Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede für die erkrankte Abgeordnete Bina Braun. 263.000 – diese Zahl hat uns letzte Woche noch einmal klargemacht, wie dringend wir mehr bezahlbaren Wohnraum benötigen. 263.000 Menschen in Deutschland sind nach dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung wohnungslos, davon 11.000 in Schleswig-Holstein. Für ein Land wie das unsere ist das eigentlich beschämend. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist auf einem Höchststand, und die Probleme in der Baubranche sind vielfältig. Es wird sehr schwer, angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen das Ziel von jährlich 15.000 neuen Wohnungen zu erreichen. Wenn ein Bauunternehmen wirtschaftlich arbeiten möchte, und das tun ja nun mal eigentlich alle, baut es keine Sozialwohnungen. Denn die einfache Wahrheit ist: Es lohnt sich nicht. Die Unterstützungen für den sozialen Wohnungsbau sind bereits seit Jahren hoch wie nie, beihilferechtlich geht schlicht nicht mehr. Schon vor Corona und dem Angriffskrieg auf die Ukraine hatten wir einen erheblichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während Corona sind Lieferketten unterbrochen worden, was uns eindringlich die Abhängigkeit von globalen Märkten verdeutlicht hat. Mit dem Krieg kamen die Auswirkungen auf den Energiemarkt und die damit einhergehenden gestiegenen Kosten für uns alle, aber besonders für die energieintensiven Betriebe dazu. Damit sich der Neubau von Wohnungen heute lohnt, sind weiterhin hohe Investitionen und Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau vonnöten, um die explodierenden Kosten aufzufangen. Ansonsten entstehen auch keine bezahlbaren Mietwohnungen. Hier ist das Land in der Verantwortung; denn Wohnen ist ein Menschenrecht. In der letzten Wahlperiode, aber gerade auch in den ersten Monaten der neuen Regierung, haben wir schon viel auf den Weg gebracht, etwa die Erarbeitung einer Gebietskulisse nach § 201 a BauGB für die Kappungsgrenzenverordnung. Sie wird im nächsten Jahr vorliegen. Auch ein Wohnraumschutzgesetz wird bereits im kommenden Jahr auf den Landtag zukommen. Dazu gibt es diverse Anpassungen der Landesbauordnung und Vereinfachungen von Genehmigungsverfahren. Unser im Jahre 2021 mit 20 Millionen Euro gestartetes Sonderprogramm für von Armut und Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte soll fortgesetzt werden. Dieses bietet besonders günstige Förderkonditionen, um Wohnraum für Personen zu schaffen, die besonders schwer eine Wohnung finden, wie beispielsweise Wohnungslose oder Frauen aus Frauenhäusern. Das Förderprogramm richtet sich nicht nur an Investoren und Investorinnen, sondern auch an Ämter, Gemeinden und Verbände. Das war damals neu. Weiterhin muss künftig eine Erhöhung der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung pro Quadratmeter geprüft werden. Und bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen soll künftig ein stärkerer Fokus auf die netto-kaltmietenneutrale Sanierung gelegt werden. Dann gibt es noch immer deutlich zu wenig Plätze in Studentenwohnheimen. In der Zeit von 2021 bis 2024 bekommt das Studentenwerk zwar jährlich 3,75 Millionen Euro aus dem Corona-Notfallpaket zusätzlich, aber die werden von der Steigerung der Baukosten vermutlich aufgefressen werden. Kurzfristig können wir als Land durch viele Fördermaßnahmen dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht und Neubaukosten aufgefangen werden. Langfristig aber müssen wir auch überlegen, wie wir Baukosten senken können. Das könnte zum Beispiel durch veränderte und weiter vereinfachte Bauvorschriften erfolgen. Ein weiterer Appell geht an die Kommunen: Die Ausweisung neuer Baugebiete ohne einen erhebli- (Jan Kürschner) chen Anteil an Geschosswohnungsbau mit sozialer Bindung ist nicht mehr zeitgemäß. (Werner Kalinka [CDU]: Da können wohl die Kommunen noch selbst entscheiden, was sie wollen!) Wir müssen auch kreativ denken und überlegen, wie sich vorhandene Flächen im urbanen Raum – beispielsweise Büroflächen vor dem Hintergrund des vermehrten Trends zum Homeoffice – und im ländlichen Raum – beispielsweise nicht mehr genutzte Bauernhäuser oder Gasthöfe – in Wohnungen umwandeln lassen. Diese Überlegungen sind auch deshalb wichtig, weil die Flächen begrenzt sind und unser enormer Flächenverbrauch letztlich einer der größten Treiber der Klima- und Biodiversitätskrise ist. Der Zielkonflikt der Wohnraumschaffung mit der Reduktion der Inanspruchnahme neuer Flächen ist eine zusätzliche Schwierigkeit, doch beide Ziele sind unverzichtbar. Als letzten Punkt möchte ich noch auf den Mangel an kommunalem Wohnraum eingehen. Momentan ist es für eine Gemeinde der mit Abstand einfachste Weg, gemeindeeigene Grundstücke einfach an einen Investor zu verkaufen. Der baut da natürlich dann das, was ihm am meisten einbringt, und das sind meistens keine bezahlbaren Wohnungen, sondern Eigenheime. Aktuell ist es für die Kommunen eine große Herausforderung, genügend Mietwohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten zu finden. Auch dafür wäre es wichtig und sinnvoll, über mehr eigenen Wohnraum zu verfügen. Als Koalition haben wir uns die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft auf die Agenda gesetzt. Mit dieser wollen wir zukünftig insbesondere den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau gezielt stärken und unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
