Eka von Kalben
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es gesagt: Nicht allen Menschen (Eka von Kalben) ist es vergönnt, Kinder zu haben, auch wenn sie es wollen, und viele leiden unter dieser ungewollten Kinderlosigkeit. Nicht jedem Paar gelingt es, sich eine andere Perspektive oder einen anderen Lebensinhalt aufzubauen. Wir reden hier auch nicht von einer kleinen Randgruppe, sondern von – auch das wurde gesagt – von fast jedem zehnten Paar, das betroffen ist, und zwar mit zunehmender Tendenz. Klar ist auch: Es gibt kein Recht auf Elternschaft. Aber Paare haben das Recht darauf, bei der Chance auf Elternschaft unterstützt und nicht benachteiligt zu werden. Das sehen wir Grüne so, das sieht die Koalition so, und das steht auch in unserem Koalitionsvertrag. Eine Umfrage und der Bericht des Bundesgesundheitsministeriums „Ungewollt kinderlos 2020“ zeigen, dass Frauen durch Kinderlosigkeit deutlich stärker belastet sind als Männer. Das liegt sicher an einem traditionellen Rollenbild. Es muss auch Schluss sein mit der Stigmatisierung von Frauen, die nicht Mutter sind – gewollt oder ungewollt. Frauen können Mütter sein, sie müssen es aber nicht. Und doch: Ungewollte Kinderlosigkeit ist keine einfache Sache, weder für Männer noch für Frauen. Viele Partnerschaften zerbrechen unter der Belastung. Deshalb brauchen Paare eine individuelle Beratung, gute Behandlung und Zugang zu einer diskriminierungsfreien Finanzierung der Kinderwunschbehandlung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Bei der Kinderwunschbehandlung – im Fachsprech: der heterologen Insemination – darf es keine systematische Benachteiligung geben. Es muss eine bundesweit einheitliche Finanzierung geben. Darüber haben wir schon gesprochen. Da sind wir uns im Grunde auch einig. Das hat zum Glück auch die Ampelparteien im Bund geeint. Deshalb haben sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Leider ist es – um es einmal auf den Punkt zu bringen – einfach so: Natürlich kann die Opposition hier im Land sagen: „Macht sofort oder mittelfristig“ – oder wie es auch immer genannt wird – „ein Landesprogramm, um es zu finanzieren“, genauso wie wir dann sagen: „Warum schreibt der Bund nicht ein ,werden‘ statt ‚wollen‘ in sein Programm?“. Alles hängt natürlich immer davon ab, wie es finanziert werden kann. Insofern: Ja, wir fordern jetzt eine bundesweit einheitliche Regelung zulasten des Bundes, und die Opposition wird das Land auffordern, das Geld zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir keinen Flickenteppich haben, dass wir nicht sozusagen einen Tourismus haben, dass man in das Bundesland ziehen muss, in dem man seinen Kinderwunsch besser erfüllen kann. Ich finde es neben den finanziellen Mitteln wichtig, dass wir genau darauf hinweisen – Frau Hildebrand hat es schon erwähnt –, dass nicht nur der finanzielle Aspekt wichtig ist. Ich kenne auch junge, insbesondere lesbische Paare, die bei der Hochzeit sagen: Wir wünschen uns Geld, wir fangen jetzt schon an zu sparen für unseren Kinderwunsch. – Das ist etwas, was einen wirklich nachdenklich machen muss. Die Regeln müssen für Männer und Frauen, für hetero- und homosexuelle Partnerschaften gleichermaßen gelten, und das auch ohne Trauschein oder Eintragen der Lebenspartnerschaft. Auch das Lebensalter – zu jung bei unter 25, zu alt bei über 40 bei Frauen und bei über 50 bei Männern – darf kein grundsätzlicher Ausschlussgrund sein. Die aktuellen Regelungen müssen der Lebenswirklichkeit der Menschen in unserer Gesellschaft angepasst werden, nicht umgekehrt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie ein: Stimmen Sie unserem Antrag zu, geben Sie Menschen neu Hoffnung, die Eltern sein wollen, und lassen Sie uns aus Schleswig-Holstein ein eindeutiges Signal an den Bund richten, diesen Punkt im Ampel-Koalitionsvertrag schnell umzusetzen! – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
