in geförderten Sozialwohnungen leben. Hier ist das Land gefragt. Das ist nämlich etwas, was wir selbst ändern können. Das Frappierende dabei ist, dass das Land anscheinend überhaupt keine Ahnung hat, wie viele Menschen als Fehlbeleger den sozialen Wohnraum sozusagen blockieren. Das hat eine aktuelle Kleine Anfrage von uns ergeben. Die Koalition hatte ja beschlossen, dass Belegrechte bei Fehlbelegungen auf andere Wohnungen umverteilt werden sollten, damit dort sozial Benachteiligte eine neue Chance bekommen. Passiert ist aber nichts. Dabei wäre dies eine Maßnahme, die tatsächlich schnell und effizient umgesetzt werden könnte, ohne die öffentlichen Kassen nachhaltig zu belasten. Wir würden genau den Gruppen helfen, die es am Wohnungsmarkt am schwersten haben. Vor diesem Hintergrund haben wir einen Änderungsantrag zum SPD-Antrag eingereicht und bitten natürlich um Zustimmung, damit im neuen Jahr endlich wieder mehr Menschen in Sozialwohnungen leben, die diese so dringend benötigen. Ganz wichtig ist natürlich: Wir wollen nicht diejenigen, die es endlich geschafft haben, dass sie gut situiert sind, da rausdrängen. Aber wir wollen, wenn die Leute dort wohnen, dass sie entweder eine Fehlbelegungsabgabe bezahlen – das wollen Sie von der Koalition nicht –, oder aber dass die Belegrechte umgetauscht werden. Auch das passiert nicht. Das führt dazu, dass in diesen Sozialwohnungen Leute zu einer günstigen Miete leben, die eigentlich nicht darauf angewiesen sind. Aber die, die auf eine günstige Miete angewiesen sind, die sitzen draußen davor und müssen warten. Das kann es nicht sein. Mir ist außerdem wichtig zu betonen, dass die Kommunen ein ganz entscheidender Faktor sind. Sie sind tatsächlich der Dreh- und Angelpunkt des Geschehens und stellen dabei den Einfluss von Land und Bund nahezu in den Schatten. Hier werden die Baugebiete ausgeschrieben, hier wird verdichtet. All dies gehört zum Alltagsgeschäft der Kommunen. Wo die Kommunen jedoch dringend entlastet werden sollten, und da kommt das Land ins Spiel, ist bei den vielen Auflagen. Da hat der Kollege Buchholz in der Tat recht, denn diese Auflagen machen das Bauen noch teurer, als es ohnehin schon ist. Dabei denke ich insbesondere an die Bedingungen in Bezug auf die KfW-Förderung. Diese harte Regelung lässt tatsächlich die Kosten durch die Decke schießen. Aber auch die Kommunen selbst müssen versuchen, so wenig eigene zusätzliche Baukriterien zu beschließen wie irgend möglich, denn dann kann Bauen billiger werden. Dann wird man Wohnraum auch preiswerter vermieten können. Alles muss ineinandergreifen. Wir brauchen ein Wohnraumschutzgesetz. Auch da sage ich Dankeschön, dass das angekommen ist. Das hatten wir in der letzten Wahlperiode schon eingebracht. Wir brauchen eine Mietpreisbremse. Das darf auch gern immer wiederholt werden. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Thomas Losse-Müller [SPD]) Wir brauchen die Kappungsgrenze, und zwar schnell, und wir brauchen erleichterte Bauvorschriften und endlich mehr Sozialwohnungen für die, die sie wirklich brauchen und die, die ein nicht so hohes Einkommen haben. Wenn das funktioniert, (Lars Harms) dann funktioniert es auch mit dem bezahlbaren Wohnraum für alle in diesem Land. – Danke. (Beifall SSW und SPD)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat die Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es heute gehört: Im Bereich der Wohnraumschaffung beziehungsweise der Wohnraumbereitstellung befinden wir uns in einer absoluten Ausnahmesituation, einer Situation, die es lange so nicht gegeben hat, vielleicht sogar noch nie. Wir haben einerseits von explodierenden Baukosten gehört, und wir haben von gestiegenen Zinsen gehört. In manchen Teilen haben diese beiden Faktoren das Bauen sogar unmöglich gemacht. Das gilt für den Einfamilienhausbau und genauso für den Geschosswohnungsbau. Das verstärkt natürlich die teilweise angespannte Wohnungsmarktsituation weiter. Andererseits sind sowohl die Energiepreise als auch die Kosten für die Wärmeerzeugung in den letzten Monaten drastisch gestiegen. Trotz der Entlastung wird das einige Haushalte an die Grenze ihrer Belastungsfähigkeit bringen, vielleicht sogar darüber hinaus. Wir haben es also faktisch mit mehreren parallelen Krisensituationen zu tun, die sich gegenseitig überlagern und verstärken. Als Landesregierung tun wir alles, was möglich ist, um die Folgen dieser Krisen zu lindern und damit die Menschen und Unternehmen in unserem Land bestmöglich zu unterstützen. Daneben hat auch der Bund verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wie sich alle diese Entlastungspakete und Hilfsprogramme auswirken werden, können wir zurzeit noch gar nicht sagen. Damit wir aber die erwünschten Erfolge erzielen, ist es umso wichtiger, dass wir bei allen Maßnahmen – das haben wir heute auch schon gehört – darauf achten, dass sich die vorhandenen Instrumente ergänzen. Eine der zentralen Maßnahmen zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter ist unstreitig das Wohngeld. Der Bund hat innerhalb kürzester Zeit die größte Reform in der Geschichte dieses Instruments auf den Weg gebracht. Wir als Land haben dabei gern aktiv mitgewirkt und bringen vor allen Dingen die notwendigen Kosten von bis zu 100 Millionen Euro auf. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Herausforderungen für die Kommunen sind heute schon angesprochen worden, aber insbesondere die Geschwindigkeit dieser Reform stellt die Kommunen vor riesengroße Herausforderungen. Die Kommunen müssen sich innerhalb von kürzester Zeit auf eine Verdreifachung der Antragszahlen einstellen. Ich weiß, dass alle Kommunen unter Hochdruck an diesem Thema arbeiten. Wir als Land begleiten sie durch enge fachliche Unterstützung, aber auch durch finanzielle Hilfen. Gemeinsam mit dem ITV-SH haben wir das Angebot gemacht, den digitalen Wohngeldantrag in die Fläche zu bringen. Das ist ein Angebot, von dem viele Kommunen Gebrauch machen, und dennoch werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kommunen vor einer Herkulesaufgabe stehen. Deshalb möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen ganz herzlich für ihr Engagement bedanken. (Beifall ganzes Haus) Die Bürgerinnen und Bürger möchte ich allerdings dazu aufrufen, dass sie auch von ihrem Recht auf Wohngeld Gebrauch machen. – Stellen Sie so früh es geht einen Antrag auf Wohngeld, denn das Wohngeld wird gegebenenfalls auch rückwirkend bewilligt! Ich weiß, dass sich viele Menschen damit schwertun, zum Amt zu gehen, wie es immer so schön heißt, und um Hilfe nachzusuchen. Das ist sicherlich ein Gefühl, was viele von uns nachvollziehen können. Dennoch sollte niemand auf sein Recht auf Unterstützung verzichten. (Beifall ganzes Haus) Wenn wir den Blick auf die Wohnraumschaffung wenden, kann ich festhalten: Wir in Schleswig-Holstein haben bereits sehr viele Maßnahmen ergriffen, oder wir bereiten diese gerade vor. Zum Beispiel werden wir den § 201a Baugesetzbuch in Schleswig-Holstein umsetzen. Damit können wir weiteres Bauland aquirieren. Das Kabinett wird voraussichtlich im Januar 2023 abschließend über die Gebietskulisse entscheiden, sodass die Landesverordnung Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten kann. Wir werden die Kappungsgrenze wieder einführen. Auch hierfür ist die Festlegung der Gebietskulisse notwendig. Die Arbeiten hierzu haben begonnen. Wir werden ein Förderprogramm zur Finanzierung von qualitativen Mietspiegeln auf den Weg bringen. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Der Entwurf des Wohnraumschutzgesetzes ist fertiggestellt und wird Anfang nächsten Jahres im Landtag beraten werden. (Serpil Midyatli [SPD]: Hört, hört!) Lieber Herr Harms, der SSW wirft nun noch zusätzlich die Frage einer Fehlbelegungsabgabe auf. Auch hierüber würden wir uns gern intensiv austauschen. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass diese Maßnahme mit einem immens hohen Verwaltungsaufwand für die Kommunen verbunden wäre. (Beifall CDU, FDP und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Und Sie wissen: Die Kommunen leiden nicht unter mangelnder Arbeit.

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Frau Ministerin für das Angebot des Austausches. Wir haben uns hier in diesem Parlament bereits über die Fehlbelegungsabgabe ausgetauscht. Als guter Demokrat akzeptiere ich, dass diese nicht kommen wird, obwohl ich davon überzeugt bin, dass es richtig wäre. Sie haben aber damals von Ihrer Regierungsseite aus gesagt, Sie möchten gerne, dass Belegrechte gewechselt werden. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt und auf die Frage, wie viele denn nun gewechselt haben, haben Sie gesagt: Wir haben keinerlei Erkenntnisse darüber. – Wann meinen Sie denn, dass Sie diese Erkenntnisse bekommen, damit man endlich weiß, wie viele Wohnungen überhaupt fehlbelegt sind? – Auch daran arbeiten wir und werden Sie zu gegebener Zeit darüber unterrichten. Ich habe Ihnen ja das Gespräch angeboten, ich werde auf Sie zukommen. – Sehr gut. (Serpil Midyatli [SPD]: Nur mit Lars?) – Selbstverständlich auch mit Ihnen, liebe Frau Midyatli! (Lars Harms [SSW]: Ich schick dir das Protokoll!) – Wir kommen mit Ihnen allen ins Gespräch. Ich verspreche es Ihnen. Meine Damen und Herren! Wir konzentrieren uns im Wohnungsneubau vor allem auf die schwierigen Bedingungen, dass wir den Wohnungsbau am Laufen halten. Wir werden dafür die Angebote der sozialen Wohnraumförderung nochmals attraktiver ausgestalten unter Beachtung all der Grenzen, die hier schon aufgezählt worden sind. Damit ermöglichen wir allen am Wohnungsbau beteiligten Personen Planungssicherheit in einer sonst sehr unsicheren Zeit. Planungssicherheit für Vermieterinnen und Vermieter soll auch der sogenannte Schutzschirm bieten. Die Vermieterinnen und Vermieter, die Unterstützung bei der Vorauszahlung von Nebenkosten brauchen, können den Schutzschirm in Anspruch nehmen. Die IB.SH hat den Schutzschirm in diesen Tagen aufgespannt und arbeitet eng mit den Hausbanken des Landes zusammen. Selbstverständlich richtet sich dieser Schutzschirm an alle Vermieterinnen und Vermieter. Eine Begrenzung der Wohneinheiten ist nicht vorgesehen. Meine Damen und Herren, Sie sehen hoffentlich, dass wir mit Hochdruck und aller Kraft daran arbeiten, den Wohnungsbau am Laufen zu halten, Vermieterinnen und Vermieter zu unterstützen und Mieterinnen und Mieter kräftig unter die Arme greifen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute und 31 Sekunden überzogen. Mir liegen aber keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich glaube, der ein oder andere hat davon schon flexibel im Vorwege Gebrauch gemacht. Ich schließe die Beratung. Ein Antrag auf Ausschussüberweisung liegt mir bei keinem der Anträge vor. Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wir starten mit a), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/373, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/542. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/373, zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Bei Gegenstim- (Präsidentin Kristina Herbst) men der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Antrag damit abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/542, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der SPD-Fraktion und der SSW-Fraktion angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/508, sowie Änderungsantrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/524, und Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/549. Auch hier liegt kein Antrag auf Ausschussüberweisung vor. Ich komme zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/524, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag gegen die Stimmen des SSW und bei Enthaltung der SPDFraktion mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt. Ich lasse dann über Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/508, in ungeänderter Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der SSW-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt. Ich lasse schließlich abstimmen über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/549. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, FDP und SSW angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Landesweite und flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/363 Stärkung des Übergangsmanagements in Schleswig-Holstein Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/527 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: „Wenn ich einmal aufschreiben oder sagen soll, was denn zu den Dingen gehört, die mir besonders wichtig sind in meiner politischen Laufbahn …, dann zählen unbedingt die Jugendberufsagenturen dazu.“ Das war nicht Ines Strehlau, die das gesagt hat, sondern Bundeskanzler Olaf Scholz beim zehnjährigen Jubiläum der Jugendberufsagenturen in Hamburg. Sie sind nämlich ein Erfolgsmodell. Deswegen haben wir uns in der Küstenkoalition die Einrichtung von Jugendberufsagenturen nach Hamburger Vorbild vorgenommen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Allein, wir sind vom zehnjährigen Jubiläum noch entfernt und von manchen Hamburger Qualitätsstandards auch. (Beate Raudies [SPD]: Leider!) Im Jahr 2021 haben mehr als 2.000 junge Menschen die Schulen in Schleswig-Holstein ohne Schulabschluss verlassen. Das waren etwas weniger als 2020 – da waren es 2.283 – oder 2019 – da waren es 2.673. Aber es waren jedes Mal mehr als im Bundesschnitt. Dabei variieren die Zahlen von Kreis zu Kreis stark. So ist die Wahrscheinlichkeit, die Schule ohne Abschluss zu verlassen, im Kreis Ostholstein doppelt so hoch wie im benachbarten Kreis Stormarn. Generell gilt: Es ist nicht hinnehmbar, dass so viele junge Menschen durchs Raster fallen. (Vereinzelter Beifall SPD) Viele Anschlussperspektiven und Bildungsverläufe lassen sich statistisch nicht verfolgen. Sprich: Wir wissen nicht, was aus diesen jungen Menschen wird. Wer seine Schulkarriere abbricht, wird mögli- (Martin Habersaat) cherweise jahrelang nicht darauf angesprochen. Deshalb fordert die SPD jetzt in ihrem Antrag die landesweite und flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen. Diese sollen überall verbindlich alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 im Blick behalten und sicherstellen, dass keine Schülerin und kein Schüler nach Verlassen der Schule ohne ein konkretes Anschlussangebot bleibt. Die Gesellschaft muss sich dafür interessieren, was aus den jungen Menschen wird. Neben der flächendeckenden Einrichtung hat der Antrag jedoch noch eine zweite Säule. Dabei geht es um landesweit verbindliche Standards für diese Jugendberufsagenturen. Der Name allein – je nach Kreis in unterschiedlichen Logos an unterschiedliche Gebäude gepinselt oder auch nicht – ist es nicht. Wir brauchen erstens ein Übergangsmanagement für Schulabgängerinnen und -abgänger, das ab Klassenstufe 8 sicherstellt, dass keine Schülerin und kein Schüler nach Verlassen der Schule ohne ein konkretes Anschlussangebot bleibt. Entsprechende datenschutzrechtliche Voraussetzungen müssen wir schaffen. Das ist möglich, das muss möglich sein. Wir brauchen zweitens die Sicherstellung einer begründeten Berufswahl oder einer Entscheidung über den weiteren schulischen Bildungsweg durch alle Schülerinnen und Schüler am Ende von Klasse 9 in Zusammenarbeit mit dem SHIBB und anderen Partnern. Drittens müssen wir eine rechtskreisübergreifende Unterstützung junger Menschen bis 25 sicherstellen – bei Fragen rund um Ausbildung und Studium, aber auch zur Bewältigung persönlicher oder familiärer Probleme, die den Weg ins Berufsleben beeinträchtigen. Das gibt es manchmal schon, manchmal aber eben auch nicht. Das sollte es überall geben. (Beifall SPD und SSW) Viertens brauchen wir die statistische Erfassung von Bildungsverläufen und Anschlussperspektiven, weil nur das Wissen um die Umstände gute politische Entscheidungen ermöglicht. In einer ersten Pressemitteilung ließ der Kollege Knöfler im Namen der Koalition verlauten, mit ihren Forderungen laufe die SPD offene Türen ein und ohnehin stehe alles schon im Koalitionsvertrag. Etwas weniger klar ist allerdings leider der Alternativantrag, den Sie heute vorlegen. Denn da steht nur noch drin: „Der Landtag bittet die Landesregierung unter Berücksichtigung des Evaluationsergebnisses, das Konzept der Jugendberufsagentur flächendeckend und auf einem durchgehend hohen Niveau in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu befördern.“ (Beate Raudies [SPD]: Das ist fast so gut wie prüfen!) Das ist deutlich weniger klar als Ihre Pressemitteilung und bleibt auch hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Außerdem soll die Landesregierung jetzt eine Fachund Vernetzungstagung zur Stärkung des Übergangsmanagements durch Jugendberufsagenturen veranstalten. Eine klare Positionierung des Landtags geht anders, politisch klares Arbeiten selbstbewusster Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendberufsagenturen und das SHIBB planen einen Fachtag im Frühjahr 2023. Meine Frage an Sie: Beauftragen Sie die Landesregierung nun mit der Durchführung einer Parallelveranstaltung, oder meinen Sie diesen Fachtag und beantragen hier etwas, das ohnehin schon geplant ist? Vielleicht kann eine gemeinsame Beratung beider Anträge im Bildungsausschuss für Klarheit sorgen. Die möchte ich an dieser Stelle beantragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Peer Knöfler das Wort.

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Peer Knöfler CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege Habersaat, wir wollen in allen Regionen des Landes Jugendberufsagenturen als effizientes Unterstützungssystem einrichten. So haben wir das im Koalitionsvertrag im Mai dieses Jahres geschrieben. Nachdem in den vergangenen Jahren in elf Kreisen und kreisfreien Städten Jugendberufsagenturen aufgebaut worden sind, die an 21 Standorten vertreten sind, müssen wir nun dafür sorgen, dass Jugendberufsagenturen von Jugendlichen vor und während der Suche nach einem Ausbildungsplatz aufgesucht werden. Wir müssen dafür sorgen, dass junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf geför- (Peer Knöfler) dert und begleitet werden. Wir müssen für eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten im Übergangsbereich sorgen und das von Ihnen schon angesprochene Übergangsmanagement schaffen. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) – Nein, ich gestatte keine Zwischenfragen. Die Fragen habe ich schon vor einem Jahr bei einem ähnlichen Tagesordnungspunkt beantwortet. (Christopher Vogt [FDP]: Die Rede kennen wir auch schon! – Unruhe) Aus den vorgeschlagenen Maßnahmen der Evaluation aus dem Jahr 2019 geht unter anderem hervor, dass ein überregionaler Austausch zum Beispiel durch einen gemeinsamen Fachtag empfohlen wird. Bisher tauschen sich vor allem die Koordinatoren der verschiedenen Regionen untereinander aus. Da jedoch Verantwortliche aus verschiedenen Rechtskreisen, in Verbänden, Agenturen und Trägern an der Umsetzung der Jugendberufsagenturen, am Übergang von der Schule ins Berufsleben, beteiligt sind, ist es nur von Vorteil, durch einen gemeinsamen Fachtag einen überregionalen Austausch zu ermöglichen. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zudem fördern ein gemeinsamer Fachtag oder auch turnusmäßige Treffen einen kontinuierlichen Wissenstransfer in alle Richtungen. Der Austausch gestattet, bedarfsbezogen gemeinsame Lösungsvorschläge für überregionale Fragestellungen zu erarbeiten. Weitere Regionen können frühzeitig – denn wir haben die Jugendberufsagenturen ja noch nicht in allen Kreisen – in den Austausch mit anderen Landkreisen treten, um Anregungen für den Aufbau von Jugendberufsagenturen zu sammeln. Auf einem Fachtag findet Austausch statt, der für neue Jugendberufsagenturen vorbereitend von großem Vorteil ist, da aus Fehlern anderer gelernt werden kann, diese zukünftig vermieden beziehungsweise Fehlerquellen berücksichtigt werden können. Verschiedene Prozesse in den Jugendberufsagenturen können dadurch optimiert werden. Ideen anderer Kreise können aufgegriffen und gemeinsam ausgearbeitet und finalisiert werden. Um das Knowhow aller beteiligten Bereiche bestmöglich zu nutzen und die Realisierung neuer Jugendberufsagenturen zu beschleunigen, sind ein Fachtag oder turnusmäßige Treffen unabwendbar.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Knöfler, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies?

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Peer Knöfler CDU

Nein. (Beate Raudies [SPD]: Unsouverän!) Wir wollen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer flächendeckenden Verfügbarkeit der Jugendberufsagenturen schaffen. Es ist nicht in allen Kreisen das entsprechende Verständnis dafür vorhanden. (Beate Raudies [SPD]: So wie in den letzten fünf Jahren? Was haben Sie in den letzten fünf Jahren gemacht?) – Frau Raudies, ich bin in doppeltem Sinne auf dem linken Ohr taub; es tut mir leid! (Beifall CDU) Wir wollen sichergehen, dass kein Jugendlicher auf dem Weg von der Schule ins Berufsleben vergessen wird beziehungsweise auf sich allein gestellt zurückbleibt. Der Landtag bittet daher die Landesregierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation aus dem Jahr 2019, das Konzept der Jugendberufsagentur flächendeckend und auf einem durchgehend hohen Niveau in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu befördern. Der Landtag bittet die Landesregierung, zusammen mit den kommunalen Landesverbänden, den Schulträgern, den bestehenden Jugendberufsagenturen, der Agentur für Arbeit, den Kammern sowie weiteren hier tätigen Organisationen und Verbänden eine Fach- und Vernetzungstagung zur Stärkung des Übergangsmanagements durch Jugendberufsagenturen durchzuführen und die Jugendberufsagenturen stärker publik zu machen. Die Fach- und Vernetzungstagung soll Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, wie das Übergangsmanagement und die Rolle der Jugendberufsagenturen frühzeitig und flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten weiterentwickelt werden können. Dabei sind auch die bisherigen Ablehnungsgründe von Kreisen in Schleswig-Holstein, die solche Jugendberufsagenturen nicht haben, zu thematisieren und in den Prozess miteinzubeziehen. Manchmal gehen diese nämlich über das rein finanzielle Engagement der Kreise hinaus. Die Fach- und Vernetzungstagung soll das gemeinsame Verständnis der (Peer Knöfler) Agenturen weiterentwickeln und diesen Prozess unterstützen. Damit leisten wir auch einen weiteren Beitrag gegen den vorherrschenden Fachkräftemangel im Bereich der Wirtschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.

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Uta Röpcke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Jugendliche im Jahr 2022 wenig optimistisch auf ihre Ausbildungsperspektiven blicken, zeigt die Mitte des Jahres veröffentlichte repräsentative Befragung von jungen Menschen der Bertelsmann Stiftung. Die Studie belegt: Jungen Menschen fällt es noch schwerer als in vorpandemischen Zeiten, ihre eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt richtig einzuschätzen. Ihre Angst vor Misserfolg ist größer als jemals zuvor. Der Bedarf an einer individuellen Eins-zu-eins-Begleitung bei der Berufswahl ist durch die Pandemie noch einmal erheblich gestiegen und damit auch die Notwendigkeit der Bündelung von Beratung aus einer Hand oder unter einem Dach, wie sie von Jugendberufsagenturen angeboten wird. Expertinnen und Experten sind sich einig: Auf diese gestiegenen individuellen Orientierungs- und Beratungsbedarfe können Jugendberufsagenturen am besten reagieren. Das ist ein guter Grund, sie flächendeckend einzurichten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Das ist nach meinem Verständnis auch Konsens in diesem Landtag. Genauso wie die Notwendigkeit, diesen Prozess vonseiten des Landes zu unterstützen und zu fördern, wie es das Land bereits mit der Anschub- und Etablierungsfinanzierung getan hat. In dem Abschlussbericht der 2019 durchgeführten Evaluation der Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein finden sich erste Erkenntnisse zu deren Wirkung auf die unterschiedlichen Zielgruppen. Es lassen sich daraus einige Handlungsempfehlungen ableiten. Sehr deutlich wurde, dass es nicht nur um finanzielle, materielle und personelle Ressourcen gehen darf, sondern die Kompetenzen und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sowie die Einbindung in gewachsene und bestehende Netzwerke mindestens eine ebenso große Rolle spielen. Ziel sollten also nicht ein Masterplan des Landes und auch nicht ein einheitliches Erscheinungsbild oder Branding der Marke Berufsagentur sein, sondern vielmehr die Berücksichtigung regionaler Relevanz und regionaler Besonderheiten. (Beifall Martin Balasus [CDU], Peer Knöfler [CDU] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jugendberufsagenturen sind ein lernendes System. Sie müssen es auch sein, denn so divers wie die Landkreise und kreisfreien Städte sind auch die Standorte. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen, auch wenn uns das grundsätzliche Ziel eint, dass es landesweit Jugendberufsagenturen geben sollte. Wir wollen nicht von oben herab vorschreiben, sondern solche Jugendberufsagenturen Hand in Hand mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort organisieren. Eine weitere zentrale Empfehlung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist darüber hinaus die frühzeitige Einbindung aller potenziellen Akteurinnen und Akteure – Kollege Knöfler hat es gesagt – in überregionale Austausch- und Netzwerkformate von Beginn an, über die verschiedenen Rechtskreise hinweg, die hier involviert sind. Denn anders kann es nicht gelingen, den passenden Ansatz für die einzelnen, insbesondere die neuen Standorte zu entwickeln. Über die Interaktionsformate – fachlichen Austausch, Wissenstransfer –, die im Fokus stehen müssen, wurde schon viel gesagt. Darum schlagen wir genau diesen Weg mit unserem Antrag ein und fordern die Landesregierung zur Durchführung dieser Fach- und Vernetzungstagung auf. Nur damit dieser Punkt nicht unerwähnt bleibt: Natürlich ist auch uns ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser seit 2015 etablierten Strukturen wichtig. Auch dafür finden sich Empfehlungen in der Evaluation von 2019. Gleichzeitig findet sich da die Warnung, Jugendberufsagenturen nicht an Zielgrößen zu messen, auf die sie nur einen eingeschränkten und indirekten Einfluss haben, wie Arbeitsmarkt, Ausbildungsmarkt, Anzahl der Schulentlassungen und so weiter. Die Expertinnen und Experten empfehlen grundsätzlich, von einer kausalen Wirkungsanalyse abzusehen. Das heißt, ein Monitoring wurde gemäß der Evaluierung in den letzten zwei Jahren schon entwickelt und wird im nächsten Frühjahr an drei Standorten (Uta Röpcke) in Schleswig-Holstein in die praktische Testphase gehen – so habe ich das verstanden. Sie sehen: Wir und Sie sind gar nicht so weit auseinander, wir halten aber nicht zuletzt auf der Grundlage der erfolgten Evaluation – das heißt, alle Daten liegen vor, seit dem Bericht 2020, in dem das ganz genau aufgeführt wurde – zum jetzigen Zeitpunkt den von uns beschriebenen Weg für pragmatischer, erfolgversprechender und damit am Ende für das effizientere Unterstützungssystem in der Fläche für junge Menschen in Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Habersaat, uns eint das Ziel. Das ist schon einmal etwas Gutes. Uns eint das Ziel, dass es in Schleswig-Holstein nicht passieren darf, dass in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf junge Leute einfach durch einen Rost fallen und nicht mehr sichtbar werden. Es darf nicht passieren, dass man nicht weiß, in welchem Ausbildungsbereich sie sich tatsächlich bewegen oder ob sie gänzlich weg vom Radarschirm sind. Deshalb haben wir auch in der letzten Legislaturperiode viel dafür getan, den Ausbau von Jugendberufsagenturen voranzutreiben. Das ist passiert. Die letzte Jugendberufsagentur hat im Sommer dieses Jahres in Flensburg neu eröffnet; dafür war ich noch fast zuständig. Im letzten Jahr im Herbst habe ich von dieser Stelle – – (Lars Harms [SSW]: Fast!) – Ja, fast. Es war ja mehr so: Da war ich im Übergang zur Opposition. Aber die entsprechende Jugendberufsagentur ist gegründet worden. (Heiterkeit – Lars Harms [SSW]: Hat kaum einer gemerkt!) – Hat kaum einer gemerkt? – Also, ich schon. (Heiterkeit – Zuruf: Kein Dienstwagen mehr!) – Ich darf jetzt deutlich mehr reden hier. Das ist aber auch gut so. (Tim Brockmann [CDU]: Und nur noch fünf Minuten!) – Jetzt nur noch fünf Minuten. – Aber deshalb, Herr Kollege Habersaat, ist Ihr Antrag einfach ein bisschen komisch, weil er so tut, als ob sich da nichts getan hätte. In Wahrheit gibt es in Schleswig-Holstein nur noch vier Kreise, in denen es keine Jugendberufsagenturen – und zwar keine formalen Jugendberufsagenturen – gibt. Dazu gehört übrigens Ihr Heimatkreis. (Tim Brockmann [CDU]: Nein!) – Wer hätte das gedacht? Vielleicht sollten Sie Ihren Einfluss da einmal geltend machen. (Unruhe) In diesem Heimatkreis, dem wir beide angehören – Stormarn –, gibt es aber sehr wohl eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern dieser rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, die in Fachkonferenzen erörtern, was da passiert. Das Bild, das Sie an die Wand malen, dass die 2.800 Menschen, die da ohne Schulabschluss rausgehen, nun alle überhaupt nicht in den Blick genommen würden, ist einfach falsch. Denn auch in Rendsburg-Eckernförde, auch in Steinburg und auch in Ostholstein wird in bestimmten Konferenzen und in Fachtagungen, die sich nicht Jugendberufsagenturen nennen, sehr wohl genau darüber gesprochen. Die rein formale Bündelung unter „Jugendberufsagentur“ löst das Problem an der Stelle ja nicht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP]) Meine Damen und Herren, es geht mir schon darum, dass man jetzt nicht wie Sie par ordre du mufti auch noch den kommunalen Landesverbänden, dem Kreis Stormarn vorschreibt, wie er sich aufzustellen hat. Warum sollen die jetzt dafür zuständig sein? – Mit Verlaub, das verstehe ich irgendwie alles nicht. Das muss auch nicht so sein. Es ist durchaus richtig, dass die schon vor geraumer Zeit angeleierte Fachtagung, die das SHIBB zu diesem Thema mit durchführen soll, stattfindet. Ich setze immer noch darauf, dass Überzeugung auch bei den letzten drei, vier Kreisen dazu beitragen kann, dass man sagt: Können wir diese Zusammenarbeit nicht noch etwas intensivieren? Können wir diese Zusammenarbeit nicht auf neue Füße stellen? Deshalb, Kollege Knöfler: In Wahrheit ist euer Antrag dünn, aber er ist zustimmungsfähig. An der Stelle geht jetzt nichts kaputt. (Heiterkeit und Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hauke (Dr. Bernd Buchholz)

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Hauke Göttsch CDU

Bravo! Das ist wie ein Ritterschlag!) Wenn Sie mir am Schluss eine Bemerkung gestatten: Es wird uns traurigerweise wahrscheinlich nie gelingen, jeden einzelnen Jugendlichen sauber von der Schule in einen Beruf zu überführen. Aber selten waren die Voraussetzungen und selten war die Arbeitsmarktsituation so gut dafür wie heute – wir sollten darauf setzen –, dass gerade die Betriebe, die Mangel an Ausbildungskräften haben, vielleicht auch den Einsatz derjenigen in Betracht ziehen, die von ihrer formalen Papierlage her eigentlich nicht so aussehen, als könnten sie das schaffen. Da ist mit genügend Hinwendung und Zuwendung für so manchen Ausbildungsbetrieb aus einem, der über gar keinen Schulabschluss verfügte, plötzlich ein Auszubildender geworden, der in dem, was er tut, weit überdurchschnittlich agieren kann. Zum Schluss ist deshalb mein Appell an die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, bei der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen und der Schaffung von Ausbildungsstellen auch diejenigen im Blick zu haben, denen es an der formalen Qualifikation zurzeit noch mangelt, die aber die Chance kriegen sollten, bedacht zu werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD – Zuruf Martin Habersaat [SPD])

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Eka von Kalben

Das Wort hat die Abgeordnete Jette WaldingerThiering vom SSW.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Rede damit zu sagen: Ich finde es großartig, dass berufliche Bildung wieder im Bildungsministerium ist. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn das kein Erfolg ist! Ich finde das richtig gut. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wenn sich dadurch irgendetwas verbessert, Frau Kollegin!) – Ich gehe davon aus, dass sich dadurch ganz viel verbessern wird. Wir wollen heute noch einmal über Jugendberufsagenturen sprechen. Es ist schon viel gesagt worden. Wir haben 2016 angefangen, Jugendberufsagenturen nach dem Vorbild eines Stadtstaats wie Hamburg einzuführen. Ja, ich gebe der SPD recht: Wir müssen diese Jugendberufsagenturen flächendeckend im Land Schleswig-Holstein haben. Und ja, wir können nicht die kommunalen Landesverbände mit den Schulträgern dazu verdonnern, eine Jugendberufsagentur einzuführen oder zu etablieren. Aber – Bernd Buchholz hat es gerade gesagt – wir haben viele junge Menschen, die beim Übergang von der Schule in den Beruf darauf warten, ihren Platz zu finden und ihren eigenen Lebensweg zu gestalten. Genau dort kommen die Jugendberufsagenturen ins Spiel, weil sie rechtskreisübergreifend gucken können, wie diesen jungen Menschen fallbezogen geholfen werden kann. Wenn wir durch das Land reisen, stellen wir fest, dass viele junge Menschen durch Mund-zu-MundPropaganda in ihren Familien oder bei ihren Cousins und Cousinen weitergegeben haben: Pass mal auf, geh da mal hin, da gibt es eine Jugendberufsagentur! Die können dir helfen, die hören dir zu, und die sagen nicht zu dir: „Wir haben einen großen Mangel im Pflegebereich, gehen Sie doch bitte in die Pflege! – Nein, die Jugendlichen werden dorthin vermittelt, wo sie ihren Fähigkeiten entsprechend gut aufgehoben sind. Das ist ganz, ganz wichtig, um zum einen die Lücken zu füllen, die wir auf dem Arbeitsmarkt haben, zum anderen, um jungen Menschen ein Ausbildungsangebot zu machen, damit sie eine erfüllende Arbeit finden, die sie vielleicht auch viele Jahre ausüben können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir unbedingt weiterverfolgen müssen. Es gibt seit 2016 einige Kreise – die vier Kreise sind schon genannt worden –, die noch keine Jugendberufsagenturen haben. Es sollten diejenigen, die bereits eine haben, vorangehen, den Vorteil, den eine Jugendberufsagentur für einen Kreis und einen Schulträger bietet, herausfiltern und deutlich machen, dass man damit ganz große Erfolge erzielen kann. Ich muss Bernd Buchholz recht geben – ich glaube, das habe ich schon sehr häufig gesagt –: Wir haben ganz, ganz viele junge Menschen, die Rohdiamanten sind. Wir, die Unternehmen und die Ausbildungsstätten tun Gutes und Großartiges, sich genau dieser Rohdiamanten anzunehmen. (Beifall SSW und FDP) Denn – das ist so – Zeugnisse, Zahlen auf einem Papier, sagen nicht immer alles über einen Men- (Jette Waldinger-Thiering) schen aus. Für diese Rohdiamanten, von denen wir sprechen, gibt es auch Hilfen von der ARGE für Fortbildung, Hausaufgabenhilfe und so weiter. Es ist ganz wichtig, dass wir dort hinschauen und sagen: Euch geben wir auch eine Chance, um gewisse Dinge angerechnet zu bekommen! Insofern können wir dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. In dem Antrag von Grün und Schwarz wird gesagt: Wir gucken einmal, vielleicht machen wir mal. – Wir hätten gern gewusst, dass Sie etwas machen wollen. Insofern werden wir ihm, glaube ich – – (Zuruf Lars Harms [SSW]) – Genau, so machen wir das. (Heiterkeit – Zuruf: Gucken wir mal! – Lars

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Lars Harms SSW

Keine Angst!) Lasst uns den Übergang von Schule zu Beruf gemeinsam gestalten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

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Eka von Kalben

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Martin Habersaat von der SPD-Fraktion gemeldet.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Der versöhnliche Teil ist: Alle hier im Saal halten Jugendberufsagenturen für eine gute Idee. Das ist schon einmal gut. Das ist noch nicht in allen Kreisen im Land auch der Fall; daran müssen wir arbeiten. Auch das sehen wir, glaube ich, alle so. Das mindestens gleich große Problem sehe ich allerdings darin, dass die Umsetzung neben den Kreisen, die noch keine oder zumindest formal noch keine Berufsagenturen haben – das ging für mich aus diesem Bericht 2019 hervor –, sehr unterschiedlich ist. Es gibt durchaus Kreise, die formal eine Jugendberufsagentur haben, da passiert aber mitnichten das, was ich mir wünschen würde, was in einer Jugendberufsagentur passieren müsste. Herr Knöfler, da wünsche ich mir, dass Sie mit Ihrer FastZweidrittelmehrheit genauso bewusstseinsbildend ansetzen wie bei den Kreisen, die noch keine Jugendberufsagentur haben. Ein Beispiel – das haben Sie vorhin vielleicht nicht so gemeint – dafür ist: Die Jugendberufsagentur soll eben nicht nur dasitzen und auf ausbildungswillige Jugendliche warten. Denn erstens ist Sitzen und Warten oft das schlechteste, was man in der Pädagogik machen kann, und zweitens habe ich, wenn ich Jugendliche habe, die eine Ausbildung suchen, eigentlich kein Problem mehr. Denn denen kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geholfen werden. Herr Buchholz hat schon darauf hingewiesen, wie die Lage in den Unternehmen momentan aussieht. Wenn es also junge Leute gibt, die proaktiv irgendwo hingehen, um sich eine Ausbildung zu suchen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auch die Möglichkeit haben werden, etwas zu finden. Ich wünsche mir, dass sich überall in SchleswigHolstein um diejenigen gekümmert wird, die von der Gemeinschaftsschule runtergehen, an der beruflichen Schule landen sollten, dort aber möglicherweise nicht aufschlagen oder da irgendetwas anfangen, das aber nicht zu Ende machen und dann im schlechtesten Fall zu Hause sitzen. Die müssen angesprochen werden. Da muss klar sein: Wer macht das, und wer kümmert sich? Da muss auch klar sein, dass das für das ganze Land geregelt ist. Das ist unser Wunsch, und da finden wir unseren Antrag zielführend. Deshalb werden wir ihm natürlich zustimmen. Ich ahne, dass Sie der Überweisung gleich nicht zustimmen werden. Wir werden uns bei Ihrem Antrag entschlossen enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort hat Ministerin Karin Prien.

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder und jede wird gebraucht. Deshalb ist berufliche Orientierung so wichtig. Das gilt natürlich immer, aber das gilt ganz besonders in Zeiten des Fachkräftemangels. Jugendberufsagenturen – darüber gibt es hier im Haus Konsens – sind ein sinnvolles und wirksames Beratungs- und Unterstützungsinstrument, um die Bildungschancen junger Menschen zu verbessern. Sie sind sozusagen die Tür für jene, die beim direkten Übergang von Schule in Beruf oder Studium zusätzliche Unterstützung brauchen. (Ministerin Karin Prien) Es ist schon darauf hingewiesen worden – Frau Waldinger-Thiering hat von den Rohdiamanten gesprochen; Herr Dr. Buchholz hat von denen gesprochen, die noch keinen Abschluss haben –, dass wir insbesondere diese Jugendlichen ganz besonders im Blick haben sollten. Ziel – auch das ist erwähnt worden – der schwarzgrünen Koalition ist es, in allen Regionen des Landes Jugendberufsagenturen einzurichten. Ich stimme auch Herrn Habersaat zu, dass es nicht darum geht, dass draußen „Jugendberufsagentur“ dransteht, sondern es geht natürlich darum, was drin ist. Ich kann Ihnen heute berichten, dass wir bisher in elf Kreisen und an 20 Standorten eine Jugendberufsagentur haben. Drei weitere – das ist noch nicht erwähnt worden – sind jetzt in Gründung, nämlich in Rendsburg-Eckernförde, in Steinburg und sogar in Ostholstein. Dann bleibt nur noch Stormarn übrig. Wir haben gehört, dass auch Stormarn etwas in Sachen Vernetzung der Akteure tut. Ich glaube, da kann der Fachund Vernetzungstag etwas bringen, wenn man BestPractice-Beispiele zeigt, wenn man zeigt, wie man das gut aufziehen kann, wenn man die digitalen Methoden, die in den neuen Modellen verwendet werden, vorführt und miteinander darüber spricht. Ich glaube, das ist der richtige Weg, um auch noch in der letzten Region in unserem Land zu einer Einrichtung einer Jugendberufsagentur zu kommen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe) Ich habe mich über den Antrag der SPD, über die Fokussierung auf die berufliche Orientierung ein klein wenig gewundert, für die wir inzwischen ein ganz anderes Instrument geschaffen haben, nämlich das Landeskonzept Berufliche Orientierung. An dem haben alle Partner, auch die Jugendberufsagenturen, über zwei Jahre gearbeitet. Jetzt haben wir dieses Landeskonzept, und aus meiner Sicht sollten wir genau dieses gemeinsam erarbeitete Landeskonzept jetzt nach der Pandemie – in der Zeit ist vieles nicht so umgesetzt worden, wie wir uns das gewünscht hätten – umsetzen. Wir sollten jetzt nicht plötzlich versuchen, die Jugendberufsagentur zu einer Superberufsagentur für das ganze Land zu machen. Solche Zentralisierungsideen halte ich für nicht geeignet, um unser gemeinsames Ziel – das habe ich heute hier noch einmal herausgehört –zu erreichen. Ich möchte auch noch auf etwas anderes hinweisen: Jugendberufsagenturen müssen auf regionale Unterschiede eingehen können. Wir haben eben in Flensburg, Dithmarschen und Kiel nicht dieselbe Situation. Angesichts der großen Transformationsprozesse, in denen wir uns gerade befinden, müssen wir schauen, dass Jugendberufsagenturen ganz spezifisch vor Ort die richtigen Dinge tun. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Nach meiner Einschätzung sind die Eckpunkte für die Errichtung der Jugendberufsagenturen nach wie vor eine gute Basis, um dies auch in Zukunft zu tun. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die Jugendberufsagenturen keine neue Institution sind, sondern es geht darum, vorhandene Institutionen über die Rechtskreise hinweg zu bündeln und hier in eine gute Zusammenarbeit zu kommen. Hinweisen will ich noch auf eines, weil dies auch Gegenstand des Antrags der SPD ist: Wir haben ja in Schleswig-Holstein erfreulicherweise eine gut integrierte Ausbildungsstatistik. Deshalb wissen wir eine ganze Menge über den Werdegang junger Menschen. Wir haben fundiertes Steuerungswissen, und bereits Anfang kommenden Jahres erscheint die nächste integrierte Ausbildungsberichterstattung, natürlich auch in digitaler Form. Diese haben wir. Sie ist sozusagen modernisiert worden. Neue Formen der Berichterstattung wurden entwickelt, zum Beispiel mittels Story-Maps, Abbildungen und neuen Grafiken. Auf einer Onlineplattform wird dies zur Verfügung gestellt, und wir hoffen, dass wir damit eine größere Öffentlichkeit erreichen. Es ist schon einiges über den Evaluationsbericht gesagt worden, auch über die Entwicklung eines Monitoringsystems, das in diesen Tagen fertiggestellt wird und im Frühjahr 2023 in die Praxisphase geht. Auch über den Fach- und Vernetzungstag ist gesprochen worden. Das ist eine Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendberufsagenturen. Ich finde es auch gut, dass die Initiative von ihnen ausgeht. Das SHIBB arbeitet da intensiv mit. Ich finde es gut, dass wir im Frühjahr 2023 diese Fachtagung haben werden, um die Best-Practice-Beispiele und die besonders guten Beispiele der Zusammenarbeit zeigen zu können. Ich glaube, dann haben wir ein gutes Instrument. Ich glaube aber auch, dass wir uns jetzt auf das konzentrieren müssen, was wir im Landeskonzept Berufliche Orientierung verabredet haben. Da geht es um den starken Parcours, den wir an den Gemeinschaftsschulen in diesem Jahr schon durchgeführt haben. Den werden wir auf die Gymnasien erweitern. Da geht es um die Berufsfelderprobung, da geht es um andere und weitere Maßnahmen im Be- (Ministerin Karin Prien) reich der Praktika. Das ist das, was wir jetzt tun müssen, begleitet von dem Coaching im Rahmen des Handlungskonzeptes STEP und auch der erweiterten Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Die Eltern müssen wir weiter im Blick behalten, denn die spielen nach wie vor – das zeigen uns Studien – eine große Rolle bei der Berufsorientierung. Meine Damen und Herren, wir sind gut aufgestellt, was die Berufsorientierung angeht. Wir sind gut aufgestellt, was die Jugendberufsagenturen angeht. Wir haben unser Ziel fast erreicht, 14 von 15 werden wir im nächsten Jahr erreicht haben. Wir arbeiten an der Qualität, und das ist eine gute und wichtige Voraussetzung, um allen jungen Menschen eine gute Perspektive in den Beruf zu geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung verändert unsere Art zu leben, zu lernen und zu arbeiten grundlegend. Es ist Kernaufgabe unseres Bildungssystems, junge Menschen auf ein Leben in einer digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt vorzubereiten und die dafür erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Das gilt von der Kita über die Schule und über die berufliche Bildung bis zu den Hochschulen und in der Weiterbildung. In den letzten Jahren ist die Digitalisierung an unseren Schulen in großen Schritten vorangekommen. Die Coronapandemie und der DigitalPakt mit seinen Zusatzvereinbarungen haben die Entwicklung deutlich beschleunigt. Ich möchte unseren Schulen, unserem Landesinstitut und auch allen anderen Beteiligten großen Dank und Anerkennung aussprechen. Trotz allem ist der Handlungsbedarf weiter hoch. Vor diesem Hintergrund bin ich der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission und der Kultusministerkonferenz für ihr Gutachten zur Digitalisierung im Bildungssystem außerordentlich dankbar. Das Gutachten – es ist übrigens das erste Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission – gibt (Ministerin Karin Prien) uns wertvolle Handlungsempfehlungen für die weitere politische Umsetzung. Es zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Es ermöglicht uns aber auch, diese Weg kritisch zu hinterfragen und nachzusteuern. Erstmals wird Digitalisierung systematisch mit Beginn der frühkindlichen Bildung betrachtet. Das Gutachten bestätigt erneut: Wir brauchen in Zukunft eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen frühkindlicher und schulischer Bildung. Lassen Sie mich auf einige ausgewählte Empfehlungen des Gutachtens eingehen. Eine klare Empfehlung, zugleich aber auch eine große Herausforderung ist der Informatikunterricht. Die Empfehlung geht klar dahin, Informatik als Pflichtfach in der Sekundarstufe I einzuführen. Schleswig-Holstein hat sich auf den Weg gemacht, das Pflichtfach Informatik in der Sekundarstufe I an den allgemeinbildenden Schulen einzuführen. Vorgeschaltet vor der flächendeckenden Einführung ist eine mit diesem Jahr gestartete zweijährige Pilotierung mit 80 beteiligten Schulen, 55 Gymnasien und 25 Gemeinschaftsschulen, die sich beworben haben. Die Schulen erproben den Informatikunterricht in dieser Zeit in unterschiedlichen Modellen auf der Grundlage der bereits geltenden Fachanforderungen Informatik. Wir werden dann zum Schuljahr 2024/25 entscheiden, mit welchem Modell wir in eine flächendeckende Umsetzung gehen können. Das Problem dabei – das beschreibt auch der Bericht – sind die erforderlichen Lehrkräfte. Die Lehramtsausbildung in Informatik wird ausgebaut, und es ist erfreulich, dass wir jetzt schon zum Wintersemester sehen, dass die Nachfrage im Studienfach Informatik steigt, wenn es als reguläres Unterrichtsfach eingeführt wird. Außerdem – das wissen Sie – haben wir im Schuljahr 2021/22 eine große Weiterbildungsoffensive Informatik durchgeführt. Weit über 200 Lehrkräfte haben sich auf die Weiterbildungsplätze beworben, und die erste Gruppe hat diese auch bereits abgeschlossen. Diese Vorgehensweise wird in dem Bericht übrigens als bundesweit vorbildlich eingeschätzt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich über diese Entwicklung, denn eines ist doch klar: Die Kompetenz der Lehrkräfte ist entscheidend für den Erfolg der Digitalisierung insgesamt. Die technische Voraussetzung ist Grundvoraussetzung für die Arbeit der Lehrkräfte, aber die pädagogische Professionalisierung der Lehrkräfte ist letztendlich entscheidend. Eine der größten Herausforderungen ist es, das Lernen mit digitalen Medien weiter in den Unterricht zu integrieren. Dabei geht es gar nicht mehr um die Frage des Obs bei der Verwendung digitaler Tools, sondern insbesondere um das Wie, also um die richtige Nutzung digitaler Lernmaterialaien. Auch da haben wir noch erhebliches Entwicklungspotenzial. Mit unserem Landesprogramm „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ haben wir diese Herausforderung angenommen. Wir haben nicht nur die Schulen mit zusätzlichen Ressourcen zur Koordinierung und Unterstützung der pädagogisch-didaktischen Digitalisierung ausgestattet, es stehen den Schulen zudem 15 Medienfachberaterinnen und -fachberater als persönliche Ansprechpartner bei der Gestaltung von digitalen Lehr- und Lernprozessen zur Verfügung, und durch Tandems von Mitarbeitern des IQSH sowie der lehrkräftebildenden Hochschulen wird auch die Wissenschaft in diesen Prozess eingebunden. Ich bin diesem Haus sehr dankbar, dass es dieses Programm mit dem Haushalt 2021 auf den Weg gebracht hat. Das Gutachten der SWK zeigt uns, dass wir auch hier auf dem richtigen Weg sind, auch wenn wir noch nicht am Ziel angekommen sind. Mir ist wichtig – das bestätigt das Gutachten –, dass dabei nicht jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, sondern dass wir von den anderen Bundesländern und voneinander profitieren. Nicht jedes Land muss alles selbst erfinden. Wir dürfen und müssen und können von den Erfahrungen der anderen lernen. Die von der SWK empfohlene dauerhafte Einrichtung länderübergreifender Zentren für digitale Bildung ist dabei ein Vorschlag für eine Bündelung von Aufgaben, die in allen Ländern anfallen. Ob die im Gutachten vorgeschlagene Struktur dabei der Weisheit letzter Schluss ist, wird auch die Erfahrung mit dem vom BMWF leider bisher nur befristet geförderten Kompetenzzentrum zeigen müssen. Wir werden die Entwicklung natürlich kritisch und konstruktiv begleiten, und wir werden darauf achten, dass die Kompetenzen, die wir in Schleswig-Holstein und auch in den Landesinstituten in anderen Ländern aufgebaut haben, sinnvoll in solchen Zentren eingebunden werden. Mit Blick auf die berufsbildenden Schulen, in denen die Digitalisierung schon eine deutlich weitere Umsetzung im schulischen Alltag erfahren hat, spricht sich die SWK ebenfalls für eine bessere Ver- (Ministerin Karin Prien) netzung der Schulen und eine gemeinsame Nutzung der Erfahrungen im Sinne von Best Practice sowie unter anderem für eine Stärkung von Future Skills aus. In Schleswig-Holstein haben wir dafür den Digital Learning Campus entwickelt. Mit diesem Netzwerk bieten wir sowohl eine erstklassige Lernplattform als auch circa acht physische Lernorte, an denen wir Future Skills bildungsbereichsübergreifend anbieten werden. Es soll sie insbesondere an Hochschulen, aber auch an beruflichen Schulen geben – eng vernetzt mit den Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Das Angebot wollen wir für alle öffnen: für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte, für Unternehmen, für Studierende und für Bürgerinnen und Bürger. Die Vision dabei könnte sein, dass wir Teile des Pflichtprogramms an Schulen und Hochschulen öffnen und selbstorientiertes Lernen auf der Plattform oder an anderen Lernorten ermöglichen. Nicht immer mehr Stoff in Ausbildungsordnungen und Lehrplänen, sondern Fenster schaffen für Future Skills! Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Hochschulen sagen. In der vergangenen Legislaturperiode wurde der Ausbau der digitalen Infrastruktur auch an den Hochschulen bereits durch umfangreiche Förderprogramme aus Corona-Landesmitteln und REACT finanziell unterstützt. Diese Unterstützung werden wir auch in Zukunft durch den Aufwuchs bei den Digitalisierungsmitteln fortsetzen. Unser Ziel ist hier eine bessere, langfristigere Ressourcenausstattung im IT-Bereich und ein deutliches Voranschreiten in der Verwaltungsdigitalisierung an den Hochschulen. Als große Herausforderung müssen wir auch hier klar benennen: Über die reine Verfügbarkeit von finanziellen Ressourcen hinaus tritt auch an unseren Hochschulen das Problem der Personalgewinnung und -bindung immer stärker in den Vordergrund. Hier müssen wir den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein für IT-Fachkräfte attraktiver machen. Mit dem vor Kurzem gegründeten Hochschulbündnis Digitalisierung setzen wir auf hochschulübergreifende Kooperation und standortübergreifende Digitalisierungsprojekte und -strategien. Der Aufbau der Geschäftsstelle des Hochschulbündnisses war dazu der erste Schritt und wurde ebenfalls von der Landesregierung finanziell unterstützt. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir haben uns bereits auf den Weg gemacht. Die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission bestätigen uns, dass wir an der Umsetzung weiter intensiv arbeiten müssen. Wichtig ist mir, dass wir dabei länderübergreifend arbeiten und gemeinsame Lösungen finden. Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, weitere länderübergreifende Maßnahmen zu entwickeln und gemeinsam auf den Weg zu bringen. Das wird dazu führen, dass wir das in den Ländern vorhandene Potenzial besser bündeln und Synergien nutzen können. An dieser Stelle will ich der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission noch einmal ausdrücklich für ihr Gutachten danken. Es ist eine wirklich hervorragende Basis für unsere weitere politische Arbeit. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Die Ministerin hat acht Minuten lang gesprochen, die nun auch allen Fraktionen zur Verfügung stehen, aber nicht genutzt werden müssen. Die erste Rednerin ist Uta Wentzel von der CDU.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kinder wachsen in einer immer komplexeren, digitalen Welt auf. Wir möchten ihnen das Rüstzeug mitgeben, sich in dieser zurechtzufinden. Die Digitalisierung von heute ist erst der Anfang einer Entwicklung, die unser Land in einem noch nie dagewesenen Ausmaß verändern wird – vergleichbar etwa mit der industriellen Revolution vor 200 Jahren. Sie betrifft alle Lebensbereiche. Um den großen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen und diesen gesellschaftlichen Wandel zu gestalten, kommen neben fachlichen und kognitiven Kompetenzen sogenannten Zukunftskompetenzen – den Future Skills – eine große Bedeutung zu. Unser Bildungssystem nimmt eine zentrale Rolle dabei ein, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, komplexe und sich immer schneller verändernde Situationen zu durchdringen, sich selbst eine Meinung zu bilden und interdisziplinäre Lösungen zu erarbeiten. Wir möchten, dass sie einen verantwortungsvollen Umgang mit den Medien erlernen. Denn all diese Fähigkeiten brauchen sie in ihrem Alltag, in Ausbildung und Studium und natürlich in ihren zukünftigen Berufen. Es reicht nicht mehr aus, am Ende der Schulzeit wichtige Fakten zu kennen, in mehreren Sprachen Vokabeln zu wissen und Verben zu konjugieren und die binomischen Formeln erklären zu können, sondern man muss eben auch Informationen medienkompetent aufbereiten (Uta Wentzel) und präsentieren können oder Programmiersprachen beherrschen. Daher ändert sich auch unsere Bildungslandschaft stetig, ja, muss sich immer wieder weiterentwickeln und steht vor großen Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten, gerade auch durch die Digitalisierung. Dies sehen auch die Expertinnen und Experten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK so. Dieses unabhängige Forschergremium empfiehlt in seinem Bericht Maßnahmen, um erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse in einer digitalisierten und für eine digitalisierte Welt zu ermöglichen. Die Kommission schlägt zum Beispiel vor, in der Kita medienpädagogische Konzepte für eine frühe digitale Medienbildung zu erarbeiten und natürlich auch, entsprechende Fortbildungskonzepte für die Mitarbeiter bereitzustellen. Die Wissenschaftler werben für die dauerhafte Einrichtung länderübergreifender Zentren für Bildung, unter anderem zur Entwicklung digitaler Lehrmaterialien, um Synergien zu bündeln und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Dieses Prinzip kennen wir ja auch aus dem Bereich der Digitalisierung der Verwaltung; es ist das EfA-Prinzip: „Einer für Alle“. Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Pflichtfaches Informatik und entsprechende Lehrkräfteausbildung. Um mehr Informatiklehrkräfte zu gewinnen, schlägt sie alternative Professionalisierungswege vor, Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge Informatik sowie die Förderung der Didaktik der Informatik. All diese Punkte finden Sie übrigens auch in unserem Koalitionsvertrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um eine zukunftsorientierte Berufsausbildung zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission die Modernisierung der Bildungsziele und Curricula, zum Beispiel im Bereich der Berufsschulen. Im Fokus steht die Qualifizierung des Personals in Aus-, Fort- und Weiterbildungen und die Stärkung digitaler Kompetenzen bei Studierenden und Dozenten – viele gute und wichtige Vorschläge. Wie sieht es nun bei uns in Schleswig-Holstein aus? – Auf viele Punkte ist die Ministerin in ihrem Bericht bereits eingegangen. Vielen Dank dafür. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In einigen Bereichen besteht bei uns noch Handlungsbedarf, viele der genannten Empfehlungen haben wir in der Vergangenheit bereits erfolgreich auf den Weg gebracht, etliche finden sich in unserem Koalitionsvertrag, und in einigen sind wir in Schleswig-Holstein bereits führend. Um einige Beispiele zu nennen: Wir werden Schulen mehr Freiraum und Unterstützung zur Erprobung innovativer Unterrichtsformen im Rahmen einer Experimentierklausel gewähren, denn wir wollen an unseren Schulen Kreativität, Innovation, interdisziplinäres Problemlösen und Resilienz fördern. Wie viele gute Ideen aus der Praxis kommen, zeigen ja auch die Modellschulen Digitales Lernen. Wir werden die MINT-Offensive fortsetzen. Dazu gehört auch die Einführung von Informatik als Pflichtfach in allen allgemeinbildenden Schulen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um den erforderlichen Lehrkräftebedarf im Fach Informatik zu decken, startete bereits im vergangenen Schuljahr eine große Weiterbildungsoffensive. Fast 240 Lehrkräfte haben seitdem am IQSH eine anderthalbjährige Weiterbildung im Fach Informatik begonnen. Seit diesem Schuljahr – die Ministerin sagte es – werden an 80 Pilotschulen bereits zwei zusätzliche Stunden Informatik unterrichtet. Wir werden Informatik als Schulfach in der Lehrkräfteausbildung fest verankern und das Angebot der Studienplätze an unseren lehramtsbildenden Hochschulen ermöglichen, so auch an der EuropaUniversität in Flensburg. Zusätzlich werden wir in der Lehrkräfteausbildung digitale Methodik und Didaktik sowie Medienbildung stärker verankern. Denn wir brauchen Pädagogen, die diese wichtigen Zukunftskompetenzen vermitteln und jungen Menschen Lust auf MINT-Fächer machen, auch um den Fachkräftebedarf in diesem Bereich zu decken. Wichtige Impulse gibt es im MINT-Bereich auch von den außerschulischen Lernorten wie zum Beispiel der PHÄNOMENTA, wo Physik zum Anfassen geboten wird. Spannende Kooperationen zwischen Schulen, der Wirtschaft und der Wissenschaft ergänzen den Unterricht. Den Schülerinnen und Schülern macht es Spaß, nicht nur Reels und Videos zu produzieren und in den sozialen Netzwerken hochzuladen, sondern auch eigene Anwendungen zu programmieren. Um ein Beispiel aus der Praxis zu nennen: An der Auguste-Viktoria-Schule in Flensburg programmierten und bauten Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Dozenten der Hochschule Flensburg eine CO -Ampel für den Klassenraum. 2 (Uta Wentzel) Bereits heute existieren viele digitale Innovationen „Made in Schleswig-Holstein“, die ein großes Potenzial auch für den Bildungssektor bieten. Beispielsweise können KI-gestützte Lernsysteme, wie das an der Hochschule Flensburg entwickelte, einen großen Teil zur Bildungsgerechtigkeit in unserem Land beitragen. Hier eröffnet sich die Chance, jedes Kind möglichst individuell zu fördern. Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig eine funktionierende digitale Infrastruktur ist. Durch den DigitalPakt konnten wir gemeinsam mit dem Bund viel erreichen. Die Digitalisierung im Bildungssystem ist ein Prozess, den wir auch zukünftig mit allen Beteiligten gemeinsam gehen möchten, damit wir gesamtgesellschaftlich hiervon profitieren. Wir schaffen die Rahmenbedingungen, um alle Generationen fit zu machen für die Zukunft, und die ist digital. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Malte Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin! Wenn Schulen oder Universitäten Besuch aus dem Ausland bekommen, wird häufig nicht schlecht gestaunt. Dies liegt aber nicht an der guten Ausstattung. Man ist nicht selten überrascht, dass es immer noch nicht flächendeckend gutes WLAN oder gute Computer gibt. Ich erinnere gern daran, dass ich an dieser Stelle bereits vor einigen Wochen über die existierenden Overhead-Projektoren gesprochen habe. Auch diese werden mit nostalgischem Interesse wahrgenommen. Das Bild Deutschlands als fortschrittliches und digitales Land ist weit gestreut. Als Industrieland seien wir Spitzenreiter auf allen technischen und digitalen Ebenen. Eine Studie des European Center for Digital Competitiveness zeichnet aber ein anderes Bild. Auf dem vorletzten Platz rangiert Deutschland unter den G-7-Ländern, und das zum zweiten Mal in Folge. Andere europäische Staaten haben im Vergleich in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Fortschritt in der Digitalisierung erreichen können. Zwar rangiert Deutschland im europäischen Digitalisierungsgrad knapp über EU-Durchschnitt, dadurch allerdings auch nur im Mittelfeld. Verstehen Sie mich nicht falsch: Deutschland hat in den vergangenen Jahren erhebliche Erfolge und Verbesserungen erreichen können. Dennoch: Das Abschneiden im internationalen Vergleich kann und soll nicht Anspruch sein. Für uns in Schleswig-Holstein gilt dies besonders, bedenkt man, dass wir mit Dänemark einen echten Vorreiter beim Thema Digitalisierung als Nachbarn haben. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission hat im September als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Kultusministerkonferenz das Gutachten zur Digitalisierung im Bildungssystem vorgelegt. Das Gutachten geht einen Schritt weiter als bisherige Gutachten und nimmt die gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Hochschule in den Fokus; darauf hat die Ministerin bereits hingewiesen. Die Kommission gibt 14 Handlungsempfehlungen, die in den kommenden Monaten und Jahren unternommen werden müssen, um erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse in einer digitalisierten Welt zu ermöglichen. Die Ministerin hat in ihrem Bericht schon viel zu den Empfehlungen der Kommission gesagt. Deshalb werde ich nur noch zu ausgewählten Punkten etwas sagen. Die Kommission empfiehlt unter anderem, digitale Medienbildung als Bildungsziel in die Rahmenund Orientierungspläne der Kitas aufzunehmen. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, dass wir gemeinsam mit den Kitas und unter wissenschaftlicher Begleitung die Bildungsstandards und -leitlinien der Kitas weiterentwickeln und verbindlicher gestalten wollen. Die Empfehlung wird die Landesregierung bei der Überarbeitung sicherlich berücksichtigen können. Auch empfiehlt die Kommission, dass digitale Medienbildung in Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Personals – das zieht sich wie ein roter Faden von der Kita bis zur Hochschule – eine größere Rolle spielen muss. Dass die Ausbildung in diesem Punkt besser werden muss, ist ein Punkt, den ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Es ist zum einen die Medienbildung, also wie ich Kindern und Jugendlichen Medien näherbringe, aber auch der Umgang von Lehrkräften mit digitalen Medien und der Einsatz im eigenen Unterricht. Bei Letzteren habe ich in meinem eigenen Unterricht kaum von meinem Studium profitieren können. Ich weiß, dass es vielen Kolleginnen und Kollegen ebenso geht. Viele profitieren eher davon, dass sie mit digitalen Geräten aufgewachsen sind und sich selbst dafür interessieren. Das Studium muss hier noch mehr Anknüpfungspunkte bieten, damit ich mein mitgebrachtes Wissen und meine (Malte Krüger) mitgebrachten Kompetenzen weiterentwickeln kann, damit ich das, was ich kann, für den Unterricht gewinnbringend einsetzen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Weiterhin empfiehlt die Kommission die Einführung eines Pflichtfachs Informatik. Dazu haben wir bereits etwas gehört. Auch darauf haben wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen verständigt. Es ist richtig, dass wir diesen Weg einschlagen. Informatik wird fester Bestandteil des Stundenplans. Es ist unsere Verantwortung, dass wir diesen Schritt zu einem Erfolg machen, von dem dann kommende Generationen profitieren. Das Gutachten empfiehlt auch die dauerhafte Einrichtung länderübergreifender Zentren für digitale Bildung. Das ist eine super Idee. Lassen Sie uns nicht auf den Bildungsföderalismus schimpfen, sondern lassen Sie uns länderübergreifend denken. Um es im Bernd-Buchholz-Sprech zu sagen: Lassen Sie uns eine Beschäftigungsdegression oder – wie ich es nennen würde – eine Föderalismusdegression vornehmen. Das heißt, jedes Land braucht digitale Bildung. Also können die Länder über solche Zentren auch gemeinsam profitieren. Frau Ministerin Prien hatte das auch schon gesagt. Nicht jedes Land muss das Rad neu erfinden. Das Gutachten zeigt auf, dass gerade mit der Coronapandemie der Bedarf nach digitaler Lehre wesentlich gestiegen ist und auch im Präsenzunterricht eine wesentliche Rolle spielt beziehungsweise spielen sollte. Natürlich soll Digitalisierung nicht bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten nur noch aus der Ferne unterrichtet werden. Digitale Lehre heißt auch Vielfalt im Methodeneinsatz, heißt digitale Infrastruktur vor Ort. Verschiedentlich wird die Forderung erhoben, nur noch hybriden Unterricht zu erteilen. Ich halte das für einen sehr gewagten Ansatz. Mit den derzeitigen technischen Voraussetzungen würde es meistens daran scheitern. Und ganz wichtig: Die Ständige Wissenschaftliche Vertretung fordert es nicht einmal annähernd. Ich verstehe den Wunsch, bin davon aber überhaupt nicht überzeugt. Ein Punkt, der bei den vielen Vorschlägen schon fast untergeht, ist, dass das Prüfungswesen weiterentwickelt werden soll. Schülerinnen und Schüler schreiben ihre Klausuren meistens noch mit Füller auf einem Stück Papier. Zwar wird man viele Prüfungsleistungen auch immer noch mit Blatt und Stift bewältigen, aber zu einem digitalisierten Bildungssystem gehört auch, dass ich in einem ersten Schritt einige Prüfungen in digitaler Form ablegen kann. Das übt die Digitalisierung von Schülerinnen und Schülern und schont den Rücken von Lehrkräften, die nicht unzählige Klausurhefte hin- und hertragen müssen, sondern das Ganze digital haben. Wir wünschen uns bei der Analyse für SchleswigHolstein einen pragmatischen Ansatz. Das Land soll Lösungen für den Bildungssektor anbieten, die einfach und unbürokratisch umgesetzt werden können. Was schnell umgesetzt werden kann, soll auch schnell umgesetzt werden. Mit Vernunft und guter Planung soll das Land im weiteren Verlauf digital und zukunftssicher aufgestellt werden. Mit dem Gutachten erhalten wir schließlich einen umfangreichen Leitfaden für eine bessere digitale Bildung, den wir nun gezielt nutzen sollten und den wir auch schon gezielt nutzen. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal klar sagen: Wir wollen nicht, dass Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Angehörige des Bildungssystems abgehängt werden. Wir wollen nicht, dass sie im internationalen Vergleich schlecht dastehen. Digitale Transformation ist der Schlüssel für technologischen Fortschritt und Wachstum. Dabei spielt die Bildung eine ganz zentrale Rolle. Ein digitalisiertes Bildungssystem bedeutet Fortschritt auf allen Ebenen, in Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik. Lassen wir endlich den Overhead-Projektor oder die überforderte Lehrkraft am Beamer ein Relikt aus alten Zeiten werden! – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Der nächste Redner ist Martin Habersaat von der SPD.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der DigitalPakt läuft in SchleswigHolstein schlechter als anderswo. Noch einmal zur Erinnerung: Das hat drei Gründe. Erstens: Bürokratie. Zweitens: ein falsches Grundverständnis von der Digitalisierung der Schulen, wo jede Schule selbst das Rad neu erfinden soll. Ich finde gut, dass Schwarz-Grün jetzt immerhin sagt, es ist richtig, dass nicht jedes Land in der Digitalisierung das Rad neu erfinden soll. Das ist ja schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Drittens: Sparen an der falschen Stelle – die Bedingungen des DigitalPakts (Martin Habersaat) sind für die Schulträger in keinem Land so unfreundlich gestaltet worden wie in Schleswig-Holstein. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Mehr darüber und über das Warten auf QuantumMan lässt sich im Protokoll des Novemberplenums nachlesen. Die Coronapandemie hat die Dringlichkeit in allen Etappen des Bildungssystems verstärkt, digitale Medien für Bildungsprozesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besser zu nutzen. (Unruhe)

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Eka von Kalben

Herr Habersaat, kleinen Moment bitte. – Bitte hören Sie, auch wenn es spät ist, dem Redner hier vorne zu! Danke.

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Martin Habersaat SPD

Nun ringen sich CDU und Grüne zu einem Antrag durch, der die Digitalisierung im Bildungssystem in den Blick nimmt. Aber es geht nicht etwa um klare Zielbestimmungen für Schleswig-Holstein. Es geht nicht einmal um Konsequenzen, die die Landesregierung aus dem Gutachten „Digitalisierung im Bildungssystem: Handlungsempfehlungen von der Kita bis zur Hochschule“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz ziehen möchte. Es geht um einen mündlichen Bericht über das Gutachten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sinnerfassendes Lesen kann einem Parlament zugetraut werden. Super wäre es, wenn Sie sich den nächsten Schritt trauten und sagten: Das wollen wir jetzt machen. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Sie haben im Wesentlichen gesagt, das und das machen wir schon. Wenn nun sich aber in jedem Landtag jede Landesregierung schulterklopfend die Punkte raussucht, die sie schon macht, dann kann man sich solche Berichte der Wissenschaftlichen Kommission in Zukunft sparen. Es sind in der Tat zahlreiche Dickschiffe in diesem Bericht enthalten für Kita, Schule und berufliche Bildung. Es geht um tiefgreifende Veränderungen des Bildungssystems in allen Bildungsetappen, und zwar nicht, weil die Digitalisierung ein Selbstzweck ist, sondern weil junge Menschen auf eine immer digitaler werdende Welt vorbereitet werden sollen und weil Lehren und Lernen so verbessert werden können. Ein paar Beispiele haben wir schon gehört. Bei den Kitas wird die Aufnahme der Digitalisierung in die Leitlinien zum Bildungsauftrag gefordert, verbunden mit entsprechender Ausstattung und Fortbildung. Das wird Geld kosten, und das habe ich nicht in Ihrem Koalitionsvertrag gefunden, Herr Krüger. Aber wenn Sie den jetzt umdeuten und sagen, das meinten Sie oder das können Sie machen, ist das super. Frau Touré ist jetzt leider schon raus. Aber sie wird mit Sicherheit daran arbeiten, qualitativ hochwertig Digitalisierung in den Leitlinien umzusetzen. (Beate Raudies [SPD]: Das machen die Helfenden Hände!) – Das machen hoffentlich nicht die Helfenden Hände, Frau Kollegin Raudies. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Entschlossen geprüft, verstehe. Als Unterstützung für die Schulen – wir haben zustimmend zur Kenntnis genommen, dass Sie das gut finden – wird die Einrichtung länderübergreifender Zentren für digitale Bildung angemahnt, die digitale Tools für den Fachunterricht theoretisch und empirisch fundiert entwickeln und den Schulen zur Verfügung stellen. Wunderbar! In der beruflichen Bildung wird nicht weniger als ein Paradigmenwechsel gefordert hin zu einer proaktiven Ausrichtung der Ausbildungsgänge, also zukunftsgewandt proaktiv zusammenfassen, flexibel sein und so weiter. Frau Prien, wird das verknüpft mit den konzeptionellen Überlegungen zum Masterplan? Und: Wie reagieren Sie auf den in der Studie angemahnten Aufholbedarf im Übergangssektor, gerade im Bereich digitales Lernen? – Das ist die Verknüpfung zum Tagesordnungspunkt davor. Für die Prüfungen an Hochschulen sollen digitale Technologien genutzt werden, und – das wird spannend – es soll eine Anpassung der Lehrverpflichtungsordnung für die Hochschulen erfolgen. Ich werde interessiert beobachten, ob Sie sich trauen, da an die Lehrverpflichtungsordnung zu gehen. Das wird von den Lehrerinnen und Lehrern an den Hochschulen schon lange nachgefragt. Wenn die sich die Mühe machen, eine Veranstaltung auch digital zur Verfügung zu stellen, dann ist das mehr Aufwand, als sich in den Saal zu stellen und die Vorlesung zu halten. Daher brauchen die eine Entlastung an anderer Stelle. Da muss man möglicher- (Martin Habersaat) weise tatsächlich Geld in die Hand nehmen und das machen. Im gleichen Zuge wird man sich auch angucken müssen, ob man es sich weiterhin leisten kann, die Fachhochschulen bei der Lehrverpflichtung so dramatisch anders zu behandeln als die Universitäten. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ja, wir brauchen eine Kraftanstrengung aller Akteure im Bildungssystem, wir brauchen Innovationsbereitschaft, und wir brauchen hohe Investitionen, um das Bildungssystem erfolgreich und zukunftsfähig für die dauerhaften Anforderungen einer digitalisierten Welt aufzustellen. In der Studie heißt es zum Beispiel – ich zitiere –: „Die … empirische … Forschung deutet darauf hin, dass … die Lehrkräftebildung bislang noch nicht systematisch darauf ausgerichtet ist, die Kompetenzen von Lehrkräften und in der Folge von Schüler:innen zu fördern.“ Aus Schleswig-Holsteiner Sicht können wir das insofern bestätigen, als wir wissen, dass die digitalen Endgeräte, die die Lehrkräfte ausgehändigt bekommen, in Fort- und Ausbildung überhaupt keine Rolle spielen. Die werden in Fort- und Ausbildung nicht benutzt. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Das ist die Antwort auf die Kleine Anfrage, die mir schriftlich aus dem Bildungsministerium vorliegt. Entweder haben wir wieder eine Kleine Anfrage, die falsch beantwortet wurde, oder Sie haben eine der seltenen Ausnahmen erwischt, in denen das der Fall war, Herr Krüger. (Beate Raudies [SPD]: Wo sich einer einfach über die Regelungen hinweggesetzt hat!) Wenn wir gelegentlich monieren, zu vieles hänge an den Schulen in Schleswig-Holstein vom Zufall ab, so formuliert die WSK mit bundesweitem Blick: „… die Qualifizierung des Personals in Aus-, Fort- und Weiterbildung … erscheint bislang nicht systematisiert, sodass von einer starken Heterogenität der Kompetenzen, Erfahrungen, Einstellungen … auszugehen ist.“ Ja, es gibt viel zu tun. Als Grundvoraussetzung für das ganze Unterfangen formuliert die WSK: Die technische Infrastruktur und die rechtlichen Bedingungen müssen gegeben sein. Dann mal zu, Frau Prien! Sie waren ein Jahr lang als KMK-Vorsitzende quasi qua Amt an der Spitze der Bewegung. Jetzt freuen wir uns darauf, dass Sie diesen Schwung mitnehmen, um Schleswig-Holstein insgesamt oder das schleswig-holsteinische Bildungssystem an die Spitze der Bewegung zu bringen. Dabei wünschen wir Ihnen ausdrücklich auch regierungstragende Abgeordnete, die sich eines Tages trauen, hier einmal inhaltliche Dinge zu beantragen und den Fortschritt voranzubringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering. (Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) – Ach, Herrn Vogt habe ich übersehen. Der nächste Redner ist der Fraktionsvorsitzende der FDP, Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können ja bald zum anderen Teil des Tages übergehen. (Beifall – Martin Habersaat [SPD]: Du hast ja noch die Kettenverträge davor gestellt!) – Ich dachte, der Kelch geht an mir vorüber, aber mein Gott! Ich bedanke mich für den Bericht der Ministerin. Der Berichtsantrag der Koalitionsfraktionen hat auch bei uns für ein gewisses Erstaunen gesorgt, weil die Ministerin laut Antrag hier vor allem die Ergebnisse und Empfehlungen eines doch sehr umfangreichen KMK-Gutachtens vortragen sollte. Meine Skepsis mit Blick auf den Koalitionsantrag hat sich im Verlauf der Debatte bestätigt; denn so richtig viel schlauer sind wir in den letzten 20 Minuten nicht geworden, wenn man ehrlich ist. (Beifall FDP) Es ist sicherlich gut, dass wir noch einmal gehört haben, was passiert. Aber ich glaube, es wäre vielleicht noch ein Stück weit interessanter geworden, wenn wir gehört hätten, was denn jetzt die konkreten Pläne der Landesregierung sind, um aufbauend auf diesem Gutachten jetzt noch mehr ins Handeln zu kommen. Die Vorredner haben es gesagt: Es gibt nach wie vor wahnsinnig viel zu tun. Deutschland hinkt bei (Christopher Vogt) der Digitalisierung massiv hinterher und leider auch ganz erheblich im Bildungsbereich. Selbst Menschen aus der Ukraine, mit denen wir sprechen, wundern sich, wie schlecht wir hier davor sind. Das ist, wenn ich das so sagen darf, immer noch ein Stück weit eine Frage der Kultur. Wir haben unheimlich viele Hürden, die wir aufbauen, und zu wenig Flexibilität. Das muss sich dringend ändern. Frau Prien, wir haben neulich noch sehr leidenschaftlich über das Thema Umsetzung des DigitalPakts hier in Schleswig-Holstein gesprochen. Ich bleibe dabei, das ist alles andere als gut gelaufen. Ich glaube ehrlich gesagt, wir werden Silvester sehen, dass das eben nicht so gut wie alle Schulträger, wie Sie sagen, abgerechnet haben; wir sind da falsch rangegangen. Man hätte dort weniger Vorgaben machen müssen. Man hätte dort nachsteuern müssen. Schauen wir uns an, wie viele Anträge in diesem Jahr noch hineinkommen! Ich bin der Meinung, es sollte nicht so laufen, dass die Mittel im kommenden Jahr so freigegeben werden, dass nicht sichergestellt ist, dass alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein vom DigitalPakt, über den jahrelang gesprochen wurde, bei dem es jahrelang an der Umsetzung gehapert hat, profitieren. Das kann es am Ende nicht sein. Das geht so nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Man wundert sich ja über erstaunliche Beispiele beim Thema Software. Ich kann verstehen, dass viele Lehrkräfte sagen, wir nutzen quasi alle zu Hause privat und seit vielen Jahren MS Word. Auf unseren Geräten ist das nicht drauf. Das sind solche Kleinigkeiten, die einfach nerven. Was das Thema Hardware angeht, so hatten wir über die Geräte des Landes neulich schon gesprochen, die vielerorts leider bei den Lehrkräften ungenutzt zu Hause liegen oder von ganzen Kollegien zurückgegeben wurden, weil sie sie in der Praxis nicht brauchen. Dass es noch nicht in allen Schulen wirklich flächendeckend WLAN gibt, sondern in vielen Gebäudeteilen instabiles oder gar kein WLAN, das geht so nicht. Da sind natürlich auch die Schulträger gefordert. Ein wichtiger Punkt, Frau Prien – aber auch darüber haben wir schon im Ausschuss umfangreich gesprochen – ist das Thema Informatikunterricht als Pflichtfach. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Wir unterstützen das sehr; das ist dringend erforderlich.

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Eka von Kalben

Herr Vogt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Christopher Vogt FDP

Na ja, weil wir die Zeit ja haben, gern.

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Malte Krüger GRÜNE

Ich will es ganz kurz halten. Weil ich das mit der Office-Problematik sehr oft höre und dass das Land den Schulen oder Lehrkräften Office-Produkte verbieten würde: Das ist nicht der Fall. Es kommt auf die Schulträger an. Einige Schulträger haben Office-Produkte, andere eben nicht. Das ist das Problem. Darauf wollte ich nur einmal hinweisen, weil ich das sehr oft in der Öffentlichkeit höre. Das ist meiner Meinung nach eher ein Gerücht als die Wahrheit. Ich selbst habe mit Word gearbeitet. – Ich weiß, das nervt die Lehrkräfte aber trotzdem, und das kann ich verstehen. Zum Informatikunterricht: Wir finden das natürlich richtig. Es ist auch richtig, dass man jetzt erprobt, ihn schrittweise einzuführen. Wir haben auch schon festgestellt – ich hoffe, das sehen alle Beteiligten so –, dass etwas über 200 Lehrkräfte gut sind. Wenn wir uns aber die Zahlen der Schulen ansehen und das, was man in gar nicht so weiter Entfernung damit erreichen will, müssen wir einfach offen sagen, dass das viel zu wenige sind, dass es so nicht funktionieren wird. Deswegen müssen wir uns vor allem im Bereich Informatik darum kümmern, dass wir bei der Lehrkräftegewinnung neue Wege gehen. Ansonsten werden wir die Ziele, die sich die Landesregierung gesteckt hat und die richtig sind, nicht erreichen. Ganz kurz etwas zu den Kitas, die auch Bestandteil des Konzepts sind. Die Kitaministerin ist auch da. Auch dort ist die Digitalisierung eine Chance. Ich teile das, was die Wissenschaftler dazu sagen: Die Digitalisierung sollte in die Bildungs- und Orientierungspläne der Kitas hineingeschrieben werden. Wir müssen die Erzieherinnen und Erzieher fortbilden, wir müssen Konzepte erarbeiten und die dann umsetzen. Ich hoffe, dass wir den Vorschlag der Wissenschaftler aufnehmen und die Eltern mehr in den Fokus nehmen. Wenn ich allein meinen Bekanntenkreis anschaue, wie viele Kitaeltern Bilder ihrer Kinder ins Internet stellen, stelle ich fest: Das Thema Medienbildung ist nicht nur bei den Kindern wichtig, sondern auch bei den Eltern, Frau Ministerin. Viel- (Christopher Vogt) leicht kann man das noch einmal stärker herausstellen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Auch in den Grundschulen kann man eine Menge tun, erste Grundlagen schaffen und spielerisch an das Thema Kodierung heranführen. Es gibt auch viele gute Apps, die bei den basalen Fähigkeiten helfen könnten. Das Thema Ganztag ist auch hier aus meiner Sicht eine große Chance. Frau Ministerin, bei den Hochschulen müssen wir mehr Geld des Landes in die Hand nehmen, um die Digitalisierung dort deutlich voranzutreiben. Das kostet viel, da sind teure Anschaffungen notwendig, aber das lohnt sich. Gerade im Bereich der digitalen Prüfungen haben wir eine große Chance, was die Hochschulen angeht. Auf die Wissenschaft zu hören, ist immer gut, auch bei der Digitalisierung. Entscheidend ist aber, dass man ins Handeln kommt, dass man nicht immer auf andere zeigt, dass man mehr Tempo bei der Digitalisierung des Bildungswesens aufnimmt, und vor allem, dass man aus Fehlern lernt und es zukünftig besser macht. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Wir sehen uns gleich noch einmal wieder. – Vielen Dank und einen schönen Abend. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Eka von Kalben

Die nächste Rednerin – jetzt aber – ist Jette Waldinger-Thiering vom SSW.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an die Ministerin für ihren mündlichen Bericht. Christopher Vogt hatte eine ähnliche Einleitung wie ich: Was machen wir jetzt mit diesem mündlichen Bericht? – Das ist ein bisschen schwierig: ein großer Bericht, 170 Seiten, in einer mündlichen Debatte hier im Plenum und vielleicht nicht, wo er hingehört hätte, nämlich in den Bildungsausschuss. Jetzt komme ich aber dazu, was ich alles gelesen habe, denn im Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz zur Digitalisierung im Bildungssystem wird eines schnell eines klar: Wir stehen vor massiven Herausforderungen. Die aus Sicht der Kommission zu treffenden Maßnahmen reichen von der Kita über Schule bis zur beruflichen Bildung ebenso wie zur Lehrkräfte- und Hochschulbildung. Das geschieht nicht ohne Sinn für die Realität. Die SWK spricht hier von einer enormen Kraftanstrengung und tiefgreifenden Veränderungen des Bildungssystems in allen Bildungsetappen, hohen Investitionen und einer dauerhaften Erhöhung der Grundfinanzierung des Bildungssystems. Glücklicherweise liefert sie direkt Handlungsempfehlungen von der Kita bis zur Hochschule mit. Was die SWK – wenig überraschend – immer wieder als Voraussetzung für die Umsetzung betont, ist neben einem rechtlichen Rahmen die leistungsfähige und verlässliche digitale Infrastruktur. Ich möchte daran anschließend gern an den Antrag erinnern, den wir gemeinsam mit der SPD in der zurückliegenden Legislaturperiode eingereicht haben: die Änderung des Schulgesetzes und die Festschreibung von Digitalisierung darin. (Unruhe)

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Eka von Kalben

Entschuldigen Sie bitte noch einmal! – Das ist jetzt vermutlich die letzte Rednerin in dieser Debatte. Vielleicht führen Sie sonst Verhandlungsgespräche oder Ähnliches draußen. – Danke.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Ich denke, es führt kein Weg daran vorbei, dieses Fass wieder zu öffnen. Unsere Bildungseinrichtungen brauchen mehr als Kann- und Wenn-möglich-Formulierungen. Sie brauchen handfeste juristische Grundlagen. Wir hatten vorgeschlagen, ein Regelwerk zu schaffen, das sicherstellt, dass der digitale Unterricht nicht abhängig von Region, Schule und Lehrkraft ist, sondern qua Schulgesetz für die gleichen Regelungen sorgt. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Wir wollten erreichen, dass sichergestellt wird, dass die schnelle Entwicklung, die durch die Pandemie an den Schulen angestoßen worden ist, nicht an Fahrt verliert, und die Chancen, die sich hier aufgetan haben, genutzt werden. Allem voran hätte es dafür eine Ausweitung der Lernmittelfreiheit auf digitale Endgeräte gebraucht. Mit dem ausführlichen Gutachten der SWK bietet es sich wirklich an, hier noch einmal draufzuschauen. Aus Sicht des SSW wird immer deutlich, dass wir bei allen Bemühungen im Bildungsbereich bei den ganz Kleinen ansetzen müssen, so auch in der Digi- (Jette Waldinger-Thiering) talisierung. Der digitalen Medienbildung in den Kitas wird ein nahezu verheerendes Zeugnis ausgestellt. Sie sei unterentwickelt und nur selten nachhaltig in den pädagogischen Konzepten der Einrichtungen verankert. Die technische Ausstattung sei unzureichend, es fehlten der technische Support sowie überhaupt erst einmal medienpädagogische Konzepte und forschungsbasierte digitalisierungsbezogene Lehr- und Lernmaterialien. (Unruhe Regierungsbank – Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering [SSW] schlägt auf das Redepult)

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Eka von Kalben

Ich glaube, die Rednerin möchte sagen, dass mein Appell nicht nur für die parlamentarische Seite, sondern auch für die Regierungsbank gilt. (Beifall – Lars Harms [SSW]: Aber auch für die parlamentarische Seite!)

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Daher ist die Empfehlung umso deutlicher: Frühe digitale Medienbildung soll in allen Bildungsplänen als Aufgabe von Kindertageseinrichtungen verankert und umgesetzt werden. Währenddessen sollen zeitgleich deutlich mehr für die digitalisierungsbezogene Elternarbeit geleistet und das Aus- und Weiterbildungsangebot für das frühkindliche Bildungspersonal ausgebaut werden. Auch die Empfehlungen für das allgemeine Schulwesen sind nicht weniger dringend. Es sei dringend erforderlich, digitale Tools für den Fachunterricht theoretisch und empirisch fundiert zu entwickeln. Das kann natürlich nicht den einzelnen Lehrkräften überlassen werden. Hier braucht es eine medienund fachdidaktische Qualitätssicherung, die politisch beauftragt und in Zusammenarbeit mit Bildungspraktikerinnen und -praktikern umgesetzt wird. Es gibt – das konnte man dieser Debatte auch anmerken – noch enorm viel Diskussionsbedarf bei diesem Thema. Auch ich habe ja jetzt nur geschafft, zwei Bereiche anzusprechen. Auch über die Lehrkräftebildung werden wir weiter diskutieren müssen. Wir müssen uns nur noch einmal in Erinnerung rufen, wie schleppend die Laptops für Lehrkräfte in Betrieb genommen worden sind und welche Diskussionen gerade aufgrund von Betriebssystemen geführt werden. Ich würde mich deshalb sehr darüber freuen, wenn wir auch im Ausschuss weiterhin über diesen Bericht reden könnten. Nun hoffe ich, dass wir uns gegenseitig noch einmal ein bisschen zuhören, damit wir vielleicht heute Abend noch einen Tagesordnungspunkt abgeräumt kriegen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Vielen Dank, dass Sie diesmal an mich gedacht haben. (Heiterkeit) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sogenannte Kettenarbeitsverträge, mit denen eine Aneinanderreihung befristeter Verträge betrieben wird, spielen im Schleswig-Holsteinischen Schulalltag leider immer noch eine unschöne Rolle. Für die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen kann es auch bei Lehrkräften natürlich gute und unterschiedliche Gründe geben. Allerdings sollte dies aus unserer Sicht nicht mehr länger zur Praxis der sogenannten Kettenverträge führen, die für erhebli- (Christopher Vogt) chen Frust und für erhebliche Verunsicherung an den Schulen sorgen. Das schwächt die Motivation und konterkariert das Ziel, gute Leute dauerhaft an den Beruf zu binden. Zu meinem Erstaunen weiß das Bildungsministerium aufgrund von Softwareproblemen derzeit gar nicht, um wie viele Fälle es sich tatsächlich handelt. Das ist kurios und spricht wirklich nicht für ein seriöses Personalmanagement seitens der Landesregierung. Das würde man einem privaten Arbeitgeber übrigens aus guten Gründen in dieser Form niemals durchgehen lassen. Jedes Unternehmen müsste sich zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, dass es mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel grob fahrlässig handelt, was seine Chancen auf dem Fachkräftemarkt angeht. Die Zahl der jährlichen Gerichtsverfahren macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Ganz im Gegenteil: Diese sind nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt bei diesen Klagen regelmäßig Vergleiche vor Gericht. Das kann es aus unserer Sicht in dieser Form nicht sein. Wir stehen auch bei den Lehrkräften in einem harten Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Deswegen muss es uns darum gehen, dass wir den Lehrerberuf in Schleswig-Holstein insgesamt attraktiver machen. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Dieses Phänomen passt nicht mehr in die Zeit. Die Landesregierung will jetzt über 700 neue Stellen für Lehrkräfte schaffen. Ich glaube, es ist ein Problem, dass sich das Bildungsministerium als Arbeitgeber als schlechtes Vorbild zeigt. Das passt nicht zusammen. Die spannende Frage ist jetzt natürlich: Was soll passieren, was schlagen wir vor? Erstens. Das Bildungsministerium muss zunächst einmal schnellstmöglich die Softwareprobleme bei den Personaldaten in den Griff bekommen, damit man das Problem vernünftig erfassen kann. Zweitens. Vor allem bei den befristet angestellten Lehrkräften, denen das zweite Staatsexamen noch fehlt, sollte das Land zügig eine effektive Qualifizierungsoffensive auf den Weg bringen. Das wäre aus unserer Sicht deutlich besser, als vor Gericht einfach auf die Vollendung des Referendariats zu verzichten, weil die Erfolgschancen der Klage so hoch geworden sind. Drittens. Die Zahl der befristeten Verträge pro Lehrkraft muss zukünftig generell sinnvoll begrenzt werden, um unnötigen Frust und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir haben ganz bewusst keine Zahl genannt, weil wir der Meinung sind, man müsste das Problem ein Stück weit aufarbeiten und dann schauen, was die richtige Zahl ist – drei oder vier –, wie auch immer man es sinnvoll begrenzen kann. Das Bildungsministerium sollte gerade angesichts des zunehmenden Lehrermangels ein attraktiverer Arbeitgeber werden. Der Lehrerberuf muss deutlich attraktiver werden, wenn wir die Qualität des Unterrichts verbessern wollen. Mit ihrem Alternativantrag machen die Fraktionen von CDU und Grünen sehr deutlich, dass sie das Problem nun ebenfalls klar erkannt haben und adressieren wollen. Das begrüße ich ausdrücklich. Sie machen sich dann allerdings bei der Problemlösung aus meiner Sicht einen schlanken Fuß. So, wie Sie es angehen – nach dem Motto: sollte nach Möglichkeit irgendwie begrenzt werden –, ist es zu wenig. So wird sich nichts ändern. Ich schlage Ihnen daher vor, dass wir dieses Thema im Bildungsausschuss im Rahmen einer Anhörung weiter vertiefen, um es dann hoffentlich nachhaltig und zufriedenstellend lösen zu können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Martin Balasus von der CDU-Fraktion.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine feste, verlässliche Stelle ist für Lehrerinnen und Lehrer natürlich besser als ein Zeitvertrag. Kettenverträge führen immer wieder zu Frustration. Deswegen ist es gut, dass wir heute darüber sprechen. Wie so häufig steckt der Teufel im Detail. Es ist nicht immer alles so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Befristete Stellen sind als Übergangsstellen gedacht, die dort zum Einsatz kommen, wo es aktuell brennt. Wenn also eine Vertretung einer Lehrkraft wegen Krankheit oder Elternzeit ansteht, kann es eben nur eine befristete Stelle geben, weil es ja ansonsten genügend Pädagoginnen und Pädagogen gibt, sodass die Planstellen eben besetzt sind. Ist der oder die Kranke wieder gesund, ist der Mangel behoben, und man braucht keine extra Planstelle. Befristete Verträge schließen also kurzfristig Lücken in der Unterrichtsversorgung. Kettenverträge werden nur mit Personen geschlossen, die keine (Martin Balasus) fachlich hinreichende Qualifikation aufweisen und deswegen eine Befristung haben. Ein paar Beispiele: Eine Kunsttherapeutin unterrichtet ein paar Stunden Kunst, eine Sportgymnastikkursleiterin ein paar Stunden Sport, oder ein Dirigent, den ich kenne, unterrichtet Musik. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ganz bestimmt beherrschen alle drei ihre Profession hervorragend. Sie haben aber keine Ausbildung im Bereich Pädagogik, Didaktik oder Methodik für die Schule. Genau das muss aber unser Anspruch sein. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich ist die Vertretungssituation für alle Beteiligten manchmal unschön. Deswegen wird für nahezu jeden Einzelfall, der an das Ministerium herangetragen wird, ein individuelles Paket geschnürt, wie derjenige oder diejenige sich zu einer vollwertigen Lehrkraft aus-, fort- oder weiterbilden kann. Diese Verträge bieten also beiden Vertragspartnern – Schule und der Aushilfslehrkraft – keine verlässliche Perspektive. Bestimmt sind solche Weiterbildungsmaßnahmen mit viel Arbeit oder auch Einsatz verbunden, manchmal vielleicht auch mit einer Reduktion der Unterrichtsstunden. Sie führt aber zu der Möglichkeit einer unbefristeten Beschäftigung mit vollem Gehalt. Nun habe ich vor Kurzem einen umfangreichen Artikel in den Kieler Nachrichten über eine Lehrerin gelesen, die seit zweieinhalb Jahren keine Planstelle in Kiel erhalten hat und sich von Vertrag zu Vertrag hangelt. Ich muss sagen: Ich kann ihren Frust verstehen und hoffe, dass sie bald eine Festanstellung bekommt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dieser Person eine Planstelle in Dithmarschen angeboten wurde und sie diese ausgeschlagen hat, weil sie nicht dorthin wollte. Dazu möchte ich zwei Dinge erklären. Das Erste ist: Es ist wirklich schön in Dithmarschen! (Zurufe – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Zweitens: Das Ministerium ist nicht dazu bereit, individuelle Planstellen für Leute nach ihrem Gusto zu schaffen, sondern es gilt auch im Bildungsbereich das Prinzip von Angebot und Nachfrage. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wir alle wollen für unsere Kinder und Jugendlichen die besten schulischen Rahmenbedingungen. Dazu gehören top ausgebildete Lehrkräfte. Dieses Ziel muss oberste Priorität haben. Deshalb: Voller Support für die Allianz der Lehrkräftebildung! Das Berufsbild der Lehrerin und des Lehrers ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Deswegen studiert man das Ganze auch mindestens fünf Jahre mit fachlichem, didaktischen und methodischem Schwerpunkt, um auf diese anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet zu sein. Dazu kommen noch mehrere Praktika während des Studiums, dann der Vorbereitungsdienst, das Referendariat von anderthalb Jahren. All das sorgt dafür, dass das akademisch Gelernte nachher auch in der Praxis fundiert umgesetzt werden kann. Verstehen Sie mich jetzt bitte nicht falsch: Natürlich brauchen wir vermehrt Quer-, Seiten- und Direkteinstiege. Diese müssen aber unbedingt mit weiteren Nachqualifizierungsmaßnahmen einhergehen. Daher wollen wir befristet Beschäftigte systematisch beraten und ihnen verstärkt Angebote für eine Qualifizierung machen. So können sie den Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schaffen. Außerdem müssen wir uns intensiv damit beschäftigten, wie wir den Direkteinstieg auf weitere Schularten ausweiten und Zugänge zu unbefristeten Beschäftigungen an einer allgemeinbildenden Schule eröffnen können. Ferner sollen Maßnahmen geprüft werden, um die Anzahl der aufeinanderfolgenden Arbeitsverträge für qualifizierte Lehrkräfte zukünftig zu reduzieren. Damit sehen Sie: Qualität und Qualifizierung sind für uns als Koalition von besonderer Bedeutung. Daran wollen und müssen wir festhalten – für unsere Schülerinnen und Schüler. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Malte Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kettenverträge – das hört sich schlecht an. Ich selbst war übrigens in einer dieser Kettenvertragssituationen, weiß also ziemlich genau, worüber ich hier rede. Dem Ganzen habe ich mich auch noch freiwillig ausgesetzt. Befristete Verträge gehören zu den Reizwörtern der Arbeitskultur. Befristete Verträge können jedoch gute Gründe haben: eine Elternzeitvertretung, Mutterschutzvertretung, Vertretung bei längerer Krank- (Malte Krüger) heit, Teilzeitarbeit oder ein Sabbatjahr. Das sind alles gute Gründe für eine befristete Stelle. Meine Vorvorgängerin als bildungspolitische Sprecherin, Anke Erdmann, hat 2013 erklärt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir alle sprechen … über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, freuen uns über Elternmonate … . Die Befristung von Lehrkräften ist aber genau die Kehrseite dieser Medaille“. Wenn Lehrkräfte Elternzeit nehmen, dann braucht es Ersatz, und zwar befristet, denn diese Lehrkräfte kommen ja wieder und wollen zurück auf ihre Stelle, und sie haben gute Gründe für ihr Fernbleiben. Ich will Kettenverträge aber nicht schönreden. Vor der Landtagswahl habe ich selbst mit zwei befristeten Verträgen vorübergehend als Vertretungslehrkraft gearbeitet, weil ich auf einen Referendariatsplatz gewartet habe. Es ist nicht so, dass Vertretungslehrkräfte wissen, wo sie in einem halben Jahr arbeiten. Es bleibt immer ein Gefühl von Unsicherheit, was nach Ablauf des Vertrags geschieht. Unsere Vision ist klar: Jeder qualifizierten Lehrkraft soll auf ihren Wunsch so schnell wie möglich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden. Wir können es uns nicht leisten, gute Lehrkräfte zu verlieren, weil wir ihnen als Land kein gutes Angebot machen. Eine unbefristete, reguläre Planstelle bleibt für uns der Königsweg im Lehrerinnenund Lehrerberuf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist wichtig für die Verlässlichkeit der Schule, der Lehrkraft und für die langfristige pädagogische und fachliche Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern. Mit dem Antrag der FDP wird jedoch suggeriert, fertig ausgebildete und studierte Lehrkräfte könnten in Schleswig-Holstein keine unbefristete Stelle bekommen. Dieses Bild halte ich schlichtweg für falsch. Es verkennt die Realität des Lehrkräftemangels. Allerdings ist es ein im Land ungleicher Mangel; Martin Balasus hat gerade darauf hingewiesen. Kommen Sie einmal zu mir nach Steinburg oder Dithmarschen; dort bekommen Sie schnell eine unbefristete Stelle, ohne jegliches Problem. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Kollege Hein hat sich gefreut; ich schließe mich an: Es ist dort sehr schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In unserem Alternativantrag steht eindeutig, dass wir die Zahl aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge, die sogenannten Kettenverträge, weiter reduzieren wollen. Die Gründe, warum es zu aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen kommt, sind genau so unterschiedlich wie die Qualifikationen und Motive derjenigen, die auf befristeten Stellen arbeiten; es gibt unterschiedliche Gruppen. Lehramtsstudierende arbeiten während ihres Studiums mit befristeten Verträgen aushilfsweise an Schulen. Hochschulabsolvierende überbrücken eine Wartezeit auf das Referendariat mit befristeten Verträgen; das ist das sogenannte 0. Semester. Menschen mit Zweitem Staatsexamen warten auf eine Planstelle in der Nähe zu ihrem Wohnort. Und es gibt Menschen, die befristet als Vertretungslehrkräfte arbeiten, weil sie die Voraussetzungen für eine Planstelle nicht erfüllen. Für die zuletzt genannte Gruppe haben wir mit den Möglichkeiten des Seiten-, Quer- und Direkteinstiegs Wege in den Lehreberuf geöffnet. Wir sehen aber auch, dass diese Wege nicht allen Vertretungslehrkräften offenstehen, zum Beispiel, weil die Kapazitäten für den Quereinstieg begrenzt sind. Hier müssen wir uns die Einzelfälle ganz genau ansehen, um zu schauen, ob und wie wir diese Menschen dauerhaft beschäftigen können, ohne gewisse Qualitätsstandards, die es für diesen Beruf bedarf, über Bord zu werfen. Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einer echt komplexen Fragestellung zu tun. In unserem Antrag steht deutlich – das ist mir besonders wichtig –: Für Vertretungslehrkräfte, Quer- und Seiteneinsteiger und Lehrkräfte mit befristeten Verträgen braucht es Informationen zur Begrenzung der befristeten Verträge, zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Perspektiven im Lehramt. Information ist für mich ein ganz wichtiger Bestandteil, wenn wir über Lösungen reden. Ich wünsche mir bessere Informationen und Transparenz zu Verträgen und Beruf. Die unbefristete Besetzung regulärer Planstellen ist der Königsweg – das habe ich schon gesagt. Vertretungen und damit unbefristete Verträge von unterschiedlicher Länge werden an Schulen immer notwendig und in vielen Fällen auch sinnvoll sein. Qualifizierung von dringend benötigtem Lehrpersonal und sinnvolle Einzelfallentscheidungen braucht es, wenn eine Vertretungslehrkraft noch nicht für eine unbefristete Planstelle qualifiziert ist. Gute und (Malte Krüger) engagierte Leute mit Potenzial wollen wir an den Schulen halten und ihnen eine Perspektive eröffnen. Herr Vogt, Herr Garg hat heute schon öfter auf die Weihnachtsstimmung verwiesen: Wir Grüne stehen Ihrem Vorschlag der Überweisung offen gegenüber. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Martin Habersaat von der SPD.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau von Kalben. – Ich habe mir zu Ehren des Antragstellers einen liberalen Bundestagsabgeordneten ausgesucht, um ein Zitat von ihm an den Anfang zu stellen: „Sagen, was ist!“ Diese Aufgabe hat Rudolf Augstein eigentlich dem Journalismus zugedacht, aber auch in der Politik ist das ein guter Start in eine Debatte. Wenn es um Kettenverträge von Vertretungskräften im Schuldienst geht, sollte man zunächst einmal sagen, wie viele Menschen aus welchen Gründen mit solchen Verträgen beschäftigt sind. Da ist festzustellen, dass an den allgemeinbildenden Schulen derzeit 3.648 Personen befristet beschäftigt sind und an den berufsbildenden Schulen weitere 287. Besonders viele befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es übrigens an Grundschulen im Hamburger Umland; ich komme darauf zurück. Wie viele dieser 3.935 befristet Beschäftigten befinden sich gerade im zweiten, dritten, vierten, fünften oder sonst wie vielten Kettenvertrag? Das konnte die Landesregierung meiner Kollegin WaldingerThiering und mir auf Anfrage leider nicht mitteilen. Wie viele dieser Menschen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Lehrkraft? Da antwortet die Landesregierung – Kollege Vogt hat es schon erwähnt –: „Aufgrund der Umstellung der Software in der Lehrkräftepersonalverwaltung auf KoPers ist eine Auswertung zu der Fragestellung auf der vorhandenen Datenbasis mit den bestehenden Auswertungs-Tools derzeit noch nicht möglich.“ Dieser Vorwurf richtet sich allerdings nicht an das Bildungsministerium, sondern müsste sich an das DLZP richten. Wir wollen aber nicht nur Vorwürfe machen, weil wir bald Weihnachten haben. Immerhin ist es diesmal möglich gewesen, die Auszahlungen am Laufen zu halten. Da hatten wir in der Vergangenheit ganz andere Probleme. Wir müssen ja auch das Gute sehen, wenngleich wir feststellen, dass wir uns bis auf Weiteres im Blindflug befinden, bevor wir an der Stelle sagen können, was ist. Dabei wäre eine Antwort auf die Frage wichtig, weil sie auch Hinweise auf die Frage geben kann, warum diese Menschen eingestellt sind. An dem Punkt liefert der Änderungsantrag von CDU und Grünen nach meiner Wahrnehmung schlicht nicht die richtigen Antworten. Sie schreiben: „Befristete Verträge sind erforderlich, um zeitlich befristete Lücken in der Unterrichtsversorgung auch kurzfristig zu schließen, um so zum Beispiel auf krankheitsbedingte Ausfälle, Mutterschutz, Elternzeit oder Sabbatjahr zu reagieren.“ Das wäre vor einigen Jahren die richtige Antwort auf die Frage gewesen, aber heute ist das doch nicht mehr die Lage an den Schulen. Damals war dies die übliche Situation: Eine Lehrkraft mit unbefristeter Stelle fällt kurzfristig aus, es springt eine junge Lehrkraft ein, die hofft, auf diesem Weg den unbefristeten Weg in den Schuldienst und zu finden und eines Tages verbeamtet zu werden. Seit der Küstenkoalition ist es in Schleswig-Holstein übrigens üblich, solchen Menschen dann Verträge bis zum Schuljahresende zu geben und sie nicht über die Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Baden-Württemberg macht das anders und spart ein paar Millionen Euro im Jahr, indem man rund 4.000 Lehrkräfte in den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit entlässt. Kollege Buchholz hat vorhin mit Appellen angefangen. Ich rufe den jungen Lehrkräften in Baden-Württemberg zu: Lasst euch von Grün-Schwarz nicht verulken, kommt zu Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein, die gehen an der Stelle anständiger mit euch um! (Heiterkeit und Zurufe) Das Problem heute ist: Fertig ausgebildete Lehrkräfte fehlen an allen Ecken und Enden, besonders an Grundschulen und am Hamburger Rand. – Da sind wir wieder am Anfang. Ein Blick in den Bericht zur Unterrichtssituation offenbart: 6,9 Prozent der Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe haben keine abgeschlossene Berufsausbildung, an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sind es 8,5 Prozent, und an Grundschulen unterrichten sogar 14,1 Prozent Lehrkräfte ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung. (Martin Habersaat) Solange – da sind wir bei der heutigen Situation, die sich von der vor zehn Jahren unterscheidet – keine Lehrkräfte mit abgeschlossener Ausbildung vorhanden sind, werden andere Menschen eingestellt, wie Herr Krüger zum Beispiel – laut Wikipedia sind Sie übrigens noch Vertretungslehrkraft; das müssten Sie einmal aktualisieren. Sie werden lieber befristet eingestellt, denn es könnten ja „richtige“ Lehrkräfte kommen. Befristet Beschäftigte fangen jetzt an, sich unbefristet in den Schuldienst einzuklagen. Sie sind Fachlehrkraft, Klassenlehrkraft, geben Noten und führen Elterngespräche. Dass das so ist, ist der Not geschuldet, weil es keine anderen Lehrkräfte gibt. Wie wir damit umgehen, ist politisch nicht beantwortet. Wir haben Menschen, die keine ausgebildeten Lehrkräfte sind, die angefangen haben, sich in die Schulen einzuklagen und die in den Schulen sind. Im Kitabereich hat die Koalition eine Antwort gegeben; da heißt das Helfende Hände. Ich weiß nicht, zu welcher Antwort Sie sich im Schulbereich durchringen werden. Die FDP hat recht damit, dieses Thema auf die Tagesordnung zu bringen und eine Lösung einzufordern. CDU und Grüne täten gut daran, das Thema aufzunehmen, zu sagen, was ist, und – ich wiederhole meinen Appell an die Koalition – auch zu sagen, was sein soll. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat die Abgeordnete Jette WaldingerThiering vom SSW.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kettenverträge sind kein neues Thema. Ich muss einräumen, dass es nicht einfach ist, dieses Problem zu lösen, denn Personalplanung und Personaleinsatz sind kompliziert und herausfordernd, vor allem wenn sehr viele Faktoren eine Rolle spielen. Zu diesen Faktoren gehören die Fächerkombination, die regionale Präferenz und das Stundendeputat. Das muss zu den jeweiligen Schulen passen. Dazu kommen die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die oftmals mitten im Schuljahr zum Zuge kommen wollen. Diese Faktoren treffen zudem auf ein sehr striktes und unflexibles öffentlich-rechtliches Dienstrecht, was die Angelegenheit weiter verkompliziert. Ein kompliziertes Verfahren muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass ich die Kettenverträge als quasi naturgegeben absegne. Die regierungstragenden Fraktionen suggerieren in ihrem Alternativantrag genau das: Ohne Kettenverträge ginge es nicht. Diese Kapitulation teile ich nicht. Schauen wir uns andere Bundesländer an, wie sie mit dieser Herausforderung umgehen! Ich denke, dass eine Poollösung ein geeigneter Weg ist, der Praxis der Kettenverträge endgültig den Garaus zu machen. Es ist schon gesagt worden, dass die Kettenverträge angesichts des offensichtlichen Lehrkräftemangels völlig aus der Zeit gefallen sind. In Rheinland-Pfalz wurde stückchenweise ein sehr großer Vertretungspool für Lehrkräfte aufgebaut. Jedes Jahr kommen neue Stellen dazu. Damit bekommen immer mehr junge Lehrkräfte einen festen Vertrag, wenn auch zunächst in einem Pool, also ohne feste Zusage zu einer Schule. Das bedeutet Planungssicherheit für die jungen Fachkräfte und keine lange, oftmals unterbrochene Kette mit Zeitverträgen. Allerdings sehe ich den Vertrag auch als ein klares Bekenntnis der Anerkennung für die jungen Kolleginnen und Kollegen. Ein angenehmer Nebeneffekt sei die Verjüngung des Lehrkörpers, hört man aus Mainz. Die jungen Uniabsolventen bleiben dem Land Rheinland-Pfalz erhalten und wandern eben nicht in die Nachbarbundesländer ab. Dieses Modell, das übrigens auch den Schulen mehr Spielraum für eigene Entscheidungen gewährt, ist ein gutes Vorbild. Wir hörten schon 2020 im Ausschuss, dass einige Schulen teilweise acht und mehr Verträge mit einer Lehrkraft abgeschlossen hatten. In diesen Fällen, in denen Lehrkraft und Schule prima miteinander harmonieren, muss es möglich sein, dass die Schule einen guten Weg findet, die Kettenverträge zu beenden und eine Entfristung hinzubekommen. Am wichtigsten erscheint die Tatsache, dass ein Pool die Kettenverträge überflüssig machen kann. Fangen wir endlich an, Alternativen zu dem bekanntermaßen schlechten Kreislauf von Einstellung, Vertragsende, Sommerferienpause und Einstellung umzusetzen. Ich widerspreche ganz energisch dem Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen, (Beifall SSW, Martin Habersaat [SPD] und Beate Raudies [SPD]) wonach wir es immer noch mit einem Informationsdefizit der Lehrkräfte zu tun hätten. Deshalb bitten (Jette Waldinger-Thiering) Sie um eine systematische Beratung der befristet Beschäftigten. Ich empfinde das als einen Schlag in das Gesicht der engagierten Kolleginnen und Kollegen, denen unterstellt wird, dass sie nicht in der Lage wären, durch was auch immer den Übergang in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis hinzukriegen. Die Kettenverträge sind nicht der Wunsch der Kolleginnen und Kollegen, sondern in den allermeisten Fällen eine Kostenfrage. Diese Probleme betreffen übrigen nicht nur die Lehrkräfte, sondern das ganze multiprofessionelle Team an der Schule. Wie kann es sein, dass die Schulbegleitungen immer neue Vertragsrunden drehen müssen, bis sie genervt das Handtuch werfen? – Auch hier sind Entfristungen das geeignete Mittel, die Fachkräfte an den Schulen zu halten. Auch hier müssen die Kettenverträge immer die zweite Wahl sein. Ziel muss das entfristete Arbeiten für alle Profis an unseren Schulen sein. Das ist schon lange die Forderung von Beschäftigten, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Mit festen Verträgen entwickeln sich Bindungen, und so wächst Vertrauen. Ich fordere von der Landesregierung nachdrücklich einen belastbaren Einstieg raus aus der bisherigen Praxis der Kettenverträge. Ich mag mich nach Jahrzehnten der Kettenverträge nicht mehr vertrösten lassen, sondern erwarte noch vor dem nächsten Schuljahr ein Maßnahmenpaket. Die Herausforderungen an den Schulen steigen. Daher muss das Personalmanagement Schritt halten. Ein schrittweise aufzufüllender Pool wäre dazu das geeignete, flexible Instrument gegen Kettenverträge. Ich finde es gut, wenn wir die Anträge in den Bildungsausschuss überweisen und dazu vielleicht eine Anhörung machen, damit wir dem endlich einmal den Garaus machen können. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort hat die Ministerin für Bildung, Karin Prien.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass eine gute Unterrichtsversorgung die Grundlage für gerechte Bildungschancen für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land ist. Deshalb erwarten die Menschen zu Recht von uns, dass wir die Unterrichtsversorgung in guter Qualität sicherstellen. Wir hatten, als ich 2017 Bildungsministerin geworden bin, eine Unterrichtsversorgung von 92 Prozent bei den berufsbildenden Schulen und 99 Prozent bei den allgemeinbildenden Schulen. Mittlerweile, im Schuljahr 2021/22, haben wir das Ziel einer Unterrichtsversorgung von 100 Prozent wiederholt an allen allgemeinbildenden Schularten übertroffen und an den berufsbildenden Schulen erreicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem spüren die Eltern und die Kinder bei einer Krankheitswelle, wie wir sie im Augenblick haben, aber auch, wenn besondere Bedarfe an den Schulen entstehen wie im Zusammenhang mit dem „Aufholen nach Corona“, dass es erforderlich ist, weiteres Personal an die Schulen zu holen. Das tun wir. Wir geben 3 Millionen bis 4 Millionen Euro zusätzlich im Monat aus, um Vertretungslehrkräfte in die Schulen zu holen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der letzten Legislaturperiode haben wir rund 1.500 zusätzliche Planstellen für alle Schularten geschaffen, obwohl wir in diesem Zeitraum noch keine steigenden Schülerzahlen hatten. Wir haben die Anzahl der LiV-Stellen seit 2018 um 165 erhöht. Wir nutzen diese in jedem Jahr, um gezielt Lehrkräfte für unsere Schulen auszubilden. Im Rahmen von „Aufholen nach Corona“, seit dem Schuljahr 2021/22, haben wir den Schulen die Möglichkeit gegeben, zusätzlich pädagogisches Personal an den Schulen zu beschäftigen, und, ja: Die Schulen haben auf verschiedensten Wegen sehr umfangreich davon Gebrauch gemacht: Seniorlehrkräfte, Aufstockungen, aber wir haben eben auch – auf dieses Thema will ich gern eingehen – sehr viele Studierende an unseren Schulen beschäftigt. Die Studierenden machen das übrigens freiwillig. Sie können mir glauben: Auch ich ärgere mich sehr über die Schwierigkeiten bei der Softwareumstellung bei KoPers. Da haben wir eine gemeinsame Geschichte hinter uns und müssen uns nicht gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. (Tobias Koch [CDU]: Nee, genau!) Es ist extrem zeit- und personalintensiv, die Einführung gut umzusetzen. Wir geben uns da sehr viel Mühe. Ja, Herr Vogt, uns ist die rechtzeitige Bezahlung der Lehrkräfte in diesem Fall wichtiger, als (Ministerin Karin Prien) noch weitere Daten zu generieren, die wir in Zukunft haben wollen. Ich glaube aber, das ist nachvollziehbar. Wir haben aber trotzdem einmal zumindest heuristisch geschaut. Wir haben im Augenblick rund 1.000 Personen im Alter von bis zu 30 Jahren als Vertretungslehrkräfte eingesetzt. Das sind ungefähr 15 Prozent aller derzeitigen Lehramtsstudierenden. Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass die Studierenden neben den Praktika, die sie sowieso im Studium haben, bereit sind, hier nicht nur zusätzlich Praxisluft zu schnuppern, sondern sich wirklich für die Kinder und Jugendlichen einzusetzen, die das jetzt ganz besonders brauchen. Das sollte man nicht skandalisieren, sondern man sollte wirklich dankbar dafür sein, dass die Studierenden das tun. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Klar ist aber auch, dass wir diese Studierenden natürlich nicht in den Schuldienst einstellen werden. Diese Studierenden sollen bitte ihr Studium zu Ende bringen. Sie sollen in den Vorbereitungsdienst gehen, und dann freuen wir uns darauf, sie als Lehrkräfte in unserem Land zu beschäftigen. Ich bin anders als Sie, Frau Waldinger-Thiering, der Meinung, dass wir auf Kettenverträge nicht verzichten können. Warum machen wir das? – Nicht, weil wir irgendjemanden ärgern wollen. Wir nehmen jeden, den wir gebrauchen können, als vollausgebildete Lehrkraft. Aber wir wollen eben auch weiter Qualität im Schuldienst haben. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum brauchen wir denn diese befristeten Verträge? – Ich habe davon gesprochen: „Aufholen nach Corona“ hat einen riesigen, zusätzlichen Bedarf geschaffen. Natürlich können wir nicht für all diese Menschen Planstellen schaffen. Wir brauchen befristete Verträge für den Mutterschutz, für die Elternzeit, während der Sabbaticals und auch bei langfristigen Erkrankungen, die leider nicht ganz selten sind. Befristungen sind eben auch dann notwendig, wenn die Beschäftigten nicht oder noch nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen weitere Wege, um diese Qualifikation im Laufe der Zeit zu schaffen. Wir haben dafür etablierte Instrumente im Rahmen des Quer-, Seiten- und Direkteinstiegs an den Berufsschulen. Wir prüfen zurzeit – darüber werden wir noch ausführlich sprechen, das ist auf den Januar 2023 vertagt worden –, ob wir den Direkteinstieg mit einem Bachelorabschluss auch für andere Schularten öffnen können. Das machen erste Bundesländer, aber darüber wird man ausführlich diskutieren müssen. Natürlich ist es richtig, noch nicht oder nicht ausreichend qualifizierte Personengruppen weiter zu qualifizieren. Das machen wir. Wir haben gut zugeschnittene Einzelangebote in diesem Bereich. Trotzdem ist es so, dass es schlicht und ergreifend Lehrkräfte gibt, die darauf bestehen, genau an der Schule oder in der Region eingesetzt zu werden, in der sie zurzeit tätig sind. Da brauchen wir sie eben zum Teil nicht. Wir brauchen Sie zum Teil auch nicht mit ihren Fächerkombinationen. Sie selber entscheiden sich übrigens dann für befristete Verträge. Das sind Lehrkräfte, die Fächerkombinationen studieren, die eben nicht in dem Maße nachgefragt sind. Deshalb kommt es in Zukunft ganz maßgeblich auf eine bessere Beratung auch von Lehrkräften an, damit wir nicht weiter so stark am Bedarf vorbei ausbilden. Ich will auch auf das Argument eingehen, es gebe Befristungskontrollklagen und dass das nicht sein darf. Wir haben uns die Zahlen einmal näher angeschaut. Wir haben – das ist erwähnt worden – gut 3.935 Vertretungslehrkräfte mit befristeten Verträgen im System. Wir haben im Jahr 2022 15 Befristungskontrollklagen gehabt. Davon haben sich acht auf Kettenbefristungen gestützt. Das sind 0,2 Prozent. Das ist nun wirklich kein Skandal, auch wenn man zu Recht der Ansicht ist, dass Kettenarbeitsverträge möglichst vermieden werden sollten. Da haben wir auch gar keinen Dissens. Ich freue mich darauf, mit Ihnen im Januar sowohl über die Frage der Kettenarbeitsverträge, aber vor allem über die Frage zu diskutieren, wie wir es schaffen, mehr Lehrkräfte in eine grundständige Ausbildung zu bekommen, oder wie wir es schaffen, zusätzliche Einstiege und Zugänge zum Lehrerberuf zu schaffen. Ganz ohne Kettenarbeitsverträge werden wir nicht auskommen können. Aber wir tun unser Bestes, sie zu reduzieren. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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