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Lasse Petersdotter

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 20/14

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Reden wir über Entlastungen bei der Erbschaftsteuer. Ich finde es einen spannenden Moment, aber es ist Teil der Debatte, die wir gerade und auch schon seit ein paar Wochen bundesweit erleben. Oft bekämpft, hält sich doch die Erbschaftsteuer als eine der wenigen in ihrer Reihe. Die Vermögensteuer wurde bereits aufgegeben, aber die Erbschaftsteuer ist noch da – seit 1906. Zu Beginn der Debatte möchte ich aber gern einmal betonen: 70 Prozent der Menschen in Deutschland erben nichts, gar nichts. Das heißt, 70 Prozent der Menschen in Deutschland müssen ihren Wohlstand erarbeiten. (Werner Kalinka [CDU]: Na, na, na, also! – Zuruf: Hört, hört! – Zuruf: Wie furchtbar!) Das wird immer schwieriger – mit dramatischen Folgen. Ohne Erbe gibt es in vielen Regionen Deutschlands und auch Schleswig-Holsteins überhaupt gar keine Chance auf Eigentum mehr. Das ist ein Problem, denn es ist eigentlich der Kern unseres Wirtschaftssystems, dass man sich Eigentum erarbeiten kann und dass man weiß, nach harter Arbeit irgendwann ein Haus zu haben, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) ein Auto zu haben, gut eine Familie ernähren zu können und gut den Ruhestand erleben zu können. Aber kommen wir zurück zur Steuer: Es gibt an vielen Stellen Diskussionen und Kritik an der Erbschaftsteuer. Wenig überraschend führe ich gern diese Diskussion, und ich habe auch viel Kritik an der Erbschaftsteuer, beispielsweise an der Tatsache, dass wir in Deutschland eine massive Vermögensungerechtigkeit haben. Laut der World Inequality Database 2021 verteilten sich 29,7 Prozent des Nettovermögens auf ein Prozent der Gesellschaft. Die ärmere Hälfte der Gesellschaft teilte sich 3,35 Prozent des Nettovermögens. Ein anderer Fun Fact: Von 171 Milliarden Euro steuerbefreiten Unternehmensübertragungen in den Jahren 2011 bis 2014 gingen 37 Milliarden Euro an Minderjährige, davon 29,4 Milliarden Euro an 90 Erben unter 14 Jahren. Das ist wirtschaftspolitisch komplett dysfunktional und zeigt, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuern verändert werden müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wenn wir über die Erbschaftsteuer diskutieren, kann man nicht nur über Freibeträge diskutieren. Wir müssen auch über die Ausnahmen bei hohen Erbschaften sprechen. Ich möchte gern ein Zitat anführen. „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha, wo kommt das denn her?) Das klingt heute schon fast nach Sozialismus, de facto ist es Artikel 123 Absatz 3 Satz 1 der Bayerischen Landesverfassung. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn sich ein Ministerpräsident in Bayern dem genauso verpflichtet fühlen würde wie den Freibeträgen, dann hätten wir im Bundesrat andere Debatten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Aber stattdessen diskutieren wir über einen Inflationsausgleich bei den Freibeträgen. Ich glaube ehrlicherweise, dass dies ein vorgeschobenes Argument ist. Ja, die Neubewertung bei den Immobilienwerten kann zu einer Erhöhung der zu leistenden Erbschaftsteuer führen – in einigen wenigen Fällen. Aber warum kommt es denn dazu? – Weil unser Bundesverfassungsgericht dazu einen Beschluss gefasst hat, dass die bisherige Bewertung schlichtweg verfassungswidrig ist. Es ist natürlich wichtig, das dann auch irgendwann einmal umzusetzen. Das ist keine Steuererhöhung, sondern wir reduzieren eine Steuerungerechtigkeit, die vorher bestand. (Christopher Vogt [FDP]: Nein!) Aber wie ist denn die Lage bei den Freibeträgen? – Zunächst einmal: Vererbte Immobilien bis 200 Quadratmeter, die danach selbst genutzt werden, sind komplett steuerfrei. Es geht hier darum, dass man Omas kleines Häuschen, das man erbt, plötzlich weggeben müsste. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Dann gibt es sehr hohe Freibeträge. Die Freibeträge bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern betragen 500.000 Euro, die Freibeträge bei Kindern betragen 400.000 Euro, bei Enkeln 200.000 Euro. Die sum- (Lasse Petersdotter) mieren sich sogar noch, wenn man gemeinschaftlich erbt. Danach wird nicht enteignet oder Ähnliches, danach wird besteuert, und zwar nicht einmal besonders hoch. Also, um Omas Häuschen handelt es sich meiner Auffassung nach bei dieser Debatte nicht. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist ja toll, was hier erzählt wird! Nicht besonders hoch?) Vielmehr kommt diese Debatte zu einer Unzeit. Lieber sollten wir gemeinsam die Wirtschaftspolitik verändern, sodass mehr Menschen überhaupt etwas vererben können. Ich bin für ein bisschen mehr Wohlstand für alle. Das wäre sehr schön. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW])

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