Michel Deckmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Neuregelung der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Immobilienwertermittlungsverordnung hat der Bund auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Als Ergebnis dieser Anpassung werden zukünftig auch Immobilien mit ihrem Verkehrswert bei der Ermittlung der Höhe der Erbschaft angesetzt. Dementsprechend werden die Bewertungsregelungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vereinheitlicht. Das ist nachvollziehbar und war das Ziel des Bundesverfassungsgerichts. Was nicht das Ziel des Bundesverfassungsgerichts war, ist eine indirekte Erhöhung der anfallenden Erbschaftsteuer. Und genau das ist auch die Position der CDU in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und FDP) Eine überbordende Besteuerung von Erbschaften innerhalb von Familien lehnen wir strikt ab und ist mit unserer Auffassung von Artikel 6 unseres Grundgesetzes, dem besonderen staatlichen Schutz der Familie, nicht vereinbar; (Beifall CDU) ist es doch ein zentraler Leistungsanreiz für viele Menschen, etwas für kommende Generationen zu schaffen, seinen Kindern und Enkeln etwas mitzu- (Michel Deckmann) geben und diesen ein solides Fundament, auf dem sie ihr Leben gestalten können, zu errichten. (Beate Raudies [SPD]: Amen!) Die im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 eingebrachte Änderung der Immobilienwertermittlungsverordnung, welche deutlich höhere Besteuerungsgrundlagen zur Folge hat, ohne eine gleichzeitige Anpassung der Freibeträge sehen wir daher äußerst kritisch. Darüber hinaus sehen wir allerdings noch mehr Punkte, welche bei einer näheren Betrachtung der Erbschaftsteuer thematisiert werden müssen. Das ist beispielsweise die gegenwärtig rechtlich nicht klar definierte Frist, bis zu welcher das Elternhaus bezogen sein muss, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Die in der gängigen Rechtsprechung geltende Regelung von knapp sechs Monaten kann in komplizierten Nachlassfällen – Erbengemeinschaften, große Sanierungsanliegen – äußerst knapp sein. Für diese Fälle, in denen sich die Lebensrealität noch nicht in der Gesetzgebung widerspiegelt, müssen die Fristen klarer definiert werden und auch näher dran an der Lebensrealität sein. (Beifall CDU und Lars Harms [SSW]) Vor diesem Hintergrund habe ich mich tatsächlich gefreut, als dieser TOP auf der Tagesordnung unserer heutigen Sitzung platziert worden ist, ist die aktuelle Debatte doch präsenter denn je. Ich hatte erwartet, dass uns ein fachlich ausgewogener und äußerst präziser Antrag serviert wird. (Serpil Midyatli [SPD]: So wie eure Anträge!) – Leider, liebe FDP – zur SPD komme ich heute gar nicht mal –, hält der Antrag dem bei näherer Betrachtung noch nicht ganz stand. Denn das gastronomische Pendant zu dem uns vorliegenden Antrag ist die Wassersuppe. Es fehlt schlicht an Inhalt. Bereits auf den ersten Blick hat mich der fehlende Schleswig-Holstein-Bezug, beispielsweise die Folgen der Reform auf die Eigenheimbesitzer auf unseren Inseln und Halligen sowie in unseren beliebten Tourismusregionen, irritiert, dort, wo der Wert des Eigenheims aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren den baulichen Wert deutlich überschreitet. Wenn diese Häuser nicht binnen kürzester Zeit selbst bezogen werden, kann die anfallende Erbschaftsteuer zum Verlust der Elternhäuser führen. (Beate Raudies [SPD]: Was für ein Quatsch!) Dieses und viele weitere Themen hätten Sie ansprechen können, aber Sie haben die Gelegenheit dafür versäumt. Allerdings ist der fehlende SchleswigHolstein-Bezug auf den zweiten Blick gar nicht mehr verwunderlich. So handelt es sich bei dem vorliegenden Antrag doch um eine Eins-zu-EinsKopie eines Antrags aus Nordrhein-Westfalen, welchen Sie ohne jegliche Änderung hier bei uns einbringen.
