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Petra Köpping

01.02.2023 Sitzungen 7/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Letzte Woche war ich – ebenso wie der Ministerpräsident vor zwei Wochen – in einer Apotheke und habe mir die Situation vor Ort einmal angeschaut. Es handelte sich um die Löwen-Apotheke im Pösnapark von Herrn Dr. Sauter, der diese Apotheke innehat. Dort habe ich mich erkundigt. An diesem Tag gab es circa 406 Einträge über Medikamente, die nicht verfügbar waren. Wenn man sich die Liste genau anschaut, dann sind dort über 100 000 Medikamente gelistet. Ich will das der Vollständigkeit halber dazusagen. Selbstverständlich gibt es Engpässe. Heute wurde eine ganze Reihe von Medikamenten genannt, bei denen diese Engpässe bestehen. Es handelt sich um Engpässe bei Fieber- und Hustensäften, Krebsmedikamenten, Blutdrucksenkern und Medikamenten gegen asthmatische Erkrankungen. Das ist eine sehr schwierige Situation, gerade für die Apothekerinnen und Apotheker. Trotzdem hat mir die LöwenApotheke im Pösnapark versichert, dass es keinen Patienten gibt, der ohne eine medizinische Versorgung – das heißt, ohne eine Empfehlung für ein Medikament – aus der Apotheke geht. Das ist ein wichtiger Ansatz. Wir wissen somit, dass die Apotheken sehr viel Mühe aufwenden müssen, um die Medikamente, vielleicht auch ein Ersatzmedikament, mit dem Arzt abzustimmen, damit der Patient gut versorgt wird. Aber das ist eine wichtige Botschaft. Ich denke, die muss man an dieser Stelle auch benennen. Dafür mein herzliches Dankeschön an alle Apothekerinnen und Apotheker, die es sich wirklich nicht leicht machen und die Patienten weiterhin versorgen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Selbstverständlich sind wir in einer ganz engen Abstimmung mit unserer Apothekenkammer und mit unserem Apothekenlandesverband. Was können wir als Freistaat tun? Das Erste, was ich immer mache, ist hinzuschauen. Was können wir selber tun? – Es ist heute einiges schon genannt worden. Auf der einen Seite legen wir die Arzneimittel und das Apothekenrecht großzügig aus. Das bedeutet, dass wir den Austausch von Medikamenten zwischen der einen und der anderen Apotheke – das ist bei Medikamenten nicht so einfach – zulassen und ermöglichen. Das ist eine wichtige Hilfe, weil die regionale Nachfrage durchaus verschieden sein kann. Das haben wir in Sachsen möglich gemacht. Das Zweite – das hatte Frau Schaper angesprochen – ist die Arzneimittelherstellung in der Apotheke. Das gilt nicht für jedes Medikament – das weiß ich –; manche können wir selber freigeben und andere muss der Bund bewilligen. Wir haben das mit allen Medikamenten, die machbar sind, für Sachsen hergeleitet. Auch das ist eine zusätzliche Arbeit für die Apothekerinnen und Apotheker – das wissen wir –, aber es funktioniert ganz gut. Das Dritte ist: Wir haben es in Sachsen geregelt, aus anderen Ländern Arzneimittel importieren zu können. Das ist nicht so einfach im Alltag. Wir haben dafür die Freigabe in Sachsen gegeben, sodass Arzneimittel aus anderen Ländern eingesetzt werden können, um Engpässe auszugleichen. Wir haben ein Viertes getan, das auch eine Rolle spielt: Wir haben in Sachsen circa 950 Apotheken – um mal die Größenordnung zu nennen –, und gerade in den ländlichen Regionen haben wir bei den Apotheken mittlerweile Engpässe, die die Fachkräfte betreffen. Da geht es nicht um die Medikamente, sondern um die Fachkräfte. Hier haben wir die Möglichkeit eingeräumt, dass man bei den Öffnungszeiten etwas variabler sein kann. Die Apotheken in den ländlichen Räumen wissen sehr genau, wann ihre Patientinnen und Patienten kommen, um sich Medikamente zu holen, und wann die Schwerpunktzeiten sind. Auch dort haben wir Möglichkeiten geschaffen. Und selbstverständlich haben wir einen Beschlussvorschlag eingebracht – und da gehe ich noch einmal in die Richtung, bei der auch von Herrn Schaufel gesagt worden ist, dass wir uns beim Bund dafür einsetzen sollen –, durch den mehr Maßnahmen ergriffen werden. Das haben wir für die nächste Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatsund Senatskanzleien am 16. Februar getan: Wir haben einen Beschlussvorschlag eingereicht, bei dem genau die Dinge, die Sie im Wesentlichen gefordert haben, aufgenommen worden sind. Was kann nun der Bund machen? Auch dazu möchte ich zwei Dinge sagen. Das eine ist – das ist heute schon erwähnt worden – das kurzfristige Aussetzen von Festbeträgen für bestimmte Fertigarzneimittel. Das haben wir schon einmal gesagt. Die Aussetzung beginnt heute und wird für drei Monate durchgeführt. Natürlich ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, und natürlich ist es eine Sofortmaßnahme, die mittel- und langfristig verstetigt werden muss, damit an dieser Stelle Engpässe beseitigt werden können. Wir müssen schauen, wie sie wirkt. Wir sehen ab heute, ob wir positive Ergebnisse haben – da konnte ich noch keine Recherche einfahren –; es ist ein schneller und ein kurzfristiger Schritt. Gleichzeitig wurde gesagt, dass der Produktionsstandort der EU zu stärken ist. Das ist in der Tat so. Das ist notwendig und wichtig, weil wir wissen, dass einige große Pharmahersteller Deutschland – und da rede ich nicht von Sachsen – als Standort verlassen. Einerseits wird bemängelt, dass es in Deutschland nach wie vor diese wahnsinnige Bürokratie gibt. Das ist einer der Gründe, die zum Beispiel BioNTech angeführt hat und deshalb unter anderem Produktionsteile für die Krebsforschung in Großbritannien ansiedeln will. Das müssen wir verhindern, nicht indem wir BioNTech verhindern, sondern indem wir unsere Bedingungen verbessern. Das ist eine Aufgabe, die der Bund dringend realisieren muss. Das Zweite ist die Wirtschaftlichkeit – auch das ist heute schon einmal angesprochen worden. Wenn bei Fiebersäften ein Fiebersaft für 3,19 Euro zu erstehen ist und die Herstellung dieses Fiebersaftes auch 3,00 Euro kostet, dann ist das für die Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich. Deswegen war es so wichtig, dass der Preisdeckel für bestimmte Medikamente fällt, sodass die Unternehmen diese Produkte auch wieder herstellen. Die Unternehmen haben zum Teil ihre Produktion eingestellt. Sie sind immer noch in Deutschland, aber produzieren dieses Medikament eben nicht mehr. Auch die Rabattverträge sind heute bereits angekündigt worden. Sie sollen künftig als Anteil speziell für Anbieter des Produktionsstandortes Deutschland ausgeschrieben werden, sodass diese Rabattverträge, die dazu geführt haben, dass die niedrigsten Preise angewendet werden, ein Stück weit verlagert werden. Nicht zu vergessen ist natürlich auch die Vorratshaltung. Vom Bund ist angesprochen worden, dass die Apothekerinnen und Apotheker sowie der Großhandel – den ich übrigens nächste Woche besuchen werde – eine Vorratshaltung durchführen können, und dass Hamsterkäufe – die gibt es auch bei Apotheken – verhindert werden, um dort eine gleichmäßige Verteilung bedarfsgerecht durchzuführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Medikament für eine gewisse Zeit knapp ist. Ich möchte nicht enden, ohne etwas Positives zu sagen: Es ist heute die Standortfrage angesprochen worden, und ich war vor Kurzem mit Herrn Wirtschaftsminister Dulig im Helmholzinstitut bei Herrn Prof. Schmidt. Wir durften uns die Forschung an Krebsmedikamenten anschauen, die in Sachsen durchgeführt wird und bei der der Standort Sachsen explizit für seine Standortstrategie gelobt worden ist. Dies betrifft insbesondere das Thema Forschung und Entwicklung. Gleichzeitig haben wir dort mit Produzenten gesprochen, die diese Krebsmedikamente herstellen. Hierbei wurde uns versichert, dass Sachsen sehr gute Voraussetzungen bei der Genehmigung von Produktionsstätten hat, weil es in den Genehmigungsbehörden sehr viele Fachleute gibt, die sich in diesem Bereich auskennen und mit denen relativ kurze Genehmigungswege gegangen werden können. Zum Abschluss kann man noch einmal betonen, dass wir ein Stück weit für unseren Standort in Sachsen werben. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Anpassung an den Drucksache 7/6895, Gesetzentwurf Drucksache 7/12273, Beschlussempfehlung Ich frage als Erstes, ob Herr Wippel als Berichterstatter des Ausschusses das Wort wünscht. (Sebastian Wippel, AfD: Nein, danke!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Er wünscht das Wort nicht. Dann verfahren wir so, dass die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache das Wort erhalten. Als Erstes bitte ich für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Wähner nach vorn.

Protokoll ↗