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Sophia Schiebe

SPD 15.12.2022 Sitzungen 20/14

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich nicht an der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“. Daher wird dort eine finanzielle Förderung nicht gewährt. Das ist eine ernüchternde Information des Informationsportals Kinderwunsch für nach Unterstützung suchende kinderlose Paare in Schleswig-Holstein. Allein in Deutschland wünscht sich jede beziehungsweise jeder Zehnte zwischen 25 und 59 Jahre Kinder, kann sich diesen Wunsch aber auf natürlichem Wege nicht erfüllen. Die Inanspruchnahme einer Kinderwunschbehandlung kann hier vielen Menschen die Unterstützung gewähren, die sie sich (Sophia Schiebe) wünschen. Nach Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes sind diverse medizinische Methoden der Behandlung möglich, die höchst vielversprechend sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Erfüllung des Kinderwunsches ermöglichen. Nach den vorangegangenen Belastungen ist es für Paare meist kaum vorstellbar, dass die Familiengründung endlich erfolgreich ist. Oft genauso unvorstellbar sind jedoch die Kosten der Behandlung. Selbst nach Abzug des Krankenkassenanteils – falls überhaupt gegeben – und trotz des großen Kinderwunsches sind sie für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen meist nicht zu stemmen. Zwischen 3.000 und 6.000 Euro sind als Behandlungskosten angesetzt. In einigen Fällen ist es sogar mehr. Um diesen finanziell ungleichen Zugängen entgegenzuwirken und eine Unterstützung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung 2012 die Initiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Vorausgesetzt ist, dass die jeweiligen Bundesländer ein eigenes Förderprogramm vorlegen und die Hälfte der Bezuschussung tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein ist eines der letzten drei von 16 Bundesländern und zehn Jahre später immer noch kein Teil dieser Initiative. Ich weiß, die SPD hat in der Küstenkoalition erst einmal auf eine bundeseinheitliche Lösung gehofft und gewartet. Aber irgendwann muss das Warten auch ein Ende haben. (Beifall SPD und SSW) Nach zehn Jahren muss die eigene Verantwortung nun ernst genommen werden. Das hat die SPD getan und im Landtagswahlprogramm einen Beitrag zur Initiative festgeschrieben. Von einer Koalition, die sich für Gerechtigkeit und Teilhabe für alle einsetzt und versichert, alle Menschen gleichermaßen zu respektieren und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, hätte ich Ähnliches erwartet. Schleswig-Holstein und die Landesregierung beweisen damit, dass es doch einen Unterschied macht, in welchem Bundesland man lebt, und zwar nicht im positiven Sinne. Eine bundeseinheitliche, vollständige, diskriminierungsfreie und damit wohnortunabhängige finanzielle Lösung ist mittelfristig anzustreben. Dafür stehe ich ausdrücklich mit voller Überzeugung. Bis dahin muss das Land jedoch handeln. Dies nicht zu tun, ist für mich unvorstellbar und zeugt von einem fehlenden Handlungswillen seitens der Landesregierung. (Beifall SPD) Dass das aktuelle Bundesunterstützungsprogramm noch einiges an Reformen benötigt, bevor es als bundeseinheitlicher Standard übernommen werden kann, will ich jedoch ebenfalls klarstellen. So erfahren gleichgeschlechtliche beziehungsweise queere Paare, aber auch Alleinstehende oder Menschen jenseits festgelegter Altersgrenzen nach wie vor Diskriminierung. Sie haben keinerlei Anspruch auf eine Kostenübernahme der Behandlung durch Bundesmittel oder die Krankenkassen. Dass dies diskriminierend ist und in keiner Weise der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht wird, sollte uns allen klar sein. Ich begrüße daher die Aussagen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dass ungewollt Kinderlose besser unterstützt werden sollen – unabhängig von Familienstand und sexueller Identität. Zudem sollen die Altersbeschränkungen überprüft werden. Diese Umsetzung passiert aber nicht von heute auf morgen. Dass das Warten auf den Bund nicht immer der richtige Weg ist, zeigen die Länder RheinlandPfalz, Berlin, Saarland und Bremen. Sie nehmen schon jetzt auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare oder Regenbogenfamilien im Allgemeinen in ihre Landesförderungsprogramme auf. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der richtige Weg für den Übergang zu einer diskriminierungsfreien und zugangsgleichen Unterstützung, die wir auch für Schleswig-Holstein brauchen und fordern. Liebe Landesregierung, bringen Sie endlich und vor allem schnell ein Landesförderprogramm auf den Weg, welches die Vielfalt widerspiegelt, und setzen Sie sich parallel für eine mittelfristige bundeseinheitliche Lösung ein, die allen Menschen eine Familienplanung ermöglicht – unabhängig von ihrer Sexualität, unabhängig von ihrem Familienstand, unabhängig von ihrem Einkommen. Wir haben es als Land in der Hand, ob wir handeln oder warten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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