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Hans-Jürgen Zickler

AfD 01.02.2023 Sitzungen 7/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Als Inhaber einer staatlichen Lottokonzession, der seit 30 Jahren fleißig Lottosteuern für den Freistaat einsammelt, kann ich es nur begrüßen, wenn versucht wird, etwas gegen illegales Glücksspiel zu unternehmen. Wie so oft in den letzten Jahren wurde in Deutschland ein Problem, das offensichtlich war, von den Regierenden nicht wahrgenommen. Wer hingeschaut hat, konnte allerdings sehen, dass hier Fehlentwicklungen am Laufen sind. Es wurde lange an der Lösung des Problems gearbeitet. Schön, dass jetzt endlich etwas passiert – besser spät als nie. Trotzdem bin ich als Mann der Praxis skeptisch, ob das mit diesem Gesetz gelingen wird. Nun einige Anmerkungen, warum sich meine Fraktion bei diesem Gesetz enthalten wird: Wie gesagt, es besteht Einvernehmen darüber, dass die landesrechtlichen Vorschriften im Bereich Glücksspiel angepasst werden müssen. Nachdem es lange Zeit so aussah, dass wir dem Entwurf unsere Zustimmung hätten geben können, gab es nach einer monatelangen Hängepartie seitens der Koalition nun auf einmal kurzfristig, Anfang des Jahres, einen Änderungsantrag der Koalition. Den Änderungsantrag der LINKEN haben wir auch noch; auf den gehe ich noch ein. Was markant an der Änderung im Koalitionsentwurf ist, ist, wie man unsere Bevölkerung einschätzt. Ich zitiere, welches Ziel dort als öffentliche Aufgabe festgeschrieben wird: den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken. – „Überwachte Bahnen?“ Aha. Bitte schön: Was sind „geordnete Bahnen“? Sind es schon totalitäre Züge im Staat, dass man die Bevölkerung nicht mehr selber für ihr Handeln verantwortlich machen lassen kann oder dass man sie nicht in der Lage sieht, ihren Spieltrieb zu beherrschen? Ich spreche von der Mehrheit der Bevölkerung. Sicherlich gibt es einige Menschen, für die Sucht ein Problem darstellt und um die man sich kümmern muss. Aber ob das damit gelingt? Man kann es nur hoffen. Bei den Regeln, die dazu erlassen wurden, bin ich skeptisch. Ich bin gespannt, welche Regeln Sie bei der Cannabis-Freigabe einführen. Gibt es dann ein monatliches THCLimit oder wie stellt man sich das vor? Diese 1 000 Euro Spieleinsatz sind für mich weltfremd. Für Manchen ist das unheimlich viel Geld, für den anderen – ja, gut. Was sollen solche Grundaussagen in einem Gesetzentwurf? Das ist ein Generalverdacht gegen die Bevölkerung. Das können wir als Partei nur ablehnen. Wir setzen auf Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger; die müssen gestärkt werden. Man sollte den Menschen des Freistaates nicht unterstellen, sie kämen mit ihren Suchtproblemen nicht zurecht und müssten an die Hand genommen werden. (Beifall bei der AfD) Diese Verallgemeinerung müssen wir ablehnen. Es ist vermessen, so etwas in ein Gesetz zu schreiben. An dem Änderungsantrag der LINKEN stört uns vor allen Dingen – das gab es in dem vorangegangenen Änderungsantrag schon einmal – die Änderung des Abstandbereichs. Das lehnen wir vollkommen ab, weil das bedeuten würde, dass in vielen Gebieten des Freistaates Sachsen keine Spielstätten mehr gestattet werden könnten oder es leicht wäre, durch Maßnahmen das freie Unternehmertum einzuschränken. Wenn wir es verunmöglichen, dass legale Spielstätten eröffnet werden, laufen wir der Intention des Gesetzes zuwider. Wir wollen Möglichkeiten eröffnen, legal zu spielen. Das Problem ist das illegale Glücksspiel. Dass wollen wir austrocknen und nicht den legalen Spielbetrieb unmöglich machen. § 19 a ist ein weiterer, nicht unwesentlicher Fakt in dem ganzen Gesetzesprozedere. Hier geht es um den Einsatz verdeckter Ermittler. Darin sehen wir Probleme, weil im Freistaat Sachsen noch die verfassungsmäßigen Grundlagen fehlen. Der Datenschutzbeauftragte hat bereits im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass die Regelungen nicht verhältnismäßig sind und schlichtweg die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler fehlen. Heute holt uns das Thema wieder ein. Wir reden über Grundrechtseingriffe, nur dieses Mal zu einem anderen Thema. Der Einschätzung der Datenschutzbeauftragten von Januar 2023 können wir uns nur anschließen. Wir sind der Meinung, man sollte ihn jetzt nicht aus dem Gesetz streichen, weil die Normenkontrollfrage noch geklärt werden muss. Wenn man ihn jetzt streicht, müsste man ihn wahrscheinlich später, wenn es zugelassen ist, wieder hineinnehmen. Das erscheint uns nicht sinnvoll. Lassen wir ihn im Gesetz stehen und warten wir ab, was der Sächsische Verfassungsgerichtshof dazu sagen wird. Der neu eingebrachte Änderungsantrag der LINKEN – wenn sie ihn einbringen, gehe ich darauf noch ein – schießt noch weiter über das Ziel hinaus und ist für uns abzulehnen. Wie gesagt: Der Gesetzentwurf war für uns fast zustimmungsfähig; aber wir sind der Meinung, es ist sinnvoller, uns bei der Abstimmung darüber zu enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Zickler für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Frau Kerstin Köditz.

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