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Jörg Urban

AfD 01.02.2023 Sitzungen 7/65

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Fast 33 Jahre sind seit der deutschen Wiedervereinigung vergangen. Sie ist bis heute noch nicht vollendet. Das zeigt sich auch daran, dass wir hier und heute zum wiederholten Male über die Schließung von Lücken bei der Ost-West-Rentenüberleitung sprechen. 1989 haben sich die Ostdeutschen von der SED-Diktatur verabschiedet. Danach musste eine große Anzahl von ihnen feststellen, dass vieles von dem, was sie geleistet hatten, auf einmal wertlos geworden war. Eine bittere Erfahrung, die nachwirkt, besonders bei denjenigen Rentnern, welche die Folgen fehlender Überleitung von Rentenanwartschaften jeden Monat im Portemonnaie spüren. Im Überleitungsvertrag von 1990 wurde zwar die Angleichung der Löhne und Renten versprochen, doch bis heute ist dieses Vorhaben nicht vollständig realisiert. Das Sozialsystem der DDR war vollkommen anders strukturiert als das System der Rentenversicherung in der BRD. Es bestanden zahlreiche Sonderregelungen und Sonderbeiträge. So gab es für 27 Berufsgruppen zusätzliche Versorgungssysteme, um niedrige Rentenansprüche aufzustocken. Im Zuge der Überleitung sind diese verfallen. Sie wurden entweder nicht anerkannt oder nach einer Übergangsfrist wieder gestrichen. Nachdem im Laufe der Zeit zehn Berufsgruppen ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen konnten, bleiben nunmehr 17 Gruppen, deren Rentenansprüche nicht anerkannt wurden. Hier geht es unter anderen um Eisenbahner, Balletttänzer, Postmitarbeiter, Krankenschwestern, Bergmänner und Frauen, die in der DDR geschieden wurden. Für viele Rentner im Osten führte das zu erheblichen Einbußen bei der Rente. Verständlicherweise empfinden sie das als ungerecht. Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchste Zeit für eine Abfindung dieser Ansprüche. Schließlich kämpfen die Betroffenen seit Jahrzehnten um ihre Zusatzrenten. Nach jahrelanger Diskussion hat sich die Bundesregierung nun endlich zu einer Lösung dieses Problems durchgerungen: Die Errichtung einer Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung ist beschlossene Sache. Das bedeutet konkret: Wer am 01.01.2021 eine Rente von weniger als 830 Euro netto bezogen hat, 01.01.1992 40 Jahre alt war und mindestens zehn Jahre bei der Reichsbahn, der Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt gewesen ist, der mindestens vier Jahre seine Familienangehörigen gepflegt hat und deswegen nicht berufstätig war oder wer mindestens fünf Jahre in einer bergmännischen Tätigkeit beschäftigt war, in der Carbochemie oder Braunkohlenveredelung gearbeitet hat, der kann auf Antrag eine einmalige Leistung von 2 500 Euro erhalten. Mit dieser pauschalen Einmalzahlung sollen die Anwartschaften komplett abgegolten sein. Viele Betroffene wird das nicht zufriedenstellen, waren doch ursprünglich einmal Beträge von 5 000 oder sogar 10 000 Euro in der Diskussion. Werte Abgeordnete! Der Freistaat Sachsen hat jetzt die Möglichkeit, diesen sehr geringen Zahlbetrag, der die Betroffenen nicht im Ansatz für ihre verlorenen Rentenanwartschaften entschädigt, wenigstens zu verdoppeln. Das sollten wir auch tun. Deshalb unterstützen wir die Forderung des Antrags, dass der Freistaat Sachsen der Bundesstiftung fristgerecht bis zum 31.03. beitritt. Sicherlich gibt es an der Art und Weise, wie die Stiftung ausgestaltet ist, noch einiges zu kritisieren. So wäre es notwendig gewesen, dass der Bund die alleinige vollständige Finanzierungsverantwortung übernommen hätte. Es herrscht dazu Einigkeit zwischen den ostdeutschen Bundesländern. Dennoch sollten wir im Interesse der Betroffenen das Möglichste tun, um deren Situation zu verbessern. Es darf keine weiteren Verzögerungen geben. Wie lange wollen wir denn noch warten, um die bestehenden Verzerrungen im Rentenrecht auszugleichen? Viele Betroffene sind hochbetagt. Schon heute ist zum Beispiel nur noch die Hälfte der betroffenen Bergleute am Leben. Wir dürfen nicht so lange warten, bis sich das Thema gewissermaßen von selbst auf natürlichem Wege erledigt hat. Daher unser Appell: Lassen Sie uns zügig handeln und als Freistaat der Stiftung beitreten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte einen weiteren Kritikpunkt ansprechen. Der Ansatz der Stiftung, nur Härtefälle zu bedenken, also Betroffene mit Renten in der Nähe des Grundsicherungsniveaus, beseitigt die Ungerechtigkeit nicht. Es darf bei der Stiftungsleistung nicht nur um Armutsbekämpfung gehen, bei der nur ein Bruchteil der Betroffenen von der Leistung profitieren würde. Es geht nicht nur um die Abmilderung von Härtefällen, sondern vor allem auch um Gerechtigkeit. Daher möchten wir zusätzlich auch all diejenigen Rentner in eine Fondslösung einbeziehen, welche ihre berechtigten Anwartschaften und Ansprüche von Berufs- und Personengruppen aus der DDR verloren haben. Das ist das Mindeste, was für die Anerkennung der Arbeitsleistung ehemaliger ostdeutscher Arbeitnehmer getan werden muss. Dazu haben wir konkrete Vorstellungen. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode einen Antrag eingebracht. Dieser sieht vor, die Höhe der Einmalzahlung an die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu knüpfen, wobei für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Betrag in Höhe von mindestens 400 Euro gezahlt wird. Die Abfindungen sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Hätten Ihre Parteikollegen im Bundestag ihre Bekenntnisse zur Anerkennung der Lebensleistung von ostdeutschen Rentnern ernst gemeint, gäbe es heute schon eine praktikable Lösung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns endlich die noch bestehenden Ungerechtigkeiten und Fehler, die im Zuge der Überleitung der DDR-Rentenansprüche entstanden sind, korrigieren. Ich betrachte es als eine Schande, dass es den Altparteien im Bundestag und in den verschiedenen Bundesregierungen über einen so langen Zeitraum hinweg nicht gelungen ist, die bestehenden Ungerechtigkeiten auszugleichen und zu beseitigen. Anscheinend haben sämtliche Parteien, die bisher diese Regierungen gestellt haben, kein Interesse daran, die Notlage bei den Ostrentnern auszugleichen. Das trifft in besonderer Weise auf die Ampelregierung zu, und dabei spreche ich ganz besonders Sie an, werte Abgeordnete von der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN. Sollte der Härtefallfonds unter der Großen Koalition noch mit einer Milliarde Euro ausgestattet werden, hat die Ampelregierung das Vermögen inzwischen halbiert. Es stehen also nur noch 500 Millionen Euro zur Verfügung. Sehr geehrte Abgeordnete! Weshalb wurde das Stiftungskapital derart reduziert? Ich denke, die Antwort liegt auf der Hand. Unserer Bundesregierung – Ihrer Bundesregierung – liegt wenig bis nichts daran, dass unser Geld unseren ostdeutschen Rentnern zugutekommt. Leider gibt man es lieber für illegale Einwanderung und sonstige Lieblingsprojekte von SPD und GRÜNEN aus. Hier zwei Beispiele: Erstens. Jahr für Jahr verbraucht Deutschland über 20 Milliarden Euro für die unkontrollierte Asylzuwanderung, vergleiche eine Milliarde Euro. Zweitens. Deutschland zahlte allein im Jahr 2021 über 33 Milliarden Euro an die EU, vergleiche eine Milliarde Euro. Deshalb bleibt für die ostdeutschen Rentner nur wenig übrig. Ich stelle fest: Einerseits verschenkt die deutsche Regierung, übrigens auch zur Freude der LINKEN, jedes Jahr aufs Neue Milliarden von Euro an Menschen, die nichts, aber auch gar nichts in unsere Steuer- und Sozialsysteme eingezahlt haben. Andererseits reduziert sie das Stiftungsvermögen auf einen Betrag, der niemals ausreichen wird, allen betroffenen Rentnern den ihnen zustehenden Betrag zu zahlen. Liebe Abgeordnete! Das Geld unserer Bürger soll bei denjenigen ankommen, die es verdient haben, also auch bei unseren ostdeutschen Rentnern. Wir wollen nicht, dass zynischerweise noch mehr Zeit vergeht, und deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Schubert spricht nun für die BÜNDNISGRÜNEN.

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