Dr. Rolf Weigand
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man Kultusminister Piwarz – wie unsere Lehrer das aktuell machen müssen – neben den Kopfnoten eine verbale Einschätzung geben müsste, könnte diese wie folgt lauten: Christian Piwarz hat sich stets bemüht, dem Plenum zu folgen. (Heiterkeit bei der AfD) Durch Zwischenrufe fällt er oftmals auf. Unter AfD-Anleitung war er in der Lage, komplexe Problemstellungen wie den Lehrermangel anzugehen, konnte diese aber nicht selbstständig lösen. (Heiterkeit bei der AfD – Oh-Rufe von der CDU) In Noten ausgedrückt – und das geht schneller für die Lehrer –: Wegen der Zwischenrufe für Betragen die Note 5, wegen des offenen Lehrermangels für Fleiß die Note 4, für Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des außerplanmäßigen Ausgaben und Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/12278 Mitarbeit – weil er es versucht hat – die Note 3 und Ordnung – wenn man seine Sekretärin fragen würde – vielleicht auch die Note 3. Kopfnoten sind ein wichtiger Bestandteil zur Bewertung der sozialen Kompetenzen Betragen, Fleiß und Ordnung. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Kopfnoten fallen nicht vom Himmel. Sie werden von der Lehrerkonferenz in einer Aussprache beschlossen. Die Kopfnoten haben die Spannweite von 1 – sehr gut – bis 5 – ungenügend – und sind seit Jahren aussagekräftig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch!) Wer am jährlichen Bildungsgespräch teilnimmt, wer Elternabende besucht und wer seinen Elternpflichten nachkommt – das machen meine Frau und ich auch, wir gehen zu den Elternabenden, wir sprechen mit den Lehrern, wir nehmen an Bildungsgesprächen teil –, der braucht keine verbale Einschätzung der Kinder, weil er eben dort mit den Lehrern ins Gespräch kommt. Für die Erstellung einer verbalen Einschätzung einer Klasse mit 26 Schülern, braucht ein Klassenlehrer je Schüler, wenn er sich Zeit nimmt, 15 Minuten. Rechnen wir das einmal durch: 15 Minuten mal 26 Schüler, das sind 6,5 Stunden für den Klassenlehrer pro Schuljahr. Das klingt nicht viel. Aber bei den anderen zeitraubenden Aufgaben – neben dem Lehrermangel den Unterricht absichern und schauen, dass man die anderen Sachen wie die IT und die Aufgaben, die der Rechnungshof kritisiert, auf die Reihe bekommt – summiert sich das entsprechend. Bei 1 600 Schulklassen in Sachsen sind das jährlich 10 000 Schulstunden. Circa 31 000 Unterrichtungsstunden fallen planmäßig wegen des Lehrermangels aus. Wenn man rechnen würde, könnte man sagen: Wir können den Lehrermangel um ein Drittel reduzieren, wenn wir unnötige verbale Einschätzungen streichen; die übrigens demnächst noch viel mehr werden, weil die Kultusministerkonferenz die Klassenteiler nach oben gesetzt hat. Ein Klassenlehrer wird zukünftig noch mehr zu tun haben. (Sören Voigt, CDU: Milchmädchenrechnung!) Wir könnten die Lehrer spürbar von sinnfreien Aufgaben entlasten und für eine Unterrichtsversorgung sorgen. Deshalb sagen wir als AfD: Kopfnoten ja, verbale Einschätzung nein. (Beifall bei der AfD) Auch der Rechnungshof kritisiert zu viele Sonderaufgaben für die Lehrer, zu viel Bürokratie. Wissen Sie, was Kultusminister Piwarz einst den Lehrern versprochen hat? Als er 2018 Kultusminister wurde, versprach er den Lehrern: Ich entlaste euch, ich streiche die verbalen Einschätzungen. Dann gab es – wie so oft in der CDU – die Rolle rückwärts 2020. Jetzt sind die verbalen Einschätzungen wieder da. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir das Versprechen von damals wieder umsetzen. Wir wollen mit diesen kleinen Dingen, übrigens zum Nulltarif – es kostet nichts –, ein Zeichen setzen. Wir wollen die Lehrer von unnötigen Aufgaben entlasten. Setzen Sie die Pflicht zur verbalen Einschätzung auf den Jahreszeugnissen aus. Nutzen Sie die Möglichkeiten im Schulgesetz. In § 62 Abs. 2 Nr. 10 steht: „In den Schulordnungen können insbesondere die Bewertungen von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung mit Noten geregelt werden. Dies soll durch eine verbale Einschätzung ergänzt werden.“ Das Schulgesetz lässt die Möglichkeit mit der Sollbestimmung offen, keine Kann-, keine Muss-Bestimmung, sondern eine Soll-Bestimmung. Man kann auf unnötige verbale Einschätzungen verzichten. Anstatt diesen Ermessensspielraum den Lehrern einzuräumen, schreibt Herr Piwarz in die Schulordnung für die Oberschulen, § 23 Abs. 8 Satz 3: „Verbale Einschätzungen ergänzen diese Bewertung auf dem Jahreszeugnis.“ Wir fordern Sie auf: Machen Sie dies einfach rückgängig. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Herr Voigt, überwinden Sie sich von der CDU zur späten Stunde. Passen Sie die Schulordnungen einfach an. Sagen Sie Ihrem Kultusminister, er soll sein Versprechen von damals wieder einlösen. Verzichten Sie auf unnötige verbale Einschätzungen. Geben Sie, Herr Voigt, den Lehrern mehr Zeit für unsere Kinder zurück. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Kollegin Gockel, bitte.
