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Christopher Vogt

FDP 15.12.2022 Sitzungen 20/14

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die steuerliche Bewertung von Immobilien muss im Jahressteuergesetz des Bundes angepasst werden, da angesichts einer schon älteren verfassungsgerichtlichen Entscheidung im vergangenen Jahr durch die schwarz-rote Koalition im Bund beziehungsweise durch den damaligen CSU-Bundesbauminister Horst Seehofer – die Älteren werden sich erinnern – die Immobilienwertermittlungsverordnung des Bundes entsprechend geändert wurde. Ich freue mich zumindest, dass ich mit dem Namen noch Begeisterung auslösen kann, Herr Ministerpräsident. Dies sollte aus unserer Sicht unbedingt auch eine Anpassung der entsprechenden Freibeträge nach sich ziehen, damit eine reale Steuererhöhung vermieden wird. (Zuruf CDU: Dann machen Sie es!) Die Freibeträge sollten zukünftig generell automatisch an die Inflation angepasst werden, was ein Gebot der Fairness wäre. Der Erwerb von Wohneigentum ist von immenser Bedeutung für den Aufbau eines privaten Vermögens und insbesondere für die Absicherung im Alter. Wir müssen gerade in diesen Zeiten der hohen Immobilien- und Baupreise sowie der steigenden Zinsen dafür sorgen, dass es sich wieder viel mehr Menschen als aktuell leisten können, überhaupt Wohneigentum zu erwerben. (Beifall FDP) Die im europäischen Vergleich sehr niedrige Quote an Eigentümern in Deutschland ist im Zusammenspiel mit unserem umlage- und zunehmend auch steuerfinanzierten Rentensystem ein echtes Problem. Deshalb sollte es auch entsprechende Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien geben. Die Landesregierung plant ja die Wiedereinführung der Eigenheimzulage auf Landesebene. Auch dies könnte natürlich helfen und sollte nun schnellstmöglich durch CDU und Grüne konkretisiert werden. Ich gehe mal stark davon aus, dass die Rednerinnen und Redner der Koalition auch sagen werden, wie der aktuelle Stand bei diesem Thema ist. Ein in der Familie vorhandenes Eigenheim wurde bereits umfangreich versteuert. Wenn es dann in der Familie weitergegeben wird, ist das aus unserer Sicht eine gute Sache. Wir setzen uns deshalb in (Christopher Vogt) unserem Antrag dafür ein, eine angemessene Anpassung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzunehmen. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden seit 13 Jahren nicht mehr erhöht. Aber allein seit 2017 sind die Immobilienwerte in Schleswig-Holstein um fast 60 Prozent gestiegen. Hinzu kommt jetzt noch die rechtlich notwendige veränderte steuerliche Bewertung. Die aktuellen Freibeträge berücksichtigen dies alles leider nicht. (Zurufe) Es ist ja bekannt – dies auch an die Zwischenrufer aus der Unionsfraktion –, dass SPD und Grüne bei der Anhebung der Freibeträge bekanntermaßen sehr zurückhaltend sind, um es ausgesprochen freundlich auszudrücken. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag setzt sich wie die FDP für eine Anpassung der Freibeträge ein. Nun wird es hochinteressant: Ausgerechnet Bayern beziehungsweise die CSU – schönen Gruß noch mal an Herrn Seehofer – machten nun im Bundesrat, Herr Günther, besonders ehrgeizige Vorschläge, wie man das kennt. Wie Sie alle wissen, stehen die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ja den Ländern allein zur Verfügung. Deshalb ist es auch richtig, dass wir hier darüber diskutieren. Es war in der Tat eine äußerst schwere Geburt, so will ich das einmal nennen. Aber ich begrüße es sehr, dass sich die Ampelkoalition vorgestern darauf verständigt hat, einer Initiative des Bundesrates zur Erhöhung der Freibeträge folgen zu wollen. Ein, ich sage mal, hochinteressantes und kreatives politisches Verfahren, (Michel Deckmann [CDU]: Kreativ ist das wirklich!) das hoffentlich auch zu guten Ergebnissen führt. Wir schlagen eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um 25 Prozent und eine regelmäßige Anpassung an die Inflation vor. Ich appelliere heute vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und an den Herrn Ministerpräsidenten: Lassen Sie Ihre Bundestagsfraktion nicht im Stich und stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall FDP) Aus verlässlicher, aber durchaus vertraulicher Quelle weiß ich, dass der Herr Ministerpräsident heute Abend nach Berlin muss, um einen netten Abend mit Herrn Merz und Herrn Söder zu verbringen. (Ministerpräsident Daniel Günther: Ohne Herrn Söder! – Beate Raudies [SPD]: Dann wird es vielleicht nett!) – Dann ist es ja nur ein Viertel so schlimm. Aber wir werden heute Abend an Sie denken, Herr Ministerpräsident, und wir drücken Ihnen alle Daumen. Also, setzen Sie sich gemeinsam mit Ihren Kollegen und mit uns für eine gemeinsame Erhöhung der Freibeträge ein. Das wäre ein Gebot der Fairness. Das wäre wichtig für das Wohneigentum auch in Schleswig-Holstein. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Erfolg in Berlin, Herr Günther. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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