Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich finde es sehr gut, dass wir diesen Antrag auf der Tagesordnung haben und in diesem Hohen Hause über Sachsen als Weinbauland reden; denn das ist eines der Themen, die uns sehr gut zu Gesicht stehen und worauf wir bundesweit und in Europa immer aufmerksam machen können. Wir hüten hier einen echten Schatz und müssen uns mit unserem Wein alles andere als verstecken. Und das gehört auch einmal ins Parlament. Unser Weinbau ist nicht nur von der qualitativen Entwicklung her, sondern auch für unsere Kulturlandschaft etwas Besonderes. Das haben wir heute schon mehrfach gehört und das steht besonders im Fokus, wenn man sich in Dresden, entlang der Elbe, befindet. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Dieser Steillagenanbau prägt unsere Kulturlandschaft wesentlich mit, und das schon seit vielen Jahrhunderten. Wie wir wissen, ist es ein sehr kleines – es gehört mit zu den kleinsten in Deutschland –, aber auch ein sehr feines Gebiet. Die Anbauflächen umfassen nur circa 500 Hektar, und unser Anbaugebiet reicht sogar noch etwas über Sachsen hinaus. Immerhin bewirtschaften circa 1 500 Winzerinnen und Winzer dieses Gebiet. Man merkt es schon an den Zahlen, wenn man sie gegenüberstellt: Viele davon sind Kleinund Kleinstwinzer. Doch auch das ist durchaus ein Schatz. All diese Menschen haben es geschafft, unseren sächsischen Wein zu einem Qualitätsprodukt zu entwickeln. Die steigende Anzahl von Spitzenweinen aus diesem Anbaugebiet ist dafür ein Beleg; auch das wurde schon genannt. Darüber sind wir sehr froh und kredenzen diese Weine als Staatsregierung immer sehr gern bei unseren Anlässen. Das stößt auf eine große Resonanz bei den Kolleginnen und Kollegen, namentlich aus Rheinland Pfalz, dem Saarland oder aus Hessen, die dann ganz begeistert sind, was sie hier in Sachsen bekommen können, was sie oftmals gar nicht so erwartet hätten. Aber bei all dem, worauf wir stolz sein können, stehen wir vor vielfältigen Herausforderungen. Angesichts der Zahl von knapp 1 500 Winzerinnen und Winzern gehört zur Wahrheit dazu, dass es vor nur 15 Jahren mehr als doppelt so viele waren. Damals hatten wir noch weit über 3 500 Winzerinnen und Winzer. Auch wenn wir die Entwicklung sehen, dass der Haupt- und der Nebenerwerb zunehmen, so scheiden doch sehr viele Hobbywinzerinnen und -winzer aus. Das hat vor allen Dingen etwas mit der Demografie – mit dem hohen Alter derjenigen – zu tun. Aber es besteht die Gefahr, dass dadurch die Bewirtschaftung dieser kleinen Weinberge, dieser Steillagen gefährdet wird. Wir wollen nicht diese nachteiligen Folgen für unsere einzigartige Kulturlandschaft. Wir wollen keine Nachteile für diese Region als touristische Attraktion, die Verbindung von uralter Kulturlandschaft, Baudenkmälern, Wäldern, den Kerbtälern an der Elbe mit den Weinlagen. Wir wollen auch nicht den Verlust der biologischen Vielfalt. Gerade der Steillagenbau, die Trockenmauern sind ein ausgesprochener Hotspot der Artenvielfalt. Es ist sehr wichtig, dass sie nicht verschwinden. Natürlich ist es ein Problem, wenn einzelne Weinbauflächen nicht bewirtschaftet werden. Das betrifft nicht nur die Lage selbst, sondern es strahlt auch aus, wenn sie verwildern. Ungepflegte Weinbergmauern und erhöhtes Schadensaufkommen in den Weinstöcken sind Probleme, denen wir unbedingt begegnen müssen. Es kam schon die Forderung, dass wir das als Freistaat unterstützen müssen. Das ist für uns selbstverständlich, nicht nur als Koalition, sondern, wie ich es hier mitbekomme, ist es auch ein breiter Wunsch der Opposition. Das verbindet uns in Sachsen tatsächlich miteinander. Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir EU-Programme haben, zum Beispiel das EU-Stützungsprogramm für den Weinsektor. Damit werden Modernisierung und Sortenumstellung, wie hier schon angesprochen wurde, in den Weinbergen und der Abschluss von Ernteversicherungen gefördert. Wir haben unsere eigene Richtlinie Natürliches Erbe. Jedes Jahr gehen erhebliche Summen aus gutem Grund in die Weinbergmauern; ich hatte es soeben beschrieben. Wir haben die landeseigene Förderung über die Förderrichtlinie Startprämie Weinbau/2022 für Impulse zur Weiterbewirtschaftung von Weinbergsteillagen. Es wurde angesprochen, warum das so wichtig ist. Natürlich haben wir auch Know-how. Mit unserem Landesamt, dem LfULG, unterstützen wir Forschung und Entwicklung sowie den Wissenstransfer zu den Praktikerinnen und Praktikern. Selbstverständlich greifen auch die allgemeinen Förderprogramme im Bereich Landwirtschaft, von der investiven Förderung, über die Förderung von ökologischem Anbau bis hin zu den EU-Direktzahlungen. Das ist also ein sehr breites Paket. Wir sehen aber auch die derzeitige Entwicklung und die Herausforderungen. Kollege Böhme, das müssen wir nicht erst erfinden, sondern wir haben bereits in Abstimmung mit dem Weinbauverband Sachsen eine Konzeption zum Steillagenweinbau in Auftrag gegeben, und zwar bei der Firma FUTOUR in Dresden. Sie hat das, wie ich finde, in hervorragender Arbeit gewährleistet. Nicht nur in Abstimmung mit dem Weinbauverband, sondern zum Beispiel auch mit dem Landkreis Meißen, den Kommunen, aber vor allen Dingen mit den praktischen Weinbaubetreibenden, den Winzerinnen und Winzern, hat sie gemeinsam die Probleme der Steillagenbewirtschaftung analysiert. Worauf müssen wir setzen? Was können wir jetzt tun, um das Ganze attraktiver zu gestalten? Diese Konzeption ist ganz frisch – in den letzten Tagen – allen Fraktionen zugegangen. Das heißt, wir müssen nicht mehr darüber reden, dass etwas passieren müsste, sondern wir haben jetzt die Vorschläge, die Analyse aus der Sicht derjenigen, die es betrifft. Dies werden wir veröffentlichen und auf dieser Grundlage auch mit den Touristikern – das hat weitere Dimensionen, auch für den Naturschutz – gemeinsam diskutieren. Last, but not least: Nicht zu unterschätzen ist, was noch relativ neu ist: das Weinbezeichnungsrecht. Es ist erst novelliert worden und legt die Verantwortung genau in die Hände der Winzerinnen und Winzer. Im Jahr 2021 hat sich die Schutzgemeinschaft Sachsen als Organisation der Weinbaubetreibenden zur Verwaltung der herkunftsgeschützten Weinnamen, der geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen, und der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gegründet. Das heißt, wir wollen Sachsen zu einem Namen machen, wie wir es auch aus anderen Regionen Europas kennen, wo der Name der Region für die Qualität steht. Diese Schutzgemeinschaft hat nun die Produktspezifikationen erarbeitet und geschaut, wie Änderungsanträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden und wie sie das Weinbaugebiet konkret abgrenzen wollen. Das ist eine Menge Arbeit, die man sich dort übergeholfen hat, aber sie ist wichtig für die Zukunft unseres Weinbaugebietes. Dafür möchte ich herzlich Danke sagen, dass diese Arbeit dort – nicht nur hier, staatlicherseits, sondern genau in dieser Schutzgemeinschaft – geleistet wird. Natürlich werden wir dies als Verwaltung, als Staat weiterhin maßgeblich unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass wir das heute im Plenum, im Hohen Haus, diskutiert haben und die Bedeutung dessen von allen nochmals ausgesprochen worden ist. Ich denke, das tut allen Winzerinnen und Winzern sehr gut. Zum Schluss wünsche ich uns allen und den Winzerinnen und Winzern einen guten Jahrgang, eine gute Saison 2023. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)
