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Simone Lang

SPD 01.02.2023 Sitzungen 7/65

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die CDU-Fraktion greift eine Aktuelle Debatte auf, die nicht neu ist und sich in den vergangenen Wochen und Monaten zugespitzt hat. Das haben die Vorrednerinnen und Vorrednern schon gesagt. Sie sind auf viele Punkte eingegangen. Daher möchte ich mich relativ kurzhalten. Das Problem der Engpässe bei Arzneimitteln ist nicht nur auf Landesebene zu suchen, sondern die Problemlösung reicht weiter und darüber hinaus. Es bedarf einer gesamteuropäischen Koordinierung und eines gemeinsamen europäischen Vorgehens; denn die Ursachen hierfür sind vielschichtig und komplex und haben Konsequenzen zur Folge, die den nationalen Raum verlassen. Arzneimittelengpässe wirken sich direkt auf die Gesundheit der Patienten und Patientinnen sowie auf die Fortsetzung ihrer Behandlung aus. Die Folgen können das Fortschreiten einer Erkrankung sein und/oder die Verschlechterung der Symptome aufgrund einer verzögerten Behandlung. Zudem stellt diese Situation natürlich eine erhebliche psychische Belastung für Patienten und deren Familien dar. Die Risiken von Arzneimittelengpässen sind für gefährdete Bevölkerungsgruppen besonders hoch, etwa für Kinder, Senioren und Schwangere, aber natürlich auch für Menschen mit Behinderungen, für Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Krebs sowie für Patienten auf Intensivstationen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium bzw. der Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einem Eckpunktepapier Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Lieferengpässen aufgezeigt hat. So wird die Versorgung mit Arzneimitteln für Kinder verbessert, indem ein Preismoratorium für diese angepasst wird. Die Mehrkosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Lieferketten sollen ausgeweitet und der Produktionsstandort EU soll gestärkt werden. Hierfür wird eine Standortberücksichtigung mit dem Kriterium „Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU“ eingeführt. Hinzu kommt eine verbindliche mehrmonatige versorgungsnahe Lagerhaltung. Darüber hinaus wird die Versorgung von Patienten und Patientinnen in Apotheken verbessert, indem die Zuzahlung in bestimmten Fällen entfällt oder begrenzt wird. Um Versorgungsengpässe künftig besser und vor allem früher zu erkennen, wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit zusätzlichen Informationsrechten gegenüber pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern ausgestattet. All diese Maßnahmen sind wichtig und werden mittelfristig das Problem lösen. Wie wir bereits gehört haben, hat das Sozialministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Maßnahmen ergriffen, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. So soll das Arzneimittel- und Apothekerrecht großzügig ausgelegt werden, um zum Beispiel den Austausch von Medikamenten zwischen den Apotheken, die Herstellung in der Apotheke sowie die Abgabe importierter Arzneimittel zu erleichtern. Ein zentraler Baustein ist es jedoch, die Konzentration der Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion auf wenige Herstellungsstätten aufzubrechen, um so das Risiko für Lieferkettenunterbrechungen und Abhängigkeiten in der Zukunft zu minimieren. Die letzten Wochen haben wieder einmal mehr als deutlich gezeigt, dass die Auswirkungen gravierend sein können und dass ein koordiniertes und zügiges Handeln innerhalb der Europäischen Union dringend notwendig ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Nun könnten wir in eine zweite Runde gehen. Die CDU-Fraktion? – Kein Bedarf. Die AfD-Fraktion? – Kollege Schaufel, bitte schön.

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