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Kerstin Köditz

Die Linke 01.02.2023 Sitzungen 7/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde vor inzwischen über zwei Jahren am 27. Oktober 2020 mit einer unleserlichen Unterschrift durch die Sächsische Staatsregierung unterzeichnet. Am 2. Dezember 2020 erreichte der entsprechende Gesetzentwurf den Sächsischen Landtag. Am 11. März 2021 fand die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf statt. Fünf Tage später fand eine Sondersitzung des Innenausschusses statt, und die Fachberatungen und Abstimmungen wurden durchgeführt, damit am 24. März 2021 der Landtag in Zweiter Lesung abschließend über den Gesetzentwurf befinden konnte; denn der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sollte bereits am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Deshalb damals die Eile. Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich diese Eile bereits im März vor zwei Jahren hier scharf kritisiert habe. Ich sprach auch davon, dass man uns erst versprochen hatte, dass wir für das Ausführungsgesetz, über das wir nun heute, 2023, beraten, genügend Zeit haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, das haben wir getan!) Allerdings erreichte den Innenausschuss schon vor jener Plenarsitzung im März 2021 ein Schreiben aus dem Innenministerium, das einen sehr engen Zeitplan skizzierte, mit der Begründung – ich zitiere: „Da der Glücksspielstaatsvertrag 2021 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sollte das Ausführungsgesetz zeitnah beschlossen werden. Nur auf dieser Basis kann der neue Staatsvertrag rechtlich vollzogen werden.“ Noch vor dem 01.07.2021, nämlich am 24. Juni 2021, erreichte der jetzige Gesetzentwurf zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 den Sächsischen Landtag. Am 4. November 2021 fand die Anhörung zu diesem statt; immerhin noch 2021. Dann kam das Jahr 2022 mit vielen Sitzungen des Innenausschusses, auf denen der Gesetzentwurf nicht beraten und somit auch nicht beschlossen wurde. Immer wieder die Begründung: Die Koalition hat noch Beratungsbedarf. Im September 2022 reichten wir als Fraktion DIE LINKE unseren Änderungsantrag ein, in der Hoffnung, dass es vielleicht endlich einmal vorwärts geht. Wir haben uns getäuscht. Das Jahr 2022 ging zu Ende, ohne dass über das Ausführungsgesetz für den Glücksspielstaatsvertrag 2021 beraten wurde. Nun haben wir 2023 und können uns endlich mit den Ausführungsbestimmungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschäftigen. Glanzstunden eines Parlamentes sehen für mich anders aus. Man kann nur hoffen, dass nicht demnächst schon wieder der nächste Glücksspielstaatsvertrag kommt und das ganze Spiel von vorn losgeht. Apropos Spiel, Glücksspiel und Spieltrieb: Ich habe vor fast zwei Jahren hier schon einmal erklärt: Ja, es gibt einen natürlichen Spieltrieb bei uns Menschen, und nein, es gibt keinen Glücksspieltrieb. Dazu gibt es entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen. Im Änderungsantrag der Koalition, wie er im Innenausschuss vorlag, gab es sehr wohl Aspekte, die unsere Zustimmung fanden, zum Beispiel der Aspekt der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sowie der Suchtprävention und Hilfe durch den Freistaat Sachsen. Das wurde in den beiden Anhörungen sehr breit diskutiert. Gerade bei nichtstofflichen Süchten und Abhängigkeiten gibt es viel zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse. Wir werden sehen, ob aus der formulierten Zielsetzung zeitnah Taten folgen werden. Zum 31. Dezember 2024 soll die Staatsregierung dem Landtag dazu berichten. Prinzipiell richtig, aber es müsste auch Schlussfolgerungen geben. Wenn bestimmte Erkenntnisse vorliegen, müssen Konsequenzen gezogen werden. Vergessen wir bitte nie, worüber wir hier entscheiden. Es gibt Glücksspiel, ja, und es wird daran verdient. Auch der Freistaat verdient daran, unter Umständen auch daran, dass Menschen – und in diesem Fall fast immer ganze Familien – durch eine Sucht ins Elend getrieben werden können. Bitte lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen. In diesem Zusammenhang möchte ich im Namen meiner Fraktion all jenen danken, die sich in diesem Bereich engagieren und Menschen helfen wollen, die mit dieser Sucht zu tun haben. (Beifall bei den LINKEN) Zu einigen Änderungsvorschlägen unsererseits werde ich nach der Einbringung des Änderungsantrags sprechen, auch wenn alle Welt schon über unseren Änderungsantrag spricht. Aber einen Punkt möchte ich bereits jetzt ansprechen, weil es zeigt, dass wir als LINKE langsam echt ein Problem damit haben, wie mit Gesetzen umgegangen wird. Es geht um den § 19 a im Artikel 1 des Gesetzes. Herr Zickler hat zwar hier in freier Rede – könnte man denken – bereits das Problem angesprochen, ich möchte aber das, was er angesprochen hat, einmal konkret benennen. Im Dezember 2019 wurde durch den damaligen Datenschutzbeauftragten dargelegt, dass die darin enthaltenen Regelungen kritisch gesehen werden. Im letzten Innenausschuss haben wir als LINKE die Datenschutzbeauftragte nochmals danach gefragt, und uns wurde schriftlich mitgeteilt, dass eine voraussetzungslose Regelung nicht verhältnismäßig sei. Die Problematik des Einsatzes verdeckter Ermittler ist Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es wurde seitens der Datenschutzbeauftragten angeregt, die genannte Regelung bis zur Entscheidung des Gerichts zurückzustellen. Aktuell wird ihrerseits – der Datenschutzbeauftragten – angeregt, den § 19 a im Lichte der demnächst zu erwartenden Entscheidung des Gerichts zu ändern und bis dahin keine Kontrollen mit verdeckten Ermittlern auf dieser Rechtsgrundlage zu machen. Das ist eine Empfehlung, und natürlich kann man Dinge in Gesetze schreiben, die nicht rechtsgültig sind. Aber aus unserer Sicht ist eine Streichung des § 19 a zum jetzigen Zeitpunkt wichtig. Die anderen Punkte spreche ich dann bei der Einbringung des Änderungsantrags an. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. – Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Valentin Lippmann ans Rednerpult.

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