Dagmar Hildebrand
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute zu dem Thema meine erste Rede halten darf. Frau Waldinger-Thiering hat es gerade gesagt: Es ist noch gar nicht so lange her, dass Sie hier standen. Ich würde jetzt mit meiner ersten Rede starten wollen und fange einmal an. Kinder sind unsere Zukunft, und ohne Kinder haben wir keine Zukunft. Doch so einfach ist es oftmals nicht mit dem Kinderwunsch. Nach Angaben (Dagmar Hildebrand) des Bundesfamilienministeriums – das sagten Sie schon – ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten einer medizinischen Kinderwunschbehandlung liegen je nach Art der Behandlung und Anzahl der Versuche bei bis zu 50.000 Euro. Wie ist die Lage bisher? – Bislang sieht es so aus, dass sich 12 unserer 16 Bundesländer an der Finanzierung der Kinderwunschbehandlung beteiligen, vier davon allerdings nicht – unter anderem Schleswig-Holstein. Eben wurde schon erwähnt: Der Bund stellt seit April 2012, also seit über zehn Jahren, Geld für die Behandlung von Kinderlosen zur Verfügung. Dies gilt allerdings nur, wenn sich das Land mit einem Förderanteil in gleicher Höhe beteiligt. Die Tatsache, dass Menschen hier in SchleswigHolstein leben und nicht etwa in Niedersachsen oder in Nordrhein-Westfalen, wo die Kosten anteilig gefördert werden, darf kein Nachteil mehr sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Sache sind wir uns bewusst. Wir haben es Mitte des Jahres ganz klar in unserem Koalitionsvertrag verankert, in dem es unmissverständlich heißt: „Wir werden uns für eine bundeseinheitliche Lösung für eine finanzielle Unterstützung bei einer Kinderwunschbehandlung einsetzen, damit möglichst viele Familien ihren Kinderwunsch realisieren können.“ (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben dem Wohnsitz der Antragsteller und der finanziellen Unterstützung gibt es jeweils noch andere Probleme, auf die ich eingehen möchte, die allerdings nur der Bund lösen kann. So erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung nur, wenn gewisse Dinge eingehalten werden. Das heißt, Frauen dürfen ein Höchstalter von 39 Jahren haben, bei Männern liegt es bei 49 Jahren. Das Mindestalter muss 25 Jahre sein. Ob es noch sinnvoll ist, diese Altersgrenze zu halten, wage ich hier jetzt nicht zu entscheiden. Das ist eine Sache, die auf Bundesebene im Ethikrat geklärt werden muss. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch derzeit auch, dass Paare miteinander verheiratet sein müssen. Dabei spielt die sexuelle Orientierung immer noch eine große Rolle. Die Frage, ob ein Paar heterosexuell ist oder nicht, sollte sich im Jahre 2022 jedoch nicht mehr stellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Insofern ist es sicher angemessen, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei und unabhängig von Familienstand und sexueller Identität fördern zu wollen. Auch die Beschränkungen beim Alter und den Behandlungszyklen sollen geprüft werden. Außerdem heißt es: „Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung.“ Zudem plant der Bund, die Kosten komplett zu übernehmen. Das klingt gut. Etwas irritierend ist tatsächlich nur die Formulierung im Koalitionsvertrag. Dort heißt es nämlich: „Wir wollen … Kinderlose besser unterstützen“, und nicht: „Wir werden“ sie besser unterstützen. Wer sich im Koalitionsdeutsch auskennt, der weiß, was das heißt. Hier gibt es einen klaren Unterschied. (Christopher Vogt [FDP]: Aber immerhin! Wir wollen prüfen!) Wir fordern hier eine klare Formulierung. Aber das ist Sache der Bundesregierung. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Genau!) Für die CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist dagegen klar: Wir bitten unsere Landesregierung, sich weiterhin für eine bundeseinheitliche Lösung bei der finanziellen Unterstützung zur Kinderwunschbehandlung einzusetzen – unter Beachtung der veränderten gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Außerdem bitten wir die Landesregierung, eine Kostenübernahme in Kooperation mit dem Bund zu prüfen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
