Jan Löffler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die überall steigenden Preise, besonders für Energie, sind für große Teile der Bevölkerung spürbar. Im Rahmen der föderalen Finanzbeziehungen ist es Aufgabe des Bundes, die Menschen in unserem Land zu entlasten. Selbstverständlich beteiligen wir uns als Freistaat Sachsen ergänzend an den Entlastungspaketen, soweit es notwendig ist. Dazu gehört auch der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Energiepreispauschale an die sächsischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Im Namen der einbringenden Fraktion darf ich Ihnen dieses Gesetz nun kurz erläutern. würde Ihnen dennoch vorschlagen, im Block abzustimmen, wenn es keinen Widerspruch dazu gibt. – Den sehe ich nicht. Dann lasse ich über die Überschrift, über Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, über Artikel 2 Änderung des Sächsischen Spielbankengesetzes, Artikel 3 mit einer neuen Überschrift – Änderung des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses – und Artikel 4 Inkrafttreten abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen, einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist somit dem Gesetzentwurf erst einmal zugestimmt. Trotz alledem würde ich gern den Gesetzentwurf Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Gänze abstimmen lassen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen, einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist somit dem Gesetzentwurf entsprochen und das Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet. Wir kommen jetzt, meine Damen und Herren, zum des Entwurfs einer Energiepreispauschale an und Versorgungsempfänger – SächsEPPG) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses Der Bund hat Regelungen getroffen, mit denen Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro erhalten, mit der angesichts der hohen Energiebelastung deren Einkünfte gestärkt werden sollen. Wir halten diese einmaligen Leistungen für richtig, weil es dabei hilft, die finanziellen Nöte etwas zu lindern. Zur Übernahme dieser Regelungen, auch für ehemalige Beamtinnen und Beamte auf Ebene der Länder und der Kommunen, sind entsprechende dienstrechtliche Regelungen notwendig anzupassen. Nur so können wir in Sachsen für unsere Versorgungsempfänger die Zahlung auszahlen. Für uns als Koalitionsfraktion ist es im Sinne der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung selbstverständlich, dass ehemalige Beamtinnen und Beamte, die in früheren Jahren im Interesse der sächsischen Bürgerinnen und Bürger tätig gewesen sind, diese Entlastungen entsprechend ihren Kollegen auf Bundesebene bekommen. Die dafür nach Angabe der Staatsregierung erforderlichen Ausgaben in Höhe von ungefähr maximal 1,3 Millionen Euro sind im Doppelhaushalt 2023/2024, welchen wir hier im Dezember gemeinsam beraten und beschlossen haben, bereits eingeplant. Ergänzend darf ich darauf verweisen, dass mit den Regelungen im Gesetzentwurf Doppelzahlungen der Energiepauschale an Personen ausgeschlossen werden. Das heißt, dass Personen, die bereits aus gesetzlichen Rentenansprüchen eine Energiepreispauschale erhalten haben oder zum Zeitpunkt der Zahlung der Energiepreispauschale nach Einkommensteuergesetz noch in einem aktiven Dienstverhältnis gestanden haben, keinen Anspruch nach diesem Gesetz haben. Dies halten wir im Sinne der Gerechtigkeit für geboten. Der Staatsregierung möchte ich an diesem Punkt für die Zusammenarbeit danken; denn gerade im Sinne der Beschleunigung hat es hier geholfen, eng beieinander zu sein und den Formulierungsvorschlag schon regierungsseitig angehört zu haben. Die Anhörungsergebnisse liegen Ihnen ergänzend zur Drucksache zum Gesetzentwurf vor. Das Vorhaben ist dort auf breite Zustimmung gestoßen. Einwände wurden nicht geltend gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, damit die Berechtigten sehr zeitnah die Zahlungen erhalten können, weshalb wir auch eine Eilausfertigung zum Gesetz begehren und diese schon beantragt haben. Vielen lieben Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung –
