Thomas Losse-Müller
Danke für die Nachfrage. Sie gibt mir auch noch einmal die Gelegenheit, zu klären, dass wir wollen, dass nach zwölf Monaten genehmigt wird, dass also, wenn die maximale Bearbeitungsdauer überschritten ist, der Schluss daraus ist, dass es eine Genehmigung gibt. Dafür wäre ich, das würde ich für absolut sinnvoll halten. Das ist unter verschiedenen Abwägungen wahrscheinlich nicht möglich. Unser Problem ist nicht, dass die Unterlagen nicht beigebracht werden. Für den Genehmigungszeitraum messen wir ja die Zeit von Vollständigkeit der Unterlagen bis zur endgültigen Genehmigung. Diese Zeit ist sehr lang, länger als die Zeit bis zur Beibringung der Unterlagen. Wir müssen also darüber nachdenken, ob wir nicht sogar eine Fiktion der Vollständigkeit einführen wollen, damit die Bearbeitung schon einmal anfangen kann. Denn oft geht es ja in diesem Prozess nur um Kleinigkeiten. Aber um ehrlich zu sein: Es kann nicht unsere Aufgabe sein, hier im Parlament die einzelnen administrativen Details vorzubringen, sondern mir würde es darum gehen (Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – und diesen Satz will ich gerade noch sagen, bevor ich die Frage zulasse –, dass wir als Parlament das Ziel von 12 Monaten setzen – nicht 20, nicht 14, nicht 16 – und dass wir die Landesregierung dazu auffordern, den Prozess entsprechend zu optimieren.
