Beate Raudies
Danke schön, Herr Präsident. – Ich habe die Erbschaftsteuerfreibeträge genannt und will damit auf den Kollegen Deckmann antworten: Unter einer überbordenden Besteuerung stelle ich mich persönlich etwas anderes vor als 500.000 Euro oder 400.000 Euro Freibetrag je Kind. (Vereinzelter Beifall) Was darüber hinausgeht – das ist auch schon gesagt worden –, wird mit nicht wahnsinnig hohen Steuersätzen versteuert. Außerdem können diese Freibeträge alle zehn Jahre bei Schenkungen genutzt werden. Wohlhabende Menschen haben damit die Möglichkeit, ihren Kindern alle zehn Jahre Vermögen im Wert von 400.000 Euro zu übertragen – steuerfrei. Das hat dann zwar zur Folge, dass die Erbmasse ein bisschen geringer ist, und manchmal wird es auch hinzugerechnet, aber diese Möglichkeit haben viele der Leute, auf die Sie hier rekurrieren, schon gar nicht. Warum nun also diese Debatte über die Anpassung der Freibeträge? – Es ist bereits gesagt worden: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung vom Immobilien, dem wir – das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode sehr eifrig diskutiert – die Neubewertung der Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer zu verdanken haben. Das Verfassungsgericht hat nämlich entschieden, dass bei Erbschaften ein realistischer Wert für Immobilen angelegt wird. Der Wert von Immobilien ist in den letzten Jahren in vielen Lagen stark gestiegen. Das Verfassungsgericht verlangt nichts anderes, als dass Immobilien mit Blick auf ihre Bewertung nicht anders behandelt werden dürfen als etwa Aktiendepots. Das finde ich, das finden wir richtig! (Beifall SPD) Weil nun, auch das ist schon gesagt worden, das neue Bewertungsverfahren eingeführt wird, erklingen landauf, landab die Unkenrufe, dass durch die neue Erbschaftsteuer möglicherweise die kalte Enteignung von Familienvermögen drohe. Wir haben es gehört: bei 30 Prozent der Bevölkerung viel- (Beate Raudies) leicht. In dieses Horn tuten nun auch hier CDU und FDP.
