Sabine Friedel
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch für mich ist es eine Debatte voller Widersprüche. Auf den einen Widerspruch hat Frau Kollegin Schubert schon hingewiesen. DIE LINKE sagt – egal, ob es Sören Pellmann ist oder Frau Stange in Thüringen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, oder Frau Kollegin Schaper, die hier zitiert hat –, dass dieser Härtefallfonds ein Schlag ins Gesicht aller ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner und der vielen in der DDR geschiedenen Frauen sei. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Gleichzeitig fordern Sie mit diesem Antrag, in dem davon überhaupt nicht die Rede ist, dazu auf, dem Härtefallfonds unverzüglich beizutreten, um so mindestens einen Teil der Ungerechtigkeiten zu mindern – was doch auf der anderen Seite gar nicht zu mindern ist, wenn man Herrn Pellmann glaubt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Natürlich ist es ungerecht! Mensch, Frau Friedel!) Aber das ist nur die eine Seite der Widersprüche. Es gibt noch mehr Widersprüche. Diese betreffen diesmal nicht DIE LINKE, sondern wir sind uns doch in der Bewertung der Situation einig, dass die Ursache in einem missglückten Rentenüberleitungsverfahren nach der Wiedervereinigung lag. Das ist im Rentenüberleitungsgesetz, das CDU und FDP im Jahr 1991 verabschiedet haben, geregelt. Man kann also nicht nur zum Bund zeigen und sagen, wir alle hätten damit nichts zu tun; denn es war die CDU/FDP-Regierung, die das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz – das AAÜG – verabschiedet hat, das den Ländern die hauptsächliche Last zur Zahlung dieser anderen Renten, von denen Frau Schubert sprach, aufgedrückt hat. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, seit 2021 – Klammer auf: zuständiger Finanzminister Olaf Scholz, Klammer zu – den Anteil des Bundes von 40 auf 50 % zu erhöhen. Seither spart Sachsen pro Jahr 100 Millionen Euro durch die höhere Kostenübernahme des Bundes an AAÜG-Zahlungen. Es ist natürlich auch ein Widerspruch, auf die 50 Millionen Euro zu zeigen, die man hier bräuchte, um wenigstens etwas Ungerechtigkeit mindern zu können, wobei wir doch gleichzeitig seit drei Jahren 100 Millionen Euro Entlastung durch die höhere Bundesbeteiligung haben, die sich durch die Änderung beim AAÜG ergibt. Ich glaube, wer sich in diesem Raum am meisten für dieses ganze Thema eingesetzt hat, ist Petra Köpping – zuerst in ihrer Eigenschaft als Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und 2017 mit der Forderung nach dem Härtefallfonds auf Bundesebene. Im Jahr 2018 bei einer Konferenz der Gleichstellungsminister hat es Sachsen, gemeinsam mit Brandenburg, Thüringen und Bremen, geschafft, einen einstimmigen Beschluss zustande zu bekommen. Das fortwährende Insistieren und Bohren hat dafür gesorgt, dass dieses Thema auf Bundesebene endlich nicht nur versprochen, sondern auch umgesetzt worden ist. Denn natürlich ist es so, dass die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD zwar eine Milliarde Euro vorsah, aber dieser Fonds nie umgesetzt worden ist. Dass es jetzt in der Ampel gelingt, das zeigt auch – es ist keine ideale Lösung, aber ein Erfolg –, dass das Gewicht der ostdeutschen Stimmen auf Bundesebene gewachsen ist. Wir haben es gemeinsam geschafft, eine Realität herzustellen. Damit es nicht untergeht bei alldem: Wie ich es verstanden habe, ist die Entscheidungsfindung in der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen. Bis zum 31. März muss sich der Freistaat Sachsen entscheiden, ob er dieser Stiftung beitreten will und ein noch etwas stärkeres Signal senden möchte. Ich habe die Hoffnung, dass auch solch eine Parlamentsdebatte dazu beitragen kann, das eine oder andere Argument noch in die Diskussion zu bringen. Damit auch das nicht untergeht: Ich kann mir vorstellen, dass die Diskussion hier so klingt, als ob es nichts gebe. Das ist nicht der Fall. Die Betroffenen können jetzt Anträge stellen. Die Antragsfrist endet im September dieses Jahres und es ist wichtig, dass die Personen Anträge stellen. Es gibt ein sehr einfaches Verfahren. Alle Informationen dazu sind im Internet abrufbar. Ich bin mir relativ sicher, dass man auch beim Sozialministerium Informationen bekommt, wenn man dort nachfragt. Unabhängig davon, wie Sachsen sich entscheidet – und wir plädieren dafür, hier beizutreten –, sollen die Betroffenen zumindest wissen, dass die 2 500 Euro in jedem Fall per Antrag ab jetzt erhältlich sind und zumindest das kleine Signal hinausgeht. Herzlichen Dank in Richtung des Bundes, dass man endlich gehandelt hat. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.
