Kerstin Köditz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Bezug auf unseren Änderungsantrag will ich die Punkte zum Streichen des § 19 a jetzt nicht wiederholen. Unsere Forderungen zur Verwendung der Mittel, die der Freistaat durch Glücksspiele erzielt, haben wir hier im Hohen Haus auch schon des Öfteren besprochen. Die Ablehnung unserer Abstandsregel und die Erläuterungen dazu erfolgten schon innerhalb der Debatte. Auch das möchte ich weglassen. Das können Sie alles nachlesen. Mir geht es um Folgendes: Herr Pallas sprach von den Zielen und sagte, dass es als erstes um Suchtprävention geht. Der Minister führte Zahlen auf: Erstens. Suchtprävention. Zweitens. Das. Drittens. Das. Viertens. Das. Alle beide haben aber vergessen, was im Gesetzestext steht, nämlich, dass die Ziele des Gesetzes gleichrangig sind. Vergeben Sie also bitte keine Nummern, sondern lassen Sie es als Aufzählung. Wenn man Nummern davorsetzt, klingt es so, als gäbe es eine Rangfolge. Unser Änderungsantrag besagt, dass wir bei den Zielen wirklich vorrangige Ziele definieren wollen, um das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern sowie einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Das sind wissenschaftliche Forderungen. Dann gibt es weitere Ziele. Der Schutz steht für uns im Vordergrund. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, dann könnten wir vielleicht von einer Ablehnung des Gesamtgesetzentwurfs absehen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz mit der Einbringung des Änderungsantrages. Gibt es zum Änderungsantrag Redebedarf? Es hatten vorhin schon Kolleginnen und Kollegen in ihren Reden auf Ihren Änderungsantrag verwiesen. – Ich sehe keinen Redebedarf zum Änderungsantrag. Dann möchte ich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12365, eingebracht von Kerstin Köditz, zur Abstimmung stellen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einer Mehrheit an Stimmen dagegen und weniger Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen. Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung ab, wie er vom Ausschuss vorgeschlagen worden ist. Normalerweise könnten wir artikelweise abstimmen. Ich Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über die Gewährung sächsische Versorgungsempfängerinnen (Sächsisches Energiepreispauschale-Gesetz Drucksache 7/12096, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/12274, Beschlussempfehlung Als Allererstes frage ich, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Mirko Schultze, das Wort haben möchte. – Das sehe ich nicht, da er nicht am Platz ist. Deshalb gehen wir jetzt in die allgemeine Aussprache, und ich bitte für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Löffler.
