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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

15.12.2022 Sitzungen 20/14

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es heute gehört: Im Bereich der Wohnraumschaffung beziehungsweise der Wohnraumbereitstellung befinden wir uns in einer absoluten Ausnahmesituation, einer Situation, die es lange so nicht gegeben hat, vielleicht sogar noch nie. Wir haben einerseits von explodierenden Baukosten gehört, und wir haben von gestiegenen Zinsen gehört. In manchen Teilen haben diese beiden Faktoren das Bauen sogar unmöglich gemacht. Das gilt für den Einfamilienhausbau und genauso für den Geschosswohnungsbau. Das verstärkt natürlich die teilweise angespannte Wohnungsmarktsituation weiter. Andererseits sind sowohl die Energiepreise als auch die Kosten für die Wärmeerzeugung in den letzten Monaten drastisch gestiegen. Trotz der Entlastung wird das einige Haushalte an die Grenze ihrer Belastungsfähigkeit bringen, vielleicht sogar darüber hinaus. Wir haben es also faktisch mit mehreren parallelen Krisensituationen zu tun, die sich gegenseitig überlagern und verstärken. Als Landesregierung tun wir alles, was möglich ist, um die Folgen dieser Krisen zu lindern und damit die Menschen und Unternehmen in unserem Land bestmöglich zu unterstützen. Daneben hat auch der Bund verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wie sich alle diese Entlastungspakete und Hilfsprogramme auswirken werden, können wir zurzeit noch gar nicht sagen. Damit wir aber die erwünschten Erfolge erzielen, ist es umso wichtiger, dass wir bei allen Maßnahmen – das haben wir heute auch schon gehört – darauf achten, dass sich die vorhandenen Instrumente ergänzen. Eine der zentralen Maßnahmen zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter ist unstreitig das Wohngeld. Der Bund hat innerhalb kürzester Zeit die größte Reform in der Geschichte dieses Instruments auf den Weg gebracht. Wir als Land haben dabei gern aktiv mitgewirkt und bringen vor allen Dingen die notwendigen Kosten von bis zu 100 Millionen Euro auf. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Herausforderungen für die Kommunen sind heute schon angesprochen worden, aber insbesondere die Geschwindigkeit dieser Reform stellt die Kommunen vor riesengroße Herausforderungen. Die Kommunen müssen sich innerhalb von kürzester Zeit auf eine Verdreifachung der Antragszahlen einstellen. Ich weiß, dass alle Kommunen unter Hochdruck an diesem Thema arbeiten. Wir als Land begleiten sie durch enge fachliche Unterstützung, aber auch durch finanzielle Hilfen. Gemeinsam mit dem ITV-SH haben wir das Angebot gemacht, den digitalen Wohngeldantrag in die Fläche zu bringen. Das ist ein Angebot, von dem viele Kommunen Gebrauch machen, und dennoch werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kommunen vor einer Herkulesaufgabe stehen. Deshalb möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen ganz herzlich für ihr Engagement bedanken. (Beifall ganzes Haus) Die Bürgerinnen und Bürger möchte ich allerdings dazu aufrufen, dass sie auch von ihrem Recht auf Wohngeld Gebrauch machen. – Stellen Sie so früh es geht einen Antrag auf Wohngeld, denn das Wohngeld wird gegebenenfalls auch rückwirkend bewilligt! Ich weiß, dass sich viele Menschen damit schwertun, zum Amt zu gehen, wie es immer so schön heißt, und um Hilfe nachzusuchen. Das ist sicherlich ein Gefühl, was viele von uns nachvollziehen können. Dennoch sollte niemand auf sein Recht auf Unterstützung verzichten. (Beifall ganzes Haus) Wenn wir den Blick auf die Wohnraumschaffung wenden, kann ich festhalten: Wir in Schleswig-Holstein haben bereits sehr viele Maßnahmen ergriffen, oder wir bereiten diese gerade vor. Zum Beispiel werden wir den § 201a Baugesetzbuch in Schleswig-Holstein umsetzen. Damit können wir weiteres Bauland aquirieren. Das Kabinett wird voraussichtlich im Januar 2023 abschließend über die Gebietskulisse entscheiden, sodass die Landesverordnung Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten kann. Wir werden die Kappungsgrenze wieder einführen. Auch hierfür ist die Festlegung der Gebietskulisse notwendig. Die Arbeiten hierzu haben begonnen. Wir werden ein Förderprogramm zur Finanzierung von qualitativen Mietspiegeln auf den Weg bringen. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Der Entwurf des Wohnraumschutzgesetzes ist fertiggestellt und wird Anfang nächsten Jahres im Landtag beraten werden. (Serpil Midyatli [SPD]: Hört, hört!) Lieber Herr Harms, der SSW wirft nun noch zusätzlich die Frage einer Fehlbelegungsabgabe auf. Auch hierüber würden wir uns gern intensiv austauschen. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass diese Maßnahme mit einem immens hohen Verwaltungsaufwand für die Kommunen verbunden wäre. (Beifall CDU, FDP und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Und Sie wissen: Die Kommunen leiden nicht unter mangelnder Arbeit.

Protokoll ↗