Kay Ritter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Hohe Haus beschäftigt sich zum wiederholten Mal mit einer Thematik, die im Kern knapp 200 Kilometer nördlich zu verorten ist, nämlich im Deutschen Bundestag. Nochmals zur Erinnerung: Rentenrecht ist grundsätzlich Bundesrecht. (Zuruf von den LINKEN: Haben Sie unseren Antrag überhaupt gelesen?) – Ja, das habe ich. Blicken wir einmal zurück ins Jahr 2021, also vor der Bundestagswahl: Die damalige Regierung – bekanntlich eine Koalition aus CDU/CSU und SPD – hatte zur Errichtung eines Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der OstWest-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer eine Milliarde Euro in den Haushaltsplan für 2022 eingestellt und damit eine langjährige Forderung der Selbstorganisationen der betroffenen Personenkreise sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten aufgegriffen. Im Rahmen einer Länderbeteiligung sollte das Fondsvolumen um den gleichen Betrag ergänzt werden und somit insgesamt zwei Milliarden Euro betragen. Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 – von der jetzigen Regierung – wurde angekündigt, derung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler umzusetzen. So weit die Theorie – in der Praxis sieht es leider anders aus. (Sabine Friedel, SPD: Wir haben insgesamt mehr umgesetzt als Sie!) Statt den von der unionsgeführten Bundesregierung am 23. Juni 2021 in den Haushaltsplan für 2022 eingestellten Bundesanteil von einer Milliarde Euro beizubehalten, kürzte die Ampel den vorgesehenen Fondsumfang – Frau Kollegin Schaper hat es schon gesagt – um die Hälfte. Somit stehen lediglich 500 Millionen Euro für den Fonds zur Abmilderung zur Verfügung. Die Bundesländer sollten sich hälftig an der Leistung beteiligen, um eine Verdoppelung zu ermöglichen, um wieder auf die geplante Milliarde Euro zu kommen; aber da fehlt immer noch eine Milliarde, meine Damen und Herren. Anstatt nach einer Lösung im Sinne der Betroffenen mit den Bundesländern zu suchen, stehen wir vor einem föderalen Flickenteppich. Bisher hat nur Mecklenburg-Vorpommern seine Bereitschaft erklärt, der Stiftung beizutreten. So gibt es im Bereich der Anspruchsberechtigten unterschiedliche Zahlen: Der Bund geht von 180 000 Betroffenen aus, wohingegen die Antragsteller von 500 000 Personen sprechen. Hier gilt es, umgehend Klarheit bei den festgelegten Voraussetzungen zu schaffen. Die geschaffenen Tatsachen, wie zum Beispiel die Festlegung der Einkommensgrenze von 830 Euro, werden möglicherweise einigen Personen den Zugriff auf die Stiftungsleistung verwehren. Ebenso ist unklar, ob tatsächlich alle Personenkreise, welche systembedingte Überführungslücken in der Vergangenheit geltend gemacht haben, von dem Fonds profitieren können. Ich habe die Sorge, dass dies im Ergebnis nicht zur Befriedigung beitragen wird. Viele Jahre haben sowohl bei mir im Wahlkreisbüro als auch bei meinen Vorgängerinnen nach DDR-Recht geschiedene Frauen uns den Umstand dieser offensichtlichen Benachteiligung dargelegt und um Unterstützung gebeten. Sollten alle diese Bemühungen umsonst gewesen sein? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welche Bemühungen denn Ihrerseits?) Was mir beim Lesen neu war, war die Tatsache, dass sich DIE LINKE nun auch für aus der DDR geflohene Bürger einsetzt. Der Grund dieser Flucht waren ja Ihre politischen Vorgänger – aber wie so oft im Leben kommt die Erkenntnis spät. Hauptsache sie kommt, meine Damen und Herren! (Susanne Schaper, DIE LINKE: Es wäre schön, wenn sie bei Ihnen mal käme!) Bei der Forderung nach diesem Gerechtigkeitsfonds wird deutlich, dass die LINKEN gar nicht an einer Lösung der Situation interessiert sind. So stellt sich nämlich neben der Frage nach der Finanzierung die weitere Frage nach der Angemessenheit. Diese Frage wollen Sie gar nicht beantworten und damit auch nicht zur Lösung beitragen. (Widerspruch bei den LINKEN) Aus den genannten Gründen können wir dem Ansinnen des Antrages nicht folgen und werden ihn ablehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Ritter. Kollege Urban spricht nun für die Fraktion der AfD.
