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Armin Schuster

01.02.2023 Sitzungen 7/65

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das Glücksspielrecht ist ein gesellschaftlich und politisch sensibles Thema. Das ist auch richtig so, denn es geht einerseits um unternehmerische Freiheit und andererseits um den Schutz der Spielerinnen und Spieler, den Schutz der Gesellschaft vor Sucht und Missbrauch. Man sieht es: Schon seit rund 17 Jahren diskutieren alle Bundeländer darüber, wie sie das Glücksspielrecht sinnvoll und gemeinsam gestalten können. Der erste Staatsvertrag dazu trat im Januar 2008 in Kraft. Ihm folgte die geänderte Fassung im Juli 2012, und nach erneuter Überarbeitung beschlossen alle Landtage, auch der Sächsische, den Glücksspielstaatsvertrag 2021, der seit Juli 2021 in Kraft ist. Das vorliegende Gesetz passt nun die bislang gültigen landesrechtlichen Vorschriften an diesen Staatsvertrag an. Das hätte schneller gehen können, ja. Aber ich halte es auch für einen Ausweis der Ernsthaftigkeit, mit der hier gerungen wurde, um diese Balance zwischen dem Schutz und den wirtschaftlichen Interessen zu erreichen. Ich glaube, das war es allemal wert. Ich habe nicht das botanische Know-how von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Herrn Lippmann im Speziellen. Ob es ein Orchideen-Thema ist, weiß ich nicht. Aber Kakteen fielen mir ein. Man fasst es einfach nicht gerne an. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben die Ziele dieses länderübergreifenden Vertrages aber trotzdem geregelt, meine Damen und Herren. Erstens: Spielsucht vorbeugen und bekämpfen. Zweitens: Unerlaubte Glücksspiele in Schwarzmärkten verhindern. Drittens: Jugend und Spieler schützen. Viertens: Folgekriminalität und Begleitkriminalität abwehren. Fünftens: Die Integrität des Sports insgesamt wahren. Lotterien, Spielhallen, Spielbanken, Pferdesportwetten, virtuelles Automatenspiel, Online-Casino, Online-Poker machen den Glücksspielmarkt aus, den die Länder mit Blick auf Einzel- und Gemeinwohl damit regulieren. Mit dem Staatsvertrag haben wir die richtige Balance zwischen dieser unternehmerischen Freiheit und dem Spielerwohl gefunden. Es haben alle schon über die Evaluierbarkeit gesprochen, aber es gibt noch etwas hinzuzufügen. Wir werten die Wirksamkeit des Staatsvertrages in einem Zwischenbericht Ende dieses Jahres und noch einmal Ende 2026 aus und legen das dem Landtag vor. Je nachdem, zu welchem Ergebnis wir in dieser Auswertung kommen, werden wir die Vorschriften gegebenenfalls verändern, eventuell auch nachschärfen. Meine Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag trägt der Marktlage Rechnung, indem er unter anderem virtuelle Automatenspiele, Online-Poker- und Online-CasinoSpiele erlaubt. Mit der Lockerung des Internetverbots haben wir den immensen früheren Schwarzmarkt bekämpft und bereits Erfolge erzielt. Man muss es so sagen: Viele Illegale waren fast dankbar, dass wir jetzt regulieren. Sie greifen dieses Angebot auf und wollen sich für ihre Kunden legal machen. Aber es gibt den Schwarzmarkt noch. In Kombination mit Schutzmaßnahmen und Begrenzungen bieten wir spielwilligen Personen legale und weniger gefährliche Alternativen zum Schwarzmarkt an und machen ein kontrolliertes Spiel in geordneten Bahnen möglich. Die neu eingerichtete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt die Aufsicht über Online-Glücksspiele. Online-Casino-Spiele regeln wir im Freistaat aber jetzt selbst. Mit unserem Gesetz zur Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften an den Glücksspielvertrag 2021 stärken wir in Sachsen, im Rahmen unserer Zuständigkeiten, den Schutz der Spielerinnen und Spieler weiter und beugen der Spielsucht vor. Wir versetzen die Glücksspielaufsicht rechtlich in die Lage, Gaststätten mit Geldspielgeräten zu verpflichten, sich an eine zentrale Sperrdatei anzuschließen, um Suchtgefahren vorzubeugen. Wettvermittlungsstellen und Spielhallen dürfen fortan keinen Geldautomaten aufstellen. An Wettvermittlungsstellen gelten erstens ein Alkohol- und Rauchverbot und zweitens Sperrzeiten wie in Spielhallen. Das Gesetz regelt darüber hinaus die Gewinnabgabe der Spielbankgesellschaft neu, die zur Beteiligungsverwaltung des Freistaates gehört. Das schafft die Rechtsgrundlage für die Veranstaltung von Online-Casino-Spielen durch die Spielbankgesellschaft und führt eine Online-Casino-Spielsteuer ein. Herr Finanzminister: Meistens, wenn ich hier rede, kostet es Sie Geld. Jetzt bringe ich auch einmal etwas. Ich möchte darum bitten, dass Sie das honorieren. Wir haben in den parlamentarischen Beratungen viele Vorschläge diskutiert und einige von ihnen in den Gesetzestext übernommen: das stärkere Bekenntnis zur Suchtprävention und -forschung sowie die Einführung einer Berichtspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag. Den Änderungsantrag der Koalition haben der Innenausschuss und der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Andere Vorschläge haben wir hingegen abgelehnt. Es ging dabei um die weitere Verschärfung des Abstandsgebots oder die Aussetzung der Möglichkeit für die Glücksspielaufsichtsbehörde, getarnte Testspieler einzusetzen. Ein Hinweis: Die beiden Worte „verdeckte Ermittler“ kommen nicht aus dem Staatsministerium des Innern. Wer auch immer sie eingeführt hat, diese Begrifflichkeit war nicht Gegenstand des Staatsvertrages, auch nicht Gegenstand bei unserem Gesetzentwurf. Es spricht eigentlich niemand von den Experten über verdeckte Ermittler. Es geht um Testspieler, die im Prinzip eine staatliche Qualitätssicherung machen, in niemandes Privatsphäre eindringen, wie ein verdeckter Ermittler es täte. Es geht darum, ein öffentlich existentes Angebot zu nutzen und zu testen. In wessen Privatsphäre da eingedrungen wird, habe ich noch nicht verstanden. Deshalb haben wir keine Sorge, uns mit der Datenschutzbeauftragten nicht zu einigen. Wir haben also gute Gründe, so zu agieren, wie wir es tun. Worauf müssen wir jetzt achten? Es ist gut, dass es länderübergreifende Kooperationen und Abstimmungen gibt. Was wir intensivieren müssen, ist die Vernetzung von Steuer- und Strafverfolgungsbehörden im Inland und die Vernetzung mit ausländischen Glücksspielbehörden. Wir müssen uns darauf einstellen, dass künftig unerlaubte, aber wirtschaftlich durchsetzungskräftige Angebote aus dem außereuropäischen Raum stärker zunehmen werden. Gegenseitige Verlässlichkeit und Berechenbarkeit zeichnen einen seriösen Glücksspielmarkt aus. Die Anbieter müssen sich an die Gesetze halten. Die Aufsicht, egal, ob die Gemeinsame Glücksspielbehörde oder die sächsischen Behörden, muss stringent und wohldosiert vorgehen. Mit den bestehenden und neuen Regelungen, meine Damen und Herren, passen wir das Glücksspielrecht in Sachsen rechts- und zukunftssicher an. Wir werden auch weiterhin das Einzelwohl und das Gemeinwohl im Blick behalten und schützen. Allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, danke ich herzlich. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Armin Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021, Drucksache 7/6895, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/12273. Wie angekündigt liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12365, vor. Ich bitte jetzt um Einbringung dieses Änderungsantrages. Kerstin Köditz, bitte.

Protokoll ↗