Volkmar Zschocke
Herr Böhme, ist Ihnen bewusst, dass in einem rechtsstaatlichen Planfeststellungsverfahren alle diese Fragen geklärt werden können, ob und wie der Moorschutz erfolgen kann, ob es die Möglichkeit gibt, zum Beispiel die Auskiesung nicht mit einer Verfüllung zu beenden, also dort keinen Bauschutt einzubringen, ob das mit einer grundwassernahen Aufforstung gelingen kann, dass das transparent, öffentlich und gutachterlich überprüft werden kann, und zwar unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger?
