Thomas Losse-Müller
Frau Präsidentin, entschuldigen Sie die Zahlenschlacht, aber manchmal ist es wichtig. (Zuruf CDU: Alles nur Nebelkerzen!) Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Zahl, die das LLUR gerade berichtet, nicht 14 Monate, sondern 16 Monate ist? – Laut der jüngsten Bund-Länder-Auswertung sind es 14 Monate. Das ist im letzten Bericht veröffentlicht worden. – Okay. Die aktuelle Zahl ist 16 Monate hier im Land. – Das ist die Losse-Müller-Zahl, oder wo haben Sie die her? (Heiterkeit und Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das ist die Angabe Ihrer Landesregierung. – Hervorragend. Herr Losse-Müller, ich finde es gut, dass Sie Ihre eigenen Zahlen haben. Sicherlich liegt das auch daran, dass wir jetzt insgesamt schneller vorankommen, dass die Antragsteller sich im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht um die Vollständigkeit der Unterlagen sorgen. Das ist auch sehr gut so. Wir bitten weiterhin, dass sich die Vorhabenträger rechtzeitig und frühzeitig mit den Genehmigungsbehörden austauschen; denn so ist es möglich, dass wir gemeinsam schneller vorankommen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur wird im Bereich des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weitere Personalverstärkungen vornehmen, sodass eine Genehmigung für eine Windkraftanlage künftig noch schneller erfolgen kann. Eines ist klar: Wir wollen viel mehr Energie aus erneuerbaren Energien und brauchen dafür auch entsprechend geschultes Personal. (Andreas Hein) Ihr Antrag geht außerdem auf die Übernahme eines „überragenden öffentlichen Interesses“ im EEG ein. – Meine Damen und Herren von SPD und SSW, das ist längst in Arbeit. Der Landtag begrüßt daher auch den in § 2 des EEG festgeschriebenen Rechtsgrundsatz, wonach die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie dazugehöriger Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit wir in Zukunft noch schneller zu Genehmigungen kommen, setzen wir außerdem auf weitere standardisierte Verfahren und natürlich auch auf weitere Digitalisierungsprozesse. Eine wesentliche Bedeutung kommt der Erprobung sogenannter Zwei-Typen-Genehmigungen zu. Daher bitten wir die Landesregierung, die Ergebnisse dieses Projekts zu evaluieren und Vorschläge für ein typenunabhängiges Genehmigungsverfahren auszuarbeiten. Auch daran sehen wir, dass Schleswig-Holstein unter Schwarz-Grün bestens funktioniert und bestens aufgestellt ist. Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
