Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute liegt der Entwurf der regierungstragenden Fraktionen zum Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vor. Die Staatsregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Er sieht die Zahlung einer einmaligen Energiepauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen, aber auch der sächsischen Kommunen und der sonstigen Dienstherren vor; damit wird den hohen Preissteigerungen im Energiebereich Rechnung getragen. Anlass ist – Sie wissen es – das Entlastungspaket III des Bundes, das für Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro enthalten hat. Die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen sind in Kraft getreten. Die jeweiligen Auszahlungen erfolgen, und die anderen Bundesländer machen das genauso. Natürlich sind auch sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Energiepreiskrise und den damit verbundenen Preissteigerungen betroffen. Deshalb ist eine landesgesetzliche Regelung folgerichtig. Die sächsische Regelung sieht die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 300 Euro, wie anderswo auch, an die sächsischen Ruhestandsbeamten und Witwen vor. Diese Regelung ist zielgenau und sozial ausgewogen. Da ist das Vermeiden von Doppelzahlungen; denn zum einen wird die Energiepreispauschale an Rentner oder an diejenigen, die auch andere Versorgungsbezüge haben, herausgerechnet, um Mitnahmeeffekte auszuschließen, und zum anderen unterliegt die Energiepreispauschale wie auch andernorts der Lohnsteuerpflicht. Wer also eine niedrige Pension bekommt, wird niedrig belastet und bei höheren Pensionen ist eine höhere steuerliche Belastung die Konsequenz. Insgesamt können voraussichtlich rund ein Drittel der sächsischen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie Witwen und Witwer die Energiepreispauschale auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs erhalten. Circa zwei Drittel der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben die Energiepreispauschale bereits erhalten, in der Regel über andere Renten. Das ist das Ergebnis der besonderen Spezifik der neuen Bundesländer, wo in der Regel berufliche Mischbiografien vorliegen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Vorjohann, einen Moment, bitte. – Herr Barth, eine Zwischenfrage?
