Lars Harms
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die stark gestiegene Inflation betrifft quasi alle Lebensbereiche und somit auch uns alle. Alles wird teurer, und gleichzeitig wird das Geld weniger wert. Der Staat soll sich jedoch nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger daran bereichern. Entsprechend sind wir durchaus offen dafür, inflationsbedingte Anpassungen in den verschiedensten Bereichen des Lebens zu diskutieren. Die FDP-Fraktion nimmt sich hier nun die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vor, welche sie „den aktuellen Gegebenheiten anpassen“ möchte. Tatsächlich ist dies ein gutes Stichwort. Als SSW wollen wir uns dieser Thematik allerdings aus einem etwas anderen, übergeordneten Winkel nähern. (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Die Anpassung an aktuelle Gegebenheiten bedeutet für uns, dass wir an das Steuersystem insgesamt und an die Definition von Begrifflichkeiten heranmüssen. Hier sehen wir ja, dass auf Bundesebene tatsächlich etwas passiert. Ab dem kommenden Jahr wird das Inflationsausgleichsgesetz in Kraft treten und zumindest einige inflationsbedingte Mehrbelastungen temporär ausgleichen. Dies ist immerhin ein richtiger Schritt. Viel bedeutsamer und nachhaltiger sind aber die aktuellen Diskussionen rund um die Begrifflichkeiten und entsprechend die Auswirkungen unter anderem auf das Steuerrecht. Neben der traditionellen Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es heute sehr vielfältige Lebens- und Familienmodelle. Der Familienbegriff mit all seinen Rechten und Pflichten hat sich weiterentwickelt. Auf Bundesebene wird ja aktuell über eine sogenannte Verantwortungsgemeinschaft diskutiert: Familie ist überall dort, wo Menschen langfristig Verantwortung füreinander übernehmen. Entsprechend sollte das Recht und damit auch das Steuerrecht diesen Lebensrealitäten angepasst werden. Entsprechend müssen wir hier dann eben auch über Erbschafts- und Schenkungsmöglichkeiten sprechen und uns fragen: Passen die aktuell geltenden Freibeträge, die Staffelung der Steuerklassen und die komplexen Regelungen gemäß Verwandtschaftsgrad vom Grundmodell her noch in die heutige Zeit? Sind die aktuell geltenden Freibetragsgrenzen in dieser Form angemessen? – Immerhin sprechen wir hier je nach Verwandtschaftsgrad über Freibeträge von 20.000 Euro bis 500.000 Euro. Hier tun sich in unseren Augen ungerechte Regelungen auf. Ist ein Paar verheiratet beziehungsweise lebt in einer eingetragenen Partnerschaft, gilt der großzügige Freibetrag. Lebt ein Paar seit Jahrzehnten zusammen, übernimmt füreinander Verantwortung, aber es fehlt dieser amtliche Zettel, dann gilt eine höhere Steuerklasse und eine deutlich niedrigere Freibetragsgrenze. Und wie sieht es bei Patchworkfamilien aus? Dort gelten für die Kinder unter Umständen sehr unterschiedliche Freibeträge. Ist dies eigentlich eine moderne und gerechte Regelung? Sollten stattdessen vielleicht alle gleichgestellt werden, und wenn ja, zu welchen Freibetragsgrenzen? Schließlich drückt sich Vermögen nicht nur in Geldsummen aus, sondern beispielsweise auch in Aktien, Immobilien und weiteren Gegenständen. Natürlich sollten die ganz normalen Durchschnittsleute weiterhin das Haus ihrer Eltern erben und das Erbe antreten können, ohne sich dafür absurderweise verschulden zu müssen. (Beifall Sönke Siebke [CDU]) Auch die steuerfreie Weiterreichung von hart erarbeitetem Vermögen soll weiterhin in einem gewissen Umfang möglich sein. Schließlich soll Doppelbesteuerung vermieden und der Aufbau von leistungsbasiertem Vermögen honoriert werden. Gleichzeitig müssen wir an die exorbitant hohen Vermögen ran. Wir müssen das Steuersystem insgesamt endlich einmal wirkungsvoll reformieren. Das Steuerrecht gehört insgesamt einfacher, unbürokratischer und gerechter gestaltet. Insofern benennt der vorliegende Antrag nur ein kleines Stellschräubchen, zumal grundsätzlich noch einmal im Detail darüber beraten werden müsste, für wen eigentlich welche Freibetragsgrenzen gelten sollten, für wen aus welchen Gründen nicht und ob das aktuelle System überhaupt noch in diesem Maße mit der Realität und im Hinblick auf die Gerechtigkeitsfrage in Einklang zu bringen ist. Meine Damen und Herren, darüber können wir gern im Ausschuss noch einmal diskutieren. Sehen wir uns dagegen einmal die Familie Klatten und BMW an. Will ich die hoch besteuern? Ich sage Ihnen: Ja! Wenn da etwas vererbt wird, dann soll das hoch besteuert werden. Und das kleine Haus oder das kleine Vermögen, das irgendwelche Eltern (Lars Harms) hart erarbeitet haben und ihren Kindern vererben wollen, das soll nicht besteuert werden. Darüber müssen wir reden. (Beate Raudies [SPD]: 400.000 Euro!) Ich glaube, der Ansatz der FDP ist ein bisschen zu klein, um es freundlich zu formulieren. Wenn wir es machen, wenn die Aufforderung ist, dass die Länder jetzt mit einer Initiative kommen sollen, dann finde ich, dass wir dieses Thema größer diskutieren sollten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
