Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird am Ende ganz gut. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf trägt das Datum 23. Juni 2021. Seit Sommer 2021 also warten die Betreiber(innen) des Online-Glücksspiels, auch der Freistaat Sachsen, auf die Legalisierung und damit auch auf die neuen Einnahmequellen des virtuellen Casinomarktes. Zwischen den Koalitionsfraktionen haben wir länger um verschiedenste Aspekte und Zielstellungen intensiv gerungen. Als SPD-Fraktion war es uns wichtig, bei dieser Liberalisierung nicht die Menschen aus den Augen zu verlieren, die von Suchtverhalten getrieben nun eine Möglichkeit mehr erhalten sollen, horrende Schulden zu machen sowie die Menschen, die für die Befriedigung ihrer Sucht nach dem Glücksspiel nicht einmal ihre Wohnung verlassen müssen und damit sich und gegebenenfalls ihre Familien ins Unglück stürzen. Deshalb finden wir es richtig, dass sich die zu ändernden Gesetze nun als Erstes der Suchtprävention verschreiben. Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sowie das Sächsische Spielbankengesetz sollen zum Ziel haben, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Zur Erreichung dieser und weiterer Ziele, wie Jugend- und Spielerschutz, soll der Freistaat Sachsen die Sicherstellung der wissenschaftlichen Forschung fördern, damit Suchtgefahren durch Glücksspiel vermieden sowie die Suchtprävention und -hilfe und die Glücksaufsicht als öffentliche Aufgabe gestärkt werden. Damit bin ich schon bei den konkreten Maßnahmen, die wir in diesem Gesetzentwurf ergänzen. Die Aufsichtsbehörde soll rechtlich in die Lage versetzt werden, glücksspielrechtliche Regelungen, beispielsweise die Pflicht, sich an eine zentrale Sperrdatei anzuschließen, auch gegenüber Gaststätten umzusetzen, die Geld- oder Wertspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten. Mit der Einführung einer Online-Casinospielsteuer wird sichergestellt, dass die Einnahmen, die durch das Angebot entstehen, unter anderem sozialen Zwecken, wie der Suchtprävention, zufließen können. Der Schutz vor und bei bereits vorhandener Spielsucht wird verbessert. So müssen fortan Informationen über regionale Suchtberatungsstellen sowie andere Anbieter als unabhängige Hilfsangebote gut sicht- und lesbar in den Spielstätten ausgehängt werden. Schließlich sehen wir für das Gelingen von Suchtprävention und Suchthilfe ausreichende Informationen als enorm wichtig an. Die Staatsregierung hat dem Landtag deshalb erstmals zum 31.12. nächsten Jahres und danach alle zwei Jahre einen Informationsbericht zur Entwicklung der Glücksspielsucht für terrestrisches und Online-Glücksspiel vorzulegen. Dessen Inhalt soll die Faktenlage zur aktuellen Situation und Entwicklung im Freistaat Sachsen darstellen, insbesondere die Maßnahmen der Staatsregierung und anderer relevanter Akteure bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht sowie Aktivitäten und maßgebliche aktuelle Erkenntnisse der sächsischen Suchtforschung. Sie werden an meiner Rede bemerkt haben: Ich glaube nicht an den sogenannten natürlichen Spieltrieb oder Glücksspieltrieb des Menschen zum kommerzialisierten Glücksspiel. Allerdings ist dieser fehlgeleitete Ansatz bereits im Glücksspielstaatsvertrag angelegt. Die Krux bei Staatsverträgen liegt darin – das führte Kollege Lippmann gerade schon aus –, dass dem Parlament keine nachträglichen Änderungsmöglichkeiten zustehen. Es gibt nur Hop oder Top. Die gänzliche Verweigerung des Online-Glücksspiels oder massive Einschränkungen des terrestrischen Glücksspiels sind daher durch den Sächsischen Landtag nicht möglich. Ich hoffe aber, dass wir mit den beschriebenen Maßnahmen die Folgen der Ermöglichung von terrestrischem und Online-Glücksspiel eindämmen können. Deshalb stimmen auch wir dem Gesetzentwurf heute zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Dann bitte ich die Staatsregierung um das Wort. Herr Staatsminister Schuster, bitte.
