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Hartmut Vorjohann

01.02.2023 Sitzungen 7/65

Oh! Auf so leichte Fragen kann ich schnell mit Ja antworten. Also, wir haben insgesamt 1,3 Millionen Euro hierfür vorgesehen. Die Gelder sind im Doppelhaushalt verankert. Das Landesamt für Steuern und Finanzen hat bereits alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um im staatlichen Bereich eine zügige Auszahlung der Energiepreispauschale zu ermöglichen. Es wird im Freistaat so sein, dass die Auszahlungen Ende Februar beginnen und in der Regel auch komplett geleistet werden. Damit wird die Entlastung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zeitnah nach Beschluss des Gesetzes umgesetzt, und das ist – so denke ich – ein wichtiges Signal. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung dieses Gesetzes. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische VersorgungsempfänTagesordnungspunkt Situation des Weinbaus Drucksache 7/12240, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Zunächst für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Kuge, bitte.

Protokoll ↗