Marc Timmer
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Losse-Müller hat darauf hingewiesen, dass wir von außen natürlich keine Organisations- oder Ablaufuntersuchung vornehmen können, wo Beschleunigungspotenziale sind, um die zu identifizieren. Das ist klar. Trotzdem möchte ich ein paar Anregungen geben und möchte als erstes – „Mathe macht stark“, das hatten wir – eine kleine Rechenaufgabe mitgeben. Aus den Kleinen Anfragen, die ich gestellt habe, stammen folgende Zahlen: Das Ziel ist ein Gigawatt. Zehn Mitarbeiter sind derzeit beschäftigt. Die bearbeiten 20 Genehmigungen pro Mitarbeiter. Die Anlagenleistung ist etwa vier Megawatt. Das heißt: Wenn man das zusammenfasst, kommt man auf 800 Megawatt. Da muss ich noch einen Stopp reinsetzen, weil die Befassungsdauer eines Mitarbeiters in etwa über eineinhalb Jahre geht. Also sind wir bei 530 Megawatt pro Jahr. Das ist ein Punkt, an dem man feststellen kann: Das aktuelle Personal reicht einfach nicht, und perspektivisch gibt es eigentlich nur die Möglichkeit, einen Personalaufwuchs herbeizuführen. Klar, das ist nur eine Stellschraube von vielen. Wie gesagt, wir können von außen keine Orga- oder Ablaufuntersuchung vornehmen. Aber es gibt noch etwas: Derzeit werden pro Windanlage ungefähr 20 Leitz-Ordner versandt. Bei zehn Windkraftanlagen ist es ein kleiner Lkw, der verschickt wird. Die Digitalisierung wurde genannt und kommt auch im Antrag vor. Ich bin gespannt zu erfahren, wie der Stand bei der Digitalisierung ist, weil das natürlich ein ganz wichtiger Punkt ist. Da hätte ich gern auch einen Fahrplan, wie das aussieht, wann solche Prozesse digitalisiert werden können. Weitere Punkte. Zur Vollständigkeitserklärung: Es herrscht dort Unklarheit, wann eine Vollständigkeit vorliegt. Manchmal wird die Vollständigkeitserklärung aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Also auch da gibt es Regelungsbedarf. Eine Parallelisierung von Prozessen kann stattfinden. Es muss nicht gestoppt werden, wenn eine Unterlage fehlt, sondern es kann weiter geprüft werden. Denkbar ist ein Case-Manager, der wirklich als One-Stop-Shop bereitsteht und die Prozesse von vorne bis hinten durchführt. Es gibt die Möglichkeit, Erlasse zu erstellen beziehungsweise die bestehenden Erlasse mit Blick auf § 2 EEG zu überprüfen – das überragende öffentliche Interesse. Auch das muss geschehen. Es gibt viele Ansätze. Repowering wurde erwähnt. Herr Kumbartzky hat es berichtet. Im Moment gilt zwei für eins: Wenn ich eine Anlage aufstellen will, muss ich zwei schließen. Das ist eine Verpflichtung aus dem Regionalplan. Jede Kilowattstunde zählt, da kann ich nur zustimmen. Die Flächenkulisse haben wir angesprochen. Da ist wirklich einiges zu machen. Wenn ich mir dann den Antrag angucke: begrüßt, prüft. Auch da würde mich interessieren: Wie ist der Stand bei der Digitalisierung? Ich finde das auch gut: Normscreening. Wie ist der Stand, wie ist der Fahrplan, wie sieht es da aus? Die Frage der typenoffenen Genehmigung beziehungsweise der ZweiTypen-Genehmigung hat Auswirkungen auf das Beschleunigungspotenzial. Die Frage ist völlig offen, weil zum Beispiel Schallgutachten dann vielleicht doppelt gemacht werden müssen. Es ist gar nicht gesagt, dass dadurch eine Beschleunigungswirkung eintritt.
