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Franziska Schubert

GRÜNE 01.02.2023 Sitzungen 7/65

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In jeder Legislaturperiode seit der Wiedervereinigung gab es Anläufe, hinsichtlich der DDR-Renten einen Ausgleich zu schaffen. Ehrlicherweise muss man sagen: Es ist nie etwas daraus geworden. Jetzt hat es die Ampelregierung in Berlin wenigstens geschafft, einen kleinen Schritt für einen Teil der Betroffenen zu machen. Diese können nach jahrzehntelangen Debatten überhaupt noch von der Regelung profitieren. Der Bund hat die Errichtung einer Bundesstiftung beschlossen und nach jahrelangem Ringen ein Ergebnis und somit wenigstens eine gewisse Anerkennung erzielt. Wir sind der Auffassung, dass wir trotz der Mängel, die wir auch sehen, diesen kleinen Beitrag an Wiedergutmachung leisten sollten. Sich daran nicht zu beteiligen, das halte ich und das halten wir als BÜNDNISGRÜNE-Fraktion nicht für richtig. Darum positionieren wir uns als BÜNDNISGRÜNE auch für eine Beteiligung Sachsens. Lieber Herr Kollege Ritter, das Rentenrecht mag Bundesrecht sein, aber ich möchte Sie daran erinnern, dass Sachsen schon seit Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag zahlt, nämlich in Form der Sonderrenten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR. Im Jahr 2018 hat Sachsen 832 Millionen Euro gezahlt. Dieses Geld, dieser dreistellige Millionenbetrag, geht an Leute, die in der DDR-Zeit gearbeitet haben, um dieses realsozialistische Gesellschaftsexperiment mit all seinen kruden Auswirkungen und Ungerechtigkeiten zu stützen. Dazu gehören beispielsweise die Angehörigen der NVA und der Volkspolizei – wobei Sachsen sogar 100 % der Renten trägt –, der Zollverwaltung und der Staatssicherheit. 40 % trägt der Bund, 60 % tragen die Länder. Die ostdeutschen Länder beteiligen sich mit Ausgaben in Höhe von ungefähr 2,8 Milliarden Euro jährlich daran, diesen Leuten die Renten aus den Zusatzversorgungssystemen zu zahlen. Für mich ist das ein ganz verzerrtes Bild. Die Ungerechtigkeit des DDR-Systems lebt darin weiter. Wenn ich es gewichten muss, 832 Millionen Euro – wahrscheinlich jetzt noch mehr – gegenüber maximal 60 Millionen Euro, mit denen sich Sachsen beteiligen müsste, um Menschen wie Kontingentflüchtlingen etwas – etwas! – Gerechtigkeit zukommen zu lassen, dann weiß ich und dann wissen wir, wo wir als BÜNDNISGRÜNE stehen. Gleichzeitig sind wir uns aber vollkommen bewusst, dass wir mit diesem Fonds erstens die Versäumnisse vorheriger Regierungen natürlich nicht annähernd aufwiegen können, dass dieser Fonds zweitens im 33. Jahr der Wiedervereinigung deutlich zu spät kommt, und dass er drittens bei Weitem nicht ausreichend ausgestattet ist und leider immer noch zu viele Berufsgruppen ausschließt, um Ungerechtigkeiten auch nur annähernd wiedergutzumachen. Trotzdem sollten wir diesen Beitrag leisten; denn für viele Menschen ist es viel Geld, das sie brauchen. Zur Ehrlichkeit gehört beim Blick auf den Einigungsprozess dazu: Es gab Fehler, die nachwirken. Die Ost-WestRentenüberleitung ist ein Teil davon. Dass diese Ungerechtigkeiten seit vielen Jahren stark gefühlt werden, das macht etwas mit Menschen und mit ihrem Vertrauen in diese Bundesrepublik und auch in Politik; denn das Gefühl zu haben, dass die eigene Lebensleistung nicht anerkannt wird und dass man dadurch nun zum Teil von Altersarmut betroffen ist, das ist bitter. Mich macht es betroffen, dass die Politik es eben nicht geschafft hat, auch nicht unter einer ostdeutschen Bundeskanzlerin, für Rentengerechtigkeit zu sorgen. Es ist viel Demütigung geschehen, und das darf man nicht unterschätzen. Das Thema der fortwährenden strukturellen Ungleichheiten zwischen Ost und West bleibt allerdings nach wie vor. Wir können politisch und finanziell nicht alle Ungerechtigkeiten aufwiegen, die geschehen sind, aber wir können und müssen – das ist auch Aufgabe von Politik – für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands sorgen. Auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist ein Durchschnittshaushalt West doppelt so wohlhabend wie ein Durchschnittshaushalt Ost. Die Angleichung von Löhnen und Renten sind offene Baustellen. In Ostdeutschland gibt es weiterhin Aufholbedarf bei der Wirtschaftskraft, bei qualifizierten Arbeitskräften und bei der Verringerung des Armutsrisikos. Der Anteil ostdeutscher Menschen in Regierungsstrukturen ist deutlich zu gering. Dass diese Sichtweisen dann fehlen, liegt auf der Hand. Wenn wir unseren Blick schärfen, dann sehen wir, dass es um so viel mehr geht als ausschließlich um die Rentenüberleitung und Rentengerechtigkeit. Es geht um die immer noch bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen Ost und West als Ganzes, die Anerkennung der Lebensleistung älterer Generationen und die Schaffung von Chancen für neue. Für mich gehören zu dieser Debatte auch die Herausforderungen des demografischen Wandels und der sukzessive Strukturabbau, wie wir ihn beispielsweise bei den Schulschließungen in den Neunzigerjahren oder beim Rückbau von Strecken erlebt haben. Meiner Meinung nach hatten und haben diese Entwicklungen auch Auswirkungen auf das Vertrauen in Demokratie. Gesamtdeutsch betrachtet finden Transformationsprozesse derzeit nicht nur in Ostdeutschland, sondern bundesweit statt. Wir leben in einer Zeit des Wandels. Ich nenne das, was mehrere Generationen in den 1990-Jahren in Ostdeutschland durchlebt haben, gern auch „Bruchkompetenz“, eine Kompetenz, die man lernt, wenn man mit Veränderungen umgehen muss. Die spezifischen Erfahrungen, die dabei in Ostdeutschland gesammelt wurden, sind für ganz Deutschland in einem Prozess des Wandels interessant. Wir brauchen daher eine Debatte darüber, was Ausgleich und Gerechtigkeit heute auch sein können. Nach diesem Exkurs, der mir für diese Debatte unerlässlich scheint, möchte ich einige Worte zum Antrag und zu den Äußerungen der LINKEN in Bezug auf den Härtefallfonds verlieren. Wenn ich mir den Antrag und die Wortmeldung Ihres Kollegen Herrn Pellmann anschaue, dann erschließt sich mir nicht, ob Sie den Härtefallfonds unterstützen oder nicht. Frau Schaper war heute deutlich klarer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind ja auch im Sächsischen Landtag!) Vielmehr scheinen Sie sich zwischen Landes- und Bundespolitik nicht zum ersten Mal nicht ganz einig zu sein – das ist auch legitim – und Sie bleiben bei der Ausgestaltung eines Gerechtigkeitsfonds unkonkret; denn es ist widersprüchlich, den Härtefallfonds auf Bundesebene durch Herrn Pellmann komplett schlechtzureden, während Sie auf Landesebene eine Beteiligung des Freistaates fordern. Die Idee klingt natürlich schön, ein sogenannter „Gerechtigkeitsfonds“, aber gerade vor dem Hintergrund der von mir geschilderten Umbrüche auf so vielen Ebenen sind die Definition von Gerechtigkeit und eines Betroffenenkreises sowie die finanzielle Untersetzung eines solchen Vorhabens das besagte weite Feld, auf dem am Ende wohl mehr Enttäuschungen als Gerechtigkeitsempfinden zurückbleiben würden. Vor den genannten Hintergründen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Auch wenn wir das Grundanliegen verstehen und teilen, bleibt für uns BÜNDNISGRÜNE die Herstellung von wirtschaftlicher und sozialer, von struktureller Gleichheit zwischen Ost und West die weitaus größere und wichtigere Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun sehe ich an Mikrofon 4 Kollegen Ritter, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig?

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