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Kristina Herbst

15.12.2022 Sitzungen 20/14

Für die Landesregierung hat die Ministerin Aminata Touré das Wort Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie man bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützt wird – das haben Sie gerade beschrieben –, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Anzahl der Behandlungszyklen ist unterschiedlich und auch die Höhe der Höchstbeträge. Das ist eine Ungerechtigkeit, die der gemeinsame Antrag von SPD, FDP und SSW und genauso auch der Koalitionsantrag mit Recht formulieren. Damit machen sie auch das Problem dahinter deutlich: Wir sollten überall in Deutschland die gleichen Lebensbedingungen haben. Es geht doch im Kern darum, dass es egal ist, ob Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hier wohnen oder in Hessen oder ob Menschen aus Hessen hier in Schleswig-Holstein leben. Das ist der Grund, warum es eine bundeseinheitliche Lösung braucht – das teilen wir alle. In der letzten Legislatur gab es auf Bundesebene schon erste Versuche, eine solche Lösung auf den Weg zu bringen. Es gab Anträge zur Änderung der Voraussetzungen und Art der Kostenübernahme. Alle wurden in den Ausschüssen von der ehemaligen Regierungskoalition abgelehnt. In den Bundeskoalitionsvertrag, und zwar genau in den Absatz, den ich mitverhandeln durfte – wo es um die reproduktiven Rechte geht –, haben wir hineinformuliert: „Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Inse- (Ministerin Aminata Touré) mination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung.“ Ehrlich gesagt glaube ich, dass die Beteiligung des Bundes noch viel höher sein sollte. Ich möchte später noch einmal zu dem Punkt kommen, ob man diesem Bundesprogramm zum jetzigen Zeitpunkt beitreten sollte oder nicht. Nach den aktuellen Leistungen der Krankenkassen ist es noch immer so, dass gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen mit Kinderwunsch nicht unterstützt werden. Damit ist die derzeitige Förderung weit weg von den Lebensrealitäten der Menschen heutzutage. Zusätzlich muss die Festlegung der Altersgrenzen in den Blick genommen werden – Sie haben es bereits angesprochen. Seit 2004 müssen beide Personen mindestens 25 Jahre alt sein. Dabei darf die Frau das vierzigste und der Mann das fünfzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der vermeintliche Grund dafür: Das Mindestalter soll die Chance auf eine Spontanschwangerschaft erhalten. Das Maximalalter wiederum soll die Abnahme der Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung berücksichtigen. Mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die gesellschaftlichen Entwicklungen wird jedoch deutlich, dass diese Aspekte entweder angepasst oder überprüft werden müssten. Das ist ein Zustand, den wir alle schlichtweg nicht akzeptieren. Ich halte es für sinnvoll, zuerst für eine bundeseinheitliche und diskriminierungsfreie Förderung einzutreten. Wenn wir das derzeitige Bundesprogramm, das immer noch diskriminiert, unterstützten, würden wir jetzt Mittel bereitstellen, obwohl wir einen anderen Anspruch daran haben, wie so etwas aussehen soll. Der SSW, die SPD und die FDP fordern in ihrem Antrag aber, jetzt schon beizutreten. Und natürlich kann man sich dafür entscheiden. Das würde dann bedeuten, dass man sich im Haushaltsverfahren dafür einsetzt, 500.000 Euro bereitzustellen, um einem Bundesprogramm beizutreten, das noch nicht diskriminierungsfrei ist. Ich würde es für sinnvoller erachten – selbst wenn die Kofinanzierung 50 oder 75 Prozent bedeuten würde , sich erst einmal dafür einzusetzen – und das vor allem auf Bundesebene, wie Sie eben alle angesprochen haben –, das Programm diskriminierungsfrei zu machen und dann in einem zweiten Schritt zu überlegen, wie man die Kofinanzierung auf Landesebene organisieren möchte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wer kein Kind bekommen kann, obwohl er oder sie es möchte, leidet oft leise. Und es gilt noch immer als gesellschaftliches Tabu, über ungewollte Kinderlosigkeit zu sprechen. Es ist gut, dass der Bund ungewollt Kinderlose unterstützen möchte. Diese Unterstützung muss sich aber an der Vielfalt von Familienformen orientieren und gleiche Lebensbedingungen in ganz Deutschland sichern. Deshalb werde ich den Bund bei der Ausgestaltung einer bundeseinheitlichen und diskriminierungsfreien Initiative unterstützen – so, wie es im Bundeskoalitionsvertrag und auch in unserem Landeskoalitionsvertrag steht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Protokoll ↗