65. Sitzung (WP7)
01.02.2023 · 144 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (28)CDU (24)Die Linke (24)GRÜNE (19)SPD (12)fraktionslos (3)
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Gleich zu Beginn gratuliere ich unserem Kollegen Geert Mackenroth herzlich zum Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Mertsching, Frau Dombois und Herr Homann. Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds für das Sächsischen Landtags gemäß § 3 Drucksache 7/12272, Herr Pohle, Abgeordneter der CDU-Fraktion, hat mit Schreiben vom 26. Januar 2023 sein Amt als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Somit ist eine Nachwahl eines Mitglieds für dieses Gremium notwendig geworden. Die Wahl der Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium des Sächsischen Landtags richtet sich nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Kontrollgesetzes. Danach wählt der Landtag die fünf Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Das sind 60 oder mehr Stimmen. Nach der Amtsniederlegung des Mitglieds der CDU-Fraktion steht das Vorschlagsrecht für die Neubenennung wiederum der CDU-Fraktion zu. Diese schlägt Ihnen in der Drucksache 7/12272 den Abg. Tom Unger vor. Meine Damen und Herren, Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher: Widerspricht jemand der Abstimmung durch Handzeichen? – Das ist nicht der Fall. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 8 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 55 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 6 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung je nach Bedarf verteilt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich sehe keine Änderungswünsche oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren, ich rufe auf Parlamentarische Kontrollgremium des des Sächsischen Kontrollgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion CDU Meine Damen und Herren, da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, Herrn Tom Unger als Mitglied in das Parlamentarische Kontrollgremium zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Kollege Tom Unger als Mitglied für das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt. Ich frage Sie, lieber Kollege Unger: Nehmen Sie die Wahl an?
Tom Unger CDU
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der AfD und der Staatsregierung) Ich beglückwünsche Sie zu dieser Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Kultur und Tourismus Ich übergebe das Wort postwendend an die Frau Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Frau Barbara Klepsch. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Barbara Klepsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im kommenden Jahr – 2024 – werden wir 250 Jahre Caspar David Friedrich deutschlandweit und an verschiedenen Orten in Sachsen feiern. Die SKD feiern seinen Geburtstag mit einem Festival. Auch die Internationale Tourismus-Börse in Berlin wird dieses Jubiläum groß in ihr Programm aufnehmen. Die Einladungen zum Sachsenabend unter dem Thema „Die Kunst zu reisen“ wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Beim Namen Caspar David Friedrich haben Sie vielleicht dieses eine, sehr bekannte Bild vor Augen: vom Wanderer, der hoch oben auf schroffen Felsen in der Sächsischen Schweiz steht und in die Ferne blickt. Jeder macht sich zu einem so bedeutenden Werk seine persönlichen Gedanken. So sehe ich darin viele Elemente, die sich allgemein in Kultur und Tourismus in Sachsen in den vergangenen Jahren und in Zukunft wiederfinden. Einige Aspekte möchte ich herausgreifen: Ganz klar, die Sächsische Schweiz ist eines der beliebtesten Reiseziele in Deutschland. Die einzigartige Natur der Region lockt Touristen und kommt vielen Menschen als Erstes in den Sinn, wenn sie an Sachsen denken. Die Sächsische Schweiz ist ein Aushängeschild für Besucher aus Europa und der ganzen Welt. Ich sehe hier das Werk eines bedeutenden Malers, der wie so viele andere in Sachsen gewirkt, sächsische Motive für die Ewigkeit festgehalten hat und damit stellvertretend für viele besondere Kulturschätze im Freistaat steht. Mir ist bewusst: Die Sicht des Wanderers über die Landschaft im Bild ist nicht frei durch den dichten Nebel im Tal. Das ist für mich ein Symbol für die großen Herausforderungen, vor denen gerade Kultur und Tourismus standen und stehen – Corona-Pandemie, Fachkräftemangel, Preissteigerungen, der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine, um nur einige zu nennen. Gleichzeitig ist mir wichtig, hervorzuheben: Ein Bild ist immer nur eine Momentaufnahme, und wir können darüber hinausdenken. Für mich enthält das Bild von Caspar David Friedrich zentrale Botschaften, die ich heute gern aussenden möchte. Kultur und Tourismus in Sachsen sind essenziell miteinander verbunden. Sie sind wichtige Botschafter für unser Land und prägen wesentlich das Bild von Sachsen, das wir in die Welt senden. Kultur und Tourismus eröffnen Perspektiven. Sachsen bietet seinen Gästen, genauso wie seinen Einwohnern, eine unglaubliche Vielzahl an Schätzen – historisch, architektonisch, kulturell und landschaftlich. zum Thema: eröffnen Perspektiven Wir haben Anziehungspunkte, die Besucher aus der ganzen Welt locken. Darüber dürfen wir glücklich sein. Welchen besonderen Stellenwert Kultur und Tourismus für die Koalition haben, zeigt die Entscheidung für einen eigenständigen Geschäftsbereich in der Regierungsbildung 2019. Ich bin stolz, als Ministerin für diese beiden wichtigen Bereiche, die so maßgeblich den Blick auf unseren Freistaat prägen, Verantwortung tragen zu dürfen. Zu meinem Amtsantritt vor etwa drei Jahren hatte ich mir vorgenommen, diese Schätze noch mehr zum Leuchten zu bringen; denn sie sind ein wesentlicher Teil unserer sächsischen Identität, unseres sächsischen Selbstverständnisses. Mir ist es ein Herzensanliegen, die beiden Bereiche näher zusammenzubringen und mehr voneinander profitieren zu lassen. Gemeinsam mit all unseren Partnern haben wir uns auf den Weg gemacht, die Kultur und den Tourismus in Sachsen weiter zu stärken und dabei gemeinsam mit den Menschen für Sachsen zu werben. Wir können die Perspektive auf unseren Freistaat ganz wunderbar und nachhaltig beeinflussen, indem wir unsere Kultur und Identität erlebbar machen und durch unsere Gastfreundschaft und Herzlichkeit überzeugen. Doch es geht nicht nur darum, unsere Schätze nach außen zum Leuchten zu bringen – Kultur und Tourismus schaffen auch für die Menschen in Sachsen eine lebenswerte und attraktive Heimat. Hinzu kommt, dass sowohl die Tourismusbranche als auch unsere Kulturlandschaft unverzichtbare Wirtschaftsfaktoren und Einkommensquellen für die Menschen sind. Wir Sachsen dürfen uns nicht ohne Stolz Kulturreiseziel Nummer 1 in Deutschland nennen. 20,7 Millionen Übernachtungen wurden 2019 in Sachsen gezählt. Hinzu kommen jedes Jahr Millionen Tagesgäste. Sie alle geben Geld in Sachsen aus, besuchen Museen, gehen in Gaststätten, kaufen ein, verschicken Selfies, erzählen zu Hause von ihren Eindrücken und werben dadurch für Sachsen. Rund 8 Milliarden Euro Umsatz erzeugten Touristen jährlich in Sachsen vor der Pandemie. Mehr als 190 000 Menschen verdienen hier ihr Einkommen direkt oder mittelbar über die Wertschöpfung der Tourismusbranche. Nur einmal zum Vergleich: Das sind etwa doppelt so viele wie in der sächsischen Automobilbranche. Für die wirtschaftliche Perspektive des Landes ist der Tourismus unverzichtbar. Er steht für Gastfreundschaft, Standort und Lebensqualität. Aber auch die Kultur hat positive wirtschaftliche Effekte. Schließlich wirbt auch sie für Sachsen. Außerdem ermöglicht sie Beschäftigung und Wertschöpfung. Die Kultur- und Kreativwirtschaft spielt nach eigenen Angaben in Sachsen jedes Jahr rund 3,5 Milliarden Euro Umsatz ein. In der Branche waren zuletzt fast 71 000 Frauen und Männer tätig, 36 % davon übrigens selbstständig. Wir als Koalition sind mit großen Zielen, Ansprüchen und Erwartungen an uns selbst gestartet. Das zeigt schon der Koalitionsvertrag, der sich beiden Bereichen sehr ausführlich gewidmet hat. Doch bereits vor meinem Amtsantritt wurde das Aufgabenheft auf drastische Weise erweitert. Ich wurde Kulturministerin, da war der Einbruch in das historische Grüne Gewölbe gerade einen Monat her. Ja, wir haben sofort entschlossen damit begonnen, diesen unfassbaren Vorfall aufzuarbeiten. Als wir im Dezember hier im Hohen Haus zum letzten Mal darüber diskutierten, hat es wohl keiner von uns für möglich gehalten, dass es den Ermittlungsbehörden nur wenige Stunden später gelingen würde, einen großen Teil der gestohlenen Schätze sicherzustellen. Wir können dankbar sein, dass die Staatlichen Kunstsammlungen zu den wenigen Museen weltweit gehören, die nach einem solchen Diebstahl ihre so wertvollen Kunstschätze wieder in den Händen halten dürfen. Ich möchte den Ermittlungsbehörden an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich danken. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren, dann kam Corona. Ja, dieser Satz tut weh, ich weiß. Er tut auch mir persönlich weh. Er ist eine Zäsur, gerade für die so schwer von der Pandemie betroffenen Bereiche Kultur und Tourismus. Die CoronaPandemie hat viele Planungen und ganze Lebensentwürfe zerstört. Gleichzeitig hat sie unseren Blick für Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten geschärft, für die Notwendigkeit, in der Krise schnell und konsequent zu handeln, die Gesundheit und das Leben zu schützen und unbürokratisch zu helfen. Am 12. März 2020 musste ich eine der wohl schwierigsten Entscheidungen in meiner politischen Laufbahn treffen. Ich musste die Schließung der staatlichen Spielstätten verkünden, wenig später auch die Schließung der staatlichen Museen. Damals habe ich nicht gewusst, dass uns dieser Zustand über mehr als zwei Jahre begleiten würde. Für die Tourismusbranche kam dieser tiefe Einschnitt zu den ohnehin bereits großen Herausforderungen – wie etwa Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge – hinzu. Die Kultureinrichtungen, ob kommunales Theater, private Bühne oder staatliches Museum, konnten, wenn überhaupt, nur einen Teil ihrer Kapazitäten auslasten. Noch schlimmer hatte es die vielen freischaffenden Künstler getroffen, die schon vor Corona mit geringem Einkommen klarkommen mussten. Zum Glück erholen sich die Zahlen vielerorts, und Kultur und Tourismus im Freistaat Sachsen sind jetzt an vielen Stellen wieder kraftvoll und teilweise erfolgreich zu erleben. Möge das Jahr 2023 überall in Sachsen zu einem erfolgreichen Kulturund Tourismusjahr werden. Gerade in der Krise zeigten sich der Ideenreichtum und der Gestaltungswille der Sachsen: Es wurden digitale Formate entwickelt, Outdoorprojekte erfunden, und man half sich gegenseitig, wo es ging. Egal, wo ich unterwegs war: Überall traf ich auf Menschen, die sich immer wieder motiviert haben und nach jeder Gelegenheit griffen, künstlerisch produktiv zu sein. Das hat mich persönlich sehr beeindruckt, und ich kann vor all diesen Menschen nur ganz tief den Hut ziehen. Dieses Zupacken, diesen Lebensmut brauchen wir in Sachsen. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat nicht nur auf die gesundheitlichen Risiken der Pandemie schnell und konsequent reagiert, sondern auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Wir waren und sind auch in der Krise ein verlässlicher Partner der Kulturschaffenden und Tourismusbetriebe. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass sich das Zusammenführen von Kultur und Tourismus unter einem Dach gelohnt hat. Bei der Erarbeitung der Hilfsprojekte und Förderprogramme haben wir stets den Betroffenen zugehört, um zu erfahren, was ihnen fehlt, was ihnen hilft. Mein Haus war unter schwierigen Bedingungen im ständigen Austausch mit den Partnern in Kultur und Tourismus, und ich darf mich an dieser Stelle auch ausdrücklich bei all meinen Mitarbeitern bedanken. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Mein Dank gilt auch allen, die aktiv auf uns zugekommen sind, die sich bei der Suche nach vernünftigen Lösungen eingebracht haben. Das gilt für die kleinen und großen Kulturbetriebe ebenso wie für die Kulturverbände, die Kulturstiftung, die vielen Veranstalter aus den Tourismusregionen, den Landestourismusverband, den DEHOGA, die TMGS, die IHK, für alle, die sich an Videogesprächsrunden beteiligt haben, und für alle, die einzeln zu uns gekommen sind. Aus jedem dieser Gespräche habe ich etwas mitgenommen. Die Sorgen und Nöte der vielen Soloselbstständigen und freischaffenden Künstler haben mich dabei wirklich tief bewegt, ebenso die Unsicherheiten bei vielen freien Trägern und Vereinen. Die Nachrichtenlage änderte sich fast wöchentlich – und doch ist es uns gelungen, auch und vor allem dank der Unterstützung des Sächsischen Landtags, mit passgenauen Hilfsprogrammen die kulturelle und touristische Infrastruktur und damit sowohl die Arbeitsorte für Künstler und Touristiker als auch das kulturelle und touristische Angebot zu erhalten. Sachsen hat in der Coronakrise über 60 Millionen Euro allein für den nichtstaatlichen Kulturbetrieb zur Verfügung gestellt. Über die Kulturstiftung wurden Denkzeitstipendien vergeben, gerade auch Kleinprojekte gestärkt, und im Jahr 2022 das Programm „Kulturland 2022. Sachsen als Bühne“ umgesetzt. Wir haben die Musikschulen, die Musikschullehrerinnen und -lehrer unterstützt, zu Beginn der Pandemie über „Kultur digital“ eine virtuelle Bühne geschaffen. Auch in der größten Not haben wir Zoos und Tierparks unterstützt. Über 32 Millionen Euro standen in den zwei Richtlinien bei der SAB zur Verfügung, die die Einrichtungen bei Härtefällen und beim Erhalt der Kulturangebote unterstützt haben. Auch die Staatsbetriebe haben Corona-Hilfen erhalten: im Jahr 2020 rund 17 Millionen Euro. Im Tourismusbereich haben wir mit der Kampagne „Träum Dich nach Sachsen!“ schon sehr früh agiert und Interesse an einem Urlaub hier im Freistaat Sachsen geweckt. Mit 7,9 Millionen Euro erhielten die Tourismusregionen eine wichtige Unterstützung für ihre Projekte. Mit einer achtzigprozentigen statt einer fünfzigprozentigen Förderung haben wir vor allem in die ländlichen Regionen hinein ein wichtiges Signal gesendet. Hinzu kommt die Unterstützung meines Hauses für die beiden UNESCO-Welterbestätten in der Lausitz und im Erzgebirge. Beim Innovationswettbewerb „Denkzeit Event“ konnten wir der Veranstaltungsbranche für hervorragende Ideen 1,5 Millionen Euro Preisgelder bereitstellen. Mit dem Wettbewerb „Sachsen geht weiter“ in den Jahren 2021 und 2022 haben wir daran angeknüpft und weitere innovative Projekte für Sachsens Tourismus unterstützt. Bereits im Jahr 2021 haben wir die Förderrichtlinie „Neustart Tourismus“ mit 3,7 Millionen Euro ausgestattet, um betroffene Unternehmen bei der Wiederaufnahme des Betriebes zu unterstützen. Im Jahr 2022 haben wir das Programm mit 5,6 Millionen Euro erneut auf den Weg gebracht. Durch die Pakete des Bundes war es möglich, dass viele unserer Unternehmen überhaupt durch die Krise gekommen sind. Mit unseren Unterstützungen haben wir gezielt dort angesetzt, wo wir Lücken erkannt haben. Diese finanziellen Mittel waren notwendig, ja, für manche sogar überlebensnotwendig. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich Danke dafür sagen – ganz besonders an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen –, dass Sie diese Mittel über den Sächsischen Landtag zur Verfügung gestellt haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Für die Kultur gibt es seit vergangener Woche ein positives Signal. Ja, der „Kulturfonds Energie“ des Bundes von bis zu einer Milliarde Euro kann kommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die ersten Mittel freigegeben. Nun gilt es, dass wir uns mit der Kulturstaatsministerin zügig zum Förderkonzept verständigen und den Fonds in den nächsten Wochen antragsbereit haben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren! Die Corona-Jahre waren für uns alle herausfordernd. Wir haben geholfen, wo wir helfen konnten. Das galt auch im Sommer des vergangenen Jahres, als die wirtschaftliche Erholung des Tourismus in der Sächsischen Schweiz durch die verheerenden Waldbrände abrupt gestoppt wurde. Gleichzeitig haben wir aber unsere Aufgaben, die wir aus dem Koalitionsvertrag mitgenommen haben, nie aus den Augen verloren. An einigen Stellen haben wir notwendige Korrekturen vorgenommen, doch wir sind weiter auf Kurs. So war es eine mutige und gleichzeitig auch die richtige Entscheidung, an der 4. Sächsischen Landesausstellung BOOM! im Jahr 2020 – Jahr der Industriekultur – festzuhalten. Diese Ereignisse haben die Wahrnehmung für die Industriekultur in Sachsen und über die Landesgrenzen hinaus gestärkt und auch weitere Impulse gesetzt. Ende 2021 ist mit dem Landesverband Industriekultur ein neues Netzwerk ins Leben gerufen worden, das wir gern unterstützen. Ob in der Textilindustrie, der Eisenbahn oder auch im Bergbau: Das Leben vieler Sachsen ist eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates verbunden. So haben wir uns ganz konkret auch dem Erbe der Wismut als Teil der sächsischen Identität angenommen und unterstützen gemeinsam mit Bund und Thüringen den Aufbau der Wismut Stiftung. Auch dieses Erbe kommt aus der Vergangenheit, wirkt aber für die Zukunft. Schauen wir als nächstes auf einen Bereich, der mir ebenso persönlich sehr am Herzen liegt: die kulturelle Bildung. Täglich setzen sich Pädagogen in ganz Sachsen mit großem Engagement dafür ein, bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für die Künste, die Musik oder das Theater zu fördern. In den vergangenen Jahren hat sich dieser Bereich gewandelt. Daher war es uns wichtig, unsere Förderrichtlinie zu überarbeiten und zukunftsweisende Schwerpunkte zu setzen. Damit werden wir unter anderem die Musikschulen im ländlichen Raum mit pauschalen Zuschüssen stärker unterstützen, und zudem haben wir erstmals eine Förderung für die sächsischen Jugendkunstschulen aufgelegt und können im Schuljahr 2022/23 bereits 14 dieser spartenübergreifenden Bildungsorte mit rund 300 000 Euro fördern. In beiden Doppelhaushalten – 2021/22 und 2023/24 – haben wir das Erfolgsmodell der Kulturräume weiter gestärkt: 3,2 Millionen Euro mehr seit 2021 durch die Entfrachtung der Landesbühnen, 6 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich ab diesem Jahr und weiterhin 3,2 Millionen Euro Verstärkungsmittel jährlich. Zusätzlich zur Kulturraumförderung haben wir gemäß dem Koalitionsvertrag die ehemalige Kulturpaktförderung zur Unterstützung unserer sächsischen Theater und Orchester auch in den Jahren 2023 und 2024 fortgeführt und um jährlich 2 Millionen Euro ergänzt. Damit fördern wir ganz bewusst die Vielfalt gerade im ländlichen Raum. Ein Paradebeispiel für ein dichtes Netz an Kulturorten ist unsere Kulturhauptstadt Chemnitz. Auch hier geht es um die Ausstrahlung und die Einbindung der gesamten Region, wie etwa im Rahmen des Flaggschiffsprojekts „Purple Path“. Der große Kunst- und Macherparkour verbindet die umliegenden Städte und Gemeinden zu einer Kulturregion. Wir als Freistaat Sachsen begleiten den Kulturhauptstadtprozess von Anfang an und unterstützen diesen gemeinsam mit Stadt und Bund tatkräftig. (Beifall bei der CDU und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Jetzt, knapp zwei Jahre vor dem Start des Kulturhauptstadtjahres, gilt es, noch einmal alle Kräfte zu mobilisieren und die positiven Impulse für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Kultur und Tourismus zu nutzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass wir die Kraft, das Engagement und den Ideenreichtum unserer sächsischen Kulturschaffenden und Touristiker in den kommenden beiden Jahren mit einer starken finanziellen Grundlage unterstützen können. Der neue Doppelhaushalt 2023/24 ist ein klares politisches Bekenntnis für die Kultur und den Tourismus im Freistaat, und dafür bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihren Beschluss und für diese wegweisende Entscheidung. Mit dem Kulturetat von über 300 Millionen Euro jährlich und dem Tourismusbudget von rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr können wir Vorhaben, die bereits angeschoben sind, vorantreiben und ganz neue erfolgreich auf die Schiene setzen. Ja, unser Programm steht. Wir verstehen Kulturförderung auch als Tourismusförderung und umgekehrt. Über die bereits beschriebene Finanzierung der Kulturräume hinaus unterstützen wir die Vielfalt und Entwicklung der sächsischen Kulturlandschaft gerade auch im ländlichen Raum. Der Kleinprojektefonds ist hier ein ganz wesentliches Instrument, und mein großer Dank gilt an dieser Stelle der Kulturstiftung, die diese und noch viele weitere Förderungen stets fachkundig umsetzt. Das Lob im ländlichen Raum zur Kulturstiftung dringt ständig auch an mein Ohr. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) In den kommenden Jahren werden wir bei unseren strategischen Überlegungen zwei Kulturorte in den Fokus nehmen, die für das gesellschaftliche Leben in Städten und Gemeinden von ganz großer Bedeutung sind: Es sind unsere Museen und Bibliotheken. In der Museumskonzeption 2030 werden wir das bestehende Konzept mit dem Ziel, die vielfältige Museumslandschaft mit Blick auf aktuelle Herausforderungen, wie etwa Digitalisierung, Vermittlung und Provenienz, weiter zu stärken, fortschreiben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Und in einem Landesbibliotheksentwicklungsplan wollen wir gemeinsam mit dem Bereich Wissenschaft und Forschung Grundsätze festhalten, mit denen sich die Bibliotheken besonders im ländlichen Raum als Bildungsorte, Medienzentren und kulturelle Treffpunkte noch stärker aufstellen können. Strategische Überlegungen werden dann konkret und umsetzbar, wenn sie mit den zahlreichen Partnern besprochen werden. Deshalb haben wir im vergangenen April in Chemnitz den Kulturdialog „ZUKUNFT hoch K“ gestartet, der im November in Leipzig den ersten Kulturgipfel erreichte. Mein großer Dank gilt den Landeskulturverbänden und den Kulturräumen als ganz enge Partner in diesem Prozess, ebenso wie allen Kulturschaffenden und -einrichtungen, die sich bisher offen und ehrlich eingebracht haben. Im Jahr 2022 haben wir uns intensiv zum Thema angemessene Vergütung und soziale Lage ausgetauscht. Im Sommer 2023 werden mir die Kulturverbände dazu ihre Empfehlungen vorlegen, die wir im Herbst zu besprechen haben. Aber auch viele andere Themen sind für die Kultur wichtig, so zum Beispiel die Wertschöpfung und die Publikumsgewinnung, die die zwei leitenden Themen für den weiteren Kulturdialog sein werden. Neben unserer Verantwortung für die kommunale und freie Kultur haben wir gleichzeitig die große Aufgabe, unsere Kulturstaatsbetriebe auf die Zukunft auszurichten, damit sie sich im gesellschaftlichen Wandel vor Ort, aber auch als international ausstrahlende Adressen behaupten können. So haben wir mit wichtigen Personalentscheidungen Weichen gestellt. Das ist aber nur ein Schritt. Die talentiertesten Künstlerinnen und Künstler, die besten Kulturschaffenden brauchen beste Rahmenbedingungen. Deshalb müssen wir in den nächsten Jahren im Bereich der Digitalisierung aufholen und die kulturpolitisch großen Themen von Nachhaltigkeit bis Publikumsbindung beherzt angehen. Wir müssen wichtige Bauvorhaben voranbringen. Dazu zählen etwa die Probebühnenzentren für Semperoper und Staatsschauspiel, die fällige Generalsanierung des Funktionsgebäudes an der Semperoper oder ausreichende und gute Depotflächen für die Kunstsammlungen. Ich bin froh, dass wir bis 2024 bereits Maßnahmen abschließen und etwa das Archiv der Avantgarden im Blockhaus und die Puppentheatersammlung im Kraftwerk Mitte werden eröffnen können. Zu unserem kulturellen Reichtum in Sachsen gehört als fester Bestandteil auch die sorbische Sprache und Identität. Ich bin dankbar, dass wir mit dem Vierten Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk gemeinsam mit dem Bund und Brandenburg eine gute und verlässliche finanzielle Grundlage für die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur gelegt haben. (Beifall bei der CDU, des Abg. Frank Richter, SPD, und der Staatsregierung) Von den jährlich rund 24 Millionen Euro stellt Sachsen auch in den Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. Wir werden uns rechtzeitig mit Bund und Brandenburg über ein nächstes, ein Fünftes Finanzierungsabkommen verständigen. Ebenso unterstützen und begleiten wir die Stiftung für das sorbische Volk intensiv dabei, das Strukturwandelprojekt „Sorbisches Wissensforum am Lauenareal“ in Bautzen umzusetzen. „Sorbisch? Na klar.“ – das gilt für die Unterstützung meines Hauses genauso wie für unsere Kampagne, mit der wir auch in den kommenden Jahren für das selbstverständliche und bereichernde Miteinander von Sorben und Deutschen werben werden. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall der Staatsregierung) Gemeinsam mit dem Bund unterstützen wir in den kommenden Jahren auch weiterhin ganz konkrete Einzelmaßnahmen in unserem Freistaat. Da geht es etwa um die Erweiterung des Raumfahrtmuseums in Morgenröthe-Rautenkranz. Über 4 Millionen Euro geben jeweils der Landtag und der Bund zu den Gesamtkosten dazu. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir stehen ebenfalls parat, wenn es um einen ergänzenden Neubau für das Karl-May-Museum in Radebeul geht. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Auch für die Festivalszene in Leipzig wollen wir gemeinsam mit dem Bund wichtige Vorhaben unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Wissen über die beiden deutschen Diktaturen zu vermitteln und ihrer Opfer zu gedenken, ist heute dringender denn je. Deshalb bin ich dankbar, dass wir für diese wichtige Arbeit in den kommenden beiden Jahren zusammen über 2 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen können. Damit können etwa die Errichtung der Gedenkstätte Großschweidnitz und die Neugestaltung der Dauerausstellung des Erinnerungsortes Torgau im Jahr 2022 abgeschlossen und diese Orte für Besucher geöffnet werden. Zudem unterstützt und begleitet mein Haus die Errichtung von Gedenkstätten in kommunaler und privater Trägerschaft, etwa die Gedenkstätte Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz, die Gedenkstätte Frauenhaftanstalt Hoheneck in Stollberg und die Gedenkstätte Sachsenburg in Frankenberg. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, wir werden weiterhin zahlreiche kulturelle Schwerpunkte setzen und dabei auch die so wichtige Verknüpfung zwischen Tourismus und Kultur mit Leben füllen. So haben wir uns gemeinsam mit der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH mit der 5. Sächsischen Landesausstellung 2029 ein großes Vorhaben auf die Agenda gesetzt. Den Auftakt bildet bereits in diesem Jahr das Jubiläum „600 Jahre Kurwürde“, bevor wir im Jahr 2029 auf 1100 Jahre sächsische Geschichte und ihre Wegweiser in die Zukunft blicken werden. Noch zuvor bereiten wir als Landesthema ein Jahr der jiddischen Kultur für 2026 vor. An diesen Leuchtturmprojekten zeigt sich konkret für Sachsen essenziell die selbstverständliche Verknüpfung zwischen Kultur und Tourismus. Ich habe bereits gesagt, dass wir Kulturreiseland Nummer 1 in Deutschland sind. Diese Position wollen wir weiter stärken. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Deshalb sind für 2023 und 2024 pro Jahr fast 8 Millionen Euro für das Standort- und Tourismusmarketing durch die TMGS eingeplant. Im April 2024 werden wir die größte und wichtigste internationale Tourismusveranstaltung bei uns in Sachsen, und zwar in unserer künftigen Kulturhauptstadt Chemnitz, zu Gast haben: den Germany Travel Mart. Wir werden diese großartige Gelegenheit nutzen, um uns bei den Reiseeinkäufern und Medienvertretern aus der ganzen Welt als guter Gastgeber mit den Vorzügen unserer großartigen Natur- und Kulturreiseziele zu präsentieren. (Beifall bei der CDU) Gleichzeitig stärken wir unsere sächsische Tourismuslandschaft mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen. Für unsere sieben Tourismusregionen, die sogenannten DMOs, stellen wir im aktuellen Doppelhaushalt 5,4 Millionen Euro pro Jahr bereit. Sie sind das Rückgrat im regionalen Tourismus. Außerdem unterstützen wir die Arbeit des Landestourismusverbandes als wichtiges Bindeglied im sächsischen Tourismus und als Motor für Zukunftsprojekte mit jährlich 2 Millionen Euro. An dieser Stelle gilt mein Dankeschön dem Präsidenten des LTV, den Verantwortlichen in den Tourismusregionen und dem langjährigen Geschäftsführer des LTV, Manfred Böhme, für ihre großartige Arbeit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ein ganz wichtiges Thema bei der künftigen Entwicklung der Branche ist der Ganzjahrestourismus. Vor zwei Wochen war ich zu Gast in Klingenthal beim Weltcup der Nordischen Kombinierer. Erst kam die Absage, dann die Verschiebung aufgrund des Wetters. Dieses Erlebnis hat mir einmal mehr die Bedeutung des Themas vor Augen geführt. Für die Tourismusbranche kommt es immer mehr darauf an, die Angebote klug zu erweitern und damit Umsätze über das ganze Jahr zu erwirtschaften. Ab diesem Jahr können wir dank Ihnen, dank des Landtags ein Förderprogramm für den Ganzjahrestourismus in Höhe von rund 7 Millionen Euro auflegen, welches das Ziel hat, die notwendige Neuausrichtung der Branche zu unterstützen. Mein Haus arbeitet aktuell intensiv an der Erstellung der Förderrichtlinie. Ein Beispiel für bereits bestehende Anstrengungen, die wir damit unterstützen wollen, zeigt ein Blick nach Oberwiesental. Hier entsteht ein touristisches grenzüberschreitendes Gesamtkonzept, mit dem die Ideen verschiedener Initiativen miteinander verbunden und in die Konzeption für den Luftkurort eingebunden werden. Eine Möglichkeit, saisonunabhängiger zu werden, sind – gerade für unsere Wintersportregionen – Investitionen in den Radtourismus. Die Erfolge der Bikewelt Schöneck, des Stoneman Miriquidi und der 2021 eröffneten Blockline im Osterzgebirge zeigen das große Potenzial des Mountainbiketourismus für Sachsen. Um unsere Reiseregionen und interessierte Kommunen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, haben wir die Sächsische Netzwerkstelle für Mountainbike-Tourismus ins Leben gerufen. Ein konkretes, aktuelles Beispiel ist Sebnitz, wo in den kommenden Jahren ein grenzüberschreitender Bikepark als attraktives Angebot für die Sachsen und für Aktivtouristen aus ganz Europa entstehen wird. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt der kommenden Jahre wird sein, das touristische Sachsen fit für die digitale Welt zu machen. Es gilt: Wer heute Gäste gewinnen möchte, muss sie in allen Phasen begleiten – vor, während und nach der Reise, online wie offline. Häufig sind die potenziellen Sachsen-Touristen nur einen Mausklick weit entfernt. Zu den Aufgaben zählt hier das Aufsetzen einer zentralen digitalen Architektur. Vergangene Woche haben wir in Leipzig zum zweiten Digitaltag eingeladen und den Stand der sachsenweiten Datenbank SaTourN vorgestellt. Im Rahmen des Projektes „Tourismus 360Grad Digital“ des LTV konnten im Jahr 2022 zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung digitaler Lösungen in der Praxis begleitet werden. Ganz in diesem Sinne werden wir auch 2023 und 2024 einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Branche weiterzuentwickeln und wettbewerbsfähig zu halten. Für unsere Tourismusbetriebe gibt es in den kommenden Jahren nicht nur eine Herausforderung. So ist nicht erst seit Corona der Fach- und Arbeitskräftemangel ein allgegenwärtiges Problem. Deshalb werden wir unsere, gemeinsam mit LTV und DEHOGA, gestartete Fachkräfteinitiative „Tourismustalente“ mit voller Kraft weiterführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der vielfältigen Herausforderungen ist es mir wichtig, das große Ganze im Blick zu behalten. So wird ein thematischer Schwerpunkt meines Hauses im Jahr 2023 die Entwicklung einer umfassenden, neuen Strategie eines Masterplans für den Tourismus in Sachsen sein. Klar ist: Der Tourismus in Sachsen ist gut aufgestellt. Es gilt, die vorhandene Basis zu stärken und zu verabreden, was wir beibehalten, aber auch, welche neuen Themenfelder wir mit Kreativität und Ideen bewegen wollen. Das betrifft insbesondere die Bereiche Vermarktung, Ganzjahrestourismus, Nachhaltigkeit, Fachkräfte, Digitalisierung, Mobilisierung und Finanzierung. Einige Schlaglichter habe ich bereits darauf geworfen. Im Ergebnis wird der Masterplan Tourismus entstehen, eine gemeinsame Verabredung zwischen Politik und Branche, wie und wohin sich der sächsische Tourismus entwickeln soll. Auf dem Weg zum Masterplan beziehen wir die Branche sehr eng ein. Auch dadurch wollen wir sicherstellen, dass am Ende ein spezifisches Sachsenkonzept steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spanne den Bogen und rufe Ihnen noch einmal das Bild des Wanderers von Caspar David Friedrich vom Anfang meiner Rede ins Gedächtnis, aber jetzt mit einem wesentlichen Unterschied; denn die Herausforderungen sind klar erkannt. Unser Programm steht. Der Haushalt gibt uns dazu eine solide Basis, und wir gehen mit klarem Blick und einer klaren Perspektive für Kultur und Tourismus an die Arbeit – beherzt und voller Zuversicht. Mein großer Dank gilt dabei schon jetzt den vielen Menschen, die das gemeinsam mit uns tun: mit großem Einsatz, mit Ideenreichtum, mit dem Willen zur Gestaltung und dem Mut, etwas Neues zu wagen – und das jeden Tag. Es geht um Menschen, die für die Kultur und den Tourismus in Sachsen gemeinsam etwas auf die Beine stellen, Begeisterung wecken und Augen zum Leuchten bringen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke der Frau Staatsminister Klepsch. Wir kommen jetzt zur Aussprache der Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und dann die fraktionslosen Abgeordneten. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Kirste.
Thomas Kirste AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun hat uns Frau Kulturministerin Klepsch ausführlich über die Perspektiven von Kultur und Tourismus in Sachsen aufgeklärt. Ich würde Ihnen, Frau Klepsch, gern unsere Perspektiven aufzeigen. Dazu möchte ich Sie alle auf eine kleine Reise durch unsere sächsische Kulturlandschaft einladen. Beginnen wir im Südwesten unseres Freistaates, und zwar in Chemnitz. Hier laufen derzeit die Vorbereitungen für das Jahr 2025, falls die Stadt Kulturhauptstadt Europas werden soll. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Natürlich sind wir stolz darauf, dass Chemnitz Kulturhauptstadt geworden ist. Doch diese Freude hat sich bei uns ganz schnell wieder gelegt. Wenn man einen Blick in die offiziellen Unterlagen wirft, dann fällt auf, dass AntifaGruppen an manchen Projekten rund um die Kulturhauptstadt mitbeteiligt sind, zum Beispiel am Projekt „Evolution Chemnitz“ oder der Ausstellung „Gegenwarten“. Im letztgenannten Fall kamen die Eintrittsgelder sogar linksradikalen Antifa-Projekten zugute. Daraus wird hier noch nicht einmal ein Hehl gemacht. Für unsere Kultur hingegen ist kein Geld vorhanden. Es kommt noch besser: Der Freistaat fördert die Kulturhauptstadt Chemnitz im aktuellen Doppelhaushalt mit ganzen 6 Millionen Euro – Steuergeld wohlgemerkt, von dem diese radikalen Antifa-Gruppen dann profitieren. Liebe Staatsregierung! Sieht so Ihre Distanzierung von radikalen Gruppen aus? Wissen Sie überhaupt, wofür die Gelder eingesetzt werden, oder ist das eine Art Querfinanzierung für das Festkleben und Beschmieren unserer sächsischen Kunstwerke? Radikale Gruppen dürfen nicht mit unserem Steuergeld unterstützt werden – auch nicht indirekt. Dafür ein klares Nein! (Beifall bei der AfD) Was die Antifa so treibt, kann man zum Beispiel in Leipzig beobachten, dem nächsten Haltepunkt auf unserer kleinen kulturpolitischen Reise. In Leipzig-Connewitz brennt gern schon mal ein Auto oder gehen Nasen zu Bruch. Selbst vor denkmalgeschützten Gebäuden machen die Täter nicht halt. Im Jahr 2020 bekannten sich die Antifa zum Beispiel zum Angriff auf die berühmte Thomaskirche. 25 Scheiben wurden eingeschmissen, die Pfarrerin wurde öffentlich als Nazi beschimpft. Noch immer kommt es in Leipzig regelmäßig zur Verwüstung historischer Gebäude. Erst vor wenigen Monaten wüteten Unbekannte in der Leipziger Emmauskirche. Sie legten einen Brand, zertrümmerten die Einrichtung und ließen sogar ihre Fäkalien zurück. Das ist ekelhaft! Wo bleibt diesbezüglich eigentlich Ihr politischer Aufschrei? Haben Sie Angst, dass hinter den Tätern linke Gruppierungen stecken könnten? Ich frage mich wirklich, Frau Klepsch: Welche kulturpolitischen Perspektiven bieten Sie den Geschädigten an? Verlassen wir nun Leipzig und machen die Spazierfahrt weiter über die sächsischen Dörfer. Hier stehen unzählige denkmalgeschützte Gebäude, historische Mühlen, alte Bauernhöfe und jahrhundertealte Herrenhäuser. Viele dieser Denkmale sind in der Hand von Privatleuten, die sich liebevoll und mit ganzem Herz um die Erhaltung kümmern. Doch der Freistaat hilft diesen Privatleuten beim Erhalt dieser Gebäude, die unsere Kulturlandschaft prägen und unserer Heimat erst ihre unverwechselbare Identität geben, nur bedingt. Es gibt zwar eine Richtlinie, über die sich die Eigentümer die Sanierung fördern lassen können, aber die ist chronisch unterfinanziert. Seit dem Jahr 2020 hat unsere AfD-Fraktion mit zwei Anträgen versucht, die Mittel in diesem Fördertopf aufzustocken. Ergebnis: Leider jedes Mal vergeblich, die Koalition hat jeden einzelnen unserer AfD-Anträge blockiert. Seit dem Jahr 1990 haben wir in Sachsen schon über 5 000 Denkmäler verloren – über 5 000. Das sollte jedem Politiker zu denken geben. Gleiches gilt im Übrigen für die Förderung der Heimatpflege. Während in Leipzig allein 4,5 Millionen Euro jährlich in die sogenannte freie Szene fließen, sieht die Förderrichtlinie für Heimatpflege, wo zum Beispiel sächsisches Brauchtum oder Liedgut gepflegt wird, gerade einmal 107 000 Euro vor – wohlgemerkt für ganz Sachsen. Leipzigs linke Szene erhält also das 45-Fache mehr als alle sächsischen Vereine zusammen, die sich um unsere Heimatpflege kümmern. Das steht in überhaupt keinem Verhältnis zueinander, und dieses Missverhältnis muss sofort geändert werden. (Beifall bei der AfD) Der Weg führt uns nun weiter, quer über das Land bis in meine Heimatstadt Meißen. Meißen ist ein echter Tourismusmagnet – nicht unbedingt wegen mir. Täglich steigen Hunderte Besucher auf den Burgberg der Albrechtsburg, bestaunen den jahrhundertealten spätgotischen Dom und den ersten Schlossbau Deutschlands überhaupt. Immerhin ist die Albrechtsburg die Wiege Sachsens. Sachsen wurde hier de facto zweimal gegründet. Dann auf einmal bleiben die Touristen auf dem Burgberg stirnrunzelnd stehen, nämlich vor dem Kornhaus, und fragen sich: Wie kann so ein schönes Gebäude 30 Jahre nach der Wende so verfallen? Warum kümmert sich hier niemand darum? Liebe Staatsregierung! Warum lassen Sie dieses Kornhaus verfallen? Vielleicht weil Sie es nicht so mit dem Erhalt unserer sächsischen Wurzeln haben? Was ist der Erhalt des Gründungsschlosses Sachsens, wenn man linksorientierte Leipziger Gruppen finanzieren kann? Selbst eine Prüfung der Nutzung war zu viel. Wir haben so oft im Kulturausschuss darüber gesprochen. Alle drei Anträge der AfD-Fraktion zum Erwerb des Kornhauses wurden hier abgelehnt. Sie lassen die kulturhistorische Perle Sachsens eben weiter verfallen. Sie sind schuld an dem Verfall der bedeutenden sächsischen Kulturgüter – und das wissentlich! Ändern Sie das endlich, und ändern Sie diese kulturfeindliche Politik. (Beifall bei der AfD) Von Meißen fahren wir nun weiter die Elbe entlang nach Dresden. Vor uns tut sich das beeindruckende Elbflorenz mit den Terrassen und den barocken Türmen auf. Kein Tourist kann Dresden besucht haben, ohne einmal im Grünen Gewölbe gewesen zu sein. Leider sind nicht mehr so viele Juwelen da. Ein Teil ist zerstört zurückgekehrt, aber vieles fehlt noch gänzlich. Über die Versäumnisse bei der Sicherheitstechnik lacht noch immer die ganze Welt. Kunstkenner schütteln noch immer den Kopf, wie so etwas passieren konnte. Und die Regierung? Die will noch nicht einmal etwas davon gewusst haben, dass der Fassadenscanner bestimmte Teile des Museums nicht abdeckte. Und das ist kein Witz. Dann gehen wir dann doch lieber in die Gemäldegalerie oder ins Albertinum, aber schnell, so lange noch nicht alle Kunstwerke politisch korrekt entstellt wurden. Genau das geschieht im steuerfinanzierten Programm Daphne. Dafür ist Ihr Ministerium zuständig, Frau Klepsch. Und auch hier die Forderung: Investieren Sie in unsere Kultur und nicht in diesen linken Humbug. (Lebhafter Beifall bei der AfD) Aber gut. Dresden hat ja noch andere kulturelle Highlights zu bieten, zum Beispiel die Semperoper mit der weltberühmten sächsischen Staatskapelle, mit Christian Thielemann, einem der besten Dirigenten der Welt. (Beifall bei der AfD) – Gerne. Unter Wagner-Kennern gilt er als musikalisches Genie. Aber leider wird die Staatsregierung den Chefdirigenten bald vor die Tür setzen. Sein Vertrag wird nach der aktuellen Spielzeit nämlich nicht verlängert. Auch hier schütteln die Kulturfreunde weltweit ungläubig den Kopf darüber, was in Sachsen passiert. Warum, fragen Sie sich? Weil er zu traditionell ist, zu konservativ und nicht in die Vorstellung der CDU-Ministerin von einer modernen Oper passt. Frau Ministerin, Sie sagten dazu: „Eine Oper wird in zehn Jahren eine andere Oper als die Oper von heute sein.“ Ich meine, dass die Kultur in Dresden und Sachsen durch den Weggang des großen Dirigenten um einiges ärmer werden wird. Auch hier meine Forderung: Setzen Sie auf Qualität anstatt auf dumpfe Ideologie. (Beifall bei der AfD) Spätestens hier kommt einem die Reiselust komplett abhanden. Dabei gäbe es in Sachsen noch so viel zu sehen, zum Beispiel die Stadt Bautzen mit dem sorbischen Nationalensemble, einem sorbischen Ensemble mit 70-jähriger Tradition. Jetzt war in der Zeitung zu lesen, dass das Theater den Rotstift ansetzen muss. Corona – oder vielmehr die Corona-Politik dieser Regierung – hat nämlich ein riesengroßes Loch in die Kasse gerissen. Staatliche Hilfen gab es dieser Zeit nicht. Hier wären Kulturgelder gut angelegt. Handeln Sie endlich! Meine Damen und Herren! Meine sächsische Heimat ist ein großartiges Kulturland und immer eine Reise wert! Wir wünschen uns aber sehr, dass Sie endlich aufhören, Steuergelder für linksideologische Projekte rauszuwerfen. Fördern Sie endlich jene, die sich täglich mit Herz und Seele für unsere Heimat einsetzen, Sprache und Denkmale erhalten, sich in Vereinen engagieren oder Hochkultur schaffen wie Herr Thielemann. Ich hoffe inständig, dass unsere Wähler Ihrem linksideologischen Kulturspuk mit der nächsten Wahl ein Ende setzen. (Beifall bei der AfD) Ich frage mich langsam wirklich, wie viel schwarz-rotgrüne Regierungszeit unsere sächsische Kultur noch aushält. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist eröffnet. Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Kirste. Jetzt kommt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Markert zu Wort.
Jörg Markert CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kirste, manchmal hilft schon ein Blick in den Geschäftsverteilungsplan der Staatsregierung, um festzustellen, dass Denkmalförderungen in all ihren Facetten nicht zum Geschäftsbereich unserer Staatsministerin Klepsch gehören. (Beifall bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Zum anderen haben wir bislang auch noch nichts zum Thema Tourismus von Ihnen gehört. Ich danke Frau Staatsministerin Klepsch für Ihre Worte und die wichtige Botschaft, dass Kultur und Tourismus zwei wichtige Imageträger unseres Landes sind und ganz wesentlich das Bild von Sachsen in der Welt prägen. (Beifall bei der CDU) Kultur und Tourismus gehören in Sachsen einfach zusammen. Beide Bereiche profitieren voneinander und ergänzen sich. Eigentlich bilden sie zusammen den Rahmen für einen Urlaubsgenuss in unserer schönen Heimat. Ich möchte meine Ausführungen vor allem zum Bereich Tourismus machen. Auf den Bereich Kultur wird meine Kollegin in einer weiteren Runde eingehen. Der Tourismus ist eine unverzichtbare Wirtschaftskraft in Sachsen, die zum Standortfaktor und zu einem wichtigen Beitrag für Stabilität geworden ist. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Dafür hat dieses Hohe Haus kürzlich die Weichen gestellt. Doch schauen wir zunächst einmal, woher wir kommen. Nach über zwei Jahren Pandemie hat der Tourismus in unserem Reiseland langsam wieder Fahrt aufgenommen. Die Pandemie hat tiefe Spuren hinterlassen und Probleme verstärkt, aber auch Zukunftsängste geweckt. Dabei sind Themen wie Digitalisierung, die Fachkräftesituation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärker ins Bewusstsein gerückt. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Branche eng beieinandersteht, gemeinsam ihre Interessen formuliert und bei den Ansprechpartnern in Politik und Gesellschaft offene Ohren findet. Die Tourismusbranche hat am frühesten und am längsten mit den Auswirkungen der Pandemie zu tun gehabt. Rückblickend muss man sagen, dass die verschiedenen Hilfsprogramme und das Zusammenwirken von Bund und Land, aber auch neue Ideen, wie unsere Tourismuswettbewerbe, dazu führten, dass zum einen Unterstützung gewährt, zum anderen in der Krise Hoffnungen und weitere Ideen produziert wurden, die die Branche bis heute tragen. Es ist gut, wie die Akteure Herausforderungen annehmen und sich auf Veränderungen einlassen und dabei ihre Chancen nutzen. Leider setzen sich die Krisen fort. Das sind neben den weltweiten Auswirkungen des Konflikts in der Ukraine auch die Konsumzurückhaltung, die Inflation, die Energiekrise, der Fachkräftemangel, Digitalisierungsdefizite und eine Veränderung der Angebots- und Nachfrageseite oder lokale Katastrophen wie die Waldbrände im letzten Jahr. Sie sehen, es sind sehr viele Dinge, die den Tourismus beeinflussen. Aber, meine Damen und Herren, in jeder Krise liegt eine Chance und davon bin ich auch ganz fest überzeugt. So ist es sehr erfreulich, dass gemeinsam mit den vielen Verbänden große Anstrengungen unternommen wurden, um die Folgen abzumildern oder mit neuen Ideen nach vorn zu schauen. An dieser Stelle danke ich allen Akteuren im Tourismus, vor allem den Destinationsmanagement-Organisationen, also den Tourismusregionen vor Ort, der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen, dem Landestourismusverband Sachsen, dem DEHOGA Sachsen, den IHKs und vielen anderen, die sich täglich dafür einsetzen, dass wir wieder eine Perspektive haben und Sachsen als Reiseland zu alter Stärke zurückfindet. Ihnen allen gebührt unser Dank! (Beifall bei der CDU) Allein die vielen Ideen, die die Tourismuswettbewerbe hervorgebracht haben, sind ein kleiner Schatz, mit dem man arbeiten kann. Das ist auch genau das, was uns Sachsen im Blut liegt, nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern Dinge entwickeln, nach vorn schauen und weitermachen. Damit das möglich ist, bin ich dem Hohen Hause sehr dankbar, dass wir bereits im letzten Doppelhaushalt, aber auch im aktuellen, die dafür notwendigen Weichen gestellt haben. Wir investieren wieder in Tourismus, stärken unsere Tourismusorganisationen vor Ort, die mit einer Vielfalt an Projekten und Marketingmaßnahmen auf sich aufmerksam machen und um Gäste werben. Vor allem haben wir mit dem Haushalt die Grundlage für das Investitionsprogramm Ganzjahrestourismus gelegt. Das ist ein richtiges Signal in diesen Tagen. Das wird vor Ort helfen und die Resilienz fördern. Aber auch die Aktivitäten unserer Tourismusmarketinggesellschaft, die weltweit für uns unterwegs ist und Gäste und Reiseveranstalter auf Sachsen aufmerksam macht, können sich sehen lassen. Erst im letzten Herbst waren Reiseveranstalter zu Gast in Sachsen, die die Schönheit Sachsens im Herzen mit nach Hause genommen haben. Jetzt gehen wir fest davon aus, dass sich das auch in Reiseangeboten niederschlägt – Kultur und Tourismus eröffnen eben Perspektiven. Wir unterstützen auch den Landestourismusverband Sachsen als Dachorganisation, der viele aktuelle Themen wie Wandern und Pilgern, Digitalisierung sowie die Fachkräftegewinnung mit seinen Partnern voranbringt und vor Ort berät. Die Wander- und Pilgerakademie Sachsen ist in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Landeskirche eine einmalige Initiative in Deutschland. Hier treffen wir auf den Puls der Zeit. Aber auch mit Mountainbiking, Radtourismus und naturnahem Tourismus setzen wir auf Zukunftstrends. Das ist eine richtige Entscheidung, die wir unterstützen. Wir wollen auch weiterhin ganz vorn im Deutschlandtourismus mitmachen; dazu ist eine gute Vernetzung notwendig. Ich danke daher unserer Staatsministerin Barbara Klepsch, dass sie dafür jeden Tag unterwegs ist und sich hier vor Ort ebenso wie beim Bund für diese Belange einsetzt. (Beifall bei der CDU und bei den BÜNDNISGRÜNEN) Woran müssen wir aber noch denken, wenn wir nach vorn schauen? Es ist gut und richtig, dass der Masterplan Tourismus entwickelt wird, dass die Branche hier eng mit eingebunden wird und daran mitarbeiten kann. Wir müssen aber auch darauf achten, dass die interministerielle Arbeitsgruppe hilft, Alltagshürden abzubauen, damit wir über Ressortgrenzen hinweg den Tourismus etwas weiter nach vorn bringen können. Dazu gehören für mich auch Themen wie die touristische Gewässernutzung sowie Sportaktivitäten auf unseren schönen Seen in Sachsen. Hier wollen wir Neues ermöglichen und dabei interessengerecht abwägen. Ebenso müssen wir uns über Haftungsfragen bei der naturnahen Nutzung durch touristische Aktivitäten austauschen – dazu gibt es anderenorts gute Beispiele. Weiterhin wollen wir die Möglichkeiten, Sachsen mit dem Caravan oder mit dem Wohnmobil zu erkunden, verbessern. Hier müssen wir unsere Stellplatzkapazitäten deutlich ausbauen. Wir wollen dieses Marktsegment stärken und zeigen, wie schön Sachsen ist und sein kann – Urlaub im eigenen Land liegt schließlich voll im Trend. Meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Doppelhaushalt einen Rekord-Tourismushaushalt geschaffen – und das mit großer Unterstützung dieses Hauses. Das ist ein Zeichen, das uns Mut macht. Ich danke der Staatsregierung für die Möglichkeit, dass wir heute hier darüber debattieren können und danke allen Partnern im Tourismus für ihre Arbeit und ihren Einsatz. Wir werden an dieser Stelle Sachsen weiter voranbringen und der Branche den Rücken stärken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CDU und bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war für die CDUFraktion Herr Abg. Markert. Jetzt spricht Herr Abg. Sodann für die Fraktion DIE LINKE.
Franz Sodann Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Och-Rufe von der AfD) Ich werde mich zu Beginn dem Thema Kultur widmen, meine Kollegin Antje Feiks dann in einer zweiten Runde dem Tourismus. Nun haben wir schon etliche lobende und preisende Worte über die sächsische Kulturlandschaft, ihre Reichhaltigkeit und Breite vernommen sowie darüber, wie es gelungen ist, diese zu erhalten und über die Zeit der Pandemie zu retten – und hurra, der „Schatz der Sachsen“ ist auch wieder da! So weit, so gut – oder auch nicht. Ich möchte in den Kanon des Lobes an dieser Stelle nicht einsteigen; unsere Fraktion ist Opposition und in dieser Aufgabe verpflichtet, die Tätigkeit der Regierung und ihrer Fraktionen zu kontrollieren und zu hinterfragen. „Tourismus und Kultur eröffnen Perspektiven“. Ganz nebenbei: Das tun Kunst und Kultur schon immer; das ist ihnen immanent. Denn Kultur ist alles, was der Mensch geschaffen hat – Sprache, Religion, Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Bildung, Sport und sogar die Wirtschaft. All dies unterscheidet uns vom Tierreich, macht uns in dieser Prägung einzig auf der Welt, aber gleichzeitig lastet auch eine große Verantwortung für unser Handeln auf unseren Schultern. Es ist nicht möglich, sich nicht mit Kunst und Kultur zu befassen: Sie sind allgegenwärtig. Sie sind Nahrung und Grundbedürfnis. Ein jeder und eine jede prägt kulturelle Einflüsse und wird durch sie geprägt – ganz egal, ob er oder sie bewusst oder unbewusst Kunst und Kultur konsumieren. Wollten wir unsere Existenz auf die absolut überlebenswichtigen Dinge wie Essen, Trinken und Schlafen beschränken – was für ein Leben! Der Mensch braucht ein Extra, damit sein Leben lebenswert ist. Die Kunst zeigt uns die Welt, wie sie ist: bedrohlich, grausam, verstörend, rätselhaft, aber auch wunderschön, beruhigend und inspirierend kann sie sein. Sie gibt Perspektive, wie die Welt und das Zusammenleben auf ihr sein könnte. Sie liefert Denkanstöße für eine bessere Zukunft, gibt der Fantasie Raum und verführt im besten Fall zum Handeln. Künstlerinnen und Künstler reflektieren und kritisieren das Jetzt, das Ist, schauen über den Tellerrand, setzen sich mit den momentanen Diskursen und Stimmungen auseinander. Die Kunst ist sozusagen Brennglas und bildet die Gesellschaft sowie ihre Verfehlungen ab, gibt Empfehlungen an die Macher der Umstände – also an uns – weiter. Wir brauchen gerade in der heutigen Zeit die kritische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Entwicklung. Wir brauchen gerade in der heutigen Zeit die Kraft, die der Kunst und Kultur inne liegt, uns nicht wieder der menschlichen Verrohung preiszugeben und der Vernunftbegabung die Absage zu erteilen. Das gilt insbesondere mit Blick auf Krieg und Krisen in Europa. Gerade jetzt brauchen die Menschen Kraft und Mut, weiterzumachen, um ihre Zukunft positiv zu konnotieren und eine Perspektive zu haben. Nach dem Zitat von Robert Schumann: „Licht senden in die Tiefe des menschlichen Herzens – des Künstlers Beruf.“ Trotz der zentralen Bedeutung für jeden einzelnen und für die Gesellschaft werden Kunst und Kultur sowie kulturelle Bildung insbesondere in Krisenzeiten gern hintangestellt und geraten dann, wenn die Kassen knapper werden, in den Nimbus, Nutznießer und Empfänger öffentlicher Gelder zu sein. Dabei handelt es sich jedoch nicht um profane Subventionierung, sondern um handfeste Investitionen in die kulturelle Infrastruktur von Städten, Gemeinden, Kulturräumen – in Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken, Archive, Musikschulen, soziokulturelle Zentren, Vereine, Verbände, kulturelle Bildung, also in all die Orte, an denen Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Ehrenämtler tätig sind, arbeiten und für unsere Gesellschaft wirken. Sie sind zentraler Lebensnerv. Ein lebendiges kulturelles Leben macht Städte, Gemeinden und Kulturräume lebenswert und attraktiv, stiftet Gemeinschaft, bietet Anregung, Unterhaltung und trägt wesentlich zur Identifikation mit dem Gemeinwesen bei. Kunst und Kultur sind also Standort-, Tourismus- und Wirtschaftsfaktor. Sie können Fachkräfte werben, binden und mit 3,9 Milliarden Euro Umsatz in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2020 auch zur Wirtschaftsleistung in Sachsen beitragen. Kunst und Kultur haben also ein riesiges Potenzial an Perspektiven für unsere Demokratie, für unsere Gesellschaft. Es stellt sich die Frage, welche Perspektiven wir als Gesellschaft und Politik der Kunst und Kultur eröffnen, der in ihr Tätigen sowie ihren Rezipientinnen und Rezipienten. Kommen wir damit zum Kern und schauen einmal in den Koalitionsvertrag: Was hat die Regierung von ihren Vorhaben wirklich umgesetzt? Dort steht unter anderem Folgendes geschrieben: „Wir stehen zum Sächsischen Kulturraumgesetz und entwickeln es zeitgemäß weiter“. An dieser Stelle würde ich sagen: Tut mir leid – Chance vertan! Das zeigt – im Gegensatz zu Ihren Aussagen, Frau Ministerin Klepsch – der Haushalt 2023/24 überdeutlich. Dabei hatten Sie die besten Anregungen seitens des Kultursenats, eines der von Ihnen hochgelobten Beratergremien. Dieser fordert nämlich, um die kulturelle Infrastruktur in den ländlichen Gebieten zu erhalten, eine generelle Erhöhung der Landeszuweisungen. Nach dem Erhalt kommt die Weiterentwicklung, die Planungssicherheit, die Perspektive. Dies ist jedoch nur zu schaffen, wenn endlich – wie von uns seit Jahren gefordert – die Kulturraummittel dynamisiert werden, genau wie die Kulturpaktmittel. Sie haben es ja noch nicht einmal geschafft, im jetzigen Haushalt die Inflation und die steigenden Energiekosten abzubilden und abzudecken. Die Tarifverhandlungen stehen, wie wir gerade sehen, ebenfalls nicht still – neue Haustarifverträge lassen grüßen. Sie fahren immer nur auf Sicht, schaffen gerade so die Erhaltung. Es ist keine langfristige Strategie zu erkennen, also nichts mit zeitgemäßer Entwicklung und nichts mit Perspektive. So hält man keine Fachkräfte. Denn was ist aus dem Ziel: „Dort, wo der Freistaat Sachsen Kultur fördert, wird fair vergütet“ geworden? Nichts! Es wird geredet. Dabei gibt es schon längst Empfehlungen und Honorarrichtlinien vom Sächsischen Musikrat, von den Bildenden Künstlern, vom Verband der Freien Darstellenden Künste, von Verdi. Das alles hätte man doch schon längst in Angriff nehmen können, man hätte ein Zeichen setzen, eine Perspektive zeigen können. Ebenso gehören die Lehrkräfte an den Musikschulen und die Musikschulen selbst als originäre Orte der kulturellen Bildung mehr in den Fokus. Den Verdienst der Musikpädagoginnen und -pädagogen als ein Beispiel für freiberuflich tätige künstlerische Tätigkeit bemisst die Künstlersozialkasse im Jahr 2021 auf unter 13 000 Euro vor Steuern im Jahr. Das sind unhaltbare Zustände. Auch hier Perspektivlosigkeit. Künstlerinnen und Künstler haben ein Anrecht auf anständige Entlohnung, faire Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung, auch im Alter. (Beifall bei den LINKEN) Nun noch eine wunderbare Aussage: Der Zugang zur Kultur darf keine Frage des Alters oder des Wohnortes, der Herkunft oder des sozialen Status sein. Unser gemeinsames Ziel ist der Abbau von Hürden, welche die Teilhabe erschweren. – Ich sage Ihnen eines: Jedes fünfte Kind und jeder dritte Jugendliche der 18- bis 25-Jährigen hier in Sachsen ist armutsgefährdet, von Armut bedroht. Sie können nicht einfach einmal so mit den Öffentlichen – wenn die überhaupt noch vorhanden sind – losfahren: weder ins Theater, ins Kino, ins Museum noch zu einem Konzert. Für sie sind die steigenden Lebenshaltungskosten Überlebenskampf genug. Das hat mit Gleichwertigkeit und sozialer Gerechtigkeit nichts, rein gar nichts zu tun. (Beifall bei den LINKEN) Ihnen ist die Teilhabe am soziokulturellen Leben versagt. Perspektivlosigkeit auch hier. Und noch einmal: Kunst und Kultur wird eine herausragende Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung beigemessen. In ihr zeigen sich die Diskurse der Gesellschaft. Wer es also zulässt, dass nicht alle die Möglichkeit haben, am kulturellen Austausch teilzuhaben, spielt mit den Perspektiven für unsere Gesellschaft. Damit Kultur und Tourismus heute und in Zukunft Perspektiven entwickeln können, brauchen sie selbst eine. Daher liegt Ihnen unser Entschließungsantrag vor, der nichts anderes fordert als die Umsetzung der Themen aus Ihrem Koalitionsvertrag in Verbindung mit den Lehren aus der Pandemie. Sie müssen diese endlich umsetzen: die Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes im Kontext der Lehren aus der Pandemie, endlich verbindliche Basishonorare und faire Vergütungen da, wo der Staat fördert, die Festschreibung, die feste Verankerung der tariflichen Bezahlung an Theatern und Orchestern, die Umsetzung des Kultursenatsberichts, die konzeptionelle Umsetzung der KZ-Gedenkstätte Sachsenburg und die Überwindung der finanziellen Hürden, die Möglichkeit des Verzichts auf Rückforderung von Corona-Hilfen bei Existenzgefährdung und den schon im letzten Haushalt festgeschriebenen Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Kornhaus. Die kulturelle Teilhabe für alle zu ermöglichen und hier ein Konzept zu erstellen, das wäre Perspektive, das wäre ein Zeichen. Die Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffenden, Ehrenamtler, Kreativen und auch die Zukunft unserer Gesellschaft würden es Ihnen danken, stimmten Sie diesem Entschließungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten für die Fraktion DIE LINKE Kollegen Sodann und werden am Rednerpult Frau Kollegin Dr. Maicher von den BÜNDNISGRÜNEN zu Wort kommen lassen.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Liste der vielen Vorhaben, die wir uns als Koalition 2019 aufgestellt haben, war wenig Platz für Zusätzliches. Aber es kam anders. Die Pandemie stellte alle vor große Herausforderungen. Ich ziehe heute insgesamt eine positive Bilanz der Hilfsmaßnahmen für einen schwer getroffenen Kulturbereich. Für die BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion möchte ich Staatsministerin Klepsch noch einmal ausdrücklich Dank dafür aussprechen, dass sie unsere Vorschläge aufgenommen hat und dass diese auch in den Programmen umgesetzt wurden. Im kulturpolitischen Miteinander haben wir dort nachgesteuert, wo Bruchstellen zu sehen waren. Mein Eindruck war allerdings, dass sich die Kultur erst erkämpfen musste, auf politischer Ebene gehört zu werden. Als 2021 der Ausgang der Pandemie immer noch ungewiss war, habe ich in vielen Gesprächen die fehlende Anerkennung und den sorgenvollen Blick in die Zukunft wahrgenommen, aber auch sehr konkrete Bedarfe und Ideen. Wir BÜNDNISGRÜNE hatten daraufhin dafür geworben, die Bewältigung der längerfristigen Pandemiefolgen gezielt zu unterstützen. Dies wurde unter anderem im Programm „Kulturerhalt“ erfolgreich umgesetzt. Obwohl das Programm letztlich nur für eine sehr kurze Zeit bereitstand, wurden die vom Landtag beschlossenen 16,7 Millionen Euro nahezu vollständig genutzt. Über 400 Kultureinrichtungen wurden gefördert. Große private Veranstaltungen, kommunale Bühnen, aber auch etliche kleinere Vereine und Kulturinitiativen konnten daran arbeiten, Publikum, Ehrenamtliche und Personal wiederzugewinnen, digitale Konzepte oder neue Marketing- und Veranstaltungsideen aufzubauen. Mit den Hilfsmaßnahmen haben wir, wenn man es so will, auch ein Stück Geschichte geschrieben, nämlich darüber, wie Kulturförderung auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Bei aller Erleichterung über wiedererlangte Normalität sollten wir jetzt nicht damit abschließen, sondern uns fragen, was wir mit diesen Erfahrungen anfangen können. Ich plädiere sehr dafür, dass wir das zügige Nachsteuern in den Normalmodus der Kulturpolitik übernehmen, ebenso wie die Diskussion mit Kulturschaffenden auf Augenhöhe und die Einsicht, dass langfristig wirksame Entwicklungssprünge eben nicht nebenbei entstehen. Trotz der vielfachen Belastung in der Pandemie haben wir wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die solidarische Kulturraumfinanzierung ist die wichtigste Basis für kulturelle Vielfalt in Sachsen. Deshalb ist es ein großer Erfolg, dass wir die Landesbühnen 2021 wieder aus der Kulturraumfinanzierung herausgenommen und die Kulturraummittel ab 2023 um 6 Millionen Euro jährlich erhöht haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dazu kommen die Aufstockung des Kulturpaktes, die Verstärkungsmittel für landesweite Investitionen sowie die Aufstockung des Kleinprojektefonds der Kulturstiftung und der Kulturdialog zur Erarbeitung fairer Vergütungsstandards. Ich möchte daneben eine weitere Reihe von strategisch wichtigen Impulsen betonen. Da wäre die nachhaltige Unterstützung der Popmusik, also der Vernetzung und Professionalisierung von Musikschaffendenklubs, Leitspielstätten und Label. Da ist außerdem das 2021 gestartete Programm „Digitalkultur“ der Kulturstiftung. Es setzt nicht zuerst auf technische Fragen, sondern erschließt das künstlerische und konzeptionelle Potenzial digitaler Technologien. Es fördert als innovatives und erforschendes Programm gleichzeitig Recherche und Vernetzung. Mit der Verstetigung der Provenienzforschung in den Staatlichen Kunstsammlungen und der Einführung einer ProvenienzKoordinierungsstelle für öffentliche Bibliotheken kommen wir der Verantwortung für die Aufarbeitung von Verbrechen in der Kolonialzeit, während des Nationalsozialismus und der DDR nach. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir jetzt auf den Fahrplan schauen, den der Koalitionsvertrag darstellt, dann befinden sich neben diesen Erfolgen weitere Vorhaben auf halber Strecke, andere gehen gerade an den Start, und einige sind bisher liegen geblieben. Auch darüber sollten wir heute sprechen. Auf halber Strecke sehe ich beispielsweise die kulturelle Bildung. In einem Fachgespräch im letzten Herbst hat meine Fraktion die weiteren Schritte mit Verbänden und Einrichtungen diskutiert. Dazu gehört eine strukturelle Verankerung der Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung“. Das leistet die überarbeitete Förderrichtlinie noch nicht. Auch die Förderung der Jugendkunstschulen muss weiter verbessert werden, da die Kriterien gerade für den Neuaufbau von Jugendkunstschulen im ländlichen Raum zu hohe Hürden setzen. Entscheidend ist auch hier die weitere Untersetzung des Landeskonzepts. Ich habe viele gute Vorschläge gehört und empfehle der Staatsregierung sehr, diese Stimmen ernst zu nehmen. Das können wir jetzt gemeinsam weiterführen. An den Start geht nun nach den Haushaltsänderungen des Landtags die landesweite Entwicklungsplanung für die öffentlichen Bibliotheken als Beteiligungsprozess. Auch die Museumskonzeption steht vor der Überarbeitung. Hier geht es jeweils darum, bestehende Strukturen zeitgemäß weiterzuentwickeln. Das gilt auch für die Gedenkstättenstiftung, deren Fördertätigkeiten wir als Landtag ab 2023 mit noch einmal zusätzlich einer halben Million Euro jährlich gestärkt haben. Bereits im Jahr 2021 hatten wir die Mittel für die Gedenkstättenpädagogik aufgestockt. Entwicklung bedeutet hierbei zum Beispiel Qualifizierung und Weiterbildung sowie Öffnung der Gedenkorte für Kooperationen, und das alles mit dem Ziel, das Erinnern an Nationalsozialismus und DDR-Diktatur lebendig zu halten und damit einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer Demokratie zu leisten. Liegen geblieben sind bisher Themen wie die transkulturelle Öffnung oder die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich. Da es hierbei zuallererst nicht um finanzielle Fragen, sondern um konzeptionelle Überlegungen, intensiven Austausch und praxistaugliche Leitlinien geht, hoffe ich, dass diese Themen nicht in der Schublade bleiben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu einer Bilanz gehört auch die Betrachtung der öffentlichen kulturpolitischen Debatte. Diese war selbstverständlich stark von der Pandemie geprägt, aber auch Themen wie der Einbruch in das Grüne Gewölbe erhielten viel Aufmerksamkeit, während drängende Zukunftsthemen oft nur wenig Beachtung fanden. Womit wir uns auch beschäftigen müssen, sind die fortwährenden Angriffe von rechts auf unsere Kultur. (Thomas Kirste, AfD: Ah ja!) – Ja, und auch heute wieder. – Oft haben wir hier erlebt, dass die AfD die inhaltliche Arbeit von Kultureinrichtungen unter staatliche Kontrolle bringen will, weil sie eben nicht in ihr verknöchertes Weltbild passt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Thomas Kirste AfD
Das ist Ihre Vorstellung!) Kunstfreiheit wird umgedeutet, (Thomas Kirste, AfD: So ein Blödsinn! Das soll eben nicht geschehen!) als könne Kunst per Befehl unpolitisch sein. (Zuruf des Abg. Thomas Kirste, AfD) Missliebige Kultureinrichtungen sollen finanziell ausgetrocknet werden. (Roberto Kuhnert, AfD: Eine Kriegstreiberpartei!) Herr Kirste hat das heute hier wieder eindrücklich gefordert. Das zeigt doch, wie gnadenlos die AfD die Axt an einen Eckpfeiler der Demokratie legen würde. (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir fest dazu: Auch Kulturpolitik muss für eine wehrhafte Demokratie einstehen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Aber wo bleiben die Zukunftsthemen? Ich werde oft gefragt: Wie geht es denn nach den Hilfsprogrammen weiter? Natürlich müssen wir die aktuellen Krisen im Blick behalten. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass der „Kulturfonds Energie“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, nun kommt. (Zuruf von der AfD: Es wird immer schlimmer!) Der Bund hat vorgelegt. Jetzt kann die Staatsregierung einen zügigen Programmstart umsetzen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das zentrale Thema jetzt ist aber die Strukturstärkung. Der Wert von Kultur besteht vor allen wirtschaftlichen Effekten eben darin, die Diskussion über gesellschaftlichen Wandel zu ermöglichen und Perspektiven zu eröffnen. Damit sie das kann, muss Kulturpolitik ihr Perspektiven für ihre Weiterentwicklung anbieten. Nur so kann sie eine aktive Rolle bei der Gestaltung der gesellschaftlichen Transformation einnehmen, von der Entwicklung des ländlichen Raumes über die Förderung von Demokratie und Zusammenhalt bis hin zur Unterstützung von Nachhaltigkeit im Zuge der Klimakrise. In den nächsten Jahren sehe ich es als zentrale Aufgabe an, die Vielfalt der Kultur langfristig zu stabilisieren. Die Erhöhung der Kulturraummittel war ein wichtiger Zwischenschritt. Wir sollten jetzt nicht mehr darüber diskutieren, ob, sondern wie wir eine Dynamisierung gemeinsam mit den Kommunen umsetzen. Der Landtag hat in seiner Entschließung zum Bericht des Kultursenats die Koordinaten für die Evaluation des Kulturraumgesetzes vorgegeben. Ein weiterer Schwerpunkt muss außerdem darauf liegen, den Kulturdialog zu einer Einigung auf Standards für faire Vergütung zu führen. Es bleibt viel zu tun. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Dr. Maicher sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt kommt die SPD zum Zuge. Das Wort hat Herr Kollege Richter. Bitte.
Frank Richter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete des Sächsischen Landtags! Ich glaube, es wäre zuerst – abweichend von meinem Manuskript – eine Pflicht, Sie, Frau Staatsministerin, zu verteidigen gegenüber dem, was Herr Kirste hier vorgetragen hat. Ich glaube aber, das haben Sie nicht nötig. Andere Dinge sind in der Tat wichtiger. Ich habe durchaus einige kritische Bemerkungen zu machen, freilich aus einer ganz anderen Richtung. Meine Damen und Herren! Wenn wir, was wir uns ein bisschen angewöhnt haben, Kultur und Tourismus andauernd in einem Atemzug nennen – so, als wären das siamesische Zwillinge –, dann begeben wir uns auf verfassungsrechtlich dünnes Eis. Kultur hat einen Eigenwert; das steht in der Koalitionsvereinbarung. Kultur hat Verfassungsrang. Kultur würde es selbst dann geben, wenn es keinen Tourismus gäbe, was natürlich eine theoretische Überlegung ist, aber gleichwohl eine wichtige. Wir brauchen eine präzise Verhältnisbestimmung dieser beiden Kategorien in unserer Politik. Nun, damit wir hier im Parlament weder unangemessen hohe noch fatal niedrige Ansprüche an die Kultur unseres Gemeinwesens stellen, beziehe ich mich einmal auf unsere Verfassung. Damit bin ich auf sicherem Gebiet. Dort ist in der Präambel die Rede von der Geschichte der Mark Meißen, von der Geschichte des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes sowie von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft. Dort steht etwas vom Gedenken an die eigene Schuld, von der Gerechtigkeit, vom Frieden, von der Bewahrung der Schöpfung, von der Erinnerung an die friedliche Revolution in der DDR und davon, dass der Freistaat ein sozialer Staat, ein Rechtsstaat und ein der Kultur verpflichteter Staat ist. Ergo, das demokratische Sachsen beruht bei aller Liberalität und bei allem Wertepluralismus durchaus auf bestimmten geistigen und kulturellen Prinzipien. Es muss also nicht nur nicht sein, es soll nicht sein, dass Sachsen orientierungslos und manchmal, so scheint es mir, auf der ständigen Suche nach wirtschafts- und machtpolitischer Tagesopportunität durch die deutsche und europäische Geschichte irrlichtert. Meine Damen und Herren! Festzuhalten ist: Kultur beruht auf Werten, Kultur ist menschengemacht, Kultur verändert sich – ob zum Guten oder zum Schlechten, das unterliegt unserer Bewertung. Es mag sein, dass es an meinem Alter liegt – „ü 60“ –, oder auch an meiner humanistischen Bildung – die ich sehr oft trotz, manchmal ohne und sehr oft auch wegen des DDRSchulsystems erfahren habe –, dass ich Verfallserscheinungen sehe. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen. Ein erstes Beispiel: Kurz vor Weihnachten begrüßte der Vertreter des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin Herrn Uwe Tellkamp als – ich zitiere – den bekanntesten und berühmtesten lebenden sächsischen Autor. (Lachen der Abg. Hanka Kliese, SPD) Abgesehen davon, dass ich in diesem Moment zuerst an Ingo Schulze gedacht habe, dann an Franziska Gerstenberg, dann an Volker Braun, dann an Lukas Rietzschel und auch an Andreas Reimann, der neulich den Lessing-Preis des Freistaates erhielt, fragte ich mich: Was meint wohl Conrad Clemens, wenn er Uwe Tellkamp „berühmt“ nennt? Über literarische Qualität lässt sich bekanntlich streiten. Über die politischen Positionen von Herrn Tellkamp muss man sich nicht streiten. Er lieferte sie an jenem Abend frei Haus. Er verkündete von der Bühne der Vertretung Sachsens aus das End- bzw. Spätstadium dieser Demokratie. Er bescheinigte uns als Politikern totalitäre Phänomene. Er begeisterte seine zahlreich im Raum versammelten Fans mit den Thesen, die auch am staatspolitischen Institut in Schnellroda auf langanhaltenden Beifall gestoßen wären. Meine Damen und Herren! An diesem Abend, immerhin in der Vertretung des Freistaates Sachsen in Berlin, stimmte nur eines: die Quote – die Quote als künstlerisches und kulturelles Qualitätsmerkmal. Das war es möglicherweise, was dazu verführt hat, Uwe Tellkamp „berühmt“ zu nennen. Ein zweites Beispiel: Die Landeshauptstadt eröffnet ihren Striezelmarkt seit Jahren konsequent nach Totensonntag und schließt ihn konsequent vor dem 24. Dezember. Dresden respektiert den Sinn und die kulturelle Tradition des Weihnachtsfestes. Nicht so der Freistaat Sachsen: Der sogenannte Christmas Garden, eröffnet im Schlosspark Pillnitz, also ebenfalls auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt, begann im vergangenen Jahr bereits am 17. November und schloss in diesem Jahr am 15. Januar – zwei Monate lang Weihnachten, welch ein Fest. In einer hier eingegangenen Petition ist die Rede von wochenlanger Luftverschmutzung, von Anwohnerbelastung durch Lärm, Abgasen und stundenlang parkplatzsuchendem Bus- und Pkw-Verkehr, von Umweltverschmutzung, von immensem Stromverbrauch in einer Zeit, in der viele gezwungen sind und aufgefordert werden, Energie zu sparen. Wörtlich heißt es: „Im Sommer darf im Schlosspark Pillnitz niemand über den Rasen laufen, auch kein Anwohner, auch kein spielendes Kind. Im Winter jedoch, im sogenannten Christmas Garden, ist für Geld natürlich alles möglich.“ Leider sehe ich Herrn Schuster nicht im Raum. Ich habe ein Zitat von ihm herausgesucht, das er auf einen Antrag der LINKEN brachte, die als Ersatz für einen Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, einen freien Tag haben wollten: Als Christdemokrat jedoch meine ich, „Feiertage sind keine freien Tage. Es sind eigentlich feierliche Tage. Diesen Geist werden wir nicht anfassen ... Wenn jemand, der einen ersten Weihnachtsfeiertag an einem Sonntag begeht, das derartig ausschweifend tut, dass er danach noch einen Tag braucht, dann stimmt irgendetwas mit der Dramaturgie bei demjenigen nicht. Ich habe den argen Verdacht, dass das schon an den Kern des christlichen Glaubens geht, wie Sie mit solchen Feiertagen umgehen.“ Sehr geehrter Herr Schuster, vielleicht sprechen Sie mal mit Ihrem christdemokratischen Kabinettskollegen wie er das mit dem Christmas Garden hält, denn Schlösser, Burgen und Gärten stehen ja unter der Aufsicht des Finanzministeriums. Da wird einen Monat vor Weihnachten Weihnachten gefeiert und einen Monat nach Weihnachten Weihnachten gefeiert. Vielleicht stimmt dort mit der Dramaturgie etwas nicht. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Drittes Beispiel, meine Damen und Herren: Kultur und Kunst sind Ausdruck von Resonanz und sie brauchen Resonanz. Der Maler, der Musiker, die Tänzerin, die Schauspielerin nehmen die Wirklichkeit wahr. Sie verarbeiten ihre persönlichen Erfahrungen und Bewertungen und sind darauf angewiesen, dass das, was sie öffentlich präsentieren, auch ankommt, dass es Menschen gibt, die hören, verstehen und sich vielleicht auch emotional berühren lassen wollen. Künstler, die sich darauf nicht mehr verlassen können, verfallen der Quotenobsession. Dasselbe trifft – und ich meine, wir sollten in diesem Haus auch selbstkritisch sein – auf uns zu. Meine Damen und Herren! Ist unser Parlament ein Resonanzraum – wenn ja, wie oft? –, in dem politische Wirklichkeit wiedergegeben, gehört, verstanden und verarbeitet wird, oder ist unser Parlament sehr oft eine strategisch und rhetorisch hoch aufgerüstete Dissonanz-Organisation, bei der es darauf ankommt, den anderen möglichst vorzuführen, lächerlich zu machen und – mit Blick auf eine vermeintliche politische Quote – einen Fehler, den er gemacht hat, auszuschlachten? An dieser Stelle wäre vieles hinzuzufügen. Aber ich habe nur 12 Minuten Redezeit und deshalb überspringe ich das jetzt. Ein viertes Beispiel ist mir wichtig: die Kultur der Bildung. Ich möchte mit einem Zitat beginnen, das den ein wenig monarchistisch Geprägten hier im Raum vielleicht gefallen mag: „Können meine Untertanen auch nicht durch Handel und Fabriken reich werden, so will ich sie doch wenigstens durch Kultur und Bildung gut und glücklich machen.“ Das sprach Fürst Franz Herzog von Dessau; er lebte von 1740 bis 1817. Was er meinte, ist festzuhalten. In der Bildung der nachwachsenden Generation geht es aus alter Tradition – ich denke an Sokrates, Platon, Aristoteles – um nichts weniger als darum, diese zum Glücklichsein zu erziehen. Wer ihnen das vorenthält, betrügt sie. Die Kultur der Bildung ist keinesfalls eine Kultur des Trimmens auf Leistung, Vergleich und Konkurrenz. Das permanente Vergleichen führt bekanntlich dazu, dass alle immer irgendwie unglücklich sind, weil es immer jemanden gibt, der in irgendeiner Hinsicht schlechter ist als ich, und weil es immer jemanden gibt, der in irgendeiner Hinsicht besser ist als ich. Vergleichen macht unglücklich. Lassen wir das! Ermutigen und befähigen wir unsere Kinder und Enkel zur Beantwortung der Frage, wer sie selber sind und warum sie so, wie sie sind, gewollt und gut sind! Wenn ich heute in diesem Haus den einen oder anderen Bildungspolitiker höre, so braucht er meistens nur zwei oder drei Sätze, bis er zum Begriff der Wettbewerbsfähigkeit kommt. Deutschland müsse sich im Wettbewerb behaupten und dürfe im Vergleich mit den anderen Staaten nicht zurückfallen. Meine Damen und Herren, wenn wir uns da mal nicht täuschen! Welche Fähigkeiten die Schülerinnen und Schüler von heute entwickeln müssen, um auf dem Arbeitsmarkt von morgen wettbewerbsfähig zu sein, das können wir gar nicht wissen. Dafür verändert sich die Arbeitswelt viel zu schnell. Etwas anderes wissen wir hingegen sehr genau: dass es in der Schule um die Erziehung allgemeingebildeter Persönlichkeiten geht und um Kinder und Jugendliche, die lebensfroh, selbstbewusst, solidarisch und glücklich ins Erwachsenenleben starten. Wir wissen, dass es in der Arbeits- und Berufswelt der Zukunft immer stärker auf Veränderungsbereitschaft ankommen wird, auf Kreativität und darauf, gern dazuzulernen, und. Die Rezeption der Pisa-Studie im Sinn der Fokussierung auf Vergleich und Wettbewerb halte ich für einen kulturellen Verfall. Wir fragen uns manchmal, warum so viele Menschen mit einer unbeirrbaren Konsequenz immer nur das Schlechte sehen, und wir als Politiker verzweifeln auch daran, weil es doch in diesem Lande so viel Gutes und Schönes gibt. Vielleicht sollten wir uns stattdessen fragen, ob es in unserem Land schlichtweg an ästhetischer Bildung mangelt, an der elementaren Fähigkeit, das Gute, Wahre und Schöne überhaupt zu sehen und sich daran freuen zu können. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE) Wie oft stehen wir ratlos denen gegenüber, die an die Verschwörungsmärchen glauben. Ein letzter Gedanke meine Damen und Herren: Früher nannte man Verschwörungsmärchen „Aberglaube“. Die Kirche, die nun wirklich über 2 000 Jahre Tradition verfügt, weiß, dass man Aberglaube ganz schlecht mit Fakten besiegt. Aberglaube besiegt man mit einem – –
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist verstrichen, Herr Kollege.
Frank Richter SPD
Noch ein Gedanke, wenn Sie gestatten.
Frank Richter SPD
Aberglaube besiegt man besser mit einem guten Glauben, mit einem wahren Glauben, mit einer Vision an eine bessere Welt. Das muss kein religiöser Glaube sein, sondern es ist die Aufgabe, diese fantasievolle Vision von einer besseren Welt zu entwickeln. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE)
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist abgelaufen. Wir hörten Herrn Kollegen Richter für die SPD-Fraktion. Wir kommen jetzt zu Herrn Kollegen Teichmann. Er spricht hier als fraktionsloser Abgeordneter.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sich für Kultur und Tourismus in Sachsen einzusetzen heißt auch, aus Fehlern zu lernen. Ich habe in Ihrer Rede, Frau Ministerin, ein ganzes Stück Selbstkritik vermisst; denn nicht alles, was hier im Bereich Kultur und Tourismus läuft, ist tatsächlich gut. Wenn wir auf die Pandemiezeit zurückschauen, dann hat die Staatsregierung einen großen Anteil daran, dass der Tourismus unverhältnismäßig großen Schaden genommen hat. Lassen Sie mich das als Wahlkreisabgeordneter aus der Sächsischen Schweiz, aber auch als Vorsitzender des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge glaubhaft rüberbringen: Die Kultur- und Tourismusbranche möchte nicht von Almosen leben, sie möchte nicht von Fördermitteln leben, sondern sie möchte in erster Linie ungestört arbeiten können. Wenn Sie das gewährleisten können, haben Sie schon eine Menge getan. Leider habe ich das in den zurückliegenden Jahren anders erlebt. Lassen Sie mich, was den Tourismus betrifft, auf ein ganz entscheidendes Problem eingehen, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Der Tourismus in der Sächsischen Schweiz, aber auch in anderen Regionen in Sachsen, ist maßgeblich davon abhängig, wie es um unseren Wald bestellt ist. Beim Waldbrand in der Sächsischen Schweiz im August letzten Jahres haben Sie gesehen, dass der Tourismus zum Erliegen kommt, wenn wir unseren Wald nicht schützen. Das gilt besonders für den Staatswald, speziell für den Nationalpark Sächsische Schweiz. Die Staatsregierung, insbesondere Herr Günther – der hier leider nicht anwesend ist –, hat eine Mitverantwortung dafür, dass sich der Borkenkäfer im Nationalpark Sächsische Schweiz ungestört ausbreiten kann. Im Privatwald, im Kommunalwald, wird mit Fleiß und Engagement dagegen angekämpft, aber im benachbarten Staatswald findet das leider nicht statt. Das verärgert die Bewohner und die betroffenen Nachbarwaldbesitzer ganz enorm. Die Waldbesucher sagen zu mir als Tourismusvereinsvorsitzenden: Herr Teichmann, wie sieht‘s denn bei euch aus? Es stehen uns die Tränen in den Augen – und ich kann es verstehen; denn Waldschutz ist auch Heimatschutz, und das muss unser gemeinsames Anliegen sein. Dies betrifft auch den Waldbrandschutz. Wenn wir alle davon reden, dass die Waldbrandgefahren in den künftigen Jahren größer werden, kann es doch nicht sein, dass wir nicht in der Lage sind, ausreichend Löschwasser bereitzuhalten. Wir sind nicht in der Lage, den Feuerwehrleuten einigermaßen das Leben zu erleichtern, indem wir den Wald soweit begehbar machen, dass ungehindert Löscheinsätze gefahren werden können. Das alles ist bedrückend und ich denke, es wäre gut gewesen, wenn Sie sich, Frau Ministerin – oder auch insgesamt die Staatsregierung –, dazu geäußert und selbstkritisch rückblickend beurteilt hätten, dass hier enormer Handlungsbedarf besteht. Dieser besteht zweifelslos. Doch bei aller Kritik möchte ich gern etwas Lobendes erwähnen und mich bedanken. Ich bedanke mich dafür, dass nunmehr nach sechs Jahren, am Freitag, den 3. Februar 2023, die Aussichtsplattform an der Bastei endlich wiedereröffnet und begehbar gemacht wird. Das hat den Freistaat Sachsen circa 3 Millionen Euro gekostet. Ich weiß, dass die Baumaßnahme nicht unumstritten ist, aber ich selber begrüße sie ausdrücklich. Ich möchte allerdings eine Bitte damit verbinden. Ich würde mich freuen, wenn dieses Betonbauwerk farblich in Sandsteinoptik gestaltet würde, so dass sich ein solches Bauwerk sensibler in die vorhandene Umgebung einfügt. Dies ist mit einem geringen finanziellen Aufwand machbar. Wir alle erwarten, wenn Leute Baumaßnahmen vollziehen, dass sich diese Baumaßnahmen harmonisch in Natur und Landschaft einfügen. Dies sollte auch für den Freistaat, der eine gewisse Vorbildrolle an dieser Stelle hat, genauso gelten. Vielleicht ist es möglich, hier noch einmal nachzubessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Matthias Rößler
Der fraktionslose Abgeordnete Kollege Teichmann schloss die erste Rederunde. Wir eröffnen die nächste Rederunde, und es beginnt wieder die AfD-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Kumpf.
Mario Kumpf AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin wirklich erstaunt – aber bitte freuen Sie sich nicht zu früh; denn das ist nicht unbedingt positiv gemeint. Es ist erstaunlich, was für einen nichts aussagenden Satz bzw. Namen Sie, Frau Klepsch, für die Regierungserklärung gewählt haben – „Kultur und Tourismus eröffnen Perspektiven“. Spektakulär! Spektakulär schlecht, würde ich behaupten. (Sören Voigt, CDU: Es geht um Inhalte und nicht um Schlagzeilen, Herr Kollege! – Zurufe von der AfD) Das klingt überhaupt nicht überzeugt. Das klingt zurückhaltend, schon fast unsicher. Schließlich kann es auch schlechte Perspektiven geben. Schlechte Perspektiven für den ländlichen Tourismus gibt es ja zur Genüge, wenn man die aktuelle Lage betrachtet. Aber was schlussendlich genau mit dem Wort „Perspektiven“ gemeint ist, kann sich der Leser letztendlich selbst aussuchen. Vielleicht besteht eine dieser neuen Perspektiven auch darin, dass man hierzulande wegen der hohen Preise immer seltener essen geht. Das bestätigen zumindest fast zwei Drittel der Deutschen in aktuellen Untersuchungen. Es ist kein Wunder; denn viele Lokale müssen ihre Preise so stark anziehen, dass man es sich mittlerweile dreimal überlegen muss, ob man nicht lieber Zuhause isst oder doch in die Gaststätte geht. Ein Teufelskreis; denn wenn die Gäste fernbleiben, muss ich als Gastronom kurz- oder langfristig die Preise anheben. Ich muss sie anziehen, um die Kosten überhaupt decken zu können. Die Auswirkungen auf den gesamten Tourismus werden langfristig katastrophal sein – ohne funktionierende Gastronomie kein florierender Tourismus. (Beifall bei der AfD) Nach einer Umfrage der DEHOGA liegen die hohen Preise in der deutschen Gastronomie vor allem an den explodierenden Energiekosten und den gestiegenen Kosten für Lebensmittel. Viele Häuser reduzieren ihre Öffnungszeiten und öffnen nur noch am Wochenende, um Kosten einsparen zu können. Ein anderer Gastronom führt eine Energiepauschale ein: Ein Euro pro Gast, ganz unabhängig davon, was man bestellt. Hinzu kommt, dass die Branche, speziell im ländlichen Raum, schon vor der Inflation angeschlagen war. Nicht allein durch Corona, sondern durch jahrzehntelanges, schleichendes Kneipensterben. Ein Kneipensterben, was es angeblich nicht gibt, was nicht existiert. Das behauptet die Staatsregierung in ihren schriftlichen Stellungnahmen. Aber ehrlich gesagt, kann man die Antworten bzw. Stellungnahmen der Staatsregierung auf unsere Anfragen und Anträge stellenweise sowieso in der Pfeife rauchen; denn es kommt immer ganz darauf an, wer und welche Fraktion Anfragen oder Anträge stellt. Tatsache aber ist: Zwischen 2014 und 2019, also vor Corona, wurden 18 % der Schanklokale im ländlichen Raum geschlossen. 18 %! Das müssen Sie doch mal zur Kenntnis nehmen. Hier müssen Sie perspektivisch angreifen. Dann würde auch Ihr Titel einen wirklichen Sinn ergeben – zumindest würde er ein wenig glaubwürdiger daherkommen. Viele der hier anwesenden Abgeordneten haben noch immer nicht verstanden, dass Gasthäuser eben nicht nur für die Befriedigung von Hunger und Durst stehen. Sie stehen auch für den kulturellen Ausgleich an Erlebnis, Tradition und Kommunikation. (Beifall bei der AfD) Demzufolge brauchen die sächsischen Gaststätten zielgerichtete Perspektiven in der Sparte „Kultur und Tourismus“. Es werden jedes Jahr weniger Gasthäuser, die man als Traditionshäuser definieren kann. Das ist auch ein Eindruck, den Experten bestätigen. Experten auf die Sie vielleicht mal hören sollten – und ich meine wirkliche Experten, die von ihrem Handwerk etwas verstehen. Das Gegenteil zu Ihren kriegstreibenden Schaumschlägerkollegen in Bund und Land, die Waffen schicken, um einen Frieden herbeizuführen. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN) Waffen gegen Krieg, das ist wie Schnaps gegen den Alkoholismus – aber manchmal ist schon das Einfachste zu schwer. Doch zurück zum Thema, dem Beherbergungsgewerbe. Dort sieht es auch nicht rosig aus. Die Zahlen wirken auf den ersten Blick positiv: Letztes Jahr hatten wir in Sachsen wieder über 6 Millionen Gäste. Ja, das sind deutlich mehr Gäste als noch im Jahr 2021 und ja, natürlich, das ist auch Anlass zur Freude. Aber zu behaupten, dass hierdurch eine neue Perspektive entstünde, das ist doch weit hergeholt. Im Vergleich zu 2019 ist die Lage schlichtweg ernüchternd. Uns fehlen mindestens 17 % bei den Gästen und 13 % bei den Übernachtungen. Selbst wenn wir die hätten, wären wir gerade einmal bei dem Niveau von 2019 angekommen. Wenn uns Corona nicht überfallen hätte, bzw. wenn es die Einschränkungen Ihrer Regierung nicht gegeben hätte, sähe es ganz anders aus. Wir würden uns auf einem anderen Niveau befinden. Das lässt sich nicht einfach mit ein paar netten Durchhalteparolen übermalen. Es reicht eben nicht aus, von Perspektiven zu sprechen. Was wir brauchen, sind Visionen. (Beifall des Abg. Thomas Thumm, AfD) Auch wenn ich der Gefahr laufe, dass ich mich für meine Fraktion wiederhole – die Frage darf nicht sein: „Wie können wir den Tourismus so stark machen wie früher?“, sondern sie muss lauten: „Wie können wir den Tourismus so stark machen wie je zuvor?“, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir müssen in großen Maßstäben denken. Wir brauchen keine Programme, die nur die Probleme kaschieren. Wir brauchen Investitionen in die Grundlage der Tourismusbranche. Keine Instagram-Filter-Praktiken, die zwar schön anzuschauen sind, aber bei genauerem Hinsehen einem doch die Hände über den Kopf zusammenschlagen lassen. Zielgerichtete Maßnahmen, wie wir sie gefordert haben – zum Beispiel im letzten Jahr mit unserem Antrag „Modernisierungsprogramm für Gaststätten ins Leben rufen“ –, hätten den Wirten eine echte Perspektive gegeben, und davon hätte vor allem der ländliche Tourismus profitiert. (Beifall bei der AfD) Doch von Ihnen gab es nur Spott und Hohn. Krönend kam hinzu, dass Minister Dulig – leider nicht anwesend – auch noch behauptet, ich hätte sächsische Kneipen als Kaschemmen bezeichnet. Ein Blick ins Plenarprotokoll beweist, dass sich der Minister das offenbar ausgedacht hat. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Es ist einfach dreist, wie Sie hier in diesem Landtag mit ernst gemeinten Vorschlägen umgehen. Es zeigt deutlich die hässliche Fratze der Verachtung gegenüber gewählten Bürgervertretern, welche versuchen, Sachpolitik zu betreiben, (Beifall bei der AfD) die sich an den Problemen der Basis orientiert. Seit Jahren müssen wir uns Schlagzeilen und Diffamierung anhören: „Wutbürger schaden Dresdens Ruf – Tourismus bangt um Gäste“ oder „Reisende meiden Sachsen, weil dort zu viel AfD gewählt wurde“ oder „weil dort unbequeme Demonstrationen stattfinden“. Und noch eine Schippe oben drauf. Herr Ministerpräsident Kretschmer geht einen Schritt weiter und behauptet sogar vor laufenden Kameras, dass Menschen Angst hätten, wenn sie unsere Reden im Landtag hören. Komischerweise wurde Sachsen 2022 trotzdem auf Platz 1 der gastfreundlichsten Bundesländer gewählt. Erst vorletzte Woche wurde Dresden als einer der gastfreundlichsten Orte auf der ganzen Welt ausgezeichnet. (Zuruf von der AfD: Hört, hört! – Beifall bei der AfD) Die Behauptung des Herrn Kretschmer passt offenbar nicht mit den Fakten zusammen. Ich stelle mir langsam die Frage, ob das alles nur eine große Show für den Herrn ist, oder ob er es einfach nicht besser weiß. Ich denke, eine Paarung aus Beidem trifft hier eher zu. Bei diesen ganzen 180-Grad-Drehungen muss man sich wirklich langsam die Frage stellen, ob das noch normal ist. Es wundert mich, dass er noch auf dem Stuhl sitzt und noch nicht vom Stuhl gekippt ist. (Heiterkeit bei der AfD) Diese Wendemanöver sind stellenweise einfach nur noch peinlich. Ich fordere daher Herrn Dulig, Herrn Kretschmer und alle anderen dazu auf: Lassen Sie diese Hetze sein. Zügeln Sie Ihre Zungen. (Beifall bei der AfD) Was dem Tourismus schadet, sind nicht die mutigen Bürger, die für ihre Rechte auf die Straße gehen, sondern Politiker, die über die eigene Bevölkerung herziehen, die diesen ganzen Laden hier am Laufen hält. (Zurufe und Beifall bei der AfD) Als wäre das nicht alles schon schlimm genug, werden die Gastronomen und Hotelbetreiber immer und immer wieder mit neuen Ideen aus der Politik gegängelt, aktuell mit der Mehrwegpflicht, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Laut dem Verpackungsgesetz müssen Restaurants, die Essen zum Mitnehmen anbieten, nun wiederverwendbare Behälter vorhalten. Tausende Betriebe müssen sich mit hohen Kosten und höherem Aufwand befassen und empfinden das zu Recht als Gängelung. Auch wenn es sich dabei um eine Bundesregelung handelt, muss man hier in Sachsen einmal ansprechen, warum man ausgerechnet in einer Situation, in der die wirtschaftliche Lage schon schwer genug ist, dem Gastgewerbe noch weitere Klötzer zwischen die Beine wirft. Die Frage ist schnell beantwortet: Weil die Tupperdosen-Fraktionen keinen blassen Schimmer davon haben, wie ihre Vorgaben schlussendlich in den Unternehmen umgesetzt werden müssen. (Beifall bei der AfD) Frau Ministerin, die Sorgen und Nöte der Gasthäuser sind nicht erfunden. Ich gehe davon aus, dass Sie das auch wissen. Um es mit Goethe zu sagen: „Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“ Nehmen Sie sich der Sorgen an. Nehmen Sie die Sorgen ernst. Die Tourismusbranche braucht vor allem Freiheit, um sich von den vergangenen Jahren zu erholen, neu zu fokussieren und um nicht das Ziel aus den Augen zu verlieren, dass es sich lohnt, an die Zukunft zu glauben. Diese Freiheit zu gewährleisten, ist Ihre Aufgabe, Frau Klepsch. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Kumpf für die AfD. – Jetzt spricht Frau Kollegin Firmenich. Sie ergreift das Wort für CDU-Fraktion.
Iris Firmenich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Richter, wie recht Sie doch haben. Manche Menschen sehen immer nur das Schlechte oder reden alles schlecht. Es ist entweder alles falsch, es ist nicht genug oder es geht nicht schnell genug. Leider haben wir das in dieser Debatte wieder gehört. Das tut mir wirklich leid. Deshalb mache ich das jetzt nicht und beginne meinen Beitrag aus Sicht der Kultur mit einem Dank an Frau Staatsministerin Barbara Klepsch. Liebe Frau Klepsch, Sie haben heute ein aller Deutlichkeit nachgewiesen, dass es richtig war, für Kultur und Tourismus ein eigenes Ressort zu schaffen. Die Bilanz, die Sie vorgestellt haben, legt eindrucksvoll Zeugnis über die kulturelle Vielfalt und den Reichtum unseres Landes ab. Sie zeigt das große Engagement und die Kreativität der in diesem Sektor tätigen Akteure auf, benennt auch, welche enormen finanziellen Leistungen unser Land, der Freistaat und die Kommunen gemeinsam für die Kultur aufwenden. Die Pläne für die Zukunft, die Perspektiven schaffen, sind ambitioniert, professionell und mutig. Aber wir wissen: Nur gemeinsam war und ist es möglich, den guten Ruf Sachsens als erstklassiges Kultur- und Reiseland dauerhaft zu erhalten, weiterzuentwickeln und über die Landesgrenzen hinaus zu tragen. Dafür gebührt Ihnen, liebe Frau Klepsch, Ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Ministerium, aber auch allen anderen, die sich um die Kultur in den vergangenen Jahren gekümmert haben, ein herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich möchte nicht wiederholen, was Sie und meine Vorredner alles gesagt haben, sondern mich auf einige wenige Schlaglichter konzentrieren. Das unvorhersehbarste und zugleich einschneidende Thema der vergangenen Jahre war zweifellos die Corona-Pandemie. Als 2020 die Infektionszahlen anstiegen, war es die Kultur, die als erste von Schließungen und Restrektionen betroffen war. Künstlerinnen und Künstler konnten von einem Tag auf den anderen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie waren aber auch die Letzten, die wieder anfangen durften. Diese Branche hat es besonders hart getroffen; denn die meisten Hilfsprogramme passten damals für sie nicht und vielen ging es schlicht um ihre Existenz. Wenn diese Situation doch noch irgendetwas Gutes hatte, dann deshalb, dass offenbar wurde, wie die Arbeitswelt der Künstlerinnen und Künstler wirklich aussieht und wie bescheiden die Einkommensverhältnisse, vor allem die der vielen Freiberufler, sind. Die Betroffenen haben sich in ihrer Not deutlich artikuliert und den Dialog gesucht. Zahlreiche Gespräche haben den Blick geschärft und dafür gesorgt, dass die vielfältigen Hilfs- und Förderprogramme so aufgestellt wurden, dass sie den Bedürfnissen der Branche entsprechen. Sie alle hatten zum Ziel, einerseits möglichst viele Existenzen zu sichern und unsere Kulturlandschaft zu erhalten, aber zugleich den Blick nach vorn zu richten und neue Perspektiven für die Zukunft zu schaffen. Frau Staatsministerin Klepsch hat die Zahlen genannt. Über 60 Millionen Euro sind in der Coronakrise auch für den nichtstaatlichen Kulturbereich zur Verfügung gestellt worden, weil sie sich als zuständige Ministerin mit ganzer Kraft dafür eingesetzt hat. Die Programme und Förderrichtlinien wurden dankbar in Anspruch genommen. Not macht bekanntlich erfinderisch. So wurde bereits während der Pandemie mit neuen Formaten experimentiert, um die Kultur am Leben zu halten und die Menschen zu erreichen. Ich denke an die „Denkzeit“-Stipendien, für die Künstlerinnen und Künstler unzählige Projektideen eingereicht haben, von denen hoffentlich noch viele umgesetzt werden können. Oder nehmen wir den Wettbewerb „Jugend musiziert“, der aufgrund von Kontaktbeschränkungen nicht etwa ausgefallen ist, sondern digital ausgetragen wurde. Die jungen Musikerinnen und Musiker haben ihren Instrumentalunterricht schließlich auch via Internet erhalten. Erwähnenswert ist ebenfalls eine besondere Initiative des Musikrates, der für die Aktion „Musik im Advent“ Spenden gesammelt hat. Musikerinnen und Musiker waren zum Beispiel aufgerufen, vor Seniorenheimen Weihnachtslieder zu spielen. Wenn sich dann ein Fenster nach dem anderen öffnete, damit die Bewohner den Klängen der Musik vor ihrem Heim lauschen konnten, und sie sich darüber herzlich freuten, wurde es auch den Musikerinnen und Musikern warm ums Herz, selbst dann, wenn sie mit kalten Fingern kaum noch spielen konnten. Die Coronakrise hat unsere Gesellschaft in verschiedener Weise nachhaltig beeinflusst. So haben die zahlreichen Gespräche mit den Kulturschaffenden mitten in der Krise klargemacht, dass es notwendig ist, den Kulturdialog mit klaren Inhalten und Zielen zu führen. Die Bedeutung der Kultur für die Außenwirkung Sachsens und ihr Gewicht als Wirtschaftsfaktor werden heute wohl bewusster wahrgenommen, als noch vor der Pandemie. Nicht unbeachtet bleiben dürfen andere Herausforderungen, vor die die Kultur in dieser Zeit auch gestellt ist. Wir sorgen uns über die Spaltung der Gesellschaft, über Tendenzen der Verrohung und der Neigung zu extremen Überzeugungen. Es ist schwieriger geworden, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Krisen wirken sich aus, ob das Corona, das Klima oder der Krieg in der Ukraine ist. Diese Themen polarisieren. Kultur kann Projektionsfläche und Resonanzboden für die Auseinandersetzungen mit gesellschaftlichen Problemen sein. Sie kann eine Bühne für den Diskurs über unterschiedliche Positionen in einer wertschätzenden Art und Weise bieten sowie Streitkultur ermöglichen. Es ist ein Privileg von Kunst und Kultur kritisch, aber nicht unreflektiert zu provozieren, zum Nachdenken anzuregen. Neben Theater, Film, Musik oder darstellender Kunst entstehen zunehmend neue mediale Formate, die sich dafür eignen. Nicht zuletzt ist es Aufgabe der Kultur, Traditionen zu bewahren, Werte zu vermitteln und in einer sich ständig verändernden Welt Orientierung zu geben. Der kulturellen Bildung, vor allem der jungen Generation, kommt deshalb ein wachsender Stellenwert zu. Ich habe mich gefreut, dass wir nun neben den Musikschulen die Jugendkunstschulen fördern und damit das Spektrum künstlerischer Bildungsangebote auch im ländlichen Raum erweitern, so wie es ein Markenzeichen sächsischer Politik ist, dass Kultur im ländlichen Raum bewusst gestärkt und gefördert wird. Frau Staatsministerin, Sie haben ausführlich berichtet, was wir gemeinsam auf den Weg gebracht und im Doppelhaushalt verankert haben. Das Kulturraumgesetz kennt jeder, dabei sind es manchmal die kleinen Möglichkeiten, die den Vereinen und Initiativen im Land helfen, ihre Ideen umzusetzen. Ich denke dabei an den Kleinprojektefonds der Kulturstiftung, für den jetzt Anträge eingereicht werden können, oder an den Instrumentenfonds beim Musikrat, für den so viele Anträge von Laienensembles, Posaunenchören und Musikschulen eingegangen sind, dass das 2023-er Budget bereits ausgeschöpft ist. Kulturpolitik in Sachsen ist keineswegs nur Leuchtturmpolitik für die Landeshauptstadt; nein, sie hat das ganze Land im Blick – mit all seinen Besonderheiten, von der SKD bis zum Dorfmuseum, von der Semperoper bis zum Schulchor, von Plauen bis nach Görlitz. Genau das macht unser Land lebens- und liebenswert; denn Kultur ist nicht nur nice to have, sie ist Grundnahrungsmittel für Verstand, Herz und Seele. In diesem Sinne gehen wir diesen Weg gemeinsam weiter. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Wir hörten gerade für Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. – Jetzt kommt DIE LINKE zum Zug. Bitte, Frau Kollegin Feiks.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mein Kollege Franz Sodann über die Perspektiven zu Kultur gesprochen hat, möchte ich einige Punkte zum Tourismus ansprechen. Wider Erwarten sehen die Zahlen im Tourismus nicht schlecht aus. Allerdings sind wir als LINKE nicht der Auffassung, dass man sich darauf ausruhen kann. Dazu will ich konkret vier Aspekte benennen: Erstens ist stark davon auszugehen, dass aus den als positiv zu betrachtenden Zahlen keineswegs abzulesen ist, inwiefern Menschen mit geringerem Einkommen zu ihrer wohlverdienten Erholung außerhalb der eigenen vier Wände kommen. Schon vor Corona konnte sich ein guter Teil der sächsischen Bevölkerung Urlaub schlicht nicht leisten, und genau an dieser Stelle stehen wir in der Verantwortung. Das Recht auf Erholung ist lange erkämpft und Studien belegen, dass Erholung an Orten, die nicht das eigene Zuhause sind, viel besser erreicht werden kann. Dementsprechend müssen eine Tourismusstrategie oder ein Masterplan und die dazugehörige Förderkulisse beinhalten, dass gerade Objekte – ob gemeinnützig oder nicht –, die Familienerholung anbieten, besonders bedacht werden müssen. Ganz ehrlich: Eine Förderung in Höhe von 9 Euro pro Tag, die es für berechtigte Personen gibt, um seinen Urlaub zu verbringen, reicht nicht. Auch eine Jugendherberge kostet Geld, eine preiswerte kleine Baude, ein Gasthof – hier wäre es sinnvoll eine Förderung auf die Beine zu stellen, die wirklich etwas ermöglicht. Das hilft nicht nur Familien und Alleinerziehenden, sondern auch den Einrichtungen; zumal diese Einrichtungen, von denen wir hier sprechen, in der Regel nicht in den größeren Städten zu finden sind, sondern dort, wo die Strukturen sowieso schon weitaus schwächer sind. Warum nicht genau solche Einrichtungen, die dem Grunde nach einen Dienst an der Gesellschaft leisten, besonders fördern? Mir erschließt sich – ehrlich gesagt –, nicht, warum das allein der Markt regeln sollte. Kurz gesagt: Urlaub muss in unseren Augen für alle möglich sein, und die, die es sich nicht leisten können, brauchen an der Stelle mehr Unterstützung. Das wäre solidarisch und perspektivschaffend. Zweitens sind wir bei den Diskussionen, was den nachhaltigen Tourismus angeht, noch lange nicht an einem Punkt, an dem man sagen kann, dass wir über Konzepte reden, die über die nächsten 15 oder gar 20 Jahre tragen können, also in der Perspektive. Die große Frage ist doch, wie Reisen in Zukunft aussehen wird. Da ist die Förderung von Ganzjahrestourismus sicherlich ein richtiger Schritt. Das Programm „Sachsen geht weiter“, in dem auch die Nachhaltigkeit steckt, ist ein zaghafter Anfang, so bezaubernd die Top-50-Projekte auch sein mögen. Aber stehen am Ende wirklich eine touristische Infrastruktur und Objekte, die nachhaltig sind, das heißt, die nach ökologisch sinnvollen Maßstäben betrieben werden, die in Zukunft Normalität sein müssen? Das heißt für uns aber auch, dass wir in den Regionen Rahmenbedingungen vorfinden müssen, die der Tourismus braucht – und da sind wir wieder beim viel zitierten Radweg, den es nicht gibt, oder beim Radweg, an dem weit und breit keine gastronomische Einrichtung zu finden ist. Zur Nachhaltigkeit gehören auch gute Arbeitsplätze im Tourismussektor. Das ist mein dritter Punkt. Tourismus und Gastronomie sind Branchen, in denen Menschen naturgemäß arbeiten, wenn andere Urlaub machen oder ihre Freizeit verbringen. Dennoch brauchen wir Strategien, um diese Arbeitsplätze, eben, weil sie so wichtig sind, attraktiv zu gestalten. Wir wünschen uns an der Stelle, dass wir schnell Pilotprojekte aufs Gleis bringen, um attraktive Arbeitsplätze im Tourismus auch in den Regionen jenseits der größeren Städte zu schaffen; denn trotz aller Fakten und Rahmenbedingungen muss es Menschen, die im Tourismus und der Gastronomie beschäftigt sind, möglich sein, überhaupt Familien zu haben, ein Familienlieben zu führen. Sie müssen von ihrem Einkommen leben können, Freude an der Arbeit haben, und genau dafür brauchen wir eher früh als spät kreative Vorschläge und Versuche. Mein vierter und letzter Punkt ist, dass der sächsische Incomingtourismus von ausländischen Touristen lebt. Wenn sich Reisen in Zukunft ändert und zum Beispiel Fliegen durch die Welt nicht mehr so exzessiv möglich sein wird, braucht es auch hier langfristige Überlegungen und Strategien, wie es funktionieren kann, dass Betten ausgelastet sind oder unsere kulturellen Einrichtungen besucht werden. Immer noch gilt in unseren Augen, dass Sachsen an seinem Image als weltoffene Region arbeiten muss. Da ist Germany Travel Mart hilfreich, aber wir müssen dazu die notwendigen gesellschaftlichen Debatten führen. Ich hoffe, dass diese großen Fragen im Rahmen der Diskussion um den neuen Masterplan, der entstehen soll, eine Rolle spielen; denn ohne diese zu beantworten, kann von Zukunftsfestigkeit keine Rede sein, wenngleich diese selbstverständlich nicht unerreichbar ist. Kurz zu Herrn Kumpf: Sie haben sehr viel Unmut angesprochen, bekommen dafür sicher sehr viel Beifall und sind möglicherweise damit auch erfolgreich. Aber außer einem kleinen Vorschlag, haben Sie keine konkreten Vorschläge gebracht. (Beifall bei den LINKEN) So funktioniert Politik nicht. (Zurufe von der AfD) Das fängt beim Problemerkennen und Problembenennen an, dann muss man in eine Diskussion gehen und alle Seiten abwägen, (Zurufe von der AfD) dann kommt man zu konkreten Vorschlägen. Die haben bei Ihnen komplett gefehlt. Zu guter Letzt möchte auch ich einen großen Dank an die Touristiker und Touristikerinnen und die Kulturschaffenden, die wir in Sachsen haben, aussprechen; denn ihre Hingabe und ihr Innovationspotenzial an ganz vielen Stellen machen unsere sächsische Tourismus- und Kulturlandschaft aus und lassen sie in vielen Teilen dort stehen, wo sie stehen Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Antje Feiks Die Linke
und das in einem sehr positiven Sinne. Vielen Dank dafür. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Feiks sprach für die Fraktion DIE LINKE. – Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Liebscher. Bitte schön, Herr Kollege.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem meine Kollegin Claudia Maicher über Kultur ausgeführt hat, möchte ich einen Blick auf den Tourismus werfen. Wie fragil und zugleich robust die Tourismuswirtschaft ist, zeigten die vergangenen herausfordernden Jahre deutlich. Ja, Tourismus bietet Perspektiven, braucht aber auch entsprechende Rahmenbedingungen. Ich möchte daher die Frage aufgreifen, was zukunftsfähiger, ja, zukunftsweisender Tourismus braucht. 2021 nutzten 74 % der Bevölkerung das Internet als Quelle für Urlaubsinformationen. Umso wichtiger ist ein sehr guter Onlinemarketingauftritt. Mit der neuen Plattform „Sachsentourismus“ gelingt dies dem Freistaat sehr gut. Die Seite ist frisch, sehr informativ und lässt sogar mit den vielen Touren und Ausflugstipps Einheimische ihr Bundesland neu entdecken. Wunderbar. Da bin ich voll des Lobes. Ein Besuch lohnt sich. Auch das Thema barrierefreies Reisen wird ausführlich beleuchtet. Vielen Dank dafür. Was ich jedoch vermisst habe – und da sind wir nach der Digitalisierung wieder beim zukunftsfähigen Tourismus –, ist die Nachhaltigkeit. Mit nahezu keiner Silbe werden Reisende abgeholt, die ihren Urlaub einfach nachhaltig gestalten wollen und nach gut aufbereiteten Informationen aus einem Guss oder gar Reisepaketen auf den Plattformen suchen. Wanderurlaub ist per se noch kein nachhaltiger Urlaub. Die 71 % der Reisenden – nach einer Studie von booking.com –, die sich für nachhaltiges Reisen interessieren, werden leider nicht von den sächsischen Angeboten abgeholt, sondern fahren dann nach Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern, weil es dort nachhaltige Reiseangebote gibt. Natürlich können Sie mir nun entgegnen, dass die Überarbeitung der Tourismusstrategie hinsichtlich Nachhaltigkeit bzw. der neue Masterplan Tourismus noch nicht vorliegt und daher entsprechende Angebote zum nachhaltigen Reisen in Sachsen fehlen. Ja, das stimmt. Der Masterplan liegt noch nicht vor; aber den touristischen Internetauftritt des Freistaates mit nachhaltigen Angeboten entsprechend der Nachfrage der Reisenden und der Angebote in den Regionen auszustatten, dafür braucht es zunächst keinen umfassenden Strategieprozess. Die einzelnen Tourismusregionen sind diesbezüglich in großen Teilen schon viel weiter, haben sich nachhaltig aufgestellt und können Material und Angebote liefern, welche unter der Dachmarke präsentiert werden können. Dafür muss Nachhaltigkeit aber Bedeutung beigemessen werden. Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Nachhaltigkeit aber nicht nur nachgefragt wird, sondern im Zusammenhang mit Klimawandel und Klimaschutz hohe Bedeutung für die Resilienz der sächsischen Tourismuswirtschaft hat und kein Selbstzweck ist, hat uns auch das vergangene Jahr wieder einmal sehr deutlich vor Augen geführt. Was in der Vergangenheit Hochwasser waren, waren im Jahre 2022 die verheerenden Waldbrände in der Sächsischen Schweiz. Mit solchen Katastrophen gehen nahezu immer massive Einbrüche im Tourismus einher. Mit zunehmendem Klimawandel werden Wetterextreme immer häufiger. Daher kann und muss es im Sinne der Tourismuswirtschaft sein – welche in besonderem Maße von der Schönheit und dem Reichtum der Natur abhängig ist –, mit nachhaltigem Handeln einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, statt an dem Ast zu sägen, auf dem sie sitzt. Das gilt übrigens auch für die Wintersportregionen, wenngleich ich mir hiermit vielleicht zunächst keine Freunde mache. Kurzfristig mag eine Schneekanone als Rettungsanker wirken, aber in Wirklichkeit ist die Beschneiung von Skihängen eine klimaschädliche Klammerung an das Ewiggestrige. Was ist das für ein Skifahrerlebnis, an grünen Hängen auf einer schmalen vereisten Piste hinunterzurauschen? Statt weiterhin die Auswirkungen des Klimawandels in den sächsischen Wintersportregionen zu ignorieren, braucht es dringend neue Konzepte und Angebote für den Winter- und Ganzjahrestourismus im Freistaat. Denn eines ist klar: Auf den Winter ist kein Verlass mehr. Wir dürfen nun aber weder die vielen Tourismusbetriebe alleine lassen noch die Klimakrise weiter befeuern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Einen Satz noch. Nachhaltiger Tourismus erhält sowohl die Natur und Umwelt als auch die regionale Wertschöpfung und bietet gute Arbeitsplätze. Das muss unser Anspruch sein. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? Redezeit hätten noch die CDU und die AfD. – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zum Entschließungsantrag. Es liegt uns ein Entschließungsantrag zur Fachregierungserklärung vor, Drucksache 7/12368, Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich bitte – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Ist eingebracht!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: – Ist eingebracht. Gibt es zum Entschließungsantrag Redebedarf seitens der Fraktionen? – Kollege Kirste von der AfD-Fraktion hat sich gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Thomas Kirste AfD
Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Linksfraktion! „Der Landtag bekennt sich zu seinem breiten und vielfältigen kulturellen Angebot in den ländlichen wie auch in den urbanen Räumen“. So ein Zeug kriegen wir auf den Tisch gelegt, 5 Minuten bevor das Plenum beginnt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Weil Sie es nicht verstehen, oder was?) Was machen Ihre parlamentarischen Berater den Rest des Monats? (He-Rufe von den LINKEN – Zurufe von der CDU) 15 Punkte ohne einen Deckungsvorschlag, kein Wort, wie es umgesetzt wird oder wie es bezahlt werden soll – das ist typisch sozialistisch. (Unruhe) Dann noch die Forderung, das Kornhaus Meißen zu kaufen. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Reden Sie auch mal untereinander? Sie können gern mal die Frau Gorskih oder den Herrn Sodann fragen. Sie haben nämlich alle drei Anträge, die wir zum Kornhaus Meißen eingebracht haben, abgelehnt. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE – Zuruf von der CDU) – Ihre Fraktion! Sie müssen auch mal untereinander kommunizieren. (Unruhe) Das, was Sie hier machen, ist einfach eine politische Gaukelei und ein Abkupfern unserer Anträge (Lachen bei den LINKEN) – nichts anderes –, um das später in die Medien zu streuen. Das ist peinlich, und wir lehnen das ab! Danke. (Beifall bei der AfD – Iris Firmenich, CDU, steht am Mikrofon. –
Marco Böhme Die Linke
Sie waren nur zu langsam und zu blöd! –
Thomas Kirste AfD
„Blöd“ ist eine Beleidigung! – Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist eine Beleidigung gegenüber unseren Mitarbeitern. Dafür müssen Sie sich entschuldigen! Es ist das allerletzte, unterste Niveau, Mitarbeiter zu beschimpfen! – Zuruf von der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kirste sprach für die AfD-Fraktion zum Entschließungsantrag. – Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas Ruhe. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Firmenich von der CDU-Fraktion am Mikrofon 5. Bitte schön.
Iris Firmenich CDU
Ja, vielen Dank, Herr Präsident! Herr Sodann, Sie haben in Ihrer Rede zur Regierungserklärung diesen Entschließungsantrag schon ausführlich begründet. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin ein wenig ratlos; denn alles, was Sie vom Landtag festgestellt wissen wollen, hat Frau Barbara Klepsch in ihrer Regierungserklärung erläutert. Insofern ist es hier überflüssig, eine Feststellung zu treffen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da können Sie ja zustimmen, wenn Sie das so sehen, Frau Firmenich!) Sie haben darüber hinaus unter II. eine ganze Reihe von Forderungen aufgestellt, was die Staatsregierung machen soll. Ich möchte im Einzelnen darauf eingehen. Die fachliche Expertise des Sächsischen Kultursenates wird einbezogen. Wir hatten im Landtag zu diesem Bericht des Kultursenates, zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes, extra eine Anhörung, und wir haben im Haushalt, zum Beispiel in der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung, gesehen, dass das Ministerium schon darauf reagiert hat und die Netzwerkstellen Kulturelle Bildung bei den Kulturräumen extra fördert. Alles andere wird in den Prozess einbezogen, wenn es darum geht, das Kulturraumgesetz zu novellieren. Weiterhin geht es darum, dass Sie eine Analyse für den Fachkräftebedarf im Kulturraum erstellen wollen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, die Staatsregierung soll das machen!) – Was? Die Staatsregierung soll es machen; mir ist schon klar, dass Sie das nicht können. (Heiterkeit bei der CDU) Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Sie verkennen dabei, dass wir in diesem Bereich sehr viele private Träger, sehr viele Freiberufler haben und das ein wahnsinniger bürokratischer Aufwand ist bzw. die Daten auch gar nicht vorliegen. Insofern halte ich das für mehr Aufwand, ohne das es uns wirklich was bringt. Dann wollen Sie unter Punkt 3 die faire Vergütung schnellstmöglich einführen; das ist auch bei Ihnen in Punkt 4 das Thema. Sie wissen aber genau, dass gerade die faire Vergütung ein ganz wesentliches Thema im Kulturdialog ist, der noch läuft. Es ist richtig: Es gibt Vorschläge, wie man das machen kann, wie man öffentliche Kulturförderung eventuell an die Voraussetzung einer fairen Vergütung binden kann. Aber das ist in Gang, das wird schon gemacht. Jetzt müssen wir einfach mal abwarten, bis dort Ergebnisse vorliegen. Dazu brauchen wir Ihren Entschließungsantrag nicht. Die Rückforderung bzw. der Verzicht auf Rückforderung von Corona-Hilfen: Das hatten wir mit dem Musikrat mal versucht. Dagegen stehen einfach rechtliche Regelungen; das geht nicht so einfach. Die konzeptionelle Umsetzung der KZ-Gedenkstätte Sachsenburg: Die Stadt Frankenberg ist dabei, das gemeinsam mit dem Ministerium zu machen. Es gab jetzt noch einmal einen Antritt seitens der Stadt Frankenberg, weil es für die Projektierungsphase schwierig ist, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Iris Firmenich CDU
– die Finanzen darzustellen. Dafür gibt es eine Lösung. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Zukunftschancen sächsische Bauwirtschaft jetzt klimaneutral Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: Arzneimittelversorgung in Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 28 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Zukunftschancen für den Bauwirtschaft jetzt klimaneutral Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Danach CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Herrn Kollegen Löser. Bitte schön, Herr Kollege.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen Kornhaus – darüber wurde schon oft diskutiert. Deshalb der letzte Satz: All das, was Tourismus anbetrifft, ist Gegenstand des Masterplans Tourismus, der gerade unter Einbeziehung der Akteure erstellt wird. Und auch dort warten wir auf die Ergebnisse. Insofern können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Firmenich sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Nein. Dann stimmen wir über diesen Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 7/12368 ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, dafür einige DafürStimmen; die Mehrheit war bei den Gegenstimmen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt worden. Die Aussprache zur Regierungserklärung ist beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rufe auf Stunde für den Freistaat nutzen – und umweltfreundlich aufstellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lieferengpässen entgegenwirken – ganz Sachsen sicherstellen Fraktion CDU 19 Minuten, SPD 12 Minuten, Staatsregierung zweimal je 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte Freistaat nutzen – sächsische und umweltfreundlich aufstellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollegen! Liebe Besucher(innen) auf der Tribüne! Bauen, bauen, bauen – lange galt dieses Motto als Patentrezept für verschiedene Herausforderungen unserer Zeit. Es kurbelt die Wirtschaft an, es schafft Wohnraum und Gewerberäume. Im Moment sehen wir, dass sowohl die öffentliche Hand als auch private Investoren Bauprojekte streichen oder verschieben. Wir haben erst gestern gehört, dass beispielsweise die Vonovia dieses Jahr alle Neubauprojekte im Wohnungsbau einstellen wird. Das betrifft in Sachsen vor allen Dingen Leipzig und Dresden. Die Gründe dafür sind schnell aufgezählt: Die Baugrundstücke sind zu teuer. Die Preise für Bauleistungen haben ein Hoch erreicht. Es gibt Preissteigerungen von bis zu 30 % in bestimmten Segmenten. Durch weltweite Krisen sind etablierte Baustoffkreisläufe und Lieferketten gestört. Die Finanzierungskosten steigen nach einer andauernden Niedrigzinsphase wieder an. Aus bündnisgrüner Sicht wollen wir deshalb heute die Frage stellen, ob in dieser unfreiwilligen Pause des Baubooms auch Chancen liegen, ob wir die Art, wie wir auf das Bauen blicken, kritisch hinterfragen sollten, und wo die Zukunft im Bauen liegt. Ganz allgemein formuliert: Wie wollen wir in Zukunft bauen? Welchen Flächenbedarf legen wir beispielsweise im Wohnungsbau zugrunde? Seit Jahren steigt die pro Kopf bewohnte Fläche in Deutschland. Können oder wollen wir uns das noch leisten? Wie können wir ressourcenschonend im Einklang mit den Klimazielen und mit regionaler Wertschöpfung Bauaufgaben lösen? Mit welchen Stoffen bauen wir in Zukunft? Sind Zement, Beton, Kies, Stahlbeton in Teilen oder ganz zu ersetzen? Bauen wir in Zukunft wieder vermehrt mit dem traditionellen und schönen Baustoff Holz? Bauen wir mit Carbonbeton und CO -freiem Zement? Wie können wir serielle Recycling-Baustoffe einsetzen und somit endlich Rohstoffe in einem Kreislauf wiederverwerten? Reden wir ernsthaft über das Bauen mit Lehm oder Stroh? Dämmen wir in Zukunft unsere Gebäude mit nachwachsenden Rohstoffen statt dem erdölbasierten PVC-Wärmedämmverbundsystem? Vor allen Dingen: Wie bringen wir dieses ökologische Bauen beispielsweise mit Holz in die Breite? Wie begeistern wir Kommunen, diese Verfahren auch in der Bauleitplanung und der Genehmigung zu unterstützen und offensiv dafür zu werben? Heute Morgen durften einige Kolleginnen und Kollegen beim Parlamentarischen Frühstück des Holzbaukompetenzzentrums Sachsen hier ganz in der Nähe hören, wie gut das Zentrum bereits arbeitet und wie groß das Interesse am nachhaltigen Bauen mit Holz bei Architekten, Bauherren und Handwerksbetrieben ist. Ich freue mich sehr darüber und möchte Minister Schmidt ausdrücklich dafür danken, dass er dieses Thema so prominent auf die Agenda seines Hauses gesetzt hat. Es ist bitter, aber wahr: Krisen sind Umbrüche. Krisen verändern Rahmenbedingungen. Krisen bergen aber auch Chancen. So haben die Beschränkungen durch die CoronaPandemie erstmals zu einer Verringerung des CO -Ausstoßes im Verkehrsbereich geführt. Gleichzeitig haben sich Arbeitsbedingungen durch die rasante Verbreitung digitaler Prozesse in manchen Branchen grundlegend verändert. Der Krieg in der Ukraine brachte einen Aufschwung bei den Privatinvestitionen in Solaranlagen. Die Debatte über den notwendigen Ausstieg aus fossilen Energieträgern ist in der breiten Öffentlichkeit angekommen und wird geführt. Wir erleben zurzeit beispielsweise eine sehr rege Diskussion zu dem Thema, wie man Denkmalschutz und nachhaltige Energien miteinander verbinden kann. Genauso wie jeder von uns liebend gern auf die CoronaPandemie oder den Ukraine-Krieg verzichtet hätte, muss jeder von uns mit den geänderten Bedingungen umgehen. Wir kommen in Sachsen gerade auch in der Bauwirtschaft nicht daran vorbei. Das Klima und die Natur zu schützen, unsere Gesellschaft dem Klimawandel anzupassen, damit auch unsere Kinder und Enkel eine Lebensgrundlage haben, ist die drängende Aufgabe der Gegenwart. Sie stellt sich besonders im Bausektor. Wir wissen, dass je nach Schätzungen weltweit circa 40 % der CO -Emissionen im Bausektor verankert sind. Dazu zählen neben der teils sehr energieaufwendigen Herstellung von Baustoffen wie Zement, Stahl und Glas auch die Beheizung und Kühlung der Gebäude sowie der Transport. Wir sind mit Vertretern der Bauwirtschaft im Gespräch. Erst vor drei Tagen haben wir mit Vertretern der Bauindustrie Ost gesprochen. Ich erlebe dort eine sehr große Offenheit gegenüber diesen Nachhaltigkeitsthemen. Aus Sicht der Fachleute kam aber auch ganz klar die Einschätzung, dass grundlegende Veränderungen erst dann eintreten werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen, die erforderlichen Vorgaben gerecht und verbindlich für alle gelten und wenn die Politik sagt, was das Ziel ist. Wenn wir ehrlich sind: Gerade beim Bauen mit ökologischen Baustoffen ist es noch so, dass es sich dabei um ein Nischenprodukt handelt. Wir als Politik müssen vorangehen. Wir müssen im Rahmen der Bauordnung die baurechtlichen Möglichkeiten schaffen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Thomas Löser GRÜNE
Wir müssen als Freistaat Vorbild sein und selbst ökologisch bauen. Weiteres werde ich in der nächsten Runde ausführen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bevor ich das Wort an Herrn Kollegen Flemming von der CDU-Fraktion übergebe, verweise ich auf § 88 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Dort steht geschrieben: „Die Rednerinnen und Redner richten Ihre Ausführungen ausschließlich an den Landtag.“ Die Besuchertribüne ist nicht mit inbegriffen, Herr Kollege. Das nur als Hinweis. Jetzt übergebe ich an Herrn Kollegen Flemming. Bitte schön, Herr Kollege.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits seit vielen Jahren bestimmt die Forderung nach mehr Umweltund Klimaschutz den gesellschaftlichen Diskurs in vielen Lebensbereichen. Die Politik wird auf allen Entscheidungsebenen angehalten, entsprechend zu handeln und die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Das gilt auch für die Bauwirtschaft. Aber nicht die Politik kann die Bauwirtschaft neu aufstellen. Das muss sie schon selber machen, und sie macht das auch. Die ganze Sache hat aber einen Haken: Die Auflagen und Vorschriften, die die Bauwirtschaft einzuhalten hat, werden immer zahlreicher und komplizierter. Man kann durchaus sagen, dass es zu einer Last wird, die die Bauwirtschaft einengt und deren Innovationsmöglichkeiten behindert. Deshalb sind aus unserer Sicht Vorsicht und Bedacht angesagt, aber eben auch eine gehörige Portion Vertrauen in die Baubranche. Die Bauwirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen. Sie steht im Spannungsfeld einer Vielzahl von Forderungen: Bezahlbarkeit, Termintreue, hohe Qualität, technische Neuerungen, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Digitalisierung, Ressourceneinsparung. Man könnte die Reihe fortführen. Deshalb hat die Baubranche in den letzten Jahren einen gewaltigen Innovationsschub erhalten. Bereits heute leistet sie einen großen Beitrag zu Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz. Doch gesellschaftliche Forderungen und daraus resultierende politische Handlungen sind oft überzogen, praxisfern und laufen den wirklichen Möglichkeiten des Bausektors zuwider, ja verhindern diese teilweise sogar. Fakt ist trotzdem: Im Baubereich steckt nach wie vor enormes Potenzial für den Klima- und Ressourcenschutz, welches weiter ausgeschöpft werden kann und muss. Es ist unbestritten, dass der Bausektor als Wirtschaftszweig einen Beitrag zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme in dieser Zeit leisten kann. Angesichts des abzubauenden Investitionsstaus allerorten bei der öffentlichen Hand und der seit Jahren gestiegenen Nachfrage nach Bauleistungen im privaten Bereich oder des Ziels, in Deutschland 400 000 Wohnungen in jedem Jahr neu zu bauen, kann die Lösung aber nicht in der Reduzierung der Bautätigkeit liegen. Vielmehr muss ein Umdenken aller am Bau Beteiligten stattfinden und der Fokus auf die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus gelegt werden. Die Baubranche muss dabei den Balanceakt zwischen der weiterhin profitablen wirtschaftlichen Tätigkeit und der Transformation hin zu einer CO -Neutralität bewältigen. Deshalb ist es uns als CDU sehr wichtig, aufzuzeigen, wie das Streben nach mehr Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz in der Bauwirtschaft aktuell bereits umgesetzt und die Branche weiter politisch unterstützt werden kann. Einige Beispiele seien genannt. Die Digitalisierung hält Einzug in die Bauindustrie und kann einen erheblichen Beitrag hinsichtlich eines nachhaltigen Bauens leisten. Das Thema BIM – Building Information Modeling – revolutioniert seit einigen Jahren die Prozesse von der Planung über das Bauen bis zur Umsetzung des Lebenszyklusgedankens hin zur Nutzungsdauer von Bauwerken. Ein anderes Beispiel sind die Baustoffe. Gegenwärtig werden Verfahren zur Zementherstellung erforscht, bei denen die für seine Herstellung notwendigen Temperaturen durch Elektrolyse erzeugt werden. Das Gleiche ist auch beim Wasserstoff als Energieträger wie auch in der Stahlindustrie und in der Zementindustrie im Gange. Die Entwicklung wird aber noch dauern und ist teuer. Im Ergebnis wären wir bei diesen Produkten aber CO -neutral, und das wäre ein wesentlicher Beitrag zu mehr Klimaneutralität. Die TU Dresden hat einen Carbonbeton entwickelt, dessen Kohlenstofffasern dünner als ein menschliches Haar sind. Damit können bis zu 80 % des Bewehrungsstahls eingespart werden. Die CO -Emission wird um die Hälfte reduziert. Zunehmend rücken auch wieder traditionelle Baumaterialen wie Lehm, Holz und Naturfasern in den Blick der Bauherren und ihrer Planer. Entwicklungen in diesem Bereich müssen unterstützt werden. Wir als Koalition tun dies zum Beispiel mit dem Holzbaukompetenzzentrum. Kollege Löser sagte bereits, dass viele von uns heute Morgen auf einer Fachveranstaltung dieses Zentrums waren. Wir müssen aber auch im Genehmigungsbereich unterstützen. Die durchschnittliche Entfernung von der Kiesgewinnungsstätte zum Betonmischwerk oder der Baustelle beträgt im Moment in Sachsen 35 Kilometer. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Flemming, die Redezeit ist abgelaufen.
Ingo Flemming CDU
Verdoppelt sich dieser Wert, verdoppeln sich auch die Emissionen. Wie Sie sehen können, ist die Baubranche bereits heute innovativ und wird mehr und mehr zur Hightechbranche. Wir werden das unterstützen. Die Rahmenbedingungen dafür werden aber maßgeblich auf Bundesebene geschaffen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege!
Ingo Flemming CDU
Wir werden das als Bundesland, als Freistaat begleiten und unterstützen. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Zwerg für die Fraktion der AfD.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir haben eine interessante Debatte über das Bauen, aber eines muss uns von vornherein klar sein: Egal, mit welchen Rohstoffen wir hantieren, mit welchen Baustoffen wir bauen, am Ende muss es bezahlbar sein – und das ist die entscheidende Frage. Wir haben in den letzten 15 Jahren eine Zinspolitik gehabt, die die Bauwirtschaft und auch die Bauherren in die Lage versetzt hat, trotz steigender Baupreise Häuser zu bauen. Es hat also funktioniert. Jetzt ist das aber vorbei, die Zinsen sind sehr gestiegen, und wir stehen vor der Situation, dass die Auftragseingänge in der Bauwirtschaft sehr stark zurückgegangen sind. Wir müssen uns die Frage stellen: Wuppen wir das? Ist es möglich, dass die Bürger dieses Landes trotz der gestiegenen Baukosten und der gestiegenen Bauzinsen noch in der Lage sein werden, Häuser zu bauen? Das Gleiche trifft nicht nur auf Einfamilienhäuser, sondern auch auf alle anderen Bauvorhaben zu. Deutschland hat im Jahr 2021 einen Anteil von weniger als 2 % an sogenannten anthropogenen weltweiten CO -Emissionen. Der Anteil der deutschen Bauwirtschaft beträgt circa 1,2 % von diesen 2 %. Der Anteil der sächsischen Bauwirtschaft wiederum verschwindet im statistischen Rauschen. Man kann ihn seriös nicht beziffern. Im gleichen Jahr – 2021 – hatte China einen Anteil von fast 31 % am weltweiten anthropogenen CO -Ausstoß. Allein der Zuwachs der chinesischen CO -Emissionen in den Jahren 2019 bis 2021 übersteigt die gesamten Emissionen Deutschlands. Was wollen Sie also, liebe Kollegen von den GRÜNEN? Schon jetzt haben Sie das Bauen mit immer neuen Vorschriften und Hürden verteuert, und zwar so verteuert, dass Vermieter in Städten wie Dresden praktisch keine günstigen Mieten mehr anbieten können. Für Mieter und Bauwirtschaft bedeuten die grünen Klimapläne vor allem eines: höhere Kosten, höhere Mieten, mehr Bürokratie und damit mehr Bevormundung. Gleichzeitig wollen die GRÜNEN auf Bundesebene, dass bis 2025 jedes Jahr 400 000 neue Wohnungen entstehen – ein hehres Ziel, ein Ziel, das schon jetzt klar verfehlt wurde. Unter anderem deshalb, weil mit immer neuen Regulierungen, Verboten – man kann auch sagen: Träumereien – von der Klimaneutralität jede Art von schnellem und günstigem Wohnungsbau abgewürgt wird. Das Beispiel Vonovia wurde vom Kollegen bereits erwähnt, und Sie dürfen auf eine Fortsetzung warten. Andere Firmen werden es genauso handhaben. Bauprojekte sind im Moment schwer kalkulierbar, und wenn wir jetzt noch einen obendrauf setzen und das Ganze noch mehr verteuern, dann würgen wir die Bauwirtschaft komplett ab. (Beifall bei der AfD) Ihre grünen Weltrettungsfantasien verhindern nicht nur den Wohnungsbau, sie zerstören auch die Zukunftschancen für kommende Generationen. Denn so wie all Ihre Zukunftsprojekte beschädigen Sie nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Ihr Zukunftsprojekt „Energiewende“ hat uns die höchsten Energiepreise der Welt beschert. Ihr Zukunftsprojekt „Verkehrswende“ hat uns die höchsten Mobilitätskosten beschert. Naja, und Ihr Zukunftsprojekt „Klimaneutrales Wohnen“ verschafft uns extrem hohe Wohnkosten. (Beifall bei der AfD) Wohnkosten sind ein Wirtschaftsfaktor. Das können Sie sich sicherlich vorstellen: Eine Drei-Zimmer-Wohnung in Szeged/Ungarn kostet 325 Euro kalt, Dresden-Klotzsche 560 Euro kalt und die Löhne, die ein Unternehmen zahlt, müssen so hoch sein, dass die Arbeitnehmer möglichst gut davon leben können. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das heißt aber auch, dass die Löhne hoch genug sind und die standortüblichen Mieten auch bezahlt werden können. Ihre grünen Zukunftsfantasien vertreiben die Unternehmen aus Deutschland. Sie führen zur Deindustrialisierung Deutschlands, und deshalb schafft grüne Politik eben keine Zukunftschancen, sondern sie zerstört sie. Vielen Dank erst einmal. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zwerg sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ist Ihnen eigentlich die Ironie dieser Aktuellen Debatte von Ihnen bewusst? Während Sie als Regierungsfraktion über nachhaltiges Bauen sprechen, räumt gleichzeitig Ihre Staatsregierung im Auftrag eines Kiesbauunternehmens demnächst via Polizei mehrere Waldflächen im benachbarten Dresdner Heidebogen und auch – das ist besonders relevant für den Klimaschutz und für Nachhaltigkeit – intakte Moorflächen, die sehr bedroht sind. Sie zementieren im wahrsten Sinne des Wortes Ihre Klimapolitik ins Gegenteil von dem, was Sie gerade vorgetragen haben; denn mit Nachhaltigkeit hat das nichts zu tun. Seit Jahrzehnten kämpfen Menschen vor Ort – Anwohnerinnen und Anwohner und auch Klimaschützer –, am Dresdner Heidebogen für Klimaschutz und gegen den Kiesabbau. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind nicht mehr länger bereit, beim Raubbau der Natur tatenlos zuzusehen. Menschen haben sich seit über einem Jahr direkt an der Stelle, am direkten Ort des Geschehens, niedergelassen, nämlich im Wald – und das seit über einem Jahr. Meine Fraktion und ich haben großen Respekt vor so viel Herzblut und Engagement, meine Damen und Herren; schauen wir mit großen Augen dort hin. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Man muss sich auch bewusst machen: Sollte dieses Projekt, dieser Heibo, jetzt geräumt werden, dann wäre das nach Lützerath in NRW oder nach dem Fechenheimer Wald in Hessen das dritte Projekt, das unter einer grünen Regierungsbeteiligung allein in diesem Jahr geräumt werden würde, und ich finde, das ist schon eine krasse Nummer. Zur Debatte über umweltgerechtes Bauen gehört eben auch die Debatte, woher die Rohstoffe kommen. Natürlich wollen wir keine Rohstoffe – in dem Fall Kies – aus China importieren. Das macht überhaupt keinen Sinn. Wir wollen unsere Rohstoffe nutzen. (Sören Voigt, CDU: Wo, Herr Böhme?) Wenn sie hier abgebaut werden, dann sollte dies nur unter den höchsten ökologischen Standards geschehen. Dies ist das Ziel dieses Landes, das auch in den Umweltgesetzen verankert ist. Man kann genau am Heidebogen feststellen, dass es da begründete Zweifel gibt – auch deswegen gibt es vor Ort Protest. Herr Günther – er ist jetzt nicht mehr da –, ich habe Sie letzte Woche erst aufgefordert, ein direktes Gespräch mit den Protestierenden im Heidebogen zu führen. Ich selbst und auch viele Kollegen waren mehrmals vor Ort. Wir nehmen die Bedenken der Klimaschützenden dort sehr ernst, denn es braucht jetzt einen Dialog und Gespräche mit den Leuten vor Ort, damit es nicht zu einer gewaltvollen Räumung kommt, meine Damen und Herren. Die Politik darf sich nicht weiter als hilflos bezeichnen, nur weil es dort Abbauverträge gibt, die schon vor Jahrzehnten geschlossen worden sind und Unternehmen sich faktisch das Recht eingekauft haben, aber damit Natur und Umwelt zerstört werden. Die Klimakrise ist allgegenwärtig, und da muss auch die Bauwirtschaft jetzt genauer unter die Lupe genommen werden. Das heißt im Zweifel, dass schon genehmigte Abbauverträge, die bereits Jahrzehnte bestehen, noch einmal auf die Wirksamkeit unter aktuellen Klimaschutzbedingungen überprüft werden müssen. Im Zweifelsfall muss es auch darum gehen, diese Genehmigungen wieder zu entziehen. Denn es gibt nun einmal die Tatsache, dass wir das Pariser Klimaabkommen und verschiedene eigene Landesberichte haben, wie den Nachhaltigkeitsbericht, den Waldzustandsbericht oder auch den Fortschrittsbericht zur Treibhausgasemission. Sie alle sprechen dagegen, dass solche Flächen einfach immer weiter abgebaut werden und intakte Moore – die zu den wichtigsten CO -Speichern in unserem Land gehören und wovon es nur noch sehr, sehr wenige gibt –, trockengelegt und dann zur CO -Quelle werden. Das ist ein extremes Problem. Wir haben außerdem eine unsägliche Praxis des Oberbergamtes zu beklagen, das nur aus rein wirtschaftlichen Gründen und völlig intransparent unter Nutzung veralteter Rechtsnormen entscheidet. Genau deswegen gibt es viele Tausend Menschen, die jetzt eine Petition unterzeichnet haben und ein Moratorium fordern, damit es dort nicht weitergeht und der Konflikt im Dialog geklärt wird. Genau dem schließen wir uns an, denn wir wollen klimaneutrales Bauen und eine umweltgerechte Bauwirtschaft. Aber, meine Damen und Herren auch von den GRÜNEN, dann muss dazu jetzt einiges vorgelegt und nicht nur darüber geredet werden. Ich habe gerade gesagt, es brauche eine Reform des Oberbergamtes. Es braucht im Zweifelsfall aber auch Erlasse vom Wirtschaftsministerium oder vom Umweltministerium, um entsprechende Abbaugebiete noch einmal genau anzuschauen, wenn es um Planfeststellungsverfahren geht, damit nicht einfach so weitergemacht werden kann, wie das bisher der Fall war. Transparenz ist auch hier ein großes Thema. Da ist uns auch Herr Günther von den GRÜNEN noch einiges schuldig geblieben, denn er hat einen Deal mit einem Kiesbetreiber abgeschlossen, der aber nicht öffentlich transparent dargestellt wurde. Wir wollen also wissen, warum er auf einmal den Eindruck hat, dass der Abbau dort umweltgerecht ist, obwohl andere Gutachten, zum Beispiel vom NABU, genau das Gegenteil belegen. Uns fehlen hierzu die Beweise. Deswegen ist der Protest richtig und notwendig. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!
Marco Böhme Die Linke
Und den unterstützen wir auch, meine Damen und Herren. (Beifall des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Winkler von der SPD-Fraktion.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon von den Vorrednern gehört: Die Bauwirtschaft in Deutschland und auch in Sachsen ist infolge von Corona, dem russischen Angriffskrieg und den damit zusammenhängenden Preissteigerungen, der Materialknappheit sowie unterbrochener Lieferketten gehörig unter Druck geraten. (Zuruf von der AfD: Das fing schon eher an!) Das gilt ebenso für die Ziele der Bundesregierung, pro Jahr 400 000 Wohnungen zu bauen, davon etwa 100 000 Sozialwohnungen. Deutschland hat sich auf der anderen Seite ein weiteres ambitioniertes Ziel gestellt: Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein. Klimaneutralität und Umweltfreundlichkeit sind wichtige Ziele, die Staat und Wirtschaft keinesfalls vernachlässigen dürfen. Aber die Aussicht, mit dem Neubau nicht die Anzahl der bezahlbaren Wohnungen für die hier lebenden und die zuletzt nach Deutschland gekommenen Menschen anbieten zu können, bereitet uns als Sozialdemokraten in Anbetracht der aktuellen Lage große Sorgen. Auch der Spagat zwischen Nachhaltigkeit, Bezahlbarkeit sowie generationsgerechtem und barrierearmem Bauen ist enorm. Dennoch müssen wir alles im Zusammenhang sehen und nicht nur einzelne Aspekte isoliert betrachten. Selbst die Nachhaltigkeitsziele beim Bauen stehen in einem Spannungsfeld; denn auch hier müssen wir uns viele Fragen stellen, zum Beispiel: Wollen wir mit mehr Holz bauen? Wo kommt das Holz in Zukunft her? Wie verträgt sich das mit den Klimazielen und dem Waldumbau, der uns auch wichtig ist? Welche Rohstoffe werden in einer immer mehr auf Kreislaufwirtschaft setzenden Industrie benötigt und wo kommen diese her, wenn sie nicht aus dem Recycling kommen? Wenn die Recyclingquote nicht erhöht wird, wie gehen wir dann mit den geringen und weiter abnehmenden Deponiekapazitäten, vor allem hier in Sachsen, um? Bauen wir Sand und Kies in der eigenen Region ab, Herr Böhme, oder importieren wir dies aus dem Ausland, wo wir unter Umständen weniger Einfluss auf Umwelt und Sozialstandards haben? Damit würden wir unsere Klimabilanz verschlechtern. Diese Fragen müssen wir uns gerade im Dresdner Heidebogen stellen. Die Anforderungen an nachhaltiges Bauen umfassen die Energieeffizienz, die Ressourcenschonung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe, aber auch die Reduzierung des Flächenverbrauchs, die nachhaltige Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen einschließlich der Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten sowie die Sicherung von Gesundheit und Komfort von Nutzern. All diese Anforderungen müssen ressort- und sektorenübergreifend angegangen werden. Als Freistaat können und müssen wir auf all diesen Gebieten mehr tun. Da sind wir uns hoffentlich einig. Damit möchte ich noch einmal den Bogen zum Thema bezahlbares Wohnen spannen. Wohnen ist und wird immer mehr zu einer der großen sozialen Fragen unserer Zeit. Das ist bei den Reden heute schon angeklungen. Die Grundlage dafür ist neben dem Boden auch das Bauen und hierbei insbesondere die Bezahlbarkeit. Dieser müssen wir uns von verschiedenen Seiten nähern. Meine Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend, aber ich bringe einmal ein paar Beispiele: durch die Unterbindung von spekulativen Geschäften mit Bauland und bei Immobiliengeschäften oder mit einer Baukostensenkung, die wir allerdings bei der Beschaffung von Baustoffen und Rohmaterialien nicht immer selbst in der Hand haben, mit einer Flächenbevorratung durch die öffentliche Hand, mit einer Anpassung etlicher Regelungen für bezahlbares Wohnen, etwa durch steuerliche Vergünstigungen für Wohngemeinnützigkeit oder sozialen Wohnungsbau, sowie die dringende Überprüfung der Förderinstrumente des Bundes und der Länder in den Bereichen Bauen und Wohnen inklusive Klima- und Energiebausteine im Hinblick auf ihre zeitgemäße Tauglichkeit. Bezahlbares Bauen und Wohnen ist nicht nur eine wichtige Frage für die Menschen, die hier bereits leben, sondern auch für die, die noch kommen werden oder besser kommen müssen, und damit auch für die Arbeits- und Fachkräfte, die wir in Zukunft benötigen. Dabei können wir nur gewinnen: einerseits, indem wir die Bauwirtschaft mit zeitgemäßen Bedingungen am Laufen halten und damit Arbeitsplätze sichern, und andererseits bezahlbaren Wohnraum schaffen, der auch dafür sorgt, dass die Arbeits- und Fachkräfte für die Gesamtwirtschaft hier sorgenfrei leben können. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Winkler für die SPD-Fraktion. Nun könnten wir in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich übergebe aus diesem Grund das Wort an Herrn Kollegen Zschocke, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Thema der Aktuellen Debatte kommen wir nicht daran vorbei, über die längere Nutzung von Gebäuden zu sprechen, über wiederverwendbares Bauen, aber vor allem auch über Baustoffrecycling. Die größten Stoffströme und Abfallmengen entstehen nun einmal im Baubereich. Neben der Energie- und Verkehrswende – das ist, denke ich, deutlich geworden – ist die Bauwende von essentieller Bedeutung für einen – ich sage einmal – wirksamen Klimaschutz. Es ist eben nicht möglich, unbegrenzt Rohstoffe für die Bauwirtschaft aus der Erde zu baggern. Der Weg muss Schritt für Schritt auch zu einer echten Kreislaufwirtschaft im Baubereich führen. Die Instrumente und auch die Technologien liegen vor: Bodenschutzverordnung, Deponieverordnung, Ersatzbaustoffverordnung seit diesem Jahr, Recyclingbeton, Substitution durch nachwachsende Rohstoffe. Deshalb drängen wir BÜNDNISGRÜNEN seit vielen Jahren auf eine viel stärkere Ausrichtung der sächsischen Bauwirtschaft auf Recyclingbaustoffe. Es macht ja keinen Sinn, meine Damen und Herren, mit hohem Energieeinsatz Baustoffe aus der Erde zu graben, um dann wieder mit hohem Energieeinsatz den Bauschutt in der Erde zu vergraben. Genau das ist auch der Grund, weshalb wir uns seit langem gegen Kiesabbau in ökologisch sensiblen Gebieten, zum Beispiel im Tagebau Würschnitz-West, aussprechen. An unserer kritischen Haltung hat sich auch durch die Regierungsbeteiligung nichts geändert. Nun haben Sie ja behauptet, Herr Böhme, wir BÜNDNISGRÜNEN würden jetzt grünes Licht für die Räumung des Heidebogens geben. Da Sie so klug sind, die Abläufe in einem demokratischen Rechtsstaat zu kennen, weiß ich nicht, was ich darauf antworten soll. Ich kann Ihre Frage wirklich nur als bewusstes Delegitimieren dieses Rechtsstaates interpretieren. Denn was wäre das denn für ein Rechtsstaat, in dem eine rechtskräftige Genehmigung durch eine Partei oder durch einen Minister gestoppt werden könnte? (Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) In einem Rechtsstaat sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aber nicht ohnmächtig den Vorhaben der Bauwirtschaft ausgeliefert. Häufig werden diese beklagt, manche sogar erfolgreich. Dieser Weg steht den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Umweltverbänden natürlich offen. Es kann also gerichtlich überprüft werden, ob die Entscheidung des Oberbergamts allen Anforderungen des Umweltschutzes und des Naturschutzes Rechnung trägt. (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Volkmar Zschocke GRÜNE
Ja, bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Abg. Böhme, bitte.
Marco Böhme Die Linke
Herr Zschocke, ist Ihnen bewusst, dass ich nicht gesagt habe, dass Sie, verantwortlich als Partei BÜNDNISGRÜNE, irgendetwas erlassen können, (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) sondern ich meine, dass durch den Gesetzgeber, also durch uns alle im Parlament, natürlich auch Gesetze und Genehmigungen, die vor 30 Jahren erteilt wurden, jetzt überprüft werden sollten und können, da sich Aspekte wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Umweltgesetze geändert haben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie müssen eine Frage formulieren.
Marco Böhme Die Linke
Ist Ihnen und Ihrem Ministerium bewusst, dass im Zweifelsfall bei Planfeststellungsverfahren entsprechende Erlasse auch so umzusetzen sind, dass es nicht mehr so attraktiv für einen Betreiber ist, dort die intakten Moore und Wälder abzuholzen? Damit haben Sie auch in wirtschaftlicher Hinsicht viele Hebel in der Hand – auch als Ministerium und als Regierungsfraktion. Ich denke, dass Sie das nicht genug ausnutzen. Das war meine Aussage. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Böhme, ich kann nachvollziehen, dass Sie hier die Dinge wirklich durcheinanderbringen. Das passiert ja auch momentan in der Öffentlichkeit, dass das abgeschlossene Planfeststellungsverfahren zu Würschnitz erst einmal nichts zu tun hat mit dem noch ausstehenden Planfeststellungsverfahren Würschnitz-West. In diesem noch ausstehenden Planfeststellungsverfahren sind natürlich alle zuständigen Behörden – sowohl die auf der Landesebene als auch die auf der kommunalen Ebene – aufgefordert, vor dem Hintergrund dessen, was an aktuellem Rechtsrahmen vorhanden ist, dieses Verfahren zum Schutz von Umwelt und Natur ordnungsgemäß zu begleiten. Das steht erst noch aus. Aber aktuell gibt es hier eine rechtskräftige Genehmigung. Ob mir das gefällt oder nicht – das Unternehmen kann das nun vollziehen. Es gibt keine politische oder behördliche Instanz, die das unterbinden kann. Nur wenn die Betriebsführung in diesem Tagebau nicht rechtskonform erfolgt, dann kann und dann muss auch das Oberbergamt im Rahmen der Bergaufsicht einschreiten; so ist nun einmal die Situation. Jetzt kommen Sie und fordern angesichts dieser Rechtslage ein Moratorium. Eine solche Forderung kann sich doch nur an das Unternehmen selbst richten! Wann haben Sie denn mit dem Kiesgrubenbetreiber über Ihre Forderung gesprochen? Was haben die Ihnen denn gesagt? Verzichten die jetzt auf den Kiesabbau? Was ist denn das für ein Politikansatz, Herr Böhme, wenn man etwas vorschlägt, von dem man bereits weiß, dass es gar nicht funktionieren kann? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der CDU) Meine Damen und Herren, ich halte es da lieber mit Verbänden wie dem NABU Sachsen, der seit vielen Jahren solche Eingriffe der Bauwirtschaft mit großer fachlicher Kompetenz in Natur und Umwelt begleitet. Dieses konstruktive und bürgerschaftliche Engagement für Natur, Klima und Umwelt ist auch weiterhin notwendig – gerade im Hinblick auf das für Würschnitz-West noch anstehende Planfeststellungsverfahren. Ganz ehrlich: Bei Ihnen habe ich Zweifel, ob es Ihnen wirklich nur um den Schutz von Natur und Klima geht, wenn Sie in einem großen öffentlichen Verteiler schreiben, dass Sie heute die GRÜNEN bei ihrer Debatte zum nachhaltigen Bauen – ich zitiere – „ankacken“ werden. (Zuruf von der CDU) Dann geht es der Linksfraktion vielleicht doch noch um etwas anderes, zum Beispiel um oberflächliche, antigrüne Stimmungsmache. Ja, antigrüne Propaganda liegt gerade im Trend; da gibt es bestimmt auch Beifall von verschiedenen Seiten. Ich kann dazu nur sagen: Jeder disqualifiziert sich auf seine Weise. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der CDU) Wir sind bei diesem Spiel raus! Wir versuchen stattdessen, unsere Möglichkeiten zu nutzen, das aktuell Machbare tatsächlich zu erreichen und die sächsische Bauwirtschaft Schritt für Schritt auf dem schwierigen Weg vom Rohstoffverbrauch hin zum Wertstoffkreislauf zu begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zschocke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun erhält die CDU-Fraktion wieder das Wort. Herr Kollege Flemming, bitte.
Ingo Flemming CDU
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal auf den Beitrag von Herrn Zwerg von der AfD eingehen. Was ich verstanden habe aus Ihrem Redebeitrag, ist, dass eigentlich alles so bleiben kann, wie es ist: In der Bauwirtschaft ist alles in Ordnung; sie wird nur durch grüne Zukunftsfantasien behindert – so habe ich das vernommen. Ich denke, das ist ein bisschen einfach. Natürlich kann auch in der Bauindustrie und Bauwirtschaft nicht alles so bleiben, wie es ist. Natürlich müssen sich da die gesellschaftlichen Notwendigkeiten abbilden – Nachhaltigkeit, Reaktion auf demografischen Wandel –, was sowohl das Planen als auch das Umsetzen betrifft. Natürlich spielt auch die Arbeitskräftesituation und die Notwendigkeit zur Digitalisierung – ebenfalls aufgrund des Mangels an Fachkräften – eine Rolle. Davon habe ich bei Ihnen kein Wort gehört. Ihre Vergleiche, dass anderswo in der Welt die Dinge in Sachen CO -Emissionen noch viel exzessiver laufen, helfen uns nicht weiter. Ich glaube, wir müssen uns hier auch selbst an die eigene Nase fassen. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Da ist die ausschließliche Beharrung, dabei zu bleiben, wie es heute ist, wenig hilfreich. Es wurden schon ein paar Stichpunkte genannt, wie man da weiterkommen kann – zum Beispiel beim Thema Recycling. Vielleicht liegt nicht nur in der Wiederverwendung benutzter Baustoffe eine Lösung, sondern zum Beispiel auch in der Verwendung von Recyclingmaterialien, um sogenannte Rezyklate, also neue Arten von Baustoffen, zu entwickeln. Die Kreislaufwirtschaft wurde ebenfalls schon von Herrn Kollegen Zschocke angesprochen. Diese funktioniert, weil sich die Bauindustrie entwickelt, heute auch schon sehr viel besser als noch vor 20 Jahren. Heute landen weit weniger Bauabfälle auf Deponien als noch vor vielen Jahren, weil sich die Bauindustrie weiterentwickelt hat. Das Thema „neue Baustoffe“ hatte ich soeben schon angesprochen. Bei dem Thema Großforschungszentren, die im Rahmen des Strukturwandels in Sachsen entstehen, hat sich in der Lausitz in Konkurrenz das Thema Astrophysik durchgesetzt. Gleich dahinter landete das Projekt LAB – Lausitz Art of Building –, also das Entwickeln des Bauens von morgen mit neuen Baustoffen, mit neuen Technologien und mit neuen Arten des Planens. Der Freistaat ist jetzt dabei, auch dieses Thema zu entwickeln. Es ist wichtig, das nicht einfach wegfallen zu lassen, sondern diesem neuen Bauen Chancen zu geben und auch diesem Projekt eine Chance einzuräumen, in der Lausitz zum Zuge zu kommen. Das sind doch die Antworten, die wir finden müssen. Die Branche ist innovativ – sie ist es schon aus Eigeninteresse heraus. Wer mit Vertretern dieser Branche spricht, der weiß, dass die Erreichung von Sparsamkeit und die Umsetzung von Klimaschutz nur gelingen kann, wenn wir beispielsweise innovative serielle Produktionsmethoden, aber eben auch den gesamten Prozess von der Planung über die Vorfertigung bis zur Baustelle neu überdenken und neu entwickeln. Das muss durch uns begleitet werden. Wir werden dies als CDU unterstützen. Das muss der Weg sein – und nicht darauf beharren, dass alles so bleibt, wie es ist! (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming sprach für die CDU-Fraktion. Herr Kollege Zwerg hat jetzt vermutlich eine Kurzintervention.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Ja, das ist korrekt. Lieber Kollege Flemming, Sie haben jetzt versucht, etwas auszudrücken, was natürlich so nicht stimmt. Sie wollten jetzt mir oder uns als AfD unterstellen, dass wir stehenbleiben und alles so lassen wollen, wie es gewesen ist. Es gibt gerade in unserer Branche – Sie kommen ja auch aus der Baubranche – einige Kollegen, die sagen: Die beste EnEV war 1997. Auch das gibt es; das wissen wir alles. Natürlich bewegt sich etwas in der Bauwirtschaft, natürlich kommen neue Materialien zum Einsatz. Das alles wissen wir, daran soll auch geforscht werden, und es muss immer weitergehen. Aber Sie wissen, wie ein Ziegel ausseht, ein T 12 von Wienerberger. Wenn Sie oben hineinschauen, dann sehen Sie nur noch Zwieback. Es gibt also irgendwo eine Grenze, was beispielsweise die Druckfestigkeitsklassen betrifft, wo eben die Ziegelindustrie sagt: Weiter können wir nicht. Wir können also in dem Augenblick nicht mehr mit monolithischem Mauerwerk arbeiten. Dort ist eine Grenze erreicht, etwa U-Wert 028. Das wird ja für das Bauteil vorgegeben. Deswegen müssen wir uns wirklich am Ende dazu durchringen und sagen: Wenn wir bei bestimmten Baustoffen eine Grenze des Machbaren erreichen, dann ist das so, dass es entweder so bleiben muss, oder wir entwickeln Baustoffe – da bin ich voll dabei, auch bei der Haustechnik bin ich voll dabei –, Baustoffe, die preiswert sind – ganz wichtiges Kriterium – und die in Zukunft vielleicht das Mauerwerk klassisch ersetzen können. Das wird bereits seit vielen Jahren im Bau auch schon so gehandhabt. Wir haben ja verschiedene Alternativen, und die Leute sollen auch wählen dürfen. Was im Moment passiert, ist eigentlich, dass die Leute diszipliniert und in irgendeine Richtung gedrückt werden sollen, die sie vielleicht vom Baustoff her nicht wollen und die sie auch nicht bezahlen können. Also, wir wollen mitziehen. Wir als AfD sagen: Es wird immer einen Fortschritt geben, auch in der Bauwirtschaft. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming, wollen Sie erwidern? – Bitte schön.
Ingo Flemming CDU
Ich kann nicht sehen, dass hier die Bauwirtschaft auf einen sozusagen eingeschränkten Pfad geführt wird. Wir haben eine große Vielfalt an Baustoffen, die bereits vorhanden sind. Das sind natürlich nicht nur Ziegel, und ich würde eine Marke, die Sie gerade genannt haben, selbst auch nicht verwenden. Ich würde dann lieber auf das Produkt aus Freital zurückgreifen. Aber es geht doch darum, die Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Das konnte ich in Ihrem Redebeitrag nicht erkennen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Flemming mit der Erwiderung. Wir setzen die Debatte fort in der vorgesehenen Rednerreihenfolge. Ich übergebe das Wort an Herrn Kollegen Hentschel, AfD-Fraktion.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Noch einmal kurz eine Erwiderung auf Kollegen Flemming von der CDU-Fraktion. Keiner hat etwas gegen modernes Bauen, auch wir von der AfD-Fraktion nicht, und jetzt kommt das große Aber: Aber Bauen muss bezahlbar bleiben oder – besser ausgedrückt entsprechend der heutigen Zustände – Bauen muss wieder bezahlbar werden. Seit Jahren bleiben die Zahlen der fertiggestellten Wohnungen hinter den Erwartungen zurück, ebenso die Zahlen der Bauanträge. Die Erwartungen werden befeuert durch die steigende Nachfrage. Die Nettozuwanderung der vergangenen Jahre wurden nie mit den Möglichkeiten des zur Verfügung stehenden Wohnraums abgeglichen. Diese generieren nun weiteren erheblichen Bedarf. Ebenso befördert die zunehmende Zahl an Singlehaushalten die Erwartungen. Aber auch die zunehmende Zahl an moralisch und technisch verschlissenen Wohnungen, die aus energetischen oder sonstigen Gründen nicht mehr effizient zu sanieren sind, erhöhen den Bedarf an Wohnungsneubau. Die politisch definierten Zielsetzungen von bundesweit 400 000 neuen Wohnungen pro Jahr werden auch in Zukunft nicht erreicht werden. In der Tendenz – das sagen alle Prognosen – werden die Fertigstellungszahlen weiter zurückgehen. Ursächlich dafür sind die steigenden Kreditkosten, abnehmende Fachkräftezahlen und Materialangebote und folgend auch hier deutlich steigende Preise. Die Baupreiskosten liegen schon seit Jahren über den einfachen Inflationswerten. Die derzeitige Inflationsrate von 8 bis 10 % gibt dabei nur wenig Trost. Während in den vergangenen Jahren der stetig und deutlich zunehmende Planungs- und Ausstattungsaufwand durch günstige Bauzinsen verdeckt wurde, schlagen sich diese Kosten nun erheblich in den Kalkulations- und Baupreisen nieder. Die Klimarettungspolitik – Stichwort Null-Energiehaus – hat einen Aufwand zur Dämmung der Außenbauteile generiert, der nicht mehr durch die Energieeinsparung gedeckt wurde. Hier ist das Gesetz des abnehmenden Grenznutzens wirksam. Die zusätzlich investierten Geldbeträge wirken sich immer weniger auf die Höhe der eingesparten Heizkosten aus. Das gilt auch hinsichtlich des ökologischen Fußabdrucks. Die aufgewendeten grauen Energien amortisieren sich nicht in der Energieeinsparung. Was bei den Dämmungen schon seit Anfang der 2000erJahre zu beobachten und mittlerweile beinahe banal ist, schlägt nun aber auch bei den Heizanlagen durch. Während vor 20 Jahren eine Gasheizung für ein Einfamilienhaus oder auch ein kleines Mehrfamilienhaus mit 8 000 bis 15 000 Euro eingebaut und über Jahre günstig betrieben werden konnte, sind Heizungen heute mit Verpflichtung zur Energieerzeugung vier- bis fünfmal so teuer. Eine Luftwärmepumpe mit PV-Anlage und einer Speichereinheit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs kostet circa 50 000 bis 60 000 Euro und ist bei überproportional steigenden Strompreisen auch im Betrieb nicht wirklich günstig. Energieautark ist man damit aber immer noch nicht. Dabei liegt der ökologische Fußabdruck der Investition mit allen Komponenten, also auch der grauen Energie, weit über dem der Gasheizung. Der erhöhte Aufwand der Gebäudedämmung und -technik zeigt sich auch im exponentiellen Aufwachsen der technischen Normen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit bis zur nächsten Überarbeitung immer kürzer wird. Ingenieurmäßiges Arbeiten mit vereinfachten Modellen ist nicht mehr vorgesehen. Prüfungen auf Plausibilität oder gar Richtigkeit, zum Beispiel mit überschlägiger Berechnung, sind kaum noch möglich. Die Planungen werden immer aufwendiger und die Pläne detaillierter, während die Handwerker, die immer häufiger die deutsche Sprache nicht mehr wirklich beherrschen, die Pläne nicht verstehen. Die Politik hat in den letzten Jahren versucht, die finanziellen Nachteile durch Fördermittel auszugleichen und in der öffentlichen Wahrnehmung zu vernebeln. Zu welchen Verwerfungen es führt, wenn die Fördermittel ausgesetzt werden, hat man Anfang 2022 gesehen, als dies radikal gestrichen wurde, weil der Missbrauch überhandnahm. Die Forderung an die Gebäudeeffizienz, Fernziel Klimaneutralität, eröffnet eine Dimension weiterer Realitätsferne. Die Beratungsgesellschaft Ernst & Young schätzt die Sanierungskosten zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland auf 3 Billionen Euro. Das ist mehr als das Zehnfache der jährlichen Wohnungsbauinvestitionen in Deutschland, also Sanierung und Neubau. In der nächsten Runde mehr. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Hentschel für die AfD-Fraktion. Kollege Böhme spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.
Marco Böhme Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zschocke, weil Sie mich angesprochen haben, möchte ich auch direkt reagieren. Meine Forderung betrifft Fälle von schon genehmigten Tagebaugebieten wie Würschnitz, worüber ein Unternehmen oder die Staatsregierung Gutachten erstellen ließ und die Gutachten eben dargestellt haben, dass das Abbaugebiet in Ordnung ist, es auch keine Umweltprobleme gibt, und es deswegen genehmigt wurde. Wenn aber andere Gutachten zu anderen Schlüssen kommen, wie das NABU-Gutachten, dann fordere ich, dass der Umweltminister sagt: Okay, das NABU-Gutachten ist doch schon relevant, und deswegen rede ich mit dem Unternehmen, in dem Fall mit dem Tiefbaubetreiber, und mache einen Kompromiss bzw. erkläre, etwas vorzunehmen, was dann die Umweltauswirkungen verringert, sodass also der Tagebaubetreiber bestimmte Kriterien von sich aus scheinbar freiwillig – so wird es von Ihnen oder vom Umweltminister dargestellt – einhält, dass zum Beispiel die Moore nicht austrocknen oder nicht alle Rodungen dort vorgenommen werden. Ich finde es einen guten Ansatz, in diesem Fall mit dem Unternehmen zu sprechen. Aber – das war meine Kritik – das gibt es eben nicht transparent und nicht öffentlich, und das gibt es auch nicht einklagbar zehn Jahre später. Das war es, was ich gefordert habe: dass hier Transparenz hergestellt wird und dass man in den Dialog tritt mit den Menschen vor Ort, die wegen des Vorhabens auf den Bäumen sitzen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Haben Sie eine Zwischenfrage, Herr Zschocke? – Dann, Herr Kollege, bitte am Mikrofon 3.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Böhme, ist Ihnen bewusst, dass in einem rechtsstaatlichen Planfeststellungsverfahren alle diese Fragen geklärt werden können, ob und wie der Moorschutz erfolgen kann, ob es die Möglichkeit gibt, zum Beispiel die Auskiesung nicht mit einer Verfüllung zu beenden, also dort keinen Bauschutt einzubringen, ob das mit einer grundwassernahen Aufforstung gelingen kann, dass das transparent, öffentlich und gutachterlich überprüft werden kann, und zwar unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger?
Marco Böhme Die Linke
Ja, das ist mir bewusst. Das betrifft aber vor allem die neu zu genehmigenden Gebiete, in diesem Fall dann Würschnitz West. Wir haben vorhin aber über das schon genehmigte Gebiet gesprochen. Dazu ist Ihre Ausrede so, dass das vor 22 Jahren so genehmigt wurde und deswegen der Unternehmer auf jeden Fall das Recht hat, das abzubauen. Das ist ein Problem. Deshalb sage ich: Es ist anerkennenswert, dass dann der Umweltminister mit den Unternehmen – wenn neue Umweltprobleme aufgezeigt werden, in dem Fall vom NABU – darüber spricht, ob das nicht reduziert oder andere Abbaumethoden genutzt werden können. Das ist gut, und deshalb gab es nur die Aufforderung, das transparent zu machen und dafür zu sorgen, dass es am Ende eingehalten werden kann. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?
Marco Böhme Die Linke
Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann am Mikrofon 4, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Kollege Böhme, könnten Sie dem Hohen Haus bitte erklären, unter welchen planungs- und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen ein gültiger Planfeststellungsbeschluss mit entsprechendem Baurecht durch welche Behörde revidiert werden kann?
Marco Böhme Die Linke
Ich habe nicht gesagt, dass es revidiert werden kann. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich habe anerkannt, dass – wenn vor zehn, 15 Jahren etwas beschlossen wurde – dann das Ministerium mit dem Unternehmen spricht, ob es nicht auch anders geht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Das ist das, was ich anerkenne und gut finde. Ich finde es aber schade, dass es nicht transparent gemacht wurde. Davon rede ich, und vor allem davon, dass sie nicht in den Dialog mit den Besetzer(inne)n zum Beispiel dieses „Hambi“ gehen, damit es die Leute erklärt und vielleicht auch eine Zusicherung bekommen, (Sebastian Wippel, AfD: Einen Dialog mit Rechtbrechern?) dass zum Beispiel diese Moore nicht gefährdet werden. Das ist derzeit den Leuten dort nicht bewusst, und das ist das Problem. Darin müssen Sie mir doch recht geben oder nicht? Weiterhin kann es nicht sein – damit komme ich vielleicht zum eigentlichen Knackpunkt –, dass, wenn sich Gesetze später ändern – in Deutschland haben wir zum Beispiel ein Klimaschutzgesetz –, bei bereits genehmigten Verfahren die Verträge trotzdem einfach weiter so gelten, als wäre vorher nichts gewesen. Wir müssen in Deutschland endlich einmal zu einem Zustand kommen, dass bestehende Abbauverträge revidiert und geändert werden können. Das ist ein Problem, dass das in Deutschland noch nicht möglich ist. Das müssen wir durch zukünftige Gesetzgebungsverfahren und Debatten ändern, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Nun frage ich die SPD: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Die CDU hat das nicht angezeigt, aber die AfD. Kollege Zwerg, bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben etwas übersehen!) – Entschuldigung, ich habe es zu spät gesehen. Herr Kollege Löser, bitte schön.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. – Ich sehe, ich habe noch 5 Minuten – das stimmt, ja? – Vielen Dank. Ich möchte gern noch einmal auf die verschiedenen Redebeiträge eingehen. Insgesamt gefällt mir, dass die Debatte – bis auf einige Punkte, auf die ich noch eingehen werde – weitgehend sachlich ist, und das ist auch dem Thema angemessen. Ich möchte zunächst in Richtung LINKE sprechen: Herr Böhme, ich habe genau zugehört. Herr Zschocke hat Ihnen fachlich entgegnet, und wenn ich das zusammenfasse, dann reduziert sich Ihr Vorwurf eigentlich darauf, dass es schade ist, dass wir dort mit den Leuten nicht im Dialog sind. Das stimmt aber nicht, weil die Grüne Jugend natürlich im Dialog ist. Auch Abgeordnete von uns, wie Frau Hammecke, sind dort schon seit Längerem im Dialog. Also fassen wir das mal so zusammen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie sind nicht dabei, ne! Ihr müsst nicht die Jugend vorschieben! Ihr habt auch einen Minister! Und ein Ministerium …!) – Aber es ist doch sehr deutlich geworden, wie die Ebenen sind, lieber Herr Gebhardt! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ja!) Genau so, wie es hier kein grünes Licht für Kiesabbau gibt, sollten wir auch keinen roten Populismus in dieser Frage betreiben. Das tun Sie nun aber leider. (Oh-Rufe von der AfD –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Hört!) Ich finde es vollkommen berechtigt, die GRÜNEN zu kritisieren, wenn es sachlich berechtigt ist, aber Populismus und unzutreffende Verkürzungen – das sage ich ganz ehrlich – schaden am Ende dem Anliegen Klimaschutz ganz gewaltig. Das ist, denke ich, nicht das, was Die LINKEN im Schilde führen sollten. Nun zur AfD: (Zuruf von der AfD: Ja!) Die Kollegen bezichtigen uns ja immer wieder der Bevormundung und Gängelung und nur deswegen machen wir das hier wahrscheinlich, damit Sie dann sagen können, dass wir wieder mal die Welt bevormunden und gängeln. (Roberto Kuhnert, AfD: So ist es ja!) Sie haben behauptet, Vonovia würde den Wohnungsbau einstellen und daran wären die GRÜNEN schuld. Wenn Sie die Pressemitteilung der Vonovia gelesen haben, dann haben Sie auch gelesen, woran es liegt: Es ist die Baukostensteigerung. (Zuruf von der AfD: Super! – Weitere Zurufe von und starke Unruhe bei der AfD) – Lassen Sie mich doch mal ausreden, bevor Sie so völlig enthemmt klatschen. (Glocke des Präsidenten) Geht das eigentlich zulasten meiner Redezeit, wenn da drüben so viel gelabert wird? Noch einmal: die Baukostensteigerung – jetzt geht der Satz weiter, wenn Sie die Pressemitteilung gelesen haben – infolge des Ukraine-Krieges. Das haben Sie gelesen. (Zuruf von der AfD: Ach! Das reicht nicht! – Weitere Zurufe von der AfD) Dann lesen Sie nach! Ich will einen zweiten Punkt aufgreifen, den Sie hier bringen. Sie sagen, weil in China nach wie vor die Emissionen ansteigen, brauchen wir in Deutschland nichts zu machen. Das sagen Sie im Übrigen immer wieder bei dieser ganzen Klimafrage. Ich finde das sachlich unzutreffend. Auch wenn China gerade gewaltige Anstrengungen unternimmt, ist es so, dass die CO -Emissionen dort weiter steigen. Aber das soll doch bitte nicht heißen, dass wir in Deutschland beim Thema Klimaschutz leisetreten können. Das können wir nicht, auch nicht mit unserer Geschichte und unserer historischen Verantwortung. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Oh! Echt?) Ich frage mich immer wieder, wie Sie als AfD mit Ihren Enkeln oder Kindern sprechen. Glauben Sie denn, dass die Klimakrise an denen vorübergeht? Das ist doch vollkommener Unsinn. Stellen Sie sich dann noch genauso hin und erzählen, wegen China müssten wir in Deutschland nichts machen? (Zuruf von der AfD: Nö! – Weitere Zurufe von und Unruhe bei der AfD) Ich sage Ihnen: Wir alle sitzen gemeinsam in einem Boot. Sie können den GRÜNEN sonst was vorwerfen, aber am Ende löffeln wir diese Suppe alle gemeinsam aus und Ihre Kinder gehören auch dazu. (Zuruf von der AfD: Das gehört doch zu Ihrer Politik!) Ich hoffe, diese sind politisch mal ein bisschen heller. (Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN) Ich möchte sachlich zu einigen Dingen zurückkommen. Wie gesagt, die Debatte war aus unserer Sicht insgesamt sehr gut. Es gibt Punkte, die wir vorhin noch nicht so benannt haben; Kollege Flemming ist darauf eingegangen. Wir müssen über Regelungsdichte und Regelungswerk reden. Wir müssen an wichtigen Punkten entbürokratisieren, damit wir schneller sind. In der Gesprächsrunde mit der Bauwirtschaft-Ost sagte zum Beispiel jemand aus dem Tiefbau, sie würden sehr gern Recyclingbaustoffe, Asphalt zum Beispiel, einsetzen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das wird doch schon gemacht!) Das Problem ist nur, in Deutschland dürfen wir das nicht als tragende Decke verwenden. So war die Aussage. Wie wir diese Materialien einsetzen können – es ist auch billiger, das Recyclingmaterial einzusetzen –, ist ein ganz großer Punkt. Auf die Digitalisierung ist bereits eingegangen worden, ich will es noch einmal benennen: BIM ist eine große Chance, weil uns eine digitalen Bauakte auch in 20, 30 Jahren noch sehr genau sagt, welche Baustoffe in so einem Haus verbaut worden sind. Wenn man dieses Prinzip Cradle to Cradle zu Ende denkt, dann weiß man, dass es entscheidend ist, was wir in 30, 40 Jahren mit diesen Gebäuden machen. Wie können wir sie wiederverwenden? Am Ende muss stehen, dass wir mit all den Rohstoffen – die wir aus der Erde holen, die wir verbrennen – nicht mehr so umgehen, sondern dass wir sie nach Möglichkeit wiederverwenden und möglicherweise zu einem Nullsummenspiel kommen. Ich will noch etwas in Richtung Ministerium anregen: Wir müssen die Bauordnung schneller anpassen. Wir brauchen schnellere Zyklen, weil wir sehen, dass die Entwicklungen sehr schnell sind. Wir als Freistaat sollten darüber nachdenken, wie wir für den sozialen Wohnungsbau vorangehen und anreizen können – wir haben heute früh gehört, es gibt eine große Chance im Holzbau mit seriellem modularem Bauen –, dass die kommunalen Gesellschaften – genauso wie der Freistaat – beim sozialen Wohnungsbau in Vorleistung gehen. Dort müssen wir noch einmal sehr genau schauen. Vielen Dank für diese interessante Debatte. Ich höre gern weiter zu. (Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach in dieser dritten Rederunde für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ich frage noch einmal die Fraktionen. Die CDU hat kein Signal an mich gesendet, dass sie noch einmal sprechen möchte. – Dann übergebe ich an Kollegen Zwerg, AfD-Fraktion.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Auch ich möchte noch einmal auf ein paar Redebeiträge eingehen. Ich weiß nicht, Herr Löser, welches Betonrecycling Sie konkret gemeint haben, aber Betonrecycling wird schon seit 20 Jahren verwendet. Dieser Kreislauf existiert, solches Material kommt zum Beispiel unter die Bodenplatten zur Festigung des Bodens; wir haben ja öfter Bodenaustausch. Aber vielleicht haben Sie etwas anderes gemeint. Holzbau sehr gern. Ich fahre sehr gern in den Urlaub nach Österreich, dort wird sehr viel mit Holzbau gemacht. Wir können es hier gern auch machen, aber für den Geschossbau sind bitte immer die Gegebenheiten zu beachten. Wir haben dann einen erhöhten Brandschutz zu beachten, aber es geht. Warum aber wollen wir uns eigentlich immer so sehr in eine Richtung festlegen? Ich finde das eigenartig. Ich berate seit 20 Jahren Bauherren zur Haustechnik. Deshalb können Sie mir wirklich glauben, dass vielleicht 1 % erwähnt hat, dass sie das mit der Wärmepumpe wegen des Klimaschutzes machen. Etwa 1 % kommt vielleicht zusammen, beim Rest war es wie folgt: Beispielsweise hat man im Verkaufsgespräch im Jahr 2011 – die Strompreise und die Gaspreise waren relativ günstig, im Verhältnis gesehen bei Gas vielleicht 5, 6 Cent und beim Strom waren es 11, 12 Cent – die Anschaffungskosten beider Aggregate vorgerechnet, wie sich das darstellt, und der Bauherr konnte entscheiden, ob er es macht oder nicht. So etwas nennt man: Das regelt der Markt. Das Argument Klimaschutz spielte damals ganz klar gar keine Rolle, aber der Umweltschutz war vielleicht ab und zu ein Thema – allerdings, wie gesagt, im 1-%-Bereich. Diese Erfahrungen durfte ich im Verkauf sammeln. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Es ist aber auch interessant zu wissen oder zu sehen, wie und auf welcher Grundlage sich die Menschen entscheiden, mit welchen Materialien sie bauen wollen. Man geht also diesen Weg mit und sagt: Ihr könnt sowohl das eine als auch das andere bekommen. Und nicht: Ihr müsst das eine machen, weil wir ab dem Jahr 2024 oder 2025 Gasheizungen in Deutschland als Neueinbau verbieten werden. Das kann nicht der Weg sein. (Beifall bei der AfD) Deshalb: Freie Wahl für die Bauherren! Das sollte das Credo sein. Natürlich sind alle Baustoffe und Weiterentwicklungen, Herr Flemming, willkommen. Ich lade Sie ein, einmal mit zum Energiewendekongress an die Bergakademie Freiberg zu kommen; das machen die einmal im Jahr. Das letzte Mal war ein hochrangiger Vertreter der Betonindustrie dort. Er hat erzählt, welche tollen Projekte sie auf den Weg gebracht haben, dass sie die Klimageschichte mittragen wollen und müssen, dass es grüner Beton werden muss usw. usf. Dann kam die Frage von einem Unternehmer – es waren auch Bauunternehmer dort –, was der Beton dann kostet. Die klare Antwort war, mit dem Doppelten müsse man schon rechnen. Auf diesen Punkt will ich aufmerksam machen: Wir können alles entwickeln, vollständig entwickeln und marktreif gestalten – doch es muss auch jemanden geben, der das Zeug braucht und bezahlen kann. Wenn wir beim Bezahlen sind – ich habe es vorhin schon gesagt –: Die Menschen in diesem Land streben Wohneigentum an. Das ist doch sehr löblich. Wohneigentum ist für die Menschen in diesem Land so etwas wie eine „Rente für später“. Man investiert in jungen Jahren, wenn man noch gutes Geld verdient, in sein Haus bzw. in das Hausprojekt, baut sich ein Häuschen und hat dann im Alter eventuell keine Mietzahlungen oder irgendwelche Kreditbelastungen mehr. Das ist der Weg. Das sollten wir fördern und nicht darauf drängen, dass die Leute so und so zu bauen haben. Lassen wir ihnen doch die Wahl, und der Markt regelt das. Wenn wir natürlich alles an der Klimadiskussion festmachen, wenn wir das immer wieder als Hauptargument bringen, Herr Löser, muss ich Ihnen sagen: Das ist realitätsfern. Das werden wir als AfD nicht mittragen. (Beifall bei der AfD) Dazu werden wir noch die eine oder andere Diskussion führen. Diese Dinge dürfen der Bauwirtschaft und den Bürgern nicht durch ideologische und verblendete Politik aufgezwungen werden. Denn ebenso wenig, wie man eine Volkswirtschaft nur mit Genderbeauftragten und Klimamanagern betreiben kann, (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) kann man jedes Haus stur mit Holz, Stroh oder Lehm bauen. Das war früher einmal der Fall. Man kann es heute wieder machen – man muss es aber nicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Man kann das schon! –
Sabine Friedel SPD
Früher konnte man noch mit Gendersprache…! – Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch dürfen bewährte und sichere Baustoffe durch solch eine grüne Politik und staatliche Markteingriffe nicht künstlich verteuert werden. Warum wird denn Beton teurer? Warum stöhnt denn die Ziegelindustrie? Weil sie durch die CO -Bepreisung – sowohl bei den Energiepreisen als auch beim Prozess selbst – schlechtergestellt wird. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sie wird schlechter gestellt und verliert damit an Wettbewerbsfähigkeit. Auch das muss man sich überlegen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zwerg sprach für die AfD-Fraktion. Nun frage ich noch einmal die Fraktion DIE LINKE. – SPD? – Auch kein Redebedarf mehr. Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Auch nicht mehr. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schmidt.
Thomas Schmidt
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich mich direkt an die Bauwirtschaft wenden, die in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten riesengroße Aufwendungen hatte: Wir reden hier oft über neue Arbeitswelten, HomeofficeAnspruch und andere Dinge. Sie mussten bei Wind und Wetter, bei Hitze die großen Herausforderungen unter den Corona-Bedingungen mit Hygienekonzepten bewältigen. Ich habe viele Baustellen besucht und bin beeindruckt, was sie dort geleistet haben. Erst einmal einen herzlichen Dank für das, was unsere Bauwirtschaft, unsere Bauhandwerker und unsere Industrie in den letzten Monaten und Jahren geleistet haben. (Beifall bei der CDU und der SPD) Die Herausforderungen sind riesengroß; das wurde in der Debatte deutlich erläutert. Ohne Zweifel sind neue Herausforderungen im Bausektor entstanden, zum einen unmittelbar durch die gestiegenen Preise. Doch wir dürfen dabei nicht vergessen, dass wir die Herausforderungen des Klimawandels dadurch nicht in den Hintergrund drängen dürfen. Deshalb möchte ich bereits zu Anfang sagen, dass speziell die Redebeiträge der Kollegen Flemming und Löser in der ersten Runde all das deutlich gemacht haben; und ich stehe hinter allem, was sie gesagt haben. Deshalb muss ich das nicht wiederholen, sondern ich möchte mich darauf beschränken, zu erläutern, was wir tun, um das zu befördern – wenn ich „wir“ sage, meine ich auch das Hohe Haus –: Man hat sich im letzten Haushalt dazu bekannt, wieder eine hohe Investitionsquote in den Haushalt zu integrieren, um die drohenden Ausfälle – die Aufträge gehen in der Bauwirtschaft nämlich zurück, auch das ist deutlich geworden – nicht etwa durch ein Absinken der öffentlichen Bauaufträge zu verstärken, sondern ganz im Gegenteil dafür zu sorgen, dass eine stabile Auftragslage besteht. Wie gesagt: 17 % Investitionsquote sprechen dafür. Wir befördern das zudem mit unseren Fördermöglichkeiten im Regionalministerium, speziell mit dem Investitionsgesetz für die Kohleregionen, der Städtebauförderung, LEADER, also der Förderung des ländlichen Raums, sowie mit der Förderung des Denkmalschutzes. Das Wirtschaftsministerium beteiligt sich mit der Förderung aller möglichen Infrastrukturmaßnahmen, das SMEKUL mit dem Hochwasserschutz, das SMWK mit dem Hochschulbau – vieles Weitere wäre zu nennen –, und das auf einem hohen Niveau. Unser Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement steht vor riesengroßen Herausforderungen. Ich muss wirklich einmal sagen, dass die Leute, die dort tätig sind, vieles leisten und derzeit sehr stark belastet sind. Wenn wir dieses Thema mit dem Anspruch eines klimaneutralen und umweltfreundlichen Bauens verbinden, muss es ein Wettstreit der besten Ideen sein, da kann es nicht nur eine Einbahnstraße geben. Darin sind wir uns völlig einig. Ich glaube, dazu besteht über alle Fraktionen hinweg Einigkeit. Wir versuchen, das mit guten Beispielen zu untersetzen; ich will diese nennen. Erstens. Das Thema moderne Baustoffe ist bereits angesprochen worden. Wir haben speziell mit unserem simul+ InnovationHub das Thema Bauen mit Carbonbeton seit vielen Jahren begleitet und es muss uns gelingen – und es gelingt zunehmend –, Beispiele zu schaffen. So etwas gelingt nur, wenn man in der Praxis Beispiele erbringt, um deutschlandweiter Vorreiter zu sein und diese in die Welt hinauszutragen. Diese ganzen Rechnungen, das mag ja sein. Wie viel CO -Ausstoß kommt in Deutschland aus der Bauindustrie? Wie relevant ist das weltweit? Aber gerade mit dem Export dieser Technologien können wir doch als Vorreiter in der ganzen Welt etwas erreichen. Wir können das exportieren und dort zeigen, dass es auch anders geht. So sehe ich auch die Anstrengungen, die wir im Forschungsbereich machen, vor dem Hintergrund des Ziels, das unmittelbar draußen zu zeigen. CUBE, das erste Carbonbetonhaus der Welt, wurde hier in Dresden im Jahr 2022 eingeweiht. Viele regionale Partner haben zusammengearbeitet, ob es die TU Dresden oder die TU Chemnitz waren, die HTW, die HTWK, das Textilforschungsinstitut und viele andere mehr, auch Hersteller von Bauteilen – wie das Oschatzer Betonwerk – oder die Bauausführer Hentschke Bau und Bendl HTS. Die Carolabrücke, die viele von uns benutzen, konnte nur verbreitert werden, weil dort Carbonbeton zum Einsatz kam. Es gibt auch eine Brücke in der Nähe von Bautzen, über die inzwischen sogar Schwerlasttransporter rollen. Wir haben das Carbonbetontechnikum Leipzig eingeweiht und unterstützt. Das Thema Recycling wurde ebenfalls in der Debatte angesprochen: Ja, das ist ein sehr wichtiges Thema; alles, was mit Faserverbund zu tun hat. Hier möchte ich das WIR!- Projekt – Wandel durch Innovation in der Region, abgekürzt: WIR – „WIR! recyclen Fasern“ nennen. Dieses Problem zu lösen, ist eine riesengroße Herausforderung. Auch CircEcon, ein Projekt, welches im Strukturwandel umgesetzt werden soll, nimmt sich dem an. Um für die gesamte Kette – Cradle to Cradle hat jemand gesagt, Prof. Braungart hat das formuliert – Voraussetzungen zu schaffen, müssen wir Lösungen finden. Das Holzbaukompetenzzentrum – ebenfalls aus simul+ hervorgegangen – setzt inzwischen wirklich sichtbare Zeichen, und ich kann schlicht und ergreifend nicht verstehen, warum Sie, Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, dieses ablehnen. Sie wollten im Landtag die Mittel dafür wieder streichen. Ich finde, die Leute machen dort eine hervorragende Arbeit und haben schon viel erreicht. Es wird deutschlandweit und über die Grenzen hinaus mit Lob und Anerkennung überschüttet für das, was dort auf den Weg gebracht worden ist, und es geht in diesem Sinne auch weiter. Zweitens haben wir auch im Bereich Baurecht und Bauleitplanung einiges auf den Weg gebracht. Die neue Bauordnung hat das Bauen mit Holz erleichtert. Ich glaube, hier können wir noch weiter gehen. Erteilungen von Typgenehmigungen für Bauprojekte sind ermöglicht worden. Und ja, Herr Kollege Löser, wir müssen immer wieder hinterfragen, wie wir hier weiterkommen und nächste Schritte gehen können. Da bin ich ganz bei Ihnen. Drittens will ich das Thema Digitalisierung nennen. Damit meine ich nicht nur den digitalen Bauantrag, sondern auch das Digitalisieren des Baus generell. In der Lausitz entsteht das Construction Future Lab als Strukturwandelprojekt. Wir werden sehen – Kollege Flemming hat es angesprochen –, was man von den wirklich wertvollen Ideen von Prof. Curbach und des Lausitz Art of Building noch umsetzen kann. Auch dazu befinden wir uns in Gesprächen, ohne schon sagen zu können, wie weit das am Ende möglich sein wird. Doch dieses Projekt in Teilen oder in Gänze umsetzen zu können, dazu sind wir zumindest im Gespräch. Wir werden sehen, wie weit wir damit kommen. Das Bauen muss an die Umgebung und die Städte angepasst werden. Smart City ist eine große Herausforderung, aber auch eine Riesenchance, um bei diesen Themen einiges zu erreichen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Zweite Aktuelle Lieferengpässen Arzneimittelversorgung in Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion CDU das Wort, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an Herrn Kollegen Dierks von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Arzneimittelversorgung im Freistaat Sachsen und Deutschland insgesamt sind die Apotheken in unserem Land in kurzer Folge der zweiten krisenhaften Situation ausgesetzt. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten häufig den Menschen gedankt, die in Arztpraxen und Krankenhäusern arbeiten, doch ich glaube, es ist durchaus notwendig – weil häufig nicht so wirkmächtig und lautstark –, auch denen zu danken, die nun im dritten Jahr in sehr schwieriger Situation ihren Dienst tun, denen, die zunächst im Bereich des Impfens und des Testens unterstützt haben Auch das unterstützen wir mit simul+-Modellprojekten zu Themen im Bereich Smart Living, zum Beispiel OPTIMISE, einer offenen Plattform für innovative Smart Living Services, oder AMSEL, einer Experimentierplattform in Mittweida für vernetzte Siedlungsstrukturen, um die energetische Gebäudeinfrastruktur zu optimieren. Das entsteht erst noch, es startet erst dieses Jahr. Smart Intelligent Buidling – nachhaltiger, flexibler und ressourcenschonender Gebäudebetrieb – ist ein Projekt, das noch zu nennen wäre. Ich habe noch eine Menge an Themen, die ich hier ansprechen könnte. Natürlich versuchen wir auch mit unseren Ehrenpreisen darauf hinzuwirken – der Baukulturpreis ist so etwas –, dass man neue Wege geht. Im Großen und Ganzen haben wir in Sachsen meines Erachtens hervorragende Voraussetzungen und Kompetenzen, das Bauen auf ein neues Niveau zu heben. Dabei sind die Kosten nicht zu vergessen. Ganz im Gegenteil: Auch diese neuen Wege müssen dazu führen, dass das Bauen wieder preiswerter wird. Nochmals herzlichen Dank an den Sächsischen Landtag für die Unterstützung, für diese ganzen Initiativen, die wir umsetzen können. Ich bin optimistisch, dass noch vieles von Sachsen aus nach Deutschland und in die Welt gehen kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schmidt sprach für die Staatsregierung. Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte entgegenwirken – ganz Sachsen sicherstellen Fraktion CDU und jetzt mit einer sehr schwierigen Versorgungssituation im Bereich einiger Medikamente und Wirkstoffe umgehen müssen, nämlich den Menschen, die im Freistaat Sachsen in den Apotheken arbeiten. Das sind nicht nur Apothekerinnen und Apotheker, sondern natürlich auch Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie Pharmazieingenieure. Herzlichen Dank für den Dienst, den Sie an der Versorgung im Freistaat Sachsen leisten! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Worüber diskutieren wir eigentlich und warum? Ich denke, man muss zunächst einen Trend in den Blick nehmen, der klarmacht, warum wir in Deutschland und Europa über Engpässe im Bereich der Versorgung mit Arzneimitteln sprechen: Noch im Jahr 2000 sind ungefähr zwei Drittel der generischen Wirkstoffe – also klassische Dinge, wie wir sie alle kennen, beispielsweise Ibuprofen oder Paracetamol – in Europa hergestellt worden und ein Drittel in anderen Teilen der Welt, insbesondere in Asien. Dieses Verhältnis hat sich umgekehrt. Jetzt kann man sagen: Das war alles falsch, das war Globalisierung im schlimmsten Sinne. – Ich denke, es war vor allen Dingen ein Vertrauen darauf, dass der Markt jederzeit und sehr kurzfristig liefern kann, was wir begehren, im Grunde das westliche Globalisierungsmodell heruntergebrochen auf industrielle Medikamentenproduktion. In den letzten Jahren waren wir mit Krisen konfrontiert, von denen keiner wissen konnte, dass sie kommen, nämlich Corona und der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Wir sehen, dass neben einer perfektionierten Effizienz auch das Thema Resilienz eine Rolle spielt. Es ist also nicht selbstverständlich, dass alles immer verfügbar ist. Deshalb sind wir kurz-, mittel- und langfristig sowohl auf Landes- als auch auf Bundes- und auf europäischer Ebene dazu aufgerufen, für dieses Problem der – aus meiner Sicht zu Recht als selbstverständlich angenommenen – medizinischen Versorgung bzw. der Medikamentenversorgung der Menschen eine Lösung zu finden. Ich bin sehr dankbar, dass Michael Kretschmer und Petra Köpping sich dieses Themas kurzfristig angenommen haben, dass wir im Bereich dessen, was wir mit Blick auf rechtliche Umsetzungen im Freistaat Sachsen tun können, die Dinge angehen. Das heißt, dass der Austausch von Medikamenten zwischen Apotheken einfacher möglich sein soll, dass die eigene Herstellung von Medikamenten in Apotheken, auch auf Vorrat, unbürokratischer durchführbar sein soll, um, wenn ein Medikament nicht bzw. so nicht verfügbar ist, sowohl bezüglich der Menge abzuweichen als auch von der Zusammensetzung, wenn eine Gleichheit in der Wirkung anzunehmen ist, und dass der Import von Arzneimitteln, wenn Medikamente in Deutschland nicht ohne Weiteres verfügbar sind, erleichtert werden soll. Ich glaube, das sind erste richtige Schritte, um im Management dieser Krisensituation pragmatisch Lösungen zu finden. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir müssen jedoch auch Sicherheit im Bereich der Abrechnungen erwirken. Das heißt, auf der einen Seite muss sich der Mehraufwand, der in den Apotheken geleistet wird – die Beratung, das Besprechen von Alternativen in der Behandlung –, in der Vergütung entsprechend niederschlagen. Das, was derzeit auf Bundesebene diskutiert wird, diese Pauschale von 50 Cent, wird nicht im Mindesten dem zusätzlichen Aufwand gerecht, den Apotheken im Freistaat Sachsen und in ganz Deutschland täglich leisten. Wir brauchen Sicherheit in den Abrechnungsmodalitäten mit den Kostenträgern. Deshalb ist kurzfristig zu erwirken, dass mit den Kassen, die auf Landesebene tätig sind, aber vor allen Dingen auch mit den bundesweiten Kassen bei einem runden Tisch ein gemeinsames Verständnis und Regelungen dafür geschaffen werden, dass die kurzfristig und wahrscheinlich in den nächsten Jahren häufiger auftretenden Mehrkosten durch alternative Verschreibungen entsprechend abgefangen werden müssen. Sonst trägt das betriebswirtschaftliche Risiko allein die Apothekerin oder der Apotheker, die letzten Endes ein betriebswirtschaftlich tragfähiges Unternehmen führen. (Beifall bei der CDU) Ich möchte in der ersten Runde damit schließen, dass wir darüber sprechen müssen, ob im Sinne der Resilienz nicht ähnlich, wie wir es im Bereich der Mikrochips haben, auch ein strategisches Interesse – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.
Alexander Dierks CDU
– an einer erhöhten Wirkstoffund Arzneimittelproduktion in Europa besteht. Das können wir aber nur auf europäischer Ebene machen. Deshalb brauchen wir Anstrengungen des Bundes, gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union zum einen ein Frühwarnsystem zu etablieren, wo – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit, Herr Kollege!
Alexander Dierks CDU
– Lieferengpässe zu erwarten sind, und zum anderen, damit wir perspektivisch dazu kommen, wieder mehr in Europa zu investieren und zu produzieren. Ich glaube, das ist eine Frage von großer strategischer Bedeutung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Dierks sprach für die CDU-Fraktion. Ich möchte auf die Redezeit hinweisen. Es kam heute bereits des Öfteren vor, dass überzogen worden ist. Ich muss dann irgendwann eingreifen; aber das mache ich natürlich sehr ungern. – Nun für die AfD-Fraktion Kollege Thumm, bitte schön.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn eine 89- jährige Frau vor ihrem Apotheker steht und das Herzmedikament, welches sie seit 30 Jahren nimmt, nicht mehr bekommt, wenn Tausende Frauen ihre Krebstherapie nicht fortsetzen können, weil der Wirkstoff Tamoxifen nicht lieferbar ist, wenn Fiebersaft für Kinder nicht erhältlich ist, wenn Apothekenpersonal und Ärzte viele Stunden pro Woche ihre wertvolle Arbeitszeit damit verbringen, Medikamente zu organisieren oder selbst anzurühren – dann, meine Damen und Herren, leben wir nicht im besten Deutschland aller Zeiten, nein, wir befinden uns direkt auf dem Weg zu einem Entwicklungsland oder sind in Teilen längst dort angekommen. (Beifall bei der AfD) Wenn ich die Äußerungen von der CDU in der ersten Rederunde einordne, Herr Dierks, komme ich zu dem Ergebnis: Ihre Worte sind als theatralische Heuchelei zu bezeichnen; denn bereits im Jahr 2020 führten wir im Landtag eine Debatte über Lieferengpässe und darüber, dass bestimmte Medikamente und Wirkstoffe nicht verfügbar sind. Damals wie heute möchte ich dazu das „Ärzteblatt“ aus dem Jahr – bitte zuhören – 2019 zitieren: „Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Ein Missstand, der nicht mehr hinnehmbar ist.“ Schon damals – also im Jahr 2019, Herr Dierks – fehlten 250 Wirkstoffe oder Medikamente. Und, Herr Dierks, das war vor Corona. (Carsten Hütter, AfD: Hört, hört!) Unser Vorschlag in der Debatte im Jahr 2020, Grundgüter von Arzneiwirkstoffen und von Medikamenten wieder nach Deutschland, notfalls in die Europäische Union, zurückzuholen, fand hier keine Zustimmung – wahrscheinlich, weil der damalige Bundesgesundheitsminister dasselbe Parteibuch hat wie der Ministerpräsident. Was hat die Staatsregierung eigentlich in den vergangenen vier Jahren unternommen? Herr Kretschmer, ich finde es schon erstaunlich, dass Sie sich vergangene Woche in der „Sächsischen Zeitung“ abbilden ließen und die Forderungen der AfD aus dem Jahr 2020 übernahmen: (Oh-Rufe von der CDU –
Sören Voigt CDU
Das ist doch lächerlich!) „Die Verträge müssen nicht nach dem Kostenfaktor, sondern nach Lieferbarkeit abgeschlossen werden. Deutschland sei einmal die ‚Apotheke der Welt‘ gewesen. Nun kaufen Menschen in den Nachbarländern ihre Arznei.“ AfD-Forderungen übernommen, Medikamente heimisch produzieren – gut so, Herr Kretschmer. Doch, Herr Kretschmer und werte Abgeordnete der CDU, was soll dann diese Debatte? Die Forderungen und Lösungen liegen doch bereits auf dem Tisch: Die Lieferabhängigkeiten aus Ländern wie China und Indien müssen reduziert werden. Setzen Sie sich also mit der Bundesregierung, die eigentlich dafür zuständig ist, zusammen! Es braucht dringend eine Strategie mit zwei wesentlichen Bestandteilen: Erstens: die Ansiedlung der Produktion von lebensnotwendigen Medikamenten und Wirkstoffen in Deutschland, notfalls in Europa. Zweitens: Wirkstoffe und Medikamente, die weiterhin aus Ländern wie China und Indien bezogen werden, sind mit nationalen Reservebeständen im Handel abzusichern. Dafür hätten Sie unsere Zustimmung, Herr Ministerpräsident, und damit eine starke Mehrheit. Deshalb verstehe ich das Mittel der heutigen Debatte nicht. Ein Antrag hier im Hohen Haus mit konkreten Forderungen aus Sachsen an den Bund wäre das richtige Instrument gewesen. Gute Sachen, die Sachsen dienen, lehnen wir als AfD bekanntlich nicht ab – zum Beispiel aus Ignoranz, wie Sie es ständig machen. Sie hätten also schon morgen die Pferdchen in Ihrer Staatskanzlei anspannen können und wären mit konkretem Auftrag aus dem sächsischen Parlament in Berlin handlungsfähig. Im Ergebnis wären wir also morgen schon viel weiter, als wir es heute mit dieser Debatte sind. Stattdessen wieder nur Worte, um das Volk zu beruhigen, und PR-Arbeit der CDU – ohne Ergebnis für Sachsen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist doch das eigentliche Dilemma: dass außer Worten wenig bis nichts, aber auch gar nichts passieren wird. Medikamentenknappheit ist mittlerweile auch zu einem europäischen Problem geworden. Daher möchte ich zum Ende meiner Rede noch einen Vorschlag machen: Statt europäischem Panzerringtausch und Kriegswirtschaft, wie es Ihr CDU-Kollege Manfred Weber in der Europäischen Union fordert, könnten Berlin oder Brüssel bei europäischer Verfügbarkeit kurzfristig über einen Ringtausch für Medikamente und Arzneiwirkstoffe nachdenken, damit zum Beispiel die 89-jährige Oma ihre Herzmedikamente erhält, Krebspatienten ihre Therapie fortsetzen können – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist zu Ende.
Thomas Thumm AfD
– und kleine Kinder den benötigten Fiebersaft bekommen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Schaper spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Leider nicht lieferbar“ haben wir hier schon öfter gehört. Die Patientinnen und Patienten in den Apotheken hören das auch immer öfter. Ich möchte dazu ein Zitat vom Bundesgesundheitsministerium bringen, das ich gefunden habe: „Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige Medikamente unverzüglich bekommen. Das ist momentan leider zu häufig nicht der Fall. Aber Arzneimittelversorgung ist Grundversorgung. Hier muss der Staat funktionieren. Deshalb werden wir alles tun, um Lieferengpässe von Medikamenten künftig zu vermeiden. Deswegen wird der Bund bei der Verteilung von Medikamenten stärker eingreifen als bisher. Und wir werden auf internationaler Ebene nach Lösungen suchen, damit wieder Arzneimittel in Europa hergestellt werden.“ Das Zitat ist vom 18. November 2019, vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Das nur einmal am Rande für die Debatteneinbringung. Was ist drei Jahre später der Stand, am 30.01.2023? Zu den Zahlen wurde von meinen Vorredner(inne)n noch nicht allzu viel gesagt. 411 gemeldete Lieferengpässe bei Medikamenten bestehen laut der Seite pharmnet-bund.de, insbesondere bei Fiebersäften für Kinder, zunehmend bei den Antibiosen, bei Magenarzneimitteln wie Pantoprazol und, um ein ganz konkretes Beispiel zu nennen, bei Digitoxin – das ist nicht irrelevant, da die meisten der KHK, also der koronaren Herzerkrankungen, eine gewisse Abhängigkeit davon haben – (Thomas Thumm, AfD: Das ist genau das, was die 89-jährige Oma nicht kriegt!) sowie bei Krebsmitteln und Blutdrucksenkern. Auf anhaltende Nachschubprobleme bei Rohstoffen für diese Medikamente reagierte die wichtigste Herstellerfirma Merck nun sogar mit der Ankündigung, zum Beispiel bei Digitoxin, dass die Produktion zum Ende des Jahres 2023 gänzlich eingestellt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind keine Engpässe mehr, die bald vorbei sind, das sind Probleme, die massiv sind und vor allen Dingen Menschenleben gefährden. Für die Unternehmen geht es um hohe Profite und der Staat hat selbst überhaupt keine Lagerungsmöglichkeiten bzw. hat der Staat diese nicht vorgesehen. Das sollte sich, meine Damen und Herren, als Allererstes ändern. Wenn er das nicht tut, hat er nämlich eine Abhängigkeit. Auch die Rabattverträge der Krankenkassen haben ihren Anteil an dieser Situation. Selbst wenn diese vorerst, zum Beispiel für Kindermedikamente, aufgehoben wurden, nützt das aktuell relativ wenig. Es wird Zeit, dass endlich vom reinen Profitdenken zum Versorgungssicherheitsdenken für die Bevölkerung umgedacht – und vor allen Dingen nachgedacht – wird. Es ist doch unverantwortlich, wenn beispielsweise dringende Chemotherapien nicht durchgeführt werden können, weil bestimmte Bestandteile schlichtweg fehlen. Hier geht es um das Überleben von Menschen; hier geht es um ein Nicht-Aufhalten-Können von Krankheiten. Die Erlaubnis zum Austausch unter Apotheken zur Selbstherstellung und zum Verkauf von aus dem Ausland importierten Arzneimittel ist ein Anfang, aber keine langfristige Lösung; denn wenn die Rohstoffe dazu fehlen, wird es nun einmal schwer, diese selbst herzustellen. Herumzutelefonieren, Waren zu beschaffen, diese selbst herzustellen, Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten zu halten und natürlich die Beratung von Patientinnen und Patienten zwecks Ersatzpräparaten – das ist der Alltag der Apotheken, und er ist so enorm belastend wie noch nie zuvor. Respekt und großen Dank – wir schließen uns Herrn Dierks an – den Apothekerinnen und Apothekern inklusive ihrer Mitarbeitenden hier im Freistaat Sachsen. Sie haben nicht nur in der Pandemie Großes geleistet, sondern versuchen auch jetzt, alles dafür zu tun, dass die Lieferengpässe zumindest im Rahmen ihrer Möglichkeiten beseitigt werden und dass es eben nicht weiter – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist vorbei.
Susanne Schaper Die Linke
– dass sie kompensiert werden und sich nicht weiter verstetigen. Es ist genug Zeit verplempert worden. Lösungsvorschläge bringe ich selbstverständlich sehr gern in der zweiten Rederunde. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Frau Kollegin Kuhfuß für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg(inn)en! Beim Lesen des Themas dieser Aktuellen Debatte hat mich das Gefühl beschlichen, dass die CDU vielleicht ganz froh darüber ist, nicht mehr den Bundesgesundheitsminister zu stellen – nicht aus Schadenfreude, sondern weil wir die Diskussion über Lieferengpässe schon seit vielen Jahren führen. Herr Dierks ist selbst darauf eingegangen: Der Markt der Hersteller ist verlagert worden. Wir sind nicht die einzigen, die das Problem haben und hier immer wieder Lieferengpässe erleben. Das geht allen Industrieländern so. Wichtig wären eine bessere internationale Infrastruktur und die Vergabe von Aufträgen an mehrere Partner(innen) in verschiedenen Nationen. So stellt man sicher, dass man in Hochzeiten, in denen man Medikamente braucht, auch mehr haben kann. So stellt man eventuell aber auch sicher, über eine Redundanz zu verfügen. Wir haben die Aufträge an Länder gegeben, in denen Naturkatastrophen, Unruhen oder schlicht die Schließung von Produktionsstätten regelmäßig dazu führen, dass Lieferketten gefährdet sind. Wir unterliegen mit der Vergabe von Aufträgen an Entwicklungsländer natürlich auch einer Illusion. Wir glauben, uns preiswert, ja, sogar billig mit Medikamenten bevorrateten zu können – aber nach unseren Spielregeln. Jeder, der schon einmal in Indien war, weiß, dass man dort hervorragend ausgebildetes Personal findet, dass fließend Englisch spricht und hoch motiviert ist. Jeder, der schon einmal in Indien war, weiß aber auch, dass die Welt dort nicht nach unseren Regeln, nach unseren Bestelldaten, nach unserem Kalender, nach unserem Wetter oder nach unseren religiösen Festen funktioniert. Hinzu kommt, dass wir bei den internationalen Lieferketten auch mit internationaler Konkurrenz rechnen müssen. Die Entscheidung, die Medikamentenversorgung auszulagern, ist in der Vergangenheit gefallen. Wenn man sich in der Fachbubble umhört, dann ist diese Entscheidung nicht hundertprozentig rückgängig zu machen, weil uns heute Know-how, Mitarbeitende oder auch Produktionsstätten fehlen. Die sogenannten Preisobergrenzen, die auch bei meinen Vorrednern immer wieder eine Rolle gespielt haben, sind spannend in der Diskussion. Ich glaube, es lohnt sich eine ganz differenzierte Betrachtung dessen, was wir damit machen. Wir haben gerade mit dem Tankrabatt erlebt, dass man etwas Gutes will, aber am Ende beim Konsumenten nicht immer etwas Gutes ankommt. Das sollten wir hierbei verhindern, weil wir natürlich das Geld von Beitragszahlern ausgeben. Ein wichtiger Baustein in der ganzen Versorgungskette sind die Apotheken. Deren Auftrag ist nicht nur die erstklassige Versorgung, sondern auch, dass Medikamente da sind. Wenn ich jetzt höre, dass die Apotheken als Wirtschaftsunternehmen weiter in die Bevorratung einbezogen werden sollen, dann muss man auch wissen, dass es privatwirtschaftliche Unternehmen sind. Bevorratung heißt totes Kapital. Also auch hierbei werden wir uns um eine Refinanzierung bemühen müssen. Als letzten Punkt vielleicht noch zu der Frage nach den stark überteuerten Medikamenten: Diese wenigen, sehr teuren Medikamente verursachen deutlich höhere Kosten als massenhaft genutzte Medikamente. Die Debatte über diese wenigen, sehr teuren Medikamente wird ganz schnell zu einer ethischen Frage darüber, wer uns was wert ist. Diese Frage lenkt aber davon ab, kritisch auf die wirklichen Kosten der Pharmaunternehmen zu schauen; aber genau diesen kritischen Blick brauchen wir jetzt. Wir können uns hier in Sachsen die Köpfe heißreden. Über vieles von den Dingen wird im Bund entschieden. Aus meiner Sicht ist es wichtig, drei Dinge dem Bund mitzugeben. Erstens. Wir sind ein Flächenbundesland mit einer sehr alten Bevölkerung. Diese Bevölkerung braucht ein wohnortnahes Netz an Apotheken, zu dem sie gut ohne Pkw kommt. Diese Apotheken müssen die Dinge vorrätig haben, die die Menschen brauchen, weil ein älterer Mensch eben nicht dreimal flott um die Ecke kommt. Um diese Apotheken überhaupt haben zu können, brauchen wir ausreichend – möglichst in Sachsen qualifizierte – Pharmazeut(inn)en, die auch unternehmerisch tätig sein wollen. Zweitens. Eine sichere Versorgung durch die globalen Akteurinnen in Entwicklungsländern in fast allen Bereichen sicherzustellen ist und bleibt ein riskantes Unterfangen. Wir sollten in stabile Lieferketten investieren und auch Know-how in Europa binden und aufbauen. Alexander Dierks hat es schon gesagt: Wir sollten natürlich schauen, ob wir Anreize setzen, um in Strukturwandelregionen vielleicht selber wieder in die Wirkstoffproduktion einzusteigen. Drittens. Einfach nur mehr Geld wird nicht die Lösung sein, zumindest nicht mit uns. Wir müssen dafür sorgen, dass Krankenversicherungsbeiträge auch bezahlbar sind, und zwar für alle. Nach einer Phase der Umstrukturierung – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
– zum Wohle der Versorgungssicherheit ist es uns deshalb wichtig, dass wir auch wieder zu Preisstabilität kommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuhfuß sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die CDU-Fraktion greift eine Aktuelle Debatte auf, die nicht neu ist und sich in den vergangenen Wochen und Monaten zugespitzt hat. Das haben die Vorrednerinnen und Vorrednern schon gesagt. Sie sind auf viele Punkte eingegangen. Daher möchte ich mich relativ kurzhalten. Das Problem der Engpässe bei Arzneimitteln ist nicht nur auf Landesebene zu suchen, sondern die Problemlösung reicht weiter und darüber hinaus. Es bedarf einer gesamteuropäischen Koordinierung und eines gemeinsamen europäischen Vorgehens; denn die Ursachen hierfür sind vielschichtig und komplex und haben Konsequenzen zur Folge, die den nationalen Raum verlassen. Arzneimittelengpässe wirken sich direkt auf die Gesundheit der Patienten und Patientinnen sowie auf die Fortsetzung ihrer Behandlung aus. Die Folgen können das Fortschreiten einer Erkrankung sein und/oder die Verschlechterung der Symptome aufgrund einer verzögerten Behandlung. Zudem stellt diese Situation natürlich eine erhebliche psychische Belastung für Patienten und deren Familien dar. Die Risiken von Arzneimittelengpässen sind für gefährdete Bevölkerungsgruppen besonders hoch, etwa für Kinder, Senioren und Schwangere, aber natürlich auch für Menschen mit Behinderungen, für Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Krebs sowie für Patienten auf Intensivstationen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium bzw. der Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einem Eckpunktepapier Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Lieferengpässen aufgezeigt hat. So wird die Versorgung mit Arzneimitteln für Kinder verbessert, indem ein Preismoratorium für diese angepasst wird. Die Mehrkosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Lieferketten sollen ausgeweitet und der Produktionsstandort EU soll gestärkt werden. Hierfür wird eine Standortberücksichtigung mit dem Kriterium „Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU“ eingeführt. Hinzu kommt eine verbindliche mehrmonatige versorgungsnahe Lagerhaltung. Darüber hinaus wird die Versorgung von Patienten und Patientinnen in Apotheken verbessert, indem die Zuzahlung in bestimmten Fällen entfällt oder begrenzt wird. Um Versorgungsengpässe künftig besser und vor allem früher zu erkennen, wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit zusätzlichen Informationsrechten gegenüber pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern ausgestattet. All diese Maßnahmen sind wichtig und werden mittelfristig das Problem lösen. Wie wir bereits gehört haben, hat das Sozialministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Maßnahmen ergriffen, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. So soll das Arzneimittel- und Apothekerrecht großzügig ausgelegt werden, um zum Beispiel den Austausch von Medikamenten zwischen den Apotheken, die Herstellung in der Apotheke sowie die Abgabe importierter Arzneimittel zu erleichtern. Ein zentraler Baustein ist es jedoch, die Konzentration der Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion auf wenige Herstellungsstätten aufzubrechen, um so das Risiko für Lieferkettenunterbrechungen und Abhängigkeiten in der Zukunft zu minimieren. Die letzten Wochen haben wieder einmal mehr als deutlich gezeigt, dass die Auswirkungen gravierend sein können und dass ein koordiniertes und zügiges Handeln innerhalb der Europäischen Union dringend notwendig ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Nun könnten wir in eine zweite Runde gehen. Die CDU-Fraktion? – Kein Bedarf. Die AfD-Fraktion? – Kollege Schaufel, bitte schön.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe folgende Frage an Sie: Was ist der häufigste Grund für Lieferengpässe bei Arzneimitteln? Ich sage es Ihnen: Es ist – oh Wunder! – die erhöhte Nachfrage. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Was ist es?) – Die erhöhte Nachfrage weltweit. Der derzeitige Mangel, zum Beispiel an Ibuprofen, Paracetamol oder Kinder-Fiebersäften, ist hausgemacht. Dieser Mangel ist für viele Patienten gefährlich. Wer geglaubt hat, dass coronabedingte Schul- und Kitaschließungen folgenlos bleiben würden, der wurde nun bereits im zweiten Winter mit einer heftigen RSV-Welle bei den Kindern eines Besseren belehrt. Wenn Sie, liebe Staatsregierung, jetzt behaupten, Sie träfe ja keine Schuld, dann liegen Sie damit falsch. Sie haben falsche Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen und wir müssen das alles ausbaden. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wenn Sie, Herr Kretschmer, sich jetzt als Kümmerer generieren, ist das – mit Verlaub – eine Frechheit. (Beifall bei der AfD) Werter Herr Kretschmer, Sie sind kein Kümmerer, sondern Sie sind ein Problembeschaffer. Ihre falschen Entscheidungen in der Vergangenheit sind am derzeitigen Mangel mit schuld. Wie mein Kollege Thomas Thumm soeben angesprochen hat, kommen viele Medikamente wegen des Kostendrucks aus Fernost, insbesondere aus China. Auch dort hat man zurzeit wegen der strengen Zero-Covid-Politik mit einer erhöhten Nachfrage zu kämpfen. Gerade Antibiotika kommt aktuell nicht viel in Deutschland an, weil man es selbst vor Ort braucht. Frau Schaper, das war mein Hinweis. Die Lösungen, um wieder mehr Arzneimittel verfügbar zu machen, liegen seit Jahren auf der Hand und müssen endlich wie folgt umgesetzt werden: Erstens, Rückholung der Produktionskapazitäten bestenfalls nach Deutschland und notfalls nach Europa. Damit meine ich die komplette Lieferkette. Bei meinen Vorrednern hörte ich dazu eine große Übereinstimmung. Zweitens, eine erhöhte Vorratshaltung von wichtigen Arzneimitteln. Eine erhöhte Nachfrage wird nur dann zum Problem, wenn Lieferketten starr und unflexibel sind. Wir fordern hier, dass der Großhandel den Bedarf von zwei Monaten vorhalten muss. So könnten zumindest kleinere Störungen der Lieferketten ausgeglichen werden. Drittens müssen die Ursachen dafür angegangen werden, weshalb die Produktionsstätten der Arzneimittel überhaupt ins Ausland verlagert worden sind. Ich rede hier vom Preisdruck, also den Rabattverträgen, sowie der Reimportquote. Nun werden Sie sagen, dass die Medikamente dann wieder teurer werden. Ja, das werden sie. Es gibt aber ein einfaches Instrument, das die Kostensteigerung wieder auffängt, und das ist die Mehrwertsteuer, die auf Arzneimittel anfällt. In fast allen europäischen Ländern gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel. In Italien sind es 10 %, in Griechenland 6 %, in Spanien 4 % und Schweden hat sogar keine Mehrwertsteuer. Wir könnten also die Liefersicherheit, die durch die Abschaffung der Reimportquote und das Zurückfahren von Rabattverträgen entsteht, durch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes locker kompensieren. Ich denke, das, was andere Staaten schaffen, schaffen wir auch. Abschließend fordere ich Sie, Frau Köpping, zu folgenden Punkten auf: Erstens. Setzen Sie sich auf Bundesebene beim Bundesgesundheitsminister sofort dafür ein, dass wir schnellstmöglich alle Arzneimittelproduktionskapazitäten, ja, die gesamte Lieferkette nach Deutschland zurückholen! Zweitens. Holen Sie die Lieferkette bitte erfolgreicher zurück, als Sie es bei der Produktion von Masken und Schutzbekleidung im Jahr 2020 getan haben! Die heimischen Kapazitäten werden hier schon gar nicht mehr genutzt. Drittens. Setzen Sie sich sofort dafür ein, dass die Vorratshaltung für Arzneimittel umgehend erhöht wird! Viertens. Setzen Sie sich sofort dafür ein, dass die Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf 7 % gesenkt wird, damit wir endlich wieder ausreichend Arzneimittel verfügbar haben und unsere Kleinsten nicht mangels Fiebersaft einem erhöhten Sterberisiko ausgesetzt sind! Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE möchte noch einmal sprechen. Bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Ersten: Herr Schaufel, Ihr Kollege hat vorhin gesagt, dass das ja seit 2019 bekannt sei. Sie machen jetzt daraus, dass es wieder an Corona liegen würde. Ich finde, Sie sollten sich in der Konsistenz Ihrer Argumentation mal ein wenig einigen. Zum Zweiten: Jetzt über den Fiebersaft auf den Tod von Kleinkindern abzustellen finde ich auch ein wenig kühn und ist – meiner Meinung nach – in der Debatte ziemlich daneben. Dass es natürlich Mist ist, das der Fiebersaft nicht vorrätig ist, und dass wir dafür Lösungen finden müssen, das ist völlig richtig. Aber dass wir daraus wieder eine Debatte machen, die Ihrem Populismus dient, ist weder lösungsorientiert noch zielführend, sondern verbreitet weiterhin Angst und Schrecken, und das brauchen wir in dieser Zeit nicht. Ich habe schon im Februar 2020 in meiner Kleinen Anfrage auf die Lieferengpässe hingewiesen. Die Staatsregierung hatte mir damals geantwortet, dass Sachsen zum Beispiel ein Produktionsstandort für Pharmaindustrie werden möchte, das bewerben würde und der Bund bereits viele verschiedene Maßnahmen ergriffen habe. Was ist daraus geworden? Auch hier kann man zu einem Debattentitel kommen: „Leider nicht lieferbar.“ Im November 2022 hatte ich wieder nachgefragt. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 7/11352, war wieder nur schwammig und beinhaltete eigentlich das Gleiche wie 2020. Das Problem mit den Engpässen wird größer. Das heißt, wir müssen jetzt etwas tun. Schön wäre es, wenn das, was Sie in den Kleinen Anfragen beantworten, dann auch Realität werden könnte. Es kommt Weiteres hinzu: Zum Beispiel kann es nicht sein, dass die Krankenhäuser bei der Bevorratung vors Loch geschoben werden. Der Freistaat muss sich im Zweifel selbst um die Lagerhaltung kümmern und sie organisieren. Wir müssen die Apothekerinnen und Apotheker weiter in die Lage versetzen, Medikamente herzustellen, um sich untereinander austauschen zu können. Das muss weiter befördert werden. Zur Entbürokratisierung hat Herr Dierks hinreichend ausgeführt. Auch der Mehraufwand für die Apotheken muss selbstverständlich berücksichtigt werden, sodass sie diese entsprechend abrechnen können. Weiterhin bedeutet das, dass insbesondere die Beschaffung von Rohstoffen forciert werden muss. Wenn die freie Wirtschaft es nicht auf die Reihe bekommt, die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten herzustellen, dann muss der Staat einsteigen. Die Forschung ist sowieso zu großen Teilen staatlich finanziert. In kaum einer anderen Branche werden die Risiken so stark vergesellschaftet und Gewinne privatisiert wie in der Pharmabranche. Auch dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher, GRÜNE, hat bereits einen Vorschlag unterbreitet, Fiebersäfte in eigener Regie herzustellen. Die rechtlichen Bedingungen lassen das nicht zu. An Sie, Frau Staatsministerin Köpping, ergeht die Bitte – und ich gehe davon aus, dass Sie das tun –, sich im Bund weiterhin dafür einzusetzen, dass hierfür entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Des Weiteren brauchen wir schnelle und unbürokratische spezielle Fördermittelprogramme für die Neuansiedlung oder Umstellung von Produktlinien. Die Probleme bei der Medikamentenversorgung sind – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit ist zu Ende.
Susanne Schaper Die Linke
– erneut ein schlagendes Beispiel dafür, dass der Markt und die Privatwirtschaft eben nicht alles besser regeln. Wenn der Bund nicht in die Pötte kommt, müssen wir uns selber helfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es von den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Letzte Woche war ich – ebenso wie der Ministerpräsident vor zwei Wochen – in einer Apotheke und habe mir die Situation vor Ort einmal angeschaut. Es handelte sich um die Löwen-Apotheke im Pösnapark von Herrn Dr. Sauter, der diese Apotheke innehat. Dort habe ich mich erkundigt. An diesem Tag gab es circa 406 Einträge über Medikamente, die nicht verfügbar waren. Wenn man sich die Liste genau anschaut, dann sind dort über 100 000 Medikamente gelistet. Ich will das der Vollständigkeit halber dazusagen. Selbstverständlich gibt es Engpässe. Heute wurde eine ganze Reihe von Medikamenten genannt, bei denen diese Engpässe bestehen. Es handelt sich um Engpässe bei Fieber- und Hustensäften, Krebsmedikamenten, Blutdrucksenkern und Medikamenten gegen asthmatische Erkrankungen. Das ist eine sehr schwierige Situation, gerade für die Apothekerinnen und Apotheker. Trotzdem hat mir die LöwenApotheke im Pösnapark versichert, dass es keinen Patienten gibt, der ohne eine medizinische Versorgung – das heißt, ohne eine Empfehlung für ein Medikament – aus der Apotheke geht. Das ist ein wichtiger Ansatz. Wir wissen somit, dass die Apotheken sehr viel Mühe aufwenden müssen, um die Medikamente, vielleicht auch ein Ersatzmedikament, mit dem Arzt abzustimmen, damit der Patient gut versorgt wird. Aber das ist eine wichtige Botschaft. Ich denke, die muss man an dieser Stelle auch benennen. Dafür mein herzliches Dankeschön an alle Apothekerinnen und Apotheker, die es sich wirklich nicht leicht machen und die Patienten weiterhin versorgen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Selbstverständlich sind wir in einer ganz engen Abstimmung mit unserer Apothekenkammer und mit unserem Apothekenlandesverband. Was können wir als Freistaat tun? Das Erste, was ich immer mache, ist hinzuschauen. Was können wir selber tun? – Es ist heute einiges schon genannt worden. Auf der einen Seite legen wir die Arzneimittel und das Apothekenrecht großzügig aus. Das bedeutet, dass wir den Austausch von Medikamenten zwischen der einen und der anderen Apotheke – das ist bei Medikamenten nicht so einfach – zulassen und ermöglichen. Das ist eine wichtige Hilfe, weil die regionale Nachfrage durchaus verschieden sein kann. Das haben wir in Sachsen möglich gemacht. Das Zweite – das hatte Frau Schaper angesprochen – ist die Arzneimittelherstellung in der Apotheke. Das gilt nicht für jedes Medikament – das weiß ich –; manche können wir selber freigeben und andere muss der Bund bewilligen. Wir haben das mit allen Medikamenten, die machbar sind, für Sachsen hergeleitet. Auch das ist eine zusätzliche Arbeit für die Apothekerinnen und Apotheker – das wissen wir –, aber es funktioniert ganz gut. Das Dritte ist: Wir haben es in Sachsen geregelt, aus anderen Ländern Arzneimittel importieren zu können. Das ist nicht so einfach im Alltag. Wir haben dafür die Freigabe in Sachsen gegeben, sodass Arzneimittel aus anderen Ländern eingesetzt werden können, um Engpässe auszugleichen. Wir haben ein Viertes getan, das auch eine Rolle spielt: Wir haben in Sachsen circa 950 Apotheken – um mal die Größenordnung zu nennen –, und gerade in den ländlichen Regionen haben wir bei den Apotheken mittlerweile Engpässe, die die Fachkräfte betreffen. Da geht es nicht um die Medikamente, sondern um die Fachkräfte. Hier haben wir die Möglichkeit eingeräumt, dass man bei den Öffnungszeiten etwas variabler sein kann. Die Apotheken in den ländlichen Räumen wissen sehr genau, wann ihre Patientinnen und Patienten kommen, um sich Medikamente zu holen, und wann die Schwerpunktzeiten sind. Auch dort haben wir Möglichkeiten geschaffen. Und selbstverständlich haben wir einen Beschlussvorschlag eingebracht – und da gehe ich noch einmal in die Richtung, bei der auch von Herrn Schaufel gesagt worden ist, dass wir uns beim Bund dafür einsetzen sollen –, durch den mehr Maßnahmen ergriffen werden. Das haben wir für die nächste Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatsund Senatskanzleien am 16. Februar getan: Wir haben einen Beschlussvorschlag eingereicht, bei dem genau die Dinge, die Sie im Wesentlichen gefordert haben, aufgenommen worden sind. Was kann nun der Bund machen? Auch dazu möchte ich zwei Dinge sagen. Das eine ist – das ist heute schon erwähnt worden – das kurzfristige Aussetzen von Festbeträgen für bestimmte Fertigarzneimittel. Das haben wir schon einmal gesagt. Die Aussetzung beginnt heute und wird für drei Monate durchgeführt. Natürlich ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, und natürlich ist es eine Sofortmaßnahme, die mittel- und langfristig verstetigt werden muss, damit an dieser Stelle Engpässe beseitigt werden können. Wir müssen schauen, wie sie wirkt. Wir sehen ab heute, ob wir positive Ergebnisse haben – da konnte ich noch keine Recherche einfahren –; es ist ein schneller und ein kurzfristiger Schritt. Gleichzeitig wurde gesagt, dass der Produktionsstandort der EU zu stärken ist. Das ist in der Tat so. Das ist notwendig und wichtig, weil wir wissen, dass einige große Pharmahersteller Deutschland – und da rede ich nicht von Sachsen – als Standort verlassen. Einerseits wird bemängelt, dass es in Deutschland nach wie vor diese wahnsinnige Bürokratie gibt. Das ist einer der Gründe, die zum Beispiel BioNTech angeführt hat und deshalb unter anderem Produktionsteile für die Krebsforschung in Großbritannien ansiedeln will. Das müssen wir verhindern, nicht indem wir BioNTech verhindern, sondern indem wir unsere Bedingungen verbessern. Das ist eine Aufgabe, die der Bund dringend realisieren muss. Das Zweite ist die Wirtschaftlichkeit – auch das ist heute schon einmal angesprochen worden. Wenn bei Fiebersäften ein Fiebersaft für 3,19 Euro zu erstehen ist und die Herstellung dieses Fiebersaftes auch 3,00 Euro kostet, dann ist das für die Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich. Deswegen war es so wichtig, dass der Preisdeckel für bestimmte Medikamente fällt, sodass die Unternehmen diese Produkte auch wieder herstellen. Die Unternehmen haben zum Teil ihre Produktion eingestellt. Sie sind immer noch in Deutschland, aber produzieren dieses Medikament eben nicht mehr. Auch die Rabattverträge sind heute bereits angekündigt worden. Sie sollen künftig als Anteil speziell für Anbieter des Produktionsstandortes Deutschland ausgeschrieben werden, sodass diese Rabattverträge, die dazu geführt haben, dass die niedrigsten Preise angewendet werden, ein Stück weit verlagert werden. Nicht zu vergessen ist natürlich auch die Vorratshaltung. Vom Bund ist angesprochen worden, dass die Apothekerinnen und Apotheker sowie der Großhandel – den ich übrigens nächste Woche besuchen werde – eine Vorratshaltung durchführen können, und dass Hamsterkäufe – die gibt es auch bei Apotheken – verhindert werden, um dort eine gleichmäßige Verteilung bedarfsgerecht durchzuführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Medikament für eine gewisse Zeit knapp ist. Ich möchte nicht enden, ohne etwas Positives zu sagen: Es ist heute die Standortfrage angesprochen worden, und ich war vor Kurzem mit Herrn Wirtschaftsminister Dulig im Helmholzinstitut bei Herrn Prof. Schmidt. Wir durften uns die Forschung an Krebsmedikamenten anschauen, die in Sachsen durchgeführt wird und bei der der Standort Sachsen explizit für seine Standortstrategie gelobt worden ist. Dies betrifft insbesondere das Thema Forschung und Entwicklung. Gleichzeitig haben wir dort mit Produzenten gesprochen, die diese Krebsmedikamente herstellen. Hierbei wurde uns versichert, dass Sachsen sehr gute Voraussetzungen bei der Genehmigung von Produktionsstätten hat, weil es in den Genehmigungsbehörden sehr viele Fachleute gibt, die sich in diesem Bereich auskennen und mit denen relativ kurze Genehmigungswege gegangen werden können. Zum Abschluss kann man noch einmal betonen, dass wir ein Stück weit für unseren Standort in Sachsen werben. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Anpassung an den Drucksache 7/6895, Gesetzentwurf Drucksache 7/12273, Beschlussempfehlung Ich frage als Erstes, ob Herr Wippel als Berichterstatter des Ausschusses das Wort wünscht. (Sebastian Wippel, AfD: Nein, danke!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Er wünscht das Wort nicht. Dann verfahren wir so, dass die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort erhalten. Als Erstes bitte ich für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Wähner nach vorn.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag liegt uns heute zur Beschlussfassung vor. Der Glücksspielstaatsvertrag wurde 2021 zwischen den Ländern vereinbart und wir passen nun unsere landesrechtlichen Regelungen entsprechend an. Dies tun wir einerseits über das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und andererseits durch die Änderung unseres Sächsischen Spielbankengesetzes. Der Schwerpunkt im Parlamentsverfahren bei diesem Gesetz lag zum Großteil in der Prävention gegen die Spielsucht. Dies ist auch Ausfluss des Anhörungsverfahrens hier im Landtag gewesen. Das Thema Suchtbekämpfung wurde als Schwerpunkt in das Gesetz eingefügt, und es wurden im Gesetz konkrete Regelungen verankert, die verpflichtende Informationsangebote für die Einrichtungen der Spielhallenbetreiber vorschreiben. Ebenso wurden die Kontrollmöglichkeiten gestärkt, sodass die Regelungen, die für den Betrieb von Glücksspielhallen gelten, durch Testspieler und Testkäufer besser kontrolliert werden können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Wir sind am Ende der Aktuellen Debatte. Die Zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt dementsprechend beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs landesrechtlicher Vorschriften Glücksspielstaatsvertrag 2021 der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Weil ich über die Problematik Spielsucht gesprochen habe, könnte man auf die folgende Idee kommen: Wieso verbietet man denn nicht generell das Glücksspiel und hat damit die Problematik der Spielsucht gelöst? – Weil dies viel zu kurz gesprungen wäre. Denn es gibt das Bedürfnis zu spielen, das Bedürfnis Glücksspiel ausüben zu wollen. Wenn ich das mit einem staatlichen Verbot belege, schaffe ich nur einen großen Raum für illegales Glücksspiel. Dies ist in diesem Zusammenhang die große Herausforderung. Deshalb ist es wichtig, ein kontrolliertes, legales Angebot des Glücksspiels zu ermöglichen. Von diesen Intentionen haben wir uns auch bei der Beratung dieses Gesetzes als CDU leiten lassen; denn nur im legalen Rahmen ist es möglich, staatliche Vorgaben zu geben und diese effektiv kontrollieren zu können; denn Illegalität bedeutet: völlig ohne Kontrolle. Nur in der Legalität ist es möglich, entsprechende Dinge zu kontrollieren. Dies gilt nicht nur bei der generellen Frage, lasse ich Glücksspiel zu oder nicht, sondern auch bei der Ausgestaltung des legalen Glücksspiels. Wir sollten dort immer Augenmaß an den Tag legen. Darauf haben wir Wert gelegt, weil das legale Glücksspiel attraktiv für die sein muss, die diesem nachgehen wollen. Wenn ich legales Glücksspiel so unattraktiv mache, dass ich die Interessenten in die Illegalität lenke, haben wir auch nichts erreicht. Nur im legalen Rahmen ist es in dieser Branche, in der hohe Geldumsätze stattfinden, möglich, den Beitrag für die anderen staatlichen Aufgaben in Form von Abgaben und Steuern einzufordern. Das können wir nur im Rahmen einer kontrollierten Legalität sicherstellen. Uns liegt zu diesem Gesetzentwurf ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Auf diesen möchte ich an dieser Stelle mit eingehen. Genau das, was ich ausgeführt habe – – (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Der ist noch gar nicht eingebracht!) – Aber er liegt schon vor. – Entsprechend zu dem, was ich ausgeführt habe, was das Thema legales Glücksspiel angeht, gehen Sie in Ihrem Änderungsantrag so weit, dass in Bezug auf die Vorschriften zu Abstandsregelungen und zu deren Geltungsbereich legales Glücksspiel im innerstädtischen Bereich kaum noch möglich wäre. Damit schaffen Sie einen größeren Markt für illegales Glücksspiel, was wir definitiv nicht wollen, sondern aktiv bekämpfen. Auf der anderen Seite schränken Sie Kontrollmöglichkeiten für den Bereich des legalen Glücksspiels durch die Möglichkeit von Testspielen und Testkäufen weiter ein. Uns als Union ist bewusst, dass es unterschiedliche Sichtweisen in Bezug des Datenschutzes gibt; aber wir sehen es als rechtlich gesicherte Position an, dass die derzeit geltenden Regelungen möglich sind, und lehnen deshalb Ihren Änderungsantrag ab. Ich werbe an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. – Für die AfD-Fraktion jetzt Herr Zickler, bitte.
Hans-Jürgen Zickler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Als Inhaber einer staatlichen Lottokonzession, der seit 30 Jahren fleißig Lottosteuern für den Freistaat einsammelt, kann ich es nur begrüßen, wenn versucht wird, etwas gegen illegales Glücksspiel zu unternehmen. Wie so oft in den letzten Jahren wurde in Deutschland ein Problem, das offensichtlich war, von den Regierenden nicht wahrgenommen. Wer hingeschaut hat, konnte allerdings sehen, dass hier Fehlentwicklungen am Laufen sind. Es wurde lange an der Lösung des Problems gearbeitet. Schön, dass jetzt endlich etwas passiert – besser spät als nie. Trotzdem bin ich als Mann der Praxis skeptisch, ob das mit diesem Gesetz gelingen wird. Nun einige Anmerkungen, warum sich meine Fraktion bei diesem Gesetz enthalten wird: Wie gesagt, es besteht Einvernehmen darüber, dass die landesrechtlichen Vorschriften im Bereich Glücksspiel angepasst werden müssen. Nachdem es lange Zeit so aussah, dass wir dem Entwurf unsere Zustimmung hätten geben können, gab es nach einer monatelangen Hängepartie seitens der Koalition nun auf einmal kurzfristig, Anfang des Jahres, einen Änderungsantrag der Koalition. Den Änderungsantrag der LINKEN haben wir auch noch; auf den gehe ich noch ein. Was markant an der Änderung im Koalitionsentwurf ist, ist, wie man unsere Bevölkerung einschätzt. Ich zitiere, welches Ziel dort als öffentliche Aufgabe festgeschrieben wird: den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken. – „Überwachte Bahnen?“ Aha. Bitte schön: Was sind „geordnete Bahnen“? Sind es schon totalitäre Züge im Staat, dass man die Bevölkerung nicht mehr selber für ihr Handeln verantwortlich machen lassen kann oder dass man sie nicht in der Lage sieht, ihren Spieltrieb zu beherrschen? Ich spreche von der Mehrheit der Bevölkerung. Sicherlich gibt es einige Menschen, für die Sucht ein Problem darstellt und um die man sich kümmern muss. Aber ob das damit gelingt? Man kann es nur hoffen. Bei den Regeln, die dazu erlassen wurden, bin ich skeptisch. Ich bin gespannt, welche Regeln Sie bei der Cannabis-Freigabe einführen. Gibt es dann ein monatliches THCLimit oder wie stellt man sich das vor? Diese 1 000 Euro Spieleinsatz sind für mich weltfremd. Für Manchen ist das unheimlich viel Geld, für den anderen – ja, gut. Was sollen solche Grundaussagen in einem Gesetzentwurf? Das ist ein Generalverdacht gegen die Bevölkerung. Das können wir als Partei nur ablehnen. Wir setzen auf Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger; die müssen gestärkt werden. Man sollte den Menschen des Freistaates nicht unterstellen, sie kämen mit ihren Suchtproblemen nicht zurecht und müssten an die Hand genommen werden. (Beifall bei der AfD) Diese Verallgemeinerung müssen wir ablehnen. Es ist vermessen, so etwas in ein Gesetz zu schreiben. An dem Änderungsantrag der LINKEN stört uns vor allen Dingen – das gab es in dem vorangegangenen Änderungsantrag schon einmal – die Änderung des Abstandbereichs. Das lehnen wir vollkommen ab, weil das bedeuten würde, dass in vielen Gebieten des Freistaates Sachsen keine Spielstätten mehr gestattet werden könnten oder es leicht wäre, durch Maßnahmen das freie Unternehmertum einzuschränken. Wenn wir es verunmöglichen, dass legale Spielstätten eröffnet werden, laufen wir der Intention des Gesetzes zuwider. Wir wollen Möglichkeiten eröffnen, legal zu spielen. Das Problem ist das illegale Glücksspiel. Dass wollen wir austrocknen und nicht den legalen Spielbetrieb unmöglich machen. § 19 a ist ein weiterer, nicht unwesentlicher Fakt in dem ganzen Gesetzesprozedere. Hier geht es um den Einsatz verdeckter Ermittler. Darin sehen wir Probleme, weil im Freistaat Sachsen noch die verfassungsmäßigen Grundlagen fehlen. Der Datenschutzbeauftragte hat bereits im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass die Regelungen nicht verhältnismäßig sind und schlichtweg die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler fehlen. Heute holt uns das Thema wieder ein. Wir reden über Grundrechtseingriffe, nur dieses Mal zu einem anderen Thema. Der Einschätzung der Datenschutzbeauftragten von Januar 2023 können wir uns nur anschließen. Wir sind der Meinung, man sollte ihn jetzt nicht aus dem Gesetz streichen, weil die Normenkontrollfrage noch geklärt werden muss. Wenn man ihn jetzt streicht, müsste man ihn wahrscheinlich später, wenn es zugelassen ist, wieder hineinnehmen. Das erscheint uns nicht sinnvoll. Lassen wir ihn im Gesetz stehen und warten wir ab, was der Sächsische Verfassungsgerichtshof dazu sagen wird. Der neu eingebrachte Änderungsantrag der LINKEN – wenn sie ihn einbringen, gehe ich darauf noch ein – schießt noch weiter über das Ziel hinaus und ist für uns abzulehnen. Wie gesagt: Der Gesetzentwurf war für uns fast zustimmungsfähig; aber wir sind der Meinung, es ist sinnvoller, uns bei der Abstimmung darüber zu enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zickler für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Frau Kerstin Köditz.
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde vor inzwischen über zwei Jahren am 27. Oktober 2020 mit einer unleserlichen Unterschrift durch die Sächsische Staatsregierung unterzeichnet. Am 2. Dezember 2020 erreichte der entsprechende Gesetzentwurf den Sächsischen Landtag. Am 11. März 2021 fand die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf statt. Fünf Tage später fand eine Sondersitzung des Innenausschusses statt, und die Fachberatungen und Abstimmungen wurden durchgeführt, damit am 24. März 2021 der Landtag in Zweiter Lesung abschließend über den Gesetzentwurf befinden konnte; denn der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sollte bereits am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Deshalb damals die Eile. Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich diese Eile bereits im März vor zwei Jahren hier scharf kritisiert habe. Ich sprach auch davon, dass man uns erst versprochen hatte, dass wir für das Ausführungsgesetz, über das wir nun heute, 2023, beraten, genügend Zeit haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, das haben wir getan!) Allerdings erreichte den Innenausschuss schon vor jener Plenarsitzung im März 2021 ein Schreiben aus dem Innenministerium, das einen sehr engen Zeitplan skizzierte, mit der Begründung – ich zitiere: „Da der Glücksspielstaatsvertrag 2021 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sollte das Ausführungsgesetz zeitnah beschlossen werden. Nur auf dieser Basis kann der neue Staatsvertrag rechtlich vollzogen werden.“ Noch vor dem 01.07.2021, nämlich am 24. Juni 2021, erreichte der jetzige Gesetzentwurf zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 den Sächsischen Landtag. Am 4. November 2021 fand die Anhörung zu diesem statt; immerhin noch 2021. Dann kam das Jahr 2022 mit vielen Sitzungen des Innenausschusses, auf denen der Gesetzentwurf nicht beraten und somit auch nicht beschlossen wurde. Immer wieder die Begründung: Die Koalition hat noch Beratungsbedarf. Im September 2022 reichten wir als Fraktion DIE LINKE unseren Änderungsantrag ein, in der Hoffnung, dass es vielleicht endlich einmal vorwärts geht. Wir haben uns getäuscht. Das Jahr 2022 ging zu Ende, ohne dass über das Ausführungsgesetz für den Glücksspielstaatsvertrag 2021 beraten wurde. Nun haben wir 2023 und können uns endlich mit den Ausführungsbestimmungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschäftigen. Glanzstunden eines Parlamentes sehen für mich anders aus. Man kann nur hoffen, dass nicht demnächst schon wieder der nächste Glücksspielstaatsvertrag kommt und das ganze Spiel von vorn losgeht. Apropos Spiel, Glücksspiel und Spieltrieb: Ich habe vor fast zwei Jahren hier schon einmal erklärt: Ja, es gibt einen natürlichen Spieltrieb bei uns Menschen, und nein, es gibt keinen Glücksspieltrieb. Dazu gibt es entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen. Im Änderungsantrag der Koalition, wie er im Innenausschuss vorlag, gab es sehr wohl Aspekte, die unsere Zustimmung fanden, zum Beispiel der Aspekt der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sowie der Suchtprävention und Hilfe durch den Freistaat Sachsen. Das wurde in den beiden Anhörungen sehr breit diskutiert. Gerade bei nichtstofflichen Süchten und Abhängigkeiten gibt es viel zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse. Wir werden sehen, ob aus der formulierten Zielsetzung zeitnah Taten folgen werden. Zum 31. Dezember 2024 soll die Staatsregierung dem Landtag dazu berichten. Prinzipiell richtig, aber es müsste auch Schlussfolgerungen geben. Wenn bestimmte Erkenntnisse vorliegen, müssen Konsequenzen gezogen werden. Vergessen wir bitte nie, worüber wir hier entscheiden. Es gibt Glücksspiel, ja, und es wird daran verdient. Auch der Freistaat verdient daran, unter Umständen auch daran, dass Menschen – und in diesem Fall fast immer ganze Familien – durch eine Sucht ins Elend getrieben werden können. Bitte lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen. In diesem Zusammenhang möchte ich im Namen meiner Fraktion all jenen danken, die sich in diesem Bereich engagieren und Menschen helfen wollen, die mit dieser Sucht zu tun haben. (Beifall bei den LINKEN) Zu einigen Änderungsvorschlägen unsererseits werde ich nach der Einbringung des Änderungsantrags sprechen, auch wenn alle Welt schon über unseren Änderungsantrag spricht. Aber einen Punkt möchte ich bereits jetzt ansprechen, weil es zeigt, dass wir als LINKE langsam echt ein Problem damit haben, wie mit Gesetzen umgegangen wird. Es geht um den § 19 a im Artikel 1 des Gesetzes. Herr Zickler hat zwar hier in freier Rede – könnte man denken – bereits das Problem angesprochen, ich möchte aber das, was er angesprochen hat, einmal konkret benennen. Im Dezember 2019 wurde durch den damaligen Datenschutzbeauftragten dargelegt, dass die darin enthaltenen Regelungen kritisch gesehen werden. Im letzten Innenausschuss haben wir als LINKE die Datenschutzbeauftragte nochmals danach gefragt, und uns wurde schriftlich mitgeteilt, dass eine voraussetzungslose Regelung nicht verhältnismäßig sei. Die Problematik des Einsatzes verdeckter Ermittler ist Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es wurde seitens der Datenschutzbeauftragten angeregt, die genannte Regelung bis zur Entscheidung des Gerichts zurückzustellen. Aktuell wird ihrerseits – der Datenschutzbeauftragten – angeregt, den § 19 a im Lichte der demnächst zu erwartenden Entscheidung des Gerichts zu ändern und bis dahin keine Kontrollen mit verdeckten Ermittlern auf dieser Rechtsgrundlage zu machen. Das ist eine Empfehlung, und natürlich kann man Dinge in Gesetze schreiben, die nicht rechtsgültig sind. Aber aus unserer Sicht ist eine Streichung des § 19 a zum jetzigen Zeitpunkt wichtig. Die anderen Punkte spreche ich dann bei der Einbringung des Änderungsantrags an. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. – Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Valentin Lippmann ans Rednerpult.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Glücksspiel übt seit Menschengedenken eine Faszination aus und stellt zugleich ein großes Risiko dar. Wohl auch deshalb sind die Bestrebungen, es zu reglementieren oder sogar zu verbieten, so alt wie das Glücksspiel selbst. Wie in anderen Bereichen hat die Integration des Internets in den Alltag die Realität massiv verschoben, und das zeichnen wir nun nach. Aufgabe der landesrechtlichen Vorschriften war es, das Gesetz mit der Realität in Einklang zu bringen; denn auch wenn Glücksspiel zweifelsohne zu den sogenannten sozial unerwünschten Gewerben gehört, so ist es dennoch Teil der Lebenswirklichkeit, bei denen der Gesetzgeber nicht den Weg des Verbotes, sondern der Regulierung beschreiten sollte. Wenn man sich allerdings im Plenum mit Glücksspielrecht beschäftigt – ich weiß, es gilt gemeinhin eher als das Orchideenthema der Innenpolitik und ist nicht von jedem bis zur letzten Tiefe durchdrungen –, wäre es durchaus hilfreich, wenn man sich zumindest mit den Grundlagen der Materie beschäftigt hat. Herr Kollege Zickler, ich verstehe Ihre Punkte nicht, wenn Sie schon wieder der Meinung sind, dass die Formulierung „dass etwas in geordnete Bahnen gelenkt werden soll“ im Gesetz nichts zu suchen hat. Da ist eins zu eins der § 1 Nr. 2 des Glücksspielstaatsvertrages abgeschrieben, nicht mehr, nicht weniger. Das hätten Sie beim Staatsvertrag anbringen müssen und nicht beim Ausführungsgesetz. Wer aber nicht einmal den Unterschied zwischen einem Staatsvertrag und einem Ausführungsgesetz im Glücksspielrecht kennt, der sollte es lieber lassen, uns hier Vorwürfe zu machen. Kurzum, der Gesetzentwurf erfüllt das, was er soll: als Ausführungsgesetz Dinge weiter regeln. Deshalb war es wichtig, die Gefahren des Glücksspiels hier auch ausdrücklich im Gesetz zu adressieren und ihnen – soweit es uns möglich ist – zu begegnen, was sich auch im Änderungsantrag der Koalition niedergeschlagen hat. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ausdrückliches Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, bereits das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern. Um das zu gewährleisten, sollen die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden, unter anderem durch Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren. Hier bleibt der Gesetzentwurf nicht beim bloßen Wunschvorhaben stehen. Durch die normierte Verpflichtung der Erlaubnisinhaber, Informationen zur Sperrung in anonymisierter Form für Forschung zur Verfügung zu stellen, wird ferner dem Ziel auch in konkreter Regelung Rechnung getragen. Das ermöglicht einen Erkenntnisgewinn im Hinblick auf Ursachen und Auswirkungen von Glücksspielsucht und kann eine empirische Grundlage für die zukünftige Suchtbekämpfung darstellen. Daneben sind zukünftig Informationen über regionale Suchtberatungsstellen sowie andere Anbieter, unabhängige Hilfeangebote in Spielhallen und Wettvermittlungsstellen gut und vor allem sicht- und lesbar anzubringen. Das bedeutet einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen für Betroffene und ist ein weiterer Baustein im Instrumentenkoffer im Umgang mit Glücksspielsucht. Neben der Änderung abgabenrechtlicher Vorschriften befindet sich als relevante Neuerung in diesem Gesetzentwurf noch die umfassende Berichtspflicht der Staatsregierung. Diese soll ab dem 31. Dezember 2024 dem Landtag regelmäßig alle zwei Jahre einen Informationsbericht zur Entwicklung der Glücksspielsucht vorlegen. Dies ist eine Ergänzung zur Evaluierung aus § 32 Glücksspielstaatsvertrag. Gegenstand des Berichts sind die Situation und Entwicklung der Glücksspielsucht, die Maßnahmen der Staatsregierung und andere relevante Akteure bei deren Bekämpfung sowie Aktivitäten und maßgebliche aktuelle Erkenntnisse der sächsischen Suchtforschung. Es ist gut, dass wir jetzt diesen Weg gehen, um auch zukünftig mehr über die Lage des Glücksspiels und vor allem die Entwicklung der Sucht und ihrer Bekämpfung im Freistaat Sachsen zu erfahren. Es handelt sich somit um eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen, die sicherlich wie immer nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Auch hier gilt: Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist vor dem Glücksspielstaatsvertrag, und nach dem Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz ist vor dem nächsten Glücksspielstaatsvertragausführungsgesetz. Insoweit kann ich die Hoffnung der Frau Kollegin Köditz nicht ganz nachvollziehen, dass das auf absehbarer Zeit das Letzte ist. Ich glaube, der Nächste ist schon in Planung. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Aber dennoch: Wir werden uns zu dieser Materie sicherlich bald wieder sprechen. Nun muss ich noch zwei Punkte zu dem bisher Gesagten erwidern. Also zum einen: Ja, beim Glücksspielstaatsvertrag war das Verfahren zu kurz, beim Ausführungsgesetz zu lang. Sicherlich kann man darüber streiten, warum das so lange gelegen hat. Am Ende tut es aber der inhaltlichen Debatte auch keinen Abbruch, wenn man am Ende auch mit sehr vernünftigen Ergebnissen aus dem innerkoalitionären Aushandlungsprozess rausgegangen ist. Das kann immer schneller gehen, aber am Ende lässt sich das Ergebnis meines Erachtens sehen, weil es doch an einigen Stellen einen kleineren Paradigmenwechsel andeutet. Zu der Debatte um den § 19 a möchte ich nur kurz etwas ausführen. Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass man der Datenschutzbeauftragten oder dem Datenschutzbeauftragten grundsätzlich bei solchen Überlegungen auch folgen sollte. Allerdings glaube ich nach wie vor – das habe ich beim letzten Mal schon ausgeführt –, dass der verdeckte Ermittler, der hier nach § 19 a Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz eingesetzt wird, nicht der verdeckte Ermittler im Sinne des Polizeirechtes ist. Natürlich ergeben sich hier, weil wir im erweiterten Eingriffsrecht und im Verwaltungsrecht sind, gewisse Analogien und Parallelitäten. Allerdings halte ich es für zu kurz gegriffen zu sagen: nur, weil die Regelung im Polizeivollzugsdienstgesetz möglicherweise verfassungswidrig ist – nach meiner Auffassung ist sie verfassungswidrig, sonst hätten wir den Normenkontrollantrag dagegen nicht erhoben –, sind entsprechende Regelungen des quasi verdeckten Ermittlers im Glücksspielrecht ebenfalls verfassungswidrig. Hier bezieht sich das Verdeckte nicht primär auf die verdeckte Datenerhebung, sondern vor allem auf die Identitätsverschleierung, damit derjenige, der im online-Glücksspielbereich tätig wird, nicht die Angabe glücksspielaufsicht@landratsamt-erzgebirge verwenden muss, was dann ziemlich untauglich wäre, um verdeckt in irgendeiner Weise Glücksspielvergehen aufzuklären. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist nur eine Möglichkeit! Es gibt noch viel mehr!) Von daher gehe ich nicht davon aus, dass diese Verfassungswidrigkeit am Ende unmittelbare Auswirkungen hat. Dass es möglicherweise bei der entsprechenden Ausgestaltung Folgen hat, will ich nicht anheimstellen. Deshalb ist klar: Das wird man auch im Lichte der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen – der nun leider den mündlichen Verhandlungstermin Anfang März aufgehoben und verschoben hat, sodass ich auch nicht mit einer so schnellen Entscheidung rechne – neu betrachten müssen. Aber vor diesem Hintergrund habe ich hier kein Problem, dem heute auch so zuzustimmen. Aber auch noch mal in Richtung der AfD. Mich wundert plötzlich, dass die AfD große Kritik einerseits am polizeilichen Eingriffsrecht gefunden hat. Damals hatten Sie kein Problem mit der Regelung im Polizeivollzugsdienstgesetz. (Sebastian Wippel, AfD: Das waren ganz andere Voraussetzungen! Ansatzlösung!) Das ist eine interessante Entwicklung. Das nehme ich positiv zur Kenntnis. Mittlerweile sind auch Sie der Überzeugung, dass wir Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken wollen. Ich erwarte dann also die freudige Zustimmung der AfD-Kolleginnen und -Kollegen zum Cannabiskontrollgesetz im Deutschen Bundestag. Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Albrecht Pallas das Wort. Bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird am Ende ganz gut. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf trägt das Datum 23. Juni 2021. Seit Sommer 2021 also warten die Betreiber(innen) des Online-Glücksspiels, auch der Freistaat Sachsen, auf die Legalisierung und damit auch auf die neuen Einnahmequellen des virtuellen Casinomarktes. Zwischen den Koalitionsfraktionen haben wir länger um verschiedenste Aspekte und Zielstellungen intensiv gerungen. Als SPD-Fraktion war es uns wichtig, bei dieser Liberalisierung nicht die Menschen aus den Augen zu verlieren, die von Suchtverhalten getrieben nun eine Möglichkeit mehr erhalten sollen, horrende Schulden zu machen sowie die Menschen, die für die Befriedigung ihrer Sucht nach dem Glücksspiel nicht einmal ihre Wohnung verlassen müssen und damit sich und gegebenenfalls ihre Familien ins Unglück stürzen. Deshalb finden wir es richtig, dass sich die zu ändernden Gesetze nun als Erstes der Suchtprävention verschreiben. Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sowie das Sächsische Spielbankengesetz sollen zum Ziel haben, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Zur Erreichung dieser und weiterer Ziele, wie Jugend- und Spielerschutz, soll der Freistaat Sachsen die Sicherstellung der wissenschaftlichen Forschung fördern, damit Suchtgefahren durch Glücksspiel vermieden sowie die Suchtprävention und -hilfe und die Glücksaufsicht als öffentliche Aufgabe gestärkt werden. Damit bin ich schon bei den konkreten Maßnahmen, die wir in diesem Gesetzentwurf ergänzen. Die Aufsichtsbehörde soll rechtlich in die Lage versetzt werden, glücksspielrechtliche Regelungen, beispielsweise die Pflicht, sich an eine zentrale Sperrdatei anzuschließen, auch gegenüber Gaststätten umzusetzen, die Geld- oder Wertspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten. Mit der Einführung einer Online-Casinospielsteuer wird sichergestellt, dass die Einnahmen, die durch das Angebot entstehen, unter anderem sozialen Zwecken, wie der Suchtprävention, zufließen können. Der Schutz vor und bei bereits vorhandener Spielsucht wird verbessert. So müssen fortan Informationen über regionale Suchtberatungsstellen sowie andere Anbieter als unabhängige Hilfsangebote gut sicht- und lesbar in den Spielstätten ausgehängt werden. Schließlich sehen wir für das Gelingen von Suchtprävention und Suchthilfe ausreichende Informationen als enorm wichtig an. Die Staatsregierung hat dem Landtag deshalb erstmals zum 31.12. nächsten Jahres und danach alle zwei Jahre einen Informationsbericht zur Entwicklung der Glücksspielsucht für terrestrisches und Online-Glücksspiel vorzulegen. Dessen Inhalt soll die Faktenlage zur aktuellen Situation und Entwicklung im Freistaat Sachsen darstellen, insbesondere die Maßnahmen der Staatsregierung und anderer relevanter Akteure bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht sowie Aktivitäten und maßgebliche aktuelle Erkenntnisse der sächsischen Suchtforschung. Sie werden an meiner Rede bemerkt haben: Ich glaube nicht an den sogenannten natürlichen Spieltrieb oder Glücksspieltrieb des Menschen zum kommerzialisierten Glücksspiel. Allerdings ist dieser fehlgeleitete Ansatz bereits im Glücksspielstaatsvertrag angelegt. Die Krux bei Staatsverträgen liegt darin – das führte Kollege Lippmann gerade schon aus –, dass dem Parlament keine nachträglichen Änderungsmöglichkeiten zustehen. Es gibt nur Hop oder Top. Die gänzliche Verweigerung des Online-Glücksspiels oder massive Einschränkungen des terrestrischen Glücksspiels sind daher durch den Sächsischen Landtag nicht möglich. Ich hoffe aber, dass wir mit den beschriebenen Maßnahmen die Folgen der Ermöglichung von terrestrischem und Online-Glücksspiel eindämmen können. Deshalb stimmen auch wir dem Gesetzentwurf heute zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Dann bitte ich die Staatsregierung um das Wort. Herr Staatsminister Schuster, bitte.
Armin Schuster
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das Glücksspielrecht ist ein gesellschaftlich und politisch sensibles Thema. Das ist auch richtig so, denn es geht einerseits um unternehmerische Freiheit und andererseits um den Schutz der Spielerinnen und Spieler, den Schutz der Gesellschaft vor Sucht und Missbrauch. Man sieht es: Schon seit rund 17 Jahren diskutieren alle Bundeländer darüber, wie sie das Glücksspielrecht sinnvoll und gemeinsam gestalten können. Der erste Staatsvertrag dazu trat im Januar 2008 in Kraft. Ihm folgte die geänderte Fassung im Juli 2012, und nach erneuter Überarbeitung beschlossen alle Landtage, auch der Sächsische, den Glücksspielstaatsvertrag 2021, der seit Juli 2021 in Kraft ist. Das vorliegende Gesetz passt nun die bislang gültigen landesrechtlichen Vorschriften an diesen Staatsvertrag an. Das hätte schneller gehen können, ja. Aber ich halte es auch für einen Ausweis der Ernsthaftigkeit, mit der hier gerungen wurde, um diese Balance zwischen dem Schutz und den wirtschaftlichen Interessen zu erreichen. Ich glaube, das war es allemal wert. Ich habe nicht das botanische Know-how von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Herrn Lippmann im Speziellen. Ob es ein Orchideen-Thema ist, weiß ich nicht. Aber Kakteen fielen mir ein. Man fasst es einfach nicht gerne an. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben die Ziele dieses länderübergreifenden Vertrages aber trotzdem geregelt, meine Damen und Herren. Erstens: Spielsucht vorbeugen und bekämpfen. Zweitens: Unerlaubte Glücksspiele in Schwarzmärkten verhindern. Drittens: Jugend und Spieler schützen. Viertens: Folgekriminalität und Begleitkriminalität abwehren. Fünftens: Die Integrität des Sports insgesamt wahren. Lotterien, Spielhallen, Spielbanken, Pferdesportwetten, virtuelles Automatenspiel, Online-Casino, Online-Poker machen den Glücksspielmarkt aus, den die Länder mit Blick auf Einzel- und Gemeinwohl damit regulieren. Mit dem Staatsvertrag haben wir die richtige Balance zwischen dieser unternehmerischen Freiheit und dem Spielerwohl gefunden. Es haben alle schon über die Evaluierbarkeit gesprochen, aber es gibt noch etwas hinzuzufügen. Wir werten die Wirksamkeit des Staatsvertrages in einem Zwischenbericht Ende dieses Jahres und noch einmal Ende 2026 aus und legen das dem Landtag vor. Je nachdem, zu welchem Ergebnis wir in dieser Auswertung kommen, werden wir die Vorschriften gegebenenfalls verändern, eventuell auch nachschärfen. Meine Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag trägt der Marktlage Rechnung, indem er unter anderem virtuelle Automatenspiele, Online-Poker- und Online-CasinoSpiele erlaubt. Mit der Lockerung des Internetverbots haben wir den immensen früheren Schwarzmarkt bekämpft und bereits Erfolge erzielt. Man muss es so sagen: Viele Illegale waren fast dankbar, dass wir jetzt regulieren. Sie greifen dieses Angebot auf und wollen sich für ihre Kunden legal machen. Aber es gibt den Schwarzmarkt noch. In Kombination mit Schutzmaßnahmen und Begrenzungen bieten wir spielwilligen Personen legale und weniger gefährliche Alternativen zum Schwarzmarkt an und machen ein kontrolliertes Spiel in geordneten Bahnen möglich. Die neu eingerichtete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt die Aufsicht über Online-Glücksspiele. Online-Casino-Spiele regeln wir im Freistaat aber jetzt selbst. Mit unserem Gesetz zur Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften an den Glücksspielvertrag 2021 stärken wir in Sachsen, im Rahmen unserer Zuständigkeiten, den Schutz der Spielerinnen und Spieler weiter und beugen der Spielsucht vor. Wir versetzen die Glücksspielaufsicht rechtlich in die Lage, Gaststätten mit Geldspielgeräten zu verpflichten, sich an eine zentrale Sperrdatei anzuschließen, um Suchtgefahren vorzubeugen. Wettvermittlungsstellen und Spielhallen dürfen fortan keinen Geldautomaten aufstellen. An Wettvermittlungsstellen gelten erstens ein Alkohol- und Rauchverbot und zweitens Sperrzeiten wie in Spielhallen. Das Gesetz regelt darüber hinaus die Gewinnabgabe der Spielbankgesellschaft neu, die zur Beteiligungsverwaltung des Freistaates gehört. Das schafft die Rechtsgrundlage für die Veranstaltung von Online-Casino-Spielen durch die Spielbankgesellschaft und führt eine Online-Casino-Spielsteuer ein. Herr Finanzminister: Meistens, wenn ich hier rede, kostet es Sie Geld. Jetzt bringe ich auch einmal etwas. Ich möchte darum bitten, dass Sie das honorieren. Wir haben in den parlamentarischen Beratungen viele Vorschläge diskutiert und einige von ihnen in den Gesetzestext übernommen: das stärkere Bekenntnis zur Suchtprävention und -forschung sowie die Einführung einer Berichtspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag. Den Änderungsantrag der Koalition haben der Innenausschuss und der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Andere Vorschläge haben wir hingegen abgelehnt. Es ging dabei um die weitere Verschärfung des Abstandsgebots oder die Aussetzung der Möglichkeit für die Glücksspielaufsichtsbehörde, getarnte Testspieler einzusetzen. Ein Hinweis: Die beiden Worte „verdeckte Ermittler“ kommen nicht aus dem Staatsministerium des Innern. Wer auch immer sie eingeführt hat, diese Begrifflichkeit war nicht Gegenstand des Staatsvertrages, auch nicht Gegenstand bei unserem Gesetzentwurf. Es spricht eigentlich niemand von den Experten über verdeckte Ermittler. Es geht um Testspieler, die im Prinzip eine staatliche Qualitätssicherung machen, in niemandes Privatsphäre eindringen, wie ein verdeckter Ermittler es täte. Es geht darum, ein öffentlich existentes Angebot zu nutzen und zu testen. In wessen Privatsphäre da eingedrungen wird, habe ich noch nicht verstanden. Deshalb haben wir keine Sorge, uns mit der Datenschutzbeauftragten nicht zu einigen. Wir haben also gute Gründe, so zu agieren, wie wir es tun. Worauf müssen wir jetzt achten? Es ist gut, dass es länderübergreifende Kooperationen und Abstimmungen gibt. Was wir intensivieren müssen, ist die Vernetzung von Steuer- und Strafverfolgungsbehörden im Inland und die Vernetzung mit ausländischen Glücksspielbehörden. Wir müssen uns darauf einstellen, dass künftig unerlaubte, aber wirtschaftlich durchsetzungskräftige Angebote aus dem außereuropäischen Raum stärker zunehmen werden. Gegenseitige Verlässlichkeit und Berechenbarkeit zeichnen einen seriösen Glücksspielmarkt aus. Die Anbieter müssen sich an die Gesetze halten. Die Aufsicht, egal, ob die Gemeinsame Glücksspielbehörde oder die sächsischen Behörden, muss stringent und wohldosiert vorgehen. Mit den bestehenden und neuen Regelungen, meine Damen und Herren, passen wir das Glücksspielrecht in Sachsen rechts- und zukunftssicher an. Wir werden auch weiterhin das Einzelwohl und das Gemeinwohl im Blick behalten und schützen. Allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, danke ich herzlich. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Armin Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021, Drucksache 7/6895, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/12273. Wie angekündigt liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12365, vor. Ich bitte jetzt um Einbringung dieses Änderungsantrages. Kerstin Köditz, bitte.
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Bezug auf unseren Änderungsantrag will ich die Punkte zum Streichen des § 19 a jetzt nicht wiederholen. Unsere Forderungen zur Verwendung der Mittel, die der Freistaat durch Glücksspiele erzielt, haben wir hier im Hohen Haus auch schon des Öfteren besprochen. Die Ablehnung unserer Abstandsregel und die Erläuterungen dazu erfolgten schon innerhalb der Debatte. Auch das möchte ich weglassen. Das können Sie alles nachlesen. Mir geht es um Folgendes: Herr Pallas sprach von den Zielen und sagte, dass es als erstes um Suchtprävention geht. Der Minister führte Zahlen auf: Erstens. Suchtprävention. Zweitens. Das. Drittens. Das. Viertens. Das. Alle beide haben aber vergessen, was im Gesetzestext steht, nämlich, dass die Ziele des Gesetzes gleichrangig sind. Vergeben Sie also bitte keine Nummern, sondern lassen Sie es als Aufzählung. Wenn man Nummern davorsetzt, klingt es so, als gäbe es eine Rangfolge. Unser Änderungsantrag besagt, dass wir bei den Zielen wirklich vorrangige Ziele definieren wollen, um das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern sowie einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Das sind wissenschaftliche Forderungen. Dann gibt es weitere Ziele. Der Schutz steht für uns im Vordergrund. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, dann könnten wir vielleicht von einer Ablehnung des Gesamtgesetzentwurfs absehen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz mit der Einbringung des Änderungsantrages. Gibt es zum Änderungsantrag Redebedarf? Es hatten vorhin schon Kolleginnen und Kollegen in ihren Reden auf Ihren Änderungsantrag verwiesen. – Ich sehe keinen Redebedarf zum Änderungsantrag. Dann möchte ich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12365, eingebracht von Kerstin Köditz, zur Abstimmung stellen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einer Mehrheit an Stimmen dagegen und weniger Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen. Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung ab, wie er vom Ausschuss vorgeschlagen worden ist. Normalerweise könnten wir artikelweise abstimmen. Ich Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über die Gewährung sächsische Versorgungsempfängerinnen (Sächsisches Energiepreispauschale-Gesetz Drucksache 7/12096, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/12274, Beschlussempfehlung Als Allererstes frage ich, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Mirko Schultze, das Wort haben möchte. – Das sehe ich nicht, da er nicht am Platz ist. Deshalb gehen wir jetzt in die allgemeine Aussprache, und ich bitte für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Löffler.
Jan Löffler CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die überall steigenden Preise, besonders für Energie, sind für große Teile der Bevölkerung spürbar. Im Rahmen der föderalen Finanzbeziehungen ist es Aufgabe des Bundes, die Menschen in unserem Land zu entlasten. Selbstverständlich beteiligen wir uns als Freistaat Sachsen ergänzend an den Entlastungspaketen, soweit es notwendig ist. Dazu gehört auch der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Energiepreispauschale an die sächsischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Im Namen der einbringenden Fraktion darf ich Ihnen dieses Gesetz nun kurz erläutern. würde Ihnen dennoch vorschlagen, im Block abzustimmen, wenn es keinen Widerspruch dazu gibt. – Den sehe ich nicht. Dann lasse ich über die Überschrift, über Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, über Artikel 2 Änderung des Sächsischen Spielbankengesetzes, Artikel 3 mit einer neuen Überschrift – Änderung des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses – und Artikel 4 Inkrafttreten abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen, einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist somit dem Gesetzentwurf erst einmal zugestimmt. Trotz alledem würde ich gern den Gesetzentwurf Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Gänze abstimmen lassen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen, einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist somit dem Gesetzentwurf entsprochen und das Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet. Wir kommen jetzt, meine Damen und Herren, zum des Entwurfs einer Energiepreispauschale an und Versorgungsempfänger – SächsEPPG) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses Der Bund hat Regelungen getroffen, mit denen Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro erhalten, mit der angesichts der hohen Energiebelastung deren Einkünfte gestärkt werden sollen. Wir halten diese einmaligen Leistungen für richtig, weil es dabei hilft, die finanziellen Nöte etwas zu lindern. Zur Übernahme dieser Regelungen, auch für ehemalige Beamtinnen und Beamte auf Ebene der Länder und der Kommunen, sind entsprechende dienstrechtliche Regelungen notwendig anzupassen. Nur so können wir in Sachsen für unsere Versorgungsempfänger die Zahlung auszahlen. Für uns als Koalitionsfraktion ist es im Sinne der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung selbstverständlich, dass ehemalige Beamtinnen und Beamte, die in früheren Jahren im Interesse der sächsischen Bürgerinnen und Bürger tätig gewesen sind, diese Entlastungen entsprechend ihren Kollegen auf Bundesebene bekommen. Die dafür nach Angabe der Staatsregierung erforderlichen Ausgaben in Höhe von ungefähr maximal 1,3 Millionen Euro sind im Doppelhaushalt 2023/2024, welchen wir hier im Dezember gemeinsam beraten und beschlossen haben, bereits eingeplant. Ergänzend darf ich darauf verweisen, dass mit den Regelungen im Gesetzentwurf Doppelzahlungen der Energiepauschale an Personen ausgeschlossen werden. Das heißt, dass Personen, die bereits aus gesetzlichen Rentenansprüchen eine Energiepreispauschale erhalten haben oder zum Zeitpunkt der Zahlung der Energiepreispauschale nach Einkommensteuergesetz noch in einem aktiven Dienstverhältnis gestanden haben, keinen Anspruch nach diesem Gesetz haben. Dies halten wir im Sinne der Gerechtigkeit für geboten. Der Staatsregierung möchte ich an diesem Punkt für die Zusammenarbeit danken; denn gerade im Sinne der Beschleunigung hat es hier geholfen, eng beieinander zu sein und den Formulierungsvorschlag schon regierungsseitig angehört zu haben. Die Anhörungsergebnisse liegen Ihnen ergänzend zur Drucksache zum Gesetzentwurf vor. Das Vorhaben ist dort auf breite Zustimmung gestoßen. Einwände wurden nicht geltend gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, damit die Berechtigten sehr zeitnah die Zahlungen erhalten können, weshalb wir auch eine Eilausfertigung zum Gesetz begehren und diese schon beantragt haben. Vielen lieben Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung –
André Barth AfD
Bitte etwas eher aus dem Winterschlaf erwachen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Löffler für die CDU-Fraktion. Für die einbringenden Fraktionen wären jetzt BÜNDNISGRÜNE oder SPD an der Reihe? – Nein, gut. (Unruhe im Saal) Dann dürfen Sie, Herr Kollege Hein, für die AfD-Fraktion.
René Hein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die die Folge Ihrer verantwortungslosen Energie- und Sanktionspolitik gegen Russland abmindern sollte. Im September 2022 bekamen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Im Dezember 2022 erhielten auch Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes endlich die Energiepreispauschale. Studenten und Fachschüler konnten ab 1. Dezember 2022 die Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Die ehemaligen Beamten des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen gingen jedoch leer aus. Hatte die Staatsregierung etwa ihre Ehemaligen vergessen? – Offenbar ja; denn als die Staatsregierung Anfang dieses Jahres noch keinen Gesetzentwurf in den Landtag einbrachte, ergriffen die Regierungsfraktionen im Landtag die Initiative. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen Sie, werte Kollegen von der Koalition, den Versorgungsempfängern des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ebenfalls zukommen lassen. Die Entlastung kommt jedoch – wie immer – zu spät. Im vergangenen Jahr wäre eigentlich der richtige Zeitpunkt gewesen; denn da war die Not am größten. Sie hätten zum Beispiel im Oktober unserem Antrag für ein Haushaltsgeld in Höhe von 1 000 Euro zustimmen können; das wollten Sie nicht. Dann machen Sie es jetzt erst. Es hätten alle Sachsen rechtzeitig Unterstützung bekommen, auch die Versorgungsempfänger. Jetzt sollen Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung die Preisexplosion eindämmen und damit die Not lindern. Besser spät als nie – das werden Sie uns entgegenhalten, aber wenn Sie ehrlich sind, dann müssen Sie zugeben, dass dieses Gesetz nicht mehr als ein Trostpflaster ist. Es ist ein Trostpflaster für die Not der Menschen in den letzten Monaten, für die die Bundesregierung verantwortlich ist. Sie hat mit ihrer verantwortungslosen Energiepolitik den Menschen einen entbehrungsreichen Winter abverlangt und die Wirtschaft vor enorme Hindernisse gestellt. (Beifall bei der AfD) Keine sogenannte Entlastung kann diese verantwortungslose Energiepolitik ungeschehen machen; denn das erforderliche Geld für die Trostpflaster, die großspurig als „Entlastungspakete“ bezeichnet werden, zahlen wie immer nicht die Verantwortlichen, sondern der Steuerzahler, also wir alle. Sie können uns daher nur eine kurzfristige Erleichterung verschaffen und keine verantwortungsvolle Energiepolitik ersetzen. Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich müssen wir den Ruhestandsbeamten des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen ebenfalls diese Energiepreispauschale von 300 Euro gewähren. Das gebietet allein schon der Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb werden wir dem Gesetz auch zustimmen. Wir wissen jedoch alle, dass die vorübergehenden Erleichterungen unsere Energieprobleme nicht lösen werden. Die Ruhestandsbeamten brauchen, genauso wie alle andere Sachsen, eine Politik, die für dauerhaft niedrige Energiepreise ohne Staatssubvention sorgt. Dafür brauchen wir erstens eine Laufzeitverlängerung für die bestehenden Kernkraftwerke, (Beifall bei der AfD) zweitens ein Ende der Energiesanktionen gegen Russland und drittens logischerweise auch den Weiterbetrieb der bestehenden Kohlekraftwerke. Werte Kollegen von der CDU, das könnten Sie alles haben, aber nicht mit der SPD und erst recht nicht mit den GRÜNEN. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hein für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Nico Brünler, bitte.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es nicht viel zu sagen. Dass wir den heute beschließen, ist richtig. Das hat auch die schriftliche Anhörung dazu ergeben. Im Grunde vollziehen wir – meine Vorredner haben es schon gesagt – so wie andere Bundesländer auch die Regelungen des Bundes für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes nach. Das Geld dafür ist im Haushalt bereits eingestellt. Die für die praktische Umsetzung verantwortlichen Kassen haben die Vorbereitung zur praktischen Umsetzung nach eigener Aussage inzwischen längst begonnen bzw. sogar schon abgeschlossen. Da sind wir auch beim einzigen Kritikpunkt, den wir haben: Wie so oft hat man das Gefühl, dass der Freistaat bei der Gewährung von Hilfen sich sehr oft sehr lange Zeit lässt. Eigentlich hätten wir diese Regelung bereits zum Haushaltsplenum im Dezember treffen können und nicht erst heute im Februar. Auch dass das Gesetz eigentlich keine konkrete Umsetzungsfrist enthält, passt da leider ins Bild. Beide Punkte wurden nicht umsonst bei der Anhörung von den Vertretern der Betroffenen bzw. der Beschäftigten des Freistaates angemerkt. (Unruhe im Saal) Wie Sie wissen, haben wir das bereits im letzten Jahr angemahnt und auch weitere Hilfen für andere betroffenen Gruppen gefordert; denn auch bei allen derzeitigen Hilfen fallen Menschen durch das Raster. Das sind in der Regel nicht die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Wir dürfen nicht vergessen, dass schon 2021, also vor der akuten Krise, bundesweit rund 2,6 Millionen Menschen ihre Wohnungen nicht angemessen heizen konnten. Das ist ein Fakt, von dem Sachsen aufgrund seines niedrigen Durchschnittslohnes besonders betroffen war und ist. Nicht umsonst hatten wir als Linksfraktion hier eine Landespauschale gefordert. Wir werden auch nicht aufhören, diesbezüglich konkrete Hilfen zu beantragen, und dort, wo noch Lücken sind, das Thema weiter ins Gespräch zu bringen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Brünler, einen Moment, bitte. Es wäre schön, wenn ein bisschen mehr Ruhe im Saal wäre. Bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Eine Gruppe bekommt im Freistaat durch dieses Gesetz Hilfe und nun kommt es darauf an, diese Hilfe schnell wirksam werden und nicht noch weiter Zeit ins Land gehen zu lassen. Von daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich der Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Vorjohann, bitte.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute liegt der Entwurf der regierungstragenden Fraktionen zum Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vor. Die Staatsregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Er sieht die Zahlung einer einmaligen Energiepauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen, aber auch der sächsischen Kommunen und der sonstigen Dienstherren vor; damit wird den hohen Preissteigerungen im Energiebereich Rechnung getragen. Anlass ist – Sie wissen es – das Entlastungspaket III des Bundes, das für Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro enthalten hat. Die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen sind in Kraft getreten. Die jeweiligen Auszahlungen erfolgen, und die anderen Bundesländer machen das genauso. Natürlich sind auch sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Energiepreiskrise und den damit verbundenen Preissteigerungen betroffen. Deshalb ist eine landesgesetzliche Regelung folgerichtig. Die sächsische Regelung sieht die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 300 Euro, wie anderswo auch, an die sächsischen Ruhestandsbeamten und Witwen vor. Diese Regelung ist zielgenau und sozial ausgewogen. Da ist das Vermeiden von Doppelzahlungen; denn zum einen wird die Energiepreispauschale an Rentner oder an diejenigen, die auch andere Versorgungsbezüge haben, herausgerechnet, um Mitnahmeeffekte auszuschließen, und zum anderen unterliegt die Energiepreispauschale wie auch andernorts der Lohnsteuerpflicht. Wer also eine niedrige Pension bekommt, wird niedrig belastet und bei höheren Pensionen ist eine höhere steuerliche Belastung die Konsequenz. Insgesamt können voraussichtlich rund ein Drittel der sächsischen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie Witwen und Witwer die Energiepreispauschale auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs erhalten. Circa zwei Drittel der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben die Energiepreispauschale bereits erhalten, in der Regel über andere Renten. Das ist das Ergebnis der besonderen Spezifik der neuen Bundesländer, wo in der Regel berufliche Mischbiografien vorliegen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Vorjohann, einen Moment, bitte. – Herr Barth, eine Zwischenfrage?
André Barth AfD
Keine Zwischenfrage. – Herr Staatsminister, würden Sie das Rednerpult etwas hochfahren, damit wir Sie in den hinteren Reihen besser verstehen können?
Hartmut Vorjohann
Oh! Auf so leichte Fragen kann ich schnell mit Ja antworten. Also, wir haben insgesamt 1,3 Millionen Euro hierfür vorgesehen. Die Gelder sind im Doppelhaushalt verankert. Das Landesamt für Steuern und Finanzen hat bereits alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um im staatlichen Bereich eine zügige Auszahlung der Energiepreispauschale zu ermöglichen. Es wird im Freistaat so sein, dass die Auszahlungen Ende Februar beginnen und in der Regel auch komplett geleistet werden. Damit wird die Entlastung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zeitnah nach Beschluss des Gesetzes umgesetzt, und das ist – so denke ich – ein wichtiges Signal. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung dieses Gesetzes. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische VersorgungsempfänTagesordnungspunkt Situation des Weinbaus Drucksache 7/12240, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Zunächst für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Kuge, bitte.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Als Meißenerin, Hobbywinzerin und Mitglied im Sächsischen Weinbauverband ist mir der heutige Berichtsantrag gerinnen und Versorgungsempfänger in der Drucksache 7/12096, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/12274. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können abstimmen wie gehabt, nämlich paragrafenweise. Was halten Sie davon, wenn wir im Block abstimmen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Viel, sehr viel!) – Das ist doch eine gute Idee. Gut, dann machen wir das. Dann würden wir jetzt abstimmen über die Überschrift; § 1, Geltungsbereich; § 2, Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlussgründe; § 3, Auszahlung und Rückforderungen; § 4, Versorgungsrechtliche Auswirkungen; § 5, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Ich stelle nun den Gesetzentwurf über die Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig so beschlossen. (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Meine Damen und Herren, ich war zu schnell: Wir müssen noch einmal in Gänze abstimmen. Es geht um das gesamte Gesetz zur Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Wer dem in Gänze die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Gesetz in Gänze einstimmig so beschlossen. Dennoch liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall; damit die ist Dringlichkeit beschlossen. Tagesordnungspunkt 5 ist somit beendet. Ich eröffne jetzt im Freistaat Sachsen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Situation des Weinbaus in Sachsen eine besondere Herzensangelegenheit. An der Sächsischen Weinstraße zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz reifen auf einer Gesamtlänge von 55 Kilometern über 60 verschiedene Rebsorten. Es stellt eines der dynamischsten Weinanbaugebiete in Deutschland dar – klein, aber fein. Gleichzeitig steht bei uns die Qualität des Weines im Vordergrund. Dies zeigt sich vor allem in den zahlreichen Prämierungen, die die sächsischen Weine in den letzten Jahren erhalten haben. Im Elbtal sind aktuell 1 700 Kleinstwinzer und damit mehr als 20 % aller Hobby- und Freizeitwinzer in Deutschland aktiv. Der sächsische Wein ist damit mehr als nur ein reiner Wirtschaftsfaktor für den Freistaat; er ist auch ein traditionelles Kulturgut. Der Weinbau trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu erhalten und die Regionen, in denen er betrieben wird, zu stärken. Als CDU stehen wir hinter den Winzerinnen und Winzern und unterstützen sie bei ihren Bemühungen, hervorragende Weine zu produzieren. Aber nicht nur im wirtschaftlichen Bereich setzt der sächsische Wein neue Maßstäbe. So trägt der durch den Terrassen- und Steillagenbau aktiv zu Umwelt-, Natur-, Arten- und Denkmalschutz sowie zur Landschaftsgestaltung im Freistaat Sachsen bei. Darin liegen aber auch die größten Herausforderungen für den Weinbau in Sachsen. Die Terrassensanierungen mit ihren Trockenmauern in Steillagen bleiben weiterhin eine große Aufgabe. Hierzu werden wir auch in den kommenden Jahren finanzielle Mittel benötigen, die es ermöglichen, die notwendigen Sanierungsarbeiten zu erledigen. Wir als CDU wissen, dass der Weinbau – das sind eben nicht nur die Reben – in Sachsen eine Herausforderung sein kann. Daher setzen wir uns für sinnvolle Maßnahmen ein, die den Winzern helfen, ihre qualitativ hochwertige Weinproduktion zu sichern. Der Freistaat Sachsen sollte daher die Anstrengungen, dem sächsischen Weinbau bestmöglichste Bedingungen zu geben, weiterhin vollumfänglich unterstützen und gegebenenfalls ausbauen. Es ist wichtig, dass die Aufrebung der Weinberge und die Sortenvielfalt in Sachsen voranschreitet. Dabei müssen wir uns auch auf die Mechanisierung und Bewässerung konzentrieren. Auch ist unser gemeinsames Ziel, eine Verbesserung der Dachmarke und des Marketings zu erreichen. Dabei muss weiterhin auf Qualität gesetzt werden. Der Grundsatz „Weine aus Sachsen – eine Rarität aus Sachsen“ sollte dabei konsequent verfolgt werden. Aber nicht nur als Wirtschafts- und Kulturgut besitzt der sächsische Wein eine Bedeutung. In keiner anderen Region gibt es so viele Hobbywinzer wie im Freistaat. Gleichzeitig wird auf die Zusammenarbeit zwischen den Erwerbs- und Hobbywinzern gesetzt. Auf diese Weise können wir die Synergien aus Terrassenweinbau, Tourismus und Hotelgewerbe in einem regionalen Wirtschaftskreislauf nutzen. Als CDU stehen wir hinter den Winzern und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass sie ihre Weinproduktion erfolgreich fortsetzen und unsere Weinregion im Freistaat stärken können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Valentin Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In vino veritas – im Wein liegt bekanntlich die Wahrheit. In diesem Sinne beschrieb einst der römische Historiker Tacitus den Brauch der Germanen, vor Ratssitzungen Wein zu trinken, weil es sich nach dessen Genuss schlechter lügen ließe. Die Vorstufe der Wahrheit ist bekanntermaßen die Erkenntnis, und genau darum soll es in diesem Antrag heute gehen. Die Koalition will Erkenntnisse über die Lage des Weinbaus in Sachsen verbessern – ich hoffe, anders als die Germanen, ohne den vorherigen Genuss des gekelterten Produktes. Der Weinbau in Sachsen hat eine erhebliche Bedeutung für den Freistaat: Er ist wichtiger Wirtschaftszweig, elementarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft und auch zunehmend relevanter Teil der Außendarstellung unseres Freistaates. Werte Kolleginnen und Kollegen, zunächst könnte man mit Blick auf die Zahlen und die jüngere Presseberichterstattung meinen, dass die Lage des Weinbaus in Sachsen sehr gut sei und keines umfassenden Berichtes bedürfe. So hat sich die Zahl der bestockten Rebflächen bis 2020 konstant erhöht, die Zahl der Winzerinnen und Winzer im Haupterwerb ist gestiegen und neben vielen Prämierungen für sächsischen Wein konnte erst kürzlich der Erfolg verbucht werden, dass nun auch mit Martin Schwarz einer der nächsten herausragenden Winzer in die Riege der VDP-Weingüter aufgestiegen ist. Dennoch muss konstatiert werden, dass der Weinbau in Sachsen vor ernsten Herausforderungen steht. Als Erstes muss auch hier der Klimawandel genannt werden. Denn während einige Konsumentinnen und Konsumenten fälschlicherweise frohlocken, dass die zunehmende Erwärmung Sachsens demnächst eine toskanagleiche Rotweinregion hervorbringen könne, bringt der Klimawandel indes erhebliche Probleme für den Weinbau mit sich. Zum einen führt die zunehmende Trockenheit zu deutlichen Herausforderungen bei der Bewässerung der Rebstöcke, insbesondere in den bereits genannten Steillagen. Zum anderen ändern sich auch die Bedingungen für Krankheiten, Schädlinge und abiotische Schäden im Weinbau. Reblaus, Sonnenbrand, Esca, Traubenwickler sowie bisher unbekannte Krankheiten und Schädlinge werden durch den Klimawandel begünstigt und machen neue, chemiearme und -freie Pflanzenschutzstrategien notwendig. Gleiches gilt auch in den umgekehrten Fällen zu hoher Niederschläge – Thema innovative Pflanzen, pilzwiderstandsfähige Rebsorten zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel und zur Steigerung der Nachhaltigkeit. Das ist wichtig und notwendig und zugleich ein sehr dickes Brett, weil gerade in starken Befallsjahren mit hohen Niederschlägen wie beispielsweise 2021 sogar pilzwiderstandsfähige Sorten mit Fungiziden behandelt werden mussten. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels braucht es daher eine umfassende Bestandsaufnahme, um anschließend eine gezielte und umfassende Beratung und Unterstützung für die Betriebe sowie die Winzerinnen und Winzer im Freistaat zu leisten. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Weinbergs-Steillagen gehören zu den prägenden und landschaftlich und touristisch unverzichtbaren Elementen der sächsischen Kulturlandschaft. Genau diese landschaftsprägenden Elemente sind allerdings teilweise bedroht: Der Terrassensteillagenbau ist mit großer Anstrengung und auch mit zunehmenden Kosten verbunden. Eine Flucht in die Ebene wäre mit dem Verlust eines wichtigen Kulturgutes verbunden und muss durch eine weitere starke Förderung des Terrassensteillagenbaus im Freistaat Sachsen unterstützt werden, damit diese zweifelsohne eine Zukunft hat. Hier bedarf es einer eingehenden Prüfung, inwieweit die Förderrichtlinie zum Erhalt der Steillagenbewirtschaftung im sächsischen Weinbau weiterentwickelt werden kann, um eine dauerhafte und nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für die Förderung von Bewässerungsanlagen oder Begrünungsmaßnahmen, aber auch für einmalige Maßnahmen zur Umgestaltung der Weinberge im Sinne der Bewirtschaftungserleichterung. Es muss definitiv verhindert werden, dass die alten Weinberge verfallen, weil diese in der Steillage nur noch mit großen Mühen sinnvoll zu bewirtschaften sind. Ebenso muss auch die Unterstützung gemeinsamer anwendungsorientierter Forschung im Weinbau durch die Nutzung regionsübergreifender Synergieeffekte vorangetrieben werden. Die Stärkung der ökologischen Forschung und Wissenschaft ist in Zeiten der aktuellen Herausforderungen elementar für die Zukunft des Weinbaus in Deutschland, ja in ganz Europa. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sächsischer Wein ist zwar weiterhin im Vergleich der Menge eine Rarität, aber bundesweit zunehmend geschätzt und beliebt. Dennoch gibt es einen stetigen Konkurrenzdruck von Wein vergleichbarer Qualität aus anderen Regionen Deutschlands oder auch Europas. Darauf und auch auf die grundsätzlichen Änderungen beim Weingenuss muss sich auch Sachsen einstellen. Ein Thema ist dabei die ökologische Zertifizierung des Weins. Ich weiß, dass einige Winzerinnen und Winzer existieren, die diesen Schritt aufgrund hoher bürokratischer Anforderungen nicht gehen wollen, obwohl sie eigentlich die entsprechenden Herausforderungen meistern könnten und die Voraussetzung grundsätzlich erfüllen. In Sachsen gibt es derzeit nur fünf Ökoweinbaubetriebe, die sich in der Umstellungsphase befinden bzw. schon auf die ökologische Produktion umgestellt sind. Da ist sicherlich noch Luft nach oben, zumal die Förderung mit einer Flächenprämie von 890 Euro je Hektar durchaus ein nicht unerheblicher Anreiz sein dürfte. Entscheidend ist aber, dass für immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten die biologische Zertifizierung der Weine einen zentralen Aspekt ihrer Kaufentscheidung darstellt. Hier darf Sachsen als Weinbauregion definitiv nicht den Anschluss verlieren. Auch bei der Vermarktung kann sicherlich noch eine Intensivierung erfolgen, denn gerade bei den im Vergleich durchaus höherpreisigen Weinen muss vor allem die Vermittlung der hohen Qualität der entsprechenden sächsischen Weine weiter verstärkt werden. Hier gibt es definitiv noch Marktanteile in Deutschland, ja auch in Europa, die durch einen weiteren Aufbau des spezifischen Marketings für sächsischen Wein erschlossen und ausgebaut werden können. Dabei gilt es auch, ergebnisoffen die Einführung einer Pflichtabgabe für die Gebietsweinwerbung zu diskutieren. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist dabei aber klar, dass dies nur im größtmöglichen Konsens mit den Winzerinnen und Winzern und dem Weinbauverband in Sachsen erfolgen kann; denn am Ende geht es um den Weinbau in Sachsen, den es als ganzen zu vermarkten gilt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Schließen möchte ich mit einer kleinen Anregung, an welcher Stelle sich vielleicht noch Marketing lohnen könnte. Der Politikwissenschaftler Knut Bergmann hat in seinem sehr lesens- und empfehlenswerten Buch mit dem Titel „Mit Wein Staat machen“ die Menü- und Weinkarten deutscher Staatsempfänge sehr unterhaltend und kenntnisreich aufgearbeitet und in das jeweilige politische Gesamtgeschehen eingeordnet. Nach der Lektüre dieses Buches muss man zu der Schlussfolgerung kommen, dass Staatsempfänge von Bundeskanzlerinnen oder Bundeskanzlern und Bundespräsidenten zumindest hinsichtlich der Weinauswahl einen Spiegel der gesamtgesellschaftlichen Genüsse darstellen, im Guten wie im Schlechten. Immerhin wurden in den Fünfziger- und Sechzigerjahren wohl auch reihenweise nachgezuckerte Tropfen ausgeschenkt, heute unvorstellbar. Mit Blick auf ihre herausragende Qualität dürfte sich daher gern auch einmal das eine oder andere große Gewächs mehr aus Sachsen auf den Karten der entsprechenden Staatsempfänge wiederfinden, quasi als der verkorkte Botschafter des Freistaates in Berlin – vielleicht einmal ein Aspekt für eine ganz andere Lobbyarbeit in der Hauptstadt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Über Sachsens Weinbau und Sachsens Wein könnte man ohne Probleme noch stundenlang reden. Das verhindert dann leider die reglementierte Redezeit. Mit dem Vorlegen des Antrags geht es uns als Koalition um eine wichtige Bestandsaufnahme. Ich bitte daher um Zustimmung, damit der Erkenntnis dann vielleicht auch die Wahrheit, ob mit oder ohne Wein, folgt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Volkmar Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was bleibt mir als drittem Einbringer noch übrig, außer herzlich Dank zu sagen an Kollegin Kuge und Kollegen Lippmann für die Einbringung unseres guten und als Signal an die sächsischen Winzer geltenden Antrags. Ich möchte Wiederholungen vermeiden. Ich kann das von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern Gesagte unterstreichen. Gestatten Sie mir dennoch folgende Äußerung und Belehrung zu unserem Antrag. Unlängst betitelte die Tagesschau einen Beitrag so: „Neue Rebsorten braucht das Land“. Wenn man sich die Situation in jedem Weinbaugebiet und selbst auf einzelnen Lagen anschaut, dürfte einem klar sein, dass der Klimawandel den Weinbau und logischerweise auch den in Sachsen bereits beeinflusst hat und dies auch in Zukunft tun wird. Der Antrag der Koalition adressiert neben dem Klimawandel auch einige andere Aspekte, die für die Zukunft des sächsischen Weinbaus ebenso eine wichtige Rolle spielen. Ich möchte nur einige ausgewählte nennen: der demografische Wandel in den Betrieben und bei den Arbeits- und Fachkräften, der Anteil neuer Rebsorten, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Frage, welche neuen Technologien und Methoden beispielsweise bei der Entwässerung zum Einsatz kommen und künftig noch stärker genutzt werden sollten. Die Presse in Gestalt der „DNN“ ist bereits auf das Thema Pflichtabgabe für Gebietsweinwerbung aufgesprungen, obwohl wir das im Beschlusstext des Antrags gar nicht fordern, sondern erst einmal in die Begründung geschrieben haben. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Aber auch darüber gilt es nachzudenken, wenngleich mir persönlich noch nicht ganz klar ist, wie das bei den Strukturen und der kleinen Fläche hier in Sachsen insgesamt finanziert werden soll. Ich mache einmal eine Rechnung auf: Wenn wir mit einem durchschnittlichen Abgabewert von einem Euro pro Ar ausgehen würden, wäre das ein Durchschnittswert für Deutschland, und bei einer Größe von 500 Hektar Anbaugebiet kämen wir am Ende auf Einnahmen von 50 000 Euro. Mit diesen Einnahmen kann man nicht werben. Eine persönliche Idee von mir wäre, den Weinbauverband mit dem Obstbauverband, dem Verband Sächsisches Obst, zu fusionieren. Dadurch könnten sich durchaus Synergien ergeben. Aber das möchte ich hier nicht weiter ausführen. Es ist nicht Aufgabe der Politik, darüber zu entscheiden oder hierzu Vorschläge zu machen. Ich möchte gern zum Ausgangspunkt meiner Rede zurückkommen. Als größtes Problem des Weinbaus sehe ich tatsächlich den Klimawandel mit all seinen Folgen. Denn neben dem Qualitätsgewinn von deutschen und sächsischen Weinen stellen sich damit neue Herausforderungen, wie etwa der Verlust der Artenvielfalt in den Bergen, die Zunahme von Extremwetterereignissen mit potenziell verheerenden Schäden, aggressiver Pilzbefall, der vor allem Biowinzern zu schaffen macht, und die Bewässerung in immer heißeren Sommermonaten. Das kann uns alle, die gern Wein und insbesondere sächsische Qualitätsweine trinken, nicht kaltlassen. Als Koalition haben wir den Handlungsbedarf erkannt. Nachdem wir vor ein paar Jahren als SPD-Fraktion einige Aha-Erkenntnisse auf dem Weingut Marienberg bei Meißen hatten, freut es mich besonders, dass wir als Freistaat seit dem Jahr 2022 wieder eine Förderung der Steillagenbewirtschaftung ausreichen und so hoffentlich zum Erhalt dieser traditionellen Kulturtechnik beitragen. Auf die Steillagen haben wir uns explizit im Punkt II des Beschlussteils konzentriert, da wir auch hier nicht einfach die Hände in den Schoß legen wollen. Ich könnte an dieser Stelle noch viel mehr über die Zukunft des Weinbaus in Sachsen reden, will es aber dabei bewenden lassen. Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Beger.
Mario Beger AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist in der sächsischen Koalition der Unterschied zwischen drei Kleinen Anfragen und einem Antrag? Richtig, es ist die Überschrift. Diese vertraute Praxis der Kenia-Koalition mit ihren kurzfristig zusammengestellten Berichtsanträgen mag man kritisieren, ändern tut sich trotzdem nichts. Die Fragen sind dabei gar nicht so schlecht. Das Thema Weinbau ist für Sachsen sogar recht wichtig. Die traditionsreiche Geschichte des sächsischen Weinbaus ist seit dem Mittelalter vom Wandel geprägt, vom florierenden Anbau bis hin zum Niedergang durch die sogenannte Reblauskatastrophe im 19. und 20. Jahrhundert. Schließlich ist die Anbaufläche von 220 Hektar zur Wende auf nun immerhin über 500 Hektar angewachsen. Seit dem Ende der DDR können wir beim Weinbau in Sachsen von einer echten Renaissance sprechen. Darauf können wir alle stolz sein. Das ist umso erfreulicher, weil ein prosperierender Weinbau wirtschaftliche Strahlkraft in andere Branchen entwickelt und somit ganze Regionen voranbringt. Das kann ich nur allzu gut aus meiner Heimat, dem Landkreis Meißen, bestätigen. So eröffnet der Weinbau im Verbund mit touristischer Erschließung, beispielsweise durch Wander- und Radwegenetze, die Möglichkeit, Arbeitsplätze zukunftssicher zu machen, und zwar nicht nur an den Rebstöcken; auch im Hotel- und Gaststättengewerbe können gesicherte Tourismuseinnahmen generiert werden. Doch auch beim Berufsbild des Winzers gibt es wie in anderen Fachberufen eine hohe Nachfrage nach Fachkräften – kein neues Problem. Gute Winzer wachsen leider nicht auf Bäumen, und die mitunter arbeitsintensiven Wochen der Weinlese sagen nicht jedem jungen Menschen zu. Was macht man nun, wenn man in Sachsen Winzer werden will? Da es hier kein Berufsschulangebot gibt, müssen die jungen Leute beispielsweise nach Rheinland-Pfalz oder nach Baden-Württemberg in die dortigen Winzerschulen gehen. Frage in die Runde: Was passiert dann wohl mit den talentiertesten jungen Winzerlehrlingen fernab ihrer sächsischen Heimat? – Richtig: Sie werden von den dortigen Betrieben abgeworben. Auf Dauer ist das ein untragbarer Nachteil für unsere heimische Weinkultur, wo diese doch gerade auf kluge Köpfe angewiesen ist. Daher fordern wir ganz klar: Der Teilschulnetzplan für Berufsschulen muss geändert werden, damit die duale Ausbildung zum Winzer ein fester Bestandteil unseres Bildungsangebots in Sachsen wird. (Beifall bei der AfD) Es ist für die Betriebe auch wichtig, dass innovative Methoden wie Drohnenflüge in Zukunft gefördert und vom Freistaat unterstützt werden. Kritisch sehen wir allerdings eine thematische Verengung auf grüne Herzensanliegen, weil diese dem Weinbau mehr schaden als nutzen. Ebenso fragwürdig ist das Unterjubeln der Forderung nach einer Pflichtabgabe im Begründungsteil seitens der Koalitionsfraktionen. Zwar ist für das sächsische Weinbaugebiet eine Marketinggesellschaft zum Bündeln von Werbeaktivitäten sinnvoll. Jedoch sollte dieses Vorhaben aus den Reihen der Winzer selbst erfolgen und eben nicht vom Staat mittels einer Pflichtabgabe gesteuert werden. Insgesamt sind in diesem Antrag einige sinnvolle Ansätze wie die Förderung der Steillagenbewirtschaftung oder die Anpflanzung pilzresistenter Rebsorten zu erkennen. Die Einführung von Pflichtabgaben ist allerdings alles andere als sinnvoll. Aus diesem Grund werden wir uns zu diesem Antrag der Stimme enthalten. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Beger für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Marco Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen bringen mit dem vorliegenden Antrag die Situation des Weinbaus in Sachsen auf die heutige Tagesordnung. Das Ganze ist – auch wenn es den einen oder anderen vielleicht verwundert, warum wir uns als Parlament damit beschäftigten – schon okay; (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Danke! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Ja, danke! – Heiterkeit bei der CDU) denn tatsächlich geht es hierbei um ökologische und auch kulturhistorische Punkte. Ich möchte mich zunächst auf die Punkte des Antrags beschränken. Warum, Herr Fischer und Frau Kuge – Herr Fischer wird wahrscheinlich gleich darauf eingehen –, (Daniela Kuge, CDU: Warten wir es einmal ab!) sind vier Fünftel der Punkte Berichtsbitten? Warum fordern Sie nichts oder kaum etwas, außer den zwei Punkten am Ende? Sie haben einen riesengroßen Berichtsantrag gestellt; Sie könnten auch Kleine Anfragen stellen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das hat Herr Beger auch schon gesagt!) Dann hätten wir vielleicht jetzt schon die Antworten und könnten davon weitere Maßnahmen ableiten. (Daniela Kuge, CDU: Der Minister würde das gern zusammen abarbeiten!) Deshalb würde ich Sie gern daran erinnern, dass wir, das Parlament, die Gesetzgeberin sind und es unsere Aufgabe ist, die Staatsregierung zu kontrollieren und uns nicht nur berichten zu lassen. Natürlich gehört auch das Fragen zum Kontrollieren, aber im Plenum sollten wir Maßnahmen und Umsetzungsschritte beschließen und darüber diskutieren. Das vermisse ich in dem Antrag doch sehr. Ich hätte mir gewünscht, dass viele der Berichtspunkte zu Forderungspunkten geworden wären. Ich kann Ihnen einige Beispiele nennen, die Sie ansprechen: Anstatt sich unter Punkt 4 Ihres Antrags darüber berichten zu lassen, wie die Fachkräftesituation in Weinbaubetrieben gerade ist, hätte man die Forderung erheben können, dass die Staatsregierung neben der Erfassung des Istzustandes auch Maßnahmen und Strategien entwickeln soll, um dem auf der Hand liegenden Fachkräftemangel doch endlich entgegenzuwirken bzw. die Weinbaubetriebe dabei zu unterstützen. Im Grunde wissen wir, wie schlimm die Situation gerade in den grünen Berufen beim Thema Fachkräfte ist. Das ist uns doch bekannt; darüber müssen wir uns nicht jedes Mal neu berichten lassen. Oder Punkt 10: Anstatt uns über die Anstrengungen der vergangenen zehn Jahre, den Weinbau umweltgerechter und klimaangepasster zu gestalten, berichten zu lassen, könnten wir auch fordern, dass es jetzt endlich Maßnahmen und Strategien braucht bzw. mehr davon, um den Weinanbau umweltgerechter und klimaangepasster zu gestalten. Auch hierbei wieder: Warum nur Berichte? Wir sind das Parlament. Gerade aus ökologischer Perspektive ist in diesem Antrag noch sehr viel Luft nach oben. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel gibt es ein Forschungsprojekt, das von diesem Bundesland unterstützt wird. Dabei geht es um nachhaltigen Weinanbau zur Anpassung an den Klimawandel. Auch so etwas hätte man fordern oder in die Haushaltsverhandlungen einführen können. Das gab es leider nicht von Ihren Fraktionen. Oder Punkt 11 Ihres Antrags: Anstatt darüber berichten zu lassen, welche Maßnahmen die Staatsregierung plant, um die Förderrichtlinie zur Erhaltung der Steillagenbewirtschaftung im sächsischen Weinbau zu entwickeln, damit die Bewirtschaftung dauerhaft und nachhaltig wird, hätte man die Staatsregierung auch dazu auffordern können, diese Förderrichtlinie zur Erhaltung der Steillagenbewirtschaftung im sächsischen Weinbau dauerhaft zu entwickeln. Das ist bisher so nicht gegeben. Wir haben eine Startfinanzierung im Freistaat Sachsen, bei der es darum geht, neue Steillagen zu fördern. Das heißt aber, diejenigen, die schon immer eine Steillage haben, bekommen nichts. Das ist ein Problem, und die Förderung reicht den Leuten auch nicht aus. Der Betrag ist für diejenigen, die gefördert werden, zu niedrig, um das Ganze dauerhaft finanzieren und bewirtschaften zu können. In anderen Bundesländern gibt es eine stetige Förderung, da es eben eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht nur irgendwelche Winzer und ihr Unternehmen betrifft. Es geht um einen kulturhistorischen Wert; es geht um Landschaftsschutz; es geht um Naturschutz; es geht aber natürlich auch um die Kommunen, die davon, dass es solche Steillagen gibt, und auch vom Tourismus profitieren. Davon profitiert also die gesamte Gesellschaft. Deswegen finde ich, dass wir als Freistaat mit einer größeren Förderung dieses Kulturguts bereitstehen müssen. Aus diesem Grund gibt es in anderen Bundesländern eine solche Förderung, aber hier eben nicht. Ich finde, das ist ein Problem. Sie als Parlamentarier(innen) könnten mutiger sein und die Regierung dazu auffordern – das wäre auch bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr möglich gewesen –, mehr Mittel bereitzustellen. Des Weiteren würde ich gern zum Thema Biodiversität sprechen. Das ist eines der großen Probleme, bei welchem der Weinanbau eine Rolle spielt. Wir haben gerade beim konventionellen Weinanbau einen sehr intensiven Pflanzenschutzmitteleinsatz. Die Folgen sind wie im Ackerbau, dass die Artenvielfalt zurückgeht. Die Mittel sind oft hochgiftig für Insekten, Amphibien und andere Artengruppen. Auch der Mangel an Strukturelementen wie Bäumen und Sträuchern wirkt sich negativ auf die Artenvielfalt aus. Durch bodennahe, artenreiche Begrünung und deren anpasste Pflege kann das Ganze gefördert werden. Deswegen sollte der Freistaat genau solch einen Anbau stärker fördern. Es wird auch von den Besucher(inne)n bzw. von den Menschen, die es sich anschauen, als ästhetischer und abwechslungsreicher wahrgenommen, was zusätzlich einen touristischen Aspekt mit sich bringt. Es braucht also mehr Anstrengung bei dem Thema, aber auch Information. Insofern stimmen wir diesem Berichtsantrag natürlich zu. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) Es braucht aber auch mehr Unterstützung für die Ehrenamtlichen vor Ort, zum Beispiel auch beim Weinverband. Deswegen würde ich mich freuen, wenn beim nächsten Mal mehr Mut gezeigt wird. Wir stimmen dem zu, hätten uns aber mehr gewünscht, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Daniela Kuge für die CDUFraktion.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Beger, wo sind Sie? – Da. Die Jungwinzer kommen natürlich sehr gern nach Sachsen zurück. Sie können einfach einmal das Staatsweingut Wackerbarth besuchen. Dort haben wir unheimlich viele Jungwinzer, die ganz engagiert sind. Sie kommen natürlich nach Sachsen zurück. In der ersten Runde habe ich Ihnen bereits aufgezeigt, worin die Besonderheiten des sächsischen Weinbaugebietes als Wirtschaftsfaktor und Kulturgut liegen. Nun werde ich darauf eingehen, wie wir die Winzer noch besser unterstützen und die hohe Qualität erhalten können. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Die künftige Förderung der Bewirtschaftung der WeinbauSteillagen im Freistaat Sachsen sollte die Anpflanzung neuer, innovativer pilzwiderstandsfähiger Rebsorten – die genannten PIWIs; Kollege Lippmann ist schon darauf eingegangen – wirklich weiterhin einbeziehen. Zusätzlich soll dafür gesorgt werden, dass Partner für eine auf Sachsen ausgerichtete Weinbauforschung gesucht und unterstützt werden, zum Beispiel über eine überregionale Weinbauforschung und -beratung mit den anderen weinbaubetreibenden Bundesländern. Bereits jetzt, Kollege Böhme, haben wir im Rahmen des Bundesprojektes EXPRESS unter Koordination der Uni Leipzig bei uns in Sachsen erprobt, wie Smart-Farming im Weinbau aussehen kann. Es werden digitale Technologien in der Landwirtschaft für spezielle Pflanzentypen erprobt. Unter anderem geht es dabei um die automatisierte Überwachung von Umweltfaktoren mithilfe von Sensortechnik. So können beispielsweise elektronische Krankenakten im Spezialpflanzenanbau erstellt werden. In den Weinbergen funktioniert das digitale Pflanzenmonitoring per Drohne. Sie sammelt mit verschiedenen Multispektral- oder Infrarotkamerasystemen Informationen über die Reben. IT-Systeme verarbeiten die Informationen und liefern den Winzerinnen und Winzern grundlegende Informationen über die Gesundheit ihrer Pflanzen direkt auf das Tablet oder Smartphone. So können Pflanzenzustand oder -krankheiten im Weinberg erkannt werden. Drohnen lassen sich aber auch als Spürdrohnen für den optimal angepassten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Düngern einsetzen. Der Freistaat Sachsen muss diese Anstrengungen des sächsischen Weinbaus, dem Weinbau bestmögliche Bedingungen zu geben, selbstverständlich weiterhin unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der Weinbau in Sachsen zukunftsweisend wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN der SPD, und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion mit dem Beginn einer zweiten Runde. Gibt es weiteren Rede- und Aussprachebedarf bei den Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Günther, das Wort zu ergreifen.
Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich finde es sehr gut, dass wir diesen Antrag auf der Tagesordnung haben und in diesem Hohen Hause über Sachsen als Weinbauland reden; denn das ist eines der Themen, die uns sehr gut zu Gesicht stehen und worauf wir bundesweit und in Europa immer aufmerksam machen können. Wir hüten hier einen echten Schatz und müssen uns mit unserem Wein alles andere als verstecken. Und das gehört auch einmal ins Parlament. Unser Weinbau ist nicht nur von der qualitativen Entwicklung her, sondern auch für unsere Kulturlandschaft etwas Besonderes. Das haben wir heute schon mehrfach gehört und das steht besonders im Fokus, wenn man sich in Dresden, entlang der Elbe, befindet. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Dieser Steillagenanbau prägt unsere Kulturlandschaft wesentlich mit, und das schon seit vielen Jahrhunderten. Wie wir wissen, ist es ein sehr kleines – es gehört mit zu den kleinsten in Deutschland –, aber auch ein sehr feines Gebiet. Die Anbauflächen umfassen nur circa 500 Hektar, und unser Anbaugebiet reicht sogar noch etwas über Sachsen hinaus. Immerhin bewirtschaften circa 1 500 Winzerinnen und Winzer dieses Gebiet. Man merkt es schon an den Zahlen, wenn man sie gegenüberstellt: Viele davon sind Kleinund Kleinstwinzer. Doch auch das ist durchaus ein Schatz. All diese Menschen haben es geschafft, unseren sächsischen Wein zu einem Qualitätsprodukt zu entwickeln. Die steigende Anzahl von Spitzenweinen aus diesem Anbaugebiet ist dafür ein Beleg; auch das wurde schon genannt. Darüber sind wir sehr froh und kredenzen diese Weine als Staatsregierung immer sehr gern bei unseren Anlässen. Das stößt auf eine große Resonanz bei den Kolleginnen und Kollegen, namentlich aus Rheinland Pfalz, dem Saarland oder aus Hessen, die dann ganz begeistert sind, was sie hier in Sachsen bekommen können, was sie oftmals gar nicht so erwartet hätten. Aber bei all dem, worauf wir stolz sein können, stehen wir vor vielfältigen Herausforderungen. Angesichts der Zahl von knapp 1 500 Winzerinnen und Winzern gehört zur Wahrheit dazu, dass es vor nur 15 Jahren mehr als doppelt so viele waren. Damals hatten wir noch weit über 3 500 Winzerinnen und Winzer. Auch wenn wir die Entwicklung sehen, dass der Haupt- und der Nebenerwerb zunehmen, so scheiden doch sehr viele Hobbywinzerinnen und -winzer aus. Das hat vor allen Dingen etwas mit der Demografie – mit dem hohen Alter derjenigen – zu tun. Aber es besteht die Gefahr, dass dadurch die Bewirtschaftung dieser kleinen Weinberge, dieser Steillagen gefährdet wird. Wir wollen nicht diese nachteiligen Folgen für unsere einzigartige Kulturlandschaft. Wir wollen keine Nachteile für diese Region als touristische Attraktion, die Verbindung von uralter Kulturlandschaft, Baudenkmälern, Wäldern, den Kerbtälern an der Elbe mit den Weinlagen. Wir wollen auch nicht den Verlust der biologischen Vielfalt. Gerade der Steillagenbau, die Trockenmauern sind ein ausgesprochener Hotspot der Artenvielfalt. Es ist sehr wichtig, dass sie nicht verschwinden. Natürlich ist es ein Problem, wenn einzelne Weinbauflächen nicht bewirtschaftet werden. Das betrifft nicht nur die Lage selbst, sondern es strahlt auch aus, wenn sie verwildern. Ungepflegte Weinbergmauern und erhöhtes Schadensaufkommen in den Weinstöcken sind Probleme, denen wir unbedingt begegnen müssen. Es kam schon die Forderung, dass wir das als Freistaat unterstützen müssen. Das ist für uns selbstverständlich, nicht nur als Koalition, sondern, wie ich es hier mitbekomme, ist es auch ein breiter Wunsch der Opposition. Das verbindet uns in Sachsen tatsächlich miteinander. Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir EU-Programme haben, zum Beispiel das EU-Stützungsprogramm für den Weinsektor. Damit werden Modernisierung und Sortenumstellung, wie hier schon angesprochen wurde, in den Weinbergen und der Abschluss von Ernteversicherungen gefördert. Wir haben unsere eigene Richtlinie Natürliches Erbe. Jedes Jahr gehen erhebliche Summen aus gutem Grund in die Weinbergmauern; ich hatte es soeben beschrieben. Wir haben die landeseigene Förderung über die Förderrichtlinie Startprämie Weinbau/2022 für Impulse zur Weiterbewirtschaftung von Weinbergsteillagen. Es wurde angesprochen, warum das so wichtig ist. Natürlich haben wir auch Know-how. Mit unserem Landesamt, dem LfULG, unterstützen wir Forschung und Entwicklung sowie den Wissenstransfer zu den Praktikerinnen und Praktikern. Selbstverständlich greifen auch die allgemeinen Förderprogramme im Bereich Landwirtschaft, von der investiven Förderung, über die Förderung von ökologischem Anbau bis hin zu den EU-Direktzahlungen. Das ist also ein sehr breites Paket. Wir sehen aber auch die derzeitige Entwicklung und die Herausforderungen. Kollege Böhme, das müssen wir nicht erst erfinden, sondern wir haben bereits in Abstimmung mit dem Weinbauverband Sachsen eine Konzeption zum Steillagenweinbau in Auftrag gegeben, und zwar bei der Firma FUTOUR in Dresden. Sie hat das, wie ich finde, in hervorragender Arbeit gewährleistet. Nicht nur in Abstimmung mit dem Weinbauverband, sondern zum Beispiel auch mit dem Landkreis Meißen, den Kommunen, aber vor allen Dingen mit den praktischen Weinbaubetreibenden, den Winzerinnen und Winzern, hat sie gemeinsam die Probleme der Steillagenbewirtschaftung analysiert. Worauf müssen wir setzen? Was können wir jetzt tun, um das Ganze attraktiver zu gestalten? Diese Konzeption ist ganz frisch – in den letzten Tagen – allen Fraktionen zugegangen. Das heißt, wir müssen nicht mehr darüber reden, dass etwas passieren müsste, sondern wir haben jetzt die Vorschläge, die Analyse aus der Sicht derjenigen, die es betrifft. Dies werden wir veröffentlichen und auf dieser Grundlage auch mit den Touristikern – das hat weitere Dimensionen, auch für den Naturschutz – gemeinsam diskutieren. Last, but not least: Nicht zu unterschätzen ist, was noch relativ neu ist: das Weinbezeichnungsrecht. Es ist erst novelliert worden und legt die Verantwortung genau in die Hände der Winzerinnen und Winzer. Im Jahr 2021 hat sich die Schutzgemeinschaft Sachsen als Organisation der Weinbaubetreibenden zur Verwaltung der herkunftsgeschützten Weinnamen, der geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen, und der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gegründet. Das heißt, wir wollen Sachsen zu einem Namen machen, wie wir es auch aus anderen Regionen Europas kennen, wo der Name der Region für die Qualität steht. Diese Schutzgemeinschaft hat nun die Produktspezifikationen erarbeitet und geschaut, wie Änderungsanträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden und wie sie das Weinbaugebiet konkret abgrenzen wollen. Das ist eine Menge Arbeit, die man sich dort übergeholfen hat, aber sie ist wichtig für die Zukunft unseres Weinbaugebietes. Dafür möchte ich herzlich Danke sagen, dass diese Arbeit dort – nicht nur hier, staatlicherseits, sondern genau in dieser Schutzgemeinschaft – geleistet wird. Natürlich werden wir dies als Verwaltung, als Staat weiterhin maßgeblich unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass wir das heute im Plenum, im Hohen Haus, diskutiert haben und die Bedeutung dessen von allen nochmals ausgesprochen worden ist. Ich denke, das tut allen Winzerinnen und Winzern sehr gut. Zum Schluss wünsche ich uns allen und den Winzerinnen und Winzern einen guten Jahrgang, eine gute Saison 2023. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung hörten wir gerade Herrn Staatsminister Fischer. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee, nee, nee! – Weitere Zurufe und Heiterkeit im Saal) Entschuldigung! Wir hörten natürlich Herrn Staatsminister Günther. Ich bin gedanklich schon beim Schlusswort. Wir kommen jetzt zum Schlusswort für die einbringenden Koalitionsfraktionen. Das Wort hat nun Herr Kollege Fischer.
Sebastian Fischer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsminister, Sie sehen, wie schnell man auf- und absteigen kann. (Heiterkeit bei der CDU und der SPD) Zum Thema: Kommen wir zuallererst zu Geisenheim. Dieses Wort ist heute nicht gefallen, aber es ist sehr wichtig für den sächsischen Weinbau; denn im hessischen Geisenheim werden unsere Winzer ausgebildet. Wer der Meinung ist, wir brauchen eine extra Berufsschule für fünf bis sechs Winzer, die wir im Jahr in Sachsen ausbilden, der hat entweder keine Ahnung oder er hat sich mit dem Thema nicht wirklich befasst und wollte einfach nur meckern. (Beifall bei der CDU) Daher, meine Damen und Herren, hören wir auf mit dem Meckern. (André Barth, AfD: Das ist schön!) Es heißt in der Bibel „Auf dass der Wein erfreue des Menschen Herz“ – und in der Tat, das tut er. An solchen Tagen wie heute kann man es sich nicht vorstellen, aber es gibt die wunderbaren Sommertage, an denen die Elbauen und - hänge von der Sonne beschienen werden, wo sich ein Glas mit einem guten Schluck des Goldrieslings befindet, der im Übrigen nur in Sachsen zu Hause ist. Meine Damen und Herren! Wenn Sie ihn bekommen, sollten Sie ihn kaufen, denn er ist immer zuerst ausgetrunken. (Beifall der Abg. Christian Hartmann und Marko Schiemann, CDU) Allerdings sollten wir auch daran denken, dass viel harte Arbeit hinter den Weinen steckt. Schwere Kiepen müssen steile Stufen hinauf, Weine steile Stufen hinabgetragen werden, bevor der Jungwein in den Tank kommt. Vorher werden die Trauben entrappt und dann entsteht der Jungwein, den der Verbraucher als Federweißer bekommt – von dessen Genuss ich übrigens abrate. (Christian Hartmann, CDU: Och nö!) Kommen wir zu den Problemen, die wir schon benannt haben. Die Nachwuchsproblematik und die Trockenheit in den Weinbergen, die uns zunehmend zu schaffen macht, die aber auch durch intelligente Tropfbewässerung schnell und gut zu lösen ist. Wir sind mit knapp 500 Hektar das kleinste und das am nordöstlichsten Punkt Deutschlands gelegene Weinbaugebiet, im Großteil in der Steillage – das macht uns eigen. Daher, meine Damen und Herren, gibt es viele Geheimnisse kennenzulernen: unsere Weinkönigin Sabrina Papperitz zum Beispiel oder die Weinfeste im September. Ich möchte Sie dazu aufrufen, diese Geheimnisse zu entdecken und Ihre Gäste und Freunde einzuladen, denn es heißt so schön: „Wer genießen kann, der trinkt keinen Wein mehr. Wer genießen kann, der kostet Geheimnisse.“ Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
„Der Wein ist gesegnet und hat das Zeugnis in der Heiligen Schrift“, sagt sogar Martin Luther in seinen Tischgesprächen. Wir hörten jetzt das Schlusswort von Kollegen Fischer und schreiten nun zur Abstimmung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/12240 zur Abstimmung und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen, dennoch ist die Drucksache 7/12240 damit beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Kein zweites 2015 – Altersfeststellung unbegleiteten minderjährigen Drucksache 7/11330, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL, Staatsregierung. Das Wort für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Dr. Weigand, bitte. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Natürlich!)
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2015 wiederholt sich und kaum einer bekommt es mit. (Oh-Rufe von den LINKEN) Im grünen Schatten der Kriegstreiberei, im grünen Schatten einer völlig überforderten Annalena, im grünen Schatten des Baerbocks: „Wir sind im Krieg gegen Russland.“ In diesem grünen Schatten wird das erneute Asylchaos verdeckt und die Migrationszahlen explodieren. Nach niedrigen Migrationszahlen der letzten Jahre erreichen wir wieder das Niveau von 2015. (Albrecht Pallas, SPD: Blödsinn!) – Herr Pallas, ich nehme Sie gern noch einmal mit: im Jahr 2015 hatten wir 1 900 unbegleitete minderjährige Ausländer in Sachsen. Dann ist es runtergegangen und letztes Jahr waren wir wieder bei 1 700 unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Wir haben also vergleichbare Zahlen. Die Massenmigration ist voll im Gange und die Kriminalität nimmt erneut zu. Das Asylchaos von 2015 wiederholt sich: ungezügelte Masseneinwanderung. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ungezügelte Masseneinwanderung auch von unbegleiteten – angeblich – minderjährigen Ausländern, den umA, die zu 91 % junge Männer sind. (Albrecht Pallas, SPD: So ein Quatsch!) Unbegleitete – angeblich – minderjährige Ausländer, von denen uns einer pro Jahr 95 000 Euro kostet. Das kritisiert auch der Rechnungshof in Sachsen. Das sind hochgerechnet 162 Millionen Euro im vergangenen Jahr gewesen, die uns für unsere Kinder fehlen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Unbegleitete – angeblich – minderjährige Ausländer, die zu 45 % am 01.01. Geburtstag haben. Daher sagen wir als AfD: sofort eine medizinische Altersfeststellung umsetzen. (Beifall bei der AfD) durch ärztliche Untersuchung bei Ausländern (umA) endlich umsetzen Antrag der Fraktion AfD Was hat uns die ungeprüfte Masseneinwanderung unbegleiteter – angeblich – minderjähriger Ausländer in diesem Land gebracht? – Messermigration und explodierende Kriminalität. Ich möchte auf drei Beispiele eingehen. Das erste Beispiel ist aus Flensburg: Der Mörder von Mireille reiste als angeblicher umA aus Afghanistan ein. Täter und Opfer waren beide in der Obhut des Jugendamtes, haben sich dort kennengelernt. Im Gerichtsverfahren stellte sich heraus, dass der Täter bei der Einreise volljährig und kein umA war. Er hätte abgeschoben werden müssen. Das Mädchen könnte heute noch leben. (Ui-Rufe von der AfD) Das zweite Beispiel, aus Dresden – hierzu hat der Kollege Zickler eine Anfrage gestellt –: Bereits 12 % der ausländischen Intensivtäter sind minderjährige Ausländer. Ich frage Sie: Wollen Sie ähnliche Zustände wie in Bremen, wo im vergangenen Jahr 130 umA 700 Straftaten begangen haben? – Aber man schaut in Sachsen weg. Das bringt mich zum dritten Beispiel: „König Abschiebung“, der hier in den vergangenen Jahren sehr negativ aufgefallen ist. Ein angeblicher umA aus Libyen, der über Italien nach Deutschland eingereist ist. Mehrfacher Intensivtäter – Schlägereien, Angriffe auf Polizei, Randale im Flüchtlingsheim, Drogenbesitz – und plötzlich gab es im Gerichtsverfahren Unklarheit über sein Alter. Er behauptete, jünger zu sein. Was passierte? – Es gab Geldstrafe, Bewährung und keine Abschiebung. Es ist ein völliges Versagen der sächsischen Justiz gewesen. (Beifall bei der AfD) Damit kommen wir zu den Problemen von angeblichen umA, die eben keine sind. Das erste Problem ist die Anwendung des Jugendstrafrechts. Der Kerngedanke im Jugendstrafrecht ist: Erziehung geht vor Strafe. (Albrecht Pallas, SPD: Völlig zu Recht!) Ich möchte den jungen Menschen nicht die Zukunft verbauen, das ist völlig in Ordnung. Jetzt kommen wir aber zum Problem, lieber Herr Pallas. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir gehen davon aus, dass es Jugendliche sind, daher gibt es eine milde Strafe. Das wissen doch auch die jungen Männer. Also kommen sie hierher, verlieren ihre Pässe, reisen als umA ein, haben alle am 01.01. Geburtstag, minderjährig mit Vollbart. Dann hat man schön Kuscheljustiz in Sachsen. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Sie haben noch nie mit dem Jugendamt gesprochen, oder?) Das ist ein Problem in diesem Land. Zweites Problem: Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in den gleichen Einrichtungen. Sie konfrontieren hier Erwachsene mit Kindern, sie gefährden Mädchen, sie riskieren Übergriffe. 91 % der umA sind Männer. Und selbst das Bundesverwaltungsgericht betonte bereits 2018 – vor fünf Jahren – die Wichtigkeit der medizinischen Altersfeststellung. (Beifall bei der AfD) Wenn wir nach Flensburg schauen oder in viele andere Städte, in denen sie das festgestellt haben, dann müssen wir etwas tun: Wir müssen diese Altersfeststellung durchführen. Das dritte Problem, das wir haben, sind freie Plätze, Pädagogen und Finanzen, die für die Minderjährigen fehlen, die tatsächlich Hilfe brauchen. Wir hatten in den vergangenen zwei Jahren Corona-Lockdowns, wir hatten Ausgrenzungen, wir hatten Schul- und Kitaschließungen und wir hatten einen massiven Anstieg der Gewalt gegen Kinder – das zeigen die Zahlen. Das heißt, wir brauchen jeden Sozialpädagogen und jeden Platz in diesem Land zuerst für unsere Kinder. (Beifall bei der AfD) Die Probleme der Altersfeststellung von – angeblich – minderjährigen unbegleiteten Ausländern sind bekannt und wissenschaftlich belegt. Anders als in Sachsen bekommen die Abgeordneten in anderen Bundesländern vernünftige Antworten auf Anfragen, wenn sie diese an die Staatsregierung stellen. Eine Landtagsanfrage im Saarland ergab im Jahr 2018: 50 % der angeblichen umA sind keine umA, das sind Erwachsene. Auch eine Studie der Universität Münster 2020 ergab 47 % der angeblichen umA sind Erwachsene. Das heißt, die Inaugenscheinnahme, die aktuell durch die Mitarbeiter der Jugendämter durchgeführt wird, ist extrem fehlerbehaftet. An die müssen wir ran. Wir sind nicht mehr im Jahr 2015 oder 2016. Wir müssen jetzt sofort eine medizinische Altersfeststellung von jungen Ausländern durch Ärzte durchführen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, das entspricht wissenschaftlichen Standards und kann die Volljährigkeit nahezu zweifelsfrei feststellen. Ich fordere Sie auf: Helfen Sie mit, dass wir das Asylchaos von 2015 nicht wiederholen! Helfen Sie mit, dass wir wirklich denen helfen, die Hilfe brauchen, aber genau die herausfiltern, die gezielt hierherkommen, um im Jugendstrafrecht unterzutauchen und in diesem Lande Straftaten zu begehen! Helfen Sie mit, dass wir keine Kriminalität nach Deutschland importieren! Helfen Sie mit, dass wir unsere Frauen und Kinder in diesem Land schützen! Helfen Sie mit und machen Sie endlich medizinische Altersfeststellungen in diesem Land! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Dr. Weigand hat die Aussprache für die einbringende AfD-Fraktion eröffnet. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion, Kollege Unger. (André Barth, AfD: Aber jetzt wollen wir etwas hören! Klare Kante, bitte!)
Tom Unger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Ihrem Antrag, liebe AfD-Fraktion, fordern Sie unter anderem die Staatsregierung auf, (Zuruf von der AfD) jeden Betroffenen unverzüglich als Zweifelsfall im Sinne des § 42 f Abs. 3 SGB VIII zu qualifizieren und einer medizinischen Untersuchung und forensischen Verfahren zuzuführen, der sein Alter nicht durch Ausweispapiere belegen kann. Diese Generalklausel und Rechtsauslegung der bundesgesetzlichen Regelung halten wir für rechtswidrig. Die in Ihrem Antrag zweimal zitierte Studie: „Juristische Aspekte der forensischen Altersdiagnostik auf Grundlage des § 42 f SGB VIII ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie sachlich den Streitgegenstand aus der Altersfeststellung versus die medizinethischen Gründe darstellt.“ Im Fazit dieser von Ihnen zitierten Studie wird aber dem Minderjährigenschutz, auch den der umA, eine herausgehobene Rechtsposition und überragende Bedeutung eingeräumt. (Albrecht Pallas, SPD: Hört, hört! – Zuruf von der AfD: Das ist wie beim Wolf!) Unklar ist, ob Sie die eigens zitierte Studie richtig gelesen haben; denn diese intendiert zur qualifizierten Inaugenscheinnahme folgenden Wortlaut: „Es muss im Gegenteil die Sorge bestehen, dass Jugendämter viel öfter von der Volljährigkeit der von ihnen begutachteten jungen Menschen ausgehen, um ihrer eigenen Überlastung entgegenzuwirken.“ Davon haben Sie hier nichts gesagt. Ihre Forderung aus Punkt 1 Ihres Antrags ist sowohl aus rechtstheoretischer Sicht sowie in Auslegung der Struktur und dem Wortlaut der Norm schlicht rechtswidrig, da die Staatsregierung eine solche Weisung bzw. generelle Auslegung dieser Norm an die Jugendämter und kreisfreien Städte nicht erteilen kann. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie kneifen sich weg als CDU!) Die Norm statuiert schon jetzt die Möglichkeit einer solchen medizinischen Untersuchung zur Altersfeststellung. Abs. 1 und Abs. 2 normieren ein stufiges Verfahren. In Abs. 1 kann, wenn die Minderjährigkeit nicht durch Ausweispapiere festzustellen ist, durch hilfsweise Inaugenscheinnahme das entsprechend begründet und festgestellt werden. Abs. 2 räumt den Jugendämtern bereits jetzt die Möglichkeit ein, in Zweifelsfällen von Amtswegen – hier steht sogar „müssen“, also kein Ermessensspielraum – eine solche ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen. (Zuruf von der AfD: Wie oft ist das denn gemacht worden?) Ihr Vorschlag verstößt gegen den Rechtscharakter des § 42 f SGB VIII und ist ermessensfehlerhaft und rechtswidrig. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie eiern sich raus als CDU!) Sie verlangen für jeden eine Altersfeststellung, bei dem das Alter durch Ausweis oder Papiere nicht festgestellt werden kann. (Unruhe) § 42 f SGB VIII spricht ferner von Personen und unterscheidet nicht zwischen Kindern und Jugendlichen. Im Ergebnis Ihres Antrags würde beispielsweise ein Kind im Alter von sieben Jahren ohne Ausweispapiere, (Zuruf von der AfD: Mit Vollbart und sieben Jahren!) welches in die Inobhutnahme gerät, ebenfalls einer altersmedizinischen Untersuchung unterzogen werden. Das Jugendamt wäre danach mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls für die Überprüfung zuständig. In Punkt 2 Ihres Antrags fordern Sie die Staatsregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Judenämter – – (Gelächter bei der AfD) Jugendämter die Inobhutnahme beenden und Leistungen versagen, wenn die Person nicht innerhalb einer angemessenen Frist ihrer Mitwirkungspflicht nachkommt. Auch diese generelle Ausgestaltung ist rechtswidrig. Die Jugendämter können bereits jetzt in Reflektion des Einzelfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung und einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie der Würdigung aller Rahmenumstände die Inobhutnahme wegen fehlender Mitwirkung beenden und Leistungen versagen. (Unruhe) Zusammenfassend erscheint die Regelung des § 42 f SGB VIII, wie von mir ausgeführt, ausreichend. Weiterhin halten wir die Forderungen, wie sie Ihr Antrag postuliert, für ermessensfehlerhaft und rechtswidrig. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Unger. Jetzt spricht Frau Nagel für die Fraktion DIE LINKE.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen. Circa 1 000 unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder und Jugendliche waren zum Jahresende in Sachsen untergebracht. Kinder und Jugendliche, die vor allem aus Syrien und Afghanistan zu uns kommen. Das Besondere ist, dass die jungen Menschen, die im vergangenen Jahr zum Beispiel nach Leipzig kamen, in einer merklich schlechten physischen und psychischen Situation und über die Maßen erschöpft, besonders jung sind. (Zuruf von der AfD) Die schlechte physische und psychische Konstitution und die Erschöpfung sind ein Indiz dafür, dass ihre Fluchtwege lang und beschwerlich waren und dass sie Gründe hatten, diese Wege auf sich zu nehmen. Wir als LINKE meinen klipp und klar: Es ist gut, dass die Kinder und Jugendlichen endlich ankommen und Ihnen eine altersgerechte Betreuung und Versorgung im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII zukommt. (Beifall bei der LINKEN) Genau das ist auch unsere Pflicht als Freistaat. Was die AfD uns heute als Antragpamphlet vorlegt, strotzt nur so von Fake News und rassistischer Stimmungsmache. (Zurufe von der AfD: Was?! – Oh-Rufe von der AfD) Thema verfehlt – ließe sich die Forderung nach medizinischer Altersfeststellung als pauschale Feststellungsmethode goutieren. (Carsten Hütter, AfD: Wir handeln im Sinne des Steuerzahlers!) Dieser Antrag ist die parlamentarische Rahmung Ihrer Hetze gegen Kinder und Jugendliche, wie Sie sie seit Wochen in Kriebethal betreiben. Sie ist ein Affront gegen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, (Zurufe von der AfD) die sich mit viel Herzblut für diese vulnerable Gruppe einsetzen sowie die vielen Ehrenamtlichen, die sich dafür engagieren. Im Rahmen der fachlichen Debatte, die wir unter anderem im Jugendhilfeausschuss der Stadt Leipzig führen – Sie können Ihre Kollegen, die mit in dem Ausschuss sitzen, fragen –, spielt auch die Altersfeststellung regelmäßig eine Rolle. Ich kann mit diesen Debatten im Rücken deutlich sagen: Die Aussagen, die die AfD hier in diesem Antrag trifft, spiegeln die Lage in Sachsen und der Bundesrepublik nicht wider. Zudem lassen sich Ihre herausgepickten Einzelfälle, gerade diese Geschichte aus dem Saarland 2018, eine bestimmte Gruppe, und die Studie aus Münster durch andere Ergebnisse widerlegen. (Alexander Wiesner, AfD: Welche?) Aus der medizinischen Perspektive gibt es vielfältige Kritik an der medizinischen Altersfeststellung sowohl im Hinblick auf die Ethik, als auch auf die Evidenz. Mit der Evidenz hat es die AfD sonst nicht so sehr. Es sind verschiedene Faktoren, die Einfluss sowohl auf die körperliche Entwicklung als auch auf die momentane physische Verfasstheit von Menschen ausüben; sprich soziale, kulturelle, aber auch klimatische Einflüsse. Auch die beschwerliche Flucht an und für sich kann jungen Menschen buchstäblich graue Haare machen. (Sebastian Wippel, AfD: Frau Nagel, das ist eins zu eins Ihr Redebeitrag von 2016!) Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie weist darauf hin, dass die in der Medizin verwendeten Referenzen, zum Beispiel bei Knochenaltersbestimmungen, entweder überaltert oder in Bezug auf die Herkunftsländer lückenhaft sind. Im Deutschen Ärzteblatt heißt es grundsätzlich: „Es handelt sich um einen verbreiteten Irrglauben von Nichtmedizinern, dass Ärzte das exakte Alter definieren könnten. Möglich ist nur eine grobe Schätzung des chronologischen Alters.“ Der Präsident der Bundesärztekammer Montgomery – seine Aussagen kennen Sie sicher, die sind schon etwas älter, haben sich aber nicht geändert – lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab. Ohne medizinische Indikation zu röntgen, sei ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Das sehen wir auch so. (Zurufe von der AfD) Wir sollten eher darüber reden, wie die qualifizierte Inaugenscheinnahme durch sozialpädagogische Fachkräfte für den Fall des Fehlens von Papieren – was übrigens bei einer Flucht gar nicht so unüblich ist, dass man die Papiere nicht mitnimmt oder sie auf der Flucht verliert – fachlich gut vollbracht werden kann. Dafür brauchen die Fachkräfte Qualifizierung, sie brauchen Beratung und gute Arbeitsbedingungen. (Sebastian Wippel, AfD: Ich denke, die haben das schon alles und machen schon alles?!) Genau darüber müssen wir sprechen, auch hier in Sachsen. Denn angesichts des schleppenden Ausbaus von Kapazitäten in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten – da ist teilweise wirklich Not, gerade in den drei kreisfreien Städten und im Landkreis Görlitz, wo besonders viele junge Leute ankamen oder aufgenommen wurden –, unter der diese leiden, kommen die Fachkräfte quasi unter Druck. – Entschuldigung, ich habe mich etwas verhaspelt. (Zurufe von der AfD) Wir haben, und das bedauern wir sehr, die fachlichen Anforderungen an Personal und Räume unter diesem Druck wieder gesenkt, wie wir es schon 2015 gemacht haben. So unumgänglich das in der angespannten Situation scheint, so falsch ist es mit Blick auf die pädagogischen Anforderungen für diese besonders schutzbedürftige Gruppe. Wir schließen uns den Forderungen von Fachverbänden wie dem Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach einer nachhaltigen Jugendhilfeinfrastruktur und einer finanziellen Absicherung an, auch in Zeiten des Sinkens von Zahlen. Wir müssen in der Lage sein, auf kurzfristige Schwankungen und die Erhöhung von Zugangszahlen kurzfristig zu reagieren und eine fachlich gute Aufnahme und Versorgung zu gewährleisten. Den Antrag der Knochenvermesser der AfD lehnen wir ab. Er ist Quatsch. Die darin verwendeten Zahlen sind Panikmache; denn die Zahl der Minderjährigen ist im Vergleich zu 2015 wirklich klein. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Realität! Realität!) Es ist unangemessen, welche Vergleiche Sie hier ziehen. Der von Ihnen genannte Konflikt in Kriebethal, so schreiben Sie es im Antragstext, zeigt nicht, dass die Unterbringung an ihre Grenze kommt, sondern – wie so oft in Sachsen – der Humanismus. Aber da reiben Sie sich Ihre schmutzigen Hände und machen volle Kanne mit – gegen Kinder und Jugendliche, die hier Schutz suchen. Wir finden das widerlich und lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD –
Albrecht Pallas SPD
Wer hetzt denn da die Leute mit auf?! – Starke Unruhe)
Dr. Matthias Rößler
Für die Fraktion DIE LINKE war das Frau Nagel. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Kuhfuß; bitte.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der AfD zur Abstimmung gestellte Antrag ist ein weiterer, der die Mär von Geflüchteten bedient, die nur in unser Sozialsystem wollen. Der Antrag ist so schäbig wie viele davor, schäbig, weil er die vulnerabelsten Gruppen überhaupt, Kinder und Jugendliche, an den Pranger stellt und suggeriert, sie kämen nur hierher, um wie die Made im Speck im deutschen Kinderheim zu leben. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal in einem deutschen Kinderheim war, es ist kein Paradies. (Zurufe von der AfD) Und er ist schäbig, weil er unterstellt, dass sich diejenigen, um die es geht, nicht an bestehende Gesetze halten. Dabei scheuen Sie nicht davor zurück, geltendes Recht in Ihrem Antrag gänzlich zu ignorieren. Ihre Hetze trägt dazu bei, dass wir derzeit große Probleme haben, unbegleitete Kinder und Jugendliche gut in den entsprechenden Einrichtungen unterzubringen. In den drei großen Städten platzen die Einrichtungen aus allen Nähten. Standards, die das Wohl der Kinder eigentlich sicherstellen sollten, mussten abgesenkt werden. Demgegenüber gibt es im ländlichen Raum Kapazitäten. In einigen sächsischen Landkreisen werden aber Kinder und Jugendliche nur sehr zögerlich aufgenommen, auch mit dem Hinweis, dass es Protest und Angst in der eigenen Bevölkerung gibt. Der von Ihnen angestachelte Protest, zum Beispiel in Kriebethal, wie die Kollegin von der Linksfraktion gerade sagte, ist nur ein Beispiel. Die Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende liegen weit unter den Standards der Einrichtungen für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche in Deutschland. Das ist schon schlimm genug, aber selbst dieses Angebot noch verhindern zu wollen, ist für uns unerträglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um Kinder und Jugendliche, die eine weite und gefahrvolle Flucht auf sich genommen haben. Diese Kinder verdienen in allererster Linie unseren Schutz und Maßnahmen, damit sie hier in Sicherheit ankommen und leben können. Der Forderungskatalog der AfD ist auch deshalb nicht umsetzbar, weil die Aufgaben, die Sie skizzieren, zum Beispiel die Altersfeststellung vorzunehmen, den Jugendämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten zustehen und nicht dem Land. Der Freistaat hat lediglich die Rechtsaufsicht. Aber ich erkläre Ihnen das gern noch einmal in Ruhe: Der Freistaat kontrolliert, ob die zuständigen Jugendämter im Rahmen des Gesetzes handeln. Würden die Jugendämter rechtswidrig handeln, kann das der Freistaat beanstanden und gegebenenfalls anweisen, Rechtshandlungen zurückzunehmen. Der Freistaat kann nicht vorschreiben, wie das Verfahren aussehen soll. Erst recht kann der Freistaat nicht rechtswidrige Maßnahmen fordern. Das wollen Sie aber. Sie wollen durchsetzen, dass es eine generelle Anordnung gibt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die ohne Ausweisdokumente einreisen, ein Zweifelsfall sind. Das würde dazu führen, dass alle Kinder und Jugendlichen, die keine Ausweisdokumente haben, einer ärztlichen Kontrolle unterliegen. Wir reden hier auch von sehr vielen 13- bis 15-Jährigen. Das ist eine große Zielgruppe, die hier ankommt. Sie wollen tatsächlich 13- bis 15-Jährige regelhaft zur ärztlichen Untersuchung schicken. Die Jugendämter geben sich unglaubliche Mühe, was das Verfahren als solches angeht. (Unruhe bei der AfD) Es gibt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme, die ein hoch professionalisiertes – – Sie dürfen mir zuhören, dann verstehen Sie es vielleicht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ich höre Ihnen zu! Ich höre Ihnen die ganze Zeit zu!) Es gibt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme, die ein hoch professionalisiertes und komplexes Verfahren darstellt. Sie würdigen den Gesamteindruck eines jungen Menschen, der neben dem äußeren Erscheinungsbild insbesondere die Wertung der im Gespräch gewonnenen Informationen zum Entwicklungsstand umfasst. Warum? Weil die körperliche Genese eines jungen Menschen, der woanders aufgewachsen ist, nicht unbedingt mit der deutschen Genese eines jungen Menschen vergleichbar ist. (Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten) Im Rahmen des Vieraugengesprächs werden biografische Fakten wie Familiengeschichte, Fluchtroute, Orte des Aufwachsens oder Bildungsbiografie erhoben (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Getroffene Hunde bellen!) und gegebenenfalls Dokumente zum Identitätsnachweis begutachtet. Erst wenn die Klärung oder unklare Altersangaben der Person in der qualifizierten Inaugenscheinnahme widersprüchlich sind, liegt ein Zweifelsfall vor. Um diesen Zweifelsfall auszuräumen, wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt. Sollte diese ärztliche Untersuchung notwendig sein, wird sie auch in Sachsen gemacht. Es geht hier nicht um eine Bagatelle, deshalb muss diese Entscheidung im Einzelfall getroffen werden und verhältnismäßig sein. Eine Einstufung jedes Falls als Zweifelsfall widerspricht klar den gesetzlichen Regelungen. Ich möchte Ihnen gern noch einmal verdeutlichen, was ärztliche Untersuchung bedeutet: Erstens. Der körperliche Zustand wird auf Reifezeichen sowie Hinweise zur Entwicklungsverzögerung untersucht. Für pubertierende Kinder und Jugendliche ist das in höchstem Maße unangenehm. Insbesondere dann, wenn Kinder und Jugendliche beim Aufwachsen Ernährungsdefizite hatten, also mangelernährt worden sind, kommt man zu ganz anderen Ergebnissen, als wenn man sich ein gut genährtes sächsisches Kind im selben Alter anschaut. Zweitens die zahnärztliche Untersuchung des Ober- und Unterkiefers, eine Untersuchung, die nicht nur ungewohnt ist, sondern – entschuldigen Sie mir an der Stelle den Vergleich –, mich an einen Viehmarkt erinnert. Drittens eine radiologische Untersuchung der Handknochen oder des Schlüsselbeinbrustgelenks. Ich weiß nicht, ob Sie sich an Ihre letzte Röntgenuntersuchung erinnern können, aber bei uns wird nur geröntgt, wenn es absolut notwendig ist, weil jedes Röntgen Nebenwirkungen mit sich bringt. Das alles wollen Sie Kindern und Jugendlichen, die ohne Ausweisdokumente einreisen, zumuten, egal, ob es einen Zweifelsfall gibt oder nicht. Den nächsten Fehler, den ich gern ausräumen möchte, haben die Kollegen vor mir auch schon angesprochen. Auch eine medizinische Untersuchung ist immer nur eine grobe Schätzung und kein hundertprozentiges Attest. Selbst wenn die ärztliche Untersuchung nicht sicher feststellen kann, wie alt derjenige ist, bleibt es im Übrigen weiterhin bei einer Inobhutnahme, weil das einfach so ist. Es ist unsere Rechtssituation, dass wir sagen, wenn jemand im Zweifelsfall minderjährig ist, wird er bei uns weiterhin im Kinderund Jugendhilfesystem behalten. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn wir es trotzdem nicht rauskriegen, dann ist es so!) Der Antrag dient ausschließlich der AfD-Bubble. Das ist uns schon klar. Er will wieder einmal zeigen, dass der böse Ausländer uns hier alle ruiniert. Das kann ich nicht verhindern. Aber wenn ich schon einmal die Bühne zum Thema minderjährige Zuwanderer habe, dann möchte ich sie gern positiv nutzen. Mir sind in meiner Arbeit viele dieser jungen Menschen begegnet, oft völlig überfordert, oft hoch verschuldet, oft in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Dort, wo es gelungen ist, schnell Orientierung, Perspektive und Halt zu vermitteln, haben sich diese jungen Menschen irre schnell angepasst, weil sie Überlebenskompetenzen haben, die es ihnen ermöglichen, hier Fuß zu fassen. Ich weiß, Sie haben das mit der Migration noch nicht annähernd verstanden, aber vielleicht für all diejenigen im Saal, die die demografische Entwicklung in Sachsen vor ihrem Auge haben: Lassen Sie uns diese Zuwanderergruppe mit großer Zuversicht begrüßen! Sie könnten unsere potenziellen Mechanikerinnen und Mechaniker, Köchinnen und Köche, Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte oder Ingenieurinnen und Ingenieure sein. Oder – wie in einem Beispiel, das mir gerade von meiner Kollegin Kummer mitgeteilt worden ist – ein Tischler, (Unruhe bei der AfD) der seit Dezember letzten Jahres deutscher Staatsbürger ist und im Jahr 2015 in unser Land gekommen ist. Ich denke, ich habe überzeugend dargelegt, dass wir diesem Antrag keinesfalls folgen werden, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Teichmann? Eine Kurzintervention?
Ivo Teichmann fraktionslos
Da eine Zwischenfrage nicht mehr möglich ist, würde ich eine Kurzintervention vortragen.
Ivo Teichmann fraktionslos
Liebe Kollegin. Im Verwaltungsrecht gibt es einen Grundsatz, nämlich den Amtsermittlungsgrundsatz. Für alle Verwaltungsbehörden sollte gelten, dass ich den Sachverhalt von Amts wegen auch tatsächlich ermittle, und dazu gehört eben auch – wenn es unklar ist – eine Altersfeststellung. Vielen Dank. (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Frau Kuhfuß, wollen Sie darauf reagieren? – Nein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann müssten Sie Ihre Rede nochmal vorlesen!) Wir fahren jetzt fort in der Rednerreihe. Jetzt kommt die SPD-Fraktion zu Wort; Kollege Pallas.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit einigen Monaten kommen mehr Geflüchtete in Sachsen an. Wenn die AfD hier den Eindruck erzeugen will, unser Land könne das nicht schultern, dann widerspreche ich für die SPD-Fraktion diesem Unsinn entschieden. Es ist zunächst unsere Verpflichtung, Menschen, die als Geflüchtete bei uns ankommen, unterzubringen, ihnen ein ordentliches Asyl- und Aufnahmeverfahren zu gewähren. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Dabei fallen unbegleitete minderjährige Ausländer(innen) unter den Schutz der Jugendhilfe nach SGB VIII, weil sie mehr Betreuung und Schutz brauchen. Ende der Geschichte. Wenn wir schon an unsere Erfahrungen aus dem Jahr 2015 anknüpfen, dann nicht so hetzerisch und diskriminierend, wie die AfD es mit diesem Antrag tut. Nach den Erfahrungen, die wir im Jahr 2015 und bei der Aufnahme vieler Geflüchteter aus der Ukraine im letzten Jahr gesammelt haben, wissen wir doch mit dieser Situation umzugehen. Ja, es lief am Anfang nicht alles rund. Es gab auch innerhalb der Koalition Diskussionen; bei der mangelnden Vorsorge für steigende Geflüchtetenzahlen aufgrund falscher Sparsamkeit etwa, aufgrund der anfangs schleppenden und ungleichmäßigen Verteilung der aufgenommenen Menschen auf die Kommunen. Die Debatte der letzten Wochen zeigt, dass die Staatsregierung weiterhin aktiv auf die kommunale Ebene zugehen und hier um weitere Maßnahmen zur Unterbringung und Integration werben muss. Mit Blick auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländer(innen) standen zunächst Verwaltungshindernisse schnellen Lösungen im Weg und wurden beseitigt. So wurden richtigerweise vom Sozialministerium per Erlass die Fachstandards bei der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländer(innen) zeitlich befristet abgesenkt, zum Beispiel bei der Mindestfläche in den Unterkünften oder dem Fachkräftegebot. Auch das haben wir aus den Erfahrungen von 2015 gelernt. Oberstes Ziel ist und bleibt es, dass die Menschen untergebracht werden und wir sie vom ersten Tag an integrieren können. Und die AfD? Die AfD macht AfD-Sachen – wenig überraschend. Sie greifen ein aktuelles Thema auf – hier den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländer(innen) –, emotionalisieren das Thema, schüren Neid, Angst und Vorurteile, nicht subtil, sondern ziemlich offen. Zu dieser Feststellung komme ich angesichts der Rede von Herrn Dr. Weigand, der im Übrigen verantwortlich ist für den Aufruhr in der vorhin angesprochenen Stadt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das war immer noch ein Dorf! Aber Sie kennen sich ja gut aus in Sachsen! Gut vorbereitet!) Sie pauschalisieren und bieten Scheinlösungen für vermeintliche Probleme, die völlig an der Realität vorbeigehen. Mit einem Blick auf den vorliegenden Antrag wird das schnell deutlich. Ihre Parallele zum Jahr 2015 ist schlicht falsch, da sich die Zahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen massiv unterschieden. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Doch!) Im Jahr 2015 waren es über 18 000, in der ersten Jahreshälfte 2022 waren es 524. Wenn man es hochrechnet, lassen Sie es 5 % der Zahl von 2015 gewesen sein. Ich bitte Sie; das ist lächerlich. Auch Ihr Vorschlag, jeden Fall als Zweifelsfall zu behandeln, sobald Ausweispapiere nicht vorgelegt werden können, bedient nur Ihre grundsätzlichen Vorurteile gegenüber diesen Menschen. Die Rechtswidrigkeit dieses Vorschlags haben die Kolleg(inn)en Unger und Kuhfuß bereits ausreichend dargelegt. Die Erfahrung zeigt zudem, dass unzutreffende Altersangaben mit den erprobten Methoden festgestellt und entsprechende Konsequenzen eingeleitet wurden. So wurden die Maßnahme der Jugendhilfe in entsprechenden Fällen mit sofortiger Wirkung beendet und die Personen einer Erstaufnahmeeinrichtung bzw. dem Asylverteilungsverfahren zugeführt. Beispielsweise hat die kreisfreie Stadt Chemnitz in den Jahren 2015 und 2016 in zwei Fällen Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Auch das Argument vermeintlicher Kostenersparnis ist bewusst irreführend, weil es in Ihre hetzerische Erzählung passt. So zahlt die Berliner Senatsverwaltung für jedes Altersgutachten etwa 1 500 Euro. Laut einer Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2017 entstanden in Hamburg für 58 Altersfeststellungen im Jahr 2016 Kosten in Höhe von ungefähr 811 Euro pro Fall. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Viel billiger als knapp 100 000 Euro im Jahr!) Die AfD möchte wiederum eine obligatorische ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung in jedem dieser Fälle. Die Kosten dafür dürften insgesamt viel höher sein. Laut dem ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sind derartige Untersuchungen aufwändig, teuer und mit großer Unsicherheit belastet. (Sebastian Wippel, AfD: Wie teuer denn? Der Preis wurde nicht gesagt!) Zudem stellt Röntgen ohne medizinische Indikation außerhalb eines Ermittlungsverfahrens einen unzulässigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Das gilt auch für Geflüchtete und umso mehr für unbegleitete minderjährige Ausländer(innen). (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen müssen wir in diesem Verfahren umso mehr schützen; denn die Gefahr einer Retraumatisierung bei solchen zweifelhaften Verfahren ist groß und wurde zu Recht von kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften und Verbänden – insbesondere mit Blick auf Genitaluntersuchungen – kritisiert. Wenn die AfD nun genau diese Forderung aufmacht, degradieren sie diese Menschen zu Objekten. Das ist zynisch und zeigt einmal mehr die menschenverachtende Haltung der AfD. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ja!) An Stelle solcher Scheindebatten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir uns besser darum kümmern, dass die Integration in unsere Gesellschaft praktisch funktioniert. Anstatt in „gute“ und „schlechte“ Geflüchtete zu unterscheiden, sollten wir dafür sorgen, dass die zu uns kommenden Menschen schnell auf eigenen wirtschaftlichen Beinen stehen können. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Was ist mit den Ausreisepflichtigen und den Kriminellen? Wo ist da die Verantwortung?) Das ist nicht nur eine Frage der Humanität, sondern auch im Interesse des Freistaates Sachsen, zum Beispiel hinsichtlich des weiter wachsenden Arbeitskräftebedarfs in allen Bereichen der sächsischen Wirtschaft. (Sebastian Wippel, AfD: Kinderarbeit, oder was?) Eines sollten Sie sich bewusstmachen: Die überwiegende Mehrheit der zu uns kommenden Menschen wird hier bleiben. (Sebastian Wippel, AfD: Nur als was?) Für diese Menschen muss Sachsen Perspektiven schaffen, damit sie vollwertiger Teil der Gesellschaft werden können. Mit den Erfahrungen seit dem Jahr 2015 können wir diese Herausforderung meistern und dabei gesellschaftlich viel gewinnen. (Thomas Thumm, AfD: Deshalb brauchen wir das Alter!) Den menschenverachtenden Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. – Gibt es jetzt noch Fraktionslose mit Redebarf? – Nein. Dann kommen wir zu einer weiteren Rederunde. Die Rederunde wird für die AfD-Fraktion durch Herrn Kollegen Wippel eröffnet.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich könnte es mir jetzt, nach der ersten Rederunde, einfach machen und feststellen: Wir wollen es, weil wir es für richtig und auch für angemessen halten. (Albrecht Pallas, SPD: Genau so! Halten wir das fest!) Und Sie wollen es nicht. (Albrecht Pallas, SPD: Genau! – Zurufe von der SPD) Und dann könnten wir abstimmen, und alles ist erledigt. Aber ich möchte die Gelegenheit natürlich nicht ungenutzt lassen, auf den einen oder anderen Punkt einzugehen – auch auf das von Ihnen vorgebrachte Argument oder auch Nicht-Argument. Eins ist natürlich klar: Die Jugendlichen und die Kinder, die tatsächlich Kinder und Jugendliche sind, bilden natürlich die schutzbedürftigsten Personengruppen. Da steht gar kein Zweifel im Raum. Denen wollen wir helfen; das kann man auch machen. Dafür sind sie vernünftig unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen – alles gut. Das Jugendamt ist dafür zuständig. (Sabine Friedel, SPD: Eben!) Auch das haben wir alles schon besprochen. Aber es geht gerade darum – weil wir das Kindeswohl schützen wollen –, dass wir die Jugendlichen von den Erwachsenen unterscheiden müssen, und wir müssen die Jungen von den Älteren trennen. Warum? (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Die jungen Leute reden natürlich miteinander, und in so einer Einrichtung spricht sich unter den Jugendlichen schon rum, wer geschwindelt hat und wer nicht. Damit haben sie wunderbare Vorteile und Vorbilder, die sich dort quasi bei den Jüngeren einnisten. Man sieht, dass man den deutschen Staat – auf gut Deutsch – an der Nase herumführen kann, und das lernen sie. Diese schlechten Vorbilder müssen wir – auf gut Deutsch – aus dem Rennen nehmen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Meine Damen und Herren! Wir haben auch den Umstand, dass wir 16- bis 18-Jährige in die Gruppe der besonders Schutzbedürftigen erst seit der Reform des § 42 f SGB VIII aufgenommen haben; vorher waren das nur Menschen bis 16 Jahren. Dann hat man gesagt: Wir müssen aber auch unter den 18-jährigen Jugendlichen – oder, wie es der UNHCR sagt, „Kindern“ – die unterscheiden das nicht in Kinder und Jugendliche – helfen. Wenn wir unter 18-Jährigen helfen wollen – und wir haben es schon hochgesetzt –, dann bedeutet das natürlich, dass wir überhaupt gar kein Interesse daran haben, noch diejenigen als Kinder zu behandeln, die älter als 18 Jahre sind. Das Ganze ist doch nur wirklich eine konsequente Sache. Immerhin ist man in Deutschland in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass man auch mit 17 Jahren keine intensivere Betreuung mehr brauchen würde, und das vor noch nicht allzu vielen Jahren. Es wird von Ihnen immer wieder eingeworfen, so sinngemäß, wir würden hier die ganze Berufsgruppe diffamieren, nämlich diejenigen, die die qualifizierten Inaugenscheinnahmen durchführen. Wir würden an der Professionalität zweifeln und ihnen rechtswidriges Verhalten unterstellen. Das ist allerdings nicht falsch. (Albrecht Pallas, SPD: Aha!) – Nein, das ist falsch, also nicht „richtig“. Es mögen Fachleute sein. Die geben auch ihr Bestes. Aber diese Fachleute sind eben keine Hellseher. Sie sind keine Hellseher, da können Sie sich noch so sehr Mühe geben bei dem Ganzen. Es ist eigentlich naiv, wenn ich sage: Ja, die kriegen das Alter ganz sicher durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme, durch ein Gespräch heraus. Wer das tatsächlich glaubt, der ersetzt das Wissenwollen, was wir als Staat haben, durch ein Glaubenwollen. Wir müssen uns aber auf das Wissen konzentrieren. (Beifall bei der AfD) Deshalb hat sich das Jugendamt die Beweismittel zu beschaffen, und zwar die, die erforderlich sind. Jetzt können wir fragen: Was ist ein Beweis? Ein Beweis ist ein Umstand von Tatsachen, und die Tatsachen wollen wir rausbekommen. Ein Gespräch ist dafür denkbar schwach. So ein Gespräch bringt mich eigentlich nicht mehr als zu einer Vermutung über das eigentliche Alter. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Es ist unterm Strich nur ein schwacher Personenbeweis. Das Ziel sollte aber der Sachbeweis oder mehrere objektivierbare geeignete Testverfahren sein. Das sind dann von Ärzten durchgeführte Sachverständigengutachten. Des Weiteren muss so ein Mittel, wenn ich es zur Anwendung bringe, auch erforderlich sein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Bei der Geeignetheit eines qualifizierten Gesprächs haben wir arge Zweifel. Geeignet ist aber die medizinische Untersuchung. Man kann das durch ein Gespräch deshalb nicht treffsicher darstellen – man braucht auch nicht anzunehmen, dass das so ist –, weil es durch die Realität widerlegt wurde. Dr. Weigand hat das vorhin angesprochen. Wir haben hier oder da Fehlquoten von 50 %. Im krassen Einzelfall hatten wir Fälle, bei denen von 31 Personen nur eine Person als minderjährig eingestuft wurde. Nach medizinischen Verfahren, kam man dann auf 14 Fälle. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das sind Einzelfälle, die fünf Jahre alt sind. Das ist totaler Quatsch! – Zuruf von der AfD: Stuss! – Proteste bei der AfD) Das heißt, man lag 1 400 % daneben. Deshalb brauchen wir die medizinische Untersuchung. Dem Ganzen ist eine Grenze gesetzt. Diese Grenze ist natürlich die körperliche Integrität, aber auch die Menschenwürde. (Albrecht Pallas, SPD: Recht und Gesetz!) – Das ist Recht und Gesetz, Herr Pallas. Das sind die verfassungsimmanenten Schranken. Das kennen Sie ja. Aber diese Schranken überschreiten wir mit unserer Forderung überhaupt nicht. Heute habe ich gehört, eine ärztliche Untersuchung der Genitalien sei unzumutbar und gegen die Menschenwürde. Da muss ich Ihnen sagen, dass wir das gar nicht wollen und gefordert haben, wie Sie das hier unterstellt haben. Das steht in unserem Antrag nicht drin. Gleichwohl bringe ich das Beispiel einer Musterung. Das ist für den jungen Mann auch nicht unbedingt das Erfreulichste. Tiefer greift man hier auch nicht ein. Nehmen wir noch die radiologische Untersuchung der Handwurzelknochen und vergleichen das mit der Mammografie. (Zuruf der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben eine fünftausendfach höhere Strahlenbelastung bei der Mammografie als bei der Untersuchung der Handwurzelknochen. Die Mammografie ist auch nicht unumstritten. Allerdings wird nur davon abgeraten, wenn sie übermäßig angewendet wird. Von ihr wird nicht grundsätzlich abgeraten. Das können Sie natürlich in den medizinischen Veröffentlichungen nachlesen. (Proteste bei den LINKEN) Meine Damen und Herren! Wir wollen, dass im Zweifel untersucht wird. Das Gesetz sagt, dass im Zweifel untersucht werden kann. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Der Zweifel ist aber durch so ein Gespräch nicht ausgeräumt. Man verlässt sich ansonsten nur auf den Glauben. Ein Zweifel liegt aus unserer Perspektive immer dann vor und kann nicht mit Sicherheit ausgeräumt werden, wenn ich nur ein Gespräch führe. Der Zweifel liegt vor, wenn ich keine Papiere habe und es sich nicht offensichtlich um ein Kind handelt. Aber selbst, wenn es sich offensichtlich um ein Kind handelt – da geht es um die vorhin angesprochenen 13- bis 15- Jährigen oder um Sieben-, Acht-, Neunjährige –, müssen wir wissen, wie alt es ist, denn es ist für das Jugendamt am Ende des Tages entscheidend, wie viele Jahre so ein Kind betreut werden muss. Deshalb müssen wir es als Staat auch in diesen Fällen wissen. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Wenn Sie, Frau Nagel, die Geeignetheit des Verfahrens in Abrede gestellt haben, weil man damit das Alter gar nicht feststellen könne, dann stellen Sie auch die Geeignetheit und Expertise der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter infrage. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Bösartig sind wir hier als Knochenvermesser bezeichnet worden. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Die Landesjugendämter haben sich darauf geeinigt – Sie können es auf Seite 38 der Empfehlung 128 nachlesen –: „Geeignete Mittel können eine Altersschätzung aufgrund äußerlicher körperlicher Merkmale sein, eine körperliche Untersuchung oder eine Röntgenaufnahme der Hand, der Schlüsselbeine sowie eine zahnärztliche Untersuchung.“ Ich gebe Ihnen an einer Stelle recht, Frau Nagel: Ja, so eine Flucht oder eine beschwerliche lange Reise kann jemanden vom äußerlichen Erscheinungsbild überdurchschnittlich altern lassen. Sie haben gesagt, dass Kinder graue Haare kriegen können. Das haben Sie hier wiederholt, weil Sie Ihre Rede von 2016 noch einmal vorgelesen haben. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Ihr Antrag ist ja auch von 2016!) – Nein, der Antrag ist neu. Aber ich widerlege Ihr Argument. Natürlich kann das Kind älter aussehen, weil es vielleicht schon das eine oder andere graue Haar hat. Aber wenn ich Stress habe oder mangelernährt bin, dann ist auch die körperliche Entwicklung in Gänze verlangsamt. Damit sind die Handwurzelknochen noch nicht voll ausgebildet und auch die Epiphysenfugen der Schlüsselbeine noch nicht geschlossen. Deshalb müssten gerade Sie ein Interesse daran haben, dass sie nicht auf den falschen Weg kommen und die ärztliche Untersuchung angeordnet wird. Jetzt komme ich zu der Stichprobe aus Bayern, die Sie mit dem Verweis auf das Bundesärzteblatt Nr. 18 zitiert haben. Ja, die beiden Autoren, die da geschrieben haben, sind natürlich hochgradig neutral; denn sie treten in leitender Funktion bei Veranstaltungen von Pro Asyl auf. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Aha, hört, hört!) Ich habe mir das vornweg durchgelesen. Insofern wäre es nicht schlecht gewesen, wenn Sie Ihre Rede noch einmal angepasst hätten. Da hätte ich es vielleicht nicht gemerkt. Abschließend und noch einmal als Begründung dafür, dass es notwendig ist, die Kinder von den Erwachsenen sicher zu trennen, nenne ich die UNHCR-Richtlinien über die allgemeinen Grundsätze und Verfahren zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger. Dort stellt man darauf ab, dass von dem Kriterium Kind nicht übermäßig Gebrauch gemacht werden soll, damit kein Missbrauch eintritt. Ich denke, das ist sehr vernünftig. Auch unser Antrag ist sehr vernünftig. Er ist nicht unverhältnismäßig. Er ist geeignet und erforderlich. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Durch Herrn Kollegen Wippel wurde für die AfD eine zweite Rederunde eröffnet. Gibt es jetzt aus den Fraktionen heraus weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Will die AfD eine dritte Rederunde eröffnen? – Jawohl. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Kollege Dr. Weigand. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von allen!)
Dr. Rolf Weigand AfD
– Nein, Herr Gebhardt, noch lange nicht! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch auf ein paar Dinge eingehen, weil ich mir das Schlusswort für andere Sachen aufheben möchte. Herr Pallas, wie kommen Sie eigentlich auf die Zahl von 15 000 umA für 2015 in Sachsen? Da hat irgendjemand im Sozialministerium geschlafen. Wir haben uns die Zahl noch einmal angeschaut und hochgerechnet. 2015 – ich habe es gesagt – waren es 1 900, im letzten Jahr 1 700. Wir sind also auf demselben Niveau. Verbreiten Sie also hier vom Pult aus keine Fake-News. Das ist Punkt eins. (Beifall bei der AfD –
Sebastian Wippel AfD
Hört, hört!) Die zweite Sache hören wir hier durch die Bank weg – zum Lavieren der CDU kommen wir dann noch –: Das können wir nicht machen, es kommen so viele kleine Kinder. Als man aus dem Ministerium in der alten Krise noch vernünftig geantwortet hat – das hat sich ja seit ein paar Jahren geändert –, da hatten wir eine Quote von 10 % der unter 14-Jährigen. Da können wir sagen, dass das zum Großteil stimmen könnte. 90 % waren über 14 und 50 % über 16. Genau in dieser Alterskohorte wird es kritisch. Sind sie 16, 18, 19 oder 20? Da reden wir über Strafrecht und sprechen über die ganzen Kosten. Da ist es schlecht, wenn wir bei über 50 % unschlüssig sind. Wir wissen aus Münster und aus dem Saarland, dass ungefähr 50 % falsch in Augenschein genommen werden. Wir können also 25 % mehr Kapazitäten hier in diesem Land schaffen und 25 % der Kosten senken. Das ist genau die Stoßrichtung unseres Antrages. (Beifall bei der AfD) Nach zwei Jahren Corona kommen Sie und sagen: Das Röntgen sei eine riesengroße Zumutung. Unsere Kinder mussten hier monatelang Maske tragen, es wurden Schulen geschlossen, hier war alles zu. Da war das alles egal. Aber wenn wir wegen so einem bisschen Röntgen kommen, dann kommen Sie noch mit Montgomery, der damals gesagt hat: Es sei eine Tyrannei der Ungeimpften. Damit brauchen Sie mir überhaupt nicht mehr kommen. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich. (Beifall bei der AfD) Sie spielen sich hier als Hüter der Demokratie auf. Frau Köpping hat gesagt: Ach, jetzt geht das wieder los. Jetzt müssen wir wieder das machen, was die Menschen eigentlich wollen. Wir wollen sie ja eigentlich so gerne von oben her belehren. Wir sind ja Volksbelehrer und nicht Volksvertreter. (Staatsministerin Petra Köpping: Ja! – Was? – Wann habe ich das gesagt?) Deshalb will ich Ihnen erklären, was in Kriebethal passiert ist. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) – Weil Sie sagen, dass wir das aus dem Jahr 2015 nicht gelernt haben. Wir brauchen wieder mehr Integrationsmaßnahmen. Wir müssen wieder mehr Demokratieprojekte durchführen. Wir müssen wieder mehr raus. Sie müssen mal lernen, dass die Menschen das einfach nicht wollen, und dass Sie Politik zu machen haben, wie sie das Volk will, und das Volk nicht zu machen hat, wie Sie das wollen. (Beifall bei der AfD) So sieht es nämlich aus. Sie spielen sich hier als Hüter der Demokratie auf: Führen Sie doch einmal eine Volksbefragung durch, machen Sie mal Volksentscheide dazu. Das hätten Sie in Kriebethal machen müssen. 260 Unterschriften von 600 Bürgern, die dort gesagt haben, wir sind gegen dieses umA-Heim. Wir möchten das dort nicht haben. Da kommt der große Landrat, der von Rot-Rot-Grün getragen wurde, der in seinem Buch selbst gesagt hat, er will die Demokratie stärken, und darum geht es ja.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Hanka Kliese SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Davon abgesehen, dass 260 weniger als die Hälfte von 600 ist – aber das ist vielleicht nur meine Rechnung –, würde ich sagen, dass das nicht die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von Kriebethal ist. Da wir jetzt schon gesehen haben, dass Sie recht leicht aus der Fassung zu bringen sind, würde mich Folgendes interessieren: Was genau macht Ihnen an 12 Kindern oder Jugendlichen, die nach Kriebethal kommen sollen, Angst? (Beifall bei der SPD –
Dr. Rolf Weigand AfD
Sie haben mir keine Unterschriftenliste gezeigt, in der Sie über 300 Befürworter gesammelt haben. Das müssten Sie mir zeigen. Das würde Ihre Argumentationskette erstmal irgendwo unterstreichen. Sie haben circa zehn Leute auf die Straße bekommen, die wahrscheinlich noch aus anderen Städten gekommen sind. Meine Aufgabe ist es, den Menschen eine Stimme zu geben, weil ich ein gewählter Volksvertreter bin. Wenn die Menschen dort sagen, wir haben mit den 12 umA ein Problem, weil wir hier eine sehr schlechte Infrastruktur haben, wir möchten bitte Familien haben, dann sagt der Staat: Für Familien ist die Infrastruktur sehr schlecht in Kriebethal. Eigentlich haben wir bei dem Gebäude mit Brandschutz auch riesengroße Probleme. Aber wenn umA kommen, dann können wir es machen. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Dann muss ich die Politik mal hinterfragen, ob sie auf dem Holzweg unterwegs ist. So sieht es nämlich aus, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)) Es hat sich in Kriebethal auch abgespielt, dass die Menschen dort nicht ernst genommen werden. Das ist das große Problem an Politik, wenn Sie mit Kindern kommen. Wenn es um Ihre woke rot-rot-grüne Politikbrille geht, die von der CDU geduldet wird, dann reden Sie über Wahlrecht, das Sie am liebsten auf 7 Jahre heruntersetzen, über Pubertätsblocker, Geschlechtsumwandlung ab 10 Jahren; aber wenn wir sagen, wir sollten mal ungefähr wissen, wer in welchem Alter hier zu uns herkommt, damit wir genau wissen, welches Strafrecht wir anwenden und ob wir den Euro, den wir dort einsetzen, auch gerecht anwenden, dann ist das eine verfehlte Politik. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wenn die Jugendämter dazu noch sagen, wir haben einen riesengroßen Bedarf die eigenen Kinder zu versorgen, dann muss sich das DRK auch mal hinterfragen, warum es zuerst nach den umA schreit und nicht zuerst nach unseren Kindern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es in dieser neu eröffneten dritten Rederunde Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es überhaupt noch Redebedarf? – Soll eine vierte Runde eröffnet werden? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge, und das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nein, heute lasse ich mich nicht aus der Ruhe bringen; denn, wer ein Feindbild hat, der bedient seine Klischees. Genau das haben Sie heute hier vorgetragen und gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Insofern möchte ich mich gern auf die Tatsachen und Fakten beziehen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir haben in Sachsen momentan 1 107 umA, die bei uns umgebracht worden sind, (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf: Umgebracht?) – untergebracht worden sind. Diese umA sind in Sachsen gleichmäßig in den Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt. – Es ist wirklich amüsant, wie Sie sich über einen Versprecher lustig machen, aber die Freude sei Ihnen gegönnt. Gleichzeitig haben wir mittlerweile in Deutschland ein Durchschnittsalter bei den umA, das anders als 2015 ist. Wir haben nach Angaben des Bundes für 2022 10 % der umA, die unter 14 Jahre alt sind, 15 % der umA, die unter 15 Jahre alt sind, 30 % der umA, die unter 16 Jahre alt sind und 40 %, die unter 17 Jahre alt sind. Das sind die Zahlen, die es momentan gibt; die umA sind jünger als in der Vergangenheit. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Warum wissen Sie das denn nicht, wenn wir eine Anfrage stellen?) An dieser Stelle möchte ich recht herzlich den Jugendämtern und unseren freien Trägern für die liebevolle und mühevolle Arbeit, die sie sich machen, danken, um diese jungen Menschen in Sachsen aufzunehmen. (Beifall bei der SPD) Ich habe eine umA-Einrichtung in Leipzig besucht, Frau Nagel weiß das. Ich war auch mit städtischen Abgeordneten dort und konnte mich von der qualitativ sehr guten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen. Selbstverständlich haben wir auch darüber gesprochen, wie die Altersfeststellung bei den jungen Menschen erfolgt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hat Herr Unger genannt, die Umsetzung hat Frau Kuhfuß genannt. Deshalb gehe ich darauf nicht noch einmal ein. Ich freue mich wirklich, dass wir die umA, nachdem wir die Anfangsprobleme hatten und die umA nur in Leipzig und Dresden untergebracht waren, mittlerweile auch in verschiedenen Landkreisen untergebracht haben. Dafür sage ich den Landkreisen und kreisfreien Städten ein herzliches Dankeschön. Leicht ist es nicht. Was das Problem dabei ist, das möchte ich auch benennen: dass wir keine Vorhaltekosten erhalten konnten, weil das gesetzlich nicht vorgesehen war, auch vom Bund nicht vorgesehen war, und das braucht es für die Zukunft. Wir sehen das jetzt wieder in Einrichtungen, die ich schon im Jahr 2016 besucht habe: die sind abgebaut worden, dort gab es gutes Personal, die sind geschult worden, die sind jetzt wieder weg, die Einrichtung ist wieder weg, und wir fangen von vorne an. Das ist keine gute Vorsorgehaltung, die wir dort an dieser Stelle haben, weil wir damit Kosten produzieren. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Deshalb muss für die Zukunft generell diskutiert werden, wie wir für diese Jugendlichen Vorhaltekosten haben, damit die Einrichtung, die wir aufgebaut haben, beibehalten werden kann. Ein weiteres Thema, das ich an dieser Stelle noch einmal ansprechen möchte, ist: Warum sagen junge Menschen, dass sie jünger als 18 Jahre oder älter als 18 Jahre sind? Warum? Was ist die Ursache? Haben Sie das einmal gefragt? Ich habe die Jugendamtsmitarbeiter gefragt, warum das so ist. Natürlich spricht es sich herum, dass man zum Beispiel gute Chancen hat, ins Bildungssystem zu kommen, eine Ausbildung zu machen, Schulbildung abzuschließen, wenn man jünger als 18 Jahre ist. Das ist ein wichtiger Punkt für viele Jugendliche, die dort ankommen. Das muss sicherlich geprüft werden. Wir haben heute die gesetzlichen Rahmenbedingungen genannt. Aber das ist einer der Gründe, warum jemand, der etwas älter scheint, sich jünger machen möchte. Dann gibt es aber auch die anderen. Es gibt diejenigen, die erst 16, 17 sind, aber sagen, dass sie schon 19 sind. Warum machen die das? Weil diejenigen, die fliehen mussten, ihre Familien zurückgelassen haben, und diese Familien hoffen einfach, dass der junge Mensch in dem Land, wo er ist, auch Geld verdient. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, weil ich das natürlich auch frage: Warum machen sich manche jünger oder manche älter, als sie sind? Das jüngste Kind, das ist Sachsen angekommen ist – das war übrigens in Leipzig –, war drei Jahre alt. Da frage ich mich: Wie kann denn ein Kind mit drei Jahren hier allein ankommen? Das haben Dorfbewohner aus dem Dorf, aus dem sie geflohen sind, mitgenommen und es dann hier in Deutschland abgegeben, weil es überhaupt kein verwandtes oder ähnliches Kind ist. Das war das jüngste Kind, das wir aufnehmen mussten. Ich kann nur sagen: Ja, Ihren Antrag hatten wir schon. Ich habe mich gut an das Jahr 2016 erinnert – gleiche Diskussion, gleiche Grundlage, die wir jetzt hatten. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Deshalb ist es nichts Neues, und deshalb sollten Sie nicht andere fragen, was sie in ihren Reden schreiben sollen, sondern Ihre eigenen Reden anschauen. Das meine ich: aus 2015 nichts gelernt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Sie hörten die Staatsregierung, und es sprach Frau Staatsministerin Köpping. Wir kommen jetzt zum Schlusswort, und das hat wieder die Fraktion der AfD als einbringende Fraktion. Bitte, Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin Köpping, also der Antrag deckt sich ja nun wirklich nicht mit dem Antrag von 2016. Denn wie sind denn Quellen von 2018, 2020 und den Jahren darauf in den Antrag von 2016 hineingekommen, das ist ja schon rein zeithistorisch nicht möglich. Ihre Rede war aber sehr interessant, Sie haben mit mehreren Sachen aufgeräumt. Sie haben gerade gesagt, es kommen junge Menschen zu uns im Alter von 18,19 Jahren, die sich dann jünger ausgeben, um eine Schulausbildung zu machen. (Sabine Friedel, SPD: Haben Sie zugehört?) Gleichzeitig erzählen Sie uns ja immer, dass wir so eine riesengroße Fachkräfteeinwanderung in dieses Land haben. Sie haben gerade Ihre eigene Mär widerlegt. Zum Zweiten haben Sie gezeigt, wie Sie das sächsische Parlament würdigen. Wenn wir mit Kleinen oder Großen Anfragen nach der Altersverteilung von umA fragen, dann antworten Sie immer, Ihnen lägen die Daten nicht vor. Jetzt kommen Sie auf einmal mit den Daten. Das heißt, Ihnen ist die Sächsische Verfassung und die Kontrolle des Parlamentes völlig egal. Ihnen ist auch der deutsche Wähler egal, weil Sie von Oben-herab-Politik machen. 47 % der Deutschen – das zeigte eine Umfrage im Dezember – sehen die Einwanderung als negativen Einfluss auf dieses Land. (Widerspruch der Abg. Sabine Friedel, SPD) – 47 % in Deutschland. Fragen Sie mal in Sachsen. Ich glaube, in Sachsen werden wir deutlich über 50 % liegen. Das heißt, wir müssen endlich diese Themen aufnehmen und sagen: Wir müssen euch nicht belehren, sondern wir machen Politik, so wie ihr es wollt, unser Land zuerst. (Beifall bei der AfD) Unser Land zuerst, das ist die Gretchenfrage für die CDU, Herr Unger. Sie haben sich hier herauslaviert mit irgendwelchen Aussagen. Für mich stellt sich die Frage: Wer fliegt bei Ihnen als Nächstes raus? Sie oder Herr Bosbach? (Beifall bei der AfD) Herr Bosbach sagte: „Wir müssen wissen, wer in dieses Land kommt. Das gilt für Identität, das gilt für Nationalität und das gilt für das Lebensalter. Ich weiß auch nicht, was gegen die Messung des Handwurzelknochens spricht.“ Schmeißen Sie ihn demnächst aus der CDU raus? Oder Herr Herrmann von der CSU, der sagte: „Wir müssen bei der Identitätsfeststellung von Anfang an medizinisch zweifelsfrei klären, wer tatsächlich minderjährig ist oder wer dies nur vorgibt.“ Fliegt der jetzt auch aus der Union raus oder ist das, was Sie hier gesagt haben, ziemlich dünn? 2017, als Sie bei der CDU noch konservativer waren, klang das noch anders. Ich zitiere aus der sächsischen CDU: „Ein faktischer Abschiebestopp für unbegleitete Minderjährige ist auch angesichts der hohen Kosten den Bürgern nicht mehr zu vermitteln.“ Wer hat das gesagt? Der damalige CDU-Bundestagsfraktions-Vize und heutige Ministerpräsident Michael Kretschmer. (Beifall bei der AfD) Da sehen wir sechs Jahre heiße Luft. Es wird Zeit, dass Sie endlich anpacken. Machen wir endlich Politik, die eine klare Linie für dieses Land gibt. Senden wir das Signal: Wer uns belügt, wer straffällig wird, wer unser Gastrecht missbraucht, der verwirkt es. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort, vorgetragen von der AfD-Fraktion. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/11330. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen! – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – (Demonstratives Stöhnen bei der AfD) Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist die Drucksache 7/11330 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Renten- und Versorgungsunrecht-Ost Härtefallfonds des Bundes beitreten Drucksache 7/12168, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Rednerreihe in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, Staatsregierung. Ich erteile jetzt der Einreicherin, der Fraktion DIE LINKE, das Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir nicht mehr und nicht weniger als nach über 30 Jahren für die sogenannte Überleitung der DDR-Renten und Versorgungsansprüche in das bundesdeutsche Rentensystem Gerechtigkeit herstellen – Rentengerechtigkeit für die vielen davon Betroffenen oder – besser – Vergessenen mit DDR-Erwerbsbiografien. Es ist bereits der dritte Antrag zu diesem Thema in der Wahlperiode. Er ist gerade jetzt, da sich die Bundesregierung seit Ende letzten Jahres damit brüstet, nun endlich den schon vor vielen Jahren versprochenen Härtefallfonds in Form einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler eingerichtet zu haben, dringender denn je. Dietmar Polster, der erste Sprecher des Runden Tisches Rentengerechtigkeit bringt das deutlich auf den Punkt: „Der Härtefallfonds ist ein Affront gegenüber den Betroffenen. Es ist wieder ein Schlag ins Gesicht der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner.“ Laut der aktuellen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist in Deutschland mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahre – genau 22,4 % – in Deutschland von Armut betroffen. Dabei liegt der Anteil der hochbetagten Frauen noch mehr als neun Prozentpunkte über dem der Männer, viele davon in Ostdeutschland. Es gibt immer noch, über 30 Jahre nach der Wende, zwei unterschiedliche Berechnungssysteme. Dazu kommt, dass durch das Rentenüberleitungsgesetz und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für die Rentnerinnen und Rentner erhebliche Ungerechtigkeiten entstanden sind. Die Betroffenen kämpfen bereits drei Jahrzehnte für die Anerkennung ihrer Lebensleistungen. Oft haben sie dabei das Gefühl, dass die Verantwortlichen zwar verstehen, dass hier ein Fehler passiert ist, aber es ausgesessen werden soll, bis keiner mehr da ist, der die Ansprüche erheben kann. Ich möchte auch gleich der ständig herangezogenen Argumentation widersprechen, dass das Lohnniveau in der DDR niedriger gewesen sei. Ja, das stimmt, aber auch die Lebenshaltungskosten waren um einiges niedriger, Lebensmittel und Mieten subventioniert etc. Also ist der Vergleich zwischen den Renten in der BRD und der DDR eher spürbar abfedern: und angemessen mitfinanzieren! der Fraktion DIE LINKE ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Wer Äpfel und Birnen vergleicht, bleibt am Ende eine Pflaume. Jetzt kommt also endlich – wenn auch für viele zu spät und zu niedrig – vom Bund ein Fonds zur Abmilderung von Härtefällen. Für alle höchst unterschiedlichen Härtefälle, die der Fonds umfasst, ist am Ende lediglich vonseiten des Bundes ein Finanzvolumen von 500 Millionen Euro angedacht. Das reicht aber nicht einmal annähernd, um allein die bei der Überleitung der Ostrenten entstandenen finanziellen Verluste angemessen auszugleichen. Vorgesehen ist die Einmalzahlung von 2 500 Euro, aber auch nur für Personengruppen, die bedürftig sind, das heißt, deren Rentenanspruch nach Abzug der Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung unter 830 Euro liegt. Sachsen hat aber die Möglichkeit, bis Ende März 2023 dieser Stiftung beizutreten und damit den Entschädigungsbetrag für die Betroffenen wenigstens auf 5 000 Euro zu verdoppeln. Das ist auch nur eine kleine Wiedergutmachung, aber besser als nichts. Aus diesem Grund fordern wir neben dem Beitritt des Freistaates Sachsen zur Stiftung auch eine Ausweitung dieses Härtefallfonds hin zu einem Gerechtigkeitsfonds sowie eine Entbürokratisierung bei Antragstellung und Auszahlung. Somit sollen alle betroffenen Personen- und Berufsgruppen unabhängig von der Bedürftigkeit eine angemessene Ausgleichszahlung erhalten. Wer sind denn die Berufsgruppen, von denen wir sprechen? Es sind die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, der Reichsbahn und der Post, Menschen, die in einer bergmännischen Tätigkeit, in der Carbochemie, Braunkohleveredlung usw. beschäftigt waren, darüber hinaus Beschäftigte aus dem Bereich Kunst und Kultur, wie Balletttänzerinnen und Balletttänzer. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass davon ebenfalls pflegende Angehörige, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, sowie nach DDRRecht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe betroffen sind. Oder sind Sie, meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, wirklich der Meinung, dass diese Menschen ihren Job schlechter gemacht haben als ihre westlichen Kollegen? Außerdem werden weiterhin Berufsgruppen ausgeschlossen, zum Beispiel Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Leistungssportlerinnen und Leistungssportler oder freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler. Ich teile daher ausdrücklich die Einschätzung des Runden Tisches Rentengerechtigkeit, in dessen Pressemitteilung vom 13.12.2022 es hieß: „Mit dem jetzigen Fonds wird der Bund lediglich wieder neues gravierendes Unrecht schaffen und in keiner Weise zur sozialen Befriedung der Situation beitragen.“ Grund dafür ist nicht zuletzt auch, dass nach seinen Berechnungen 490 000 von 500 000 betroffenen Ostrentnern nach aktuellen Planungen leer ausgehen. Der Runde Tisch Rentengerechtigkeit fordert daher schon seit 2019 eine durchschnittliche Abfindungszahlung zwischen 10 000 und 20 000 Euro pro Betroffenem als angemessenen Ausgleichsbetrag. Und ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt immer noch Betroffene, die versuchen, über die Gerichte zu ihrem Rentenrecht zu kommen. In meiner Kleinen Anfrage habe ich das abgefragt: Die Klagen in den Jahren 2020 und 2021 wegen Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer betrugen im Freistaat 52 in 2020 und 44 in 2021. Unweigerlich müssen wir auch hier wieder auf das Thema Altersarmut zu sprechen kommen. Wir haben im Hohen Haus auch schon öfters über die Problematik, insbesondere über die Altersarmut von Frauen, gesprochen. In der DDR geschiedene Frauen betrifft das besonders. Wenn Frauen zu DDR-Zeiten nicht Vollzeit oder gar nicht gearbeitet haben, dann haben Sie heute im Gegensatz zu den Frauen in der Bundesrepublik viel weniger Rente. Lassen Sie mich noch einen Blick in die unrühmliche Vorgeschichte dieses Fonds werfen: Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesrat schon einstimmig für eine Initiative gestimmt, die eine zeitnahe Lösung für das Problem forderte. Jetzt haben wir 2023 und die Frauen sollen nur noch mit einem Betrag von 2 500 Euro beziehungsweise – wenn das Land in die Finanzierung einsteigt – 5 000 Euro abgespeist werden. Altersarmut verhindert weder dieser Betrag noch der so gestrickte Härtefallfonds. Wir fordern wie DIE LINKE im Bundestag, dass dieser sogenannte Härtefallfonds zu einem Gerechtigkeitsfonds umstrukturiert wird und endlich alle Betroffenen mit DDRErwerbsbiografien die Wertschätzung und Anerkennung bekommen, die ihnen zusteht. Die erforderlichen Mittel hatten wir schon in den vergangenen Haushaltsverhandlungen – erst im Dezember für 2023/24 erneut – beantragt. Sie haben das aber abgelehnt, obwohl Ihre Parteien nach außen eigentlich völlig anders agieren. Beispielsweise hat sich die geschätzte Frau Staatsministerin Köpping dazu geäußert, dass sie sich enttäuscht darüber zeigt, dass nur ein Teil der Antragsberechtigten berücksichtigt wird. Sie spricht sich für eine Beteiligung Sachsens aus und fordert einen Gerechtigkeitsfonds, damit alle berücksichtigt werden. Damit sollte die Zustimmung der SPD für unseren Antrag ja heute sicher sein! Auch die CDU/CSU hat sich im Bund hierzu geäußert: Frau Dr. Ottilie Klein, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, äußerte sich laut einer Pressemitteilung auch im Sinne der Betroffenen. Zitat: „Als Union sind wir davon überzeugt, dass Deutschland gegenüber den betroffenen Gruppen eine besondere Verpflichtung hat. Die Anerkennung und Wertschätzung der Lebensleistung ist uns ein Herzensanliegen. Diese muss sich auch in den finanziellen Entlastungen für Betroffene mit kleinen Renten zeigen.“ Also sollte unser Antrag auch im Sinne der CDU sein! Umso unverständlicher ist es daher schon, wenn der Ministerpräsident des Freistaats Sachsen – Sie, Herr Kretschmer – gegenüber den anderen ostdeutschen Bundesländern die Beteiligung des Freistaates Sachsen am Härtefallfonds ultimativ ausschließt, wie wir aus einer Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag erfahren mussten. Anerkennung von ostdeutschen Lebensleistungen und Vertretungen ostdeutscher Interessen sieht allerdings anders aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie lange wollen wir diese unwürdige Diskussion auf dem Rücken der betroffenen Rentnerinnen und Rentner noch weiterführen? Es ist doch mittlerweile wirklich jedem klar, dass es sich um eine Ungerechtigkeit handelt und die betroffenen Personen natürlich ihren Beitrag für die Gesellschaft geleistet haben. Viele von ihnen haben nicht mehr ewig Zeit, gegen diese sprichwörtlichen Windmühlen zu kämpfen, und sie haben auch nicht mehr ewig Zeit, letztendlich auch noch in den Genuss zu kommen, dieser eigentlich viel zu geringen Abfindung von 5 000 Euro. Lassen Sie uns doch gemeinsam solche Fehler, die während der Wende und in der Nachwendezeit passiert sind, eingestehen und einfach wieder gut machen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Ritter spricht nun für die CDU-Fraktion.
Kay Ritter CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Hohe Haus beschäftigt sich zum wiederholten Mal mit einer Thematik, die im Kern knapp 200 Kilometer nördlich zu verorten ist, nämlich im Deutschen Bundestag. Nochmals zur Erinnerung: Rentenrecht ist grundsätzlich Bundesrecht. (Zuruf von den LINKEN: Haben Sie unseren Antrag überhaupt gelesen?) – Ja, das habe ich. Blicken wir einmal zurück ins Jahr 2021, also vor der Bundestagswahl: Die damalige Regierung – bekanntlich eine Koalition aus CDU/CSU und SPD – hatte zur Errichtung eines Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der OstWest-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer eine Milliarde Euro in den Haushaltsplan für 2022 eingestellt und damit eine langjährige Forderung der Selbstorganisationen der betroffenen Personenkreise sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten aufgegriffen. Im Rahmen einer Länderbeteiligung sollte das Fondsvolumen um den gleichen Betrag ergänzt werden und somit insgesamt zwei Milliarden Euro betragen. Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 – von der jetzigen Regierung – wurde angekündigt, derung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler umzusetzen. So weit die Theorie – in der Praxis sieht es leider anders aus. (Sabine Friedel, SPD: Wir haben insgesamt mehr umgesetzt als Sie!) Statt den von der unionsgeführten Bundesregierung am 23. Juni 2021 in den Haushaltsplan für 2022 eingestellten Bundesanteil von einer Milliarde Euro beizubehalten, kürzte die Ampel den vorgesehenen Fondsumfang – Frau Kollegin Schaper hat es schon gesagt – um die Hälfte. Somit stehen lediglich 500 Millionen Euro für den Fonds zur Abmilderung zur Verfügung. Die Bundesländer sollten sich hälftig an der Leistung beteiligen, um eine Verdoppelung zu ermöglichen, um wieder auf die geplante Milliarde Euro zu kommen; aber da fehlt immer noch eine Milliarde, meine Damen und Herren. Anstatt nach einer Lösung im Sinne der Betroffenen mit den Bundesländern zu suchen, stehen wir vor einem föderalen Flickenteppich. Bisher hat nur Mecklenburg-Vorpommern seine Bereitschaft erklärt, der Stiftung beizutreten. So gibt es im Bereich der Anspruchsberechtigten unterschiedliche Zahlen: Der Bund geht von 180 000 Betroffenen aus, wohingegen die Antragsteller von 500 000 Personen sprechen. Hier gilt es, umgehend Klarheit bei den festgelegten Voraussetzungen zu schaffen. Die geschaffenen Tatsachen, wie zum Beispiel die Festlegung der Einkommensgrenze von 830 Euro, werden möglicherweise einigen Personen den Zugriff auf die Stiftungsleistung verwehren. Ebenso ist unklar, ob tatsächlich alle Personenkreise, welche systembedingte Überführungslücken in der Vergangenheit geltend gemacht haben, von dem Fonds profitieren können. Ich habe die Sorge, dass dies im Ergebnis nicht zur Befriedigung beitragen wird. Viele Jahre haben sowohl bei mir im Wahlkreisbüro als auch bei meinen Vorgängerinnen nach DDR-Recht geschiedene Frauen uns den Umstand dieser offensichtlichen Benachteiligung dargelegt und um Unterstützung gebeten. Sollten alle diese Bemühungen umsonst gewesen sein? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welche Bemühungen denn Ihrerseits?) Was mir beim Lesen neu war, war die Tatsache, dass sich DIE LINKE nun auch für aus der DDR geflohene Bürger einsetzt. Der Grund dieser Flucht waren ja Ihre politischen Vorgänger – aber wie so oft im Leben kommt die Erkenntnis spät. Hauptsache sie kommt, meine Damen und Herren! (Susanne Schaper, DIE LINKE: Es wäre schön, wenn sie bei Ihnen mal käme!) Bei der Forderung nach diesem Gerechtigkeitsfonds wird deutlich, dass die LINKEN gar nicht an einer Lösung der Situation interessiert sind. So stellt sich nämlich neben der Frage nach der Finanzierung die weitere Frage nach der Angemessenheit. Diese Frage wollen Sie gar nicht beantworten und damit auch nicht zur Lösung beitragen. (Widerspruch bei den LINKEN) Aus den genannten Gründen können wir dem Ansinnen des Antrages nicht folgen und werden ihn ablehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Ritter. Kollege Urban spricht nun für die Fraktion der AfD.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Fast 33 Jahre sind seit der deutschen Wiedervereinigung vergangen. Sie ist bis heute noch nicht vollendet. Das zeigt sich auch daran, dass wir hier und heute zum wiederholten Male über die Schließung von Lücken bei der Ost-West-Rentenüberleitung sprechen. 1989 haben sich die Ostdeutschen von der SED-Diktatur verabschiedet. Danach musste eine große Anzahl von ihnen feststellen, dass vieles von dem, was sie geleistet hatten, auf einmal wertlos geworden war. Eine bittere Erfahrung, die nachwirkt, besonders bei denjenigen Rentnern, welche die Folgen fehlender Überleitung von Rentenanwartschaften jeden Monat im Portemonnaie spüren. Im Überleitungsvertrag von 1990 wurde zwar die Angleichung der Löhne und Renten versprochen, doch bis heute ist dieses Vorhaben nicht vollständig realisiert. Das Sozialsystem der DDR war vollkommen anders strukturiert als das System der Rentenversicherung in der BRD. Es bestanden zahlreiche Sonderregelungen und Sonderbeiträge. So gab es für 27 Berufsgruppen zusätzliche Versorgungssysteme, um niedrige Rentenansprüche aufzustocken. Im Zuge der Überleitung sind diese verfallen. Sie wurden entweder nicht anerkannt oder nach einer Übergangsfrist wieder gestrichen. Nachdem im Laufe der Zeit zehn Berufsgruppen ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen konnten, bleiben nunmehr 17 Gruppen, deren Rentenansprüche nicht anerkannt wurden. Hier geht es unter anderen um Eisenbahner, Balletttänzer, Postmitarbeiter, Krankenschwestern, Bergmänner und Frauen, die in der DDR geschieden wurden. Für viele Rentner im Osten führte das zu erheblichen Einbußen bei der Rente. Verständlicherweise empfinden sie das als ungerecht. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchste Zeit für eine Abfindung dieser Ansprüche. Schließlich kämpfen die Betroffenen seit Jahrzehnten um ihre Zusatzrenten. Nach jahrelanger Diskussion hat sich die Bundesregierung nun endlich zu einer Lösung dieses Problems durchgerungen: Die Errichtung einer Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung ist beschlossene Sache. Das bedeutet konkret: Wer am 01.01.2021 eine Rente von weniger als 830 Euro netto bezogen hat, 01.01.1992 40 Jahre alt war und mindestens zehn Jahre bei der Reichsbahn, der Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt gewesen ist, der mindestens vier Jahre seine Familienangehörigen gepflegt hat und deswegen nicht berufstätig war oder wer mindestens fünf Jahre in einer bergmännischen Tätigkeit beschäftigt war, in der Carbochemie oder Braunkohlenveredelung gearbeitet hat, der kann auf Antrag eine einmalige Leistung von 2 500 Euro erhalten. Mit dieser pauschalen Einmalzahlung sollen die Anwartschaften komplett abgegolten sein. Viele Betroffene wird das nicht zufriedenstellen, waren doch ursprünglich einmal Beträge von 5 000 oder sogar 10 000 Euro in der Diskussion. Werte Abgeordnete! Der Freistaat Sachsen hat jetzt die Möglichkeit, diesen sehr geringen Zahlbetrag, der die Betroffenen nicht im Ansatz für ihre verlorenen Rentenanwartschaften entschädigt, wenigstens zu verdoppeln. Das sollten wir auch tun. Deshalb unterstützen wir die Forderung des Antrags, dass der Freistaat Sachsen der Bundesstiftung fristgerecht bis zum 31.03. beitritt. Sicherlich gibt es an der Art und Weise, wie die Stiftung ausgestaltet ist, noch einiges zu kritisieren. So wäre es notwendig gewesen, dass der Bund die alleinige vollständige Finanzierungsverantwortung übernommen hätte. Es herrscht dazu Einigkeit zwischen den ostdeutschen Bundesländern. Dennoch sollten wir im Interesse der Betroffenen das Möglichste tun, um deren Situation zu verbessern. Es darf keine weiteren Verzögerungen geben. Wie lange wollen wir denn noch warten, um die bestehenden Verzerrungen im Rentenrecht auszugleichen? Viele Betroffene sind hochbetagt. Schon heute ist zum Beispiel nur noch die Hälfte der betroffenen Bergleute am Leben. Wir dürfen nicht so lange warten, bis sich das Thema gewissermaßen von selbst auf natürlichem Wege erledigt hat. Daher unser Appell: Lassen Sie uns zügig handeln und als Freistaat der Stiftung beitreten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte einen weiteren Kritikpunkt ansprechen. Der Ansatz der Stiftung, nur Härtefälle zu bedenken, also Betroffene mit Renten in der Nähe des Grundsicherungsniveaus, beseitigt die Ungerechtigkeit nicht. Es darf bei der Stiftungsleistung nicht nur um Armutsbekämpfung gehen, bei der nur ein Bruchteil der Betroffenen von der Leistung profitieren würde. Es geht nicht nur um die Abmilderung von Härtefällen, sondern vor allem auch um Gerechtigkeit. Daher möchten wir zusätzlich auch all diejenigen Rentner in eine Fondslösung einbeziehen, welche ihre berechtigten Anwartschaften und Ansprüche von Berufs- und Personengruppen aus der DDR verloren haben. Das ist das Mindeste, was für die Anerkennung der Arbeitsleistung ehemaliger ostdeutscher Arbeitnehmer getan werden muss. Dazu haben wir konkrete Vorstellungen. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode einen Antrag eingebracht. Dieser sieht vor, die Höhe der Einmalzahlung an die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu knüpfen, wobei für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Betrag in Höhe von mindestens 400 Euro gezahlt wird. Die Abfindungen sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Hätten Ihre Parteikollegen im Bundestag ihre Bekenntnisse zur Anerkennung der Lebensleistung von ostdeutschen Rentnern ernst gemeint, gäbe es heute schon eine praktikable Lösung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns endlich die noch bestehenden Ungerechtigkeiten und Fehler, die im Zuge der Überleitung der DDR-Rentenansprüche entstanden sind, korrigieren. Ich betrachte es als eine Schande, dass es den Altparteien im Bundestag und in den verschiedenen Bundesregierungen über einen so langen Zeitraum hinweg nicht gelungen ist, die bestehenden Ungerechtigkeiten auszugleichen und zu beseitigen. Anscheinend haben sämtliche Parteien, die bisher diese Regierungen gestellt haben, kein Interesse daran, die Notlage bei den Ostrentnern auszugleichen. Das trifft in besonderer Weise auf die Ampelregierung zu, und dabei spreche ich ganz besonders Sie an, werte Abgeordnete von der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN. Sollte der Härtefallfonds unter der Großen Koalition noch mit einer Milliarde Euro ausgestattet werden, hat die Ampelregierung das Vermögen inzwischen halbiert. Es stehen also nur noch 500 Millionen Euro zur Verfügung. Sehr geehrte Abgeordnete! Weshalb wurde das Stiftungskapital derart reduziert? Ich denke, die Antwort liegt auf der Hand. Unserer Bundesregierung – Ihrer Bundesregierung – liegt wenig bis nichts daran, dass unser Geld unseren ostdeutschen Rentnern zugutekommt. Leider gibt man es lieber für illegale Einwanderung und sonstige Lieblingsprojekte von SPD und GRÜNEN aus. Hier zwei Beispiele: Erstens. Jahr für Jahr verbraucht Deutschland über 20 Milliarden Euro für die unkontrollierte Asylzuwanderung, vergleiche eine Milliarde Euro. Zweitens. Deutschland zahlte allein im Jahr 2021 über 33 Milliarden Euro an die EU, vergleiche eine Milliarde Euro. Deshalb bleibt für die ostdeutschen Rentner nur wenig übrig. Ich stelle fest: Einerseits verschenkt die deutsche Regierung, übrigens auch zur Freude der LINKEN, jedes Jahr aufs Neue Milliarden von Euro an Menschen, die nichts, aber auch gar nichts in unsere Steuer- und Sozialsysteme eingezahlt haben. Andererseits reduziert sie das Stiftungsvermögen auf einen Betrag, der niemals ausreichen wird, allen betroffenen Rentnern den ihnen zustehenden Betrag zu zahlen. Liebe Abgeordnete! Das Geld unserer Bürger soll bei denjenigen ankommen, die es verdient haben, also auch bei unseren ostdeutschen Rentnern. Wir wollen nicht, dass zynischerweise noch mehr Zeit vergeht, und deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Schubert spricht nun für die BÜNDNISGRÜNEN.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In jeder Legislaturperiode seit der Wiedervereinigung gab es Anläufe, hinsichtlich der DDR-Renten einen Ausgleich zu schaffen. Ehrlicherweise muss man sagen: Es ist nie etwas daraus geworden. Jetzt hat es die Ampelregierung in Berlin wenigstens geschafft, einen kleinen Schritt für einen Teil der Betroffenen zu machen. Diese können nach jahrzehntelangen Debatten überhaupt noch von der Regelung profitieren. Der Bund hat die Errichtung einer Bundesstiftung beschlossen und nach jahrelangem Ringen ein Ergebnis und somit wenigstens eine gewisse Anerkennung erzielt. Wir sind der Auffassung, dass wir trotz der Mängel, die wir auch sehen, diesen kleinen Beitrag an Wiedergutmachung leisten sollten. Sich daran nicht zu beteiligen, das halte ich und das halten wir als BÜNDNISGRÜNE-Fraktion nicht für richtig. Darum positionieren wir uns als BÜNDNISGRÜNE auch für eine Beteiligung Sachsens. Lieber Herr Kollege Ritter, das Rentenrecht mag Bundesrecht sein, aber ich möchte Sie daran erinnern, dass Sachsen schon seit Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag zahlt, nämlich in Form der Sonderrenten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR. Im Jahr 2018 hat Sachsen 832 Millionen Euro gezahlt. Dieses Geld, dieser dreistellige Millionenbetrag, geht an Leute, die in der DDR-Zeit gearbeitet haben, um dieses realsozialistische Gesellschaftsexperiment mit all seinen kruden Auswirkungen und Ungerechtigkeiten zu stützen. Dazu gehören beispielsweise die Angehörigen der NVA und der Volkspolizei – wobei Sachsen sogar 100 % der Renten trägt –, der Zollverwaltung und der Staatssicherheit. 40 % trägt der Bund, 60 % tragen die Länder. Die ostdeutschen Länder beteiligen sich mit Ausgaben in Höhe von ungefähr 2,8 Milliarden Euro jährlich daran, diesen Leuten die Renten aus den Zusatzversorgungssystemen zu zahlen. Für mich ist das ein ganz verzerrtes Bild. Die Ungerechtigkeit des DDR-Systems lebt darin weiter. Wenn ich es gewichten muss, 832 Millionen Euro – wahrscheinlich jetzt noch mehr – gegenüber maximal 60 Millionen Euro, mit denen sich Sachsen beteiligen müsste, um Menschen wie Kontingentflüchtlingen etwas – etwas! – Gerechtigkeit zukommen zu lassen, dann weiß ich und dann wissen wir, wo wir als BÜNDNISGRÜNE stehen. Gleichzeitig sind wir uns aber vollkommen bewusst, dass wir mit diesem Fonds erstens die Versäumnisse vorheriger Regierungen natürlich nicht annähernd aufwiegen können, dass dieser Fonds zweitens im 33. Jahr der Wiedervereinigung deutlich zu spät kommt, und dass er drittens bei Weitem nicht ausreichend ausgestattet ist und leider immer noch zu viele Berufsgruppen ausschließt, um Ungerechtigkeiten auch nur annähernd wiedergutzumachen. Trotzdem sollten wir diesen Beitrag leisten; denn für viele Menschen ist es viel Geld, das sie brauchen. Zur Ehrlichkeit gehört beim Blick auf den Einigungsprozess dazu: Es gab Fehler, die nachwirken. Die Ost-WestRentenüberleitung ist ein Teil davon. Dass diese Ungerechtigkeiten seit vielen Jahren stark gefühlt werden, das macht etwas mit Menschen und mit ihrem Vertrauen in diese Bundesrepublik und auch in Politik; denn das Gefühl zu haben, dass die eigene Lebensleistung nicht anerkannt wird und dass man dadurch nun zum Teil von Altersarmut betroffen ist, das ist bitter. Mich macht es betroffen, dass die Politik es eben nicht geschafft hat, auch nicht unter einer ostdeutschen Bundeskanzlerin, für Rentengerechtigkeit zu sorgen. Es ist viel Demütigung geschehen, und das darf man nicht unterschätzen. Das Thema der fortwährenden strukturellen Ungleichheiten zwischen Ost und West bleibt allerdings nach wie vor. Wir können politisch und finanziell nicht alle Ungerechtigkeiten aufwiegen, die geschehen sind, aber wir können und müssen – das ist auch Aufgabe von Politik – für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands sorgen. Auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist ein Durchschnittshaushalt West doppelt so wohlhabend wie ein Durchschnittshaushalt Ost. Die Angleichung von Löhnen und Renten sind offene Baustellen. In Ostdeutschland gibt es weiterhin Aufholbedarf bei der Wirtschaftskraft, bei qualifizierten Arbeitskräften und bei der Verringerung des Armutsrisikos. Der Anteil ostdeutscher Menschen in Regierungsstrukturen ist deutlich zu gering. Dass diese Sichtweisen dann fehlen, liegt auf der Hand. Wenn wir unseren Blick schärfen, dann sehen wir, dass es um so viel mehr geht als ausschließlich um die Rentenüberleitung und Rentengerechtigkeit. Es geht um die immer noch bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen Ost und West als Ganzes, die Anerkennung der Lebensleistung älterer Generationen und die Schaffung von Chancen für neue. Für mich gehören zu dieser Debatte auch die Herausforderungen des demografischen Wandels und der sukzessive Strukturabbau, wie wir ihn beispielsweise bei den Schulschließungen in den Neunzigerjahren oder beim Rückbau von Strecken erlebt haben. Meiner Meinung nach hatten und haben diese Entwicklungen auch Auswirkungen auf das Vertrauen in Demokratie. Gesamtdeutsch betrachtet finden Transformationsprozesse derzeit nicht nur in Ostdeutschland, sondern bundesweit statt. Wir leben in einer Zeit des Wandels. Ich nenne das, was mehrere Generationen in den 1990-Jahren in Ostdeutschland durchlebt haben, gern auch „Bruchkompetenz“, eine Kompetenz, die man lernt, wenn man mit Veränderungen umgehen muss. Die spezifischen Erfahrungen, die dabei in Ostdeutschland gesammelt wurden, sind für ganz Deutschland in einem Prozess des Wandels interessant. Wir brauchen daher eine Debatte darüber, was Ausgleich und Gerechtigkeit heute auch sein können. Nach diesem Exkurs, der mir für diese Debatte unerlässlich scheint, möchte ich einige Worte zum Antrag und zu den Äußerungen der LINKEN in Bezug auf den Härtefallfonds verlieren. Wenn ich mir den Antrag und die Wortmeldung Ihres Kollegen Herrn Pellmann anschaue, dann erschließt sich mir nicht, ob Sie den Härtefallfonds unterstützen oder nicht. Frau Schaper war heute deutlich klarer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind ja auch im Sächsischen Landtag!) Vielmehr scheinen Sie sich zwischen Landes- und Bundespolitik nicht zum ersten Mal nicht ganz einig zu sein – das ist auch legitim – und Sie bleiben bei der Ausgestaltung eines Gerechtigkeitsfonds unkonkret; denn es ist widersprüchlich, den Härtefallfonds auf Bundesebene durch Herrn Pellmann komplett schlechtzureden, während Sie auf Landesebene eine Beteiligung des Freistaates fordern. Die Idee klingt natürlich schön, ein sogenannter „Gerechtigkeitsfonds“, aber gerade vor dem Hintergrund der von mir geschilderten Umbrüche auf so vielen Ebenen sind die Definition von Gerechtigkeit und eines Betroffenenkreises sowie die finanzielle Untersetzung eines solchen Vorhabens das besagte weite Feld, auf dem am Ende wohl mehr Enttäuschungen als Gerechtigkeitsempfinden zurückbleiben würden. Vor den genannten Hintergründen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Auch wenn wir das Grundanliegen verstehen und teilen, bleibt für uns BÜNDNISGRÜNE die Herstellung von wirtschaftlicher und sozialer, von struktureller Gleichheit zwischen Ost und West die weitaus größere und wichtigere Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun sehe ich an Mikrofon 4 Kollegen Ritter, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig?
Kay Ritter CDU
Herr Präsident, das ist richtig. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön.
Kay Ritter CDU
Kollegin Schubert, Sie haben alles ganz richtig gesagt. Dieser Fonds, 800 Millionen Euro, die wir bezahlen, das ist alles ganz richtig. Wir sollten uns aber den Schwarzen Peter nicht gegenseitig zuschieben. Ich hatte es eingangs meiner Rede gesagt: Es ist Bundesrecht. Wir sind als Länderparlament gefordert. Wenn Sie sagen, die CDU habe nichts gemacht, dann haben Sie mir bestimmt nicht richtig zugehört. Ich habe vorhin gesagt, wir hatten, als wir noch in der Bundesregierung waren, 1 Milliarde Euro dafür bereitgestellt. Wer hat das um die Hälfte gekürzt? Das war nicht die CDU. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention an Mikrofon 4. Die Erwiderung erfolgt an Mikrofon 3. Bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Ja, lieber Herr Kollege Ritter, Sie brauchen sich eigentlich nicht angegriffen zu fühlen. Sie hätten mir zuhören müssen. Ich habe lediglich die Situation dargestellt. Wenn Sie sagen, die 60 Millionen Euro sind vielleicht zu viel, dann habe ich denen die 832 Millionen Euro entgegengestellt, die wir sowieso für die Zusatzversorgung zahlen. Ich finde persönlich, aus Sicht der Betroffenen, um die es gerade geht oder die ausgeschlossen werden, ist es einfach ein Hohn, dass ehemalige Stasileute versorgt werden – das muss man einfach so sagen – und andere Leute nicht. Das sollte auch Ihnen als CDU am Herzen liegen. Ich habe nicht gesagt, dass Sie als CDU nichts gemacht hätten, Herr Ritter, sondern ich habe Ihnen lediglich gesagt, dass, auch wenn Sie 1 Milliarde Euro bereitgestellt haben, es nicht zur Auszahlung gekommen ist. Auch Ihrer ostdeutschen Bundeskanzlerin ist es nicht gelungen – ich schätze Frau Merkel für vieles –, für eine Gerechtigkeit bei den Renten zu sorgen. Ich glaube, wir sollten uns darin einig sein: Der politische Preis, den wir hier in Ostdeutschland alle miteinander, alle demokratischen Kräfte außer der AfD, dafür zahlen, (Thomas Thumm, AfD: Jetzt!) hat auch etwas mit diesen jahrelang bestehenden ungeklärten Gerechtigkeitsfragen zu tun. Deswegen nehmen Sie es nicht als persönlichen Angriff. Ich hätte mir einfach gewünscht – nicht nur ich, sondern viele andere auch –, dass in den letzten Jahrzehnten Dinge tatsächlich passiert wären. Das heißt, die Milliarde hat die Ampelregierung nicht zurechtgestutzt, die Milliarde ist durch Ihre Regierung nicht zur Auszahlung gekommen. Das ist ja kein Angriff. Das ist ein Fakt und kein Vorwurf. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 3. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Friedel, SPD-Fraktion; bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch für mich ist es eine Debatte voller Widersprüche. Auf den einen Widerspruch hat Frau Kollegin Schubert schon hingewiesen. DIE LINKE sagt – egal, ob es Sören Pellmann ist oder Frau Stange in Thüringen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, oder Frau Kollegin Schaper, die hier zitiert hat –, dass dieser Härtefallfonds ein Schlag ins Gesicht aller ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner und der vielen in der DDR geschiedenen Frauen sei. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Gleichzeitig fordern Sie mit diesem Antrag, in dem davon überhaupt nicht die Rede ist, dazu auf, dem Härtefallfonds unverzüglich beizutreten, um so mindestens einen Teil der Ungerechtigkeiten zu mindern – was doch auf der anderen Seite gar nicht zu mindern ist, wenn man Herrn Pellmann glaubt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Natürlich ist es ungerecht! Mensch, Frau Friedel!) Aber das ist nur die eine Seite der Widersprüche. Es gibt noch mehr Widersprüche. Diese betreffen diesmal nicht DIE LINKE, sondern wir sind uns doch in der Bewertung der Situation einig, dass die Ursache in einem missglückten Rentenüberleitungsverfahren nach der Wiedervereinigung lag. Das ist im Rentenüberleitungsgesetz, das CDU und FDP im Jahr 1991 verabschiedet haben, geregelt. Man kann also nicht nur zum Bund zeigen und sagen, wir alle hätten damit nichts zu tun; denn es war die CDU/FDP-Regierung, die das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz – das AAÜG – verabschiedet hat, das den Ländern die hauptsächliche Last zur Zahlung dieser anderen Renten, von denen Frau Schubert sprach, aufgedrückt hat. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, seit 2021 – Klammer auf: zuständiger Finanzminister Olaf Scholz, Klammer zu – den Anteil des Bundes von 40 auf 50 % zu erhöhen. Seither spart Sachsen pro Jahr 100 Millionen Euro durch die höhere Kostenübernahme des Bundes an AAÜG-Zahlungen. Es ist natürlich auch ein Widerspruch, auf die 50 Millionen Euro zu zeigen, die man hier bräuchte, um wenigstens etwas Ungerechtigkeit mindern zu können, wobei wir doch gleichzeitig seit drei Jahren 100 Millionen Euro Entlastung durch die höhere Bundesbeteiligung haben, die sich durch die Änderung beim AAÜG ergibt. Ich glaube, wer sich in diesem Raum am meisten für dieses ganze Thema eingesetzt hat, ist Petra Köpping – zuerst in ihrer Eigenschaft als Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und 2017 mit der Forderung nach dem Härtefallfonds auf Bundesebene. Im Jahr 2018 bei einer Konferenz der Gleichstellungsminister hat es Sachsen, gemeinsam mit Brandenburg, Thüringen und Bremen, geschafft, einen einstimmigen Beschluss zustande zu bekommen. Das fortwährende Insistieren und Bohren hat dafür gesorgt, dass dieses Thema auf Bundesebene endlich nicht nur versprochen, sondern auch umgesetzt worden ist. Denn natürlich ist es so, dass die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD zwar eine Milliarde Euro vorsah, aber dieser Fonds nie umgesetzt worden ist. Dass es jetzt in der Ampel gelingt, das zeigt auch – es ist keine ideale Lösung, aber ein Erfolg –, dass das Gewicht der ostdeutschen Stimmen auf Bundesebene gewachsen ist. Wir haben es gemeinsam geschafft, eine Realität herzustellen. Damit es nicht untergeht bei alldem: Wie ich es verstanden habe, ist die Entscheidungsfindung in der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen. Bis zum 31. März muss sich der Freistaat Sachsen entscheiden, ob er dieser Stiftung beitreten will und ein noch etwas stärkeres Signal senden möchte. Ich habe die Hoffnung, dass auch solch eine Parlamentsdebatte dazu beitragen kann, das eine oder andere Argument noch in die Diskussion zu bringen. Damit auch das nicht untergeht: Ich kann mir vorstellen, dass die Diskussion hier so klingt, als ob es nichts gebe. Das ist nicht der Fall. Die Betroffenen können jetzt Anträge stellen. Die Antragsfrist endet im September dieses Jahres und es ist wichtig, dass die Personen Anträge stellen. Es gibt ein sehr einfaches Verfahren. Alle Informationen dazu sind im Internet abrufbar. Ich bin mir relativ sicher, dass man auch beim Sozialministerium Informationen bekommt, wenn man dort nachfragt. Unabhängig davon, wie Sachsen sich entscheidet – und wir plädieren dafür, hier beizutreten –, sollen die Betroffenen zumindest wissen, dass die 2 500 Euro in jedem Fall per Antrag ab jetzt erhältlich sind und zumindest das kleine Signal hinausgeht. Herzlichen Dank in Richtung des Bundes, dass man endlich gehandelt hat. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wieder einmal haben wir das Thema der Renten- und Versorgungsungerechtigkeit auf der Tagesordnung. Trotzdem muss ich an dieser Stelle ein kleines Stück weiter ausholen, weil es wirklich eine ewig lange Geschichte ist. Es ist heute schon sehr viel darüber ausgeführt worden, dass diese Ungerechtigkeit aus dem Rentenüberleitungsgesetz stammt. Aber wann haben wir aktiv begonnen, in Sachsen wirklich dafür zu kämpfen? Das ist keine Sache, bei der man sich bemüht hat – in dem Sinne: oh, da gibt es ein Problem –, sondern das Problem ist zu uns gekommen. Das ist ganz deutlich. Das heißt, die betroffenen Gruppen – und es waren 17 betroffene Rentengruppen – haben sich an uns gewandt. Jede einzelne Gruppe hat für sich gekämpft und gesagt: Bei uns Eisenbahnern ist das passiert. Bei uns, den in der DDR geschiedenen Frauen, ist das passiert. Bei uns, den Menschen, die im Tagebau, in der Braunkohle verarbeitenden Industrie, gearbeitet haben, ist das passiert. Es waren 17 verschiedene Gruppen, die sich alle einzeln an uns gewandt haben. Wir haben dann gesagt: Leute, schließt euch zusammen und tretet einheitlich auf, weil es niemanden in Berlin geben wird, der jeden Einzelnen anhört. Ihr müsst für eure Sache gemeinsam kämpfen. Ich empfehle jedem Abgeordneten, der hier im Hause sitzt, sich einmal vor diese Gruppen zu setzen und ihnen zuzuhören. Ich habe es mehrfach getan, Martin Dulig hat es mehrfach getan. Wir sind mehrfach vor Ort gewesen, und manchmal, lieber Martin, blieb uns die Spucke weg; denn es schien so ungerecht, was die Menschen erlebt haben und was sie auch nicht versöhnen wird. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt – ganz speziell Martin Dulig –, als es um den Koalitionsvertrag 2017 bis zum Jahr 2021 in der Bundesregierung ging, dass es einen Gerechtigkeitsfonds gibt. Ein Gerechtigkeitsfonds – allein diese Formulierung ist leider im Bund gescheitert. Deshalb gibt es diesen Härtefallfonds. Diesen Ausflug musste ich noch einmal machen, weil wir heute ja viel über Gerechtigkeit reden. Das ist der Härtefallfonds nicht, sondern er ist ein Härte-Fall-Fonds. Ich kann auch nicht sagen, dass ich geradezu erfreut war, als es dann hieß, dass aus der einen Milliarde Euro 500 Millionen Euro geworden sind, dass diese jetzt zu verteilen sind und dass es auch noch abhängig davon ist, ob die Länder dazu bezahlen oder nicht. Wenn wir das nämlich abgewartet hätten, weiß ich nicht, ob die Menschen, die in der Grundsicherung sind, überhaupt etwas bekommen hätten. Auch das gilt es zu sagen: Aus den 17 Gruppen sind am Ende zehn geworden, und es sind auch nur diejenigen, die in der Grundsicherung sind. Herr Kollege Ritter hat heute erwähnt, dass natürlich die Spätaussiedler und die Kontingent-Flüchtlinge hinzugekommen sind. Das ist auch eine wichtige Gruppe. Schauen wir einmal auf Sachsen: In Sachsen sind es wahrscheinlich – genau kennt die Zahl niemand – 20 000 bis 25 000 Menschen. Ganz ehrlich, mir hat der eine oder andere gesagt: Das ist kein Gewinnerthema, darum kümmere ich mich nicht. Das ist die Antwort, die ich zum Teil bekommen habe, und so etwas ärgert mich massiv. Sorry, ich habe natürlich auch mit Herrn Polster gesprochen, mit den Gruppen. Was machen wir denn jetzt mit dem Antrag? Martin Dulig und ich haben sie letzte Woche eingeladen und gefragt: Was machen wir jetzt mit der Situation? Wir waren uns einig – das haben sie uns auch schriftlich geschickt –, dass es gut ist, wenn jetzt diejenigen, die es ganz dringend brauchen, da sie in der Grundsicherung sind, wenigstens einen Anteil bekommen. Deswegen haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion gesagt: Lasst uns als Land Sachsen wenigstens beitreten, dass den Betroffenen 5 000 Euro zugutekommen. Ich werte es auch so, liebe Sabine Friedel, dass wir das noch nicht ganz abgeschlossen haben, kann aber die Meinung von Herrn Ramelow nicht teilen, der sagt: Lasst uns das mal nach hinten schieben! Dieses Nach-Hinten-Schieben haben die Gruppen satt. Die sterben uns nämlich einer nach dem anderen weg und das sehen die. Deshalb ist so ein Verschieben auf Zeit, um noch einmal zu entscheiden, nicht gut. Die Dinge liegen doch alle auf dem Tisch und jeder weiß, was man will. Diese Entscheidung zu treffen wäre notwendig. Deshalb ergeht meine Bitte an alle, die sich noch nicht entschieden haben – die GRÜNEN haben sich entschieden, wir haben uns entschieden, DIE LINKEN sagen, wir würden es machen –, dass wir diesbezüglich zu einem guten Ergebnis – zumindest für einen Teil der Betroffenen – kommen und es nicht ganz vom Tisch wischen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an die Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Schaper, für das Schlusswort.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Frau Schubert: Wer, wie viel und warum jemand Anspruch auf eine Rente hat, das ist eine völlig gesonderte Debatte und gehört in den Antrag nicht hinein. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Das sehe ich anders!) Auch die AfD-Fraktion hat eine Aufrechnung mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vorgenommen. Das eine mit dem anderen auszuspielen ändert am Ende nichts daran, dass hier ein Unrecht vorliegt. Dem hätte man schon längst Abhilfe schaffen können. Stattdessen wird das von dem einen in der Koalition dem anderen zugeschoben. Das ist alles nicht hilfreich. Frau Friedel: Ich habe das, was Sie als Widerspruch darlegen, sehr genau erklärt. Natürlich ist der Härtefallfonds – so wie das auch der Runde Tisch der Rentengerechtigkeit sagt – ein Affront. Aber sich den 2 500 Euro zu verwehren, das werden wir nicht tun. Daher unterstützen wir das. Das ist kein Widerspruch, sondern es ist ein Annehmen dessen, wozu Sie sich in der Koalition im Bund verständigt haben. Dass wir das Ganze auf 5 000 Euro für die Betroffenen aufstocken können, das ist das Ansinnen dieses Antrags. Bei den ganzen Bekenntnissen, in denen Sie alles für die Rentnerinnen und Rentner tun, denen dieses Unrecht widerfahren ist und noch widerfährt – dem beizutreten ist das Mindeste, was wir als Sachsen tun können. (Sabine Friedel, SPD: Ja!) Eigentlich hat die Staatsministerin Köpping das Schlusswort bereits gehalten. Den letzten zwei Sätzen, Frau Ministerin, habe ich nichts hinzuzufügen. Wenn man Herrn Ritters Ausführungen sowie die von Frau Schubert und von Frau Friedel hört, in denen sie sich alle für den Härtefallfonds bekennen, dann habe ich wirklich keine Ahnung, warum das nicht passiert. Das wissen nur Sie allein, liebe Koalition. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach das Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/12168 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einer großen Anzahl an Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diese Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Prüfung der Haushalts- und Baden-Badener Pensionskasse Gegenseitigkeit („bbp“) für die hier: Abschließender Drucksache 7/11887, Unterrichtung Drucksache 7/12275, Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Kirste, das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/12275 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Tagesordnungspunkt Bericht gemäß § 107 Sächsisches über abgeschlossene Maßnahmen nach Abs. 4 und 5 SächsPVDG, §§ 58 bis Bericht über die im Kalenderjahr Drucksache 7/11960, Unterrichtung durch Drucksache 7/12276, des Ausschusses für Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Lippmann, das Wort? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Herr Präsident!) – Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/12276 ab. Ich bitte Wirtschaftsführung der Versicherungsverein auf Geschäftsjahre 2013 bis 2018 Bericht gem. § 37 S. 3 MStV durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht des Medien, Kultur und Tourismus Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) § 21 Abs. 2 und 3 SächsPVDG, § 57 69 SächsPVDG und § 90 SächsPVDG; 2021 abgeschlossenen Maßnahmen das Sächsische Staatsministerium des Innern Beschlussempfehlung und Bericht Inneres und Sport bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen gemäß Freistaates Sachsen zu über- und Verpflichtungen Drucksache 7/11877, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/12277, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort? (Jan Löffler, CDU: Nein, danke!) – Das ist nicht gewünscht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/12277 ab. Ich bitte bei Zustimmung Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag in der Drucksache 7/11473 mit dem Thema „Lehrer spürbar entlasten – verbale Einschätzungen streichen, Kopfnoten ausschließlich als Noten erteilen“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion und Staatsregierung festgelegt. Diesbezüglich erteile ich der AfD-Fraktion beginnend zur Drucksache 7/11473 das Wort. Es spricht für die AfD-Fraktion Kollege Dr. Weigand. Bitte schön.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man Kultusminister Piwarz – wie unsere Lehrer das aktuell machen müssen – neben den Kopfnoten eine verbale Einschätzung geben müsste, könnte diese wie folgt lauten: Christian Piwarz hat sich stets bemüht, dem Plenum zu folgen. (Heiterkeit bei der AfD) Durch Zwischenrufe fällt er oftmals auf. Unter AfD-Anleitung war er in der Lage, komplexe Problemstellungen wie den Lehrermangel anzugehen, konnte diese aber nicht selbstständig lösen. (Heiterkeit bei der AfD – Oh-Rufe von der CDU) In Noten ausgedrückt – und das geht schneller für die Lehrer –: Wegen der Zwischenrufe für Betragen die Note 5, wegen des offenen Lehrermangels für Fleiß die Note 4, für Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des außerplanmäßigen Ausgaben und Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/12278 Mitarbeit – weil er es versucht hat – die Note 3 und Ordnung – wenn man seine Sekretärin fragen würde – vielleicht auch die Note 3. Kopfnoten sind ein wichtiger Bestandteil zur Bewertung der sozialen Kompetenzen Betragen, Fleiß und Ordnung. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Kopfnoten fallen nicht vom Himmel. Sie werden von der Lehrerkonferenz in einer Aussprache beschlossen. Die Kopfnoten haben die Spannweite von 1 – sehr gut – bis 5 – ungenügend – und sind seit Jahren aussagekräftig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch!) Wer am jährlichen Bildungsgespräch teilnimmt, wer Elternabende besucht und wer seinen Elternpflichten nachkommt – das machen meine Frau und ich auch, wir gehen zu den Elternabenden, wir sprechen mit den Lehrern, wir nehmen an Bildungsgesprächen teil –, der braucht keine verbale Einschätzung der Kinder, weil er eben dort mit den Lehrern ins Gespräch kommt. Für die Erstellung einer verbalen Einschätzung einer Klasse mit 26 Schülern, braucht ein Klassenlehrer je Schüler, wenn er sich Zeit nimmt, 15 Minuten. Rechnen wir das einmal durch: 15 Minuten mal 26 Schüler, das sind 6,5 Stunden für den Klassenlehrer pro Schuljahr. Das klingt nicht viel. Aber bei den anderen zeitraubenden Aufgaben – neben dem Lehrermangel den Unterricht absichern und schauen, dass man die anderen Sachen wie die IT und die Aufgaben, die der Rechnungshof kritisiert, auf die Reihe bekommt – summiert sich das entsprechend. Bei 1 600 Schulklassen in Sachsen sind das jährlich 10 000 Schulstunden. Circa 31 000 Unterrichtungsstunden fallen planmäßig wegen des Lehrermangels aus. Wenn man rechnen würde, könnte man sagen: Wir können den Lehrermangel um ein Drittel reduzieren, wenn wir unnötige verbale Einschätzungen streichen; die übrigens demnächst noch viel mehr werden, weil die Kultusministerkonferenz die Klassenteiler nach oben gesetzt hat. Ein Klassenlehrer wird zukünftig noch mehr zu tun haben. (Sören Voigt, CDU: Milchmädchenrechnung!) Wir könnten die Lehrer spürbar von sinnfreien Aufgaben entlasten und für eine Unterrichtsversorgung sorgen. Deshalb sagen wir als AfD: Kopfnoten ja, verbale Einschätzung nein. (Beifall bei der AfD) Auch der Rechnungshof kritisiert zu viele Sonderaufgaben für die Lehrer, zu viel Bürokratie. Wissen Sie, was Kultusminister Piwarz einst den Lehrern versprochen hat? Als er 2018 Kultusminister wurde, versprach er den Lehrern: Ich entlaste euch, ich streiche die verbalen Einschätzungen. Dann gab es – wie so oft in der CDU – die Rolle rückwärts 2020. Jetzt sind die verbalen Einschätzungen wieder da. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir das Versprechen von damals wieder umsetzen. Wir wollen mit diesen kleinen Dingen, übrigens zum Nulltarif – es kostet nichts –, ein Zeichen setzen. Wir wollen die Lehrer von unnötigen Aufgaben entlasten. Setzen Sie die Pflicht zur verbalen Einschätzung auf den Jahreszeugnissen aus. Nutzen Sie die Möglichkeiten im Schulgesetz. In § 62 Abs. 2 Nr. 10 steht: „In den Schulordnungen können insbesondere die Bewertungen von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung mit Noten geregelt werden. Dies soll durch eine verbale Einschätzung ergänzt werden.“ Das Schulgesetz lässt die Möglichkeit mit der Sollbestimmung offen, keine Kann-, keine Muss-Bestimmung, sondern eine Soll-Bestimmung. Man kann auf unnötige verbale Einschätzungen verzichten. Anstatt diesen Ermessensspielraum den Lehrern einzuräumen, schreibt Herr Piwarz in die Schulordnung für die Oberschulen, § 23 Abs. 8 Satz 3: „Verbale Einschätzungen ergänzen diese Bewertung auf dem Jahreszeugnis.“ Wir fordern Sie auf: Machen Sie dies einfach rückgängig. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Herr Voigt, überwinden Sie sich von der CDU zur späten Stunde. Passen Sie die Schulordnungen einfach an. Sagen Sie Ihrem Kultusminister, er soll sein Versprechen von damals wieder einlösen. Verzichten Sie auf unnötige verbale Einschätzungen. Geben Sie, Herr Voigt, den Lehrern mehr Zeit für unsere Kinder zurück. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Kollegin Gockel, bitte.
Sandra Gockel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen mich heute in schwarz. Solche Anträge machen mich einfach nur traurig. (Beifall bei der CDU – Oh-Rufe von der AfD) Es ist bemerkenswert, dass die AfD die kürzlich veröffentlichte Selbstbefragung der GEW für anschlussfähiger hält, als das, was Sie in den anderen Bundesländern als Partei vertritt. Dort setzt sie sich für Kopfnoten ein, in Sachsen will sie sie relativieren, indem sie die verbalen Begründungen entbehrlich findet. Diese Idee hatte bereits UrsulaMarlen Kruse vor einiger Zeit. Ich wusste nicht, dass Sie sich so nahestehen. (Zurufe von der AfD) Weder die Note noch die verbale Einschätzung fallen vom Himmel, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Aha! Das habe ich ja gesagt!) sondern stehen am Ende eines gemeinsamen Weges von Lehrern und Schülern und der jeweiligen Lehrerkonferenz. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Schüler in der Lehrerkonferenz?) Ich halte die verbale Einschätzung neben der Note für absolut sinnvoll. Das Zeugnis ist ein staatlicher Eingriff, eine nur auf gesetzlicher Grundlage mögliche Bewertung. Die Begründung von Verwaltungsentscheidungen sollte eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sein. Natürlich sagt die Kopfnote nur begrenzt etwas über die Person aus. Es wäre verfehlt, jede Note für sich zu betrachten. Das Zeugnis als Ganzes ist entscheidend. In diesem Ganzen geben die Kopfnoten eine Perspektive wieder. Noten bilden eine Reihe, können Entwicklungen abbilden und sind eine besondere Nachricht an den Schüler. Noten und verbale Ergänzungen spiegeln zudem den Eltern ein Bild ihres Kindes wider; manchmal ein unbekanntes. (Beifall bei der CDU) Vielleicht liegt hier ein besonders wichtiger Aspekt, der von jenen, die Noten nur in ihrem Aussagewert für Dritte beurteilen, verkannt wird. Der Verzicht auf eine verbale Begründung nimmt den Noten diese wichtige Erläuterung. Entlastung kann man in anderen Bereichen schaffen, wobei das Thema Entlastung wieder eine subjektive Sache ist. Manche würden sich bereits freuen, wenn sie dadurch entlastet würden, dass ihr Engagement nicht als Kritik an jenen verstanden würde, die eine andere Perspektive auf ihre eigene Belastungsbereitschaft oder -fähigkeit haben. Die Benotung von Verhalten und Einstellungen, also etwas, was erlern- und steuerbar ist, erscheint mir weniger problematisch als die Benotung in Bereichen, in denen es viel auf Begabung ankommt, zum Beispiel in Musik, Kunst oder Sport. Die Kürze der Debatte reicht nicht aus, die Vielzahl der Entlastungsmöglichkeiten zu erörtern. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir künftig auf benotete Hausaufgaben verzichten, keine Herbarien in den Ferien mehr, keine Steinzeithöhlen aus Pappe. Das wäre eine wirkliche Entlastung, nicht nur für die Lehrer, sondern auch für ehrgeizige Eltern. Es würde von dem Problem wegführen, dass der Bildungserfolg, mitunter auch die Sympathien von Lehrern, vom sozialen Hintergrund und elterlichen Engagement beeinflusst sind. Die Kritik an verhaltensorientierter Bewertung verkennt, dass nicht die Note, nicht die Begründung die Probleme sind, sondern jene, die sie anwenden. Wenn Sie als AfD wirklich der Meinung sind, dass in der Regel drei Zeilen am Jahresende Lehrer spürbar entlasten, (Sören Voigt, CDU: Ganzjährlich!) macht mir diese Fantasielosigkeit über Veränderungsmöglichkeit mehr Sorge als eine gefühlte Überlastung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Einen Antrag, der so etwas unterstützt, können wir nicht unterstützen. Vielen Dank. (Beifall) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Gockel für die CDU-Fraktion. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Dr. Weigand. (Sören Voigt, CDU: Das wird interessant jetzt!)
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Gockel von der CDU, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen, wir müssen viel im Bereich der Lehrer tun, wir müssen sie entlasten, wir müssen, wir müssen, wir müssen – – Wer regiert denn eigentlich seit 30 Jahren? Wer hat denn seit 30 Jahren das Kultusministerium unter sich? Das sind Sie Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Wünscht ein Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort? – Das sehe ich nicht. Es liegt grundsätzlich kein Verlangen nach Aussprache vor. von der CDU. Sie haben zu diesen Belastungen geführt, weil Sie jahrelang mit Ihrer Politik gepennt haben. (Beifall bei der AfD) Den Lehrermangel haben Sie verursacht. Sie haben die Lehrerbelastung geschaffen. Sie haben uns genau dahin manövriert, wo wir jetzt stehen. Wir schlagen etwas Einfaches vor: die Entlastung mit diesen drei Zeilen. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Dafür muss sich ein Klassenlehrer trotzdem eine Weile hinsetzen – außer, er macht es oberflächlich und baut irgendetwas zusammen. Es geht darum, dass wir ein Zeichen setzen und nicht nur reden wie Sie von der CDU, sondern dass wir endlich machen. Das braucht dieses Land. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war noch einmal Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann ist jetzt meine Frage, ob Sie Einzelabstimmung begehren. (André Wendt, AfD: Ja.) Alles klar. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über die in der Drucksache 7/12278 unter Ziffer 6, enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung, zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/11473 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür, ist damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Ich kann gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung feststellen, dass den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, zugestimmt ist und das Plenum dem Abstimmungsverhalten des Ausschusses folgt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/12279 Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen unter der genannten Drucksache vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest und kann damit diesen Tagesordnungspunkt für beendet erklären. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar morgen, Donnerstag, den 2. Februar 2023, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. schen Landtags ist geschlossen. Danke schön. (Schluss der Sitzung: 18:11 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
