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Eka von Kalben

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 20/14

Weil Sie sagen, wir machen eine Begrenzung der Dauer – ich bin ja auch dafür, dass das schneller geht –: Es kann ja sein, dass derjenige, der den Antrag stellt, zur Verzögerung beiträgt, weil bestimmte Unterlagen nicht beigebracht werden oder weil bestimmte Gutachten, die der Mensch, der den Antrag stellt, einholen muss, nicht da sind. Sagen Sie dann, dass es nach zwölf Monaten keine Bewilligung geben soll, wenn es zu einer Verschleppung kommt? Ich meine, es kann ja von beiden Seiten zu einer Verschleppung kommen. Ist dann Schluss? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, das ist wirklich unser größtes Problem!) Ich frage Sie: Wenn Sie sagen, die Frist darf nicht länger als zwölf Monate sein, gilt das dann in jedem Fall, oder gilt es nur, wenn es von Behördenseite aus zu lange dauert?

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